Prof. Dr. Roland Wöller
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst bedanke ich mich bei den Koalitionsfraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit bei dem vorliegenden Gesetzentwurf. Um was geht es? Corona – und das ist leider keine Floskel – betrifft fast alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens. Das gilt auch für das in der Sächsischen Verfassung verankerte Grundrecht auf Mitbestimmung in den Betrieben und Dienststellen des öffentlichen Dienstes. Dieser Verfassungsauftrag ist derzeit gefährdet. Warum? Bislang war bei den Personalvertretungen ein Übergangsmandat weder möglich noch nötig. Rechtzeitige Wahlen konnten stets sichergestellt und durchgeführt werden. Davon können wir aber mittelfristig nicht ausgehen. Auch wenn sich die Gesamtsituation mit Blick auf die Pandemie insgesamt verbessert, werden uns mögliche Erkrankungen von Beschäftigten, häusliche Quarantäne und weitere Einschränkungen sicher noch eine Zeit lang betreffen. Insofern bleibt die fristgemäße Organisation von Personalratsbildung oder die Aufstellung von Vorschlagslisten schwierig. Meine Damen und Herren, es ist schon ausgeführt worden: Eile ist geboten. Die nächsten regelmäßigen Personalratswahlen sind im Zeitraum Anfang März bis Ende Mai 2021 geplant. Die Wahlvorbereitungen beginnen vielerorts bereits in diesen Tagen – und zwar deshalb, weil die amtierenden Personalvertretungen verpflichtet sind, die Wahlvorstände spätestens zwölf Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit zu bestellen. Davon abgesehen wissen wir, die Pandemie hat nicht nur Auswirkungen auf die Personalratswahlen. Sie betrifft ganz unmittelbar auch die ordnungsgemäßen Beratungen und Beschlussfassungen der Personalvertretungen. Persönliche Anwesenheit bei den Sitzungen war bisher für die Wahrnehmung der Beteiligtenrechte unverzichtbar. Es ist in meinen Augen daher selbstverständlich, entsprechende Technik so schnell wie möglich zuzulassen. Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich die Frage gestellt, auf welcher Grundlage das Grundrecht auf Mitbestimmung in den Betrieben und Dienststellen des öffentlichen Dienstes auch in Corona-Zeiten ausgeübt werden kann. Der vorliegende Gesetzentwurf ist die richtige Antwort. Er verhindert erstens personalratslose Zeiten und gestattet den Wahlvorständen, den Beginn des Wahlverfahrens hinauszuschieben oder es zu unterbrechen. Zweitens schafft der Gesetzentwurf eine rechtssichere Grundlage für Personalratssitzungen ohne persönliche Anwesenheit. Noch nicht im Entwurf enthalten, aber geplant ist aktuell die Änderung der Personalratswahlenverordnung. Danach sollen die Stimmabgabe per Brief und die Wahlvorstandssitzungen mittels audiovisueller Technik zulässig werden. Meine Damen und Herren, mein Dank gilt an dieser Stelle allen Personalratsvertretern für ihre wertvolle Arbeit. Außerdem bedanke ich mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgewirkt haben, insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen. Die enthaltenen Regelungen sind sinnvoll und notwendig. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Wöller. Wenn es keinen weiteren Bedarf zur Aussprache gibt, könnten wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen während der COVID-19-Pandemie (Personalratswahlgesetz 2021), Drucksache 7/5156. Wir stimmen wie gewohnt auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/5340, ab. Nachdem es der Ausschuss vorgeschlagen hat, sollten wir paragrafenweise abstimmen. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir im Block abstimmen. – Das sind alles wunderbare Zeichen, also stimmen wir im Block ab. (Staatsminister Christian Piwarz: Das ist aber nicht im Protokoll darstellbar!) – Aber es gibt diese wunderbaren Fotos von mir. Das aber an anderer Stelle. (Heiterkeit im Saal) Wir stimmen also im Block ab. Wir stimmen über die Überschrift, über § 1 Anwendungsbereich, § 2 Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen, § 3 Wirksamkeit von Personalratsbeschlüssen und § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt Tagesordnungspunkt Digitale Bildung und Erfahrungen aus der Drucksache 7/4651, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt Kollegen Gasse für die CDU-Fraktion ans Rednerpult.
