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Rico Anton

CDU 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 31. Mai dieses Jahres endet die fünfjährige Amtszeit der gewählten Personalvertretungen in Sachsen. Die turnusmäßigen Neuwahlen der Personalräte wären nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz regulär im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai durchzuführen. Aufgrund der pandemischen Lage kann die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen innerhalb dieses Zeitkorridors nicht sichergestellt werden. Zur Vermeidung personalratsloser Zeiten und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens sieht der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition deshalb vor, erstens den Wahlzeitraum für die Personalratswahlen bis längstens zum 31. Oktober 2021 zu verlängern und damit die pandemiebedingt möglichen Verzögerungen oder Unterbrechungen des Wahlverfahrens zu vermeiden. Zweitens sieht er vor: Alle amtierenden Personalvertretungen erhalten bis zur Konstituierung des neugewählten Personalrats, längstens jedoch bis zum 31. Oktober dieses Jahres, ein befristetes Übergangsmandat, wenn mit dem Ablauf der regulären Amtszeit am 31. Mai noch kein neuer Personalrat gewählt wurde. Sie führen bis dahin die Geschäftsstelle in der Dienststelle weiter. Des Weiteren geht es darum, die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen während der pandemischen Lage sicherzustellen. Die Personalräte leisten eine wichtige Aufgabe, und ihre Arbeit ist auch für die Funktionsfähigkeit Jetzt noch einmal, weil ich nicht richtig hingeschaut habe: Wer stimmt dafür? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf in genau dieser Fassung zugestimmt. Wir können auch gleich den Tagesordnungspunkt verlassen und kommen zu des Entwurfs Personalratswahlen 2021 und Personalvertretungen in Sachsen (Personalratswahlgesetz 2021) Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Inneres und Sport des öffentlichen Dienstes insgesamt erforderlich, zum Beispiel für die Ermöglichung von Personalmaßnahmen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass während der pandemischen Lage Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden können und Personalratssitzungen auch per Videokonferenz zulässig sind. Dabei geht es darum, möglichst praxisnahe Lösungen zu ermöglichen, die eine Beteiligung aller Personalräte gewährleisten. So sind neben reinen Videokonferenzen gleichfalls Hybridsitzungen möglich, wenn zum Beispiel einem Personalratsmitglied aufgrund von technischen Hürden oder wegen einer Behinderung eine Teilnahme an einem bestimmten Format nicht möglich ist. Den Personalratsvorsitzenden sind damit geeignete Instrumente an die Hand gegeben, die Arbeit des Personalrates organisatorisch umfänglich sicherzustellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine unverzichtbare Voraussetzung für die Personalratsarbeit ist die Vertraulichkeit dessen, was in den Sitzungen besprochen wird. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzentwurf sehr deutlich normiert, dass die Aufzeichnung und Speicherung von Sitzungen unzulässig ist und geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen sind, damit Unberechtigte keine Kenntnis vom Inhalt der Sitzungen nehmen können. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle nochmals allen Obleuten der Fraktionen zu danken, die im Innenausschuss eine abschließende Behandlung dieses Gesetzentwurfs bereits in der ersten Sitzung mitgetragen haben. Damit können wir heute rechtzeitig den Weg dafür ebnen, dass die Personalratswahlen auch in diesem Jahr ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Anton für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Valentin Lippmann.

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