landtag.sachsen.de ↗

Volkmar Zschocke

GRÜNE 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, den Gemeinden und kreisfreien Städten bei den geschützten Landschaftsbestandteilen die Gestaltungsfreiheit zurückzugeben, die vor Ort notwendig ist. Wir stellen damit Art und Weise des Baumschutzes sowie Umfang wieder in die kommunale Entscheidungshoheit. Es geht nicht um weitreichende, inhaltliche Änderungen am Naturschutzgesetz. Kern ist die Streichung eines Satzes – nicht mehr und nicht weniger. Mit der Änderung können künftig auch – Frau Mertsching hat es mehrfach ausgeführt – die genannten Gehölze wieder unter Schutz gestellt werden – sofern es vor Ort einen Konsens dafür gibt. Mit einer kleinen zweiten Änderung werden die Kommunen entlastet. Ihnen wird mehr Zeit eingeräumt, um Anträge zu prüfen und zu entscheiden – innerhalb von sechs, statt nur drei Wochen. Das ist es auch schon, was hier heute zur Abstimmung steht. Damit kommen wir der langjährigen Forderung der Städte und Gemeinden zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beim Baumschutz nach. In der Tat kennen die Kommunen die örtlichen Gegebenheiten am besten und können am zuverlässigsten beurteilen, wie sich der Baumbestand vor Ort entwickelt und welches Schutzniveau vor Ort erforderlich ist. Das Gesetz ermöglicht den Kommunen, gemeinsam mit den Grundstückseigentümern und der Bürgerschaft eine gute Lösung vor Ort zu finden. Darum geht es. Diese Lösung, meine Damen und Herren, wird nicht überall in Sachsen gleich aussehen. Einige Kommunen werden nichts ändern. Da wird sich auch für die Antragssteller nichts ändern. Es bleibt alles beim Alten. Andere Kommunen werden möglicherweise im Gemeinderat über den Baumschutz diskutieren. Bei diesem sensiblen Thema wird dies unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit geschehen. Die Verbände, gerade Haus- und Grundbesitzerverbände, werden sich in diese Diskussion vor Ort einbringen. Eine Änderung der jeweiligen Praxis wird es immer nur dann geben, wenn sich die Bürgerschaft vor Ort darauf einigt. Es geht hier nicht um die von manchen befürchtete flächendeckende Verschärfung des Baumschutzes. Im Gegenteil: Das Paragrafendickicht wird gelichtet, Herr Prantl, und die gemeinschaftliche Entscheidung vor Ort wird gestärkt. Im Anhörungsverfahren sind eine Menge großer Geschütze gegen diese zwei kleinen Änderungen aufgefahren worden. Darauf möchte ich kurz eingehen: Ein zentrales Gegenargument war, dass die Ziele des Umwelt-, Klima- und Landschaftsschutzes nun auf die privaten Eigentümer abgewälzt werden würden. Und es würde verkannt werden, dass vor allem Bäume auf den öffentlichen Flächen beseitigt und die Kommunen nur ungenügend ihren eigenen Verpflichtungen zur Ersatzpflanzung gerecht werden. Ja, in der Tat gibt es sehr hohe Verluste, auch beim öffentlichen Grün – insbesondere bei dem geschwächten Straßenbegleitgrün. Diese Defizite können Private nicht ausgleichen, meine Damen und Herren, auch nicht die Defizite bei der Pflege des öffentlichen Grüns oder die unzureichenden Ersatzpflanzungen in manchen Kommunen. Auch hier gilt: Der richtige Ort, diese Auseinandersetzung zu führen, ist die Kommune. Die Krise des öffentlichen Grüns muss vor Ort genauso problematisiert und angegangen werden wie die Frage des Baumschutzes auf privaten Flächen. Öffentliche Hand und private Eigentümer müssen in eine gemeinsame Richtung arbeiten. Das kann der Landesgesetzgeber weder vorschreiben noch lösen. Dann wurde vorgetragen, wir GRÜNEN stünden den privaten Grundstückseigentümern grundsätzlich skeptisch gegenüber. Ich meine, das ist wirklich eine schwer haltbare Unterstellung. Viele GRÜNE sind wie ich kommunalpolitisch aktiv. Wir wissen, dass die privaten Grundstückseigentümer oder auch die Wohnungsgenossenschaften im Regelfall sehr verantwortungsvoll mit dem vorhandenen Baumbestand umgehen, weil es ihr Eigentum ist, und er ist ein Mehrwert für das Grundstück und für ihre Mieter und Mieterinnen. Andersherum könnte ich den Gegnern der heute vorliegenden Änderung auch eine Grundskepsis gegenüber den sächsischen Gemeinden unterstellen, dass diese nicht verantwortungsvoll mit dem neuen Entscheidungsspielraum umgehen können. Herr Prantl hat dieses Misstrauen gegenüber den Kommunen in seinem Redebeitrag vorhin bestens illustriert. Dann gab es noch das Argument, die Fristverlängerung würde die Antragsteller benachteiligen. In der Tat ist ein zeitlicher Planungsvorlauf bei den Grundstückseigentümern möglicherweise jetzt höher. Aber sie profitieren dann auch von einer qualitativ angemessenen Bearbeitung und Bescheidung ihres Anliegens. Ein größeres Zeitfenster ist für alle Beteiligten auch dann besser, wenn individuelle Lösungen oder Kompromisse gefunden werden müssen. Dann wird noch ein Anstieg des bürokratischen Aufwands befürchtet. Herr Rohwer ist darauf eingegangen. Aber daran haben weder die Kommunen noch die Eigentümer Interesse. Es gehört daher in den Aushandlungsprozess vor Ort, wie Satzungen und Verfahren einfach und bürgerfreundlich gestaltet werden. In der Anhörung gab es den Wunsch, im Gesetz bestimmte Baumarten vom Schutz auszunehmen. Aber wenn man sich die Systematik anschaut, trifft das Naturschutzgesetz nach wie vor keine Vorgaben für einzelne Baumarten. Es obliegt wirklich der kommunalen Ausgestaltung vor Ort, wie damit umgegangen wird, wie bestimmte Baumarten möglicherweise auszunehmen sind. Die Verhältnisse sind in Sachsen regional unterschiedlich, und da ist es sachgerecht, den Gemeinden die Regelung dieser Frage zu überlassen. Meine Damen und Herren! Der Schutz des innerstädtischen Grüns hat eine große Bedeutung für Luftreinhaltung und Klimaanpassung, und es macht wenig Sinn, immer nur an die Kommunen zu appellieren, doch mehr für das Grün in der Stadt zu tun. Sie müssen dann auch die Instrumente dafür an die Hand bekommen, und wirksame Baumschutzsatzungen sind dafür ein Instrument. Baumschutz ist Klimaschutz, und da müssen öffentliche Hand und private Eigentümer künftig viel mehr an einem Strang ziehen. Es macht wenig Sinn, darüber zu streiten, wie viele Bäume in den letzten Jahren von wem genehmigungsfrei gefällt wurden. Lassen Sie uns bitte nach vorn schauen. Die heute vorliegende Änderung des Naturschutzgesetzes eröffnet die Chance, dass wieder mehr Bäume und Gehölze insgesamt erhalten werden können, und gerade nach den hohen Verlusten in den trockenen und heißen Sommern der letzten Jahre sollte diese Chance gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern genutzt werden. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Zschocke. Nun hat die SPD das Wort. Kollege Winkler, bitte schön.

Alle Reden von Volkmar Zschocke Protokoll ↗