Plenarprotokoll 17/135
13.11.2025 · 229 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (25)FDP (22)GRÜNE (18)SPD (17)CDU (13)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Vielen Dank. Ich eröffne die 135. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Bamberger, Herr Abg. Hahn, Herr Abg. Herkens, Herr Abg. Dr. Kern, Frau Abg. Saint-Cast, Herr Abg. Stächele sowie Herr Abg. Storz. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Walker, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Herr Staatssekretär Blenke und ab 17:30 Uhr Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Außerdem entschuldigt ist Herr Ministerpräsident Kretschmann. Wir treten jetzt in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Schnell, schlank, agil – Baden-Württembergs Verwaltung ins 21. Jahrhundert bringen – Mehr Spielraum für die Kommunen, konsequente Digitalisierung, 20 % weniger Personal – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Wie Sie wissen, wird die Redezeit der Regierung darauf nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke das Wort.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Baden-Württemberg braucht in den nächsten zehn Jahren eine Verwaltungsreform. Wir glauben, dass die Bürokratie, die Schwergängigkeit der Prozesse, die Regulierungen es notwendig machen, dass wir die Verwaltungsstruktur des Landes einmal grundsätzlich auseinandernehmen und wieder neu zusammensetzen. Wir stellen fest, dass beispielsweise bei der Bauleitplanung bis zu vier Ebenen involviert sind und für einen gewissen Schwergang sorgen. Wir stellen auch fest, dass in den nächsten zehn Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung etwa 20 % der Verwaltungsbeamtinnen und -beamten des Landes in den Ruhestand treten, die nicht so einfach zu ersetzen de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 tokoll vom 13. November 2025 9:32 Uhr sind. Aber wir glauben, dass man durch eine Straffung der Verwaltungsstrukturen, durch konsequente Digitalisierung und durch Aufgabenverlagerung in der Tat diese 20 % an Ressourcen auch einsparen kann. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch aus der CDU kam ja das Ansinnen, zwei Verwaltungsebenen einzusparen. Wir gehen jetzt davon aus, dass nicht die Kommunen gemeint waren und auch nicht die Landesregierung. Dann kommt man relativ zwingend in den Bereich der Mittelebenen. Ich sage das sehr deutlich: Wir brauchen eine Mittelebene, aber es reicht eben eine Mittelebene, wir brauchen keine drei Mittelebenen. (Beifall bei der FDP/DVP) Das führt zu einer Beschleunigung, zu einer Straffung der Verwaltungsprozesse. Aber man muss sich sehr gut überlegen, wie man die Aufgaben zuteilt. Ich denke, es ist sinnvoll und richtig, die kommunale Ebene zu stärken. Die Kommunen in diesem Land brauchen keinen Regionalverband, der ihnen vorschreibt, wie groß der Supermarkt zu sein hat und ob sie ein Gewerbegebiet ausweisen dürfen oder nicht. Das kann auf der kommunalen Ebene entschieden werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir können auf der Mittelebene durchaus das Thema Rohstoffe behandeln. Wir können auf der Mittelebene Themen wie die Schulaufsicht behandeln. Wir brauchen letztlich keine Regierungspräsidien mehr, sondern wir können die Mittelebenen zusammenfassen, indem wir beispielsweise sagen: Wir machen aus 44 Stadt- und Landkreisen z. B. 13 Regionalkreise entlang der bestehenden zwölf Regionen plus der Landeshauptstadt Stuttgart, die groß genug ist für ihre eigene Struktur. Das wäre unser Vorschlag. Wir müssen natürlich gewisse Aufgaben auch nach oben verlagern. Wir denken beispielsweise an den Straßenbau oder den ÖPNV landesweit. Die Kleinstaaterei der Verkehrsverbünde sollte enden. Es genügt landesweit ein Verkehrsverbund, und dieses Ziel sollten wir in den nächsten zehn Jahren angehen. (Beifall bei der FDP/DVP) Deshalb ist unser Vorschlag, diese Verwaltungsreform beginnend im Jahr 2026 anzugehen, mit der Abschaffung der Regionalverbände und mit neuen Aufgabenzuweisungen in den ersten fünf Jahren. In den darauffolgenden fünf Jahren – zwischen 2031 und 2036 – folgt dann die Neuzusammensetzung (Dr. Hans-Ulrich Rülke) der Mittelebene unter Abschaffung der Regierungspräsidien und einer Stärkung – nicht einer Schwächung – der Mittelebene, nämlich der Kreise. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Seimer.
Peter Seimer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst einmal der FDP/DVP-Fraktion für diese Aktuelle Debatte danken. Denn dieses Thema, unsere Verwaltung neu und modern aufzustellen, ist ein immens wichtiges, ein zentrales Thema für unser Land und für unseren Staat. Ein moderner Staat ist digital, ein moderner Staat reagiert schnell und trifft gute Entscheidungen, basierend auf digitalen Grundlagen. Warum? Was bedeutet das? Eine schnelle Entscheidung muss nicht eine unachtsame oder schlampige Entscheidung sein, sondern schnell bedeutet in unseren heutigen Zeiten vor allem, dass eine Person entscheidet. Aber was braucht es dazu, dass eine Person entscheidet? Dafür braucht es gute und qualifizierte Personen. Da mache ich einen Haken dran; das haben wir. Wir haben hervorragend ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hervorragende Beamtinnen und Beamte in unseren Institutionen und Ämtern. Die kennen ihr Geschäft, meine Damen und Herren. Was ihnen aktuell fehlt, ist der Entscheidungsspielraum, der Ermessensspielraum. Denn – das haben Sie, Herr Dr. Rülke, angesprochen – oftmals sind mehrere Ebenen, mehrere Personen involviert. Der eine prüft das andere, und dann gibt es manchmal einen Verschiebebahnhof, was Verantwortungen und Zuständigkeiten angeht. Da heranzugehen ist unsere Aufgabe, sehr verehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Nach 15 Jahren!) – „Nach 15 Jahren“, höre ich da aus der FDP/DVP-Fraktion. Sie haben noch einen zweiten großen Punkt genannt, den Aspekt „20 % weniger Personal“. Ich darf Sie an Folgendes erinnern: Als wir im Jahr 2011 die Regierung im Land Baden-Württemberg übernommen haben – von einer schwarz-gelben Regierung –, hatten wir eine Personalausgabenquote – hören Sie wenigstens zu, wenn Sie schon hineinrufen – von 40 % gehabt. 2024/2025 lag sie bei 35 %. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP – Wei- tere Zurufe von der FDP/DVP) Das heißt, wir haben die Personalausgabenquote, gemessen an unserem Haushalt, gesenkt, nicht erhöht. (Beifall bei den Grünen – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Trotz der Regierung!) – Wenn Sie eine Zwischenbemerkung machen wollen, dann gestatte ich Ihnen die gern. Die dürfen Sie gern machen. § 82a unserer Geschäftsordnung lässt das ja zu. – Wollen Sie nicht? Dann nehme ich auch das zur Kenntnis. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Raimund Haser CDU) Wenn Sie das gemacht hätten, hätte ich Ihnen jetzt gesagt – ich wiederhole es noch mal, damit es alle hören –: gemessen am Gesamten. Denn die Steuereinnahmen sind ja auch gestiegen. Jetzt kann ich natürlich auch sagen: Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland ist, gemessen an den absoluten Zahlen, im letzten Jahr auch gestiegen: von 4,2 auf 4,3 Billionen €. Trotzdem sprechen wir von einem wirtschaftlichen Rückgang. Warum? Weil die Relation ganz interessant ist: Die Wirtschaftskraft kombiniert mit der Inflation ist das Wichtige. Ich dachte, die FDP/DVP versteht ein bisschen was von Wirtschaft und Relationen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist ein Irrtum! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Großer Irrtum, Herr Kollege! – Unruhe bei der FDP/DVP) Ich weiß aber auch nicht – – Ich habe jedenfalls eine badenwürttembergische Schule besucht, und da konnte man Mathematik nicht abwählen. Vielleicht gehen Sie da noch ein bisschen in die Nachhilfe. (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)
Muhterem Aras
Herr Abg. Seimer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Karrais zu?
Peter Seimer GRÜNE
Gern. Einer traut sich. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei den Grünen)
Daniel Karrais FDP
Vielen Dank, Herr Kollege Seimer. – Also, da Sie ja jetzt irgendwelche Zahlen um sich werfen, möchte ich Sie fragen, ob Sie die Aussage Ihres Vorredners richtig verstanden haben, nämlich dass es um die absolute Zahl der Beschäftigten in der Verwaltung geht und dass dort eben – das habe ich z. B. an verschiedenen Stellen auch betont – jede fünfte Stelle gar nicht mehr ohne Weiteres besetzt werden kann, weil mehr in den Ruhestand gehen als nachkommen. Wie gehen Sie denn darauf ein, statt mit irgendwelchen Quoten „Steuereinnahmen versus Ausgaben beim Personal“ zu rechnen? Das ist ja ein bisschen eine Trickserei. Oder sehen Sie das anders?
Peter Seimer GRÜNE
Herr Karrais, das sehe ich sehr anders. Das ist keine Trickserei; denn das ist die Wahrheit. Die Frage lautet, wie viele Mittel für Personal zur Verfügung gestellt werden. Das ist eine ganz entscheidende Frage. Natürlich wissen wir, dass wir in Zukunft weniger Personal zur Verfügung haben werden. Deswegen haben wir in der grün geführten Landesregierung seit 2011 auch reagiert und den Personalausgabenglobaltitel gesenkt, und zwar um knapp 5 %. Das habe ich in der Regierungszeit von 1996 bis 2011, als die FDP/DVP an der Regierung beteiligt war, nicht gesehen; da ging es in die andere Richtung. Deshalb ist es richtig, was wir machen. Aber ich gebe Ihnen recht: Wir haben in Zukunft weniger Personal zur Verfügung. (Peter Seimer) Deshalb ist der Weg, den wir gehen, der richtige. Deshalb sind die Maßnahmen, die wir in der Vergangenheit ergriffen haben, die richtigen. Deshalb ist es richtig gewesen, dass wir im vergangenen Monat das Regelungsbefreiungsgesetz auf den Weg gebracht haben, dass wir auch das Regelungsbereinigungsgesetz auf den Weg gebracht haben, um den Kommunen – im Rathaus, im Landratsamt – diesen Ermessensspielraum, diese Spielräume zu geben, damit eben auch eine Person entscheiden kann und man unterschiedliche Wege gehen kann. Denn wir sind vereint in den Zielen, aber den Weg dorthin müssen wir hier nicht vorgeben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen) Ein zweiter großer Aspekt ist die Digitalisierung. – Es gibt schon die nächste Meldung für eine Zwischenfrage.
Muhterem Aras
Herr Abg. Seimer, lassen Sie auch die Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Jung zu?
Peter Seimer GRÜNE
Gern. Der FDP/DVP gebe ich gern Nachhilfeunterricht. (Oh-Rufe – Weitere Zurufe)
Dr. Christian Jung FDP
Vielen Dank, lieber Herr Kollege Seimer, dass Sie mir die Gnade erweisen, dass ich von Ihnen etwas lernen darf. Ich möchte gern wissen: Sind Sie für die Abschaffung der Regierungspräsidien und der Regionalverbände? Bisher konnte ich aus Ihrer Rede die Antwort auf diese Frage nicht herausfinden. Sind Sie also für oder gegen die Abschaffung?
Peter Seimer GRÜNE
Wir müssen die Regierungspräsidien in meinen Augen straffen. Diese Pauschalität, einfach zu sagen: „weg“, ist, denke ich, nicht der richtige Ansatz. Das Regierungspräsidium hat auch immens wichtige Funktionen, bei denen es untere Verwaltungsbehörde ist, die es auf kommunaler Ebene, auf Landratsamts- oder Rathausebene nicht gibt. Das ist beispielsweise bei der Flugsicherung der Fall; das gibt es dort nicht. Das gibt es bei den Brückenkontrollen; das macht kein Landratsamt, das macht kein Rathaus. Das macht als originäre untere Verwaltungsbehörde das Regierungspräsidium. Deswegen gilt es, die Regierungspräsidien zu straffen, sich die Prozesse anzuschauen und dann ganz genau zu entscheiden, wo die untere Verwaltungsbehörde sitzt, und – ich wiederhole es – die Entscheidungsbefugnis und den Ermessensspielraum dort hinzuverlagern, Herr Kollege Jung. (Beifall bei den Grünen – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sehr gut!) Aber ich komme gern auf einen weiteren wichtigen Punkt zu sprechen, der zu einem modernen Staat gehört, den ich auch schon angesprochen habe. Das ist die Digitalisierung. Wir leben im Jahr 2025, und wir alle wissen: Deutschland, Baden-Württemberg ist nicht das allerdigitalste Land. Es gibt andere Länder, auch Industrienationen, die digitaler sind als Deutschland, die auch digitaler sind als Baden-Württemberg. Da müssen wir in Zukunft aufholen, da müssen wir noch einiges machen. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Deshalb ist es wichtig, dass wir uns in Baden-Württemberg unserer Digitalisierungsstrategie widmen, dass wir eine Datenstrategie aufbauen, die die Basis für New Economy, für neue Geschäftsfelder in der Zukunft ist. Wir sehen doch die großen Wachstumsraten im Silicon Valley, in Massachusetts, wir sehen, was dort alles möglich ist. Die Daten von heute sind die Basis für neue Arbeitsplätze von morgen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir auch hier reagiert haben, dass wir mit dem Cyber Valley ein starkes Cluster zu AI installiert haben, dass wir mit dem KIT ein sehr, sehr starkes Forschungszentrum und eine Universität haben, dass wir mit dem IPAI in Heilbronn ein neues Cluster aufbauen. Ich kann es nur wiederholen: Die Konkurrenz – auch das muss uns allen hier im Haus klar sein – läuft nicht zwischen Heilbronn, Karlsruhe und Stuttgart. Denn wenn Sie von Heilbronn bis nach Tübingen fahren – – Habe ich „Stuttgart“ gesagt? (Zuruf von der FDP/DVP) Die Konkurrenz läuft nicht zwischen Heilbronn, Karlsruhe und Tübingen. Denn wenn Sie von Heilbronn bis nach Tübingen fahren, sind das die gleichen Wegstrecken, wie wenn Sie von der einen Stadtgrenze von Los Angeles zu der anderen Stadtgrenze fahren. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Das ist die neue Konkurrenzsituation. Deswegen müssen wir hier Kräfte bündeln und gemeinsam in die Zukunft gehen. (Unruhe) Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, kann ich nur wiederholen: Ein moderner Staat ist schnell, er ist gut, er ist digital. Und dies basiert auf den Angestellten und den Beamten in den Institutionen, in den Ämtern, die Entscheidungsfreiheit und Ermessensspielraum haben, die gut qualifiziert sind und über sehr ordentliche und gut ausgestattete digitale Hilfsmittel verfügen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Mayr das Wort.
Ansgar Mayr CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Schnell, schlank, agil“ – das klingt ein bisschen nach Fitnessprogramm. Zum Glück reden wir heute nicht über Bodybuilding, sondern über den Fitnesszustand unserer Verwaltung. Ansonsten wäre ich an dieser Stelle heute vielleicht auch der falsche Redner. (Heiterkeit – Abg. Raimund Haser CDU: Uns geht es um die Inhalte!) Es ist mit Sicherheit leichter, unsere Verwaltung zu modernisieren, als mich in einen Marathonläufer zu verwandeln. (Ansgar Mayr) (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Du hast doch die Challenge gemacht!) – Das ist aber schon vier Jahre her. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wir sind be- reit, ein Trainingsprogramm auszuarbeiten!) – Herzlichen Dank. – Unsere Koalition hat früh erkannt, dass unsere Verwaltung eine grundlegende Modernisierung benötigt. Wir haben nicht gewartet, bis Strukturen an ihre Grenzen stoßen, wir haben im Vorfeld gehandelt – mit dem Masterplan Verwaltungsmodernisierung, mit der Digitalstrategie „digital. LÄND“ und mit gezielter Stärkung der kommunalen Ebene. Das ist vorausschauende Politik. Die Ausgangslage ist klar: Die Aufgaben wachsen, die Verfahren sind komplex, und viele Beschäftigte scheiden in den kommenden Jahren aus dem Dienst aus. Gleichzeitig erwarten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen schnelle, verständliche und digitale Abläufe. Die Landesregierung hat dafür einen klaren Kurs gesetzt: weniger Bürokratie, mehr Verantwortung vor Ort und konsequente Digitalisierung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir sehen, dass diese Linie Wirkung zeigt. Die Bearbeitungszeiten vieler digitaler Verfahren sind bereits kürzer geworden, die Nutzerzahlen der Onlinedienste steigen, und die Kommunen melden spürbare Entlastungen dort, wo digitale Standards eingeführt worden sind. Das zeigt: Die Reformen wirken, wenn man sie konsequent verfolgt. Und wir machen weiter. Unsere Kommunen tragen Verantwortung – ganz nah an den Menschen. Deshalb erhalten sie mehr Gestaltungsfreiheit. Das bedeutet: weniger Detailvorgaben aus Stuttgart, mehr Standardisierung, klare digitale Schnittstellen und einfachere Genehmigungswege, damit Entscheidungen dort fallen, wo die Situation bekannt ist. Das stärkt Effizienz und Bürgernähe – und das stärkt auch das Vertrauen. (Beifall bei der CDU) Kommunen brauchen aber nicht nur Spielraum, sie brauchen auch unsere Unterstützung. Deshalb ist es richtig, dass das Land Beratungs- und Kompetenzangebote ausgebaut hat; gerade kleinere Kommunen profitieren sehr stark davon. So schaffen wir Modernisierung nicht nur für starke Zentren, sondern für das ganze Land. Wir stehen an einem weiteren Wendepunkt: Künstliche Intelligenz eröffnet Chancen, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren. Die KI kann Standardabläufe unterstützen, Texte vorstrukturieren, Anträge prüfen, Informationen zusammenführen. Die KI nimmt Arbeit ab, die Zeit kostet, aber wenig Wertschöpfung bringt. Das heißt, wir gewinnen Kapazitäten zurück, haben mehr Zeit für Beratung, für Entscheidungen, mehr Zeit für das Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern. Und genau dort liegt der Kern staatlichen Handelns. (Beifall bei der CDU) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Die Landesregierung hat früh mit Pilotprojekten begonnen: im Bauwesen, im Personalwesen, in der Dokumentenverarbeitung. Denn wer die KI bewusst einführt, führt sie sicher, transparent und bürgernah ein – nicht irgendwann, sondern jetzt. Die FDP/DVP spricht im Titel der Aktuellen Debatte von 20 % weniger Personal. Ich halte das durchaus für realistisch, gerade mit Blick auf die künstliche Intelligenz. Das ist aber kein pauschales Sparprogramm, sondern es ist eine notwendige Reaktion auf den demografischen Wandel und den dadurch mit verursachten Arbeitskräftemangel. (Beifall bei der CDU und des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Viele Stellen fallen weg. Wir ersetzen diese nicht 1 : 1; wir gestalten um, und wir vereinfachen die Abläufe. Wir automatisieren dort, wo es vertretbar und sinnvoll ist. Wir konzentrieren Personal auf Aufgaben, die menschliche Entscheidungen brauchen. Dieser Ansatz ist verantwortungsvoll, realistisch und zukunftsfähig. Das Entscheidende ist: Wir lassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei nicht allein. Qualifizierung, Weiterbildung, Begleitung – diese Koalition sorgt dafür, dass der Wandel mit den Menschen gelingt und nicht gegen sie. Herr Rülke, was die Modernisierung der Verwaltung angeht, da liegen Ihre Vorschläge auf dem Tisch. Auch wir machen uns zu diesem Thema unsere Gedanken. Aber es ist nicht die Zeit für Schnellschüsse. Wir machen das in aller Ruhe und sorgfältig. Ich denke aber, uns allen ist klar: Die kommunale Ebene werden wir nicht abschaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo! – Abg. Peter Seimer GRÜNE: Bravo!)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Ranger das Wort.
Klaus Ranger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Herzlichen Dank an die FDP/DVP für die heutige Aktuelle Debatte zu diesem Thema. Herr Dr. Rülke, zu einem Thema, nämlich der Digitalisierung, habe ich in Ihrem Vortrag aber leider noch nichts gehört. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Dann müs- sen Sie das Protokoll noch mal nachlesen!) Aber es gibt ja noch eine zweite Runde, da kommt vielleicht noch etwas. An den Kollegen Seimer möchte ich die Bitte richten: Ein bisschen mehr Demut, weniger Arroganz, vor allem gegenüber der kommunalen Ebene, tut gut. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie der Abg. Bernhard Eisenhut und Sandro Scheer AfD) Thema IPAI: Auch da schmücken Sie sich ganz kräftig mit fremden Federn. Den Hauptanteil bringt nämlich die Schwarz- (Klaus Ranger) Gruppe aus Neckarsulm bei und nicht die Landesregierung. Lesen Sie da bitte mal die Zahlen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Als ich heute Morgen meine Rede noch mal überflogen habe, ist mir mein dreijähriger Enkel durch den Kopf gegangen. Wird er in 15 Jahren, wenn er volljährig ist, als Bürger eine volldigitalisierte Verwaltung erleben? Wird er, wenn er sich vielleicht für einen Beruf in der Verwaltung entscheidet, einen voll digitalisierten Arbeitsplatz vor sich haben? Ich hoffe es. Wir müssen uns dafür jetzt auf den Weg machen, sonst klappt das nicht. Wenn wir über die Zukunft unserer Verwaltung sprechen, dann dürfen wir uns nichts vormachen. Die Landes- und Kommunalverwaltungen stehen nämlich unter ganz erheblichem Druck. Aber die Hoffnung, Verwaltung könne durch die Digitalisierung und durch pauschale Personalkürzungen effizienter werden, ist nicht nur unrealistisch, sondern gefährlich. Wer das glaubt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter die Zitronen falten. Das tun sie nicht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Unser Problem ist künftig nicht ein Übermaß an Personal, sondern ein Mangel an Fachkräften. Und die Lage wird sich verschärfen. In den kommenden Jahren geht die geburtenstarke Generation in den Ruhestand, eine Generation mit jahrzehntelanger Erfahrung, mit Fachwissen und institutionellem Gedächtnis. Wenn diese Menschen gehen, verlieren wir vor allem Kompetenz und Kontinuität. Diese Menschen sind es aber, die unsere Gesellschaft in den Rathäusern, Landratsämtern und Ministerien sowie im Übrigen auch in den Regionalverbänden am Laufen halten. Sie setzen unsere Demokratie tagtäglich praktisch um, sie sichern soziale Leistungen, genehmigen Bauvorhaben, sorgen für öffentliche Sicherheit und beraten Bürgerinnen und Bürger. Wer glaubt, man könne diese Aufgaben einfach wegdigitalisieren, verkennt die Wirklichkeit. (Beifall bei der SPD) Derjenige verkennt auch, dass eine gut funktionierende digitale Verwaltungswelt Fachleute braucht, die sie am Laufen halten. So wie wir die Handwerker und Mechaniker nicht abschaffen können, so braucht es zukünftig IT-Spezialisten in allen Fachrichtungen. Transformation schafft auch in der Verwaltung neue und andere Arbeitsplätze und nicht nur weniger Arbeitsplätze. Natürlich muss unsere Verwaltung modern werden. (Lachen des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das heißt, dass wir unsere Verwaltung digitalisieren müssen. Digitalisierung kann und wird dazu beitragen, Prozesse zu beschleunigen, Fehlerquellen zu reduzieren und Fachkräften zu helfen, sich auf strategische und komplexe Aufgaben zu konzentrieren, um wieder Zeit für die komplexen Anliegen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger zu haben, statt in Routinen zu ersticken. Diese Routinen werden künftig durch eine KI erledigt. Das ist ein sehr wertvoller Beitrag für die Lösung de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 bestehender Probleme, aber kein Ersatz für die Menschen in den Ämtern. Damit uns diese Digitalisierung gelingt, brauchen wir allerdings die richtigen Grundlagen. Dazu gehört an allererster Stelle, dass Digitalisierung von ganz oben kommen muss: eine klare politische Verantwortung am Kabinettstisch mit einem zentralen IT-Budget und Durchgriffsmöglichkeiten in alle Ressorts. (Beifall bei der SPD) Denn nur so stellen wir sicher, dass die Digitalisierung kein Stückwerk bleibt, sondern eine gemeinsame Linie bekommt, und dass wir von Anfang bis Ende digitalisierte Verwaltungsleistungen anbieten können – ohne Medienbrüche, ohne Faxgeräte und ohne doppelte Aktenführung. Dafür sind einheitliche Datenstandards und funktionierende Schnittstellen zwischen den Behörden unerlässlich. Wir brauchen Kooperationen und gemeinsame Strukturen, gemeinsame IT-Lösungen und -Plattformen für die Verwaltungen über alle Ebenen im Land statt Insellösungen. Das beginnt schon bei den einzelnen Ministerien, die oftmals ihr eigenes IT-Süppchen ganz fein am Köcheln halten. Damit die öffentliche Verwaltung digital funktionieren kann – mein Kollege Jonas Hoffmann hat das hier bereits mehrfach betont –, müssen wir zuerst die absoluten Basics angehen. Wir brauchen erstens eine verlässliche und unkomplizierte Möglichkeit zur Authentifizierung, und mit der elektronischen Form des Personalausweises ist diese auch vorhanden. Zweitens müssen wir Standardbezahlvarianten auch bei Behördenprozessen einrichten und drittens dafür sorgen, dass die digitale Signierfunktion die händische Unterschrift ersetzen kann. Nur so wird Digitalisierung zum Motor einer modernen, leistungsfähigen Verwaltung. Was bei Banken, Versicherungen und anderen Geschäften geht, muss auch bei der Verwaltung möglich sein. (Beifall bei der SPD und der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) Meine geehrten Kolleginnen und Kollegen, eine moderne Verwaltung braucht eine konsequente Digitalisierung und qualifiziertes Personal, nicht eines statt des anderen. Damit bin ich wieder am Anfang meiner Rede und kann sagen: Wir müssen den öffentlichen Dienst durch eine attraktive Besoldung, gute Arbeitsbedingungen und moderne Führungskulturen stärken. Wir brauchen Menschen, die gestalten wollen, und wir müssen ihnen die Rahmenbedingungen geben, damit sie es auch können – mit klaren gesetzlichen Regelungen, die zentrale Interessen und Schutzgüter wahren, aber ohne überflüssige bürokratische Hürden, die Innovationen und wirtschaftliches Wachstum ausbremsen, damit die Kommunen vor Ort die notwendigen Freiräume haben, um Lösungen zu entwickeln, die zu den jeweiligen Herausforderungen passen. Wenn wir unsere Verwaltungen fit für die Zukunft machen wollen, müssen wir in Digitalisierung und einen attraktiven öffentlichen Dienst investieren – mit kompetenten Fachkräften, die wieder Zeit haben für das Wesentliche und ihre Arbeitskraft nicht für kleinliche und zeitaufwendige Prüfprozes- (Klaus Ranger) se benötigen. Mit voll digitalisierten Prozessen stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine verlässliche, starke und schnelle Verwaltung, einen handlungsfähigen Staat und damit in unsere Demokratie. Lassen Sie uns diese Transformation in der Verwaltung gemeinsam angehen. Das muss eine Hauptaufgabe für uns alle in der neuen Legislaturperiode sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Peter Seimer und Cindy Holmberg GRÜNE)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sänze. (Zuruf von der AfD: Sehr guter Mann!)
Emil Sänze AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Thema dieser Aktuellen Debatte benennt die FDP/DVP-Fraktion wieder einmal einen bunten Themenmix, der zuallererst aus Schlagwörtern besteht. Mehr Spielraum für die Kommunen, konsequente Digitalisierung, 20 % weniger Personal – so definieren Sie eine Verwaltung, die schnell, schlank und agil ins 21. Jahrhundert gebracht werden soll. Zunächst sei an dieser Stelle eine Frage angezeigt: Warum soll hier überhaupt noch etwas ins 21. Jahrhundert gebracht werden? Befinden wir uns nicht schon im 21. Jahrhundert? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie bestimmt nicht! – Gegenruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜ- NE – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Es ist wie so oft bei der FDP: Die Opposition gebärdet sich mit Schlagwörtern und Katalogen als entschlossene Reformer, um dann in der Regierungsverantwortung – siehe Ampelkoalition – krachend zu scheitern und bei anschließenden Wahlen dann baden zu gehen. (Beifall bei der AfD) Zurzeit können wir ja generell feststellen, dass sich zahlreiche politische Akteure in Baden-Württemberg darin überbieten, besonders weitgehende Vorschläge für eine Verwaltungsreform zu formulieren, allen voran die FDP mit ihrer Forderung zur Abschaffung von Regierungspräsidien und Landkreisen, an deren Stelle dann Großkreise treten sollen. Wir, die AfD-Fraktion, lehnen derartige Pauschalkonzepte ab, da hier die Bürger völlig aus dem Blickfeld geraten. (Zurufe der Abg. Raimund Haser CDU und Daniel Karrais FDP/DVP) Gerade die heute vorhandenen Strukturen auf der Landkreisebene haben sich im Grundsatz bewährt. Demgegenüber würde bei Großkreisen der regionale Bezug völlig verloren gehen, und wir könnten uns von dem Ziel einer bürgernahen Verwaltung verabschieden. Denken Sie doch an die „72er Reform“, die bis heute noch nicht ganz bewältigt ist. Deshalb steht für uns fest: Strukturreformen in der Verwaltung sind kein Selbstzweck, sondern setzen genauso eine grundsätzliche Akzeptanz der Bürger voraus. Die Abschaffung von Landkreisen würden unsere Bürger aber zu Recht nicht akzeptieren. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Abg. Raimund Haser CDU: Jetzt wissen wir, was Sie nicht wollen! Was wollen Sie denn? – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Darüber hinaus halten wir es für unseriös, wenn hier von der FDP die Illusion erzeugt wird, (Abg. Raimund Haser CDU: Wir haben es verstan- den! Wir wissen jetzt, was Sie nicht wollen!) als könnten brachiale Strukturveränderungen auf den kommunalen Ebenen unmittelbar erhebliche Einsparungen beim Personal ermöglichen. Hier müssen stattdessen gerade in zeitlicher Hinsicht erhebliche Übergangsprozesse einkalkuliert werden. Veränderung braucht Zeit – (Abg. Raimund Haser CDU: Ah!) auch für Sie. Ich habe im Gegensatz zu Ihnen solche Veränderungen schon mehrfach begleitet. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Auch die Digitalisierung hat in vielen Bereichen noch nicht den Beweis erbracht, dass ihr Ausbau gleichzeitig einen Bürokratieabbau zur Folge hat. Der langwierige Prozess der Digitalisierung von Förderprogrammen und ihrer Umsetzung ist dafür ein ganz anschauliches Beispiel. (Beifall bei der AfD) Wenn es daher um den viel beschworenen Bürokratieabbau geht, sehen wir die Herausforderung nicht in der generellen Beseitigung der Verwaltungsebene, sondern in einer zielgerichteten Reduzierung konkreter bürokratischer Hemmnisse sowie beim Abbau behördlicher Doppelstrukturen. Es muss nach unserer Auffassung vorrangig um konkrete Verbesserungen innerhalb bestehender kommunaler Strukturen gehen, und dies ist zuallererst ein finanzpolitisches Thema. Hier aber sind die Aussichten alarmierend: Das Defizit der baden-württembergischen Kommunen ist im Jahr 2024 auf fast 3 Milliarden € angestiegen und hat damit ein noch nie da gewesenes Ausmaß erreicht. Zuvor basierten bereits die Überschüsse der Jahre 2020 bis 2023 auf Sondereffekten wie den Coronahilfsprogrammen. Die Personalausgaben im Land – –
Muhterem Aras
Herr Abg. Sänze, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Haser zu?
Emil Sänze AfD
Wenn ich noch Zeit habe. – Die Personalausgaben im Land haben sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt, was nur zum Teil den jeweiligen Tarifabschlüssen zuzuordnen ist. Generell ist in der öffentlichen Verwaltung und damit auch in den Verwaltungen auf kommunaler Ebene seit Jahren ein ungebremster Stellenzuwachs zu verzeichnen; das ist die Realität. Auch die Ausgaben für Soziales sind in Baden-Württemberg innerhalb von nur vier Jahren um 40 % – beinahe 10 Milliarden € – angestiegen. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Einen wesentlichen Teil der Kosten tragen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben die Kommunen, deren Steuer- (Emil Sänze) einnahmen aufgrund der wirtschaftlichen Rezession gleichzeitig stagnieren. Das ist die Realität, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen weist in ihrer gegenwärtigen Struktur eklatante Schwächen auf. Immer wieder übertragen Bund und Länder neue Aufgaben auf die kommunale Ebene, ohne dabei gleichzeitig für eine ausreichende Gegenfinanzierung zu sorgen. Mit den Zusagen von Ansprüchen auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter oder auf Kitaplätze wurden vom Bund zulasten der Gemeinden sehr weitgehende Zusagen getroffen und wurde zugleich der damit einhergehende Finanzierungsdruck größtenteils einfach durchgereicht – (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) eine Idee haben und dann nicht auf die Konsequenzen schauen. Verschärfend wirken sich natürlich weiterhin die ungeregelte Situation bei der Unterbringung von Asylbewerbern (Zuruf von der CDU) sowie steigende Kosten für bundesrechtlich vorgegebene Sozialleistungen im Bereich der Grundsicherung aus. (Abg. Raimund Haser CDU: Ich weiß noch immer nicht, was Sie vorschlagen!) Diese langjährige Entwicklung ist nicht nur durch lokale Misswirtschaft verursacht worden, sondern ein Ausdruck tiefgreifender struktureller Probleme, (Abg. Raimund Haser CDU: Zehn Minuten lang Si- tuationsbeschreibung, das muss man erst einmal hin- kriegen! Wahnsinn! Aber wir lassen alles, wie es bleibt! Sehr gut!) wodurch der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich entwertet worden ist. Zahlreiche Pflichtaufgaben erdrücken heute die kommunalen Haushalte, während für freiwillige Aufgaben im Bereich Kultur, Sport, Jugendförderung kaum noch finanzielle Spielräume vorhanden sind. (Abg. Alena Fink-Trauschel FDP/DVP: Was ist Ihr Vorschlag?) Genau dies sind aber die tragenden Säulen der Gesellschaft, meine Damen und Herren, die Säulen des Zusammenhalts in den Städten und Gemeinden vor Ort. Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und seinen Kommunen müssen daher grundlegend reformiert werden – das ist der erste Schritt –, um den Städten und Gemeinden wieder eine echte Planungssicherheit und finanzielle Handlungsspielräume zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung zu geben. Ein zentrales Anliegen unserer Reformvorschläge ist deshalb die Rückgewinnung kommunaler Selbstbestimmung bei der Verwendung von finanziellen Mitteln. In den vergangenen de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Jahren hat sich der Trend zu immer kleinteiligeren, zweckgebundenen Förderprogrammen und Investitionspauschalen manifestiert. Diese Zweckzuweisungen und Sonderprogramme haben die Kommunen (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) in eine größere Abhängigkeit vom Land geführt. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) – Hören Sie doch einmal zu! Hören Sie einmal zu. (Abg. Raimund Haser CDU: Das ist deutlich mehr Geld!)
Muhterem Aras
Herr Abg. Haser, Herr Abg. Sänze hat das Wort. (Abg. Raimund Haser CDU: Ich höre zu! Ich höre nur nicht, was sie machen wollen!) – Nein, Herr Abg. Haser. Er hat die Zwischenfrage nicht zugelassen. (Abg. Raimund Haser CDU: Ich habe gedacht, ich muss etwas sagen, bevor ich einschlafe! – Unruhe) Herr Abg. Sänze hat jetzt das Wort.
Emil Sänze AfD
Dann schlafen Sie ein. Hier können Sie vielleicht noch etwas lernen. Vielleicht lernen Sie von den Leuten, die mehr Erfahrung haben als Sie. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Mit Situationsbeschreibungen kommen wir nicht weiter, Herr Sänze!) Diese Zweckzuweisungen und Sonderprogramme haben die Kommunen in eine große Abhängigkeit vom Land geführt. Statt den Kommunen Mittel pauschal und eigenverantwortlich zur Verfügung zu stellen, bestimmt das Land allzu häufig, wofür, wann und in welcher Form Gelder eingesetzt werden dürfen. Diese Praxis widerspricht grundlegend unserem Rechtsverständnis der kommunalen Selbstverwaltung, der Subsidiarität. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Verstehen Sie eigentlich, was Sie da vorlesen?) Die Gemeinden wissen sehr gut, was sie – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Verstehen Sie, was Sie da vorlesen?) – Im Gegensatz zu Ihnen habe ich schon Reformen durchgeführt, und ich habe Unternehmen zusammengeführt, als Sie noch in Ihrem Schulbereich unterwegs waren. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: So sehen Sie gerade aus! So sehen Sie aus, als hätten Sie schon Reformen durchgeführt! Wahrscheinlich bei der AfD in Stadthallen!) Wir fordern daher eine deutliche Reduzierung der Zweckzuweisungen und stattdessen eine deutliche Erhöhung nicht (Emil Sänze) zweckgebundener – – Jetzt fängt der Nächste an. Lassen wir das doch einfach. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Geben Sie das doch einfach zu Protokoll! Sie haben es doch so- wieso nicht geschrieben! Sie verstehen ja nicht mal, was Sie da vorlesen! Das ist ja furchtbar!)
Muhterem Aras
Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke, Herr Abg. Sänze hat das Wort. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja, er soll weiter vorlesen!)
Emil Sänze AfD
Ich habe das Wort. – Meine Damen und Herren, Sie fabulieren hier. Sie machen hier Wahlkampf, nichts anderes, Herr Rülke. Sie versuchen, etwas vorzugaukeln, was Sie in Ihren Regierungszeiten nie geschafft haben, nämlich Reformen durchzuführen. So ist die Realität. (Lebhafter Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: So sieht es aus!) Wissen Sie: Ein Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken. Das Erste, was wir machen, wenn wir in eine Regierung eintreten, wird sein, dass wir aus zwölf Ministerien sieben machen, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) dass wir die Dinge zusammenbringen, dorthin, wohin sie gehören, (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) nämlich Reformen von oben her denken und nicht von unten – statt die anderen zu gängeln und mit Lasten zu überschütten. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das war jetzt wenigstens mal ein eigenständiger Gedanke!) Deshalb: Denken Sie lieber nach, bevor Sie etwas machen. – Ja, ja. Die Gedanken werden Sie noch zur Genüge hören. Sie werden die Konsequenzen bei der Wahl erleben, meine Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja, ja! – Abg. Raimund Haser CDU: Un- glaublich! Zehn Minuten lang Situationsbeschreibung! Sie hätten Meteorologe werden sollen! „Das Wetter ist heute gut, die Sonne hat heute geschienen, morgen wird es vielleicht regnen!“ Unfassbar! So unfassbar! Wenn man „AfD“ und „Verwaltungsreform“ im Internet eingibt, kommt außer dem Vorschlag, dass man euch von der Liste der Verfassungsschutzbeobachtung nimmt, überhaupt nichts! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Debatte will ich vielleicht einmal so bee – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 ginnen: Wir dürfen dankbar dafür sein, dass tüchtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesbehörden, in den Regierungspräsidien, in den Regionalverbänden, in den Landkreisen, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: In den Werkhallen! Bei den Handwerkern!) in 1 101 Kommunen, ergänzt durch viel ehrenamtliches Engagement, eine gute, professionelle und engagierte Arbeit leisten. Wir dürfen doch ein Stück weit auch dankbar dafür sein, dass wir in diesem Land eine unbestechliche, funktionierende, weltweit anerkannte, gute Verwaltung haben, die unsere Demokratie stabilisiert und auf die wir uns verlassen können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zuruf von der AfD) Unbeschadet dessen ist das Thema Verwaltungsmodernisierung oder einfach gesagt die Frage „Wie können wir es noch besser machen?“ natürlich eine Daueraufgabe, wie das eben auch für das Thema Entbürokratisierung gilt, ein Thema, mit dem wir uns dauerhaft beschäftigen. Aber das ist wirklich das Bohren dicker Bretter. Hinzu kommt entscheidend die Digitalisierung; (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) das ist ja angeklungen. Die Digitalisierung verändert die Welt. Sie verändert natürlich auch die Verwaltungswelt. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Lesen!) Das bietet uns natürlich große Chancen. Deswegen bin ich dankbar und bitte den Landtag von Baden-Württemberg, bei den entsprechenden Nachtragsberatungen das zu beschließen und nachzuvollziehen, was wir in der Haushaltskommission in dieser Woche entschieden haben, nämlich ressortübergreifend 80 Millionen € on top für Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung zu setzen. Das kostet in der Tat Geld. Ich bin froh darüber, dass wir die 80 Millionen € aus dem Sondervermögen des Bundes in diesen Bereich investieren. (Abg. Anton Baron AfD: Schulden! Schulden! Schul- den!) Meine Bitte ist, dass der Landtag das auch entsprechend beschließt. (Abg. Anton Baron AfD: Schulden!) Herr Abg. Ranger hat ausgeführt, wir müssten uns auf den Weg machen, damit sein Enkel einmal eine digitalisierte Verwaltungswelt vorfinde. Herr Abgeordneter, ich bin zuversichtlich und will das ein wenig korrigieren. Wir müssen uns auf den Weg machen, ist schon richtig; aber richtig ist auch: Wir haben uns bereits auf den Weg gemacht. Wir sind mitten in den Prozessen. Natürlich kann man immer sagen, das müsse alles schneller gehen und besser gemacht werden. Aber ich will Ihnen ein konkretes Beispiel nennen und Ihnen ein Stück weit meine Philosophie nahebringen. Denn bei Ver- (Minister Thomas Strobl) waltungsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung sollten wir vor allem eines immer tun, nämlich vom Bürger her denken. Das ist ganz entscheidend. Verwaltung ist kein Selbstzweck. Wir machen keine Verwaltung, damit es eine Verwaltung gibt. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Sicher?) Vielmehr hat die Verwaltung eine dienende Funktion, wie im Übrigen auch die Wirtschaft. Die Wirtschaft ist nicht wegen der Wirtschaft da, sondern sie hat eine dienende Funktion. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das gilt übrigens auch für die Digitalisierung. Sie soll das Leben einfacher machen, sie kann uns Wohlstand bringen. Das alles ist wunderbar. Aber Sinn wird es dabei auch eher woanders geben. Da wir vom Bürger her denken, haben wir uns vor einigen Jahren in Heilbronn am Neckar auf den Weg gemacht (Abg. Andreas Kenner SPD: „Heilbronn am Neckar“!) und haben uns gefragt, welche Antwort ein Bürger auf die Frage „Was macht eigentlich ein Landratsamt?“ gibt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Zulassungen!) Unter den ersten drei Antworten wird vermutlich immer das Thema Kraftfahrzeugzulassung sein. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Und Abfall!) Deswegen haben wir uns vor einigen Jahren auf den Weg gemacht, die Kraftfahrzeugzulassung zu modernisieren und zu digitalisieren. Das haben wir in Baden-Württemberg in Heilbronn gemacht. Wir sind bundesweit das federführende Land des EfA-Onlinedienstes i-Kfz. Herr Abg. Ranger, wir sind auf dem Weg auch schon ein Stück weit vorangekommen. Denn seit zwei Jahren funktioniert es. Seit zwei Jahren können Sie mit dem Smartphone ein Kraftfahrzeug anmelden, ummelden und abmelden. Seit zwei Jahren gibt es die Premiumlösung, dass man mit dem Smartphone das Kraftfahrzeug anmeldet und zehn Minuten später im Fahrzeug sitzt und losfährt. (Abg. Andreas Kenner SPD: Aber bloß in Heilbronn! – Gegenruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE: Nein, überall! – Abg. Gabriele Rolland SPD meldet sich.) Das ist ein voller Erfolg made in Baden-Württemberg. Zwölf Länder in der Bundesrepublik Deutschland haben das inzwischen übernommen. In bundesweit 130 Zulassungsstellen läuft das Heilbronner Modell. Und in 35 Landkreisen und neun Stadtkreisen in Baden-Württemberg, also in allen 44 Zulassungsstellen des Landes, haben wir einen voll durchdigitalisierten Prozess bei der Kraftfahrzeugzulassung.
Muhterem Aras
Herr Minister, lassen Sie – – Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, Frau Präsidentin. Ich würde das gern zu Ende führen. Herr Abg. Ranger, wir sind also schon auf dem Weg und haben erste Maßnahmen umgesetzt. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Jetzt, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen eine Vision aufzeigen, von der ich nicht zusagen kann, wann sie umgesetzt wird. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Nachdem wir jetzt bei den 44 Kraftfahrzeugzulassungsstellen einen voll durchdigitalisierten Prozess haben – (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Dann brauchen wir sie ja nicht mehr!) im Übrigen ist dadurch auch weniger Personal im Einsatz, weshalb im digitalen Prozess auch die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger geringer sind –, (Abg. Anton Baron AfD: Das bestreitet aber der Land- kreis!) müssen wir uns die Frage stellen, ob wir in Baden-Württemberg auf lange Sicht tatsächlich noch 44 Zulassungsstellen in der heutigen Form haben müssen. Jetzt kommt ein Punkt, der auch den Föderalismus berührt. Ich bin ganz sicher, dass das Heilbronner Modell in absehbarer Zeit bundesweit in allen Kraftfahrzeugzulassungsstellen Anwendung finden wird. Dann muss man doch die Frage stellen: Brauchen wir noch Hunderte von Kraftfahrzeugzulassungsstellen, wenn überall die gleichen digitalisierten Prozesse stattfinden? Natürlich wird es noch viele Jahre in jedem Landratsamt eine Stelle geben, wo das für diejenigen, die das nicht digital machen wollen oder machen können, dann eingegeben wird. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird dann nur das tun, was auch jeder Bürger von seinem Smartphone aus tun kann. Wenn wir das aber überall haben, dann finde ich die Frage berechtigt: Brauchen wir 44 Zulassungsstellen in unserem Land und Hunderte in der Bundesrepublik Deutschland? (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Dann ist die Nagelprobe, ob wir die Kraft haben, 35 Landkreisen und neun Stadtkreisen zu sagen: „Das kann jetzt bei euch weg.“ Wenn ich mir mein Landratsamt in Heilbronn vorstelle – allein die Fläche innerhalb des Gebäudes, die die Kraftfahrzeugzulassungsstelle ausmacht –, ist das schon von Relevanz, vielleicht auch für den Landrat von Relevanz – wobei mein Heilbronner Landrat die Beschäftigten, die jetzt in der Kfz-Zulassungsstelle arbeiten, dann ganz sicher auch sinnvoll an anderen Orten einsetzen wird. Wir müssen uns als überzeugte Föderalisten auch die Frage stellen: Kann das dann nicht alles digital an einer Stelle zusammenlaufen? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Gute Idee!) Ob das in Stuttgart oder in Flensburg ist, sei einmal dahingestellt. Das ist der Weg, den wir jetzt gehen, aber nicht mit Schaufensterdebatten, sondern ganz konkret. Wir haben es in Heilbronn gemacht, dann in 44 Zulassungsstellen, also überall flächendeckend in Baden-Württemberg. Jetzt sind es inzwischen zwölf Länder, die dieses Heilbronner Modell über- (Minister Thomas Strobl) nommen haben. So wird Digitalisierung Stück für Stück durch voll digitalisierte Prozesse vom Bürger her gedacht, und am Ende des Tages steht vielleicht wirklich eine erhebliche Verschlankung der Verwaltung, indem Hunderte von Zulassungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland wegfallen. Das ist unser Baden-Württemberg-Weg, auf den wir uns bereits gemacht haben und auf dem wir Dinge nicht nur erproben, sondern in der Tat auch schon in der Praxis haben.
