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Antonia Mertsching

Die Linke 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach zehn Jahren ökologischen Wahnsinns ist es nun endlich wieder beseitigt, dieses unsägliche allseits bekannte Baum-ab-Gesetz. Warum Baum-ab-Gesetz? – Weil zehn Jahre lang in Sachsen den Kommunen verwehrt war, Obstgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden, Nadelgehölze und Bäume unter einem Meter Stammumfang zu schützen. Das war nicht nur ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern auch fahrlässig. (Zuruf) In der Praxis bedeutete das, eine 50-jährige Buche auf einem Privatgrundstück – ein halbes Menschenleben, wenn es gut läuft – konnte einfach so plattgemacht werden, ohne dass man auch nur einen Vermerk dazu hätte irgendwo machen müssen. Dafür also Applaus, dass Sie diese Einschränkung des kommunalen Baumschutzes rückgängig gemacht haben. Bravo! (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –

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