Jörg Urban
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Natürlich muss ich darauf reagieren. Das alte Märchen: 15 % der Energieversorgung. Wie oft sollen wir es noch sagen? Windkraft ist nicht grundlastfähig. Das ist die installierte Leistung, von der Sie reden, es ist nicht die Energieversorgung. Wenn Sie im Winter keinen Wind haben und die Sonne in der Nacht nicht scheint, dann haben Sie keine Energieversorgung, dann haben Sie null Energieversorgung. Also hören Sie bitte mit dem Märchen der installierten Leistung auf. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich schlage vor, dass jetzt der Minister das Wort erhält. Bitte, Herr Minister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Sie jetzt, am Ende der Debatte, noch wissen, worum es eigentlich ging. (Zuruf von den LINKEN: Ja!) Es ist heute um mehr gegangen als um den tatsächlichen Fakt, zu dem die Aktuelle Debatte beantragt wurde: der Umgang mit Turów. Jetzt ging es generell um die Energiepolitik, um Europa, Entwicklungshilfe und Ähnliches. Ich sage das deshalb, weil wir in einem Verfahren sind und ich mich hierherstellen werde, um eine fachliche Bewertung als zuständiger Minister für einen Bereich zu geben, der sehr normiert ist. Ich empfehle deshalb allen, die sich mit der Materie weiter auseinandersetzen, sich intensiv mit dem Bergrecht zu befassen, weil das Bergrecht ein Recht gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei geht es weniger darum, ob es Willkür oder Auslegung ist. Wir befinden uns in einem sehr normierten Verfahren. Wir haben heute, aber nicht nur heute, erfahren, dass die Debatte sehr emotional ist. Allein aufgrund der geografischen Lage im Dreiländereck Polen, Tschechien und Deutschland werden uns die Auswirkungen der dortigen Braunkohlegewinnung noch für viele Jahre auch auf sächsischer Seite beschäftigen. Das kann und sollte nicht übersehen werden. Auch unsere tschechischen Nachbarn sind davon betroffen. Auch aufgrund seiner geografischen Lage polarisiert dieser Tagebau seit vielen Jahren. Im Zuge der geplanten Tagebauentwicklung ist der Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2015 im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung in das Genehmigungsverfahren einbezogen. Ebenso wurden auch unsere tschechischen Nachbarn durch die Republik Polen in diese Umweltverträglichkeitsprüfung eingebunden. Auf der Grundlage des Artikels 23 der Deutsch-Polnischen Umweltverträglichkeitsvereinbarung hat das Oberbergamt in Freiberg die Behördenbeteiligung auf deutscher Seite koordiniert. Ich will sagen, was der Auftrag war. Deshalb bin ich am Anfang auf das Bergrecht eingegangen. Der Auftrag an das Oberbergamt war die Erstellung einer eigenen fachlichen Stellungnahme, das Einsammeln von Stellungnahmen anderer Fachbehörden und Ministerien, insbesondere des sächsischen Umweltministeriums, der Landesdirektion, des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, sowie die Übergabe der Stellungnahmen an die verfahrensführende Stelle, ohne diese Stellungnahmen zu bewerten. Das heißt, das Oberbergamt hatte eine rein koordinierende Funktion für die Information über die Stellungnahmen, die in das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren eingebracht wurden. Neben den Behörden haben sich aber auch über 40 private und kommunale deutsche Einwenderinnen und Einwender direkt an die verfahrensführende Stelle der Regionaldirektion Wrocław gewandt. Diese hat das Verfahren mit dem umweltrechtlichen Genehmigungsbeschluss vom 21. Januar 2020 abgeschlossen. Anschließend wurde dieser polnische Beschluss durch das Oberbergamt öffentlich gemacht. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, das zuständige Ministerium und das Oberbergamt, sind mit der Durchführung dieses Verfahrens nicht zufrieden. Insbesondere mangelt es an Transparenz beim Umgang mit den Einwendungen und den Abwägungsprozessen. Gleichwohl sehen wir keine eigenen fachlichen Belange so schwerwiegend betroffen, dass gegen die Entscheidung der polnischen Generaldirektion vorgegangen werden müsste. Diese Aussage trifft aber ausschließlich auf die bergbaulichen Belange zu. Nur diese liegen direkt in unserer Zuständigkeit. Die darüber hinausgehenden Fragestellungen betreffen schwerpunktmäßig die Umweltbereiche Klima und Wasser, das Grundwasser, die Hydrogeologie und das Trinkwasser, den Emissionsschutz, den Lärmschutz und den Feinstaub. Die hierzu mehrfach geäußerten Sorgen der betroffenen Einwenderinnen und Einwender wurden in der Umweltverträglichkeitsprüfung aus deren Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Ob sie zu einer zusätzlichen neutralen Bewertung führen, kann ich nicht einschätzen, weil es in die Zuständigkeit des BKOL gehört. Aber auch hier zur Klarstellung: Der Freistaat Sachsen kann nicht als Vertreter eines Dritten rechtlich gegen die Entscheidung der Regionaldirektion Wrocław vorgehen. Nur die Bundesrepublik Deutschland wäre hierzu rechtlich in der Lage. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Einordnung des Tagebaus Turów in den festgelegten europäischen Rahmen zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen ist ausschließlich die polnische Regierung verantwortlich. Folgerichtig richtet sich das von der tschechischen Regierung am 17. Dezember 2020 bei der Europäischen Kommission initiierte Vertragsverletzungsverfahren gegen die Art und Weise der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Umgang mit der Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Für eine Entscheidung des Freistaates Sachsen, gegebenenfalls mit der Bitte an die Bundesregierung heranzutreten, der tschechischen Regierung als Streithelfer beizutreten, fehlen die belastbaren Sachargumente. Als Beispiel will ich die zuvor zitierte Absenkung nehmen. Das Oberbergamt hatte mit Kabinettsbeschluss vom 7. Juli 1998 den Auftrag bekommen, die Bodenbewegungen im Bereich der Stadt Zittau im vierjährigen Rhythmus, beginnend mit dem Jahr 2000, zu überwachen und bergschadenkundlich zu bewerten. Die durchgeführten Höhenmessungen belegen inzwischen über 20 Jahre hinweg stetige Senkungen im Stadtgebiet von Zittau. Das Maximum dieser Senkungen beträgt rund 140 Millimeter. Das Oberbergamt geht aktuell davon aus, dass bei einer Weiterführung und Vertiefung des Tagebaus Turów diese Bodensenkungen weiterhin in dieser Größenordnung auftreten werden. Die von der Stadt Zittau befürchteten Absenkungen von 2 000 Millimeter, die bis zum Jahr 2044 eintreten sollen, lassen sich aus diesen Höhenmessungen als Prognose nicht ableiten. Für eine vergleichbare Beschreibung möglicher Auswirkungen auf Klima, Wasser und Emissionen sind die dafür zuständigen Fachbehörden gefragt. Zweite Aktuelle Qualität der frühkindlichen Gute-Kita-Gesetz für Antrag der Es beginnt die einreichende Fraktion mit Frau Abg. Friedel. In der weiteren Reihenfolge folgen CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Friedel, Sie haben das Wort.