Muhterem Aras
Herr Minister, lassen Sie jetzt die Zwischenfrage von Frau Abg. Rolland zu oder nicht? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Aber gern.
Gabriele Rolland SPD
Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie sprechen mir im Prinzip, was die Konzentration von Verwaltungsaufgaben angeht, aus der Seele. Könnten Sie sich vorstellen, ein Modellprojekt, das bei mir in der Region im Augenblick diskutiert wird, nicht nur ideell, sondern auch finanziell zu unterstützen? Es geht darum, dass sich der Stadtkreis Freiburg und der umliegende Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auf den Weg machen, gemeinsam in einem Verwaltungsgebäude Aufgaben miteinander zu erledigen, sodass wir das haben, was Sie eben für Heilbronn – getrennt nach dem Stadt- und dem Landkreis – gesagt haben: dass man das an einem Ort für die Bürgerinnen und Bürger konzentrieren könnte. Das wäre doch genau solch ein Modellprojekt, mit dem das Land Baden-Württemberg tatsächlich Verwaltungsaufgaben konzentrieren könnte, um den Bürgerinnen und Bürgern einen unglaublichen Mehrwert zu geben. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Frau Abgeordnete, selbstverständlich kann ich mir das vorstellen. Allerdings kann ich es mir nicht nur vorstellen, sondern das, was Sie gerade sagen, machen wir in meiner Heimatstadt Heilbronn schon seit vielen Jahren, um nicht zu sagen: Jahrzehnten. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nein, nein!) Die Stadt Heilbronn hat schon lange keine Kraftfahrzeugzulassungsstelle mehr, sondern wir betreiben das im Landratsamt Heilbronn als kreisfreie Stadt gemeinsam mit dem Landkreis (Abg. Gabriele Rolland SPD: Hatten wir auch! Das ist nicht das Thema!) seit vielen Jahren und Jahrzehnten sozusagen in einem Gebäude miteinander. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, machen wir auch!) Wenn es darüber hinaus weitere Ideen gibt, in Freiburg gemeinsam mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Verwaltung zusammenzubringen – supergern. Dafür gibt es die rechtlichen Möglichkeiten, Verwaltungsgemeinschaften und dergleichen mehr. Selbstverständlich ist – auch das gehört zur Verwaltungsmodernisierung –: Nicht jeder muss alles machen, sondern Gemeinden und Kreise können sich zusammenschließen, arbeitse – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 teilig Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, und selbstverständlich können sie das auch räumlich in einem Gebäude machen. Das kann ich mir nicht nur gut vorstellen, sondern das finde ich exakt den richtigen Weg, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Gut!) den Sie in Südbaden einschlagen. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, will ich auch erwähnen, dass wir beim Thema „Künstliche Intelligenz“ Vorreiter sind. Wir werden unseren Behörden die Möglichkeit geben, den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Verwaltungsvollzug zu erproben. Konkret: Die Änderungen im Landesdatenschutzgesetz und im E-Government-Gesetz befinden sich auf der Zielgeraden und werden noch in diesem Jahr dem Landtag von Baden-Württemberg zugeleitet, im Landtag eingebracht. Damit untermauern wir den Anspruch und Pioniergeist, den wir als „digital.LÄND“ haben: mutige, neue Wege zu gehen, aus Fehlern zu lernen – das heißt im Übrigen, dass man auch mal einen Fehler machen darf – und Erfolge für alle nutzbar zu machen. Nun möchte ich Ihnen sagen, dass wir gerade – das steht ja auch im Titel dieser Aktuellen Debatte – den Kommunen mehr Spielraum geben wollen. Auch da haben wir uns auf den Weg gemacht, sind aber auch schon ein Stück weit des Weges vorangekommen. Im letzten Monat hat dieser Landtag, wenn ich mich recht erinnere, einstimmig das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz beschlossen. Was wurde im Vorfeld nicht alles gesagt, wie unnütz dieses Gesetz sei, dass das sowieso nichts bewirke und kein Gebrauch davon gemacht werden würde und, und, und. Ich kann Ihnen aktuell berichten und freue mich darüber, dass wir seitens der Kommunen und der kommunalen Landesverbände inzwischen schon eine ganze Reihe von Antragstellungen nach diesem Gesetz vorliegen haben. Das Gesetz wird von der kommunalen Seite sehr gut angenommen. Jetzt lassen Sie uns doch einmal schauen, welche Erleichterungen und Verschlankungen hier konkret herauskommen, welche konkreten Vorschläge von der kommunalen Seite gemacht werden. Ich habe Vertrauen – das habe ich immer gesagt –, dass die Kommunalen diese Spielräume verantwortungsvoll nutzen werden und dass wir sozusagen von unten nach oben Entbürokratisierung und Verschlankung betreiben können. Oder, ganz konkret, Herr Abg. Ranger: Wir müssen uns nicht auf den Weg machen, wir sind auf dem Weg der Öffnung von Spielräumen für Kommunen. Bis zum 1. Januar dieses Jahres gab es im kommunalen Vergaberecht Wertgrenzen im Unterschwellenbereich von 10 000 €. Wir haben gesagt: Das werden wir ändern. Ich habe gesagt: Wir haben Vertrauen in die Kommunen. Dann gab es den Vorschlag, aus den 10 000 € 12 000 € zu machen, dann 15 000 €. Da wurde mir gesagt, das seien immerhin 50 % mehr. Ich habe gesagt: Das ist nicht meine Vorstellung von Vertrauen; wir machen es jetzt bei der Vergabe einmal so, dass jede Kommune nicht für 10 000 € Aufträge ohne Ausschreibungsverfahren vergeben darf, sondern für 100 000 €. (Minister Thomas Strobl) Ich habe Vertrauen, dass das von der kommunalen Seite verantwortungsvoll genutzt wird. Das ist tatsächliche Entbürokratisierung. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wer schon einmal Ausschreibungsverfahren gesehen hat, der weiß, was für eine Bürokratie das ist. By the way: Ich habe ein bisschen schmunzeln müssen, als ich in einer Zeitung gelesen habe, dass man im Bund ganz stolz darauf sei, dass Bundesbehörden jetzt Aufträge von bis zu 50 000 € freihändig vergeben dürften, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Oh, oh!) dass das ein großer Erfolg sei. Da habe ich gedacht: Wenn eine Bundesbehörde Dienstleistungen und Waren bis 50 000 € ohne Ausschreibung vergeben darf, können wir das einem badischen und schwäbischen Bürgermeister durchaus bis 100 000 € zutrauen. Das ist unser Weg. Den haben wir nicht vor, Herr Abg. Ranger, sondern das ist bei uns seit dem 1. Januar 2025, also seit round about zehn, elf Monaten, gelebte Realität. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind auf dem Weg, unsere Verwaltung schneller, schlanker und agiler zu machen und den Kommunen mehr Spielraum zu geben. Das ist ja auch der Titel dieser Aktuellen Debatte. Ich habe Ihnen zwei Beispiele genannt, wie wir das konkret machen. Ich will noch einen Punkt nennen. Beispielsweise werden wir den Digitalisierungshemmer Schriftform deutlich zurechtstutzen. 15 Formerfordernisse sollen vollständig gestrichen werden, und mehr als 300 weitere Schriftformerfordernisse sollen durch die einfache elektronische Form, also durch eine E-Mail, ersetzt werden können. Das ist die Reinform des erfahrbaren und spürbaren Bürokratieabbaus durch die Antragsteller. Der Gesetzentwurf ist derzeit in der Anhörung und soll noch in dieser Legislaturperiode zur Beschlussfassung in den Landtag eingebracht werden. Auch damit setzen wir konkret ein weiteres Vorhaben um. Auch da habe ich viel Kritik gelesen. Beispielsweise war in einer Zeitung zu lesen – zufällig meine Heimatzeitung –, das sei doch erbärmlich, was wir hier machen. 300 Schriftformerfordernisse zu ersetzen, das sei doch viel zu wenig usw. Ich fand dann Folgendes ganz interessant. Nachdem das – wie heißt es? – Entbürokratisierungskabinett des Bundes getagt hat, wurde im Fernsehen eine Unternehmerin gefragt, was sie denn davon halte. Sie hat gesagt, das sei alles viel zu theoretisch. Seitens der Unternehmen würde erwartet werden, dass mal was Konkretes gemacht werde, dass beispielsweise überflüssige Schriftformerfordernisse abgeschafft würden. Genau das machen wir mit diesem Gesetz. In 300 Fällen wird man etwas nicht mehr schriftlich beantragen müssen. Vielmehr genügt dann eine E-Mail. Wir schlagen dem Landtag vor, 100 Gesetze diesbezüglich zu ändern. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte. Selbstverständlich müssen wir vor dem Hintergrund der Digitalisierung dauernd und hart daran de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 arbeiten, wie wir unsere Verwaltung noch besser aufstellen können. Aber in Richtung FDP – jetzt mal geschwind die Landkreise weg, die Regionalverbände weg und die Regierungspräsidien weg – möchte ich als jemand, der sich auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die es auch nicht immer einfach haben, verantwortlich fühlt, Folgendes sagen. Von dieser Debatte geht nicht das Signal aus: Die hocken alle da, schaffen den ganzen Tag nichts und überlegen sich nur, wie sie von morgens bis abends die Bürgerinnen und Bürger ärgern können. Das ist nicht so. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst machen eine erstklassige Arbeit, und sie sind im Übrigen auch vorn mit dabei, die Verwaltung zu modernisieren und zu digitalisieren. Unser Weg muss es doch sein, dass wir mit den tüchtigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung in die Tat umsetzen. Das ist unser Weg in Baden-Württemberg. Ich freue mich über jede Unterstützung, wenn es konkret wird, irgendetwas zu tun, und bin insbesondere dem Landtag von Baden-Württemberg dankbar, wenn die 80 Millionen € für Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung, die die Haushaltskommission, Herr Abg. Schwarz, jetzt vorgesehen hat, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja!) dann auch hier im Nachtragshaushalt von Baden-Württemberg beschlossen werden. Das, Herr Abg. Ranger, hilft uns auf dem Weg zu einer moderneren und digitalen Verwaltung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich Herrn Abg. Karrais für die FDP/DVP-Fraktion das Wort.
Daniel Karrais FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Fazit der ersten Runde dieser Debatte kann ich feststellen, dass außer der AfD, was aber eh keinen interessiert, (Lachen bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sagt die 5-%-Partei!) niemand das Konzept, das wir vorgelegt haben, kritisiert hat. Im Gegenteil, man hat vielmehr über vieles gesprochen: über notwendige Digitalisierung – das ist richtig –, über Aufgabenkritik – das ist auch richtig –, darüber, bürokratische Regeln abzubauen – das ist auch richtig. Aber niemand hat gesagt, dass die Idee, die wir vorgelegt haben, schlecht wäre, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist doch schon einmal gut!) sondern es wurde einfach so hingenommen. Ich denke, das ist auch ein Zeichen. Das heißt, dass wir mit der Idee einer Strukturreform auf dem richtigen Weg sind und in den nächsten Jahren gemeinsam daran arbeiten müssen. (Beifall bei der FDP/DVP) (Daniel Karrais) Meine Damen und Herren, der Handlungsbedarf ist da. Sieben von zehn Menschen halten den Staat mit seinen Aufgaben für überfordert, und sechs von zehn Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung sagen dasselbe. Meine Damen und Herren, damit haben sie recht, und es darf uns nicht kaltlassen. Es ist ein ernsthaftes Problem für die Demokratie, für unser System, und darum brauchen wir den Mut zu Veränderungen. Die Debatte hat heute auch gezeigt, dass eine Bereitschaft dazu da ist, aber eben nicht bei allen in diesem Haus. (Beifall bei der FDP/DVP) Ein bisschen gewundert habe ich mich – das möchte ich an dieser Stelle sagen – über den Wortbeitrag des Kollegen Mayr, weil die CDU-Fraktion, insbesondere ihr Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat, schon vor einem Jahr erklärt hat, zwei Verwaltungsebenen könnten eigentlich weg. Man hört, dass sich ihr Fraktionsvorsitzender bei manchen Veranstaltungen auch dazu äußert und sagt, man könne z. B. die Regierungspräsidien abschaffen. Auch manche Kolleginnen und Kollegen von Ihnen tun das bei öffentlichen Äußerungen. Da hat mir an dieser Stelle schon das klare Bekenntnis gefehlt. Denn ich finde, wenn Sie das draußen im Land sagen können, dann können Sie das auch hier im Landtag, im Hohen Haus sagen. Dafür sind Sie auch da. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der CDU: Wir werden uns schon noch äußern!) Unser Konzept hat bei manchen Leuten im Land schon für etwas Puls gesorgt. Vor allem Landräte haben sich zu Wort gemeldet. Auch der Landkreistag hat sich zu Wort gemeldet. Manche haben sogar „geschäumt“ – so zumindest die Überschriften in den Zeitungen. Sie haben gesagt: Ja, es soll eigentlich alles so bleiben, wie es ist. Wir brauchen Aufgabenkritik. Aufgabenkritik soll man endlich mal machen, aber bloß nichts an der Struktur ändern. Das ist das, was die Landräte in unserem Land sagen – vielleicht nicht verwunderlich, wenn sie die Betroffenen einer entsprechenden Reform nach unseren Vorstellungen wären. Aber genau dieser Reflex ist doch das, was unser Land schwächt. Wir haben nicht den kollektiven Mut, etwas voranzubringen und auch mal alte Zöpfe abzuschneiden. Diesen brauchen wir, um fit zu werden für dieses Jahrhundert und die Herausforderungen unserer Zeit. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch ein interessantes Argument: Verlust von Bürgernähe durch eine Reform mit Großkreisen. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was machen Sie als normale Bürgerin, als normaler Bürger auf dem Landratsamt? Sie gehen zur Kfz-Zulassungsstelle und zur Führerscheinstelle. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Und zum Landrat! – Heiterkeit) Letzteres vielleicht einmal in Ihrem Leben, idealerweise, wenn Sie Ihren Führerschein nicht zwischendrin einmal verlieren. Diese Prozesse sind aber digital verfügbar. Das hat der Minister ausgeführt. Da war ich auch überrascht. An dieser Stelle ein Lob: Wenn Sie auf Polemik verzichten, können Sie sehr vernünftige Dinge sagen. Das hat mir sehr gefallen. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Weil wir mit der Kfz-Zulassungsstelle z. B. einen Prozess haben, der absolut entbehrlich ist, brauchen wir sie nicht mehr vor Ort. Wenn es die Bürgerin, der Bürger nicht mehr hinbekommt, dann können das Autohaus oder die Kfz-Versicherung dies advokatorisch erledigen. Das heißt, da kann eine komplette Struktur weg. Die Leute, die dort sind, muss man nicht rauswerfen – das wollen wir auch gar nicht –, sondern die kann man an anderen Stellen einsetzen, wo es sinnvoll ist. Darüber müssen wir doch reden und die Chancen der Digitalisierung nutzen, anstatt in alten Strukturen zu verharren, die wir eigentlich nicht mehr brauchen. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn Bürgernähe erreicht man mit einfachen Strukturen und vor allem dann, wenn der Bürger am besten gar nicht aufs Amt muss, sondern wenn er die Dinge, die er braucht, erledigt bekommt, teilweise sogar darauf hingewiesen wird, wenn auf etwas hinzuweisen ist. Anstatt dass der Bürger als Bittsteller kommt, sollte der Bürger eine Dienstleistung erfahren, die auch ankommt. Dafür brauchen wir eine Stärkung der Entscheidungen, der Dienstleistungen vor Ort in den Kommunen; denn die wissen sehr gut, was sie vor Ort brauchen, was vor Ort sinnvoll ist, was nicht sinnvoll ist. Dazu brauchen wir kein Landratsamt, dazu brauchen wir kein Regierungspräsidium und auch keinen Regionalverband, die es besser wissen und vom Schreibtisch aus entscheiden, ob es irgendwo ein Tempolimit geben soll, ob irgendwo etwas gebaut werden darf oder nicht. Das können die Kommunen vor Ort entscheiden. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Dahin gehört die Entscheidung, und das wollen wir mit dieser Reform ebenso erreichen. (Beifall bei der FDP/DVP) Und fragen Sie mal die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Land. Da sagen ganz, ganz viele: Die Regierungspräsidien können weg, die Regionalverbände sowieso, und das würde unser Land an vielen Stellen befreien. Meine Damen und Herren, CDU, Grüne und SPD – manchmal sogar die Populisten im Haus – (Lachen bei Abgeordneten der AfD) reden von Bürokratieabbau, und das seit Jahren. Die Leute können das aber eigentlich nicht mehr hören, weil gefühlt wenig passiert. Und dann entsteht Frust. Wir Freien Demokraten legen da klare Vorschläge auf den Tisch, wie man etwas verbessern kann, und es wäre schön, wenn wir weniger Bedenkenträger in unserem Land hätten und mehr gemeinsamen Mut finden. Denn wir wollen einen Staat, der wieder ermöglicht statt bremst. Damit das gelingt, braucht man Mut, Reformwillen und Vernunft, und das sind nicht die Eigenschaften, die Bürger allen Politikern zuschreiben. Die gute Nachricht ist aber: Es gibt ein politisches gallisches Dorf, das genau diese Eigenschaften mitbringt, und dieses gallische Dorf heißt FDP. (Daniel Karrais) (Lachen bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Seimer.
Peter Seimer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Karrais, Sie haben gerade unterstellt, wir hätten Ihnen da zugestimmt. Ich hatte ja auch Ihrem Kollegen Jung geantwortet, dass ich es eben nicht so sehe, dass es mir zu pauschal ist und es einfach zu wenig ist, einfach nur zu sagen, die Dinge müssten weg. Sie müssen einfach auf eine andere Ebene. Da haben wir, denke ich, einen zentralen Unterschied. Wir stehen zum Föderalismus in diesem Land. Warum machen wir das? Schauen Sie sich doch mal in den Wirtschaftsnationen dieser Welt um: Welche sind erfolgreich, welche sind stark, und welche sind nicht stark? Die stärkste Wirtschaftsnation unserer Erde sind die Vereinigten Staaten von Amerika, ein zutiefst föderalistisches Land. Wo ist da der Unterschied, und warum ist das so? Weil wir eben nicht überall im Land alles gleich behandeln und alles gleich machen müssen. Das möchte ich auch nicht. Wir stärken unsere Stärken vor Ort und müssen dort auch Konzentrationen zulassen. Es ist richtig, dass in meinem Landkreis Böblingen, in dem ich lebe – das ist ein industriestarker Landkreis –, der Schwerpunkt auch eines Landrats auf der Wirtschaftsförderung zugunsten von Industrie und Mittelstand liegt, während vielleicht im Landkreis Freudenstadt oder im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald der Tourismus einen viel stärkeren Akzent zulässt, dass anderswo die Forschung mehr gelebt wird, dass wiederum anderswo die Wald- und Forstwirtschaft sowie die Landwirtschaft stärker im Fokus stehen. Da müssen wir hinkommen, dass wir eine Person entscheiden lassen und ihr auch einen Ermessens- und Entscheidungsspielraum geben müssen, statt Entscheidungen immer wieder auf eine andere Ebene zu ziehen. Das ist die Herausforderung, und nicht einfach nur vonseiten irgendwelcher oberen Behörden, die ganz weit weg sind, zu sagen: Da wissen wir alles besser. Denn auch dort sitzen wieder nur Menschen, die sich nicht auf 10 000 verschiedene Dinge konzentrieren können. Wir müssen für die richtige Aufgabe die richtige Ebene finden, (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das wäre eine Idee!) und da sind wir dran. Da ist Ihr Vorschlag, einfach nur zu sagen: „Wir machen jetzt alles weg und schaffen riesige obere und weit entfernte Regionalverbandsbehörden“, wie Sie es vorgeschlagen hatten, viel zu pauschal. Das ist mit uns nicht zu machen. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Daniel Kar- rais FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haser.
Raimund Haser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es einfach nicht de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 so stehen lassen, wie die AfD sich in dieser Debatte verhält. Ich denke, es ist auch wichtig, dass wir sie an solchen Tagen auch stellen. Herr Sänze, Sie hatten zehn Minuten Zeit. Es geht um das Thema Verwaltungsreform, es geht um das Thema „Schlanker Staat“, und in zehn Minuten schaffen Sie es, eine reine Situationsbeschreibung zu bringen, die natürlich draußen wieder ankommt, weil man anhand Ihrer Darstellung sagt: Ja, genau, so ist es, so ist es bei uns im Land, und so geht es. Eine Zwischenfrage von uns haben Sie nicht zugelassen, und auf die mehrfach formulierte Frage „Ja, was schlagen Sie denn eigentlich vor?“ kommt von Ihnen kein einziger Satz, (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Dann sollten Sie zuhören!) außer dass Sie das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen stärken möchten und dass es richtig ist. Dann habe ich mir die Mühe gemacht, im Internet nachzuschauen.
Muhterem Aras
Herr Abg. Baron, Herr Abg. Haser hat das Wort.
Raimund Haser CDU
Ich schaffe das auch so. – Dann habe ich also im Internet nachgeschaut, was denn die AfD zum Thema Verwaltungsreform macht. Der einzige Vorschlag, der von der AfD in Sachen „Verwaltungsreform Baden-Württemberg“ kommt, ist – Achtung! –, dass die baden-württembergischen Behörden in Zukunft nur noch baden-württembergische Autos bestellen dürfen. (Vereinzelt Lachen bei den Grünen) Das ist der Verwaltungscoup. Ansonsten haben Sie zu diesem Thema überhaupt nichts gesagt. (Zuruf von der AfD: Schlechte Recherche!) Jetzt erkläre ich Ihnen, warum Sie dazu nichts sagen: Jeder Vorschlag, den Sie machen würden, wie wir die Probleme, die Sie benennen und die Sie groß machen, denn angehen, würde in Ihrer Wählerschaft genau zu den gleichen Auseinandersetzungen führen, vor denen wir alle stehen. Denn die Menschen wollen eben nicht nur Politiker und Parteien, die Probleme tatsächlich benennen. Wir bestreiten diese Probleme ja nicht. (Abg. Anton Baron AfD: Nicht mehr!) Deswegen diskutieren wir diese Themen ja. Aber an dem Tag, an dem Sie anfangen, Vorschläge zur Verwaltungsreform zu machen, (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) „explodiert“ es in Ihrer Wählerschaft selbstverständlich auch, weil sie sich in den Vorschlägen eben auch nicht einig ist. Das ist genau der Punkt. Deswegen finde ich es so gut, dass so viele junge Menschen heute hier sind, die mich immer fragen: „Was halten Sie denn (Raimund Haser) von der AfD?“ Ich halte von einer AfD, die in der Problembeschreibung 20 % der Menschen erreicht, überhaupt gar nichts, (Abg. Anton Baron AfD: Sie schaffen die Probleme! Sie schaffen doch all diese Probleme!) wenn sie in zehn Minuten Redezeit nicht dazu in der Lage ist, einen einzigen Vorschlag zu bringen. Solange Sie in dieser Liga spielen, haben Sie in diesem Haus nichts verloren. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen und der SPD)
Muhterem Aras
Es gibt eine Redereihenfolge. Jetzt hat Herr Abg. Hoffmann von der SPD-Fraktion das Wort.
Jonas Hoffmann SPD
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Haser, das war eine sehr gute Intervention, (Lachen bei Abgeordneten der AfD) die sehr gut beschreibt, wie genau hier gearbeitet wird. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Ich bin auch dankbar, wenn wir beim Thema „Kommunen und Digitalisierung“ über Lösungen sprechen – so habe ich einen Großteil der Debatte als wichtig erachtet – und genau auf die Themen schauen, genau hinschauen, damit wir konkrete Lösungen finden. Herr Minister, an dem Thema i-Kfz arbeiten Sie auch gern mit. Ja, im Grundsatz halten wir das für eine total gute Lösung. Jetzt ist es nach dem, was ich aus den Kreisen höre, leider so: Im letzten Jahr lag die Nutzung im einstelligen Prozentbereich. Ich hoffe, dass sich diese Zahlen in diesem Jahr deutlich verbessern. Aber es ist in diesem Sinn kein Erfolgsprojekt. Ich erkläre auch aus meiner Perspektive, weshalb. Die Voraussetzungen dafür, i-Kfz durchzuführen, sind immens. Sie brauchen eine BundID, Sie brauchen ein gutes digitales Bezahlsystem. Dann muss das System auch noch funktionieren; das stürzt auch gern immer wieder mal ab. Dann brauchen Sie Fahrzeugpapiere, die neuer sind als 2018. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Und in vielen Fällen ist es sogar so, dass die Landratsämter ihre alten Dokumente weiterverwendet haben. Das heißt, sie brauchen noch neuere Anmeldepapiere. Was will ich damit sagen? Die Voraussetzungen, das Ganze zu nutzen, sind viel, viel zu hoch. Und letztlich brauchen Sie einen Drucker. Das steht auf der Webseite, und das ist eine Katastrophe. Da sind Prozessoptimierungen erforderlich. Man kann diesen Prozess deutlich besser gestalten, damit ihn eine breitere Gesellschaft auch nutzen kann. Herr Karrais, Sie haben uns ja vorgeworfen, wir hätten uns zu Ihrer Idee in diesem Sinn nicht konkret geäußert. Es ist natürlich eine populäre Forderung, einfach mal zu sagen: wegstreie – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 chen, wegmachen. Das untergräbt die Arbeit, die an diesen Stellen geleistet wird. Ich bin stolzer Kreisrat. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Ich auch!) Das, was Sie über die Landkreise gesagt haben, stimmt überhaupt nicht. Die Landkreise übernehmen soziale Aufgaben in unserer Gesellschaft. Wenn ein Kind Probleme zu Hause hat, landet es beim Landratsamt. Alle sozialen Herausforderungen – soziale Begleitung, soziale Beratung – stellen Aufgaben dar, die zu großen Teilen die Landratsämter übernehmen. Deswegen verfügen die Landkreisämter über so große Sozialbudgets. Diese Aufgaben sind immens wichtig. Dass Sie die hier einfach unter den Tisch fallen lassen wollen und im Zweifel auch einfach mal schnell wegstreichen wollen, macht für mich Sinn. Aber dafür sind wir überhaupt nicht zu haben. Danke schön. (Beifall bei der SPD und des Abg. Peter Seimer GRÜNE)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Sänze das Wort.
Emil Sänze AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass Herr Haser mit dem intellektuellen Zugang zu unseren Lösungen vielleicht Schwierigkeiten hat, kann man sehen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Wenn Sie genau zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass wir gesagt haben: Wir wollen mehr Mittelfreiheit für die Kommunen bei der Selbstbestimmung ihrer Aufgaben. Das stand in meiner Rede. Das haben Sie aber nicht gehört, weil Sie immer dazwischenreden. Es fehlt Ihnen an Erziehung. (Beifall bei der AfD – Unruhe) Das Zweite: Es ist schön, dass der Bürger bei der CDU so eine große Bedeutung hat, dass Prozesse vom Bürger her gedacht werden. Eines ist doch klar: Wenn ich Effizienz schaffen will, muss ich Prozesse zusammenführen, die einheitlich für das ganze Land gelten. (Abg. Raimund Haser CDU: Genau! Darüber reden wir! Aber Sie reden nicht darüber!) Das ist überhaupt kein Problem. – Doch, darüber reden wir. Warten Sie doch unser Wahlprogramm ab. Da wird Ihnen, der CDU, noch angst werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Warten Sie doch einfach ab! Wir brüllen nicht, sondern wir denken, bevor wir brüllen. (Lachen bei den Grünen) Das sage ich Ihnen ganz deutlich. (Zurufe, u. a. Abg. Ansgar Mayr CDU: Das ist doch lächerlich! – Unruhe) (Emil Sänze) Das Einzige, was die FDP erreicht, wird ein Movement sein, indem in bestehenden Systemen praktisch Leute umziehen müssen, damit sie ihren zentralen Arbeitsplatz erreichen können. – Nein, verbessern wir doch die Arbeitssituation in den Behörden, vor Ort! Geben wir doch den Menschen mehr Freiheit und weniger Reglementierung.
Muhterem Aras
Herr Abg. Sänze, schauen Sie bitte mal auf die Uhr.
Emil Sänze AfD
Ja, der Herr Strobl hat ja auch ein bisschen überzogen. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Der darf das auch! – Zu- ruf von den Grünen: Der ist auch Minister! – Weite- re Zurufe – Unruhe)
Muhterem Aras
Letzter Satz.
Emil Sänze AfD
Wenn Sie mir einen Satz noch zubilligen: Meine Damen und Herren, warten Sie doch den 8. März ab; dann werden die Karten neu verteilt, Herr Haser. (Abg. Raimund Haser CDU: Danach sagen Sie uns dann, was Sie tun wollen? Super Idee! Das gibt einen kurzen Wahlprospekt, glaube ich!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Antrag der Fraktion der AfD – Eintreten für Rückabwicklung des Verbrenner-Aus – Drucksache 17/9651 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Klauß das Wort.
Miguel Klauß AfD
Frau Präsidentin, Kollegen! Das Verbrenner-Aus ist mit der Energiewende ein Teil der Deindustrialisierungsstrategie der Kartellparteien – (Lachen bei Abgeordneten der Grünen) so viel muss man dazu sagen. Aber bevor ich mit dem Verbrenner-Aus beginne, möchte ich noch ein paar Mythen über das E-Auto aufklären – die ja gerade von der Fraktion GRÜNE und u. a. auch vom Verkehrsminister gern immer wieder dargestellt werden. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Sind Sie schon mal mit einem gefahren?) Mythos Nummer 1: Über 50 % der Autozulassungen in China seien E-Autos. Diese Zahlen kommen immer wieder, stimmen aber nicht. Es sind knapp über 30 %; 70 % der Neuzulassungen in China sind Verbrennerfahrzeuge. – So viel dazu. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Mythos Nummer 2: Die deutschen Autohersteller seien abgehängt auf dem chinesischen Markt und könnten da nicht mithalten – genau bei diesen knapp über 30 % der E-Fahrzeuge. Schauen wir uns doch mal diese E-Fahrzeuge an. Der Durchschnittspreis dort (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Sind Sie schon mal mit einem gefahren?) – ja – liegt bei 20 000 € – der Durchschnittspreis in China, für ein chinesisches E-Auto. Das ist nicht das Marktsegment, wo deutsche Autohersteller agieren oder verkaufen. Es gibt E-Autos in China – der Preiskampf dort ist auch enorm –; dort gibt es E-Autos zu einem Preis von 10 000 €, 15 000 €; das ist der normale Standard dort. Und da können wir oder unsere Autohersteller nicht agieren. Dritter Punkt, Mythos Nummer 3: Den Autoherstellern in Deutschland geht es schlecht, weil – ebenfalls Aussage von Herrn Hermann – zu wenig auf die E-Mobilität gesetzt worden sei. Es gibt aber keinen falscheren Satz als diesen – genau das Umgekehrte ist nämlich der Fall: Weil die deutschen Autohersteller in die E-Mobilität investiert haben, haben sie drastische Verluste. Das zeigen die Zahlen; denn die Verkaufszahlen unserer Automobilhersteller – wenn Sie sich die angeschaut haben – sind nicht so schlecht. Aber wir haben Gewinneinbrüche von 70, 80 %. Porsche hat einen Gewinneinbruch von 98 %. Woher kommt dieser Gewinneinbruch? Sie sind von der Verbrennertechnologie massiv in die E-Mobilität eingestiegen; Forschung und Entwicklung, Produktionskapazitätsaufbau – aber der Kunde fehlt eben. Ein Porsche mit E-Motor, das ist so ähnlich wie Pudding mit Gabel essen – kann man machen, ist aber halt Blödsinn. (Beifall bei der AfD) Vierter Punkt, Mythos Nummer 4: Ein E-Auto sei wirtschaftlicher – diese Aussage gibt es auch immer wieder. Natürlich kann man jetzt die Rechnung so oder so hinbiegen, ob ein Verbrenner wirtschaftlicher ist oder ein E-Auto. Wenn aber ein E-Auto wirtschaftlicher ist, wieso wird dann auf Bundesebene über eine Kaufprämie diskutiert? (Heiterkeit bei der AfD) Sie subventionieren ein Produkt, ein E-Auto, Kfz-Steuerbefreiung, Ladeinfrastruktur – alles wird subventioniert. Gleichzeitig wollen Sie dann eine Kaufprämie mit Steuergeldern implementieren, damit ein subventioniertes Produkt gekauft wird. Das ist doch sozialistische Planwirtschaft und hat nichts mehr mit freier Marktwirtschaft zu tun. (Beifall bei der AfD) Mythos Nummer 5: Technologievorsprung chinesischer Autos. Vorher wurde gefragt: Haben Sie schon mal in einem chinesischen E-Auto gesessen? Welchen Technologievorsprung gibt es da? Schauen Sie sich doch mal die Statistiken an, schauen Sie sich doch mal die Vergleichstests vom ADAC an, von „auto motor und sport“, von AUTO BILD, von egal wem. Die deutschen E-Autos sind auf dem Weltmarkt gut, sie sind sogar führend. Tesla war mal führend, ist es nicht mehr ganz so. Bis Sie ein chinesisches Auto finden, das einen wirklichen Technologievorsprung hat – das gibt es ja nicht –, das Sie aber (Miguel Klauß) in der Rangliste finden, da müssen Sie schon weiter runterscrollen. Davor kommen sogar noch die Koreaner und die Japaner. – So viel zum Thema „Mythen über das E-Auto“. (Zurufe) Jetzt kommen wir zum Verbrenner-Aus. Hier liegt der Antrag vom Bundesland Baden-Württemberg, vom Autoland Baden-Württemberg vor, ein Zeichen zu setzen. Wir haben natürlich das Problem, dass wir eine Partei haben, die in Wirtschaftsfragen so inkompetent ist, (Abg. Manuel Hagel CDU: AfD!) dass sie einfach gefährlich für unser Land ist. Das ist eben die CDU. (Beifall bei der AfD) Die CDU ist schuld an dem wirtschaftlichen Desaster. Sie ist eigentlich noch viel schlimmer, als es die Grünen je waren. Die CDU ist gefährlich für die Unternehmen in unserem Land. Warum? Wer hat die CO -Steuer eingeführt? Die CDU. Atomausstieg? Die CDU. Das Lieferkettengesetz auf EU-Ebene? Die CDU, Ursula von der Leyen, CDU-Parteibuch. Das Lieferkettengesetz auf nationaler Ebene wollten Sie eigentlich abschaffen, das war ein Wahlversprechen von Herrn Merz – okay, Wahlversprechen und Merz ist ein Widerspruch in sich. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Er ist jetzt fast ein Jahr im Amt, das Lieferkettengesetz auf nationaler Ebene ist noch immer nicht abgeschafft. Das Verbrenner-Aus auf EU-Ebene? Ursula von der Leyen von der CDU. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Die CDU hat dage- gen gestimmt! So viel zum Faktencheck!) – Die Fraktion. Aber was ist denn mit Ursula von der Leyen? Das ist doch Ihre CDU-Kommissionspräsidentin. (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Dann schreiben Sie ihr, sie soll den Green Deal beenden. (Beifall bei der AfD – Abg. Carola Wolle AfD: Bra- vo! – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Sie reden nur von Mythen, dabei machen Sie überhaupt nichts! So eine Lüge! – Abg. Manuel Hagel CDU: Die AfD ist rausgeflogen aus der Fraktionsgemeinschaft! – Weitere Zurufe von der CDU) Jetzt schauen wir noch mal, welche Wirtschaftskoryphäen es in der CDU noch gibt. Schauen wir uns mal den Generalsekretär aus dem Jahr 2007 aus Bayern an – heute ist er Foodblogger –: (Zuruf: 2007? Oh!) Markus Söder verlangte 2007: Das Verbrenner-Aus muss 2020 kommen. Hätten wir auf ihn gehört, hätten wir hier schon fünf Jahre Verhältnisse wie in Detroit. So viel zum Thema „Wirtschaftskompetenz von CSU-Politikern“. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Dörf- linger CDU) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Aber es geht noch weiter. Was forderte Söder dann, als er gesehen hat, dass 2020 knapp wird? Dann ist er auf den Zug von Ursula von der Leyen aufgesprungen und hat gesagt: Aber 2035 muss das Verbrenner-Aus kommen. Markus Söder, damals schon MP, hat gesagt: 2035 muss es kommen. Jetzt spricht er vom Aus vom Verbrenner-Aus. Wie sollen wir mit solchen inkompetenten Personen die Wirtschaft retten? (Abg. Manuel Hagel CDU: Hat Ihnen das Putin auf- geschrieben?) Mit diesem Hin und Her funktioniert das nicht. (Beifall bei der AfD) Aber heute haben Sie die Chance. Wir haben den Antrag gestellt. Während Sie das Aus vom Verbrenner-Aus fordern, legen wir Anträge auf den Tisch. (Abg. Manuel Hagel CDU: Rote Politik! – Zurufe von der CDU) Wir schwätzen nicht, wir machen. (Abg. Raimund Haser CDU: Genau das machen Sie halt nicht! – Zuruf des Abg. Stefan Fulst-Blei SPD – Weitere Zurufe von der CDU) Sie haben jetzt die Chance, es umzusetzen. (Abg. Raimund Haser CDU: Wir wissen immer noch nicht, was Sie machen wollen!) Denn wir sehen ja im Landtag, dass sich die Mehrheitsverhältnisse hier geändert haben. Mit dem Wechsel von Frau Cataltepe von den Grünen zur CDU gibt es hier eine parlamentarische Mehrheit: 78 Sitze von AfD, CDU und FDP/DVP. (Abg. Manuel Hagel CDU: Das ist keine Mehrheit!) Also: 78 Sitze von 154. – Okay, gut, alles klar. (Abg. Raimund Haser CDU: Wir wissen ja gar nicht, wie Sie das machen wollen! Das ist ja das Problem! Sie wollen ja erst regieren und dann sagen, was Sie vorhaben!) Jetzt können Sie ja mal zeigen, was Sie von dem Wahlversprechen halten. (Abg. Raimund Haser CDU: Ja, wir können Ihnen sa- gen, was wir von Ihnen halten, wenn Sie wollen!) Auch die FDP hat das Aus vom Verbrenner-Aus angesprochen. (Zuruf von der CDU: Unglaublich!) Liebe FDP/DVP, Sie sind ja nur noch vier Monate hier im Landtag. (Heiterkeit bei der AfD) Danach können Sie den Landtag von außen anschauen. Aber Sie können jetzt wenigstens noch einmal in diesen vier, viereinhalb Monaten zeigen, ob Sie wirklich für Ihre Wahlversprechen stehen. (Miguel Klauß) (Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Manuel Hagel: Las- sen Sie noch ein bisschen Luft im Raum!) Jetzt können Sie zeigen, ob Sie inhaltliche Politik machen oder nur parteipolitische Politik. (Abg. Manuel Hagel CDU: Das ist an Arroganz nicht mehr zu überbieten! – Zuruf der Abg. Catherine Kern GRÜNE) Aber warum die CDU keine Politik für Arbeitnehmer macht, (Abg. Manuel Hagel CDU: Überheblich ohne Ende!) haben Sie ja auch bewiesen, Herr Hagel. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ach was!) In einem Interview wurden Sie von der Zeitung gefragt, mit wem Sie denn das Verbrenner-Aus beschließen wollen. (Zuruf: „Von der Zeitung“!) Mit den Arbeitnehmerverrätern der SPD sicher nicht. Mit der Ökosekte sicher nicht. (Heiterkeit bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Welche Zeitung soll das sein?) Die FDP spielt keine Rolle. Dann wurden Sie gefragt, ob Sie das Verbrenner-Aus mit den Stimmen der AfD beschließen würden. (Abg. Manuel Hagel CDU: Was für eine Zeitung soll das sein?) – Die „Schwäbische Zeitung“ war es, glaube ich, soweit ich es noch weiß. (Abg. Manuel Hagel CDU: Sagen Sie doch mal die Quelle! – Abg. Thomas Dörflinger CDU: „Glaube ich“! So viel zu den Fakten! Sie müssen es uns sagen!) – Das können Sie ja googeln. (Abg. Manuel Hagel CDU: Sagen Sie doch mal die Quelle!) – „Schwäbische Zeitung“. Ich denke, die „Schwäbische Zeitung“ war es. (Zuruf: Wann?) Dann haben Sie knallhart gesagt – das ist auch gut so, das können Sie machen –: nicht mit der AfD. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Das zeigt mir eines: Sie sind auf dem Stand der Dinge, Hunderttausende Arbeitsplätze zu opfern, nur um nicht mit uns zu stimmen. Wissen Sie, was das heißt? Sie sind für mich Vaterlandsverräter. Sie sind für mich Vaterlandsverräter! (Beifall bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: „Raus aus der EU“! „Raus aus Europa“!) de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Sie können ja die Brandmauer hochsetzen, wie Sie wollen, Mörtel drauf machen – das ist mir völlig egal. Wir, die AfD, stehen auf der richtigen Seite der Brandmauer. Sie stehen mit diesen Menschen auf der einen Seite der Brandmauer – das nur einmal zur Erinnerung. (Beifall bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Ach komm! – Zuruf von der CDU) Sie müssen mit uns nicht koalieren, aber hier können Sie inhaltliche Politik machen – für die Arbeitnehmer, die Angst um ihre Arbeitsplätze haben, (Abg. Manuel Hagel CDU: „Raus aus der EU“! – Weitere Zurufe von der CDU) für die Industrie, für die Autoindustrie. Stimmen Sie deswegen diesem Antrag zu. Zeigen Sie, dass Wahlversprechen nicht nur Wahlversprechen sind, und treten Sie nicht in die Fußstapfen Ihres Kanzlers, (Glocke des Präsidenten) der „Lügenkanzler“ genannt werden wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren jetzt in der Aussprache fort. Ich sehe schon den Kollegen Tayfun Tok auf dem Weg zum Redepult. Bitte sehr. (Zuruf von den Grünen: Sehr gut!)
Tayfun Tok GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bemerkenswert: Während die Welt in Richtung Zukunft fährt, wollen manche im Landtag den Rückwärtsgang einlegen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Aber ohne uns! – Zu- ruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Wer glaubt, die Zeit anhalten zu können, der verwechselt Nostalgie mit Strategie. Wer den Menschen in den Betrieben einfache Antworten gibt, der sagt ihnen nicht die Wahrheit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Manuel Hagel CDU) Bevor wir aber über Technik reden, reden wir über Menschen. In diesen Wochen bangen Beschäftigte um ihre Zukunft: (Zurufe von der AfD: Ja! – Warum?) Bosch, ZF, Mahle, Porsche. Vielen aus meiner Familie, sei es in Leibertingen oder in Zuffenhausen, drohen Jobabbau, Abfindungen und Standortfragen. Diese Sorgen sind real hier bei uns in Baden-Württemberg. Unsere Antwort ist aber nicht „Weiter so!“, sondern Verlässlichkeit, Qualifizierung und Investitionen in neue Wertschöpfung. (Lachen des Abg. Rüdiger Klos AfD) Ja, der Wandel ist hart. Der Hochlauf der Elektromobilität läuft zäh; (Tayfun Tok) (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Bal- zer AfD) Zulieferer, Beschäftigte und Familien spüren ihn. Doch die Antwort kann doch nicht heißen, am Alten festzuhalten. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: So ein Quatsch! – Zu- rufe von der AfD) Die Gewerkschaften sagen auch hier klar: Der Wandel muss sozial gestaltet werden, aber er darf nicht gestoppt werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Wer heute allein vom Verbrenner träumt, gefährdet die Arbeitsplätze von morgen. (Zuruf von der AfD: Sie träumen!) Wenn Sie sagen: „Verbrenner-Aus weg, und alles wird gut“, dann ist das doch nicht die Wahrheit. Das ist das, was wir ansprechen müssen. (Zuruf von der AfD: Das ist Ihre Wahrheit!) Die Beschäftigten wollen Perspektiven und keine Parolen. (Beifall bei den Grünen und der SPD) Ja, Baden-Württemberg ist Automobilland. Wir sind stolz auf die fleißigen, klugen Köpfe in den Fabriken. Über 300 000 Menschen arbeiten direkt in dieser Branche, Hunderttausende leben von ihr. Aber unser Wohlstand hängt nicht am Auspuff, sondern an der Innovationskraft der Menschen, Herr Klauß. (Beifall bei den Grünen) Bevor wir uns in Kulturkämpfen um das Auto verlieren, muss uns eines klar sein: Das Auto der Zukunft ist software- und datengetrieben. Darüber, Herr Klauß, haben Sie nicht ein Wort verloren, aber das ist doch die Zukunft. (Beifall bei den Grünen – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Dr. Balzer?
