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Volkmar Zschocke

GRÜNE 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Weidetierhaltung ist gut für das Tierwohl und den Naturschutz, gerade wenn es um die Pflege von Offenlandflächen geht. Das möchte ich in aller Deutlichkeit voranstellen. Die Petenten, das haben die Vorredner ausgeführt, möchten die Förderung für Ziegen- und Schafhalter über die Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung bereits ab einen Mindestbestand von 20 Tieren statt bisher 50 Tieren erreichen. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Der Petition kann aber gegenwärtig nicht abgeholfen werden; das hat Herr Heinz deutlich ausgeführt. Herr Dornau, die AfD hatte zum selben Thema einen Antrag eingebracht, der in der jüngsten Ausschusssitzung wieder von der Tagesordnung heruntergenommen wurde. Inzwischen ist auch die aktuelle Förderrichtlinie Schafund Ziegenhaltung planmäßig ausgelaufen. Die Staatsregierung erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie Schafund Ziegenhaltung. Diese ist aber noch nicht veröffentlicht. Sie wissen aus der Stellungnahme zu Ihrem Antrag, dass die Staatsregierung sehr wohl die Zielstellung hat, die Förderhöhe je Muttertier und Jahr zu erhöhen und in diesem Zusammenhang auch eine Verringerung der Mindesttierzahl in Bezug auf die Förderfähigkeit zu erreichen. Ihnen ist ebenfalls erläutert worden, dass ein solches Verfahren am Ende beihilferechtlich durch die EU-Kommission bestätigt werden muss. Sie wissen ebenfalls, dass die Richtlinie, um die es hier geht, nicht das einzige Förderinstrument ist, mit dem Schaf- und Ziegenhalter in Sachsen unterstützt werden. Sie kennen die anderen Richtlinien ebenfalls: die Förderrichtlinie für Wanderschäferinnen und -schäfer. Sie wissen, dass im Rahmen der Förderung von Agrar- und Umweltmaßnahmen Ausgleichszahlungen erfolgen können. Sie wissen, was im Rahmen der Förderrichtlinie Tierzucht hinsichtlich der Zucht und Haltung gefährdeter heimischer Nutztierrassen bezuschusst werden kann. Auch über die Richtlinie Natürliches Erbe ist der Herdenschutz zu 100 % bezuschussbar und zwar ohne Einschränkungen auf die Betriebsform und die Tierbestandsgrenzen. Im Übrigen ist es jetzt den Haushaltsverhandlungen vorbehalten, welche Gesamtsummen insgesamt bereitgestellt werden können. Das Verfahren läuft gerade im Landtag. Das wissen Sie alles. Das ist Ihnen nichts Neues. Einen Mehrwert für die Schaf- und Ziegenhalter hat die heutige Debatte nicht. Es werden sich auch keine neuen Erkenntnisse ergeben. Wenn Sie diese Petition dennoch heute in das Plenum bringen und Ihre Abstimmung hier zelebrieren, dann geht es Ihnen offensichtlich nicht um das Anliegen, sondern um etwas anderes: Sie möchten ein Bild zeichnen, dass die Probleme, die die Tierhalter in Sachsen haben, in Sachsen ignoriert werden. (Zuruf von der AfD) Das stimmt nicht. Die Probleme werden nicht ignoriert. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dies abzulehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt sehe ich am Mikrofon 1 Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Ist das eine Kurzintervention?

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