Dr. Rolf Weigand
Ich habe in die Zukunft geblickt mit den GRÜNEN!) Es geht doch darum, die Kleinsten bestmöglich auf das vorzubereiten, was auf sie zukommt. Das ist der Übertritt in die Schule, und das ist das, was im weiteren Leben, auch im familiären Umfeld, auf sie zukommt. Mit weniger Schlagworten kommen wir dabei durchaus weiter. Ich will die Gelegenheit nutzen, weil sich der Titel am Gute-Kita-Gesetz orientiert, und noch einmal hervorheben, was wir mit den Mitteln des Bundes konkret vorhaben. Ich möchte in Erinnerung rufen: Die Mittel des Bundes kommen bei unseren Anstrengungen im Bereich der frühkindlichen Bildung zur richtigen Zeit. Wenn wir uns den Regierungsentwurf ansehen, der jetzt im Hohen Haus diskutiert wird, dann stellen wir fest: Allein im frühkindlichen Bereich sind wir bei einer Größenordnung von 831 Millionen Euro pro Jahr, die der Freistaat Sachsen in die frühkindliche Bildung investiert. Wenn man dann noch die Aufwendungen der kommunalen Seite sowie die Beiträge der Eltern sieht, so zeigt dies, welch hohen Stellenwert frühkindliche Bildung bei uns hat. Wir haben uns frühzeitig dafür entschieden, einen Plan zu machen, wie wir die Gelder des Bundes aus dem GuteKita-Gesetz verwenden können. Wir haben einerseits den Kita-Beirat ins Leben gerufen, für dessen Arbeit ich sehr, sehr dankbar bin, da dort eine breite Diskussion darüber stattfindet, was wir tun können, aber oft genug auch der Blick darüber hinausgeht: Was ist noch wünschenswert und was muss vielleicht in Zukunft Stück für Stück in Angriff genommen werden? Andererseits haben wir im Jahr 2018 die Umfrage – sie wurde heute bereits zitiert – durchgeführt, alle Beteiligten befragt, und es kam ein klares Votum heraus: Wichtig ist die Qualitätsverbesserung, auf welchem Weg auch immer wir sie erreichen. Qualität muss nach vorn kommen. Wir haben uns in einem ersten Schritt dazu entschieden, die Vor- und Nachbereitungszeiten einzuführen. Das bedeutet immerhin, dass wir pro Jahr circa 61 Millionen Euro dafür verwenden, auch in diesem und im nächsten Jahr, wenn uns die Mittel des Bundes zur Verfügung stehen. Es ist aber auch klar: Wenn wir Vor- und Nachbereitungszeiten einführen, dann heißt das: Ich verbessere den Personalschlüssel; auch das gehört zur Wahrheit. Außerdem wurde bereits angesprochen, dass wir deshalb mehr Personal benötigen – Personal, das überall recht knapp ist und bei dem wir uns Gedanken machen müssen, wie wir zusätzlich Menschen für den Erzieherberuf begeistern können und gleichzeitig jene bestmöglich unterstützen, die sich in der Ausbildung zu diesem Beruf befinden, damit sie nicht nur aus monetären, sondern auch aus fachlichen Gründen einen bestmöglichen Berufsabschluss erzielen können. Wie gesagt, 61 Millionen Euro sind für die Vor- und Nachbereitungszeiten fest eingeplant. Insgesamt haben wir 98 Millionen Euro zur Verfügung, das heißt, wir müssen uns Gedanken machen, wie wir mit den 36 bzw. 35 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 umgehen. Für uns ist wichtig – dies hat auch der Beirat bestätigt –, dass wir das Hauptaugenmerk auf den Bereich Fachkräftegewinnung und -sicherung legen. Es sind drei Maßnahmen, die wir dort vorhaben: Erstens. Wir wollen die Einstellung von Personen in der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung, aber auch im berufsbegleitenden Studium mit einem Zuschuss unterstützen. Quereinsteiger oder Personen, die sich beruflich neu orientieren wollen, können so verstärkt für das Tätigkeitsfeld gewonnen werden. 16,2 Millionen Euro werden dafür jährlich zur Verfügung gestellt. Zweitens. Wir planen einen Zuschuss der Kitaträger zur Freistellung von Fachkräften für die Praxisanleitung; Frau Melcher hat es bereits hinreichend erwähnt. Ziel ist hierbei, die Qualität und vor allem den Umfang der Praxisanleitung zu erhöhen. Hierfür werden wir pro Jahr 9 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Drittens soll es auch für die Qualifizierung zur Praxisanleitung in den Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss geben. Unser Ziel ist es dabei, die Kompetenzen zur Praxisanleitung in den Kitas sowohl qualitativ als auch quantitativ zu erhöhen. Dafür sind pro Jahr 350 000 Euro vorgesehen. Wir investieren also mit diesem gezielten Vorhaben 70 % der bisher ungebundenen Bundesmittel in die Fachkräfte von morgen. Zur Entlastung der Fachkräfte von heute und zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung insgesamt sind weitere drei Maßnahmen priorisiert: Erstens – die Unterstützung der Kindertagespflege. Dafür ist eine Unterstützung der Kommunen in Höhe von jeweils 3,2 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel sollen bei der Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder der Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege eingesetzt werden. Zweitens. Die fachlichen Kompetenzen in Kindertageseinrichtungen zu Themen wie Inklusion, Kinderschutz oder soziale Arbeit in der Kindertagesbetreuung wollen wir erhöhen. Die Kitaträger können dafür eine Zuwendung zur Förderung von Teamfortbildungen erhalten. Hierfür sind insgesamt 1,2 Millionen Euro geplant. Außerdem kann – Iris Firmenich hat es angesprochen – die Digitalisierung die frühkindliche Bildung bereichern und entlasten. Die pädagogische Arbeit mit digitalen Medien wollen wir weiterentwickeln. Dafür soll es eine Zuwendung an die Kitaträger – oder bei der Kindertagespflege an die Kommunen – zur Anschaffung digitaler Medien und/oder Technik geben. Der Mittelbedarf umfasst hierbei jeweils circa 6 Millionen Euro. Damit sind die Handlungsfelder unserer Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes klar definiert. Die Ausreichung der Gelder soll auf der Grundlage einer Förderrichtlinie erfolgen. Wir bieten den Kitaträgern bzw. Kommunen damit die Möglichkeit, für sie relevante Maßnahmen bedarfsgerecht auszuwählen und zu beantragen. Die ungebundenen Mittel des Gute-Kita-Gesetzes sollen also in der Tat für eine gezielte Fachkräfteoffensive genutzt Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Umsetzung Drucksache 7/4095, Gesetzentwurf Drucksache 7/4798, Beschlussempfehlung Der Berichterstatter hat jederzeit die Möglichkeit, das Wort zu nehmen; darauf möchte ich hinweisen. Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der CDUFraktion, Herrn Abg. von Breitenbuch, das Wort.