Tayfun Tok GRÜNE
Nein. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Danke!) Das Auto der Zukunft ist software- und datengetrieben. Unser Anspruch muss es doch sein, dass diese fahrenden Computer bei uns in Baden-Württemberg erforscht, entwickelt und gebaut werden. (Beifall bei den Grünen) Die Fixierung auf den Verbrennermotor verdeckt, wie komplex die Herausforderungen in der Autobranche wirklich sind. Die Krise hat doch viele Ursachen: (Zurufe von der AfD: Ja! – Sie sind die Ursache!) schwache Nachfrage, unabhängig vom Antrieb, Herr Klauß, internationaler Preisdruck, hohe Energiekosten und Zölle, die e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 von Trump kommen, die Sie in den letzten Jahren noch gepusht haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Stoch SPD) Das Gleiche gilt für den Rückstand von Software und Vernetzung – kein Wort von Ihnen. Das heißt konkret: Wir brauchen doch ein Ökosystem für Innovation, Forschung, KI und Konnektivität. Das alles muss priorisiert werden, damit die Autoindustrie in Deutschland noch eine Zukunft haben kann. Und das Herzstück der BEVs ist die Batterie. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: Wenn die Batterie so toll ist, warum haben wir dann ein Verbrennerverbot? – Glocke des Präsidenten) Deshalb müssen wir doch in der Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung über die Batteriezellproduktion bis zum Batterierecycling einen Gang zulegen. Auf dem Weg dorthin brauchen wir, ja, Flexibilität; (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) denn wir möchten keinen Strukturbruch, sondern den Strukturwandel erfolgreich meistern. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Jan-Peter Rö- derer SPD) Ein Ende des Verbrenners darf vor allem für Sie, Herr Klauß, nicht zur technologischen Dolchstoßlegende werden. Eine Flexibilisierung des Verbrenner-Aus würde den Blick schärfen und die politische Fixierung lösen. (Abg. Anton Baron AfD: Für was denn? Wenn die Batterie so toll ist, für was braucht man so was?) Deswegen können Plug-in-Hybride eine Brücke sein, bis sich der Markt für elektrische Gebrauchtwagen etabliert hat und die Ladeinfrastruktur flächendeckend steht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD) Die Rücknahme des Verbrenner-Aus ab 2035, die Sie jetzt fordern, betrifft EU-Recht; das kann kein Land einfach im Alleingang aufheben. Aber vor allem wäre es ökonomisch unklug: Wenn wir jetzt das Regelwerk komplett aufweichen und weiterhin voll auf den fossilen Verbrenner setzen, verlieren wir Kapital, verunsichern die Investoren, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) und all das, was sie investiert haben, (Zuruf von der AfD) wäre doch umsonst gewesen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Nein, das ist nicht um- sonst!) Da müssen wir, finde ich, einfach weiter dranbleiben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) (Tayfun Tok) Mit dem Blick auf die Zeit – ich habe nur fünf Minuten –: (Zuruf von der AfD: Vorwärts immer, rückwärts nim- mer! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen hier niemanden, der uns mit irgendwelchen Anträgen zum Handeln auffordert. (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Der Ministerpräsident handelt längst, wie Sie auf der MPK gesehen haben. Wir stehen geschlossen hinter ihm, und deshalb lehnen wir die vorliegenden Beschlussanträge ab. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Lachen bei der AfD) Zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es gibt keine Garantie auf den Erfolg der Technologien des 21. Jahrhunderts, nur weil sie das 20. Jahrhundert dominiert haben. Aber alles, was wir brauchen, liegt doch auf dem Tisch. Unsere Autobauer sind doch noch immer in der Lage, das Rennen um die Zukunft der Automobilindustrie zu gewinnen – (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Das wissen Sie doch gar nicht!) das konnte ich jüngst auf der IAA bestaunen. Dabei zeigte sich doch auch klar: Klimaschutz und industrielle Stärke gehören zusammen. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf: Ja!) Wer das leugnet, der spielt nicht nur gegen den Fortschritt, sondern vor allem gegen unser Land. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Sie kommen bitte angesichts der Redezeit in die Schlusskurve, Herr Kollege Tok.
Tayfun Tok GRÜNE
Ich bin fertig.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ah ja. Dann ist ja gut. (Heiterkeit – Beifall des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Wir fahren fort in der Aussprache. Ich darf jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Thomas Dörflinger das Wort erteilen. Bitte sehr. (Abg. Manuel Hagel und Abg. Raimund Haser CDU: Guter Mann! – Abg. Miguel Klauß AfD: Dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen?)
Thomas Dörflinger CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist das Herz der Automobilindustrie. (Abg. Miguel Klauß AfD: Gewesen! – Zuruf von der AfD: Noch!) de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Doch dieses Herz ist vom Infarkt bedroht. (Zuruf von der AfD: Ja!) 51 500 Arbeitsplätze gingen in nur einem Jahr verloren. Das ist die Einwohnerzahl von Böblingen. (Zuruf von der AfD: Richtig! – Zuruf von der AfD: Macht doch nichts!) Das alles passiert jetzt mitten unter uns. Ich erinnere mich noch an frühere Debatten hier im Landtag. Die SPD-Kollegen haben dabei gebetsmühlenartig erklärt, am Verbrennerverbot 2035 dürfe nicht gerüttelt werden. (Vereinzelt Lachen bei der AfD – Abg. Winfried Mack CDU: Ja!) Doch für wen haben Sie eigentlich gesprochen? (Zuruf: Für sich selbst! – Zurufe von der AfD) Sie klammern sich an das Verbrennerverbot wie an ein Segel im Sturm. Dabei fordert die gesamte Crew längst einen anderen Kurs. Es sind die Unternehmen, die Betriebsräte und die Gewerkschaften, die mehr Flexibilität und technologische Freiheit fordern. Mercedes-Chef Ola Källenius sagt es deutlich: Hybride und effiziente Hightechverbrenner sollten Teil des Wegs bleiben, (Zuruf von der AfD: Tja!) sonst riskieren wir Akzeptanz und Arbeitsplätze. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Die Gesamtbetriebsratsvorsitzenden von Bosch, ZF und Mahle haben sich an SPD-Chef Lars Kingbeil gewandt. Ihr Aufruf endete mit dem Satz: Wir appellieren daher an Sie, von einem pauschalen Verbot des Verbrennermotors abzusehen. (Beifall bei der CDU) Jetzt schaue ich zu Ihnen, zur SPD-Landtagsfraktion. Das waren doch einmal Ihre Leute (Zuruf von der AfD: Waren!) in den Werken, in den IG-Metall-Versammlungen. Warum hören Sie nicht auf die Menschen, die täglich in der Industrie arbeiten? Warum schenken Sie den Klimaaktivisten am Berliner Stadtrand Gehör, aber nicht den Betriebsräten vor Ort? (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD –
Anton Baron AfD
Gute Frage! – Zurufe der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke und Nicolas Fink SPD) Wir hören genau hin. Daher können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf uns verlassen. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) (Thomas Dörflinger) Wir, die CDU-Landtagsfraktion, werden alle unsere politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um der Automobilindustrie bessere Rahmenbedingungen zu ermöglichen. (Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Set- zen Sie Ihre Kommissionspräsidentin ab! Die ist un- fähig! – Zurufe der Abg. Miguel Klauß und Dr. Uwe Hellstern AfD) Dabei bleiben wir auf Kurs. Wir haben das Verbrenner-Aus von Anfang an für falsch gehalten. Daher haben unsere Abgeordneten im EU-Parlament auch dagegen gestimmt. (Beifall bei der CDU – Abg. Sandro Scheer AfD: Sehr gut!) Wie sieht nun der Weg aus? Das faktische Verbot des Verbrennungsmotors muss beseitigt werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) Plug-in-Hybride und Range Extender müssen über 2035 hinaus (Zuruf des Abg. Daniel Born [fraktionslos]) neu zugelassen werden können. Des Weiteren brauchen wir höhere Beimischquoten von synthetischen Kraftstoffen, (Zuruf: Ja!) einen weiteren Ausbau der E-Ladeinfrastruktur und eine gezielte Vergünstigung von Ladestrom. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Rai- mund Haser CDU: Bravo! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das unterstützen wir!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute liegen uns zwei Anträge vor. Der AfD-Antrag ist, (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) wie die gesamte Politik der AfD, (Zuruf von der AfD: Wir machen gar keine Politik!) rückwärtsgewandt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Bravo! – Zuruf von den Grünen: Genau!) Er will das Verbrennermotor-Aus kippen, (Zuruf von der AfD: Ja!) ohne aber zu sagen, wie es danach weitergehen soll. (Abg. Anton Baron AfD: Der Markt soll es entschei- den! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Bei der AfD ist der Rückspiegel größer als die Windschutzscheibe. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Beifall bei Ab- geordneten der Grünen) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Personen wie Herr Klauß dürfen niemals Verantwortung in diesem Land tragen, (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP – Zuruf von der CDU: Bravo! – Zuruf: Sehr gut! – Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) weil Sie unser Land ruinieren würden. AfD bedeutet: Armut für Deutschland. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Anton Ba- ron AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP-Fraktion, Ihr Antrag geht in die richtige Richtung, bleibt für uns aber noch unvollständig. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: Jetzt hat nur noch „handwerklich schlecht gemacht“ gefehlt!) Er nimmt zwar richtigerweise die synthetischen Kraftstoffe auf, schweigt aber zur Elektromobilität. Das reicht uns nicht. Wir, die CDU, wollen beides: den Verbrenner erhalten und neue Technologien voranbringen. Nicht rückwärts, sondern mit einem klaren Plan nach vorn. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Lieber Kollege Tok, Sie erleben mich heute ziemlich angefressen. Die CDU-Landtagsfraktion kann nicht nachvollziehen, dass die Grünen nicht wirklich willens waren, mit uns einen gemeinsamen Änderungsantrag einzubringen. (Zurufe von der AfD: Ah! – Abg. Anton Baron AfD: Brutal!) Wir haben hierzu einen Vorschlag gemacht. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Wir auch!) Basis war der MPK-Beschluss zur Automobilwirtschaft, ein Beschluss, den Ministerpräsident Kretschmann genau so mitgetragen hat. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ja, so ist es!) Wir gingen davon aus, dass dies Konsens ist. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Ihnen ging der Beschluss aber zu weit, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, wie? – Abg. Ma- nuel Hagel CDU: Hört, hört!) beim Verbrenner zu weit. Was für ein Signal ist das an die Unternehmen? (Zuruf von der AfD: Jetzt wissen Sie, mit wem Sie koalieren!) Was für ein Signal ist das an die Beschäftigten? Was für ein Signal ist das an Ihren Ministerpräsidenten, den Sie hier augenscheinlich im Regen stehen lassen? (Thomas Dörflinger) (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Anton Baron AfD: Glückwunsch zur Brandmauer, kann ich nur sagen!) Was gilt denn nun? Auch Ihr Spitzenkandidat Ödzemir fordert heute Flexibilität, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Der sagt vieles, was die Fraktion nicht mitträgt!) wollte aber selbst das Verbrenner-Aus schon für 2030. (Abg. Friedrich Haag FDP/DVP: Genau!) Das ist nicht glaubwürdig. (Zuruf: Wie Söder auch!) Unser Änderungsantrag war die Einladung an die Fraktion GRÜNE, sich im Landtag im Sinne der Unternehmen und deren Beschäftigten zu positionieren. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU – Glocke des Präsidenten) Diese Chance haben Sie verpasst. Danke schön. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf: Bra- vo!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die SPD-Fraktion dem Kollegen Jan-Peter Röderer das Wort erteilen. Bitte sehr. (Abg. Anton Baron AfD: So billig rauswinden, dass es am Koalitionspartner lag!)
Jan-Peter Röderer SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hagel, eigentlich wollte ich mit einem Satz einsteigen, in dem ich Sie darin bekräftige, dass man mit einer rechtsextremistischen Partei niemals zusammenarbeitet, weder im Land noch im Bund. (Oh-Rufe von der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Das sagt derjenige, der in seinen Reihen Hakenkreuz- schmierer hat! Also ganz ehrlich!) Jetzt muss ich noch einen Satz ergänzen. Herr Dörflinger, ich weiß nicht, ob Sie in den letzten Wochen mitbekommen haben, was die SPD-Fraktion im Land zu diesem Thema gesagt hat. Wir setzen uns doch längst für eine Flexibilisierung ein. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Auch im Bund hat man sich mittlerweile geeinigt. (Zurufe, u. a. der Abg. Daniel Karrais FDP/DVP und Thomas Dörflinger CDU) – Lassen Sie mich doch mal ausreden. – Die Einzigen, die noch quer im Stall stehen, sind Söder und die CSU. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD) de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Man hat sich geeinigt; heute Nacht. (Abg. Manuel Hagel CDU: Es gibt doch den Vor- schlag von Lies von der SPD! Es gibt den Vorschlag von Söder und Lies, den die SPD nicht mitmacht!) – Ja, weil Söder ganz aussteigen will. Natürlich machen wir das nicht mit. (Abg. Manuel Hagel CDU: Lies! Lies, SPD, ein SPD- Ministerpräsident von Niedersachsen, den Sie da im Regen stehen lassen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir steigen in die Debatte zum Thema ein. Ja, Baden-Württemberg ist das Zentrum der Automobilwirtschaft, und wir müssen selbstverständlich alles dafür tun, dass das auch so bleibt. 480 000 Arbeitsplätze hängen daran. Insgesamt aber – das wurde auch schon gesagt – steht die Automobilbranche massiv unter Druck, teilweise durch hausgemachte Probleme, aber auch durch den wirtschaftlichen Wandel und geostrategische Umwälzungen. Das will ich voranstellen, weil auch hier im Haus viele oft so argumentieren, als sei die Verbrennerfrage die einzige, die die Verantwortlichen in den Betrieben und die Beschäftigten derzeit umtreibt. Das greift viel zu kurz, ist typisch für die AfD, die sich hier im Land wieder einmal als Kämpfer für die Arbeitsplätze darstellt und aufspielt. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist so! Das ist so! Wenn Ihre Batterie so toll ist, für was brauchen wir dann das Verbrennerverbot? – Weitere Zurufe von der AfD) In Wahrheit ist aber genau das Gegenteil der Fall – man kann es nicht oft genug sagen –: Die AfD ist Gift für das Land, (Abg. Anton Baron AfD: Planwirtschaft! Planwirt- schaft!) schadet dem Standort Baden-Württemberg und bedroht die Arbeitsplätze. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) In diesem Zusammenhang ist auch die heutige Debatte zu diesem Antrag zu sehen. Man muss klar feststellen: Wer den Eindruck erweckt, man könne einfach so das Rad zurückdrehen, man könne während freier Fahrt eine 180-Grad-Wende hinlegen und bis in alle Ewigkeit Verbrenner weiterbauen, (Abg. Anton Baron AfD: Ja! Warum nicht?) der legt die Axt an die Automobilindustrie im Land. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wer hat es denn vor- geschlagen?) Und wer so tut, als gäbe es keinen Klimaschutz, keine Nachhaltigkeitsanforderungen am Kapitalmarkt, keinen Weltmarkt, der zunehmend elektrifizierte Kraftfahrzeuge nachfragt und regulatorisch voraussetzt, der verkennt die industriepolitische Realität im Land. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, ja!) (Jan-Peter Röderer) Die Unternehmen, egal, ob Porsche, Mercedes oder Audi, haben schon vielfach deutlich gemacht, dass im Individualverkehr die Elektrifizierung der Antriebsstrang der Zukunft sein wird (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Quatsch! Quatsch! Wo haben Sie das her? Das stimmt doch gar nicht!) und – schon rein betriebswirtschaftlich – perspektivisch und auf Dauer keinerlei Spielraum für eine Verbrennernostalgie vorhanden ist. Ob man das jetzt politisch gut findet oder nicht, das interessiert doch den wirtschaftlichen und globalen Wettbewerb überhaupt nicht. Alle Industrieländer haben sich auf den Weg gemacht; China wurde schon angesprochen. (Zurufe der Abg. Dr. Uwe Hellstern und Miguel Klauß AfD) Selbstverständlich liegen wir da mit den Hybriden und den batterieelektrischen Fahrzeugen bei einer Quote von über 50 % bei den Neuzulassungen. Wer bei diesem internationalen Kräftemessen mithalten will, der wird sich darauf einstellen müssen. Weder Deutschland noch Baden-Württemberg ist eine Insel, und die Industrie im Land hat das erkannt. In der Politik haben das leider noch nicht alle erkannt. Da hilft es auch nicht, von Technologieoffenheit zu sprechen. Das war in der Vergangenheit immer die Metapher fürs Nichtstun. (Abg. Sandro Scheer AfD: Weil Sie verbohrt sind!) Denn das Mantra verkennt einfach, dass elektrifizierte Antriebsstränge aktuell und auf mittlere Sicht am ehesten skalierbar und marktgängig sind. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben nicht verstanden, wie der Markt funktioniert! Sie haben nicht verstan- den, was Markt bedeutet!) Wenn es darum geht, die Automobilindustrie im Land zu stärken, führt kein Weg daran vorbei, diese Realitäten anzuerkennen. Wir, die SPD, sind bereit, zusammen mit der Industrie und den Beschäftigten um jeden Arbeitsplatz im Land zu kämpfen. In diesem Kontext hat sich unser Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch mit der IG-Metall-Landeschefin Barbara Resch, den Betriebsräten von Mercedes, ZF Friedrichshafen, der Bosch Mobility Solutions und von Daimler Truck kurzgeschlossen und in einem gemeinsamen Vorstoß in Richtung Bund den Einsatz für mehr Flexibilität beim Verbrenner-Aus gefordert. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) In diesem Vorstoß heißt es: Es geht nicht um ein Zurückdrehen, sondern um eine kluge Brücke. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP meldet sich.) Ziel muss es sein, eine Flexibilisierung hinzubekommen, „die es erlaubt, Brückentechnologien länger zu nutzen“, „das Vere – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 brenner-Aus flexibel, verantwortungsvoll und sozialverträglich“ auszugestalten, ohne das eigentliche Ziel über Bord zu werfen. (Glocke des Präsidenten) Es geht dabei nicht um Jahreszahlen, sondern um Arbeitsplätze.
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Karrais?
Jan-Peter Röderer SPD
Nein, danke. Nein. – Deshalb wird es auch erforderlich sein, mit der Industrie hart um Beschäftigungs- und Standortgarantien für weitere Investitionen hier im Land zu ringen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Sozialismus!) Für uns ist klar: Die Politik muss verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Das sind doch keine Rah- menbedingungen, eine Technologie zu verbieten!) Gleichzeitig sind aber auch die Hersteller in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten – durch Investitionen, Zukunftstechnologien, faire Preise und klare Zusagen für Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland und Baden-Württemberg. Es braucht hierzu Weichenstellungen auf Bundes- und europäischer Ebene, aber auch im Land. Eine aktive Industrie- und Strukturpolitik des Nichtstuns – vor allem vom Wirtschaftsministerium und der grün-schwarzen Regierung – muss ein Ende haben. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Hört, hört!) Es braucht auch vonseiten der Landesregierung eine starke Stimme für die Beschäftigten im Land. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Dafür braucht es auch eine starke SPD in der Landesregierung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Friedrich Haag das Wort. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Guter Mann!)
Friedrich Haag FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns einig: Hier in Baden-Württemberg schlägt das Herz der deutschen Automobilindustrie. Viele gut bezahlte Arbeitsplätze hängen daran, auch der Wohlstand unseres Landes und die technologische Zukunft. Es wird oft so getan, als sei das Ende des Verbrennungsmotors ein – ich nenne es einmal so – natürlicher Prozess, ein Strukturwandel, der einfach so kommt. Herr Tok, Sie haben das auch betont. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Vergleich stimmt hinten und vorn nicht. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Sehr gut!) (Friedrich Haag) Warum? Weil es einen fundamentalen Unterschied zwischen natürlicher Marktentwicklung und einem politisch erzwungenen Strukturbruch gibt. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Der Verbrenner ist keine sterbende Technologie; (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) es wird nur gerade versucht, gerade von den Grünen, ihn politisch zu erdrosseln. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: So ist es!) Trotz vieler Lippenbekenntnisse für eine Revision auch aus der EU heraus gilt nach wie vor das faktische Verbrennerverbot ab dem Jahr 2035, auch infolge der CO -Flottenregulierung. Von den angedeuteten Kompromissen einer Fahrzeugkategorie für klimaneutrale Kraftstoffe ist rein gar nichts geschehen – keine Korrektur, keine Öffnung, keine Zukunft für die klimaneutralen Verbrennungsmotoren. Auf der Bundesebene erleben wir Ähnliches. Es wird viel geredet, viel versprochen, aber Ergebnisse sehen wir bis heute noch nicht. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU hier im Land haben ja versucht, eine Bundesratsinitiative zu starten. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau! – Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Sehr gut! Und wer hat es mal wieder blockiert? Richtig, die Grünen. Wer auch sonst, wenn es um den Verbrennungsmotor geht? (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Und dann stellen die Grünen hier im Land einen Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt auf, der das Verbrennerverbot mittlerweile selbst für nicht mehr erreichbar hält. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD zu den Grünen: Ja, könnt ihr den überhaupt noch tragen?) Dabei war er einer der Ersten, die mit dieser Idee ums Eck kamen. Und jetzt fordert er Flexibilisierung. Aber lieber Cem Özdemir, wir brauchen keine Flexibilisierung, sondern wir brauchen endlich das Ende des Verbrenner-Aus – (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Manuel Ha- gel CDU: Genau!) für die Arbeitsplätze im Land und für die Innovation. Somit geht Baden-Württemberg weiter stark voran. Eines ist klar: Jemanden wie Cem Özdemir brauchen wir und vor allem die Automobilindustrie hier in Baden-Württemberg sicher nicht als zukünftigen Ministerpräsidenten. (Lebhafter Beifall bei der AfD – Beifall bei der FDP/ DVP – Zurufe von der AfD: Bravo!) Wenn wir einmal über die Landesgrenzen hinweg schauen – ich denke, das tut uns allen auch einmal gut –: Weder die USA noch China denken daran, den Verbrenner zu verbieten. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Widerspruch bei den Grünen – Unruhe) Im Gegenteil! Nein, im Gegenteil! China kauft unsere Kompetenz in der Verbrennertechnik. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ach!) Und unsere Hersteller verlagern die Produktion Schritt für Schritt ins Ausland, weil die Rahmenbedingungen hier im Land nicht mehr stimmen. Diese Entwicklung dürfen wir nicht einfach so weiterlaufen lassen. Das ist kein Klimaschutz, das ist Wohlstandsvernichtung im Land mit Ansage, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Herr Kollege Tok, wenn die E-Mobilität, wie Sie es immer betonen, die überlegene Technologie ist, dann sagen Sie uns doch einmal, wofür es denn dann ein Verbot braucht. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Diese Frage konnten Sie bis heute noch nicht beantworten, weil Sie wissen, dass nicht stimmt, was Sie hier immer von sich geben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Sarah Hagmann GRÜNE: Woher wollen Sie das wissen?) Die Lösung kann aus unserer Sicht nur lauten: erneuerbare Kraftstoffe. Denn nicht der Motor ist das Problem, sondern der fossile Kraftstoff. Wir brauchen deshalb dringend Rahmenbedingungen für „reFuels“. Meine Damen und Herren, die Automobilindustrie braucht jetzt den Rückenwind hier aus Baden-Württemberg (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) und keinen ideologischen Gegenwind. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Ingenieurinnen und Ingenieure im Land sind Weltklasse. Sie tüfteln, sie forschen und sie liefern Hightech made in Baden-Württemberg. Wir wollen, dass das auch in Zukunft noch so bleibt. Deswegen muss sich das Land Baden-Württemberg jetzt aktiv auf Bundes- und EU-Ebene für eine Rückabwicklung des Verbrenner-Aus einsetzen. Die Zukunft des Automobils ist vielfältig und klimaneutral – durch Innovationen und nicht durch Verbote. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag gern zu! Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Und unserem!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Stellungnahme der Landesregierung. Hierzu darf ich Herrn Verkehrsminister Hermann das Wort erteilen. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Jetzt wird es rich- tig gut! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gab in Stuttgart einmal eine berühmte Filmproduktion von Kodak. Kodak war überzeugt, dass sie die besten Filme der Welt herstellen. Sie waren sehr lange erfolgreich, haben aber nicht geglaubt, dass es je digitale Filme geben würde. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wurden die je verboten?) Die sind weg, weg vom Fenster. (Zurufe: Wurden die verboten?) Es gab ein berühmtes Handyunternehmen namens Nokia, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wurde das verboten?) das geglaubt hat, dass man nur ein Handy braucht, aber kein Smartphone. Deswegen haben sie auch keines produziert. Sie sind weg vom Fenster. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dennis Klecker AfD: Aber nicht, weil sie verboten wurden!) Wir haben in Deutschland Marken gehabt wie AEG, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wurde das verboten?) Telefunken, Zanker, Dual, Grundig usw. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wurden die alle verboten? – Abg. Anton Baron AfD: Wurden die verboten? – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Dr. Balzer? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Nein. Ich habe ja noch nicht einmal richtig angefangen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Jeder weiß, worauf Sie hinauswollen!) Im Übrigen, Herr Präsident, es ist schon – – (Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Erklä- ren Sie es noch mal: Wurden die verboten? – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Können Sie das sauber erklären? – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Einfach mal zuhören!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Fahren Sie fort, Herr Minister. (Unruhe) – Vorhin wurde auch jedem Redner zugehört. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Bei unserem Red- ner war es durchgehend laut!) Ich darf jetzt wirklich um Aufmerksamkeit bitten. Der Minister hat das Wort. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ich wundere mich über die Unruhe. (Vereinzelt Lachen) Jedenfalls sind viele Technologien lange Zeit führend gewesen, und die Firmen, die geglaubt haben, dass sie mit ihrer alten, erfolgreichen Technologie immer weiter Erfolg haben würden, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Die wurden nicht verboten! Nix wurde verboten!) genau die sind vom Markt verschwunden. Ich sage Ihnen: Ich bin sehr froh, dass die Automobilindustrie seit mindestens 30 Jahren darüber nachdenkt, wie sie ihre Technologien weiterentwickelt, wie man Alternativen zum Verbrennermotor entwickelt, und zwar mit großem Engagement. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Dafür braucht es aber kein Verbot! Dafür braucht es kein Verbot!) – Zu dem Verbot komme ich gleich noch. Da werden wir auch viel differenzieren. (Abg. Anton Baron AfD: Man braucht trotzdem kein Verbot!) Klar ist eines: dass man noch nie in Zukunft Erfolg hatte mit einer Technologie der Vergangenheit. Der Verbrennermotor ist die Technologie des 20. Jahrhunderts und war erfolgreich. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Warum wol- len Sie ihn dann verbieten?) Deswegen macht sich die Automobilindustrie Gedanken, wie man bessere Technologien entwickeln kann. (Abg. Anton Baron AfD: Ach, Sie sind ein Hellseher? Das wusste ich ja noch gar nicht!) Um das auch einmal sehr klar zu sagen: Kollege Dörflinger, Sie haben sich ja in erheblicher Weise auch gegen die Landesregierung und gegen den Ministerpräsidenten gewendet und übrigens auch – – (Lebhafter Widerspruch bei der CDU – Abg. Manu- el Hagel CDU: Im Gegenteil! Zuhören! – Abg. Rai- mund Haser CDU: Er hat ihn unterstützt! Alles, was recht ist! – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Ich habe gesagt, er hat es mitgetragen! Gerade andersrum! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte, fahren Sie fort. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ja, Sie haben aber eben nur die Hälfte zitiert. (Abg. Raimund Haser CDU: Er hat auch nur begrenzt Zeit, im Gegensatz zur Regierung! – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Ich habe gar nichts zitiert in der Sache! – Glocke des Präsidenten) (Minister Winfried Hermann) Die andere Hälfte lautet – – (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Ich habe gesagt, er hat es unterstützt! – Abg. Andreas Deuschle CDU: Unglaublich! Er hätte gern den Beschluss der Ministerpräsidenten mitgetragen! – Lebhafte Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich bitte, jetzt wirklich dem Herrn Minister zuzuhören. Sie haben alle miteinander die Redezeit ausgenutzt. Jetzt ist der Minister dran. – Bitte sehr, fahren Sie fort. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist ei- ne Unterstützung durch den Koalitionspartner! Vom Koalitionspartner verbal unterstützt! – Gegenruf: Oh, Rülke!) Im Übrigen ist, denke ich, mit Zwischenrufen genug geklärt worden, wie die Haltung ist. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Es kommt darauf an, was er sagt!) – Herr Fraktionsvorsitzender Rülke, wir haben jetzt zehnmal den gleichen Zwischenruf gehört. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie Abge- ordneten der AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Das war jetzt der Koalitionspartner, nicht ich!) Wir können jetzt vielleicht den Worten des Herrn Ministers weiter folgen. – Bitte. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Offenkundig hat er kein Interesse, was zu hören. Das gilt auch für viele andere. Denn es ist ja schon auffällig, dass Sie mich praktisch kein Wort ausreden lassen, seitdem ich am Redepult stehe. (Abg. Anton Baron AfD: Mir kommen fast die Trä- nen!) Ich zitiere aus der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Beschluss, den übrigens auch der Kanzler und alle CDU-Minister mitgetragen haben: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstützen das auf Bundesebene verankerte Bekenntnis zur Elektromobilität und bekräftigen im Schulterschluss mit der Bundesregierung, Automobilindustrie und Gewerkschaften, dass die Elektromobilität die zentrale Zukunftstechnologie ist. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Manu- el Hagel CDU: Ja, nichts anderes!) So weit, so gut. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie je eine Zwischenfrage der Herren Abg. Mack und Dörflinger? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Nein. Ich kann ja nicht einmal einen Satz, einen Gedanken aussprechen, ohne dass immer ein Zwischenruf oder sonst etwas kommt. Jetzt rede ich mal, und Sie hören zu. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Manuel Hagel: Nichts verdrehen! – Abg. Anton Baron AfD: Koalitions- krach! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Es gibt unter allen, die Verantwortung tragen – ob das in den Unternehmen oder in der Politik ist, auf europäischer oder auf deutscher Ebene –, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Jetzt wissen wir schon besser, was die Unternehmen machen! Echt unglaub- lich! „Mich kümmert es nicht, wenn Jobs ins Ausland abwandern“!) die klare Erkenntnis, dass eine neue Technologie, die Elektromobilität, oder andere klimafreundliche Technologien das Verbrennerauto ablösen werden, und zwar sukzessiv. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Woher wissen Sie das? – Weitere Zurufe) Die Frage ist nur, wie schnell, wann und wie. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Also, ich erlebe es nicht mehr!) Das ist eigentlich die Herausforderung. (Zuruf von der CDU: Unmöglich!) Heute wird vielfach über die Krise der Automobilindustrie gesprochen, die immer mit dem sogenannten Verbrennerverbot verbunden wird. Dabei sind die Ursachen der schwierigen Situation ja ganz andere – einige Redner haben es übrigens angesprochen. Wir haben eine globale Überproduktion. Wir haben weltweit die Möglichkeit, 100 Millionen Autos pro Jahr zu produzieren, 80 Millionen werden aber nur verkauft. Die Krise ist in China genauso wie in Europa, in verschiedenen Ländern, nicht nur bei den deutschen oder baden-württembergischen Automobilunternehmen. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Minister, ich wollte fragen, weil sich der Kollege Dr. Balzer wieder gemeldet hat, ob ich generell davon ausgehen kann, dass Sie jetzt keine Zwischenfragen zulassen. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ja. Ich wäre dankbar, wenn ich jetzt mal reden könnte.
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Es gibt generell ein nachlassendes Interesse am Kauf von Fahrzeugen, weil die Fahrzeuge immer teurer geworden sind. Wir haben das Problem, dass die Lieferketten gestört sind, und zwar in allen Bereichen, und dass wir – wir in Baden-Württemberg, die deutsche Automobilindustrie – in extremer Weise von Rohstoffen und verarbeiteten Rohstoffen, die aus China kommen, abhängig sind und China wie im Fall der Chips einfach mal sagt: „Nein, wir schicken sie nicht.“ Das sind die Probleme. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Es gilt in besonderem Maß für die E-Mobilität, dass wir davon abhängig sind!) (Minister Winfried Hermann) Es gibt die Zollprobleme mit den USA. Übrigens: Dass Porsche so große Probleme hat, liegt daran, dass Porsche nicht ein einziges Auto irgendwo in der Welt produziert, sondern alle in Zuffenhausen. Deswegen – – (Abg. Tobias Vogt CDU: Das ist doch kein Problem, sondern ein Segen für unser Land! – Zuruf von der AfD: Das ist ein Armutszeugnis, was Sie gerade erzählen! – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Es ist nicht zu fassen, dass man über das Auto nicht rational diskutieren kann. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Unruhe – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Hört doch einfach mal zu!) Die Folge ist – das ist mein Argument, das Sie nicht hören – – (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich bitte jetzt wirklich um Ruhe. Jede Fraktion hat hier ihre Position dargestellt. Jetzt kommt die Position des Herrn Verkehrsministers. Ich bitte darum, ihm konzentriert zuzuhören. – Fahren Sie fort, Herr Minister. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Er spricht aber für die Regierung! – Abg. Andreas Deuschle CDU: Er spricht schon für die Regierung!) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Die Folge ist, dass ein Unternehmen, das z. B. nicht in den USA produziert, durch die Zollpolitik von Trump extrem getroffen wird. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Genau! – Abg. Mi- chael Joukov GRÜNE: Auf jeden Fall!) Das ist der Grund für das Problem bei Porsche. Es ist also nicht das Problem, dass sie hier produzieren, sondern dass es eine Zollpolitik gibt, die ihnen sozusagen das Geschäft kaputt macht. Andere Unternehmen produzieren in den USA und sind deswegen nicht so sehr betroffen. Das muss man aber doch sehen. Man muss die Probleme einmal differenziert beurteilen und nicht nur aus der Emotion heraus. (Beifall bei den Grünen – Abg. Andreas Deuschle CDU: Also Mercedes usw. produzieren in den USA und sind nicht betroffen? Aber man darf ja keine Zwischenfragen stellen! Man darf ja leider keine Fragen stellen!) Die eigentliche Herausforderung ist: Wie entwickeln wir unsere Automobilindustrie, das Automobil weiter? In der Automobilindustrie wird darüber nachgedacht: Wie kommen wir vom Auto herkömmlicher, mechanischer Art mit Verbrennungsmotor zum Software-defined Car? Das ist die Herausforderung. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Das ist auch das Problem der deutschen Automobilindustrie, dass sie sich bei den Software-defined Cars ziemlich anstrengen müssen, weil in China, aber auch in den USA in Sachen Software schon große Sprünge gemacht worden sind. Die e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 deutsche Automobilindustrie tut alles, dass sie da hinterherkommt. Das ist aber eine zentrale Herausforderung. Darum müssen wir uns doch kümmern und nicht um die Frage: Verbrenner-Aus, ja oder nein? Das ist eine völlig schräge Frage. (Abg. Carola Wolle AfD: Das ist eine existenzielle Frage!) Das geht eigentlich an der Realität, an den Problemen in der Automobilindustrie vorbei. (Beifall bei den Grünen – Abg. Andreas Deuschle CDU: Einfach breit streuen!) Auf der IAA, auf der einige von Ihnen ja waren, konnte man sehr gut sehen, dass die deutsche Automobilindustrie alles tut, um zu dieser modernen Produktion und zu diesen modernen Fahrzeugen zu kommen und nicht weiter auf dem Weltmarkt zu verlieren. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Die Politik des Ge- hörtwerdens!) Eines ist aber auch klar: Die Zeiten haben sich gravierend geändert. Denn vor 30 Jahren gab es keinen chinesischen Anbieter. Heute werden die meisten Autos in China produziert, und zwar mit deutscher und europäischer Technologie. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ach Gott! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Dörflinger hat sich wegen einer Zwischenfrage gemeldet. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Nein. (Vereinzelt Heiterkeit)
Dr. Wolfgang Reinhart
Nein. (Zuruf von der AfD: Auch nicht vom Koalitionspart- ner!) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Deswegen sind die Autos auch ziemlich gut, deswegen sind sie auch konkurrenzfähig. Das ist doch das Problem. Wir haben nicht mehr die Zeiten wie vor 30 Jahren, sondern einen hoch kompetitiven Markt. Da sind wir nicht mehr nur spitze, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wer ist „wir“?) sondern da müssen wir sehen, dass wir mitkommen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wer ist denn „wir“? – Abg. Raimund Haser CDU: Und wer sagt das ei- gentlich? – Gegenruf von der CDU: Er!) Das ist die eigentliche Herausforderung. (Beifall bei den Grünen) Reden wir mal über die Flottengrenzwerte der EU. Es gibt nämlich kein EU-Verbrennerverbot, sondern es gibt Flottengrenzwerte. Die sind von der Kommission, übrigens unter Führung einer CDU-Kommissionschefin, (Abg. Anton Baron AfD: Danke, dass Sie das noch einmal klar dargestellt haben!) (Minister Winfried Hermann) mit den Ländern verhandelt worden, übrigens im Konsens mit der Wirtschaft, die immer gesagt hat: „Wir sind der Meinung, wir brauchen klimafreundliche Fahrzeuge. Dafür brauchen wir Rahmenbedingungen, dafür brauchen wir Zielmarken, da brauchen wir Zwischenschritte. Wir wollen sozusagen planbare Rahmenbedingungen haben.“ Deswegen ist es auch nicht so, dass es willkürlich von irgendwelchen Grünen gesetzt wurde, sondern es war ein breiter Konsens, übrigens parteiübergreifend, und die CDU war durchaus vorneweg, (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) als sie Klima noch für ein Thema gehalten hat. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Und jetzt hat sich die Zeit weiterentwickelt!) Die Europäische Kommission hat diesen Rahmen gesetzt. Die Automobilindustrie hat es übrigens zunächst einmal überhaupt als richtig empfunden. (Beifall bei den Grünen – Abg. Andreas Deuschle CDU: Was sagt denn Herr Källenius heute? – Abg. Raimund Haser CDU: Heute sagen alle etwas anderes! Das kann man doch nicht ignorieren!) Ich werde auf alle Ihre Zwischenrufe antworten, aber nur, wenn Sie still sind. Ich kann Sie nicht einmal mehr verstehen, weil dauernd jemand reinredet. (Abg. Raimund Haser CDU: Nein, nicht dauernd! –
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Wir verstehen Sie auch nicht!) Die EU hat infolge des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbart, dass sie bis 2050 klimaneutral werden will. Das heißt, in allen Sektoren muss man etwas tun, um CO zu reduzieren. Da kann man nicht erst 2050 anfangen, sondern man muss jetzt anfangen. Das ist eine Binsenweisheit. Übrigens nur so viel zum Klimaschutz: Jede Tonne CO , die wir heute raushauen, ist morgen, übermorgen und noch in hundert Jahren im Himmel, (Zuruf von der CDU: Na und?) das heißt in der Atmosphäre. Das heißt, alles, was wir jetzt nicht tun, ist belastend. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Aber wir sind doch nicht allein auf dieser Welt!) Es ist nicht wirklich bedeutend, ob wir 2035 oder 2036 eine Zielmarke erreichen, sondern wie viele Tonnen wir bis dahin in die Atmosphäre abgeben. (Abg. Anton Baron AfD: Sie reisen trotzdem gern nach Berlin mit dem Flugzeug!) Das ist die eigentliche Herausforderung. Das sehen Sie überhaupt nicht. Sie reden auch nicht vom Klimaschutz. Übrigens, Kollege Dörflinger, dass kein Antrag zustande kam, lag daran, dass Sie nicht bereit waren, etwas zum Thema Klimaschutz in den Antrag zu schreiben. Das ist uns wichtig. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Anhaltender Beifall bei den Grünen – Lebhafter Wi- derspruch bei der CDU – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das stimmt doch gar nicht! – Abg. Manuel Hagel CDU: Das ist die Unwahrheit! – Abg. Andreas Deuschle CDU: War die Landesregierung daran beteiligt, als die Fraktionen Änderungsanträge geschrieben haben? – Zuruf von der CDU: Das stimmt in keinster Weise! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte, fahren Sie fort. – Wir werden hier jetzt kein Ermittlungsverfahren über Fakten einleiten können, sondern müssen die wechselseitigen Darstellungen jetzt hören. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Er war doch gar nicht beteiligt! Das ist so eine Lüge!) Wir hören jetzt zunächst der Regierung zu, was der Herr Minister vorträgt. Es gibt teilweise auch noch Redezeiten. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Man darf nichts fra- gen, man muss sich das nur anhören, und das stimmt halt einfach nicht! Stimmt jetzt schon die Landesregierung Regierungsfraktionsanträge ab? Das ist ja spannend! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Herr Präsident, Sie sollten eine Sitzungsunterbrechung erwägen! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Fahren Sie bitte fort. Bitte sehr. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Die Debatte erinnert mich an die Diskussion zu Stuttgart 21 vor 14 Jahren: (Zuruf: Genau!) so emotional, so wenig argumentativ. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Nein, bei Stuttgart 21 war alles ruhig hier! – Abg. Raimund Haser CDU: Vorsichtig, ganz vorsichtig!) Ich fahre fort. Es ist vereinbart worden, dass bis 2025 der CO - Ausstoß bei den Flotten um 15 % reduziert werden soll. (Zuruf: Warum? – Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Dafür hat übrigens die Automobilindustrie bereits jetzt eine Verlängerung bekommen. Man ist auf die Automobilindustrie zugegangen und hat gesagt: „Wir geben euch mehr Spielraum, damit ihr Zeit habt für die Transformation.“ Wir haben in der zweiten Phase bis 2030 das Ziel 55 % CO -Reduktion – das ist der inhaltliche Hintergrund dieser Debatte – und bis 2035 dann eben 100 % CO -Reduktion, weil man ausgerechnet hat, dass, wenn man 2035 ein neues Auto mit Verbrennermotor auf den Markt bringt, es noch bis 2050 gefahren wird, und man irgendwann anfangen muss, damit man 2050 tatsächlich seine selbst gesteckten Klimaschutzziele erreicht. Deswegen macht es Sinn, sich Gedanken zu machen, wann wir aus der Verbrennung aussteigen sollten, die mit fossilen Energien arbeitet. Das ist aus Klimaschutzgründen das Ziel, und die Herausforderung der Industrie besteht darin, den Transformationsprozess erfolgreich zu gestalten. (Minister Winfried Hermann) Das machen übrigens sehr viele; beispielsweise ist in Europa Volvo sehr erfolgreich, auch andere Unternehmen. In China gibt es etwa 20 Automobilfirmen, die ausschließlich Elektrofahrzeuge liefern, weil sie auf diese Technologie setzen. Weil gesagt worden ist, in der Automobilindustrie sehe man das gar nicht so, will ich auf Folgendes hinweisen. Es gibt keinen einzigen Automobilchef, der nicht sagt: Die Elektromobilität ist die beste Technologie, ist die Zukunftstechnologie, aber daneben brauchen wir auch noch Hybride, und wahrscheinlich gibt es auch noch Möglichkeiten mit synthetischen Kraftstoffen. Ich vertrete seit acht Jahren die Vorstellung, dass man mit verschiedenen Technologien zum Ziel kommen muss. Aber klar ist doch auch eines: dass jeder Hybrid am Ende irgendwann mal doch CO ausstößt und es nur dann sinnvoll ist, wenn er möglichst viel elektrisch gefahren wird. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: CO ist das ja gar nicht allein! Was wollen Sie mit CO ?) Deswegen haben die Ministerpräsidenten sehr eindeutig gesagt: „Wir halten am Ziel fest, wir sehen einen klaren Weg in Richtung klimaneutraler Antriebe, aber auf dem Weg dahin müssen wir flexibel sein und müssen im Übergang auch andere Technologien zulassen.“ Da gibt es auch gar keinen Widerspruch, sondern da unterstütze ich ausdrücklich diesen Beschluss der Ministerpräsidenten. Das ist, denke ich, ein wichtiger Konsens, den wir haben. (Abg. Raimund Haser CDU: Den haben wir halt nicht!) Deswegen wundere ich mich sehr, dass Sie sich so wahnsinnig darüber aufregen, (Abg. Raimund Haser CDU: Wenn wir den hätten, hätten wir den Antrag!) dass wir da eine etwas differenziertere Meinung haben als Sie, wenn es darum geht, wie man mit dem Verbrenner umgeht. Und übrigens – das sage ich ganz offen, auch wenn Sie es völlig ignorieren –: Wir haben ein Klimaproblem, (Zurufe der Abg. Dr. Uwe Hellstern und Anton Ba- ron AfD) und ein großes Problem ist, dass wir eine Mobilität haben, die wesentlich klimaschädlich ist. (Beifall bei den Grünen – Abg. Raimund Haser CDU: In Deutschland nicht! – Glocke des Präsidenten) Wir müssen daher alles dafür tun, dass die Mobilität klimafreundlich ist. (Beifall bei den Grünen – Abg. Raimund Haser CDU: Das Problem wird nicht dadurch gelöst, dass in Deutsch- land keine Fahrzeuge mehr gebaut werden!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Mack? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Nein. – Mit Ihrer Debatte um das Verbrenner-Aus und das Aus vom Verbrene – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 ner-Aus schaffen Sie eigentlich nur Unsicherheit. Das heißt, die Leute fragen sich: Ha, wenn die CDU, die FDP und sogar die AfD – da gibt es ja einen Schulterschluss – (Lebhafter Widerspruch bei der CDU – Abg. Andre- as Deuschle CDU: Machen Sie sich mal keine Ge- danken! – Abg. Manuel Hagel CDU: Da gibt es gar keinen Schulterschluss! – Lebhafte Unruhe – Glocke des Präsidenten) der Meinung sind, dass der Verbrenner ganz toll und wichtig ist – – (Abg. Manuel Hagel CDU: Keinen Schulterschluss mit der AfD unterstellen! – Weitere Zurufe – Anhal- tende lebhafte Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Es ist natürlich so: Wir haben Möglichkeiten – – (Fortgesetzte lebhafte Unruhe) Ich bitte jetzt darum, dem Herrn Minister zuzuhören, da er seine Ausführungen ohne Zwischenfragen, wie er gesagt hat, zu Ende führen möchte. (Abg. Raimund Haser CDU: Er lässt ja keine Zwi- schenfrage zu! Das muss man halt auch mal rauslas- sen!) Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ist das die Haltung der Landesregierung, dass es einen Schulter- schluss zwischen CDU und AfD gibt?) – Natürlich können auch Mitglieder der Landesregierung hier Stellung nehmen, auch ergänzend. Aber bitte, jetzt hat Herr Minister Hermann das Wort, und ich bitte darum, ihm auch konzentriert zuzuhören. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Diese Debatte verunsichert Konsumenten. Die fragen sich: Was ist die richtige Technologie? Wer weiß, was kommt, wenn die das schon sagen? (Abg. Andreas Deuschle CDU: Aber Sie wissen es doch ganz genau!) Das ist Gift für den Markt: Attentismus unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Genau das können wir nicht brauchen. Wir brauchen jetzt vielmehr eines: einen Anschluss in die Zukunft, eine Förderung dieser klimaneutralen Technologien, damit wir da vorankommen. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Übrigens müssen wir auch den Unternehmen helfen, die Milliarden in neue Batterietechnologien investiert haben, in neue Antriebstechnologien investiert haben. Ob das Mercedes ist, ob das Bosch ist, ob das Porsche ist: Alle haben Milliarden in diese Zukunftstechnologien gesteckt. Wer das bekämpft, der muss wissen: Das ist der Schaden für die Wirtschaft. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Daniel Kar- rais FDP/DVP – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP steht an einem Saalmikrofon.)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Dr. Schweickert, darf ich davon ausgehen, dass Sie eine Zwischenfrage stellen wollen? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, ich habe Sie angesichts des Geschreis nicht verstanden.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich habe nur den Kollegen Dr. Schweickert, weil er die ganze Zeit am Mikrofon steht, gefragt, ob das die Meldung einer Zwischenfrage ist. Der Herr Minister hatte ja Zwischenfragen abgelehnt; das wissen Sie. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wenn ich ans Mikro gehe, ist das laut Geschäftsordnung die Bitte um eine Kurzintervention, die der Präsident oder der Redner zulassen könnte!) – Jawohl, die kann man zulassen. Bitte. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Intervenieren Sie! (Vereinzelt Heiterkeit)
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Minister, können Sie bitte mal darstellen, wo Sie einen Schulterschluss von FDP und CDU mit der AfD sehen? (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau! Unverschämt- heit!) Oder nehmen Sie diese Unterstellung zurück! (Lebhafter Beifall bei der CDU – Beifall bei der FDP/ DVP – Abg. Manuel Hagel CDU: Genau! – Zuruf: Bravo!) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ich habe ja gesagt: Ich sehe und höre, dass die FDP, die CDU und die AfD sich für den Verbrenner einsetzen. (Abg. Manuel Hagel CDU: „Schulterschluss“, haben Sie gesagt! Die Formulierung war: „Schulterschluss“! – Weitere Zurufe von der CDU – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Wenn Ihnen das wichtig ist, nehme ich das gern zurück. (Zurufe von der CDU: Ja!) Aber ich will auch deutlich machen, dass Sie in der Debatte um das Verbrenner-Aus ziemlich ähnlich argumentieren. (Abg. Manuel Hagel CDU: Kein Schulterschluss! – Unruhe) Ich hätte erwartet, dass eine zukunftsgewandte CDU, der Klimaschutz auch immer wichtig war, sagt: Wir müssen uns Gedanken machen über klimafreundliche Antriebstechnologien. (Beifall bei den Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: Da haben Sie Thomas Dörflinger nicht zugehört! Un- möglich! – Abg. Raimund Haser CDU: Sie haben doch gestern mit der AfD für die Erweiterung des Nationalparks gestimmt! Ist das auch ein Schulterschluss?) de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025
Dr. Wolfgang Reinhart
Nachdem das geklärt ist, fahren Sie fort, Herr Minister. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wir haben eigentlich alles gehört!) Ich bitte jetzt aber der Fairness halber darum, konzentriert zuzuhören. – Bitte sehr. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe gern zu, dass ich unter solchen Bedingungen noch nie eine Rede gehalten habe. Und ich habe viele aufgeregte Reden in einem aufgeregten Landtag gehalten. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Aber das ist gerade der absolute Gipfel. Das muss ich schon mal sagen. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Zurufe von der CDU) Deswegen werde ich meine Rede auch beenden. (Abg. Winfried Mack CDU: Überlegen Sie mal, was Sie hier gesagt haben! Warum zitieren Sie den MPK- Beschluss nicht zu Ende? Zitieren Sie mal vollständig! – Weitere Zurufe von der CDU) – Ich weiß genau, was ich gesagt habe.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich bitte jetzt, den Herrn Minister, der zum Ende kommen will, seine Ausführungen in Ruhe machen zu lassen. – Bitte sehr. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vor zehn Jahren hat die Weltgemeinschaft beschlossen, dass sie verhindern möchte, dass sich die Erde gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um mehr als 1,5 Grad erwärmt. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Das kann man nicht be- schließen!) Sie können jeden Tag hören und lesen, dass wir bereits auf dem Weg zu einer Erderwärmung um 3 Grad sind – so, wie wir handeln. Denn wir handeln zu wenig, wir überlegen uns in allen Bereichen, warum etwas nicht geht, anstatt zu überlegen: Wie können wir Mobilität sichern, wie können wir unsere Arbeitsplätze sichern, aber eben mit klimafreundlicher Technologie, mit klimafreundlichen Fahrzeugen? (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Allein in Baden-Württemberg haben wir schon viele Auswirkungen des Klimawandels gespürt. In der letzten Woche war ich am Bodensee. Dieses Gewässer war Anfang der Sechzigerjahre im Durchschnitt 11 Grad warm. Heute sind es im Durchschnitt 14 Grad – Erderwärmung. Angesichts dieser Daten und angesichts der Debatte gerade auch in Brasilien, angesichts der Notwendigkeit von wirksamem Klimaschutz halte ich den rückwärtsgewandten Kampf um den Erhalt des Verbrennermotors als d e r Technologie für wirklich fehlgeleitet. Diese Technologie ist nicht zukunftsgerichtet, sie wird beim Klimaschutz nicht helfen, sie wird der (Minister Winfried Hermann) Wirtschaft nicht helfen, sie wird beim Erhalt von Arbeitsplätzen nicht helfen. Es ist die Idee, mit der Vergangenheit die Zukunft zu gewinnen. Das hat noch nie geklappt. Ich erinnere daran: Mein Kollege Strobl – er ist gerade nicht da – hat im Bundesrat mal Kaiser Wilhelm zitiert. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber das Pferd wurde nicht verboten!) Kaiser Wilhelm hat Anfang des 20. Jahrhunderts gesagt, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das Pferd wurde nicht verboten! – Unruhe) als das Automobil auf dem Vormarsch war: „Ich glaube an das Pferd.“ Und Sie kommen mir heute manchmal so vor. (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Grünen – La- chen bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen, meine Herren, zwei Fraktionen haben noch kurze Redezeiten von 40 Sekunden. Zunächst darf ich der AfD, die den Antrag gestellt hat, das Wort erteilen und danach Herrn Kollegen Dr. Rülke von der FDP/DVP, der sich für die verbleibende Zeit noch gemeldet hat. (Vereinzelt Oh-Rufe) Bitte sehr, Herr Abg. Klauß.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, Kollegen! Herr Hagel, bei allen Differenzen, die wir haben (Abg. Manuel Hagel CDU: Es gibt nur Differenzen!) – ja, alles in Ordnung –: Sie haben einen Landesverkehrsminister, der sagt: „Es ist ein Problem, dass Porsche in Zuffenhausen produziert.“ Was für eine Schande, als Landesverkehrsminister so etwas zu sagen! (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Widerspruch bei den Grünen – Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Nese Erikli: Das ist eine Lüge!) Jeder Politiker aus Baden-Württemberg muss stolz darauf sein, dass Porsche – so ein tolles Unternehmen – hier produziert, dass Mercedes hier produziert, dass auch Audi hier produziert. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von den Grünen: Sie sind ein Lügner vor dem Herrn! – Ge- genruf von der AfD: He! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Poreski?
