Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform liegt uns als Landtag heute im zweiten Anlauf vor. In der öffentlichen Anhörung wurden verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, die auf die Begründung des Gesetzentwurfs abheben. Daraufhin hat das Finanzministerium gebeten, den Gesetzentwurf noch einmal prüfen zu dürfen. Das Ergebnis ist der Änderungsantrag, der heute vorliegt und vom Kollegen von Breitenbuch eingebracht wurde. Auch wenn das Verfahren für hiesige Gepflogenheiten untypisch war, zeigt es doch etwas grundlegend Positives: Wenn verfassungsrechtliche Bedenken aus den Reihen von Sachverständigen zu finanzpolitischen Gesetzentwürfen geäußert werden, dann werden diese mittlerweile, exemplarisch wie in diesem Fall, mit Achtsamkeit vonseiten der Staatsregierung behandelt und nicht einfach abgetan. Das sollten wir so fortführen. Zum Gesetzentwurf: Wir haben uns in Sachsen entschieden, ein sächsisches Modell nach der Länderöffnungsklausel zu entwickeln, und wir finden das, anders als die Fraktion DIE LINKE, auch richtig. Die Grundsteuer ist mit einem sachsenweiten Aufkommen von mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr ein wichtiger Baustein der kommunalen Finanzausstattung. Entscheidungsrelevant für ein sächsisches Modell war, dass wir eine umsetzbare und realitätsnahe Lösung wollten, mit der unsere Finanzbehörden arbeiten können. Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher bereits für eine wertorientierte Ausrichtung der Grundsteuer entschieden. Wichtig bleibt die Auskunftsneutralität. Diese liegt im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Geschäftsführung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages hat sich im vergangenen Sommer dahin gehend geäußert, dass es ihren Mitgliedern nicht darum ginge, die notwendige Grundsteuerreform für Steuererhöhungen zu nutzen. Der Gesetzentwurf ist unbenommen dieser Aussage jedoch Voraussetzung dafür, dass Kommunen auch zukünftig zuverlässig Einnahmen aus der Grundsteuer erhalten. Es ist klar, dass die Neuregelung im Einzelnen zu Veränderungen führen wird. Diese Diskussionen wurden im Vorfeld mit den Interessenverbänden geführt. Es ist notwendig, immer wieder daran zu erinnern – deshalb mache ich das an dieser Stelle –, dass das bisher geltende System im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde und damit nicht mehr angewendet werden kann. Alle Länder mussten sich entscheiden, ob sie das Bundesmodell anwenden oder eine eigene Lösung wollen. Genau dazwischen bewegt sich die Diskussion. Die umfangreichen Berechnungen aus dem entsprechenden Referat des Finanzministeriums waren durchdacht und bei der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung hilfreich. Auch die Oppositionsfraktionen hatten die Möglichkeit, die Berechnungen nachzuvollziehen. In Deutschland werden zukünftig verschiedene Modelle umgesetzt. Das Bundesmodell bietet sich als ein grundsätzlich gerechtes, wertbasiertes Modell in der Umsetzung an, weil die Programmierkosten dafür in jedem Fall im Rahmen des Länderverbundes getragen werden müssen. Das hat sich das Finanzministerium angeschaut. Wir haben uns das auch angeschaut. Eine Umsetzung für Sachsen hätte bedeutet, dass bei einer aufkommensneutralen Umsetzung die Eigentümer von Wohngrundstücken signifikant mehr zum Grundsteueraufkommen beigetragen hätten, als es jetzt der Fall ist. Baden-Württemberg – das ist mein favorisiertes Modell – macht ein Bodenwertmodell. Hier errechnet sich der Bodenwert aus der Fläche des Grundstückes – das Gebäude wird ignoriert –, mit einem zusätzlichen Abschlag für Wohnimmobilien. Diese Lösung hat durchaus Charme. Es ist wertbasiert, einfach und durchaus innovativ. Durch die Nichtberücksichtigung von Gebäudeflächen werden flächensparsame Wohnformen, wie Mehrfamilien- und Mietshäuser, automatisch begünstigt. Das hat einen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt und den Klimaschutz und schiebt Brachflächenspekulationen einen Riegel vor. Das macht es auch zum Modell der Wahl von Mieterbund und Naturschutzverbänden. Es geht über die Lenkungswirkung des Bundesmodells hinaus. Das bayerische Flächenmodell errechnet sich allein aus der Fläche von Grundstück und Gebäude. Das ist in der Umsetzung zwar einfach, jedoch unfassbar ungerecht, denn die Grundsteuer wird völlig unabhängig von Lage und Immobilienwert errechnet. Damit ist die bayerische Lösung eine grundsätzliche Abkehr von der vermögensbezogenen Grundsteuer und damit eine mindestens fragwürdige Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Ich kann heute mit gutem Gewissen sagen, es wurde eine tragfähige Lösung für Sachsen gefunden. Uns BÜNDNISGRÜNEN waren dabei die unbebauten Grundstücke aus ökologischen Gesichtspunkten besonders wichtig. Es ist ökologisch sinnvoll und richtig, dass unbebaute Grundstücke gegenüber bebauten Nichtwohngrundstücken im Bereich der Messzahlen nicht höher besteuert werden, da in der Regel zum Beispiel gewerblich genutzte Grundstücke einen höheren Versiegelungsgrad aufweisen. Wir wollen es weiterhin ermöglichen, dass unbebaute Grundstücke bewusst dem Markt entzogen bleiben, um wertvolle ökologische und auch Gemeinschaftsfunktionen, zum Beispiel in Form von Gemeinschaftsgärten, erfüllen zu können. Insofern tragen wir als Teil der Regierungskoalition dieses sächsische Modell mit und werben um Zustimmung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Schubert von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die SPD-Fraktion; Kollege Panter, bitte schön.
