Roland Ulbrich
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute mit einer äußerst irritierenden Gesetzesvorlage der Staatsregierung zu tun. Was unter der Federführung der GRÜNEN-Justizministerin Katja Meier entstanden ist, ist ein weiterer Schritt in Richtung linksgrüner Gesinnungsdiktatur. (Beifall bei der AfD) Erstaunlich ist das vor allem, weil es von einer Frau kommt, die sonst mit dem politisch Extremen wenig Probleme hat. Wir erinnern uns: (Zurufe von den LINKEN) Jetzt sind wir schon über die Adventszeit hinaus, wo die Bullen brennen. Aber wir leben ja in der Zeit der Erinnerungskultur. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Langweilig!) Dieses Ansinnen, das im Gesetzentwurf unter § 8 Abs. 3 Nr. 3 JAG so scheinbar unauffällig verpackt ist, erinnert uns an dunkle Zeiten. Denn die GRÜNEN wandeln offenbar auf den Spuren des Radikalenerlasses der 1970er-Jahre, nur heute mit umgekehrten Vorzeichen. Ich zitiere: „Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist zu versagen, wenn die Bewerber, wenn die Bewerberin oder der Bewerber“ – ich komme mit der Gendersprache nicht so ganz klar – (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Offensichtlich!) „die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.“ Aber der Kern liegt woanders, diesmal streiten wir uns nicht über Gender. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch, doch, Sie müssen schon richtig zitieren!) Mit diesem schwammig formulierten Gesetz will man angehenden Juristen, die das Erste Staatsexamen bereits erfolgreich abgeschlossen haben, das Recht auf ihre weitere Berufsausbildung nehmen; denn ein Jurist ohne Zweites Staatsexamen kann mit seinem Studium, auch mit einem abgeschlossenen Studium, nicht viel anfangen. § 8 Abs. 5 Satz 2 des Entwurfes erlaubt sogar, unter den gleichen Voraussetzungen jemanden aus dem Referendardienst, also mitten in der Ausbildung, zu entlassen. Das führt unweigerlich dazu, dass wir unsere Referendare staatlicherseits zu Duckmäusern erziehen. Aber das ist noch das Geringste der sich abzeichnenden Probleme. Hier soll vielmehr ein Gesetz etabliert werden, das sich ganz weit vom Rechtsstaatsprinzip entfernt hat. Denn wer stellt fest, ob jemand die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft? Justizministerin Meier? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Der jeweilige politische Gegner? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Die Medien? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Selbsternannte Gesinnungs- und Moralwächter diverser NGOs? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Probieren Sie es einmal mit der Ausbildungsbehörde!) Vielleicht möchten sich auch die Kids von Fridays for Future dazu äußern? Wie soll dieser strafbare Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aussehen? Darf der Referendar noch zu einer Demonstration gehen, die aus dem gängigen, staatlich festgelegten Meinungsrahmen fällt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist nicht strafbar!) die beispielsweise die Corona- oder Klimapolitik der Regierung kritisiert? Werden Referendare künftig nicht eingestellt, wenn sie der falschen Burschenschaft angehören? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wird Kontaktschuld zum Kriterium? Nach der Begründung des Gesetzentwurfes sollen bereits strafbare verbale Aktivitäten ausreichen. Da wird wohl zukünftig jedes vermeintliche Hassposting ausreichen, (Antje Feiks, DIE LINKE: Da kennen Sie sich sehr gut aus!) das praktischerweise gleich von jedem online auf dem freigeschalteten Denunziationsportal angezeigt werden kann. Rufen wir uns einmal in Erinnerung, wofür die freiheitlichdemokratische Grundordnung überhaupt steht. Sie beruht auf drei Säulen: auf der Menschenwürde, auf der Demokratie sowie auf Rechtsstaatlichkeit. Vor allem, was die Menschwürde angeht, muss ein weit verbreiteter Irrtum ausgeräumt werden. Der Anspruch auf Menschenwürde ist primär ein Abwehrrecht gegen den Staat und seine Organe, nicht gegen den einzelnen Mitbürger. Genau genommen ist dieses Gesetz exakt das, was es zu unterbinden vorgibt: der strafbare Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Sabine Friedel, SPD: Es geht um Beamtenanwärter!) Das Land Niedersachsen hat 2016 beschlossen, die Opfer des Radikalenerlasses von 1972 zu rehabilitieren und zu entschädigen. Dieser Radikalenerlass hat damals zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen geführt, vom Lehrer bis zum Lokomotivführer. Systemkritische und missliebige Organisationen und Personen wurden an den Rand der Legalität gedrängt. Die Ausübung von Grundrechten wie Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit wurde behindert und bestraft. Tatsächlich besteht aber zwischen den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts und heute ein gravierender Unterschied. Damals waren wir vor dem Hintergrund des Kalten Krieges mit einer anderen Gefahrenlage konfrontiert. Mit der Stasi und dem sowjetischen KGB waren wir permanent dem Versuch der Einflussnahme auswärtiger Mächte ausgesetzt. Beispielsweise möchte ich in dem Zusammenhang an unseren derzeitigen Bundespräsidenten erinnern, der während seiner Studienzeit für ein linksradikales Magazin geschrieben hatte. Dessen Verlag wurde vom Verfassungsschutz beobachtet. Später stellte sich heraus, dass besagter Verlag von der sogenannten DDR finanziert wurde. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das war nicht die sogenannte DDR!) Werden wir irgendwann in Zukunft die Opfer des neuen Radikalenerlasses zu rehabilitieren und zu entschädigen haben? Als freiheitliche Partei lehnen wir von der Alternative für Deutschland diesen rechtsstaatswidrigen Radikalenerlass selbstverständlich ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die AfD-Fraktion Kollege Ulbrich. Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort. Kollege Gebhardt, bitte schön.