Miguel Klauß AfD
Nein.
Dr. Wolfgang Reinhart
Nein. – Dann fahren Sie bitte fort. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Die Zölle Ihres Freun- des Trump!) – Herr Abg. Joukov! – Bitte sehr, Herr Abg. Klauß, fahren Sie fort. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025
Miguel Klauß AfD
Der große Unterschied ist, dass wir von der AfD die Elektromobilität nicht verbieten wollen. Wir lassen den Markt entscheiden. Irgendwie gibt es bei Ihnen keine freie Marktwirtschaft mehr. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Unruhe bei den Grünen) Auch Herr Röderer sagt: „Die Politik setzt die Rahmenbedingungen.“ Seit wann ist denn das Verbot einer Technologie von politischer Seite eine Rahmenbedingung? (Zuruf des Abg. Jan-Peter Röderer SPD) Nordkorea setzt doch auch nicht die Rahmenbedingungen für die Meinungsfreiheit. Oder machen die das auch? (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Jan-Peter Röderer SPD: Die Technologie wird nicht verboten! – Zuruf: 40 Sekunden! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Klauß, es ist leider – –
Miguel Klauß AfD
Wir werden eine namentliche Abstimmung beantragen; dann können Sie Farbe bekennen, ob das nur Wahlversprechen sind oder ob Sie sich wirklich mal für unsere Arbeitsplätze einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Carola Wolle AfD: Bra- vo! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort. Die FDP/DVP-Fraktion hat ebenfalls noch eine kurze Redezeit. Herr Kollege Dr. Rülke hat sich gemeldet. – Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Rülke.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe mal davon aus, der heutige Tag wird in die Landesgeschichte eingehen als das Ende der Gemeinsamkeiten dieser Regierungskoalition von Grünen und CDU. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD – Zuruf von der FDP/DVP: Genau!) Da spricht ein Verkehrsminister für die Landesregierung und unterstellt dem Koalitionspartner den Schulterschluss mit einer radikalen Partei wie der AfD. Das ist ein einmaliger Skandal in dieser Landesgeschichte. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Entweder müsste eigentlich die CDU den Rücktritt dieses Ministers fordern, oder er müsste von selbst gehen. (Glocke des Präsidenten) Im Übrigen vertreten Sie nicht die Interessen dieses Landes. Sie erzählen immer von irgendwelchen Technologien, die von selbst verschwunden sind. Aber Sie versuchen, eine Technologie, die diesem Land immer Wohlstand gebracht hat, zu verbieten. (Glocke des Präsidenten) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Dieser Minister vertritt nicht die Interessen unseres Landes. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe: Genau! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen, meine Herren, ich habe ferner einen Antrag des Kollegen Dörflinger nach § 82b der Geschäftsordnung. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ich bitte um Ruhe. Wir kommen später noch zur Abstimmung über Anträge. Bei aller Erhitzung der Debatte sollten wir gemäß den Regeln des Parlamentarismus in Ruhe mit unserem Recht umgehen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Kollege Dörflinger hat sich gemäß § 82b der Geschäftsordnung für eine persönliche Erklärung gemeldet. Diese kann auch erfolgen für die Berichtigung einer unrichtigen Wiedergabe von Ausführungen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Das war nicht mög- lich bei der Politik des Gehörtwerdens! – Zuruf: Jetzt bin ich gespannt, wie der Antrag lautet!) Ich darf noch darauf hinweisen: Eine persönliche Erklärung soll drei Minuten nicht überschreiten. Auch das ist die Vorgabe. (Zuruf von der CDU: Kein Problem!)
Thomas Dörflinger CDU
Das tut sie garantiert nicht. (Abg. Anton Baron AfD: Heute ist eine Ausnahme!) Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, ich hätte den Ministerpräsidenten kritisiert. Das ist einfach gelogen. Das ist nicht wahr. (Zurufe, u. a. Abg. Sascha Binder SPD: Was?) Ich lese Ihnen vor: Wir haben hierzu einen Vorschlag gemacht. Basis war der MPK-Beschluss zur Automobilwirtschaft, ein Beschluss, den Ministerpräsident Kretschmann genau so mitgetragen hat. Wir gingen davon aus, dass dies Konsens ist. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Das war mein Punkt. Wie leiten Sie daraus eine Kritik am Ministerpräsidenten ab? Wie leiten Sie diese davon ab? Deswegen war dies gelogen. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Nächster Punkt: Ich habe dann darauf hingewiesen, dass keine Einigung erzielbar war auf der Basis des Beschlusses der MPK. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Was heißt „auf der Basis“?) de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Sie waren nicht Teil dieser Abstimmung. Ich hoffe mal nicht, dass, wenn wir innerhalb der Koalition etwas besprechen, jedes Mal die Regierung eingebunden ist. (Zuruf: Anscheinend schon! – Zurufe von den Grü- nen und der FDP/DVP) Das würde mich natürlich schon sehr wundern. Wir sind bei diesem Punkt auch deswegen nicht weitergekommen, weil Sie nur einen Teil zitiert haben. Der MPK-Beschluss sieht natürlich auch einiges zum Verbrenner vor, dazu, wie man mit dem Verbrenner, wie man mit Range Extendern, wie man mit Hybrid etc. umgeht. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Das ist keine persönliche Erklärung! – Gegenruf des Abg. Manuel Hagel CDU: Natürlich ist das eine persönliche Erklärung! – Zuruf von den Grünen: Kein Wort zum Klimaschutz! – Gegenruf des Abg. Manuel Hagel CDU: Vier Mal kam das Wort „Klima“ vor! – Unruhe) Da war kein Kompromiss möglich. (Abg. Anton Baron AfD: Wieder ist die CDU einge- knickt vor den Grünen!) Das war unsere Grundlage. Deswegen habe ich gesagt, dass die grüne Fraktion den Ministerpräsidenten im Regen hat stehen lassen. Denn er hat diesem Beschluss zugestimmt. Aber es bestand keine Möglichkeit, mit der grünen Fraktion diesen Konsens hinzubekommen. (Abg. Anton Baron AfD: Da seid ihr wieder einge- knickt!) Am Dienstag habe ich schon gedrängt, dass wir gemeinsam einen Änderungsantrag machen. Was war das Ergebnis? Kategorische Ablehnung: „Wir machen keinen Änderungsantrag mit euch zu diesem Thema.“ Das ist zur Wahrheit dazuzusagen. (Zurufe, u. a. Abg. Anton Baron AfD: Diese Koalition ist am Ende!) Übrigens, in unserem Antrag kam das Wort „Klima“ vier Mal vor. Wieso sagen Sie, das sei nicht vorgekommen? Es kam vier Mal vor! (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf: Vielleicht ist Wahlkampf! – Glocke des Präsidenten) Ja, diese Debatte ist emotional. Das merken alle. Ich habe vorhin auch gesagt: Ich bin auch angefressen, weil wir nicht zu einem Konsens gekommen sind in einer Frage, in der es eigentlich einen Konsens gab. (Unruhe – Zuruf: Pst!) Aber was ich wirklich nicht gut finde, ist, hier Dinge zu behaupten, die offensichtlich unrichtig sind, und sich dann aufzuregen, wenn hier sehr viel Emotionalität reinkommt. (Glocke des Präsidenten) (Thomas Dörflinger) Das geht einfach nicht. Deswegen war es mir wichtig, das nochmals klarzustellen. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, darf ich noch auf zwei Dinge hinweisen. Es wurde dargelegt, dass ein Zwischenruf gekommen sei, ein Redner sei „der Lügner vor dem Herrn“ oder Ähnliches. Wir prüfen das im Protokoll nach. Zum Zweiten wollte ich darauf hinweisen, dass wir auch hier würdevoll mit den Begriffen umgehen. Der Begriff „Lüge“ hat übrigens im Gegensatz zu objektiven Tatsachen einen subjektiven und einen objektiven Anteil. Deshalb wollte ich einfach darauf hinweisen, dass wir hier generell darauf achten, dass wir bei aller Debatte und bei aller Unterschiedlichkeit der Positionen – die im Grunde genommen das Salz in der Suppe einer Debatte sind – trotzdem immer auch maßvoll die Würde dieses Parlaments in der Sprache und deren Gebrauch wahren. Das wollte ich vorausschicken. (Beifall bei der CDU, der FDP/DVP und der AfD – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb kommen wir jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/9651. Abschnitt I ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. – Dem stimmen Sie alle zu. Zu Abschnitt II liegen zwei Änderungsanträge vor. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9844, abstimmen. Dieser fordert – – (Abg. Anton Baron AfD: Was? Nee, nee!) – Bitte? (Abg. Anton Baron AfD: Okay, alles gut!) Im Übrigen sind wir bei der Erläuterung der Anträge. Ich bitte, da jetzt nicht zu intervenieren. Ich stelle erst vor, um was es geht. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, ja!) Es geht um den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9844. Dieser fordert, Abschnitt II neu zu fassen. Wer diesem Änderungsantrag der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt komme ich zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Herr Fraktionsvorsitzender –, (Abg. Anton Baron AfD: Ja! Vielen Dank!) Drucksache 17/9856, der ebenfalls fordert, den Abschnitt II zu ersetzen. Wer diesem Änderungsantrag – – (Zurufe von der AfD: Namentlich!) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 – Ja, das stimmt. Sie haben eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich frage, ob es eine entsprechende Unterstützung gibt. – Die gibt es. Dann kommen wir ins übliche Verfahren der namentlichen Abstimmung. Ich darf darauf hinweisen – Sie kennen es schon –: Wer mit Ja stimmen möchte, wählt die entsprechende Stimmkarte, wer mit Nein stimmen oder sich enthalten möchte, nimmt ebenfalls die jeweilige Stimmkarte. Ich eröffne damit den Abstimmungsvorgang. (Abgabe der Stimmkarten) Ich frage: Ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich darf, wie üblich, die Schriftführer bitten, ihren Auftrag zu erfüllen. Während die Auszählung läuft, würden wir parallel den Tagesordnungspunkt 3 behandeln und das Ergebnis später bekannt geben. Deshalb rufe ich jetzt Punkt 3 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/9652 Ich erteile das Wort zur Begründung zunächst für die Landesregierung Herrn Minister Lucha. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ich darf bitten, die Gespräche entweder außerhalb des Plenarsaals zu führen oder die Plätze einzunehmen, damit der Herr Minister mit seiner Einführungsrede zum Gesetzentwurf beginnen kann. (Abg. Anton Baron AfD: Das sind noch die Nachwe- hen von dieser harmonischen Koalition!) Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute in erster Lesung das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz – TPQG – vor, mit dem wir das bisherige Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, das nunmehr zehn Jahre alt ist, neu fassen. Wir haben einen Paradigmenwechsel eingeleitet, der sich ja auch, wie Sie in den Debatten heute Morgen zur Aufgabenfülle oder den gestrigen Debatten zur Beteiligungsvereinfachung, zur Regelungsvereinfachung, zur Entlastung – also Selbstverantwortung – gehört haben, in einer guten Tradition befindet. Wir verlassen das Feld der Kultur des Misstrauens und gehen in eine Vertrauens- und Verantwortungskultur. Wir flexibilisieren und entledigen uns von nicht mehr notwendigen bürokratischen Teillösungen. Somit haben wir keine Überregulierung. Wir wollen eben gut verwalten, gut handeln und keine lähmende Bürokratie, weil das, denke ich, auch eine wichtige Debatte ist – Herr Fraktionsvorsitzender Rülke, wir haben gestern auch bei den Genossen gut zugehört –: einfach Vertrauenskultur, Verantwortung und miteinander aushandeln, wie (Minister Manfred Lucha) wir das in einem guten Miteinander auch in Selbst- und Fremdverantwortung umsetzen können. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau!) Dabei wollen wir natürlich unsere Heimaufsichtsbehörden – Sie haben heute sehr qualifiziert über kommunale Aufgaben gesprochen – in den Stadt- und Landkreisen entlasten. Und – liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialausschuss, seit Jahrzehnten sind wir mit den Kolleginnen und Kollegen in der Pflege in einem wirklich guten Austausch – wir entlasten die Träger unserer gut geführten Einrichtungen, und diese sind in überwiegender Mehrheit vorhanden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Zudem entsprechen wir auch einem Auftrag aus der Entlastungsallianz, die uns mitgegeben hat, das bisherige Heimrecht zu prüfen, Regelungen zu vereinfachen und, wenn möglich, auch zu streichen. Im Übrigen war das ein Beteiligungsprozess, dem ich auch selbst beigewohnt habe – mit Arbeitsgruppen, Unterarbeitsgruppen, mit allen Stakeholdern, den Anbietern, der Community, den kommunalen Landesverbänden. Ich habe selten eine so gute kaskadisch organisierte Beteiligung wahrnehmen können – systematisch auch im Endergebnis, so wie wir es Ihnen vorlegen konnten. Wir ändern im Wesentlichen den Anwendungsbereich im Gesetz und die Prüfungen der Heimaufsichtsbehörde. Lassen Sie mich zum Punkt – es gab ja auch im Vorfeld Diskussionen; Sie haben auch Briefe erhalten, z. B. von vielen Seniorenrätinnen und Seniorenräten, wobei wir uns auch mit dem Landesseniorenrat verständigt haben; das, was Sie im Gesetzentwurf finden, ist ja auch eine Verständigung mit dem Landesseniorenrat – der sogenannten Mitwirkung durch die Heimbeiräte kommen. Erstens: In den vergangenen Jahren wurde es für alle Betreiber in der Langzeitpflege – – Ich rede jetzt nicht von Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung und psychischer Erkrankung oder für Menschen mit Erkrankungen im mentalen und kognitiven Bereich. Da haben wir eine andere Kultur. Sie begründen ihren Lebensschwerpunkt; da sind die Beiräte, auch die Organisationskulturen verfestigt. Aber in der klassischen Langzeitpflege – Sie kennen die Entwicklung: wesentlich kürzere Verweildauern, wesentlich komprimiertere Hilfebedarfe – brauchen wir neue Aspekte. Deswegen haben wir die kleinteilige und eben nicht mehr zeitgemäße bisher gültige Landesheimmitwirkungsverordnung aufgehoben und regeln die Verpflichtung durch das Gesetz selbst. Das heißt, im Gesetzentwurf steht: Einrichtungen gewährleisten und fördern die Mitwirkung und die Mitgestaltung durch die Bewohner, auch delegiert an Dritte, für ihre Interessen, falls erforderlich; sie unterstützen die Bildung von Mitwirkungsgremien. Das ist eine verbindliche Verpflichtung, um gesetzesgetreu betreiben zu dürfen. Diese Regelung ist mit dem Mechanismus verknüpft, wonach die Einrichtung nur dann betrieben werden kann, wenn sie diese Vorgabe erfüllt. Damit halten wir an der Grundaussage fest, dass die Mitwirkung essenziell ist und dass wir diese unterstützen. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Einen Teil der Prozesse – da bedanke ich mich bei den beiden Regierungsfraktionen, die uns da sehr intensiv begleitet haben – werden wir jetzt ergänzen: Wir werden in einem partizipativen Verfahren eine praxisnahe Handreichung entwickeln, um Akteure vor Ort bei der Mitwirkung zu unterstützen. Wir hatten bereits im Oktober eine Auftaktsitzung mit den betroffenen Verbänden, mit Verbänden der Leistungserbringer, mit unserer Landes-Behindertenbeauftragten, unseren Heimaufsichtsbehörden. Zwei Unterarbeitsgruppen erarbeiten die Handreichung – von der Praxis für die Praxis. Meine Damen und Herren, vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen haben wir ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen. Diese sind gemäß unserer Lebenskultur dem häuslichen Setting zuzurechnen. Wir haben dort auch nach den bisherigen Regelungen des alten WTPG ohnehin nur eingeschränkte Prüfungen durch die Heimaufsicht. Diese halten wir für komplett verzichtbar. Damit haben wir für die Anbieter wesentlich mehr Gestaltungsspielraum für praxistaugliche Lösungen. Sie alle kennen unsere Projekte vor Ort: aus den sorgenden Gemeinden, die bürgerschaftlich getragen sind, aus Kirchengemeinden, entstanden aus Gemeinderatsbeschlüssen, mit den jeweiligen Pflegediensten oder Sozialstationen. Ich sage jetzt noch einmal, weil das auch von Verbänden geschrieben wurde: Die Intensivpflege ist auch heute schon durch ein außergewöhnlich eng vorgegebenes Verpflichtungsnetz im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs reguliert. Wir haben in der Intensivpflege, die übrigens nicht die 63 % – – Ich weiß gar nicht, woher diese Zahl jemals gekommen ist. Es waren 27 %. Sie unterliegt schon heute ganz klaren Qualitätsvorgaben bei der Genehmigung durch die Krankenkassen. Da hat das Ordnungsrecht – wir sind hier ja im Ordnungsrecht – einfach keine Aufgabe, weil das eine ganz spezifische Qualitätskontrolle ist – nur damit wir nicht miteinander vermischen, worüber wir reden. Wir haben natürlich auch selbst organisierte WGs im Blick, vor allem wenn wir unsere Quartierprojekte, unsere 700 Kommunen sehen, wo es um genau solche WG-Formen geht, unterstützt durch Träger oder bürgerschaftlich organisiert. Diese benötigen keinen Staat. Sie haben den Staat auch nicht zu Hause, wenn Sie eine Pflegeversicherungsleistung bekommen, sondern da haben Sie den Leistungsträger, der mit Ihnen den Vertrag macht; er wird vertreten. Ich denke, das ist nur konsequent. Wir werden aber trotzdem – auch das war eine Bitte aus Ihren Kreisen; dieser kommen wir gern nach – ein Zertifizierungsverfahren, eine freiwillige Zertifizierung anbieten als Orientierung für die Anbieter von Wohngemeinschaften. Sie können dann ein Qualitätssiegel erwerben, wenn sie diese Kriterien erfüllen. Das können wir jederzeit und gut außerhalb des Ordnungsrechts. Auch das ist ein gutes Beispiel für Augenhöhe: aus Betroffenen Beteiligte machen. Damit schaffen wir für Menschen mit Pflegebedarf, mit Behinderungen und für ihre An- und Zugehörigen Transparenz und eine verlässliche Auswahlhilfe. (Minister Manfred Lucha) Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen unseren bisherigen Heimaufsichtsbehörden und -einrichtungen eine wesentliche Grundlage für eine Beratungs- und Vertrauenskultur. Es werden keine jährlichen regelhaften Prüfungen mehr stattfinden. Anstelle von Regelprüfungen in einem Kalenderjahr erfolgen die Prüfungen nach Ermessen und auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes in der Regel bei 30 % der Einrichtungen. Innerhalb von fünf Kalenderjahren wird in jeder Einrichtung wenigstens eine Regelprüfung stattgefunden haben. Wir entlasten die Behörden und die Träger unserer gut geführten Einrichtungen. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, werden anlassbezogene Prüfungen, wie auch heute schon, sofort durchgeführt. Sie kennen unser Credo, das auch mein persönliches Credo ist: gut geführte Institutionen, Qualitätskontrolle durch Transparenz und durch Öffnung in das Quartier, in die Kommune, viele Besuchs- und Vorlesedienste von bürgerschaftlich Engagierten, die unsere klassischen Einrichtungen schon heute mit Leben füllen. Das ist die beste Rückmeldung über die Qualität der geleisteten Arbeit. Wie gesagt, hier sind wir auf einem guten Weg. Darüber hinaus – auch das ist eine Anregung, die Sie uns mitgegeben haben und die wir gerade intensivieren – wollen wir die Prüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes aus einer Hand gestalten. Wir hatten dazu schon mal einen Modellversuch durchgeführt. Dieser war eher schwierig. Wir bekommen jetzt ein Commitment auf verstetigtes Arbeiten. Sie sehen: Wir sind da in einem sehr beratungs-, beteiligungsund begleitungsintensiven Prozess. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, dass wir im vorliegenden Gesetzentwurf im Zuge eines Omnibusverfahrens noch zwei weitere Gesetze ändern. Im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – kurz L-BGG – sehen wir eine offizielle Vertretungsregelung vor, falls die Beauftragte verhindert ist. Damit schaffen wir Rechtsklarheit. Und im Gesundheitsdienstgesetz öffnen wir die Leitungen der Gesundheitsämter für bestimmte fachärztliche und nicht ärztliche Professionen. Hier gehen wir mit der Zeit und schauen, dass wir diese Institutionen arbeitsfähig halten und gut aufstellen. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die intensiven Beratungen in den letzten Monaten und eigentlich auch darüber hinaus, gerade bei denjenigen, die in den diversen Arbeitsgruppen mitgearbeitet haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Julia Goll FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir kommen in der Ersten Beratung zur Aussprache. Für die Aussprache hat das Präsidium wie üblich eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort der Kollegin Petra Krebs.
Petra Krebs GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich schön, dass wir auch am e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 zweiten Tag der „Doppelplenis“ über das Thema Pflege reden; (Abg. Andreas Stoch SPD: „Plenis“ heißt das nicht!) denn Pflege ist unbestritten ein sehr wichtiges Thema. (Abg. Andreas Stoch SPD: Plenum – Plena! Aber egal!) – Vielen Dank. Da habe ich wieder etwas dazugelernt. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ich hatte Latein! Das prägt für das Leben! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Man kommt nicht immer drum herum!) Wir reden auch am zweiten Tag der „Doppelplena“ über das Thema Pflege. Das ist gut und wichtig, weil die Pflege eine der großen Herausforderungen dieser Zeit ist, und zwar auch eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Wir haben gestern über die ambulante Versorgung gesprochen; heute sprechen wir im Rahmen der Beratung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eher über die stationäre Versorgung. Diese ist ein ganz wichtiger Baustein bei der Versorgung. Ich spreche häufig mit Pflegenden, genauso wie viele von uns, ganz besonders die Kolleginnen und Kollegen, die im Arbeitskreis mitwirken. Bisher wurden ausnahmslos in allen Gesprächen mit Pflegenden und Verantwortlichen aus den Einrichtungen bei der Frage „Was ist das Problem in der Pflege?“ die Themen Arbeitsbelastung und Bürokratie angesprochen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir wirklich etwas Gutes. Wir verschlanken und bündeln damit das bisherige Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz in einem neuen Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz – TPQG. Es ist ganz klar ein Instrument für den Bürokratieabbau, dient gleichzeitig aber auch der Qualitätssicherung. Denn klar ist: Bürokratieabbau darf niemals Qualitätsabbau bedeuten. (Beifall bei den Grünen) Dieser Gesetzentwurf stellt ganz genau das sicher. Mit der Reform reduzieren wir Doppelregelungen. Wir vereinfachen Anzeige- und Dokumentationspflichten und schaffen überholte Vorschriften ab, die in der Praxis oft eher hinderlich als hilfreich waren. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege machen wir dadurch attraktiver. Denn jetzt können Pflegende und auch die Einrichtungsleitungen das machen, was sie eigentlich auch wollen: pflegen, begleiten und unterstützen. Das ist eigentlich das, was wir in der Pflege viel mehr brauchen: die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in allen ihren Defiziten, aber auch in ihren Stärken. Der zweite zentrale Baustein dieser Neuausrichtung ist natürlich die Heimaufsicht. Der Herr Minister hat das ja schon eingeführt. Viele von Ihnen, die mit Pflegeeinrichtungen im Gespräch waren, wissen – ich erinnere mich noch daran, auch aus persönlichen Gesprächen –: Wenn die Heimaufsicht kommt, morgens klingelt, dann ist in den Pflegeeinrichtungen absolutes Chaos gewesen. Die Heimaufsicht war bisher immer eine Behörde, die eher als feindlich und nicht so sehr als beratend empfunden wurde, wie sie eigentlich sein sollte. (Petra Krebs) Darum bin ich jetzt sehr froh, dass wir jetzt auch den Namen modernisieren und der Heimaufsicht einen neuen Auftrag geben, nämlich: mehr beraten, mehr unterstützen. Das muss jetzt auch nicht mehr regelmäßig jedes Jahr sein. Öfter vorkommen muss das nur noch ganz klar anlassbezogen in denjenigen Einrichtungen, die uns Grund zur Sorge geben. Ja, die gibt es. Aber der Großteil der Einrichtungen sind gute Einrichtungen, tolle Einrichtungen; dort arbeiten gute Leute. Und da ist es nicht nötig, die jedes Jahr in einen unglaublichen Bürokratiedschungel und einen großen Pflegedokumentationswust zu schicken. Das ist gut so. Herzlichen Dank für diese Initiative. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Im Rahmen des neuen Gesetzes – wir haben das jetzt schon gehört – werden auch die Landesheimbauverordnung sowie die bisherige Landespersonalverordnung zu einer neuen Verordnung zusammengefügt. Ich halte es für einen großen Fortschritt, das so zu machen. Wir modernisieren die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner. Wir verzichten nicht auf sie. Wir sind ganz klar dafür: Die Mitwirkungsrechte müssen da bleiben. Das ist wichtig. Überall da, wo die Leute noch relativ fit sind, gelingt das auch gut, vor allem auch in den Behinderteneinrichtungen; bei anderen gelingt es nicht so gut. Aber wir legen trotzdem Wert darauf. Das Gesetz schreibt das auch fest. Das muss da sein. Dazu gibt es Unterstützungsleistungen. Es lag in aller Regel nicht am Willen der Einrichtungen, dass das nicht funktioniert hat, dass die das nicht unterstützen wollten. Vielmehr lag es tatsächlich daran, dass es ein überkomplexes Gesetz war – kleinteilig bis ins Gehtnichtmehr. Jetzt bringen wir eine absolut alltagstaugliche Beteiligungsform. Wir schaffen Klarheit, wir schaffen Transparenz. Zu den Qualitätszertifizierungen hat der Minister schon gesprochen. Die werden wir den Einrichtungen an die Hand geben. Damit werden sie deutlich besser arbeiten können. Nur wenige Worte zu den Wohngemeinschaften. Ich halte ambulant betreute Wohngemeinschaften für eine ganz herausragende Art des Lebens. Für Menschen mit Pflegebedarf bedeutet das nicht nur eine andere Wohnform, sondern auch eine Entscheidung dafür, sich ganz gezielt hineinzugeben und mehr mitzuwirken. Wir müssen daran unbedingt festhalten. Gleichzeitig ist es aber, wie der Minister schon gesagt hat, eine freiwillige Entscheidung für eine Wohnform. Die muss unserer Ansicht nach nicht unbedingt über ein Gesetz geregelt sein. Gleichzeitig ist es schon so: Es gibt auch da sicherlich hin und wieder Missstände. Aber die Angst davor, dass man Missstände nicht mehr benennen kann, ist unbegründet; denn es gibt Kostenträger. Wenn Pflegeleistungen in der ambulanten Betreuung geleistet werden, bedeutet das, dass ein Pflegedienst ins Haus kommt. Und wenn es dann Missstände gibt, wird der Pflegedienst diese aufdecken, oder es gibt die Kostenträger, die die richtige Adresse sind, um Missstände zu melden. Also: Wir schaffen weniger Bürokratie, wir stärken die Eigenverantwortung, aber nicht die Beliebigkeit. Wir sichern Qualität, Würde und Teilhabe. Das sind die Leitlinien unseres Handelns – nicht nur in diesem Gesetz, sondern insgesamt. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung dann auch in der zweide – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 ten Lesung. Wir werden ja noch eine Beratung und eine öffentliche Anhörung dazu machen. Herzlichen Dank, und bleiben Sie gesund. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Tim Bückner das Wort.
Tim Bückner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Pflege in Baden-Württemberg. Das klingt jetzt zugegebenermaßen etwas floskelhaft, ist aber meine tiefe und feste innere Überzeugung. Deshalb danke ich an dieser Stelle zuallererst der Entlastungsallianz für den Impuls und für die Vorschläge, die hinsichtlich des WTPG erarbeitet wurden. Ich danke dem Ministerium ganz herzlich für diesen Gesetzentwurf, mit dem diese Vorschläge in das neue TPQG überführt wurden, und danke auch für die Kompromisse, die hinsichtlich der Heimmitwirkung und der ambulant betreuten Wohngemeinschaften gefunden wurden. Es sind nicht nur Industrie, Mittelstand und Handwerk, die unter der Bürokratie ächzen, es ist auch die Sozialwirtschaft. Das ist ein Aspekt, der häufig übersehen wird. Ich habe in den vergangenen viereinhalb Jahren unzählige Heime besucht und mit Trägern, Heimleitungen und Belegschaften reden können. Dabei verging kein Gespräch – wirklich kein Gespräch –, in dem diese ausufernde Bürokratie gerade im Bereich der Heimaufsicht nicht zur Sprache kam. Mit diesem Gesetzentwurf gelingt meiner festen Überzeugung nach ein wirklich guter und großer Wurf in Sachen Bürokratieabbau in der Pflege. Auch ich möchte auf die drei wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs kurz eingehen, die bereits angesprochen wurden und die in den vergangenen Wochen entsprechende Reaktionen hervorgerufen, ausgelöst haben, die wir selbstverständlich respektieren. Mit der Streichung der Heimmitwirkungsverordnung und der Aufnahme der Heimmitwirkung ihrerseits in § 1 des neuen TPQG flexibilisieren wir die Bewohnerteilhabe und gewährleisten gleichzeitig, dass sich keine Heimleitung dem Wunsch verschließen kann, dass die Heimmitwirkung vor Ort praktiziert wird. Das macht die konkrete Ausgestaltung deutlich einfacher und unbürokratischer, als dies bisher der Fall gewesen ist. Mit der Herausnahme der ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem TPQG und damit aus dem Ordnungsrecht insgesamt korrigieren wir eine Systemwidrigkeit. Bei den WGs steht die Häuslichkeit ganz klar im Mittelpunkt und überwiegt gegenüber dem pflegerischen Aspekt bei dieser freiwillig gewählten Wohnform bei Weitem. Nicht die jetzt erfolgte Herausnahme ist der Fehler. Dieser wurde früher durch die systemwidrige Aufnahme der Wohngemeinschaften ins WTPG begangen und wird nun korrigiert. Die zusätzliche Option der freiwilligen Zertifizierung der WGs ermöglicht den Menschen, hier Qualitätsstandards und qualitätszertifizierte Wohngemeinschaften einfach identifizieren zu können. Meines Erachtens ist die Herausnahme der (Tim Bückner) Wohngemeinschaften auch eine Chance für neue Wohnformen, wobei ich ganz explizit den Begriff „stambulant“ nennen möchte. Zuletzt ist die Neuordnung der Kontrollen der Heimaufsicht der für mich persönlich wichtigste Aspekt im TPQG. Die bisherige Kontrolldichte und der damit verbundene Aufwand lähmten die Heimleitung regelrecht und haben die Belegschaft – Petra Krebs hat es eben aus eigener Erfahrung schon gesagt – mit der Vor- und Nachbereitung solcher Termine – selbst bei Regelterminen – oft tagelang gebunden. Die neue Regelung, dass die Heimaufsicht pro Kalenderjahr 30 % der Heime in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrollieren muss und jedes Heim, jede Einrichtung alle fünf Jahre einer Regelprüfung unterzogen werden muss, wird hier eine große Entlastung sein. Es ist aber – das muss man an dieser Stelle, meine ich, sagen – auch ein großer Vertrauensvorschuss für die Pflege, wie das ganze Gesetz ja ein großer Vertrauensvorschuss in Richtung der Pflege ist, (Beifall bei der CDU) wobei wir darum bitten, dass man damit verantwortungsvoll umgeht. Der Titel des Gesetzes lautet „Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz“, die eigentliche Überschrift aber lautet „Vertrauen statt Misstrauen in der Pflege“. Das ist meines Erachtens ein ganz richtiger und wichtiger Ansatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die bei Weitem überwiegende Zahl der karitativen, privaten und auch kommunalen Träger in der Pflege sind völlig tadellose Dienstleister für ihre Bewohner. Der allergrößte Teil der Heimleitungen und der Pflegekräfte arbeiten ganz hervorragend. Diese wollen einfach ihren Job machen, der darin besteht, Bewohnerinnen und Bewohnern ein würdevolles Leben und eine qualitativ hochwertige Pflege zu geben. Sie möchten dabei ihre Arbeitszeit und Arbeitskraft in die Bewohner investieren und nicht in Bürokratie oder in das Widerlegen von Misstrauen. Dieses Misstrauen muss weg. Es kommt jetzt weg und wird ersetzt durch Vertrauen. Die wenigen schwarzen Schafe, die es gibt – die es immer geben wird, die es in allen Branchen gibt, nicht nur in der Pflege –, müssen identifiziert und aus dem Verkehr gezogen werden, aber es darf nicht die gesamte Branche unter Generalverdacht gestellt werden. Wir reden seit Jahrzehnten über Bürokratieabbau, und doch hat es bisher niemand wirklich geschafft oder vermocht, diesen stringent, konsequent und nachhaltig umzusetzen. Meine Erfahrung in den letzten Monaten mit diesem konkreten Gesetzentwurf ist, dass man relativ wenig Beifall für Bürokratieabbau erhält, dass das Sankt-Florians-Prinzip ein Stück weit auch in dieser Hinsicht grassiert: „Das darf gemacht werden, aber bitte woanders.“ Im Sturm muss man jedoch standhaft bleiben. Bürokratie ist in den allermeisten Fällen in Gesetzesform gegossenes Schutzrecht. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Korrekt!) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Wer Bürokratie abbaut, senkt das betreffende Schutzniveau. Das ist uns bewusst. Das erfordert Mut. Diesen Mut haben wir, da wir zugleich auch der Überzeugung sind, dass Bürokratieabbau im Bereich des TPQG vertretbar ist, weil wir noch immer ein sehr hohes Schutzniveau beibehalten. Ich freue mich sehr darüber, dass dieser Gesetzentwurf nun im parlamentarischen Verfahren ist, und fordere uns alle auf, dass wir den Mut haben, im Zuge der Anhörung und der weiteren Beratung bei dem Gesetzentwurf zu bleiben und im Sturm standhaft zu bleiben – wenn er denn auftreten sollte. Die CDU-Fraktion wird zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Der Kollege Wahl ist schon auf dem Weg zum Redepult. Er spricht für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.
Florian Wahl SPD
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der geplanten Deregulierung verabschiedet sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortungsrolle gegenüber ... den Pflegewohngemeinschaften. Sie überlässt Pflege-WGs den Dynamiken eines Pflegemarktes, der in Teilen ausschließlich betriebswirtschaftlichen Logiken und Investoreninteressen folgt – ohne verbindliche Qualitätsstandards und auf Kosten des Bewohnerschutzes. (Beifall bei der SPD) Das sind nicht meine Worte, das steht in der Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften zu Ihrem Gesetzentwurf. Zu dieser Stellungnahme hat der VdK, der größte Sozialverband in Baden-Württemberg und in Deutschland, gesagt, dass er sie uneingeschränkt mit unterstützt. Viele andere Verbände äußern sich in eine ähnliche Richtung. Sehr geehrte Damen und Herren, als Opposition ist es unsere Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Und ja, manchmal konzentrieren wir uns dabei mehr auf das Haar in der Suppe, als dass wir würdigen, dass die Suppe insgesamt vielleicht noch ganz okay ist. Doch hier geht es um mehr als Oppositionsgemäkel. Mit diesem Gesetzentwurf stellen Sie etwas Grundsätzliches infrage: Hat jeder Mensch den gleichen Schutz des Staates verdient? Tut der Staat alles, um seine Sicherheit und seine Würde zu gewährleisten? Haben die vulnerabelsten Menschen in unserer Gesellschaft ein verbrieftes Recht auf Mitwirkung? Mit diesem Gesetzentwurf gefährden Sie diesen Konsens, den die Landespolitik sehr lange auch hier in diesem Raum getragen hat, zugunsten eines vermeintlichen Bürokratieabbaus. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind absolut dabei, wenn es darum geht, zu überprüfen, ob bürokratische Regelungen (Florian Wahl) sein müssen bzw. ob sie zu eng oder zu stark sind. Wir sind absolut dabei, das jetzige Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz nach über zehn Jahren zu überprüfen. Doch mit diesem Gesetzentwurf gehen Sie maßlos, mit der Kettensäge durch das Ordnungsrecht im Pflegebereich, und das auf dem Rücken von pflegebedürftigen Menschen, die sich in ihrer Lebenssituation nicht leicht wehren können, die sich nicht leicht verteidigen können, die sich teilweise in einem sehr großen Machtgefälle befinden – und das ist genau das Problem hier. (Beifall bei der SPD und der Abg. Carola Wolle AfD) Dadurch, dass Sie in diesem Gesetzentwurf die anbieterbetriebenen Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen aus dem Ordnungsrecht herausnehmen, verweigern Sie ihnen den Schutz durch die Heimaufsicht, den Schutz durch den Staat. Nicht einmal wenn erhebliche Missstände offensichtlich sind, wird die Heimaufsicht einschreiten können. Ja, die meisten Träger sind redliche Anbieter. Das ist doch gar keine Frage. Aber für die redlichen bräuchten wir meist überhaupt keine Gesetze. Es gibt aber auch andere, die man, ehrlich gesagt – da haben wir Beispiele im Bundesgebiet –, nur als „Pflegemafia“ bezeichnen kann, denen es eben nur um die Kohle geht und nicht um die Menschen. Und mit diesem Gesetz nehmen Sie dem Staat wichtige Möglichkeiten, gegen solche unethischen, unwürdigen Machenschaften vorzugehen. Baden-Württemberg kann dadurch zu einem Magnet für Dumpingpflege werden, weil Ihre vollkommene Deregulierung diese Träger nach Baden-Württemberg anzieht wie das Licht die Motten. (Beifall bei der SPD) Vor zehn Jahren hatten wir hier im Haus den Konsens, und zwar über alle Fraktionen hinweg, egal, ob Opposition oder Regierung, dass wir nie Berliner Verhältnisse wollen – die Berlin übrigens inzwischen schon überwunden hat. Genau diese Berliner Verhältnisse führen Sie jetzt mit diesem Gesetz ein. Herr Lucha, ursprünglich war es Ihr Plan, die Landesheimmitwirkungsverordnung ersatzlos zu streichen. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) – Das Zitat kann ich Ihnen, Herr Minister, vorlesen. – Da gab es Protest. Dann sind Sie rhetorisch zurückgerudert, und jetzt haben Sie sich hier hingestellt und gesagt, es gebe eine Verpflichtungsmitwirkung. Aber ich weiß nicht, welchen Gesetzentwurf Sie eingebracht haben, denn hier steht dies nicht. Hier steht eine Sollvorschrift. Es gibt keine Verbindlichkeit, und an keiner Stelle im Gesetz ist ausgeführt, wie das stattfinden kann. Es ist einfach nicht wahr, was Sie an dieser Stelle gerade suggeriert haben. Damit können wir nur festhalten: Heimbeiräte werden gesetzlich in Baden-Württemberg nicht mehr verbindlich sein, es wird sie nicht mehr geben. Für alte und behinderte Menschen gibt es kein verbrieftes Recht mehr auf Beteiligung. Das ist wirklich sehr bitter. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Dass Sie so etwas nicht reinschreiben und nicht mal hier vorn stehen, das ist wirklich bedauerlich. (Beifall bei der SPD) Ich komme zum Schluss. Man kann wirklich sagen: Sie haben es geschafft, sich vollkommen von einer Politik des Gehörtwerdens zu verabschieden. Stattdessen machen Sie für ganz bestimmte Träger eine Politik des Nichtgestörtwerdens. Das werden wir nicht unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Jochen Haußmann. Bitte sehr.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstmals in der zehnjährigen Amtszeit von Minister Lucha wird ein Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege vorgelegt. Anerkennung! Nach zehn Jahren sind Sie so weit, es erkannt zu haben. Ich denke aber, wenn die Entlastungsallianz nicht beim letzten Punkt ihres umfangreichen Pakets das Thema WTPG aufgegriffen hätte, dann würden wir hier heute wahrscheinlich gar nicht stehen. Denn der Impuls kam nicht aus dem Sozialministerium oder vom Sozialminister, sondern er kam von der Entlastungsallianz. Der Entlastungsallianz haben wir es zu verdanken, dass dieses Gesetz jetzt im Entwurf vorliegt. Wir entbürokratisieren damit auch in der Pflege, was dringend notwendig ist. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, hatten im Jahr 2018 – Sie erinnern sich, Herr Minister Lucha – ein Gesetz zur Flexibilisierung des WTPG eingebracht. Ich darf Sie aus den Debatten vom 19. Juli und vom 10. Oktober 2018 zitieren. Es ging auch um die ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Wir sind gar nicht so weit gegangen, die Aufhebung zu fordern, sondern wir haben die Flexibilisierung gefordert, weil wir gesehen haben, dass die Dynamik im Land fehlt. Sie haben gesagt – ich darf zitieren –: „FDP – Ziemlich allein zu Haus“. ... ... ambulant betreute Wohngemeinschaften sind keine „Pflegeheime light“. ... In einer Welt ohne schwarze Schafe mag das seine Richtigkeit haben. Aber wie Sie wissen, leben wir ... nicht in einer solchen Welt. ... Die Umsetzung des Gesetzentwurfs wäre kreuzgefährlich, ... Sie kommen mir ein bisschen so vor, wenn ich die Debatte verfolge, wie derjenige, der bei der Verkehrsfunkmeldung: „Zwischen München und Stuttgart kommt Ihnen ein Falschfahrer entgegen“ erwidert: „Einer? Tausende!“ So weit die Aussagen, die Sie damals gemacht haben. (Jochen Haußmann) Wir freuen uns, Herr Minister Lucha, dass Sie jetzt, nach sieben Jahren, sehen: Vertrauenskultur soll in Baden-Württemberg gelten, nicht Misstrauenskultur. Die FDP war Ihnen sieben Jahre voraus in der Blickrichtung. Vielen Dank, dass Sie jetzt unserer Position in Baden-Württemberg folgen. (Beifall bei der FDP/DVP) Trotzdem müssen wir genau hinschauen; denn beim Wegfall der Landesheimmitwirkungsverordnung hagelt es Kritik von allen Seiten, Herr Minister Lucha. Selbst der Normenkontrollrat sagt: Die völlige Aufhebung führt mit Sicherheit nicht zu weniger Bürokratie. Das sollten Sie sich schon noch einmal zu Gemüte führen. Jetzt machen Sie einen Riesenarbeitskreis, dessen Mitglieder – Sie haben es beschrieben; ich habe gehört, es sind 40 Leute; wir sind ja nicht dabei – sich jetzt in Arbeitsgruppen damit beschäftigen, Handreichungen zu machen, die nachher gar nicht verbindlich sind. (Zuruf: Doch!) Dann macht es doch mehr Sinn, wenn wir eine Grundlage legen, die es dann eben auch nicht notwendig macht, dass es nachher Streit gibt zwischen den Pflegeeinrichtungen, den Pflegebedürftigen, den Angehörigen, den Ortsseniorenräten, die Sie stärker einbinden wollen, und unseren Ämtern und Behörden. Machen Sie es doch gleich so, dass wir wirklich eine Bürokratieentlastung haben. Wir können Ihnen dazu gern Vorschläge machen, aber ich denke, dass wir im Ausschuss auch noch Gelegenheit dazu haben werden. Im Grunde genommen ist es auch nicht stringent. Einerseits sagen Sie: Vertrauenskultur; ambulant betreute Wohngemeinschaften fallen heraus. Aber in Ihrer Verordnung, die uns offiziell noch gar nicht vorliegt – wir haben sie noch gar nicht bekommen –, die Zusammenführung der Landesheimpersonalverordnung und der Landesheimbauverordnung – – In der Landesheimbauverordnung, in der neuen Novelle, ändern Sie im vollstationären Bereich so gut wie nichts. Da wird nicht viel geändert. Da steht noch nicht mal etwas dazu drin: Was ist mit den ermessenslenkenden Richtlinien? Gelten die noch? Gelten die nicht mehr? Und wir haben noch immer – da tragen Sie, Herr Minister Lucha, die Verantwortung hier im Land – viele, viele Pflegeheimplätze, die vor dem Aus stehen, Pflegeeinrichtungen, die vor dem Aus stehen. Wir hatten ja neulich mit dem Landrat vom Landkreis Calw gesprochen; dort geht es auch um eine Pflegeeinrichtung, die vielleicht schließen muss. Es ist nicht stringent, einerseits zu sagen: „Ambulant betreute Wohngemeinschaften fallen jetzt völlig weg“, und bei den vollstationären Einrichtungen, wo wir diese unsägliche Übergangsregelung nicht flexibel umsetzen – da tragen Sie die Verantwortung –, wird so gut wie nichts geändert. Nach wie vor haben wir in Baden-Württemberg viele Pflegeeinrichtungen, die nicht wissen, ob sie angesichts dieser Landesheimbauverordnung ihre Existenz sichern können. Das kann nicht die Pflegepolitik in Baden-Württemberg sein. (Beifall bei der FDP/DVP) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Deswegen noch zwei Punkte: Sie haben ja am 30. September in einer Pressemitteilung gesagt: Baden-Württemberg ist Innovationstreiber in der Digitalisierung für die Pflege. Jetzt haben wir mal geschaut, wie oft in diesem Gesetzentwurf „Digitalisierung“ steht. Da steht irgendwann mal „Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen“, da haben wir das Wort „Digitalisierung“ gefunden, aber im Text selbst kein Wort zur Digitalisierung. Dieses Potenzial sollten wir nutzen. (Glocke des Präsidenten) Denn wir können nicht nur bei Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten einsparen. Der größte Träger von Pflegeeinrichtungen in Deutschland druckt jedes Jahr 60 Millionen Seiten aus. Auch da sollten wir also nacharbeiten, und deshalb sind wir froh, dass wir noch eine Anhörung dazu machen. Ich denke, wir können diesen Gesetzentwurf noch verbessern. (Glocke des Präsidenten) Dafür werden wir uns einbringen, und deswegen freuen wir uns auf die Anhörung am 3. Dezember, dass wir da unsere Vorschläge mit einbringen, vor allem die Vorschläge der Verbände. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt Frau Abg. Wolle für die AfD-Fraktion. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Lucha, beim vorliegenden Gesetzentwurf haben Sie den deutlichen Widerstand von Betroffenen, Angehörigen und Verbänden zu spüren bekommen. Es gibt massive Einwände von Bewohnerbeiräten, Heimfürsprechern und rechtlichen Betreuern, und das völlig zu Recht, Herr Minister Lucha. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung hat jedem Abgeordneten des Hohen Hauses für den vorliegenden Gesetzentwurf die Rote Karte gezeigt. Deren Schreiben vom 17. Oktober dieses Jahres sollte jedem von uns bekannt sein. Damit befindet sich dieser Verein in bester Gesellschaft mit dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg, dem Landespflegerat oder auch dem Pflegeschutzbund. Der Kernvorwurf lautet: Die Mitwirkungsrechte von Heimbewohnern und Angehörigen werden massiv beschnitten. Verbindliche Kontrollverpflichtungen werden bis zur Wirkungslosigkeit aufgeweicht. Unser Protest gegen den Anhörungsentwurf hat beim Sozialministerium keinerlei Wirkung gezeigt. In den Antwortschreiben des Ministeriums wurde ... auf die Angehörigenbeiräte überhaupt nicht eingegangen. Darüber sind wir sehr enttäuscht. Genauso darüber, dass die ganzen Anregungen und Kritikpunkte seitens der Betroffenen am Anhörungsentwurf so gut wie keine Berücksichtigung fanden und so gut wie nichts in die Parlamentsvorlage einging. (Carola Wolle) Weiter: Angehörige und Betreuungsbeiräte werden in dem Gesetzentwurf nicht mal erwähnt, und es werden die bisher klar geregelten Mitwirkungen durch vage Formulierungen ersetzt wie: Die Einrichtungen sollen Mitwirkung fördern. Der Begriff „Bewohnerbeirat“ fehlt vollständig. Die Umsetzung der Mitwirkung wird 44 Heimaufsichtsbehörden überlassen – ein Schritt hin zu Uneinheitlichkeit und zusätzlicher Bürokratie statt zu klaren landesweiten Standards. Die vorgesehenen Handreichungen sind unverbindlich und bergen die Gefahr eines Flickenteppichs von Regelungen. Kurz gesagt: Das Sozialministerium führt eine Showveranstaltung namens Anhörung durch; die aktuell zahlreichen Einwände werden komplett ignoriert. Diese Ignoranz betrifft auch die zahlreichen klugen Verbesserungsvorschläge. Dabei mangelt es den Stellungnahmen der angesprochenen Organisationen nicht an Klarheit. Der Landespflegerat fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten, die Fachverbände tatsächlich einzubinden und die Schutzrechte verbindlich zu sichern. Pflegequalität entsteht nicht durch weniger Kontrolle, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen, qualitativ gutes Personal und echte Mitwirkung der Betroffenen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Der vorliegende Gesetzentwurf wird u. a. mit der herausfordernden Personalsituation im öffentlichen Gesundheitsdienst begründet. Dazu muss man wissen, dass die Grünen seit ihrer Machtübernahme (Abg. Florian Wahl SPD: „Machtübernahme“!) im Jahr 2011 die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um volle 104 000 Mitarbeiter erhöht haben. Wenn also Personalmangel als Rechtfertigung für diesen halbfertigen Entwurf des Sozialministeriums herhalten soll, sollte die Landesregierung über ihre Prioritäten in der Personalpolitik nachdenken, meine Damen und Herren. Ich nenne das blanken Populismus. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Wenn auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft elementare Rechte beschnitten werden, wenn sich der Sozialminister der Vereinfachung seiner Kontrollpflichten rühmt, ohne bessere, praxisnahe Ersatzregelungen auf den Weg zu bringen, wenn unter der falschen Flagge des Bürokratieabbaus Menschen in Pflegeheimen künftig auf die Gnade der Betreiber angewiesen sind, wenn Sie, Herr Minister Lucha, in den Wahlkampfmodus schalten, mit der hohlen Phrase des Bürokratieabbaus auf Stimmenfang gehen – meine Damen und Herren, das geht überhaupt nicht. Nehmen Sie den Pflegeheimbewohnern und deren Angehörigen elementare Mitwirkungsrechte nicht weg – so, wie Sie es vorhaben. Wenn Sie nichts ändern, meine Damen und Herren, Herr Minister, werden Sie an der Wahlurne am 8. März kommenden Jahres ein entsprechendes Ergebnis einfahren. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Aber der tritt doch gar nicht an!) Danke schön. (Beifall bei der AfD) de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung von Punkt 3. Wir sind in der Ersten Beratung. Deshalb verweisen wir den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2 zurück: Antrag der Fraktion der AfD – Eintreten für Rückabwicklung des Verbrenner-Aus – Drucksache 17/9651 Ich gebe noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung unter diesem Tagesordnungspunkt bekannt: An der Abstimmung haben sich 140 Abgeordnete beteiligt. 15 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 125 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt; enthalten hat sich niemand. Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/9856, ist damit abgelehnt. * Mit J a haben gestimmt: AfD: Dr. Rainer Balzer, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Bernd Gögel, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Emil Sänze, Sandro Scheer, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Sandra Boser, Martina Braun, Nese Erikli, Daniela Evers, Saskia Frank, Silke Gericke, Dr. Marilena Geugjes, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Thomas Hentschel, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Christoph Höh, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Clara Resch, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Rüdiger Tonojan, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Tim Bückner, Klaus Burger, Ayla Cataltepe, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Cornelia von Loga, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Guido Wolf. SPD: Sascha Binder, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Florian Wahl, Jonas Weber. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Silvia Hapke-Lenz, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. * Damit sind die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung erledigt. Wir treten in die Mittagspause ein. Nachdem wir 35, 40 Minuten Verzug haben, bitte ich um Verständnis, dass wir die Sitzung um 13:30 Uhr fortsetzen. (Unterbrechung der Sitzung: 12:49 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 13:31 Uhr)
Muhterem Aras
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen weiter. Ich würde sagen, die entscheidenden Personen sind hier. (Abg. Tim Bückner CDU: Das würde ich auch sa- gen!) Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Fragestunde – Drucksache 17/9663 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – F ö r d e r p r o g r a m m „ O r t s N a h e P f l e g e B W : M o d e l l v o r h a - b e n f ü r l o k a l e P f l e g e s t r u k t u r e n g e - m ä ß § 1 2 3 S G B X I “ Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, Frau Staatssekretärin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der heute etwas verkürzten Mittagspause machen wir nun nahtlos weiter mit dem Thema Pflege, das natürlich auch unsere Kommunen, unsere Kräfte vor Ort beschäftigt. Sie sind darum bemüht, verschiedene Programme, verschiedene Angebote zu etablieren. So kommen aus meinem Wahlkreis – ich denke aber, anderen Abgeordneten geht es teilweise auch so – folgende sorgenvolle Fragen zum Förderprogramm „OrtsNahePflege BW: Modellvorhaben für lokale Pflegestrukturen gemäß § 123 SGB XI“: a) Inwiefern hat das neue Sozialplanungsprojekt „Monitoring Kommunale Pflegeplanung Baden-Württemberg – Analysen zur Pflegeinfrastruktur“, welches, Stand jetzt, für vier ausgewählte Stadt- und Landkreise geplant ist, Auswirkungen auf bereits bestehende Bewerbungen im Rahmen des Förderprogramms „OrtsNahePflege BW“? b) Nach welchen Kriterien werden die vier Stadt- und Landkreise für das neue Sozialplanungsprojekt ausgewählt? Vielen Dank.
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Dr. Leidig. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025
Dr. Ute Leidig
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Reith, wenn Sie gefragt hätten: „Welche Auswirkungen hat das Sozialplanungsprojekt auf das Förderprogramm ,OrtsNahePflege BW‘?“, hätte die Antwort kurz ausfallen können. Dann hätte ich nämlich einfach sagen können: keine. Aber da Sie „Inwiefern ...“ gefragt haben, muss ich doch etwas ausholen. Ich möchte vorab feststellen, dass es sich um zwei ganz unterschiedliche Maßnahmen handelt. Daher werde ich die Maßnahmen und den Hintergrund darstellen. Die kommunalen Landesverbände haben sich Ende 2024 an das Sozialministerium gewandt und darum gebeten, die Weiterentwicklung der kommunalen Pflegeplanung aktiv zu begleiten und die Kommunen kurzfristig dabei zu unterstützen, ihre Planung auf eine einheitliche Datengrundlage zu stellen. Das Anliegen ergab sich insbesondere daraus, dass einige Kommunen kurzfristig Bedarf für ihre anstehenden Planungen haben. Die Plattform SAHRA – Smart Analysis Health Research Access –, die vom Land gefördert wurde, wird von einigen Kommunen als hilfreich angesehen. Aus Sicht der kommunalen Landesverbände ist sie jedoch nicht in der Lage, die Bedarfe der Mehrheit der Kreise zu befriedigen; dies auch deshalb, weil die Plattform SAHRA ausschließlich AOK-Daten berücksichtigt. Die Daten der anderen Kassen sind hier nicht mit einbezogen. Das Sozialministerium hat deshalb die Arbeitsgruppe „Sozialplanung in der Langzeitpflege“ ins Leben gerufen, in der Vertreterinnen und Vertreter des Sozialministeriums, der kommunalen Landesverbände, des KVJS, des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, kommunale Sozialplanerinnen und -planer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft zusammenarbeiten. Diese AG hat sich darauf verständigt, dass es wichtig ist, kurzfristig eine Datengrundlage für die kommunale Planung zu erhalten und mittel- und langfristig an einer Neuausrichtung der kommunalen Planung auf der Grundlage eines gemeinsamen Planungsverständnisses zu arbeiten. Daraus ist als kurzfristige Lösung das einjährige Forschungsprojekt „Monitoring Kommunale Pflegeplanung Baden-Württemberg“ entstanden. Ziel ist es, in einem modularen Aufbau umfassende Daten- und Entscheidungsgrundlagen für die kommunale Pflegeplanung zu schaffen sowie kurzfristig Planungsdaten für alle Kreise zur Verfügung zu stellen. Zum Verständnis möchte ich darauf hinweisen, dass den Kommunen aktuell noch relevante Datengrundlagen fehlen. Denn der Bund wird erst mit dem bald in Kraft tretenden Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege die Grundlage für eine Pflicht der Kranken- und Pflegekassen zur Lieferung pflegerelevanter Daten an die Kommunen schaffen. Ich fasse noch mal zusammen: Ziel des einjährigen Forschungsprojekts ist es, in einem modularen Aufbau verlässliche Daten- und Entscheidungsgrundlagen für die kommunale Pflegeplanung zu schaffen sowie kurzfristig Planungsdaten für alle Kreise zur Verfügung zu stellen. Es geht im Grunde genommen darum, sich darauf zu einigen: Was sind Kennzahlen, die für bestimmte Maßnahmen wichtig sind? Wie können diese erhoben werden? Wie können sie verbreitet werden? (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) Langfristig soll in der AG Sozialplanung unter Berücksichtigung des demnächst in Kraft tretenden Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das eine Pflicht zur Lieferung von pflegerelevanten Daten an die Kommunen vorsieht, dann ein gemeinsames Planungsverständnis entwickelt werden. Das ist in gewisser Weise ein Vorgriff darauf. Das Forschungsprojekt hat keinerlei Auswirkungen auf die Bewerbungen im Rahmen des Förderprogramms „OrtsNahe-Pflege BW“. Auch im Rahmen des Förderprogramms „Orts-NahePflege BW“ können sich Kommunen mit einem Konzept zur langfristigen Ausgestaltung bzw. Weiterentwicklung der kommunalen Pflegeplanung bewerben. Dies beabsichtigen auch mehrere Kommunen und haben entsprechende Anträge gestellt. Über die Auswahl der Projekte im Förderprogramm „OrtsNahePflege BW“ ist noch nicht abschließend entschieden. Im Übrigen bedürfen diese Entscheidungen dann wiederum auch der Zustimmung der Landesverbände, der Pflegekassen und des Bundesministeriums für Gesundheit. Es ist also nichts, was allein hier im Land geregelt werden kann. Das Forschungsprojekt „Monitoring Kommunale Pflegeplanung Baden-Württemberg“ wird aus Mitteln des Innovationsprogramms gefördert und tangiert daher den Fördertopf „Orts-NahePflege BW“ nicht. Vielleicht auch für Sie noch mal die Größenordnung: Bei dem Projekt „Modellregionen“ geht es insgesamt um ein Fördervolumen in Höhe von etwa 180 000 €. Bei dem anderen Projekt geht es um Fördervolumen in Höhe von etwa 5 Millionen € im Jahr. Allein das macht schon sehr deutlich, dass das Projekt wirklich gar nichts auffangen oder wesentlich etwas wegnehmen kann, was mit dem anderen Projekt geplant ist. Auf die weitere Frage gehe ich auch noch ein: Nach welchen Kriterien werden die vier Stadt- und Landkreise für das neue Sozialplanungsprojekt ausgewählt? Die Auswahl erfolgte durch den Projektträger „Interdisziplinäre Care Forschung gGmbH – AGP Sozialforschung“ im Verbund mit dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. Das Sozialministerium stimmte der Auswahl zu. Es gab sechs Bewerbungen, von denen zunächst vier Stadtund Landkreise ausgewählt wurden. Es war mit der regionalen Verteilung dann nicht so, wie wir uns das vorgestellt hatten. Deshalb haben wir angeregt, auch noch den Ostalbkreis mit aufzunehmen, der sich ebenfalls beworben hatte. So sind es nun fünf Modellregionen. Im Rahmen der AG Sozialplanung wurden insbesondere Kreise angesprochen, die über sehr gute Erfahrungen und Kenntnisse in der Pflegeplanung und der integrierten Sozialplanung verfügen, und solche, die für die anstehende Überarbeitung ihres Pflegeplans dringend auf die Kennzahlen und Analysen angewiesen sind. Eine Besonderheit des Forschungsprojekts liegt in der aktiven Beteiligung der fünf ausgewählten Kreise, die nicht nur als Untersuchungsräume, sondern auch als Mitgestaltende in das Projekt eingebunden sind. Bewerben konnten sich alle 44 Stadt- und Landkreise. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sowie der Endbericht werden am Projektende allen Stadtund Landkreisen kostenfrei zur Verfügung gestellt, damit alde – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 le für ihre eigene Planung von den Ergebnissen profitieren können. Sie werden sozusagen für den Aufwand entschädigt.
Muhterem Aras
Herr Abg. Reith hat eine weitere Frage.
Nikolai Reith FDP
Zunächst einmal vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Klärung und vor allem die Klarstellung. Es ist die Botschaft an die Kommunen, die sich im Bewerbungsverfahren befinden, dass es keinerlei Einfluss hat; denn angesichts der Herausforderungen der alternden Gesellschaft sind wir davon abhängig, dass wir das gemeinschaftlich hinbekommen. Für die Kommunen, die sich schon auf den Weg gemacht und ein Auge darauf haben – das sind viele –, muss einfach Klarheit herrschen. Deshalb danke ich für diese Klarstellung, und zwar verbunden mit einer Bitte. Ich frage zwar im Rahmen der Fragestunde immer gern – das wissen Sie –, aber wenn man in die Veröffentlichung des Modellversuchs hineingeschrieben hätte, dass es keinen Einfluss auf das bestehende Bewerbungsverfahren hat, hätten wir jetzt keine Nachfrage. Auf die Frage bin ja nicht ich gekommen, sondern es sind Kommunen auf mich zugekommen, die verunsichert waren. Vielen Dank für die Klarstellung. Die entscheidende Botschaft ist: Es hat keinen Einfluss. Die Kommunen, die auf mich zugekommen sind, sagen, das Datensystem SAHRA sei bewährt. Sie haben jetzt erklärt, dass es sich nur um Teile der Daten handle, weil es nur die AOK-Daten sind. Das kann ich nachvollziehen. Meine Nachfrage geht jetzt dahin: Gibt es einen nahtlosen Übergang? Wie es mir geschildert wurde, wird das System SAHRA eingestellt, und es wird etwas Neues geben. Entsteht da eine Lücke, oder gibt es einen nahtlosen Übergang?
Dr. Ute Leidig
Das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Das können wir gern nachliefern. Da die Kompetenzen beim Bund liegen – das habe ich ja erläutert – – (Die Rednerin blättert in ihren Unterlagen. – Abg. Ni- kolai Reith FDP/DVP: Es wäre für mich okay, wenn Sie es nachliefern!) Es ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Ich hatte ja schon ausgeführt, dass das die Grundlage für die Pflicht der Kranken- und Pflegekassen zur Lieferung pflegerelevanter Daten an die Kommunen schafft. Wie dieses Gesetz ausgestaltet ist, mit welchen Terminierungen es versehen ist und inwiefern dort berücksichtigt wird, dass in den Ländern möglicherweise Systeme vorliegen, die schon in irgendeiner Weise Daten sammeln und auswerten, kann ich nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob es eine Antwort darauf gibt. Sie werden auf jeden Fall etwas Schriftliches dazu erhalten. Sie sehen, wir sind schon wieder in dem Dilemma, dass in jedem Land etwas gemacht wird und der Bund aber das Größere regelt, aber hinterherhinkt, und wir letzten Endes schauen müssen, dass die Anschlüsse stimmen. Im Großen und Ganzen möchte ich festhalten, dass wir auf einem guten Weg sind und ich mich wirklich darüber freue, dass beides abgedeckt wird – einmal, dass sich darum gekümmert wird, dass Daten zur Verfügung stehen und aufgrund von tat- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) sächlich vorhandenen und prognostisch wirksamen Daten Entscheidungen darüber gefällt werden können, was benötigt wird. Zum anderen freue ich mich, dass andere Projekte laufen, bei denen es darum geht, innovative Formen der Pflege und der Versorgung zu entwickeln. Damit werden ganz unterschiedliche Fragestellungen abgedeckt, sodass hier in den nächsten drei bis vier Jahren sehr gute und erfreuliche Entwicklungen zu verzeichnen sein werden. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Danke!)
Muhterem Aras
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – E n t f r i s t u n g d e r V e r t r ä g e v o n b e f r i s t e t a n g e s t e l l - t e n L e h r k r ä f t e n i n B a d e n - W ü r t t e m - b e r g Frau Abg. Steinhülb-Joos, Sie haben das Wort. (Zuruf der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD) – Ja, vorn.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Vielleicht vorab zur Einordnung: Es geht um befristete Verträge, die kurz vor den Sommerferien bzw. bevor klar wurde, dass 1 440 Stellen unbesetzt sind, nicht verlängert wurden bzw. nicht entfristet wurden. Daher habe ich jetzt die Fragen: a) Wie viele befristet angestellte Lehrkräfte sind seit mehr als fünf, sechs, acht oder zehn Jahren im Schuldienst von Baden-Württemberg angestellt? b) Aus welchen Gründen werden die Verträge dieser befristet angestellten Lehrkräfte nicht entfristet, beispielsweise im Zuge der Besetzung der 1 440 nun neu zu besetzenden Lehrkräftestellen? Vielen Dank.
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Boser.
Sandra Boser
Vielen Dank, Frau Steinhülb-Joos, für die Fragen, die ich gern wie folgt beantworte: Vorneweg: Wir haben seit 2020 rund 900 Vertragsentfristungen vorgenommen. Ausgehend von einer inzwischen hohen Zahl von umgesetzten Entfristungen werden nun weiterhin jährlich etwa 150 Entfristungen vorgenommen. Werden die Voraussetzungen für eine Entfristung im Antragsjahr nicht erfüllt – das wissen Sie, das ist Ihnen ja bekannt –, kann im Folgejahr erneut ein Antrag gestellt und eine Entfristung überprüft werden. Derzeit sind 230 Personen seit mindestens fünf Jahren – da vielleicht noch mal zur Einordnung: das sind Personen, die im Jahr zuvor einen Vertrag durchgängig hatten; nicht berücksichtigt sind Personen über der Pensionierungsgrenze, die e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 werden da nicht mit aufgeführt – befristet angestellt, seit mindestens sechs Jahren 131, seit acht Jahren 57 und seit zehn Jahren 23 Personen. Aus welchen Gründen werden die Verträge dieser befristet angestellten Lehrkräfte nicht entfristet, beispielsweise im Zuge der Besetzung der 1 440 Stellen? Vielleicht noch mal vorneweg: Diese 1 440 Stellen haben wir ja bewusst so verteilt, dass die Unterrichtsversorgung letztendlich gesichert wird. Sie wissen, wir haben vor allem im Bereich der Grundschulen Stellen reingegeben, im Bereich der SBBZ, und dann vorausschauend im Bereich der Gymnasien, wo wir aktuell von den 350 Stellen, die wir den Gymnasien zugeordnet haben, die aber dann an andere Schulen der Sekundarstufen abgeordnet wurden, meines Wissens nur 137 Stellen besetzen konnten. Das heißt, da gibt es auch noch Stellen, die nicht besetzt werden konnten – auch im SBBZ-Bereich beispielsweise. Aber wir müssen natürlich immer schauen, ob das regional und in einem anderen Kontext passt. – Das vorneweg. Natürlich ist das vorrangige Ziel nach wie vor, dass wir diese Stellen mit Laufbahnbewerberinnen und -bewerbern besetzen können. Wir haben die Stellen vor allem im Bereich der Grundschulen durch die Umsetzung der Studienplatzerhöhung vor einigen Jahren und durch Altbewerberinnen und Altbewerber vorwiegend mit den Personen besetzen können, die eine Laufbahnbewerbung abgegeben haben. Mit dem Aufkommen der 1 440 Stellen Ende Juli – da war das Entfristungsverfahren schon weit vorangeschritten – konnten aber weitere Stellen entfristet werden – durch die Verfügbarkeit der Stellen. Es war also nicht so, dass wir von den 1 440 Stellen keine befristeten Stellen besetzen konnten, sondern es waren auch Stellen, die entfristet wurden. Sonstige Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossene oder anerkannte Lehramtsausbildung erhalten zunächst einen befristeten Vertrag, der seit der Lehrkräfteeinstellung 2020 unter den folgenden Vorgaben entfristet werden kann: langjährige Bewährung – das heißt, mindestens 30 Monate im Schuldienst –, sehr gute bis gute Beurteilung durch die Schulleitung und durch die Schulaufsicht und ein unabweisbarer, dauerhafter Bedarf. Das sind die drei Voraussetzungen, um einen Entfristungsantrag zu stellen. Unser Ziel ist natürlich, dass wir den Personen eine Anschlussperspektive geben. Sie wissen ja: Wir haben mit anderen Maßnahmen wie dem Direkteinstieg oder Ähnlichem Möglichkeiten geschaffen. Damit geben wir Personen, die keine abgeschlossene Lehramtsausbildung haben, die Möglichkeit, in ein Vertragsverhältnis einzusteigen.
Muhterem Aras
Danke schön. – Eine weitere Frage der Abg. Steinhülb-Joos.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Frau Boser, Sie sagten gerade, dass Sie dann noch Lehrkräfte entfristen konnten. In welcher Zahl? Vielleicht noch einmal: An mich haben sich Lehrkräfte gewandt, denen eine Entfristungszusage gemacht worden war, die dann kurzfristig aber doch eine Absage erhalten haben – bevor die 1 440 Stellen entdeckt wurden. (Katrin Steinhülb-Joos) Deshalb die Frage: Müsste man, nachdem die Stellen entdeckt worden sind, nicht eigentlich diesen Personen, denen ursprünglich schon signalisiert wurde, dass sie entfristet werden können – – Dazu wurde ja auch ein Antrag gestellt. Die Frage lautet jetzt: Wie viele davon? Wurden diese Absagen hier im Vorlauf noch einmal berücksichtigt?
Sandra Boser
Die Zahl muss ich Ihnen nachliefern; ich habe sie jetzt nicht in meinen Unterlagen. Bei den anderen: Das ist eben immer extrem einzelfallbezogen. Da könnte ich jetzt Konstrukte spinnen, weshalb die Entfristung doch nicht geklappt hat, beispielsweise, weil die Stelle am Ende mit einer Laufbahnbewerberin, einem Laufbahnbewerber besetzt werden konnte. Das wäre eine Begründung. Oder der Bedarf an der Schule hat sich verändert. Die Verträge, die entfristet werden, sind ja extrem schulscharf, also schulbezogen, weil der Bedarf auch langfristig von dieser Schule ausgehen muss. Das heißt, diese Einzelbeispiele können Sie uns gern – – Sie waren ja auch schon zu bestimmten Fällen mit Ministerin Schopper im Austausch. Ich weiß, von Ihnen liegen schon Anfragen vor. Das müsste man dann wirklich im Einzelfall prüfen. Es ist für die betreffende Person wirklich schwierig in der aktuellen Situation. Zwar haben wir einen hohen Bedarf an Lehrkräfteeinstellungen, auf der anderen Seite merken wir jetzt aber gerade, dass sich die Bedarfe komplett verschieben. Ich nehme jetzt nur einmal den Bereich Grundschulen. Dort haben wir inzwischen hohe Bewerberzahlen, auch aufgrund der Zahl von Studienplätzen, die wir erhöht haben. So können Personen, die an einer Grundschule mit einem befristeten Vertrag angestellt waren, jetzt eventuell nicht mehr an dieser Schule angestellt werden aufgrund der Lehrkräfte, die aus dem Studium kommen. Das sind immer Einzelfälle, die man sich genau ansehen muss. Deswegen kann ich jetzt nicht pauschal beantworten, warum man bei diesen Personen nicht entfristet hat. Wenn sie beispielsweise an einer beruflichen Schule waren: Dort haben wir noch einmal andere Stellen ausgegeben – im Kontext der 1 440 Stellen – als in den Bereichen Gymnasien, Grundschule oder SBBZ. – Aber es wäre spekulativ, wenn ich da jetzt weitere Konstrukte spinnen würde. Daher: Gern, wenn Sie nochmals Beispiele zu Personen haben. Wir müssen das aus Datenschutzgründen natürlich immer anonymisiert bearbeiten, aber das kann man sich schon noch einmal anschauen. Sie wissen ja auch: Oftmals ergibt sich auf den zweiten Blick doch noch eine Möglichkeit. Ich sage immer, wenn so etwas bei mir anlandet: Gern einfach nochmals mit dem RP in den Austausch gehen oder dann noch einmal sehen, welche Möglichkeiten es gibt – vielleicht eben auch durch den Direkteinstieg einen anderen Weg zu gehen. Ich weiß, für die Person ist das oftmals aufwendig, weil das nochmals mit weiteren Fortbildungen und Ähnlichem verbunden ist. Aber es gibt jetzt einfach Möglichkeiten, um in den Schuldienst einsteigen zu können, auch als nicht ausgebildete Lehrkraft. Wir brauchen die jetzt angestellten Lehrkräfte natürlich nach wie vor. Aber durch die hohen Einstellungszahlen verschiebt sich natürlich auch etwas. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025
Muhterem Aras
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . G a b r i - e l e R o l l a n d S P D – H e r a u s f o r d e r u n - g e n d u r c h d i e V e r b r e i t u n g d e s B i - b e r s f ü r d i e V e r k e h r s i n f r a s t r u k t u r Liebe Frau Abg. Rolland, Sie haben das Wort.
Gabriele Rolland SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – In der Tat: Der Biber ist in der Oberrheinregion, in der Rheinebene angekommen. Das ist sehr schön. Deshalb möchte ich gern von der Landesregierung wissen: a) Wie hat sich die Biberpopulation in der Rheinebene insbesondere im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in den letzten zehn Jahren verändert? b) Welche besonderen Herausforderungen sieht die Landesregierung dort durch die Verbreitung des Bibers für die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere für Bahnstrecken wie die Breisgau-S-Bahn? Danach habe ich noch eine dritte Frage. Vielen Dank. (Heiterkeit des Staatssekretärs Dr. Andre Baumann und des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Dr. Baumann.
Dr. Andre Baumann
Vielen Dank für die Anfrage. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Gern!) Die Population des Bibers in der Rheinebene, im Oberrheingraben – es ist keine Flussebene, sondern ein Grabenbruch – nimmt langsam, aber stetig zu. Es ist damit zu rechnen, dass die Biberpopulation im Oberrheingraben auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in den nächsten Jahren stetig anwachsen wird. Es werden zuerst die optimalen Habitate besiedelt, dann die suboptimalen Habitate und irgendwann dann die subsuboptimalen Habitate. Wann eine Sättigung der Populationsgröße einsetzen wird, ist kaum abschätzbar. Zur zweiten Frage: Wir sehen das Konfliktpotenzial im Oberrheingraben aufgrund der ebenen Topografie, des hoch anstehenden Grundwasserstands, der hohen Landnutzung und der dichten Besiedlung als sehr hoch an, weshalb wir davon ausgehen, dass mit der Zunahme der Biberpopulation auch die Zahl der Konflikte zunimmt, die dann gut gelöst werden müssen. Wenn bei Infrastruktureinrichtungen wie Leitungen, Straßen, Bahnlinien Maßnahmen des Bibermanagements durchgeführt werden müssen, haben die Belange zur Sicherheit für Leib und Leben in der Abwägung Vorrang. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Des Bibers?) (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Anträge auf artenschutzrechtliche Ausnahmen werden schnell und auf kurzem Weg bewilligt – aber nur dann, wenn diese auch gestellt wurden. Deswegen erwarten wir, dass diejenigen, die eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes bewilligt haben wollen, einen Antrag stellen. Das geht mittlerweile auch recht einfach. Es gibt die künstliche Intelligenz, die einen bei der Erstellung eines solchen Antrags unterstützt; aber man muss diesen Antrag dann auch stellen. Was ich an dieser Stelle auch noch sagen kann – ich lege mein Manuskript einmal zur Seite –: Wir sind gerade in der Endabstimmung einer sogenannten Biber-Verordnung für Baden-Württemberg, um Managementmaßnahmen insbesondere bei Infrastruktureinrichtungen schneller umsetzen zu können. Es soll einfacher werden, Managementmaßnahmen durchzuführen; denn es ist klar, dass für solche Infrastruktureinrichtungen die Gefahr für Leib und Leben reduziert werden muss. Da sind wir in der Schlussabstimmung, und ich hoffe, dass ich bei der nächsten Fragestunde Vollzug melden kann. Ich spüre das Zielband auf der Brust.
Muhterem Aras
Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Abg. Rolland. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Jetzt, Gabi!)
Gabriele Rolland SPD
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, wir haben das Thema Biber schon vielfach diskutiert. Ich stelle jetzt eine Frage, die ich sehr ernst meine, die ich mir aber nicht selbst beantworten kann, weshalb ich Sie frage: Wäre es möglich, den Biber, der an der Breisgau-S-Bahn aufgetaucht ist und dort tatsächlich Probleme bereitet, in ein sich nicht weit weg befindendes Niedermoor zu locken, damit er dort Sorge dafür tragen kann, dass die Vernässung erhalten bleibt?
Dr. Andre Baumann
Ich bin erst einmal dankbar dafür, dass Sie mir zutrauen, dass ich von der Vogelperspektive aus Stuttgart die Situation im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sehr genau beurteilen kann – aber das kann ich leider nicht, Frau Rolland. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Schade! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Aber den Biber locken!) Deswegen ist es gut, dass es dort ehrenamtlich wie hauptamtlich zuständige Personen für das Bibermanagement gibt. Daher wäre es sinnvoll, dass die für die Breisgau-S-Bahn Verantwortlichen Kontakt zu den für das Bibermanagement Zuständigen aufnehmen, um zu diskutieren, ob man über geeignete technische Maßnahmen eine Sicherung der Schieneninfrastruktur durchführen kann oder ob man andere Maßnahmen machen muss. Es gibt viele gute und erfolgreiche Beispiele in Deutschland, auch in Baden-Württemberg, wie wir Biber und Bahnlinien, Biber und Autobahnen oder Biber und Bundesfernstraßen zusammenbringen können. Das ist möglich. Dabei ist es immer wichtig, sich den Einzelfall anzuschauen, um eine gute Lösung zu finden. Da fangen wir zum Glück nicht bei null an, da haben wir bereits gute Erfahrungen gemacht. Aber ich kann die Frage leider nicht beantworten, auch wenn Sie es mir zutrauen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Okay!) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025
Muhterem Aras
Es liegt mir eine weitere Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Abg. Burger.
Dr. Andre Baumann
Das habe ich fast erwartet. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Herr Burger will die aber essen! – Gegenrufe der Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE und Ansgar Mayr CDU: Mahlzeit!)
Klaus Burger CDU
Frau Landtagspräsidentin! Lieber Herr Staatssekretär, zunächst: Sie haben gerade die Biber-Verordnung angesprochen, die sich derzeit in der Endabstimmung befindet. Wir sind schon richtig gespannt. Ich habe schon einen ersten Blick darauf geworfen. Da ist mir noch nicht alles ganz klar geworden. Sie haben Zahlen genannt, die Frau Rolland eben erfragt hat. Könnten Sie vielleicht die anderen Zahlen auch kundtun? Ich weiß nicht, ob Sie sie dabeihaben. Aber die kann man auch nachliefern. Die zwei Landkreise Biberach und Sigmaringen haben meines Erachtens weit über 5 500 Biber. Da ist es natürlich schwierig, wenn man jeden Einzelnen umsorgen muss. Mir ist aufgefallen, dass die Biberberater, die Bibermanager meines Erachtens falsch geschult werden. Denn sie treffen Maßnahmen, die immer nur zugunsten des Bibers und zulasten der Kommunen oder des Landbesitzers gehen. Ich denke, ein solcher Prozess lässt sich nicht weiterführen. Dafür haben wir zukünftig einfach das Geld nicht mehr. § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes – die Entnahme – ist dargestellt worden. Der wird ja nie gezogen. Das ist Humbug. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Vier sind schon abgeschossen!)
Muhterem Aras
Herr Staatssekretär.
Dr. Andre Baumann
Zu den drei Rückfragen. Einmal zum Bestand des Bibers in den beiden Landkreisen: Ich kann Ihnen die genaue Zahl nicht nennen. Ich meine, im einen Landkreis sind es ungefähr 2 000, im anderen ungefähr 3 000 Biber, Tendenz weiterhin steigend. Obwohl die optimalen Lebensräume eigentlich besiedelt sind, stellen wir fest, dass Biber im Landkreis Sigmaringen, aber auch im Landkreis Biberach auch die suboptimalen Habitate besiedeln und auch solche Habitate, die nicht einmal mehr suboptimal sind und in der Literatur gar nicht mehr beschrieben werden. Der Bestand ist in manchen Teilbereichen der Landkreise so hoch, dass manche Jungbiber sogar tagaktiv werden, weil sie nachts von ihren Artgenossen, die untereinander nicht sehr freundlich, sondern sehr aggressiv sind, vertrieben werden. Somit nehmen die Biberkonflikte zu. Aber auch das wird berücksichtigt. Jetzt zur Frage der Schulung. Die Aufgabe des Bibermanagements ist es nicht, den Biber zu schützen, sondern die Konflikte zu lösen. Der Biber ist europaweit über die FFH-Richtlinie streng geschützt. Der Biber wird in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Es ist die Aufgabe des ehren- und hauptamtlichen Bibermanagements, Probleme zu lösen. Das ist auch die Aufgabe, die wir der nachgeordneten Verwaltung auferlegen, weil der Bestand des Bibers mit 11 500 Tieren, Stand Anfang des letzten Jahres, in Baden-Württemberg sicher ist. Das haben wir durch einen großen Erfolg des Naturschutzes (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) geschafft. Jetzt gilt es, dafür zu sorgen, dass die Probleme, die vor Ort entstehen – entstehen können –, insbesondere in suboptimalen Lebensräumen, gelöst werden – schnell, unbürokratisch und erfolgreich. Jetzt zu Ihrer dritten Frage, und zwar zu den artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Ja, es ist in der Tat so, dass solche Ausnahmeentscheidungen selten bewilligt werden. Aber das liegt nicht daran, dass die Genehmigungsbehörde diese nicht bewilligt, sondern daran, dass die Anträge nicht gestellt werden. Das habe ich auch nachgefragt. (Abg. Klaus Burger CDU schüttelt den Kopf.) – Sie schütteln den Kopf. Ich habe den Kopf genauso geschüttelt. Wir alle schauen manchmal nach Bayern. Da haben wir jedes Jahr rund 2 000 Entnahmen von Bibern. Die werden größtenteils nicht auf der Grundlage der sogenannten Biber-Verordnung in Bayern entnommen, sondern über die artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Da gilt dasselbe Gesetz in Bayern, das auch in Baden-Württemberg gilt. Da werden die Anträge gestellt. Aber wenn kein Antrag gestellt wird, kann die Behörde auch keinen bearbeiten. Deswegen gilt auch: Es gibt immer eine Bring- und eine Holschuld. Ich sage also gern hier und auch an anderen Stellen, auch als Vertreter der höchsten Naturschutzbehörde, dass Anträge gestellt werden sollten, bevor man dem Staatssekretär oder dem Ministerpräsidenten oder den Abgeordneten Briefe und E-Mails schreibt, und ich erwarte von den Eigentümerinnen und Eigentümern und den Verantwortlichen für Infrastruktureinrichtungen, auch von Bürgermeistern, dass sie bitte über die entsprechenden Schreiben und Anträge auf die Verwaltung zugehen. Dann werden die auch gut bearbeitet. Unsere Verwaltung ist mindestens so leistungsfähig wie die bayerische.
Muhterem Aras
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . C h r i s t i a n J u n g F D P / D V P – P o l i z e i - p o s t e n i n S u l z f e l d i m L a n d k r e i s K a r l s r u h e Herr Abg. Dr. Jung, Sie haben das Wort.
Dr. Christian Jung FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! In meinem Wahlkreis, in Bretten im Landkreis Karlsruhe, gab es in Bezug auf den Polizeiposten Sulzfeld, der für Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen zuständig ist, in den vergangenen Tagen einige Fragen und auch Unstimmigkeiten. Beispielsweise haben sich 350 Menschen aus der Region in einer Petition dafür eingesetzt, dass die Öffnungszeiten verbessert werden und dass der Polizeiposten erhalten bleibt. Weil es hierzu verschiedene Stellungnahmen vom Innenministerium, vom Polizeipräsidium Karlsruhe und auch von Abgeordneten gab, die sich da durchaus bemüht haben – aber es gab eben diese verschiedenen Stellungnahmen –, habe ich folgende Fragen, bei denen es wichtig ist, dass sie der Bevölkede – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 rung, die sich aktiv für diesen Polizeiposten einsetzt, beantwortet werden. Ich frage deshalb: a) Beabsichtigt die Landesregierung, dass die Öffnungszeiten des Polizeipostens in Sulzfeld verbessert und dort mehr Polizisten eingesetzt werden? b) Gibt es innerhalb des Polizeipräsidiums Karlsruhe ein Personalproblem, sodass auf allen Ebenen, also vom Präsidium bis zu den Polizeirevieren mit den Polizeiposten – z. B. im Polizeirevier Bretten beim Polizeiposten in Sulzfeld –, Polizeibeamte insgesamt fehlen? Vielen Dank.
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist ganz klar: Mir persönlich wie auch dem Polizeipräsidium Karlsruhe ist es ein großes Anliegen, dass die polizeiliche Präsenz im Bereich Sulzfeld und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger auf einem guten Niveau erhalten bleiben. Lassen Sie mich zunächst die Aufgaben eines Polizeipostens einordnen. Polizeiposten ergänzen als Polizei vor Ort die Arbeit auf den Polizeirevieren. Die Reviere sind 365 Tage im Jahr 24/7 für die Bürgerinnen und Bürger da. Polizeiposten hingegen sind – ähnlich wie etwa die Bezirksdienste bei den Polizeirevieren – in erster Linie für die Bearbeitung von Anzeigen und für die Ermittlungsarbeit zuständig. Unaufschiebbare Einsatzmaßnahmen – also die 110-Zuständigkeit – werden überwiegend vom Streifendienst der Polizeireviere unternommen. Dies gilt insbesondere auch für die in der Onlinepetition angesprochenen Notfälle. Hier hilft der Streifendienst – auch während der Öffnungszeiten eines Polizeipostens. Das hat also mit dem Polizeiposten und dessen Arbeit zunächst einmal nichts zu tun. Neben den Polizeirevieren mit ihren Dienstgruppen – das sind der Streifendienst und die 110-Bereitschaft, die rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr die polizeiliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gewährleisten – tragen auch andere Organisationseinheiten wie beispielsweise die Polizeihundeführerstaffel, die Verkehrspolizei oder der Kriminaldauerdienst zur Erhöhung der Polizeipräsenz sowie des Sicherheitsniveaus bei. Zwischen März 2023 und Februar 2025 war der Betrieb des Polizeipostens Sulzfeld infolge notwendiger interner Personalmaßnahmen nur eingeschränkt möglich. Die polizeilichen Aufgaben in Sulzfeld wurden aber in dieser Zeit und werden natürlich vollumfänglich 24/7 durch andere Organisationseinheiten wie beispielsweise das Polizeirevier Bretten übernommen. Das LKA hat zu Beginn des Jahres sicherungstechnische Verbesserungen an den Räumlichkeiten des Polizeipostens Sulzfeld empfohlen, weil der derzeitige bauliche Zustand nicht den aktuell gültigen Landesrichtlinien für den Bau von Polizei- (Minister Thomas Strobl) dienstgebäuden in Baden-Württemberg entspricht. Es geht hier um die Sicherheit und den Schutz der Kolleginnen und Kollegen. Das Polizeipräsidium Karlsruhe verfolgt trotz dieser baulichen Situation und der daraus resultierenden Empfehlungen des LKA BW das Ziel, eine – wenn auch eingeschränkte – polizeiliche Ansprechbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sicherzustellen. Aus diesem Grund ist der Polizeiposten derzeit einmal wöchentlich donnerstags von 12 bis 16 Uhr geöffnet. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten wurden am 1. Oktober formell vom Polizeipräsidium Karlsruhe beim zuständigen Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg angemeldet. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen: Es ist beabsichtigt, nach Abschluss der baulichen Ertüchtigung die vorgesehenen Öffnungszeiten in gleichem Umfang wie vor dem eingeschränkten Betrieb im März 2023 wiederherzustellen, also montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr. Für die personelle Ausstattung sind nach der baulichen Ertüchtigung wie bereits vor der Phase des eingeschränkten Betriebs drei Vollzeitstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte vorgesehen. Die näheren Details zur zeitlichen und organisatorischen Umsetzung der notwendigen Baumaßnahmen werden derzeit zwischen dem Polizeipräsidium Karlsruhe und dem zuständigen Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg abgestimmt. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen heute noch keine konkreten Termine hinsichtlich der vollständigen Wiedereröffnung des Polizeipostens Sulzfeld nennen kann. Erlauben Sie mir abschließend noch einige grundsätzliche Worte zum Thema Personal. Was die personelle Ausstattung im Bereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe betrifft, hat Frau Polizeipräsidentin Denner mir aktuell nochmals bestätigt, dass die Personalstärke sowohl insgesamt als auch in den einzelnen Revieren jederzeit ausreichend war und ist, um die polizeiliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Ich bin mir der stetig wachsenden Anforderungen an unsere Polizei sehr bewusst und weiß, dass wir auch künftig auf hervorragend ausgebildete und motivierte Polizistinnen und Polizisten angewiesen sind, um Baden-Württemberg sicher und lebenswert zu halten. Daher haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode die größte Einstellungsoffensive in der Geschichte der baden-württembergischen Landespolizei gestartet. Mehr polizeilichen Nachwuchs konnten wir bis zum heutigen Tag wahrlich auch nicht einstellen: über 14 000 junge Menschen seit 2016. Fest steht außerdem, dass wir die Einstellungszahlen auch in den Jahren 2025 und 2026 auf einem möglichst hohen Niveau halten werden. Für die Jahre 2025 und 2026 gibt es 2 400 Ausbildungsplatzangebote bei der Landespolizei Baden-Württemberg. Damit ist bereits heute klar: Die personelle Stärkung unserer Landespolizei wird auch in den kommenden Jahren – über 2026 hinaus – weitergehen. Von dieser weiteren personellen Verstärkung werden alle Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst in Baden-Württeme – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 berg und damit auch das Polizeipräsidium Karlsruhe weiter profitieren. So weit, Frau Präsidentin, meine Antwort.
Muhterem Aras
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abg. Dr. Jung hat eine weitere Frage.
Dr. Christian Jung FDP
Vielen Dank, Herr Minister, auch dass Sie persönlich gekommen sind, um über den Polizeiposten Sulzfeld zu berichten. – Ich finde es sehr positiv, dass Sie jetzt gesagt haben, dass es dort drei Vollzeitstellen geben soll und dass die Öffnungszeiten wieder angepasst werden. Eine Frage hätte ich aber noch dazu. Abg. Mayr hat in den Medien gesagt, dass da nur eine Sicherheitsschleuse gemacht werden müsse. Jetzt haben Sie gesagt, am 1. Oktober sei Vermögen und Bau damit beauftragt worden, dieses Thema anzugehen. Warum kann man die Öffnungszeiten nicht sofort anpassen? Sie haben jetzt nicht gesagt, wann diese Sicherheitsschleuse eingebaut worden ist. Es ist aber doch nicht schwierig, so etwas durchzuführen. Wir haben immer wieder Probleme mit Vermögen und Bau. Wenn Sie z. B. an den Neubau des Polizeireviers Bretten denken: Da musste jetzt das Amt Pforzheim die Planung für das neue Polizeirevier an das Amt Karlsruhe abgeben – eben wegen Personalmangels. Ich hoffe, dass diese Sicherheitsschleuse jetzt so schnell wie möglich eingebaut werden kann. Können Sie vielleicht dazu noch etwas sagen? Das wäre, denke ich, für die Bevölkerung sehr wichtig. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Abgeordneter, ich habe bereits dargelegt, dass das in der Abstimmung zwischen der Polizei und dem Landesbetrieb Vermögen und Bau beim Finanzministerium ist und ich Ihnen deswegen im Augenblick noch keine konkreten Terminplanungen sagen kann. Es muss sich ja nicht jeder mit solchen Fragen intensiv beschäftigen. Deswegen zur Aufklärung: Die Polizei selbst baut nicht, sondern das wird durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg im Finanzministerium gemacht. Deswegen müssen wir das bei Baumaßnahmen mit Vermögen und Bau abstimmen. Im Unterschied zu Ihnen habe ich keine detaillierten Kenntnisse darüber, wie technisch aufwendig der Einbau der entsprechenden baulichen Sicherungsmaßnahmen, insbesondere einer entsprechenden Schleuse, ist. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Ich habe mich da informiert!) Deswegen kann ich da auch keine wolkigen Einschätzungen geben. Ich bin ganz sicher, dass sowohl der Polizei in Karlsruhe als auch Vermögen und Bau daran gelegen ist, das zeitnah zu realisieren. Mir ist gesagt worden, es ist verantwortbar, dass wir für eine Übergangszeit dann einen eingeschränkten Betrieb haben. Diesen eingeschränkten Betrieb können die Kolleginnen und Kollegen unter dem Gesichtspunkt der Eigensicherung verantworten. Ich bitte um Nachsicht; das Thema „Sicherheit für Polizistinnen und Polizisten“ liegt mir natürlich am Herzen. (Minister Thomas Strobl) Deswegen nur ein eingeschränkter Betrieb, der mit den Sicherheitsbedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort vereinbar ist, und das für eine Übergangszeit, in der die baulichen Sicherungsmaßnahmen gemacht werden. Dann wird vollumfänglich der Betrieb wieder stattfinden, wie er bereits vorher in Sulzfeld gewesen ist. Ich denke, Herr Abgeordneter, das ist eine klare Aussage, und die Verunsicherung, die in der Bevölkerung entstanden ist – es sind ja auch hinreichend Beiträge dazu geleistet worden –, ist damit auch klar beantwortet und muss nicht weiter geschürt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Chris- tian Jung FDP/DVP: Aber nett, dass Sie das alles ge- sagt haben!)
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Jung, haben Sie eine weitere Frage? Denn zunächst habe ich die Wortmeldung von Herrn Abg. Mayr. – Bitte, Herr Abg. Mayr.
Ansgar Mayr CDU
Herr Minister, zunächst vielen Dank, dass Sie erneut zugesagt haben, dass der Posten nach der vorgesehenen Ertüchtigung wieder so geöffnet wird, wie er vor 2023 geöffnet war. Es gibt nun in den sozialen Medien die Behauptung der Initiatoren der Petition, dass diese Petition die Ursache für den Sinneswandel im Innenministerium sei. Stimmt das? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Das ist definitiv falsch. So, wie ich es Ihnen vorgetragen habe, war es immer geplant gewesen. Ich bin Ihnen aber sehr dankbar für Ihren Einsatz, Herr Abg. Mayr, was diese Angelegenheit angeht. Vielleicht können Sie im Rahmen der Auseinandersetzungen, die vor Ort stattfinden, alles dafür tun, dass diejenigen, die sich in diesem Feld betätigen, jedenfalls den Unterschied zwischen einem Polizeiposten und einem Polizeirevier einigermaßen beachten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Ich habe eine weitere Wortmeldung. Herr Abg. Dr. Jung, Sie haben das Wort.
Dr. Christian Jung FDP
Wie gesagt, vielen Dank, Herr Minister, dass Sie das in der Öffentlichkeit jetzt so transparent gesagt haben. Es ist ja immer wichtig, so etwas in der Öffentlichkeit zu sagen und nicht nur in Hinterzimmergesprächen oder in E-Mails, die niemand kennt. Doch eine Sache ist mir noch wichtig: dass man das auch über das Innenministerium oder das Polizeipräsidium Karlsruhe noch einmal verschriftlicht. Ich kann natürlich auch noch eine Kleine Anfrage dazu machen. Ich sage Ihnen, warum ich diese Bitte habe: In Linkenheim-Hochstetten, wo das Polizeirevier Hardt jetzt gerade umgezogen ist, hat man den beiden Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen und Linkenheim-Hochstetten versprochen, dass es dort vier Vollzeitstellen geben soll. Jetzt gibt es einen großen neuen Polizeiposten in Linkenheim-Hochstetten, und wir sind natürlich sehr misstrauisch auch gegenüber dem Innenministerium und dem Polizeipräsidium, weil es statt dieser vier zugesagten Stellen, Herr Minister, jetzt nur zwei Stellen sind, de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 die besetzt werden. Das ist natürlich schade, weil die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen extra wegen dieser Zusage auch bereit war, die Landeserstaufnahmestelle auf 500 Menschen zu erweitern und in feste Gebäude zu bringen. Also: Haben Sie deswegen Verständnis dafür, dass man die Bitte oder die Frage hat, ob Sie das im Fall von Sulzfeld noch einmal verschriftlichen können, damit wir das auch schwarz auf weiß haben. Dann sind, denke ich, alle sehr zufrieden mit der gemeinsamen Arbeit. Wer dann am Ende die Lorbeeren bekommt, ist, meine ich, egal; die Hauptsache ist, dass der Polizeiposten bleibt und dass er jetzt von den Öffnungszeiten her in Sulzfeld wieder erweitert wird und – was ich auch sehr positiv finde – dass Sie heute zugesagt haben, dass es drei Vollzeitstellen geben wird. Das ist, denke ich, auch sehr wichtig für die Menschen rund um Sulzfeld. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Selbstverständlich, Herr Abgeordneter, ist es Ihnen unbenommen, zusätzliche Kleine Anfragen zu diesem Thema zu stellen. Die werden wir Ihnen dann auch schriftlich beantworten. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Ja, machen Sie es doch gleich selbst!) – Herr Abgeordneter, ich habe Sie doch auch ausreden lassen. Dann könnten Sie die Freundlichkeit besitzen, einfach mal zuzuhören. Das wäre, finde ich, sehr nett. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Gern!) Zum Zweiten gibt es ja von dieser Sitzung ein Protokoll, in dem meine Aussagen verschriftlicht sind. Es ist Ihnen unbenommen, das zu veröffentlichen. Ich denke, ich habe mich hier präzise und klar geäußert. Ich habe auch nie irgendetwas anderes gesagt. Und weil Sie von irgendwelchen Hinterzimmergesprächen gesprochen haben: Das weise ich einfach zurück. Ich habe in diesem Zusammenhang keinerlei Hinterzimmergespräche geführt. Solche Dinge mögen Sie tun – bei mir hat es das nicht gegeben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Chris- tian Jung FDP/DVP: Das ist eine Unterstellung!)
Muhterem Aras
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet. Danke schön. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank.
Muhterem Aras
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – B a u d e s M u t s c h - l e r - K r e i s e l s i n O b e r n d o r f i m Z u g e d e r N e u g e s t a l t u n g d e s T a l p l a t z e s Herr Abg. Karrais, Sie haben das Wort.
Daniel Karrais FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Stadt Oberndorf am Neckar wird gerade verkehrlich einiges umgestaltet, um auch die Innenstadt zu attraktivieren und den Verkehr zu beruhigen. Dazu ist eigentlich der Bau eines Kreisverkehrs schon seit mehreren Jahren im Gespräch und auch geplant. Darum frage ich in diesem Zusammenhang die Landesregierung: a) Wie erklärt die Landesregierung die erhebliche Kostensteigerung der Baumaßnahme „Kreisverkehr Mutschler-Kreisel Oberndorf“ von ursprünglich 2,1 Millionen € auf nunmehr 9 Millionen €, (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Oh!) obwohl die Planungsgrundlagen und der Umfang des Projekts im Wesentlichen unverändert geblieben sind? b) Wie plant sie, sicherzustellen, dass die bereits vom Land geförderte städtebauliche Maßnahme „Gestaltungsoffensive Talstadt“ der Stadt Oberndorf – insbesondere die Neugestaltung des Talplatzes – nicht durch die Verzögerung der Baumaßnahme bzw. Nichtumsetzung des Kreisverkehrs konterkariert wird? Vielen Dank.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Zimmer.
Elke Zimmer
Frau Präsidentin! Herr Kollege Karrais, herzlichen Dank für diese Frage. Sie fragen nach der Kostensteigerung, die ja tatsächlich – Sie haben die Zahlen genannt: Steigerung von 2,1 auf 9 Millionen € – durchaus erklärungsbedürftig ist. Letzten Endes ist diese Kostensteigerung darauf zurückzuführen, dass sich die bautechnischen Anforderungen insbesondere im Bereich der erforderlichen Stützbauwerke im Laufe der Planung deutlich konkretisiert hatten. Die ersten Kostenschätzungen stammen aus dem Jahr 2017; da ging man von einem kleinen Stützbauwerk aus. In der weiterführenden Bauwerks- und Entwurfsplanung wurde dann aber festgestellt, dass wir hier einen tiefen Einschnitt in eine Steilhangsituation brauchen. Um tatsächlich eine Standsicherheit zu gewährleisten, wird es sich um ein Stützbauwerk mit 115 m Länge und 21 m Höhe handeln. Es wird also deutlich umfangreicher, als es ursprünglich angedacht war. Als dann angefangen wurde, zu rechnen, was denn das für die Verankerung dieser Stützwand bedeutet, was das für den Nachweis der Hangstabilität bedeutet, was das für die Grundstückssicherung bedeutet – da man durch diese Verankerung in Grundstücke eingreifen muss –, entstanden deutlich zusätzliche bautechnische und planungstechnische Anforderungen, die eben in dieser Schätzung aus dem Jahr 2017 noch nicht abgebildet werden. Dazu kommen Kostenentwicklungen im Baugewerbe, die wir alle kennen. Die sind aber jetzt nicht ursächlich für diese ganz starke Erhöhung, sondern die kommen natürlich noch erschwerend hinzu. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Daher: Nicht der Umfang des Projekts hat sich verändert, sondern die Ausführungs- und Sicherheitserfordernisse wurden im Laufe der vertieften Planung präziser und damit realitätsnäher. Dies führt jetzt leider zu diesen deutlich höheren Kostensätzen. Sie haben zu Recht gesagt, die Stadt Oberndorf habe sich auf den Weg hin zu einem lebendigeren, aufenthaltsfreundlicheren Bereich genau an dieser Stelle gemacht. Diese Wechselwirkung zwischen der geplanten Straßenbaumaßnahme sowie der Aufwertung, die bereits stattgefunden hat, und der geförderten städtebaulichen Aufwertung der Stadt Oberndorf ist uns bewusst. Die städtebaulichen Investitionen wollen die Aufenthaltsqualität und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Raums erhöhen. Diese Zielgestaltung trägt die Landesregierung, das Verkehrsministerium ausdrücklich mit. Vor diesem Hintergrund wird die weitere Planung des Kreisverkehrs so fortgeführt, dass eine Abstimmung mit dem, was bereits umgesetzt wurde, bzw. mit dem, was noch umgesetzt wird, gewährleistet bleibt. Auch im Rahmen der aktuell stattfindenden Variantenprüfung zu diesem im Moment unglaublich teuren Stützbauwerk wird immer die verkehrliche Wirkung, aber auch die städtebauliche Folgewirkung systematisch einbezogen. Unser Ziel ist es, dass eine Lösung erreicht wird, die sowohl die Verkehrssituation als auch die begonnenen Maßnahmen in der Ortsmitte immer in den Blick nimmt. Wir werden das frühzeitig auch mit der Stadt absprechen, um vor allem eine Beeinträchtigung dieses neu gestalteten Platzbereichs zu vermeiden. Daher: keine Prozesse, die gegeneinander laufen. Vielmehr möchten wir in enger Abstimmung erreichen, dass wir beides hinbekommen und dass vor allem auch die geförderte Platzgestaltung langfristig gesichert wird.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet. Wir haben für die Fragestunde noch vier Minuten Zeit. Ich würde sagen, wir probieren es, und jeder gibt sich Mühe, dass wir es schaffen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Sie muss nur zweimal Ja oder Nein sagen!) Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . G a b r i - e l e R o l l a n d S P D – Ä n d e r u n g d e r K r i t e r i e n f ü r H ä r t e f ä l l e u n d f ü r a n - d e r e G r ü n d e z u r B e f r e i u n g v o n d e n S t u d i e n g e b ü h r e n f ü r i n t e r n a t i o n a l e S t u d i e r e n d e Frau Abg. Rolland, Sie haben das Wort.
Gabriele Rolland SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Uns ist in der Tat zu Ohren gekommen, Frau Ministerin, dass internationale Studierende, die bisher von den Studiengebühren aufgrund der Härtefallregelung nach § 7 des Landeshochschulgebührengesetzes befreit worden sind, für das Winterse- (Gabriele Rolland) mester 2025/2026 jetzt aber doch Studiengebühren bezahlen müssen, zum Teil ihr Studium abgebrochen haben und in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind. Deswegen fragen wir: a) Ist es zutreffend, dass die Kriterien für Härtefälle nach § 7 des Landeshochschulgebührengesetzes sowie für andere Gründe zur Befreiung von den Studiengebühren nach § 6 des Landeshochschulgebührengesetzes für internationale Studierende durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu Beginn des Wintersemesters 2025/2026 geändert wurden? b) Betrifft die etwaige Änderung auch die Kriterien zu Gebührenermäßigungen nach § 6 des Landeshochschulgebührengesetzes? Vielen Dank.
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Olschowski das Wort. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Frau Rolland, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die beiden Fragen, auf die ich im Namen der Landesregierung gern antworte. Es ist nicht zutreffend, dass sich die Kriterien für Härtefälle nach § 7 des Landeshochschulgebührengesetzes geändert hätten. Die Voraussetzungen für einen Härtefall sind in § 7 des Landeshochschulgebührengesetzes – Sie haben es ja gesagt – geregelt. Geraten Studierende nach Aufnahme des Studiums unverschuldet in eine Notlage, aufgrund derer sie die Gebühren nicht bezahlen können, kann die Hochschule die Gebühren ganz oder teilweise stunden oder ganz oder teilweise erlassen. Es gab 2017 unterschiedliche Handreichungen, Konkretisierungen – und dann noch mal 2020 im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Aber es gab keine Änderungen jetzt kürzlich. Man muss vielleicht berücksichtigen – das kann ich jetzt aber nur erahnen –, dass bezüglich der Herkunftsstaaten, die eine besonders hohe Schutzquote haben, unterschiedliche Regelungen gelten. So war z. B. jetzt im Wintersemester 2025/2026 erstmals der Sudan ein solcher Staat, für den diese Quote gilt. Aber das sind sozusagen übergeordnete Definitionen; da greift § 6 Absatz 6 des Landeshochschulgebührengesetzes. Es ist nur vorstellbar, dass es sich um Personen gehandelt hat – falls Sie den Einzelfall im Blick haben –, für die sich diese besonders hohe Schutzquote aufgrund des Herkunftsstaats in der grundsätzlichen Einschätzung der Staaten bundesweit geändert hat. Dementsprechend kann ich auch Ihre zweite Frage nur so beantworten, dass es keine Änderung gegeben hat.
Muhterem Aras
Für eine kurze Nachfrage Frau Abg. Rolland.
Gabriele Rolland SPD
Eine kurze Rückfrage: Das heißt, es gab auch vom MWK, von Ihrer Seite, vom Ministede – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 rium her keine wie auch immer geartete Aufforderung an die Hochschulen, die Regeln härter oder restriktiver zu behandeln? Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Nein, es gab keine Aufforderung von unserer Seite.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben mit der Dauer von einer Stunde nun eine Punktlandung für diesen Tagesordnungspunkt geschafft. Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 kann allerdings nicht mehr behandelt werden. Wenn die Fragestellerin bzw. der Fragesteller einverstanden ist, wird diese Mündliche Anfrage schriftlich beantwortet, und die schriftliche Antwort wird in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. – Vielen Dank. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – D i g i - t a l e P a s s b i l d e r : E i n h a l t u n g d e s § 1 0 2 d e r G e m e i n d e o r d n u n g B a d e n - W ü r t t e m b e r g u n d d e s § 3 d e s G e s e t - z e s z u r M i t t e l s t a n d s f ö r d e r u n g B a - d e n - W ü r t t e m b e r g a) Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der Anwendung des PointID-Systems zur digitalen Passbildaufnahme in Rathäusern und Bürgerbüros im Lichte von § 102 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und von § 3 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung? b) Wie steht sie vor diesem Hintergrund zu der Entscheidung des Bundesinnenministeriums aus dem Frühjahr 2025, die Einnahmen aus der Lichtbildgebühr in Höhe von 6 € bei den Kommunen zu belassen, die bisher zur Finanzierung des PointID-Systems der Bundesdruckerei gedacht war? Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Zu a: Zum 1. Mai 2025 trat eine Neuerung im deutschen Passund Ausweiswesen in Kraft, wonach bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig sind. Von Mai bis September 2025 wurde in ca. 6 000 Behördenstandorten (Personalausweisbehörden und Ausländerbehörden) die durch- gängige digitale Bearbeitung des Lichtbilds bei der Beantragung von Ausweisen eingeführt. Die Kommunen als zuständige Behörden dürfen seitdem nur noch digitale Lichtbilder annehmen. Hierzu wurden den Kommunen von der Bundesdruckerei im Auftrag der Bundesregierung kostenlos Lichtbildaufnahmegeräte, sogenannte PointID-Geräte, zur Nutzung angeboten. Hierdurch sollten im gesamten Bundesgebiet gleichwertige Verhältnisse hergestellt werden. Für die Erstellung des Lichtbilds mit den Geräten der Bundesdruckerei wird eine Gebühr in Höhe von 6 € erhoben, die den Gemeinden verbleibt. Die Anwendung von § 102 der Gemeindeordnung würde voraussetzen, dass die Gemeinden mit den Lichtbildaufnahmen für Ausweisdokumente ein wirtschaftliches Unternehmen be- (Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung treiben würden. Dies ist zu verneinen. Die Anwendung des PointID-Systems zur digitalen Passbildaufnahme in Rathäusern und Bürgerbüros stellt keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 102 der Gemeindeordnung dar. Die Gemeinden nutzen das PointID-System letztlich als technisches Hilfsmittel zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe im Ausweiswesen. Sowohl die Aufgabe als auch der Gebührentatbestand ergeben sich aus Bundesrecht. Der Gebührentatbestand wurde entsprechend dem Kostendeckungsprinzip vom Bundesgesetzgeber kalkuliert. Die Kommunen können zwar selbst entscheiden, ob und mit welchen Geräten sie digitale Lichtbilder anfertigen. Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland möglichst die Wahl haben sollen, ob sie ein Lichtbild durch einen privaten Fotodienstleister oder direkt in der Behörde erstellen lassen. Es ist der ausdrückliche Wunsch des BMI, dass die Kommunen auch dann, wenn sie ein zertifiziertes System eines privaten Anbieters einsetzen, nicht deutlich höhere Kosten als 6 € für die antragstellenden Personen vorsehen. Damit tritt die Gemeinde, unabhängig davon, welches Aufnahmegerät sie nutzt, nicht am Markt auf. Zu b: Es ist korrekt, dass von der Bundesregierung zunächst vorgesehen war, dass die Kommunen einen Teil der Lichtbildgebühr zur Finanzierung der PointID-Geräte abführen. Die aus Sicht der Landesregierung vollkommen richtige Entscheidung, die Gebühr von 6 € vollständig den Kommunen zu überlassen, erfolgte im März 2025, um die erhöhten Verwaltungsaufwände der Kommunen mit der Bedienung der PointID-Geräte zu kompensieren. Die Refinanzierung der PointID-Systeme soll stattdessen über die Dokumentengebühren erfolgen. Aus Sicht der Landesregierung ist dies nachvollziehbar, schließlich hat die Bundesdruckerei mit der Bereitstellung der PointID-Geräte gewährleistet, dass im gesamten Bundesgebiet digitale Lichtbildsysteme zum Einsatz kommen können, um die Umstellung auf ausschließlich digitale Lichtbilder zu bewältigen. Mit der Finanzierung über den Dokumentenpreis wird die Belastung gleichmäßig verteilt, und es konnte die flächendeckende Ausstattung sichergestellt werden. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei der Nutzung des PointID-Systems um eine wirtschaftliche Betätigung handelt, hat eine etwaige Überlassung der Einnahmen keine Relevanz. *
Muhterem Aras
Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/9761, 17/9762, 17/9763, 17/9764, 17/9765 Die Fraktion der AfD hat zu einer Petition der Drucksache 17/9761, zu vier Petitionen der Drucksache 17/9763 und einer Petition der Drucksache 17/9765 getrennte Abstimmungen beantragt. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 g und Kommunen) Ich lasse daher zunächst über die Petition 17/4057, laufende Nummer 17 der Drucksache 17/9761, betreffend Bau von Windenergieanlagen abstimmen. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition 17/4057 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt. Nun kommen wir zu den restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/9761. Dies sind die Petitionen mit den Nummern 1 bis 16 sowie 18 bis 20. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Sie stimmen zu. Vielen Dank. Dann ist es so beschlossen. Wir fahren fort mit den Beschlussempfehlungen zu der Drucksache 17/9762. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. Wir kommen zur Drucksache 17/9763. Seitens der Fraktion der AfD ist beantragt, die Beschlussempfehlungen zur laufenden Nummer 9, also zur Petition 17/3562, zur laufenden Nummer 10, also zur Petition 17/3610, zur laufenden Nummer 11, also zur Petition 17/3673, und zur laufenden Nummer 12, also zur Petition 17/3677, gemeinsam zur Abstimmung zu stellen. Der Petitionsausschuss schlägt Ihnen in allen Fällen vor: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer den Beschlussempfehlungen zu den Petitionen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diesen Beschlussempfehlungen ist mehrheitlich zugestimmt. Es ist so beschlossen. Vielen Dank. Nun rufe ich die restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/9763 auf. Dies sind die Petitionen mit den Nummern 1 bis 8 sowie 13 bis 20. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Wir fahren fort mit den Beschlussempfehlungen zu der Drucksache 17/9764. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. Ich lasse nun über die Petition 17/3994, die laufende Nummer 2 der Drucksache 17/9765, betreffend Einführung eines Landespflegegelds abstimmen. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition 17/3994 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Beschlussempfehlung ist damit mehrheitlich zugestimmt. Nun rufe ich die restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/9765 auf. Das sind die Petitionen mit den Nummern 1, 3 und 4. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Vielen Dank. Damit ist Tagesordnungspunkt 5 beendet. (Präsidentin Muhterem Aras) Wir fahren fort mit der Tagesordnung. Es gab eine Einigung unter den Fraktionen, deshalb rufe ich die Tagesordnungspunkte 6 und 7 gemeinsam auf: Punkt 6: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung auf Vorschlag der Fraktion der AfD Punkt 7: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat; hier: Wahl der stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat zu beiden Punkten eine geheime Wahl beantragt. Wir führen die beiden Wahlen zusammen durch. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen auf Ihren Tischen (Anlagen 1 und 2). Die Stimmzettel und Kuverts unterscheiden sich farblich. Im gelben Umschlag befinden sich die Stimmzettel zur Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung, im blauen Umschlag befinden sich die Stimmzettel zur Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat. In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Frau Hartmann-Müller, Frau Huber, Frau Resch, Herr Karrais, Herr Klos, Herr Katzenstein und Herr Weber. Bitte holen Sie sich wie üblich nach dem Aufruf Ihres Namens draußen in der Lobby Ihre Wahlunterlagen ab und wählen Sie in einer der aufgestellten Wahlkabinen. Die Stimmzettel werfen Sie dann hier in die Wahlurne ein. Ich schlage vor, dass Frau Abg. Hartmann-Müller – sie steht schon hier, vielen Dank – den Namensaufruf vornimmt, beginnend mit dem Buchstaben A. Wir treten in die Wahlhandlung ein. (Namensaufruf und Wahlhandlung)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich denke, nun ist niemand mehr hier im Raum, der noch nicht gewählt hat. Damit schließe ich den Wahlgang. Dann gebe ich Folgendes bekannt: Wir würden jetzt die Kommission bitten, mit der Auszählung zu beginnen. Wir allerdings fahren fort. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Polizeigesetz kommt jetzt! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Nein, die Wahl kommt danach. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt – Drucksache 17/9703 Auch hierzu hat das Präsidium fünf Minuten für die Begründung und fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache festgelegt. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Es ist so, dass die Fraktion GRÜNE und die Fraktion der CDU, aber auch die Fraktionen der SPD und der FDP/DVP vereinbart haben, die Redezeit für die Begründung aufzuteilen. Zunächst erteile ich für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Tuncer das Wort. Bitte sehr.
Fadime Tuncer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Allein 2023 wurden in Deutschland 938 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungen; 360 wurden getötet. Das heißt, jeden Tag fürchten Frauen in diesem Land um ihr Leben, fliehen, flehen ihre Partner an, aufzuhören, versuchen, ihre Kinder zu schützen, oder sind eben auf der Flucht. Diese Angst ist real. Sie ist brutal, und sie darf nicht länger ignoriert werden. Darum ist es ein wichtiges Signal, dass bei diesem Thema heute alle demokratischen Fraktionen gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit und insbesondere der SPD für die Initiative. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Auch in Baden-Württemberg ist die Zahl der getöteten Frauen im Jahr 2024 erneut gestiegen, und zwar um 22 %. Warum passiert das? Es geht nicht nur um individuelle Wut oder Kontrollverlust. Wir erleben momentan eine radikale antifeministische Gegenbewegung, und das ganz besonders im Netz. Frauenhass wird dort zum Vorbild, als Nährboden für reale Gewalt. Wenn genügend Frust im Netz mit gewalttätigen männlichen Allmachtsfantasien genährt werden kann, wird es auch immer mehr Täter geben. Das ist zutiefst beunruhigend. Um es mit den Worten der WHO zu sagen: Diese Gewalt ist eine Pandemie, eine Epidemie, die bekämpft werden muss. (Beifall bei den Grünen und der SPD, Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Ich bin deshalb froh, dass wir den Schutz von Frauen in Baden-Württemberg nun erweitern und stärken, und zwar mit einem ganzen Maßnahmenbündel. Erstens: Die Fußfessel soll auch in Fällen häuslicher Gewalt zur Anwendung kommen. Der Bund plant zwar derzeit eine Überarbeitung des Gewaltschutzgesetzes, sodass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen einer Fußfessel verpflichten können; allerdings greift das Gewaltschutzgesetz immer nur auf Antrag der betroffenen Person. Gerade im Bereich der Partnerschaftsgewalt gibt es aber viele Fälle, in denen sich die Person nicht traut oder damit überfordert ist, einen solchen Antrag zu stellen. Deshalb muss die Polizei auch eigenständig – das ist das Besondere – die Anordnung zum Tragen einer Fußfessel beantragen können. Mit der geplanten Änderung des Polizeigesetzes geben wir ihr dazu die Möglichkeit. Zweitens: Die Polizei kann künftig auch Betretungsverbote für bestimmte Orte – z. B. für den Arbeitsplatz der Frau – verhängen und Kontaktverbote aussprechen, die auch für den digitalen Kontakt gelten. (Fadime Tuncer) Drittens: Neu und besonders wichtig ist: Die Polizei kann dann, wenn das Verhalten eines Mannes darauf hinweist, dass er erneut gewalttätig werden könnte, diesen verpflichten, an einer Beratung teilzunehmen. Das ist ein Teil der Prävention. Wer sich weigert, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5 000 € rechnen. Viertens: Wir verbessern die Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen, damit Schutzmaßnahmen gemeinsam geplant und koordiniert werden können. Dass ein solches Bündel von Maßnahmen wirkt, zeigt Spanien. Das ist unser Vorbild. Kein Mann, der als potenzielles Risiko für eine Frau eingestuft und in der Folge überwacht wurde, ist zum Täter geworden. Spanien kombiniert Prävention, Überwachung, Täterarbeit und Polizeiarbeit auch mithilfe eines datenbasierten Systems und ist heute europäischer Vorreiter im Kampf gegen Gewalt an Frauen. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Was brauchen wir also? Eine umfassende Gesamtstrategie, Prävention auch in Schulen, gut ausgestattete Beratungsstellen, eine professionelle, gut geschulte Polizei, verpflichtende Täterarbeit als Prävention und den politischen Willen, konsequent zu handeln. Dass wir diesen politischen Willen haben, zeigen wir, indem wir diesen Gesetzentwurf heute gemeinsam einbringen. Das zeigt auch unsere Haltung: Femizide dürfen nicht verharmlost werden. Unser Ziel ist klar und eindeutig: null Femizide. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Das heißt natürlich auch: Keine einzige Frau darf zum Opfer werden. Deswegen ist diese gemeinsame Zusammenarbeit heute wichtig und ein Signal. Ich danke Ihnen allen noch einmal dafür. Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Isabell Huber das Wort.
Isabell Huber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt. In Baden-Württemberg waren es im Jahr 2024 18 538 Frauen – 18 538 Frauen, die häusliche Gewalt erleben mussten, 18 538 Frauen, die den mutigen Weg einer Trennung gegangen sind. Das ist im Vergleich zum Jahr 2023 ein Anstieg um 4,7 % und im Vergleich zum Jahr 2020 ein Anstieg um sage und schreibe über 21 %. (Abg. Anton Baron AfD: Und zu 2015?) Auch in diesem Jahr ist die Tendenz steigend. Das Dunkelfeld, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in diesen Zahlen noch nicht einmal inbegriffen. Hinter diesen Zahlen stehen persönliche Schicksale – Schicksale von Frauen, von Kindern, von ganzen Familien. Bis der e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Schritt zur Trennung tatsächlich gegangen wird, ist es ein Prozess – ein Prozess, der oft jahrelang dauert. Die Opfer machen in dieser Zeit viel mit – auch die Kinder. Für uns, die CDU-Fraktion, ist klar: Die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell muss kommen. Es ist höchste Zeit. Nach dem spanischen Modell soll gefährdeten Personen mit ihrer Zustimmung ein technisches Mittel zur Verfügung gestellt werden, das eine Abstandsüberwachung zwischen potenziellem Täter und potenziellem Opfer ermöglicht sowie schließlich dann im Fall der Fälle auch eine Alarmierung auslöst. Die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel. Sie ist aber ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Weitere Maßnahmen in diesem Gesetzentwurf hat meine Kollegin Tuncer genannt. Mit diesem Gesetzentwurf flankieren wir die vorgesehene Regelung im Bund, zu der momentan der Referentenentwurf vorliegt. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar den beiden Oppositionsfraktionen – vor allem der SPD für ihre Initiative, aber auch der FDP/DVP – für ihre Unterstützung, für ihre Ideen, für die gemeinsame Zusammenarbeit in dieser wichtigen Sache ausdrücklich danken. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Denn im Ziel sind wir uns einig: Wir wollen und brauchen dringend einen besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Dazu sind wir verpflichtet, auch nach der Istanbul-Konvention. Seitens der CDU können wir uns bei dem vorliegenden Gesetzentwurf auch weiter gehende Maßnahmen vorstellen. Ich möchte hier das Bewegtbild ansprechen – also Bewegtbild auf richterliche Anordnung. So könnte festgestellt werden, ob sich der potenzielle Täter im erweiterten Nahbereich des potenziellen Opfers aufhält und so eine gewisse Gefahr vermutet werden kann. Insbesondere in diesem Punkt sind wir natürlich auf die Anhörung, die folgen wird, gespannt. In jedem Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt voran, Frauen noch besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die SPD-Fraktion dem Kollegen Binder das Wort erteilen.
Sascha Binder SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute über einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor allem von Frauen und Mädchen in unserem Land. Wir schließen eine Lücke, wir geben der Polizei die Möglichkeit, Frauen und junge Mädchen noch besser zu schützen – im besten Fall, bevor sie Opfer von (Sascha Binder) tätlichen Angriffen, von sexueller Gewalt, von häuslicher Gewalt werden. Deshalb ändern wir heute das Polizeigesetz. Wir wollen mithilfe der Fußfessel dafür sorgen, dass sich Täter nicht nähern können, dass Täter Frauen nicht angreifen können und dass Täter Frauen nicht zu Opfern machen können. Deshalb ist dieses Signal, dass wir das heute gemeinsam einbringen, so wichtig, um deutlich zu machen: Dieses Parlament, dieses Land duldet diese Gewalt nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Frau Kollegin Tuncer hat einen ganz wichtigen Aspekt genannt: dass wir den Weg ebnen, dass für die Frauen Anträge gestellt werden können und sie es nicht selbst tun müssen. Wer sich mit häuslicher Gewalt, mit Femiziden und mit Gewalt gegen Frauen intensiv beschäftigt, weiß, welche Hürden, welche schweren, auch psychischen Belastungen dahinterstecken, warum Frauen manchmal keine Anzeige erstatten, warum es manchmal zu schwer fällt, Anzeige zu erstatten. Deshalb muss der Staat, muss die Polizei an dieser Stelle einspringen und das tun, was vielleicht das Opfer, die Frau, das Mädchen, in dieser Situation nicht imstande ist zu tun. Dafür legen wir heute die Grundlage, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Wir sehen eine längere Anordnungsdauer vor. Wir lassen über sechs Monate eine Fußfessel zu. Das ist durch den Richtervorbehalt einer Verlängerung möglich; das haben wir durch die Beratung mit in diesen Gesetzentwurf hineingenommen. Bei Gewaltprävention ist bei allen Taten, die passieren, wichtig, alles dafür zu tun, dass erst gar nichts passiert, dass Frauen erst gar nicht zu Opfern werden; dazu trägt dieses Gesetz bei, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir hatten in den letzten Wochen sehr gut gemeinsam über diesen Gesetzentwurf beraten. Wir kamen auch sehr schnell zu Lösungen, zu Gemeinsamkeiten. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen von der Grünen-, der CDU- und der FDP/DVP-Fraktion dankbar, dass sie unsere Initiative aufgenommen haben, dass wir jetzt gemeinsam diesen Gesetzentwurf einbringen und dass, wenn es um dieses Thema geht, wenn es um Frauen in einer solchen Situation geht, Demokratinnen und Demokraten zusammenstehen, dass es nicht entscheidend ist, ob man gerade eine Regierung trägt oder gegen eine Regierung opponiert, sondern dass man gemeinsam ein Signal an diejenigen sendet, die Frauen missbrauchen, die gegenüber Frauen Gewalt ausüben und die damit das Menschenrecht mit Füßen treten. Deshalb denke ich, dass das auch noch einmal ein Signal in Richtung Polizei ist, die das nämlich am Ende alles umsetzen muss, für die es mit einer zusätzlichen Aufgabe verbunden ist. Es ist wichtig, dass die Polizei heute auch ein Signal bekommt, dass es großes Vertrauen in diese Regelung gibt und dass wir darum bitten, diese zusätzliche Aufgabe neben den vielen anderen Aufgaben aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass diese Möglichkeit immer dann genutzt wird, wenn sie notwendig ist. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Ich denke, wir sind uns einig: Wir alle hoffen, dass diese Regelung immer weniger notwendig wird, aber, wenn sie notwendig ist, durchgesetzt wird, damit wir keinen Millimeter Platz lassen für Gewalt gegen Frauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos]) Deshalb ist bei diesem Gesetzentwurf noch ein Thema offen. Damit befassen wir uns, wie im parlamentarischen Verfahren üblich, in einer Anhörung. In dieser schauen wir uns noch einmal genau an: Wo können wir noch ein bisschen mehr für Sicherheit sorgen, ohne gleichzeitig Freiheiten ungerechtfertigt einzuschränken? Denn auch das gehört zu unserer Verantwortung. Nicht alles, was man will, ist gleichzeitig auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Ich bin bereit, in dieser Abwägung sehr weit zu gehen, aber wichtig ist eben auch – wie bei allen Ermächtigungsgrundlagen für das Gewaltmonopol der Polizei –, dass es am Ende rechtssichere Regelungen sind, die die Polizistinnen und Polizisten guten Mutes und voller Vertrauen in das Gesetz auch umsetzen können. In diesem Sinn herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos])
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich jetzt das Wort der Kollegin Julia Goll.
Julia Goll FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Anlass und der Hintergrund dieses Gesetzentwurfs ist ein sehr ernster, und es ist ja keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Seltenheit, wahrscheinlich sogar eine Einmaligkeit, dass sich der Landtag an zwei Tagen hintereinander jeweils mit verschiedenen Änderungen im Polizeigesetz befasst. Das ist, wie gesagt, bemerkenswert, aber es ist auch erforderlich. Wir haben dazu jetzt schon viele Zahlen gehört, und zwar nicht nur hinsichtlich der Bedrohung, sondern auch zu den schweren Straftaten, die im Rahmen von häuslicher Gewalt, im Rahmen von Partnergewalt verübt werden. Ja, es sind ganz überwiegend Frauen, die Opfer werden – das wird niemanden überraschen –, aber es gibt auch männliche Opfer. Etwa 30 % der Opfer bei häuslicher Gewalt sind Männer. Bei den Tötungsdelikten sehen die Zahlen noch einmal ein bisschen anders aus, aber das Erschreckendste an der Zahl ist, dass wirklich mehr als einmal am Tag eine Frau oder ein Mann im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, mit Partnergewalt zu Tode kommt. Im Jahr 2023 – die Zahl darf ich noch einmal liefern – gab es in Partnerschaften 411 Opfer von Mord und Totschlag, davon waren 331 Frauen und immerhin 80 Männer. Ja, die Politik, der Landtag hat das gelegentlich schon thematisiert. Völlig zu Recht wird immer großes Entsetzen und Bedauern geäußert. Aber der Landtag ist Gesetzgeber und darf dann eben nicht im Bedauern bleiben, sondern muss handeln, soweit es möglich ist, zu handeln. (Julia Goll) Hier ist es tatsächlich möglich, die bestehenden technischen Möglichkeiten auszuschöpfen und neue Ideen zu übernehmen. Spanien ist schon häufig erwähnt worden – noch mal ausdrücklich auch von mir. Die Anerkennung gilt einem geschätzten Land im Süden von Europa. Spanien ist da europaweit Vorreiter. Es hat die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Richtung einer Dynamisierung ausgeweitet. Denn natürlich – das macht man schon heute – spricht man Aufenthaltsverbote, Annährungsverbote aus. Mit der Fußfessel bei der gefährdenden Person, dem sogenannten potenziellen Täter, und einem Gerät beim potenziellen Opfer, der gefährdeten Person, kann der jeweilige Abstand immer zeitgenau und passgenau überwacht werden. Das kann die Sicherheit sehr erhöhen, weil die gefährdete Person dann frühzeitig informiert werden kann und weil auch Sicherheitskräfte, die Polizei informiert werden können, wenn sich dort eine Gefahrenlage abzeichnet. Das kann auch das Sicherheitsempfinden der gefährdeten Person erhöhen. Auch das muss uns am Herzen liegen; denn ich denke, wir wollen uns alle gar nicht ausmalen, was es mit einer Frau oder eben auch mit einem Mann macht, von einer solchen Situation betroffen zu sein. Ja, niemand von uns – das ist auch schon angeklungen – ist so vermessen, zu meinen, dass das jetzt d a s Mittel für die Vorbeugung gegen sämtliche Fälle von Partnergewalt ist. Leider Gottes wird dieses Mittel auch nicht das Allheilmittel sein, aber es ist ein Mittel. Wenn es rechtlich zulässig ist, wenn es technisch umsetzbar ist, müssen wir zu diesem einen Mittel greifen. Und wenn auch nur eine einzige schwere Tat verhindert werden kann, dann ist das ein Erfolg, dass wir dieses Gesetz so machen. Andere Bundesländer haben es schon, genau in dieser Art – Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalen ist im Gesetzgebungsverfahren. Wir befinden uns da in guter Gesellschaft. Der Bundesgesetzgeber – das ist schon ausgeführt worden – trifft im Gewaltschutzgesetz auch eine solche Regelung. Aber das ist eben ein anderer Baustein. Vielen Dank, dass Sie das so schön ausgeführt haben, Frau Kollegin. Auch ich möchte gern noch etwas zum Entstehungsprozess des Gesetzentwurfs sagen, weil dieser schon bemerkenswert ist. Denn hier war wirklich eine Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen möglich, und sie ist nach wie vor möglich. Im Ziel sind wir uns einig. Es gab einen sehr kollegialen Umgang miteinander. Die Regierungsfraktionen sind sozusagen über ihren Regierungsschatten gesprungen und haben einen Gesetzentwurf der SPD aufgegriffen. Das darf man auch mal erwähnen. Vor allem geht ein Dank an die SPD-Fraktion für diesen Gesetzentwurf. Auch das Innenministerium war hier sehr kollegial unterwegs. Unter der Führung des Herrn Staatssekretärs gab es auch dort gute Gespräche und Beratungen der Fraktionen. Auch hierfür von mir ein Dank. Mein Dank gilt ferner den drei anderen Fraktionen, (Abg. Anton Baron AfD: Gern! Gern!) dass sie jetzt im letzten Schritt noch bereit waren, auf das sogenannte Bewegungsbild – Frau Kollegin Huber und Kollege Binder haben es ausgeführt – im Gesetzentwurf zunächst einmal zu verzichten. Das war unser Wunsch, weil wir eine – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 fach auch rechtliche Bedenken dagegen haben. Ich spreche von Bedenken, aber wir sind uns auch einig, dass wir diesem Thema im Anhörungsverfahren noch mal nachgehen. Ich hoffe, dass wir da ganz gute Sachverständige gefunden haben, die uns hinreichend beraten werden. Darauf, ob das rechtlich möglich ist, muss man natürlich auch immer noch achten. Nicht alles, was vielleicht wünschenswert wäre, ist auch möglich. Da haben wir immer noch die Grenzen auch des Verfassungsrechts zu beachten. Es gibt erste Hinweise, dass Nachbesserungen, Nachschärfungen des Gesetzes erforderlich sind. Ich baue darauf – bin da aber auch sehr zuversichtlich –, dass die Einigkeit im Ziel aller demokratischen Fraktionen hier weiterhin fortbesteht und wir im Ergebnis sehr schnell noch zu einer guten und zielführenden Änderung des Polizeigesetzes kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos])
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Daniel Lindenschmid.
Daniel Lindenschmid AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Das Thema, über das wir heute sprechen, betrifft die Grundfesten unserer Gesellschaft: das Leben, die Sicherheit und die Würde von überwiegend Frauen und Mädchen in unserem Land. Gewalt gegen Frauen in Form von häuslicher Gewalt und Übergriffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Verbrechen, die das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in das Zusammenleben der Menschen erschüttern. Es stellt sich die Frage: Wie ernst nehmen wir den Schutz der Schwächeren, und wie ehrlich sind wir, wenn es um die Ursachen von Gewalt geht? Die traurigen Zahlen sind uns allen bekannt. Besorgniserregend ist, dass diese weiter steigen. Über 70 % der Opfer sind Frauen; das heißt umgekehrt aber auch, dass inzwischen um die 30 % der Opfer Männer sind. Von 360 getöteten Frauen wurden 247 von Partnern oder Expartnern getötet. Jahrelang wurde das Thema vertagt, verschoben, und es wurde auf Zuständigkeiten verwiesen. Währenddessen starben Frauen, Mädchen und Kinder oder wurden geschändet. Viele von ihnen hätten besser geschützt werden können, wenn man sich den nötigen gesetzlichen Änderungen früher gewidmet hätte – (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig: Wer hat es geän- dert?) siehe Hessen und Sachsen, aber auch Spanien, die Schweiz und Frankreich, die da schon längst weiter sind als Baden-Württemberg. Im Frühjahr dieses Jahres ist mal wieder die Opposition vorangegangen und hat einen Gesetzentwurf eingebracht. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Sperling?
Daniel Lindenschmid AfD
Nein. – Dieser Gesetzentwurf beinhaltet bereits die elektronische Aufenthaltsüberwachung, Annäherungs-, Kontakt- und Betretungsverbote, die richterliche Verlängerung dieser Maßnahmen sowie die Möglichkeit einer verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung für Täter – längst überfällige Gesetzesänderungen, die erst auf Initiative der Opposition vor sieben Monaten eingebracht wurden, nachdem die Landesregierung diese neun Jahre lang nicht mit der notwendigen Priorität behandelt hat. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber doch nicht von Ihnen! – Abg. Isabell Huber CDU: Was ist denn in den letzten Jahren alles passiert? – Zuruf: Warum klopfen Sie sich dann auf die Schulter?) Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann ein wirksames Mittel sein, um gefährdete Personen zu schützen und Täter frühzeitig abzuschrecken. Ebenso richtig ist es, polizeiliche Eingriffsmöglichkeiten zu erweitern, auch dann, wenn die Betroffenen selbst keinen Antrag beim Gericht stellen. Denn – wir haben es heute schon gehört – viele Opfer scheuen diesen Schritt aus Angst oder aus wirtschaftlicher Not. Hier muss der Staat Verantwortung übernehmen und darf nicht wegsehen. (Beifall bei der AfD) Aber, meine Damen und Herren, Gesetze auf dem Papier helfen wenig, wenn ihre Durchsetzung in der Praxis scheitert. Was nutzen Aufenthaltsverbote, wenn die Polizei überlastet ist? Was nutzt elektronische Überwachung, wenn niemand reagiert, wenn ein Alarm ausgelöst wird? Und was nutzt eine Täterberatung, wenn sie zur reinen Alibiveranstaltung wird? Die heute vorgestellten Änderungen setzen ausreichend Personal bei Polizei und Justiz sowie eine konsequente Vollstreckung bestehender Schutzmaßnahmen voraus. Lassen Sie mich eines deutlich sagen: Wenn wir über häusliche Gewalt sprechen, müssen wir ehrlich über die Ursachen sprechen. Denn patriarchale Strukturen und (Abg. Isabell Huber CDU: Das sagt der Richtige!) tradierte Machtverhältnisse begünstigen Gewalt – unabhängig von der Nationalität, aber nicht unabhängig von der Kultur. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! – Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Warum haben Sie bewusst die Kollegin Tuncer auf Facebook in einem Posting diffamiert und sie damit bewusst in Gefahr gebracht? – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Ruhe auf den billigen Plätzen da hinten! – Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Die Statistiken des Bundeskriminalamts zeigen, dass rund die Hälfte der Tatverdächtigen in Fällen von häuslicher Gewalt Nichtdeutsche sind – bei einem Bevölkerungsanteil von rund 16 %. (Zuruf der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Da besteht ein klares Missverhältnis. Gut, dass diese Realität inzwischen auch von der CDU offen angesprochen wird – (Abg. Isabell Huber CDU: Wir sprechen es nicht nur an, wir handeln!) de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 ein Tabuthema, das kein Tabuthema sein darf. Denn es hilft weder den Opfern, noch dient es der Prävention. Wir müssen anerkennen: Es gibt kulturell geprägte patriarchale Strukturen, in denen Frauen als Besitz gelten. Diese Haltungen werden importiert, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Reden Sie mal zur Tagesordnung!) und sie stehen im Widerspruch zu unserer freiheitlichen und gleichberechtigten Gesellschaft. (Glocke des Präsidenten) Darüber zu reden, ist keine Diskriminierung; darüber zu schweigen, ist Feigheit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Dr. Pfau-Weller?
Daniel Lindenschmid AfD
Keine Zeit. – Wir brauchen Prävention, aber nicht in Form von Broschüren, sondern durch klare staatliche Handlungen. Datenschutz darf niemals zu Täterschutz werden. Denn die Rechte einer Frau, die getötet wurde, sind nicht wiederherstellbar. In unserem Land ist Gewalt gegen Frauen kein kulturelles Missverständnis, sondern ein Verbrechen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Eingriff in Grundrechte, ja, aber dieser Eingriff ist gerechtfertigt, wenn Leib, Leben und Freiheit dadurch geschützt werden. Andere Länder zeigen, dass diese Maßnahmen wirken. In Spanien etwa wurde die Fußfessel bereits vor Jahren eingeführt; seither ist die Zahl der Tötungsdelikte an Frauen deutlich gesunken. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ihre Freunde dort sind dagegen! Sie machen Stimmung dagegen!) Das zeigt: Wenn der Staat rechtzeitig reagiert, schützt Technik Leben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Le- de Abal GRÜNE: Ihre Freunde dort sind dagegen! Gegen die ganzen Schutzmaßnahmen für die Frauen! – Abg. Isabell Huber CDU: Frenetischer Applaus!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, ich darf jetzt für die Landesregierung dem Herrn Innenminister das Wort erteilen. Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Besten Dank. – Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Häusliche Gewalt zerstört Vertrauen, Familien, Lebenswege, und sie hinterlässt tiefe seelische und körperliche Narben. Jedes Jahr verlieren Menschen ihr Leben, weil Schutzmaßnahmen zu spät greifen, nicht ausreichend sind. Allein in Baden-Württemberg kamen im Jahr 2024 20 Menschen im Rahmen von Partnergewalt ums Leben. Frau Abg. Isa Huber hat zu Recht darauf hingewiesen: Alle zwei Minuten erlebt ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland häusliche Gewalt. Alle zwei Minuten! Das ist die traurige Wirklichkeit. Klar ist: Diese Realität ist nicht hinnehmbar. Der Schutz vor Gewalt ist ein Grundrecht, (Minister Thomas Strobl) doch die Zahlen zeigen: Kontakt- und Annäherungsverbote allein reichen nicht aus, um Opfer effektiv zu schützen. Freilich sind wir schon seit Jahren in diesem Bereich aktiv. Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen. Seit 2021 haben wir flächendeckend in allen Polizeipräsidien ein Gefährdungsmanagement für häusliche Gewalt etabliert und nehmen in allen Fällen häuslicher Gewalt eine Risikobewertung mittels eines standardisierten Verfahrens unter Verwendung des wissenschaftlich validierten Risikoanalysemanagements ODARA – Ontario Domestic Assault Risk Assessment – vor. Hiermit können wir das Rückfallrisiko von bereits bekannten Tätern besser einschätzen und auf den Einzelfall angepasste polizeiliche Maßnahmen durchführen. Daneben haben wir in einem vom Bund geförderten Forschungsprojekt gemeinsam mit der Psychologischen Hochschule Berlin und der Deutschen Hochschule der Polizei beim Polizeipräsidium Ravensburg Warnsignale im Vorfeld von Tötungsdelikten in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften untersucht, um entsprechende Warnsignale früher zu erkennen, um früher schützend tätig werden zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist erfreulich: Auf politischer Ebene besteht ein breiter Konsens für einen bestmöglichen Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dieser Schutz basiert nicht nur, aber auch auf passgenauen rechtlichen Grundlagen. Nachdem der Bund den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz vorgelegt hat, schließt dieser Gesetzentwurf, der in enger Abstimmung mit den Fachleuten meines Hauses entstanden ist, nun die Lücke zwischen dem Polizeigesetz des Landes und den Regelungen des Gewaltschutzgesetzes des Bundes, damit gefährdete Menschen den Schutz bekommen, der notwendig ist. Besonders hervorheben möchte ich die Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Polizeigesetz, die einen entscheidenden Schritt in Richtung handfester Abschreckung und Prävention darstellt. Sie schafft Sicherheit, indem sie Bewegungen und Abstand kontrollierbar macht. Wenn eine gefährdende Person eine verbotene Zone betritt oder sich einem Opfer nähert, wird sofort ein Alarm ausgelöst. So kann schneller interveniert werden. Das Risiko für eine Eskalation wird verringert. Es entsteht jedoch nicht nur eine überwachende, sondern auch eine abschreckende Wirkung auf Täter, und das ist gut so. Wer weiß, dass jeder Schritt nachvollziehbar ist und ein Verstoß gegen Auflagen sofortige Konsequenzen nach sich zieht, überlegt zweimal, bevor er Grenzen überschreitet. Die ständige Kontrolle signalisiert: Der Staat schaut hin. Diese Transparenz nimmt Tätern das Gefühl von Anonymität und Straflosigkeit. Sie wissen, dass jede Annäherung, jeder Regelbruch registriert wird. Dies wirkt nicht nur schützend für potenzielle Opfer, sondern auch verhaltenslenkend und hemmend für diejenigen, die zu erneuter Gewalt neigen. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, gut ist nie gut genug, das Bessere ist des Guten Feind. Deswegen möchte ich nicht verschweigen, dass ich mir gut vorstellen e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 könnte, noch eine Rechtsgrundlage zur Ermöglichung von sogenannten Bewegungsbildern in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Bewegungsbilder ermöglichen es, Annäherungsversuche oder die Vorbereitung hierzu frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten und so Gewalttaten zu verhindern. Freilich stellen Bewegungsbilder Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Wir sollten uns jedoch fragen: Überwiegt hier die Freiheit des Täters, unbeobachtet zu bleiben, oder die Freiheit des Opfers, ohne Angst zu leben? Das ist eine Abwägung, die man vornehmen muss: auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite der Opferschutz. Ich möchte Ihnen sagen: Ich stehe auf der Seite der Opfer und nehme diese Ängste ernst. Vielleicht können wir das im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch noch ergänzen. Der Gesetzentwurf ist gut, aber nichts ist so gut, dass es nicht noch ein bisschen besser werden könnte. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, dieser Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP steht für eine klare Haltung: Gewalt hat Konsequenzen, Schutz hat Vorrang, Sicherheit darf kein Zufall sein. Total schön finde ich es, dass parteiübergreifend vier Fraktionen gemeinsam diesen Gesetzentwurf geeint haben und das Innenministerium auch ein bisschen mitwirken durfte. Die Botschaft, die davon ausgeht, ist ganz klar: Diese Art von Gewalt geht gar nicht, da halten wir gemeinsam dagegen, und das ist gut und richtig so. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU, Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Hans-Pe- ter Hörner AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen, und Punkt 9 der Tagesordnung ist erledigt. Ich will jetzt aus ökonomischen Gründen – nachdem die Auszählung noch nicht beendet ist – Tagesordnungspunkt 10 vorziehen und gebe danach das Auszählungsergebnis bekannt. Ich führe dann auch die Wahl unter Tagesordnungspunkt 8 durch, sodass wir in der Tagesordnung zügig fortschreiten können. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen – Drucksache 17/9653 Zur Begründung erteile ich das Wort der Frau Kultusministerin. Bitte sehr. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bringe heute das letzte Mal in dieser Legislaturperiode eine Schulgesetzänderung ein. (Ministerin Theresa Schopper) Wir hatten schon einige Änderungen, aber ich denke, es ist jetzt die letzte Schulgesetzänderung, die wir in dieser Legislaturperiode auf der Tagesordnung haben. Dabei haben wir noch einmal umfassende Änderungen aufgenommen, die ich Ihnen einfach noch einmal kurz skizzieren will. Zum einen geht es um die Frage, wie wir an den Schulen mit mobilen Endgeräten umgehen. Die sogenannte Smartphone-Debatte ist ja in aller Munde. Ich denke, in der Schule sind die Kinder die wenigsten Stunden des Tages am Smartphone. Es ist aber wichtig, für die Schulen entsprechende Regeln einzuführen. Die negativen Einflüsse bei der Nutzung von Smartphones sind auch in der öffentlichen Diskussion bekannt. Die Konzentrationsfähigkeit und das Lernvermögen leiden darunter. Es gibt Studien, die besagen: Schon allein die bloße Anwesenheit eines – auch ausgeschalteten – Handys in greifbarer Nähe sorgt für Ablenkung. Ich denke, man kann das auch sonst allerorten beobachten. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, z. B. hier im Landtag! Hier im Landtag! – Vereinzelt Heiterkeit) Daher muss man sich nur einmal überlegen, was es erst in eingeschaltetem Zustand bewirkt. Wir wissen auch über die Auswirkungen auf die mentale Gesundheit. Damit einher gehen auch die Stichworte Cybermobbing und „Emotionale Vereinsamung“. Das ist ein breiter Diskussionspunkt. Mir hat ein Rektor neulich berichtet: Seit sich seine Schule neue Handyregeln gegeben hat, werde in den Pausen und freien Zeiten in der Schule plötzlich wieder Karten gespielt, und es wird wieder gemeinsam gevespert. Das soziale Miteinander hat sich an dieser Schule auf jeden Fall deutlich verbessert, weil nicht jede und jeder über das neueste Update auf Instagram, TikTok oder sonstigen Plattformen dringend informiert sein muss. Was machen wir? Das wäre mir eine zusätzliche Bitte: dass wir schauen, dass die Altersgrenzen für die Social-Media-Nutzung eingehalten werden. Das liegt nicht in unserem Beritt; das betrifft den Bund, der bei der EU-Ebene vorstellig werden muss. Aber ich weiß – das ist mir besonders wichtig –: Um einen Toto-Lotto-Schein ausfüllen zu dürfen, mit dem man hofft, sich um einige Millionen Euro zu bereichern, muss man 18 Jahre alt sein und einen entsprechenden Authentifizierungsnachweis vorlegen, während man bei den Social-Media-Kanälen selbst angeben kann, man sei schon 13 oder 14 Jahre alt. So ist das dort geregelt. Ich denke, da müssen wir auf der EU-Ebene deutlicher vorankommen. Aber was ist unser Anliegen? Wir müssen schauen, wie wir altersgerecht und entwicklungsgerecht Nutzungsregelungen an den Schulen einführen können. Ich sage: An einer Grundschule muss das anders sein als an einer beruflichen Schule, bei der es in bestimmten Ausbildungsgängen – wenn ich z. B. an die Pflege denke – Schülerinnen und Schüler gibt, die selbst oftmals Kinder haben. Da werde ich andere Nutzungsregelungen brauchen als an einer Grundschule. Wir haben, um diesem Umstand vorzugreifen, den Schulen schon mal klare Empfehlungen und Richtlinien bei uns auf der Homepage – wir wissen, dass dieses Schulgesetz verabschiedet wird – zur Kenntnis gegeben und machen dadurch deutlich, was unsere Vorstellungen sind. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Ich denke, da sind wir ganz klar: An den Grundschulen brauchen die Kinder noch kein Handy. Aber es ist natürlich so: Das Handy ist es nicht mehr allein. Wir haben die sogenannten Wearables, mit denen ich auch schon heute genau weiß, ob das Kind noch beim Bäcker oder schon beim Metzger ist, mit denen ich genau verfolgen kann, wo das Kind ist. Über diese Uhren bekommen die Kinder natürlich auch Nachrichten; das ist dann auch eine Unterbrechung. Deshalb brauchen wir auch hierfür eine Regelung. Was wollen wir machen? Nach vielen Gesprächen mit Schulen, mit Schulleitungen sowie mit Schülerinnen und Schülern sind wir zu dem Punkt gekommen: Jede Schule muss sich damit beschäftigen, jede Schule muss sich eine Regelung geben. Diejenigen Schulen, die diesen Weg schon hinter sich gebracht haben, müssen jetzt nicht noch mal von Neuem anfangen. Wir müssen einfach gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrkräften zu einer entsprechenden Regelung kommen, weil wir sehen und das auch als guten Ratschlag aus den Schulen bekommen haben: Wenn man sich gemeinsam auf den Weg macht, dann ist die Gewähr, dass die Regeln auch eingehalten werden, am größten. Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes betrifft die Frage, wie wir mit der datengestützten Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung umgehen. Bei der datengestützten Schulentwicklung – die Eingeweihten aus dem Bildungsausschuss wissen das; mit dem Thema haben wir uns schon beschäftigt – stellt sich die Frage: Wie verbessern wir die Qualität an den Schulen immer weiter, und wo können wir mit einem gezielten Monitoring vorangehen? Auch über die Schüler-ID wurde schon des Öfteren im Bildungsausschuss diskutiert. Wir werden jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, damit wir eine Schüler-ID auf den Weg bringen können, sodass wir Bildungsbiografien in den entsprechenden Unterlagen nachvollziehen können, damit wir Ursachen analysieren können und diese auch gezielt angehen können. Es wurde immer wieder auch über Schulabsentismus diskutiert. Auch dieser wird über eine Schüler-ID deutlich einfacher nachvollziehbar sein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller und Andreas Sturm CDU) Das Thema Datenschutz ist natürlich bei solchen sensiblen Daten von besonderer Bedeutung. Wir haben die entsprechenden Hinweise des LfDI vielfach aufgegriffen und unseren Gesetzentwurf entsprechend nachgeschärft und angepasst. Ein weiterer Punkt im Schulgesetz ist das Thema Ganztag. Der Rechtsanspruch steht vor der Tür. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt für die Erstklässlerinnen und Erstklässler der Rechtsanspruch auf bis zu acht Stunden in der Schule im Ganztag. Wir haben die Träger, die diese Mammutaufgabe in allererster Linie stemmen müssen, noch einmal finanziell unterstützt, indem wir ihnen für bauliche Maßnahmen – für die zusätzlichen Anträge, die bisher gestellt sind – noch einmal 860 Millionen € zusätzlich an die Hand geben. Auf der anderen Seite haben wir in den letzten Runden in der Haushaltskommission bzw. in der Gemeinsamen Finanzkommission beschlossen, dass 68 % der Betriebskosten zur Erfül- (Ministerin Theresa Schopper) lung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für die Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Ein offener Punkt ist noch immer die Frage: Wie gehen wir mit der Ferienzeit um? Wir wissen, in der Ferienzeit sind Schließtage im Umfang von bis zu vier Wochen möglich. Da wollen wir den Kommunen insofern Rechtssicherheit an die Hand geben, als man sagt: Bis wann müssen Eltern dort gemeldet haben, dass sie in den Ferienzeiten entsprechende Betreuung brauchen? Daher werden die Schließzeiten in dieser Schulgesetzänderung noch mal geregelt. Wie gesagt, wir sind mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes jetzt in der Ersten Beratung, dann im Bildungsausschuss und hoffentlich noch im Dezember in der Zweiten Beratung, sodass wir diese Schulgesetzänderung auf den Weg bringen, bevor mit den Wahlen am 8. März 2026 die parlamentarischen Beratungen erst einmal in weitere Ferne rücken. Daher freue ich mich, dass wir an diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes gemeinsam arbeiten, und danke für die Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir gehen in die Aussprache. Das Präsidium hat hierfür eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich dem Kollegen Poreski das Wort.
Thomas Poreski GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die voraussichtlich letzte größere Schulgesetzänderung in dieser Wahlperiode ist Teil der von der grün-schwarzen Koalition angestoßenen Bildungsreformen. Bildungspolitik ist immer eine Daueraufgabe und nie fertig. Deshalb lohnt sich der Blick auf die Herausforderungen und Ergebnisse. Ich beginne mit einigen Ergebnissen. Jahrelang hat uns die Opposition dafür geschmäht, dass Baden-Württemberg in den innerdeutschen Bildungsvergleichen abgerutscht ist. Das hat sich in den letzten Jahren mit dem grün geführten Kultusministerium gründlich verändert. (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP: Was? – Zuruf von der SPD: Oh, oh, oh!) Im Bildungsmonitor 2025 der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft – das war jahrelang der von der FDP/DVP zitierte Benchmark – belegen wir erstmals eine Spitzenposition. Bei Digitalisierung, beruflicher Bildung und Zeiteffizienz erreichen wir sogar den ersten Platz. (Zuruf der Abg. Alena Fink-Trauschel FDP/DVP) Der noch aktuellere IQB-Bildungstrend, der größte und überaus renommierte Bildungsvergleich in Deutschland, bestätigt das. Dort steht schwarz auf weiß: Wir stehen wieder auf dem Siegertreppchen. Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland die Trendumkehr geschafft. Das sage nicht ich, das sagen die Studienleitungen. Geben wir uns damit zufrieden? Absolut nicht. Unser Maßstab, der auch für die Wirtschaft in unserem Land gilt, ist die e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 internationale Champions League. Da waren Deutschland und auch unser Bundesland in der Bildung noch nie vorn. Doch viele unserer Maßnahmen, darunter die beste frühkindliche Sprachförderung aller Flächenländer, zielen in die richtige Richtung. Ein Anfang ist gemacht. Damit sind viele Probleme und Herausforderungen unseres Bildungssystems aber noch lange nicht beantwortet. Die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler hat sich verändert. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien ist größer geworden. Schulen müssen mehr denn je ein guter Lern- und Lebensraum für Kinder und Jugendliche sein – Stichwort „Mentale Gesundheit“. Ein Fokus darauf ist angesichts der erschreckenden Befunde vordringlich. Die jüngste PISA-Studie hat übrigens genau das ergeben. Die Champions League in der Bildung ist erfolgreich, weil – und nicht: obwohl – sie einen Schwerpunkt auf mentale Gesundheit, auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler legt. Diesbezüglich müssen wir noch besser werden, auch angesichts der demografischen Entwicklung und der Anforderungen einer ungewissen Zukunft – Stichworte Demokratiebildung, „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und vor allem „Future Skills“. Dafür braucht es stimmige Prüfungsformate und mehr fächerübergreifendes und projekthaftes Lernen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die Option auf mehr Gestaltungsfreiheit und Projektlernen durch die kürzlich aktualisierte Stundentafel-Öffnungsverordnung. In diese Linie passen die vorgeschlagenen Änderungen im Schulgesetz. Ich nenne Beispiele. Mit einer Schüler-ID wollen wir Bildungsbiografien dokumentieren und datenschutzkonform die passgenaue Förderung verbessern. Digitale Mündigkeit ist in unserer Gesellschaft ein unverzichtbares Bildungsziel. Wir setzen daher einen klaren Rahmen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Für uns ist klar: In vielen schulischen Kontexten haben sie nichts zu suchen, in bestimmten aber schon. Digitale Mündigkeit entwickelt sich mit einem bewussten Einsatz digitaler Hilfsmittel. Die Schulen sollen das für sich partizipativ regeln. Dabei unterstützen wir sie aktiv und stellen ihnen Musterregelungen zur Verfügung. Darüber hinaus regeln wir im Einklang mit der kommunalen Familie, welchen Anteil das Land beim Ganztagsanspruch in den Schulferien übernimmt. Einen weiteren, in der Koalition vereinbarten Punkt werden wir mit einem Änderungsantrag nachreichen: Kinder, die an Gemeinschaftsschulen auf grundlegendem Niveau lernen, müssen bisher den folgerichtigen Hauptschulabschluss nicht ablegen, wenn sich die Eltern dagegen entscheiden. Wenn sie dann aber den mittleren Abschluss nicht schaffen, verlassen sie nach elf Jahren die Schule ohne irgendeinen Abschluss. Das ändern wir. Die Klassenkonferenz kann künftig entscheiden, dass Lernende auf G-Niveau zunächst den Hauptschulabschluss ablegen müssen, bevor es dann gegebenenfalls weitergeht; denn kein Kind darf verloren gehen. Diese Änderung des Schulgesetzes umreißt den Dreiklang erfolgreicher Bildungssysteme, an dem wir Grünen uns orien- (Thomas Poreski) tieren: Es geht um Excellence, also die beste Entfaltung aller Talente; es geht um Equity, also die Chancengerechtigkeit, und darum, dass das Aufstiegsversprechen durch Bildung erneuert wird; und es geht dabei immer und vorrangig um die mentale und seelische Gesundheit der jungen Menschen im Land, die unsere Zukunft wesentlich mitgestalten werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren in der Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Andreas Sturm.
Andreas Sturm CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Schopper, als Sie gesagt haben, das seien die letzten Änderungen des Schulgesetzes in dieser Wahlperiode, wurde ich für einen Moment sentimental, (Vereinzelt Heiterkeit – Oh-Rufe – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) habe aber wieder zu meiner Fassung zurückgefunden. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe: Sehr gut!) Man muss sagen: Nach einigen Punkten, über die wir intensiv diskutiert haben, kommen wir nun zu ganz wichtigen und zentralen Regelungen, die zukunftweisend sind, z. B. das Handyverbot. Sie haben angekündigt, welche Art von Musterformulierung und -nutzungsordnung wir bereitstellen. Das ist wichtig, denn – das haben Sie auch angesprochen – die Auswirkungen von übermäßiger Handynutzung sind bekannt, und es gibt einen konkreten Zusammenhang von hoher Handynutzung und einer schlechten Lernleistung. Zwar ist es so, dass die Schule allein das Problem nicht lösen kann, aber die Schule ist einerseits ein Schutzraum, andererseits aber auch ein Ort, an dem Medienkompetenz entwickelt werden muss. Wir stehen deshalb für klare Regeln, so stringent und konsequent wie möglich. Wir haben uns daher für das Modell aus Hessen starkgemacht, das von der Leopoldina favorisiert wird. Wir freuen uns, dass dies Eingang in die Musterformulierung gefunden hat, an der sich die Schulen orientieren können. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir zu einem bestimmten Zeitpunkt evaluieren müssen, wie die Schulen die alters- und entwicklungsangemessene Ausgestaltung in eigener Verantwortung umsetzen. Wir, die CDU-Fraktion, wollen in allen Schularten unseres vielfältigen und differenzierten Bildungssystems Potenziale identifizieren und heben. Für eine erfolgreiche Bildungspolitik halten wir deshalb ein strategisch angelegtes und kohärentes Bildungsmonitoring für unverzichtbar. Empirisch belegte Erkenntnisse müssen als Steuerungswissen sowohl für die Schulverwaltung als auch für die Bildungspolitik nutzbar gemacht werden. Daher begrüßen wir die Einführung der Schüler-ID. Tatsache ist: Wer Qualitätsentwicklung, eine evidenzbasierte Schulentwicklung und ein Bildungsmonitoring vorantreiben will, braucht eine Schüler-ID. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Frau Ministerin, Sie haben auch den Datenschutz angesprochen. Das ist ein sehr wichtiges Thema. Wir müssen hier sensibel sein, und wir müssen verantwortungsvoll mit den Daten umgehen. Ich muss aber ganz deutlich sagen – der Kollege Poreski hat es auch schon angesprochen –: Wenn wir in der Champions League spielen wollen, brauchen wir die gleichen Regeln wie die anderen. Wir müssen mit elf Mann spielen und dürfen nicht ein Bein an den Pfosten anbinden. Es gibt die europäische Datenschutz-Grundverordnung, und es kann nicht sein, dass in jedem anderen europäischen Land datenschutzrechtlich mehr möglich ist. Ansonsten werden wir nämlich dort überholt. Diese Kenntnisse sind zentral für die zukünftige Ausrichtung der Bildungspolitik. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir stochern bisher noch zu viel im Nebel. Nun können wir mit der Schüler-ID Bildungsbiografien nachvollziehen und evaluieren, welche Maßnahmen geholfen haben, aber die Daten der Schüler-ID können auch – wie wir an Kanada gesehen haben – wichtig zur Erkennung von Frühwarnsignalen z. B. beim Schulabsentismus sein, der ein immer größer werdendes Problem ist. Beim Ganztag wollen wir den Rechtsanspruch bedarfsgerecht umsetzen. Dabei soll der Ganztag mehr sein als ganztägige Schule. Kognitives, soziales und emotionales Lernen sollen sich verbinden. Unser Leitbild ist deshalb, dass die Kinder mit ihren unterschiedlichen Stärken und Talenten im Mittelpunkt stehen und dass leistungsstarke und leistungsschwache Kinder gleichermaßen von diesem Angebot profitieren. Wir, die CDU-Fraktion, haben deswegen die Betriebskostenfinanzierung von 68 % für die kommunalen Betreuungsangebote vorgeschlagen und freuen uns, dass dieser Impuls aufgenommen wurde. Denn das im Mai 2025 verabschiedete Leitbild für den Ganztag muss mit konkreten Vereinbarungen hinterlegt werden, um allen Partnern im Ganztag Orientierung und Verlässlichkeit zu geben. Ich freue mich, dass wir in diesen drei wichtigen Bereichen nun die schulgesetzlichen Regelungen schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen herzlichen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde ist das, was uns vorliegt, einmal mehr ein Omnibusgesetz. Der prominenteste Fahrgast ist möglicherweise die Regelung zur Smartphonenutzung an den Schulen. Herr Poreski, ich musste schon echt grinsen. Denn sich darüber zu freuen, dass man aufgestiegen ist, nur weil alle anderen schlechter geworden sind, ist, als ob vorn die Busfahrerin sitzt und hinten einer mit einem grünen Hemd drinhockt und sagt: „Super, wir sind nur noch 25 Minuten statt 30 Minuten zu spät.“ Also, solange wir noch immer diese Werte beim Unterrichtsausfall haben, (Dr. Stefan Fulst-Blei) (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Sie haben mir nicht gut zugehört!) insbesondere an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und an vielen anderen mehr, wäre ich einmal ganz vorsichtig mit solchen dicken Sprüchen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Abg. Thomas Po- reski GRÜNE: Sie haben mir nicht gut zugehört!) Mich wundert nämlich einfach nur – – Ich meine, wir sind ja alle im Wahlkampfmodus, aber ein bisschen mehr Demut und ein bisschen mehr Präzision bei den Zahlen (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ein bisschen mehr zuhören wäre auch nicht schlecht, Herr Kollege!) – und ein bisschen weniger reinbrüllen – ist auch nicht schlecht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ja!) Das sage ich präventiv für unsere nächsten Podiumsdiskussionen. Es ist insgesamt ein notwendiges Gesetz. Es ist jetzt kein großer bildungspolitischer Wurf. Es wirft einige Fragen auf. Es gibt eine Präzisierung im Bereich der Schulpsychologie. Da haben wir durchaus Fragen, was die Unterstützung von Lehrkräften angeht – ich gehe jetzt einmal chronologisch durch den Gesetzentwurf –; das werden wir im Bildungsausschuss sicherlich thematisieren. Frau Ministerin, Sie haben auf das Thema Smartphonenutzung hingewiesen. Das ist eine gesellschaftliche Debatte. Ich musste bei Ihren Ausführungen auch überlegen, in welchem Ausmaß Social Media eigentlich noch gesund ist. Da können wir auch in unsere Runde schauen, wie abhängig wir davon sind. Mir ist nicht nur das Thema, das Sie beschrieben haben – Social Life, der Umgang miteinander etc. –, durch den Kopf gegangen. Vielmehr wird mittlerweile knallhart in Studien die Frage aufgeworfen, ob wir heute noch so intelligent sind wie in den Neunzigerjahren. Das fand ich schon sehr erschreckend. Ich habe hier schon einmal ausgeführt: Die Message ist quasi: „Aufpassen! Kurzvideos machen doof!“ Das gilt quer durch. Wir wissen, dass das insbesondere für die Aufmerksamkeitsspanne schädlich ist. Daher ist das eine Diskussion, die notwendig ist. Wir werden sicherlich kritisch mit Ihnen diskutieren, ob Ihre Regelung den Schulen wirklich hilft. Denn natürlich gibt es auch Rufe, die sagen: „Es ist uns eigentlich lieber, wenn ihr uns das präziser vorgebt, weil wir – Schulgemeinschaft oder Eltern – dann eine klare Ansage machen können.“ Reicht es wirklich aus, wenn Sie sagen: „Na ja, ihr werdet das vor Ort schon regeln, wie es für euch gut ist“? Ich freue mich da schon auf die Ausführungen und Begründungen Ihrerseits im Bildungsausschuss. Zum Thema Schüler-ID: Das ist in der Tat etwas, was wir, die SPD, schon lange eingefordert haben und was wir unterstützen. Da haben wir von Anfang an gesagt: Da brauchen wir kritische Freunde und Freundinnen, die uns darauf hinweisen, wo man da insbesondere beim Datenschutz aufpassen muss. Ich habe auch beispielsweise mit Interesse den Hinweis gelee – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 sen, dass all dieses Erfassen und die anonymisierten, pseudonymisierten Weitergaben von biografischen Daten oder auch die Weitergabe von offenen Daten zwischen den Schulen kritisch beäugt werden. Ich sage mal so: Wenn man sein Leben lang Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen mit sich herumschleppt, dann muss man aufpassen, was selbsterfüllende Prophezeiungen angeht. Das ist immer so. Da war ich auch als Pädagoge immer hin- und hergerissen zwischen: Wie viel will ich wirklich wissen? Und: Wo fangt ihr jetzt mal neu an? Wir machen gemeinsam sozusagen einen Neustart etc. Ich habe da auch persönlich sehr viele positive Rückmeldungen von Schülern erhalten, die gesagt haben: „Das war für mich noch mal ein Kick“ – also positiv. Aber wir haben unsere Gründe, warum wir das trotzdem wollen. Eines, was mir immer durch den Kopf geht, ist beispielsweise die Diskussion über die Grundschulempfehlung. Mich würde durchaus einmal interessieren, wie viele Kinder eigentlich mit welcher möglicherweise nicht richtigen Grundschulempfehlung am Ende wirklich welchen Weg gegangen sind. Denn es steht ja auch immer im Raum: Die haben die falsche Grundschulempfehlung; deswegen haben wir eine so hohe Sitzenbleiberquote. Das kollidiert mit meiner Elternerfahrung, dass beispielsweise in der 7. Klasse meines Sohnes eines G-8-Jahrgangs ein Drittel sitzen geblieben ist. Die hatten aber damals alle die verbindliche Grundschulempfehlung „Gymnasium“. Also, so einfach ist das nicht. Da bin ich durchaus dankbar, wenn wir hier in Zukunft eine solidere Datengrundlage haben, auf der man so etwas bewerten kann. Mir läuft ein bisschen die Zeit davon. Deshalb nur noch ein Punkt, der mir wichtig ist: die GEW-Kritik. Wir müssen da wirklich gemeinsam aufpassen – Sie in der Regierungsverantwortung noch mehr, aber auch wir in der Opposition; wir werden das weiterhin kritisch begleiten. Die Schulleitungen sind bereits jetzt am Rande. Wir packen jetzt aber noch einmal ein Paket obendrauf, ohne dass ich von Ihnen wahrnehmen würde oder auf Ihrer letzten Omnibusfahrt in dieser Legislaturperiode, Frau Ministerin, Signale bekommen hätte, wo es wirklich ernsthafte Ansätze gibt, die Schulleitungen, die eine wichtige Aufgabe übernehmen, zu entlasten. Damit bin ich beim Thema Ganztag. Es wird Zeit, dass dieses Gesetz kommt, weil Sie da zeitlich ein bisschen im Verzug sind. Auch hier sehen wir Nachholbedarf. Ich freue mich bereits jetzt auf die kritische Diskussion im Bildungsausschuss. (Beifall bei der SPD und des Abg. Andreas Sturm CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt spricht für die FDP/DVP-Fraktion Frau Abg. Alena Fink-Trauschel, der ich hiermit das Wort erteile.
Alena Fink-Trauschel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über eine Schulgesetzänderung, die alles verspricht und doch an den entscheidenden Stellen zu wenig hält. Wir (Alena Fink-Trauschel) sprechen über Ganztag, digitale Endgeräte, Schüler-ID, Qualitätsentwicklung und digitale Prüfungen. Wir sprechen auch über eine Landesregierung, die in der Bildungspolitik seit Jahren dem eigenen Anspruch hinterherläuft. Lieber Herr Kollege Poreski, ich bitte Sie doch sehr darum: Wenn man Ergebnisse zitiert, sollte man davor mal alle Ergebnisse anschauen und durchklicken. Im Dynamikranking der Studie der INSM belegen wir Platz 10. Das ist Mittelfeld und nicht Spitze. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Bei der neuen nicht!) – Doch, Dynamikranking 2025, nicht Bestandsranking. Aber wenn wir ins Bestandsranking schauen, sehen wir, dass wir in einigen Kategorien auch nur Platz 9 oder 10 belegen. (Zuruf: Aha! – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Wo waren wir vorher?) Jetzt bin ich keine Fußballexpertin – – Lassen Sie mich doch mal den Punkt zu Ende ausführen. Bei der Champions League zählen am Schluss die Plätze 1 bis 3. (Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) Wir stehen im Bestandsranking auf Platz 4 mit einem Abstand von 11,6 Punkten zu Platz 1, dem Land Sachsen. Daher ist meine zentrale Botschaft heute: Gute Bildung entsteht nicht durch mehr Kontrolle und mehr Bürokratie, sondern durch Klarheit, Freiheit vor Ort und Verlässlichkeit. (Beifall bei der FDP/DVP) Wenn wir dann in den Bereich Ganztag schauen: Es ist toll, wenn man einen Rechtsanspruch hat. Der nutzt uns aber nichts, wenn wir die Realität nicht schaffen. Im Bereich Ganztag lässt die Landesregierung an dieser Stelle eine große Chance ungenutzt. Ja, positiv ist es, dass mit diesem Gesetzentwurf die Ferienbetreuung überhaupt zum ersten Mal gesetzlich erwähnt wird. Das ist überfällig und richtig. Aber von einer gesetzlichen Regelung kann man an dieser Stelle nicht sprechen. Abgesehen von der flexiblen Handhabung der 20 Schließtage im Jahr wird nichts weiter konkret geregelt – keine Standards, keine Klarheit, keine Orientierung für diejenigen, die das Angebot am Ende umsetzen sollen. Die Verbände sagen uns klar: Ohne verlässliche Vorgaben bleibt diese Regelung im Ungefähren hängen. Deshalb fordern wir ganz konkret: Erstens: verbindliche Qualitätsvorgaben für die Ferienangebote. Denn Ferienbetreuung ist nicht nur Aufbewahrung, sondern Teil eines sichernden und fördernden Bildungs- und Betreuungsalltags. Zweitens: Wir fordern die Möglichkeit einer flexiblen Anrechnung von Ferienfreizeiten und mehrtägigen Angeboten, auch wenn sie ein Wochenende umfassen. Gerade diese Angebote sind doch oftmals besonders wertvoll für die Kinder: pädagogisch, sozial und auch persönlichkeitsbildend. Drittens: Wir fordern klare Ansagen, damit Eltern, Schulen und Träger wissen, wie der Anspruch tatsächlich zeitlich ausde – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 sieht. Denn ein Rechtsanspruch, dessen zeitlicher Umfang nicht klar definiert ist, hilft niemandem. Zuletzt: Wir brauchen klare Vorgaben, welche Angebote rechtsanspruchserfüllend sind und welche Mindestanforderungen bei der Qualität, beim Personal und beim Kinderschutz gelten sollen. Denn Kinder brauchen Schutz und Verlässlichkeit, und Anbieter brauchen Orientierung. Das heißt, die Ferienbetreuung ist jetzt endlich gesetzlich verankert, aber ohne klare Standards bleibt es bei einer Hülle ohne Inhalt. Wir wollen, dass aus einem formalen Anspruch ein echtes Angebot wird, das Kindern und Familien tatsächlich dient. (Beifall bei der FDP/DVP) Kommen wir zu den Endgeräten: Wir, die FDP/DVP-Fraktion, begrüßen ausdrücklich, dass Schulen endlich klare Befugnisse erhalten, die Nutzung digitaler Endgeräte zu regeln. Die Verbände – vom Philologenverband über den VBE bis zum Städtetag – unterstützen diese Richtung. Alle wollen Rechtssicherheit. Viele wünschen sogar einheitliche Regeln. Gleichzeitig wird in der Debatte oft suggeriert, Baden-Württemberg könne eine Schule haben, in der es ein Handyverbot gibt, aber keine Medienbildung. Und das stimmt Gott sei Dank nicht. Seit diesem Schuljahr ist ja das neue Fach „Informatik und Medienbildung“ verpflichtend eingeführt – ein Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen. Aber – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – ein Pflichtfach allein ersetzt kein Konzept. Es ersetzt keine Fortbildung, keine systematische Verankerung. Digitale Kompetenzen müssen in allen Fächern gelebt werden. Es löst auch nicht das Problem, dass viele Schulen nach wie vor nicht in ausreichendem Maß technisch ausgestattet sind. Deshalb braucht es ein landesweites Konzept für digitale Bildung – verbindlich, systematisch und mit kontinuierlichen Fortbildungen für die Lehrkräfte. Denn Medienkompetenz entsteht nicht in einer einzigen Stunde, in 45 Minuten pro Woche. Ein Kind, das zu Hause mit Tik-Tok, Whatsapp und KI-Tools lebt und arbeitet, braucht eine Schule, die ihm den sicheren, reflektierten Umgang damit beibringt, und zwar nicht nur theoretisch, sondern praktisch und fächerübergreifend. Daher: Das Pflichtfach ist ein guter Anfang. Aber es ersetzt nicht die Pflicht der Landesregierung, endlich eine umfassende Digitalstrategie für die Schulen vorzulegen. Dann kommen wir zu den digitalen Prüfungen: Ja, wir brauchen moderne Prüfungsformate – darüber müssen wir nicht diskutieren –, wir brauchen KI und digitale Tools und müssen das auch irgendwie mitdenken. Aber neue Prüfungsformate dürfen nicht zulasten der Basiskompetenzen gehen. Genau hier liegt das Problem. Die Studien zeigen klar: Lesen, Schreiben, Rechnen, die Basisfähigkeiten brechen ein. Bevor wir darüber reden, ob eine Prüfung zu Hause unter Videoaufsicht abgelegt werden kann, müssen wir doch sicherstellen, dass jedes Kind Texte versteht, rechnen kann, schreiben kann – und das ohne KI-Hilfsmittel. (Beifall bei der FDP/DVP) Deshalb fordern wir eine konsequente Priorisierung der Basiskompetenzen. Denn kein digitales Format kann Grundla- (Alena Fink-Trauschel) gen ersetzen. Ein Kind, das den Dreisatz nicht versteht, wird ihn auch mit ChatGPT nicht wirklich beherrschen. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Kollegin, denken Sie bitte an die Zeit.
Alena Fink-Trauschel FDP
Ja, ein letzter Punkt. – Zu dem Thema Schüler-ID: Die Schüler-ID soll Bildungswege sichtbar machen. Das ist auch sinnvoll, gerade im Hinblick auf Schulwechsel, Fördermaßnahmen und Planung. Aber die Fülle der Daten – Leistungsdaten, Verhaltensdaten, Gesundheitsdaten usw. – ist hochsensibel. Und Doppelstrukturen mit der BundID können wir uns schlichtweg auch finanziell nicht leisten. Ich glaube ehrlicherweise nicht daran, dass durch den Gesetzentwurf keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Es braucht klare Zweckbindung, strikte Datensparsamkeit und Bürokratieabbau; denn Schulen sind keine Datenfabriken, sondern Bildungsstätten. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt ist aber gut.
Alena Fink-Trauschel FDP
Ein letzter Satz. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Gute Bildung entsteht schlussendlich nicht durch mehr Kontrolle, sondern durch Freiheit, Qualitätssicherung, Klarheit und eine Politik, die Verantwortung übernimmt. Lassen Sie uns heute Entscheidungen treffen, die den Schulen dienen – nicht der Statistik, (Zurufe, u. a.: Das reicht jetzt aber mal! – Glocke des Präsidenten) der Symbolpolitik, sondern den Kindern im Land. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Hörner spricht jetzt für die AfD-Fraktion.
Hans-Peter Hörner AfD
Grüß Gott, Herr Präsident, verehrte Kollegen und Kolleginnen! (Heiterkeit bei der AfD) Heute stehen wir vor einem vielseitigen Gesetzentwurf. Wir hatten Unterlagen von über 160 Seiten durchzuarbeiten. Dieser Gesetzentwurf enthält viele Änderungen. Die Frau Ministerin hat in über zwölf Minuten viele davon genannt. Wir selbst haben nur fünf Minuten Redezeit. Ich fange mal mit dem Thema „Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ an. Wir haben das vor zwei Tagen im Stadtrat diskutiert, gingen von einer 20-prozentigen Nutzung durch die Eltern aus. Ich habe mir dann die Frage erlaubt, was eigentlich mit der Ganztagsverpflichtung passiert, wenn die Nutzung 40 % betragen würde. Das Resultat: lange Gesichter von der Verwaltung und die Antwort: Das wäre nicht finane – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 zierbar. Was passiert? Ganztagsbetreuung in den Schulferien. Es würde uns sehr freuen, wenn nach dem Konnexitätsprinzip über die Kommunen tatsächlich die Organisatoren entlastet würden. Ich frage mich dann aber: Wo kommt dafür letztendlich das Geld her? Es geht um schulpsychologische Dienste, es geht um die Nutzung mobiler Endgeräte. Frau Ministerin, lassen Sie das doch die Schulen machen, lassen Sie das doch den Schulkonferenzen. Ich war lange genug in Schulen, habe auch Handygaragen in der Schule miterlebt. Die Schulen machen es gut. Je nachdem, was da zu tun ist, kann das auch gut gemacht werden. Je mehr wir von oben gängeln, desto schlechter wird das Ergebnis sein. Zum Paragrafen – er wurde von der Vertreterin der FDP/DVP genannt – der digitalen Prüfungen im privaten Bereich: Wir alle kennen das Problem, dass dies Missbrauchsmöglichkeiten bietet. Das wird wahrscheinlich so nicht durchführbar sein. Es ist gut gedacht, aber wird so nicht klappen. Was ist uns besonders wichtig? Dieser vorliegende Gesetzentwurf enthält leider Regelungen, die tief in die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen eingreifen, und das Ganze unter dem Deckmantel der sogenannten Bildungsgerechtigkeit, die es eigentlich nicht gibt. Ich meine damit die geplante Einführung der Schüler-ID und die zentrale Erfassung individueller Bildungsdaten. Diese mögen auf den ersten Blick modern und effizient wirken; schaut man aber genauer hin, dann ist dieses Gesetz ein ganz gefährlicher Schritt hin zu einer vollkommen umfassenden Bildungsüberwachung und ein ganz klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. (Beifall bei der AfD) Das ist nicht nur unsere Meinung. Die Ergebnisse der Anhörung, darunter der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, geben uns recht. Er und auch einige Verbände haben erhebliche Bedenken geäußert. Sie warnen ausdrücklich davor, dass die Erfassung und die zentrale Speicherung individueller Bildungsbiografien das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung deutlich gefährden. Es gibt zwar eine sogenannte pseudonyme Speicherung, also nur eine scheinbar anonyme Erfassung. Es kann aber in der Praxis Rückschlüsse auf einzelne Kinder ermöglichen. Je mehr Daten erhoben werden, desto leichter lassen sich Identitäten wiederherstellen. Das bedeutet letztendlich: Ein zentraler Datenpool macht die Schüler identifizierbar, verletzlich, dauerhaft verfolgbar und schränkt sie in ihrer schulischen Entwicklung ein. Hierfür sollen jetzt sensible Informationen wie Leistungsdaten, familiäre Hintergründe und auch soziale Herkunft zentral gespeichert werden. Wozu braucht der Staat so viele persönliche Daten und vor allem für wie lange? Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich neu zu erfinden. Ich weiß nicht, ob Sie noch den schwäbischen Barden Werner Veidt kennen. Die Jüngeren hier werden nichts mehr von ihm wissen. Ich meine auch nicht das Lied von Anna Scheufele, sondern das Lied „I’ möcht’ mal wieder e’ Lausbua sein“. Ich würde Ihnen empfehlen: Lesen Sie es einmal nach. Das kommt diesem Problem sehr nahe. (Hans-Peter Hörner) Jugendliche brauchen das Recht, tatsächlich für ihre Zukunft nicht belastet zu sein. Aber die Gefahr ist sehr real. Wer einmal als leistungsschwach oder als verhaltensauffällig gilt, trägt dieses Etikett eventuell womöglich ein Leben lang mit sich. Dies widerspricht nicht nur pädagogischer Vernunft, sondern auch den Grundwerten einer freiheitlichen Gesellschaft. (Beifall bei der AfD) Juristen und Datenschützer kritisieren, dass der Gesetzentwurf keine klaren Angaben über Zweck, Umfang und Dauer der Datenspeicherung enthält. Es bleibt außerdem unklar: Wer hat den Zugriff auf die Daten: Lehrer, Schulämter, Ministerien, Dritte? Dieser Entwurf verweist dann zwar auf künftige Verordnungen, die aber später festgelegt werden sollen, und das ist auf keinen Fall hinnehmbar. Wenn der Staat in Grundrechte eingreift, müssen diese Eingriffe im Gesetz selbst klar geregelt und begründet sein. Alles andere ist verfassungswidrig. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz bürdet unseren Schulen, den Schulleitern und Lehrkräften ohne ersichtlichen Mehrwert weitere Aufgaben auf. Dieses Gesetz missachtet grundlegende Datenschutzprinzipien, gefährdet die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und öffnet Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor weit. Deshalb lehnen wir, die alternativen Demokraten, den Gesetzentwurf ab. Wir fordern das Kultusministerium auf: Verzichten Sie auf gängelnde Regeln, auf eine zentrale Schüler-ID, und setzen Sie stattdessen auf dezentrale, datensparsame Lösungen der Schulen. Unterstützen Sie die Schulen, überwachen Sie sie nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt hat Herr Abg. Poreski noch darum gebeten, seine verbleibenden 28 Sekunden Redezeit auszuschöpfen. Bitte sehr.
Thomas Poreski GRÜNE
Es waren 30! (Vereinzelt Heiterkeit) Also: Aufmerksamkeitsdefizite gibt es anscheinend nicht nur bei Schülerinnen und Schülern. (Vereinzelt Oh-Rufe) Was habe ich gesagt? Ich habe gesagt: Wir sind im INSM-Vergleich von einem hinteren Platz auf Platz 4 vorgerückt; im IQB-Bildungsvergleich – das ist der größte überhaupt – auf Platz 3. Und dann habe ich gefragt: Was sind die Maßstäbe, die die Opposition immer angewandt hat? Sind wir damit zufrieden? Und meine Antwort war: nein. Das bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen. Danke schön. (Beifall bei den Grünen – Zuruf)
Dr. Wolfgang Reinhart
Damit sind wir in der Aussprache durch. Mir liegen auch keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Weil wir in der Ersten Beratung sind, schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 10 der Tagesordnung damit erledigt. Jetzt komme ich noch einmal zurück auf die Tagesordnungspunkte 6 und 7: Punkt 6: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung auf Vorschlag der Fraktion der AfD und Punkt 7: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat; hier: Wahl der stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der AfD Danach werde ich noch die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8 – Wahl der Mitglieder in das Aufsichtsgremium Datenschutz – herbeiführen. Zunächst komme ich zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses der geheimen Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung auf Vorschlag der AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren, es liegt mir nun das Ergebnis vor. Ich beginne mit dem Wahlergebnis für Herrn Abg. Dr. Balzer: Beteiligt haben sich 136 Abgeordnete. Mit Ja haben 17 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 114 Abgeordnete; fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Keine Stimme war ungültig. (Abg. Anton Baron AfD: Musterdemokraten!) Somit ist die erforderliche Stimmenzahl nicht erreicht, um in das Kuratorium berufen werden zu können. Jetzt das Wahlergebnis für Herrn Abg. Hörner: Beteiligt haben sich auch hier 136 Abgeordnete. Mit Ja haben 18 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 111 Abgeordnete; fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zwei Stimmen waren ungültig. Auch der Kollege Hörner hat nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, um in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung berufen werden zu können. Nun gebe ich das Ergebnis des geheimen Wahlgangs für die beiden von der Fraktion der AfD vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieder des Oberrheinrats bekannt. Ich beginne mit Herrn Abg. Dr. Balzer: (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Auch hier haben sich 136 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 21 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 113 Abgeordnete; es gab zwei Enthaltungen. Ungültig war keine Stimme. Somit ist auch hier die erforderliche Mehrheit für den Sitz als stellvertretendes Mitglied im Oberrheinrat nicht erreicht. Nun gebe ich das Ergebnis für Herrn Abg. Eisenhut bekannt: Auch hier haben sich 136 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 16 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 110 Abgeordnete; es gab zwei Enthaltungen. Acht Stimmen waren ungültig. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Oh!) Somit hat auch Herr Abg. Eisenhut nicht die erforderliche Stimmenzahl erreicht, um in den Oberrheinrat gewählt zu werden. Damit sind die Tagesordnungspunkte 6 und 7 für heute erledigt, wobei ich noch eine Erklärung angekündigt bekommen habe, und zwar vom Kollegen Miguel Klauß. Bitte sehr.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, Kollegen! Durch die wiederholte Nichtwahl unserer Kandidaten für die Landeszentrale für politische Bildung sowie auch für die Stellvertreter für den Oberrheinrat beantrage ich nach § 84 der Geschäftsordnung eine Wahlwiederholung und begründe das wie folgt: Die Ausgrenzung einer Oppositionspartei hat noch nie zum Erfolg geführt. Sie grenzt die Wähler aus, und es gibt Schaden an der Demokratie. Man kann sich nicht selbst als demokratische Mitte bezeichnen, wenn man die Demokratie dauerhaft beschädigt. (Beifall bei der AfD) Die wirkliche demokratische Mitte besteht hier im Haus leider nur noch aus 17 Abgeordneten. Und wir werden die Demokratie gegen die Feinde der Demokratie immer verteidigen. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Stellen Sie sich vor ei- nen Spiegel! – Zurufe von der CDU) Sie werden es durch Ihre Ausgrenzung, durch Hass, Hetze und Spaltung der Gesellschaft nicht schaffen, die Demokratie zu beschädigen. Dagegen wehren wir uns. Die Antifa nennt sich antifaschistisch, handelt aber faschistisch. (Zurufe von den Grünen und der FDP/DVP) Angebliche Demokraten nennen sich demokratische Fraktionen, handeln aber antidemokratisch. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Christian Gehring CDU – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bleiben Sie bitte – – e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025
Miguel Klauß AfD
Die Opposition auszugrenzen und ihr Sitze zu verwehren, das ist nicht demokratisch, sondern driftet gerade auch in Ihrem Fall nach vier Jahren mittlerweile ins Totalitäre ab. (Oh-Rufe – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Jetzt aber! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Klauß, Sie wissen genau, dass Sie hier nur zur Geschäftsordnung das Wort erhalten haben. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist eine Begründung zur Wahlwiederholung!) Sie haben vorhin auch gesagt: zwei Minuten. Insoweit bitte ich jetzt – –
Miguel Klauß AfD
Noch 30 Sekunden.
Dr. Wolfgang Reinhart
Also, dann sprechen Sie noch die 30 Sekunden. (Abg. Anton Baron AfD: Zur Wahlwiederholung!) – Zur Geschäftsordnung. (Zuruf) Der Antrag ist angekommen.
Miguel Klauß AfD
Als demokratischer Fraktion stehen uns diese Sitze zu. Wir werden weiterhin darauf beharren, (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) und wir werden für die Demokratie kämpfen. Wir werden dafür kämpfen, dass jeder AfD-Wähler in den Gremien vertreten ist und eine Stimme hat, auch wenn Sie diese Wähler gern mundtot machen wollen. Die Demokratie ist stärker als ihre Feinde. Deswegen beantragen wir eine demokratische Wahlwiederholung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile dem Geschäftsführer der Fraktion GRÜNE, Herrn Abg. Lede Abal, das Wort.
Daniel Lede Abal GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade den Versuch der Ausführungen des Abg. Klauß sowie seine demokratietheoretischen Einlassungen gehört. Dazu gibt es nur wenig, aber sehr Klares zu sagen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es ist das Wahlrecht der Abgeordneten hier im Haus, zu entscheiden, wer diesen Landtag in Gremien außerhalb dieses Hauses vertreten soll. Das ist ein Wahlrecht. Die Abgeordneten sind ihrem Gewissen verpflichtet und haben entschieden. Ich glaube, Ihr Versuch, diesen Wahlvorgang heute wiederholen zu lassen, dient niemandem. Das Haus hat gesprochen; die (Daniel Lede Abal) Abgeordneten haben entschieden. Und das ist auch ein sehr klares Zeichen für Demokratie. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU) Weil Sie weiter ausgeholt und länger darüber gesprochen haben, was für Sie Demokratie bedeutet, möchte ich Ihnen hier noch mal mit auf den Weg geben: Die Frage, ob die Abgeordneten das per Wahl zu entscheiden haben und bei dieser Wahl nur ihrem Gewissen unterworfen sind, ist vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich geklärt durch analoge Entscheidungen zu Vorgängen im Deutschen Bundestag. Also brauchen Sie uns hier keine demokratische Lehrstunde zu erteilen. Das war nämlich eher peinlich. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Darf ich das so interpretieren, dass Sie eine Vertagung beantragen? Oder wollen Sie die Wiederholung?
Daniel Lede Abal GRÜNE
Nein, wir lehnen die Wiederholung ab.
Dr. Wolfgang Reinhart
Sie beantragen also die Vertagung? (Zurufe: Ja!) Dann muss ich darüber abstimmen lassen. Wer für die Vertagung der Wahlwiederholung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Wahlwiederholung vertagt. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 8: Wahl der Mitglieder in das Aufsichtsgremium Datenschutz Nach Ziffer 1 der Datenschutzaufsichtsordnung für den Landtag setzt der Landtag zur Aufsicht über die Datenverarbeitung gemäß § 19 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes ein Aufsichtsgremium ein. Dessen Mitglieder werden vom Landtag aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Zahl der Mitglieder wird vom Landtag festgelegt. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass sich das Datenschutzaufsichtsgremium in der 17. Wahlperiode aus zehn Mitgliedern zusammensetzt. Ein Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP (Anlage 3) sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (An- lage 4) liegt Ihnen hierzu vor. Ich schlage vor, dass wir wie üblich offen abstimmen. – Sie sind damit einverstanden. Zunächst stelle ich den Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP zur Abstimmung. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann haben wir hier – – War das einstimmig? de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Abg. Anton Baron AfD: Als gute Demokraten haben wir zugestimmt! – Zuruf von der AfD: Wir haben zu- gestimmt!) – Okay. Dann ist hier einstimmig zugestimmt. Ich muss noch über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD abstimmen lassen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Wahlvorschlag mehrheitlich abgelehnt. Mit dem vorherigen Wahlgang hätte sich das inzident sowieso bereits erledigt. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes – Drucksache 17/9470 Auch hier hat das Präsidium fünf Minuten Redezeit je Fraktion festgelegt. Ich erteile das Wort zur Begründung für die FDP/DVP dem Kollegen Nico Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich auf dem Weg nach Hause die A81 Richtung Heilbronn verlasse, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Mit dem Rad!) fahre ich an der Feuerwehr Untergruppenbach vorbei. Sehr häufig sehe ich dort viele Kinder und Jugendliche, die engagiert mit Schläuchen und mit Fahrzeugen hantieren. Diese Jugendlichen gehören zu den deutschlandweit 39 000 Kindern und Jugendlichen, die sich in der Jugendfeuerwehr engagieren. Es ist großartig, sie in ihrer Leidenschaft zu beobachten. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Andrea Schwarz GRÜNE) Natürlich denken die Nachwuchskräfte nicht an Altersgrenzen, und das ist auch gut so, sollen sie doch bei der Jugendfeuerwehr feuerwehrtechnische Grundlagen, aber auch wichtige Sozialkompetenzen erlernen und vielseitige Freizeitaktivitäten und Kameradschaft erleben – und Spaß haben. Wenn es jedoch ernst wird, können wir in Baden-Württemberg auf über 115 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner zurückgreifen, die in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren tätig sind, davon über 98 % ehrenamtlich. Ich denke, die Gelegenheit ist gut, um allen Feuerwehrleuten von Herzen Danke schön für den großartigen Einsatz zu sagen, den sie für uns, für die Gemeinschaft leisten. (Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Jochen Hauß- mann FDP/DVP: Bravo!) Ich denke, es ist ein gemeinsames, fraktionsübergreifendes Anliegen, dass wir unsere Feuerwehr rechtlich, aber insbesondere – das wissen alle, die kommunalpolitisch aktiv sind – auch technisch bestens ausstatten. Aktuell sehen wir keine Personalnot, aber die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand; die Demografie wirkt sich aus. Auch der Land- (Nico Weinmann) kreistag spricht in seiner Stellungnahme von einer tendenziell schwieriger werdenden Gewinnung von Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die Möglichkeit, im Einzelfall, auf Antrag und unter Nachweis der gesundheitlichen Eignung die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre anzuheben und somit auf die leistungsfähigen und leistungswilligen Ehrenamtlichen, die in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren tätig sind, für zwei weitere Jahre zurückgreifen zu können. Das entspricht auch dem Wunsch vieler, die sich in den letzten Monaten und Jahren bei uns gemeldet und gefragt haben: Warum müssen wir mit 65 Jahren aufhören, wenn wir tatsächlich doch noch fit sind und unseren Beitrag leisten wollen? (Abg. Anton Baron AfD: Absolut!) Jetzt haben wir im Rahmen der Anhörung auch eine Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbands erhalten, in der man darauf hinweist, dass man die Vorteile der Altersgrenzenregelung, wie sie im SGB VI festgelegt sind, gern beibehalten würde. Allerdings spricht auch das SGB VI in § 35 von der Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahrs. Ich verstehe dies als Botschaft, dass man hier eine Präzedenz vermeiden und klarstellen möchte, dass die Option, für zwei weitere Jahre tätig zu werden, eben kein Maßstab für eine Anpassung der Sonderaltersgrenze bei hauptamtlichen Feuerwehrleuten für ihren Eintritt in den Ruhestand sein soll. Ich kann aber bestätigen: Es ist nicht auch nur ansatzweise beabsichtigt, an dieser Altersgrenze zu rütteln. Mit Blick auf den von uns vorgeschlagenen Gesundheitsnachweis nehmen wir zur Kenntnis, dass nach § 13 Absatz 1 Ziffer 4 der Nachweis erbracht werden muss, dass jede Feuerwehrfrau, jeder Feuerwehrmann den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sein muss. Natürlich ist auch uns bekannt, dass insbesondere Atemschutzträger bis zum 50. Lebensjahr alle drei Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich den sogenannten G26.3-Nachweis erbringen müssen. Das ist auch richtig, weil Atemschutzträger einer gefährlichen und anstrengenden Tätigkeit ausgesetzt sind, die ein hohes Risiko birgt, weswegen auch eine Spezialisierung mit zusätzlicher Ausbildung notwendig ist. Aber natürlich ist dieser Nachweis gleichbedeutend. Insofern braucht es keine zusätzliche Untersuchung. Aber wir wissen, dass nicht alle Feuerwehrleute Atemschutzträger sind. Und für den allgemeinen Dienst gibt es derzeit keine Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung. Daran wollen wir grundsätzlich nichts ändern. Ich denke aber, wenn ich zwei zusätzliche Jahre über das 65. Lebensjahr hinaus tätig sein soll, ist es auch ohne allzu großen bürokratischen Aufwand möglich, hier einen Tauglichkeitsnachweis vorzulegen. Im Gegenteil unterstreicht dies im Idealfall die eigene persönliche Einschätzung und gibt den Kameradinnen und Kameraden Sicherheit und Verlässlichkeit, dass sie sich im Ernstfall auch auf ihren Kollegen verlassen können. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung, ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss und hoffe, dass wir im Sinne derjenigen, die sich für die Feuerwehr engagieren wollen, die freiwillig gern noch ein, zwei zusätzliche Jahre erbringen e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 wollen, eine passende Lösung finden, um dieses ehrenamtliche Engagement zu fördern und nicht zu hindern. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich der Kollegin Andrea Schwarz das Wort.
Andrea Schwarz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal geht mein Dank an die FDP/DVP-Fraktion für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Ich freue mich immer, wenn wir hier im Landtag über die Feuerwehren im Land sprechen, weil uns dann immer mal wieder bewusst wird, welch große Leistungen sie tagtäglich erbringen. Ich habe etwas andere Zahlen. Ich meine, über 190 000 Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger engagieren sich bei den Feuerwehren in unserem Land, die allermeisten davon ehrenamtlich. Während dieser Debatte werden ehrenamtliche oder hauptamtliche Feuerwehrangehörige zwölf, 13, vielleicht sogar 14 Mal zu Einsätzen ausrücken und anderen zu Hilfe eilen, indem sie retten, löschen, bergen und schützen. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei den Grünen und der CDU, Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Natürlich unterliegen die Feuerwehren dem gleichen demografischen Wandel wie der Rest der Gesellschaft. Es lohnt sich also schon, sich mit dem Thema und mit diesem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zu befassen. Etwas über 31 000 Feuerwehrangehörige sind in den Altersabteilungen aktiv. Sie sind also mit der Altersgrenze von 65 Jahren oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen aus dem Einsatzdienst ausgeschieden, fühlen sich aber ihrer Feuerwehr noch immer sehr verbunden und engagieren sich auch danach noch in verschiedenster Weise, wenn auch nicht mehr im Einsatz in der ersten Reihe. Ehrenamtliches Engagement ändert sich aber grundsätzlich. Das betrifft nicht nur die Feuerwehren. In meinen Augen ist es zu kurz gesprungen, wenn wir uns nur mit der Altersgrenze befassen. Wenn ich über das Engagement nachdenke, kommen mir weitere Fragen: Wie gehen wir mit Doppelmitgliedschaften z. B. bei der Feuerwehr, bei den Hilfsorganisationen um? Wie gestalten wir das Ehrenamt familienfreundlicher? Wie können wir immer mehr kurzfristiges Engagement, das sehr gefragt ist, sinnvoll ermöglichen? Wo können wir den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entgegenkommen, damit wir diese nicht überstrapazieren? Brauchen wir am Ende vielleicht mehr Hauptamt oder überregionale Zuständigkeiten? Und was bedeutet die Anhebung der Altersgrenze für das Pensionsalter bei den Berufsfeuerwehren? Ganz abgesehen davon, reden wir auch immer von Entbürokratisierung. Da stellt sich mir eben doch die Frage, ob die Einführung eines ärztlichen Zeugnisses für das längere Engagement wirklich notwendig ist. Auch wenn der Gesetzentwurf sehr kurz gehalten ist, werfen sich mir viele Fragen auf, die wir dann im Ausschuss noch be- (Andrea Schwarz) sprechen können. In meinen Augen brennt hier aber gar nichts an. Wir wissen, dass das Feuerwehrgesetz in der neuen Legislaturperiode novelliert werden soll. Deshalb können wir es als Ganzes getrost in die Hände des nächsten Landtags legen. Das ist vermutlich zielführender, als jetzt noch in den letzten Sitzungen der Legislatur einzelne Details zu verändern. Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Dr. Matthias Miller.
Matthias Miller CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute der Entwurf der FDP/DVP zur Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes vor, konkret die Änderung des § 13 Absatz 1 Ziffer 5 des Feuerwehrgesetzes. Wir haben es gehört: Es soll nicht, wie bisher, kraft Gesetzes mit dem 65. Lebensjahr ausgeschieden werden, sondern unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses mit dem 67. Lebensjahr. Vielen Dank für diese Debatte, die wir heute führen dürfen, auch für den Entwurf. Die CDU-Fraktion – das will ich vorweg sagen – steht einer Anhebung der Altersgrenze sehr positiv gegenüber. Die Debatte ist nicht neu. Wenn wir es einmal historisch anschauen und zur Schaffung des Feuerwehrgesetzes zurückgehen, dann sehen wir, dass wir 1956 eine Altersgrenze von 60 Jahren hatten. Sie war damals gleich wie die der Berufsfeuerwehr. Schon damals hat man gemerkt, dass diese Altersgrenze arg niedrig ist, und hat sie dann im Februar 1960 ersatzlos gestrichen. Dann gab es erst einmal gar keine Altersgrenze mehr. Das hat dann auch zu erheblichen Problemen geführt. Ich habe es mir in den Gesetzesbegründungen angeschaut und festgestellt, dass man 1970 doch wieder eine Grenze eingeführt hat, und zwar mit 65 Jahren. Seit 1970 hat sich bis heute daran nichts mehr geändert. Man hat 2009 bei der Novelle des Feuerwehrgesetzes diskutiert, ob man diese Altersgrenze anheben sollte, man hat es aber nicht getan. Ich denke, der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Medizin ist besser geworden, die Lebenserwartung hat zugenommen. Wenn wir in die aktuellen Kommentierungen zu § 13 des Feuerwehrgesetzes von Hildinger/Rosenauer oder von dem Richter am Landgericht Tübingen, Armin Ernst, schauen, sehen wir ganz deutlich, dass diese Diskussion auch in der Literatur sehr prominent geführt wird. Lassen Sie mich zu dem Entwurf drei Bemerkungen machen. Erste Bemerkung: Es ist positiv, wenn sich ehrenamtliche Feuerwehrleute bereit erklären, länger als bis zum Alter von 65 Jahren aktiv zu sein. Das ist beispielgebend. An dieser Stelle von uns ein großer Dank an die vielen Ehrenamtlichen, die dazu bereit sind. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Zweite Bemerkung: Gut, dass wir heute auf Vorschlag der FDP/DVP darüber sprechen. Ich war nur ob der Formulierung de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 etwas verwundert. Wir haben ja heute Morgen auf Antrag der FDP/DVP ausführlich über Entbürokratisierung gesprochen, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) und wenn man sich den Paragrafen anschaut, wie er insgesamt heißen würde, so lautet der Vorschlag wie folgt: Der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr ... das 65. Lebensjahr vollendet hat, es sei denn, er hat auf entsprechenden Antrag und mit ärztlichem Nachweis dargelegt, den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes zu entsprechen, dann mit Vollendung des 67. Lebensjahres, ... Ich hätte mir von einer FDP, die ja für Entbürokratisierung, weniger Regelungen und klare Vorgaben steht, (Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig!) zum Anstoß der Debatte gewünscht, dass man einfach vorschlägt: „Der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr das 67. Lebensjahr vollendet hat.“ (Abg. Anton Baron AfD: So ist es richtig formuliert!) Dann hätten wir die Diskussion nicht, zumal auch der Feuerwehrverband dieses Gesundheitszeugnis nicht zwingend sieht. Dritte Bemerkung: Seit Jahrzehnten diskutieren wir über diese Fragen, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) und ich muss sagen: Es gibt schon einige offene Fragen – Kollegin Schwarz hat es angedeutet –, die auch mich zum Nachdenken bringen. Sind 67 Jahre wirklich der Weisheit letzter Schluss? Sollen wir es mit oder ohne Gesundheitszeugnis machen? Wäre nicht vielleicht eine flexible Regelung anzudenken, vielleicht angelehnt an die Lebenserwartung oder den gesetzlichen Renteneintritt? Sollen wir vielleicht die Idee von 1960 wieder aufgreifen und überhaupt keine Altersgrenze vorsehen? Zudem gibt es im Feuerwehrgesetz weitere Regelungen, die einen Regelungsbedarf haben. Wir haben gehört: Es soll in der nächsten Legislatur eine Novellierung stattfinden, und zwar zu Soll- und Kannaufgaben der Feuerwehren, auch zu einer Frage, die wir gerade aktuell prüfen, ob man vielleicht die Helfergleichstellung des weißen Bereichs nicht auch im Feuerwehrgesetz implementieren könnte. All das sind Dinge, die wir gesamtheitlich angehen sollten und nicht hoppla hopp vor Ende einer Legislaturperiode und damit diese sehr wichtigen Themen in den Wahlkampf reinziehen. Das Ansinnen ist sehr gut, nur halten wir, die CDU-Landtagsfraktion, angesichts der Ernsthaftigkeit und Bedeutung den Zeitpunkt jetzt vor Ende der Periode für nicht richtig. (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Zum Schluss: Vielen Dank an die vielen Kameradinnen und Kameraden für das unersetzliche Engagement, den beispielgebenden Einsatz und die Bereitschaft, sich freiwillig – länger als gesetzlich zugelassen – für unsere Gesellschaft einzusetzen. Mit so einem Engagement halten wir unsere Gesell- (Dr. Matthias Miller) schaft und unser Land zusammen. Die CDU-Landtagsfraktion steht ganz fest an der Seite der Feuerwehr. Abschließend: Vielen, vielen Dank für den Einsatz. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Anton Baron AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort, und ich erteile das Wort dem Kollegen Klaus Ranger für die SPD-Fraktion.
Klaus Ranger SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mein Dank geht zuerst auch an alle Feuerwehrlerinnen und Feuerwehrler im Land – egal, ob in der Jugend, aktiv, in der Altersabteilung, ehrenamtlich oder in der Berufsfeuerwehr. Sie halten Tag für Tag für unsere Sicherheit den Kopf hin, gehen für uns durchs Feuer und in die Unfälle. Dafür einen herzlichen Dank von dieser Stelle aus. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU, der FDP/DVP und der AfD) Danke an die FDP/DVP-Fraktion für den Antrag und auch an den Kollegen Weinmann für die ausführliche Erklärung, vor allem für das anschauliche Beispiel, wenn er nach Hause fährt in Untergruppenbach mit der Jugendfeuerwehr. Das bringt mich nämlich auch auf den Punkt: Wer von Ihnen, die jetzt diesen Vorschlag machen, ist denn in der freiwilligen Feuerwehr und hat die G26.3-Prüfung schon einmal gemacht? (Einige Abgeordnete melden sich.) – Herzlichen Dank. All diejenigen wissen ja, wie schwierig es ist, vor allem, wenn man die 50 Jahre überschreitet – da muss man mehr trainieren. Ich mit 64 Jahren traue sie mir gerade nicht mehr zu, ganz ehrlich gesagt. Daher: Hut ab vor all denjenigen, die das machen. Aber wir sollten nicht nur daran denken, dass diejenigen das wollen, sondern wir sollten auch an die Sicherheit denken. Wir müssen unsere älteren Damen und Herren auch manchmal etwas vor Feuereifer schützen. (Vereinzelt Beifall) Lassen wir die Jungen vorn ran an das Feuer. (Abg. Anton Baron AfD: Das machen die auch!) – Richtig. Deswegen: Ich finde den Gesetzentwurf gut, aber wir sollten hier auch nach der Empfehlung vom Landesfeuerwehrverband gehen und das in das neue Feuerwehrgesetz irgendwo mit integrieren. Im Moment ist es tatsächlich ein Schnellschuss, der uns nicht vorwärtsbringt. Um das Ehrenamt zu halten, müssen wir Werbung dafür machen, dass wir das mittlere Alter nicht verlieren, (Abg. Andrea Schwarz GRÜNE: Genau!) damit auch diejenigen, die noch nicht 65 Jahre alt sind, überhaupt so lange fit bleiben und dieses Einsatzalter erleben und am Ende nicht ein oder zwei Hände voll 66- oder 67-Jähriger die Leiter rauf und runter rennen müssen. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Das eine tun, das andere nicht lassen!) – Da haben Sie recht, Herr Kollege Weinmann. Wie gesagt: bis 65 fit bleiben. Dann brauchen wir natürlich auch Anreize für das Ehrenamt. Da ist ein Thema die Ehrenamtskarte, aber es gibt auch andere Themen – der Sozialminister ist jetzt nicht mehr da, aber es wird ihm sicherlich berichtet werden. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist aber leider Murks!) Wir brauchen natürlich auch Werbung für Frauen und Migranten, weil genau diese beiden Gruppen noch viel zu wenig in unseren Feuerwehren vertreten sind. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Absolut!) Es gibt nur sehr wenige Migrantengruppen, in deren Kulturen das Feuerwehrwesen so ehrenamtlich – wie auch die Sportund Musikvereine – aufgebaut ist wie bei uns. Also, auch hier: Lassen Sie uns zusammen dafür werben, damit wir hier in jüngeren Jahrgängen – Jugendfeuerwehr, Einsatzalter – mehr Menschen bekommen. Das ist dienlicher, als das Alter auf 66 oder 67 Jahre anzuheben. Lassen Sie uns das in der neuen Legislaturperiode mit einem neuen Feuerwehrgesetz ordentlich machen. Und wir stehen voll und ganz hinter der Helfergleichstellung, die schon gemacht ist. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt spricht Herr Abg. Dennis Klecker für die AfD-Fraktion.
Dennis Klecker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesetzesänderung soll es Betroffenen auf Antrag ermöglichen, statt bis 65 Jahre zukünftig bis zum Alter von 67 Jahren ehrenamtlich im aktiven Einsatzdienst für die freiwilligen Feuerwehren tätig zu sein. Dies deckt sich auch völlig mit unseren Forderungen. Mit 67 orientiert man sich auch am aktuellen Renteneintrittsalter. Gerade die älteren Feuerwehrmitglieder sind mit ihrem Fachwissen durch ihre langjährige Einsatzerfahrung oft eine große Bereicherung in der Ausbildung oder im Einsatzdienst. Im Grundgedanken ist der Gesetzentwurf richtig, jedoch in der weiteren Ausführung handwerklich schlecht gemacht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Hier zeigt sich das fehlende Fachwissen der FDP/DVP, bei der es wohl keinen Feuerwehrmann in der Fraktion gibt. (Zurufe der Abg. Rudi Fischer und Nico Weinmann FDP/DVP – Unruhe) An genau dieselben Kritikpunkte, welche jetzt im Nachgang der Landesfeuerwehrverband genannt hat, musste ich als Feuerwehrmann beim Durchlesen des Gesetzentwurfs auch sofort denken. Die im Gesetzentwurf erhobene Forderung nach (Dennis Klecker) einem zusätzlichen ärztlichen Nachweis, der erbracht werden soll, um zu bestätigen, dass der Betroffene den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich noch gerecht wird, ist völlig unnötig und würde wieder mehr Bürokratie und Kosten für die Kommunen und deren Wehren verursachen. (Beifall bei der AfD) So unterliegen beispielsweise Atemschutzgeräteträger schon jetzt – es wurde heute mehrfach angesprochen – sowieso bereits der regelmäßigen medizinischen G26.3-Untersuchung. Auch Maschinisten, also die Fahrer der Feuerwehrfahrzeuge mit einem Lkw-Führerschein, müssen ebenso spätestens ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig zur Gesundheitsprüfung. Der Gesetzentwurf würde in dieser Form also nur wieder zusätzlich Bürokratie und Kosten verursachen. (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Einige Kommandanten sagen dann vermutlich, dass unter diesem Kosten-Nutzen-Aufwand die Verlängerung um nur zwei weitere Jahre keinen Sinn mehr ergibt. Damit hätte die Gesetzesänderung praktisch gar keine Auswirkungen – was schade wäre. In den erforderlichen Bereichen gibt es somit medizinische Regelungen. In den anderen Bereichen sind diese unnötig. Die erfahrenen Feuerwehrleute leisten wertvolle Hilfe, und sie tun dies ehrenamtlich und freiwillig. Eine Notwendigkeit für zusätzliche Gesundheitschecks sehen wir daher nicht. Deshalb werden wir auch beantragen, diesen Teil aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Hinsichtlich des Alters gibt es dieselbe oder vergleichbare Regelungen längst in anderen Bundesländern wie Bayern, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen. Daher sind wir auf dem richtigen Weg. Als langjähriger ehrenamtlicher Feuerwehrmann kenne ich ebenso Kameraden, die sich problemlos länger ehrenamtlich aktiv einbringen können und auch wollen. Die Regierungsfraktionen täten daher gut daran, das Thema nicht unnötig zu vertagen – nur weil man aus Prinzip nicht Anträgen einer Oppositionspartei zustimmen möchte – oder bis zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes zu warten. Die Feuerwehr verdient unsere volle Unterstützung und nicht nur salbungsvolle Worte. (Beifall bei der AfD) Neben einer guten Ausrüstung, für die wir ausreichend Mittel – zukünftig vielleicht auch mehr – zur Verfügung stellen müssen, ist das ehrenamtliche Personal unserer Feuerwehren mindestens genauso wichtig; denn die besten Einsatzfahrzeuge bringen nichts, wenn diese nicht besetzt werden können. Genau in diesem Bereich können Sie sofort etwas tun, um von personellen Problemen zumindest etwas zu entlasten. Wir werben daher für Zustimmung. Lediglich den ärztlichen Nachweis sollte man streichen. Aber dafür gibt es ja noch die Zweite Beratung. Vielen Dank. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Die Regierung hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Wir verweisen den vorliegenden Gesetzentwurf an den zuständigen Innenausschuss. – Sie widersprechen nicht. Dann ist es so beschlossen. Punkt 11 der Tagesordnung ist beendet. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 17/9704 Fünf Minuten Redezeit je Fraktion wurden festgelegt. Die Fraktion GRÜNE und die Fraktion der CDU haben vereinbart, die Zeit für die Begründung hälftig aufzuteilen. Ich erteile das Wort zur Begründung nunmehr dem Kollegen Norbert Knopf, der schon bereitsteht. Bitte sehr.
Norbert Knopf GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Universitätsklinika im Land leisten Herausragendes. Sie sind Orte, an denen Heilung, Forschung und Ausbildung Hand in Hand gehen. Doch die Herausforderungen wachsen. Fachkräftemangel, Kostendruck, Digitalisierung und der medizinische Fortschritt sind hierfür nur einige Beispiele. Damit die Universitätsmedizin diesen Aufgaben gerecht bleiben kann, braucht sie moderne Strukturen und klare Zuständigkeiten. Genau das leistet der heute vorliegende Gesetzentwurf. Er modernisiert, ohne zu überfordern, und er stärkt, ohne neue Bürokratie zu schaffen. Damit schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Universitätsmedizin in Baden-Württemberg zukunftsfest, effizient und kooperativ weiterarbeiten kann. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Wir verbinden Reformbereitschaft mit Verantwortung für Wissenschaft, Gesundheitsversorgung und öffentlicher Daseinsvorsorge gleichermaßen. Zentraler Bestandteil der Novelle ist der Klinikverbund Heidelberg-Mannheim. Damit schaffen wir die rechtliche Grundlage für eine enge, dauerhafte Zusammenarbeit zwischen zwei Universitätsklinika, von denen das eine in kommunaler Trägerschaft und das andere in Landeseigentum ist. Dieser Schritt wurde lange vorbereitet und war mit rechtlichen Hürden verbunden. Er ist jedoch sowohl medizinisch als auch organisatorisch mehr als sinnvoll. Forschung und Lehre können künftig im Verbund enger abgestimmt werden. Ressourcen werden effizienter genutzt, Patientinnen und Patienten profitieren von gebündelter Expertise. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Mit diesem Verbund entsteht in der Region Rhein-Neckar ein Medizinkomplex von internationaler Strahlkraft. Wir schaffen Synergien statt Doppelstrukturen und machen klar: Ko- (Norbert Knopf) operation ist der Weg in die Zukunft. Damit der Verbund auch effektiv geleitet werden kann, passen wir den Vorstand des Verbunds unter dem Vorsitz des Universitätsklinikums Heidelberg an und vergrößern ihn um eine Person. Der Vorstandsvorsitzende ist – abweichend zu den anderen Universitätsklinika – nicht mehr gleichzeitig der leitende ärztliche Direktor. Der genaue Zuschnitt des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium festgelegt. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzentwurfs ist die Integration der Rehabilitationskliniken Ulm in das Universitätsklinikum Ulm. Diese Kliniken arbeiten seit Jahren in Behandlung, Forschung und Ausbildung eng zusammen. Mit der Integration wird diese gelebte Kooperation nun rechtlich fest verankert. Das bedeutet: klare Verantwortlichkeiten, effizientere Abläufe und langfristige Stabilität für die Beschäftigten, für die Patientinnen und Patienten sowie für das gesamte Klinikum. Neben diesen beiden Regelungen enthält der Gesetzentwurf weitere kleinere, sinnvolle Anpassungen. Mit der Änderung des KIT-Gesetzes wird die Grundlage geschaffen, um künftige europäische Berichtspflichten bürokratiearm erfüllen zu können – ein wichtiger Schritt, damit das KIT weiterhin ein leistungsfähiger Akteur im europäischen Forschungsraum bleibt. Durch Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sichern wir Kontinuität und Rechtssicherheit, indem die bestehende Gebührenfreiheit für ukrainische Studierende bis Ende 2027 fortgeführt wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Dr. Alexander Becker und Konrad Epple CDU) Abschließend wird im Qualitätssicherungsgesetz die Finanzierung der Qualitätssicherung dem aktuellen Stand angepasst. Das ist pragmatische Politik. Wir reagieren auf neue Anforderungen, ohne die Hochschulen mit zusätzlichen Verwaltungsaufgaben zu belasten. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zeigt: Wissenschafts- und Gesundheitspolitik gehören zusammen. Die Universitätsklinika im Land sind Orte, an denen Forschung unmittelbar in medizinische Praxis übergeht – bei Krebs, bei neuen Therapieformen oder bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wenn wir ihre Zusammenarbeit stärken, dann stärken wir auch die Innovationskraft unseres Landes. Wir investieren in Köpfe, in Wissen und in Vertrauen, Vertrauen in ein starkes, öffentlich verantwortetes Gesundheitssystem. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben: den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitätsklinika, den Kommunen Heidelberg und Mannheim, den Hochschulen und den Ministerien. Sie alle haben gezeigt, dass Reformen im Gesundheitswesen gelingen können, wenn man sie gemeinsam gestaltet. Dieses Gesetz ist kein revolutionärer Neuanfang, aber ein entscheidender Schritt zu mehr Verlässlichkeit, Transparenz und e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Zukunftsfähigkeit. Mit diesem Gesetz stärken wir die Universitätsmedizin, fördern Kooperation und schaffen klare Strukturen für Forschung, Lehre und Versorgung gleichermaßen. Wir tun das verantwortungsvoll, nachhaltig und im Dialog mit allen Beteiligten. Baden-Württemberg übernimmt Verantwortung für seine Wissenschaft und seine Gesundheitsversorgung. Das ist genau der Weg, den wir, das Bündnis 90/Die Grünen, gehen wollen. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf mit Überzeugung zu. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Wir ma- chen einen Knopf dran!)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Becker. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU fährt das Redepult nach unten.)
Dr. Alexander Becker CDU
Das wird eine Weile dauern. (Abg. Norbert Knopf GRÜNE: Das ist klar! Du hast schon aufgehört zu wachsen!) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des vorliegenden Fraktionsgesetzes kommt unscheinbar, fast unbeholfen daher: „Gesetz zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze“. Das klingt nach Fortschreibung und auch ein bisschen nach Sammelsurium. Tatsächlich kommt damit eines der ambitioniertesten und auch komplexesten Vorhaben der Landesregierung im Bereich der Medizin und der Wissenschaft zu einem vorläufigen Abschluss und zugleich zu einem neuen Beginn. Die Ausgangssituation ist hinlänglich bekannt. Das Universitätsklinikum Mannheim, bisher als städtisches Krankenhaus betrieben, schreibt Defizite, die die Stadt seit Jahren nicht allein tragen kann. Jährliche Zuschüsse des Landes im mittleren zweistelligen Millionenbereich sind seit 2021 die Folge. Dass dies kein haltbarer Zustand sein kann, war allen Beteiligten schon früh zu Beginn dieser Legislatur klar. Zum 1. Januar 2026 entsteht nun in einem Mutter-Tochter-Modell der Verbund der Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim. Zusammen mit der Sanierung und dem Bau der „Neuen Mitte“ in Mannheim verspricht dieser Verbund wirtschaftliche Tragfähigkeit. Der Weg dorthin war steinig und langwierig, auch wegen kartellrechtlicher Bedenken. Umso wichtiger ist, dass wir heute mit diesem Fraktionsgesetz Tempo machen. Denn es ist nichts Geringes, was hier entsteht. Gemeinsam umfassen das größere Klinikum Heidelberg und die – in Anführungszeichen – „kleinere Schwester“ Mannheim dann rund 4 000 Betten, beschäftigen knapp 20 000 Mitarbeiter und versorgen pro Jahr über 125 000 Patienten stationär. Schon quantitativ ist das in Deutschland nur mit der Berliner Charité vergleichbar. Doch auch fachlich ist der Vergleich alles andere als zu hoch gegriffen – im Gegenteil. Zählt man zu den beiden Klinika das Deutsche Krebsforschungszentrum, das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit und das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung sowie das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie, so arbeiten (Dr. Alexander Becker) in diesem und um diesen Verbund rund 45 000 Menschen in der Universitätsmedizin, in den Lebenswissenschaften und in der Grundlagenforschung. Ohne Zweifel: Der Großraum Heidelberg-Mannheim wird damit als weltweit wirkender Medizinstandort gestärkt. Ja, dieses wissenschaftliche Ökosystem gibt Anlass für Optimismus. Ein wenig darf man auch träumen – davon, dass wir gefährliche Krankheiten wie Krebs in den Griff bekommen, vielleicht sogar besiegen. Das ist jedenfalls Spitzenmedizin aus Baden-Württemberg. Denn die Wissenschaft kennt nur eine Richtung: den Fortschritt. Dafür machen wir mit diesem Gesetz den Weg frei. Wir, die CDU, bitten Sie dafür um Ihre Unterstützung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Den- nis Birnstock FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Rivoir.
Martin Rivoir SPD
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn sage ich gleich: Wir werden diesem Gesetzentwurf, der von Ihnen eingebracht worden ist, zustimmen. Ich möchte aber trotzdem ein paar kritische Worte finden. Zum einen schließe ich mich und schließen wir uns dem gesamten Lob, das für die Kliniklandschaft und den Standort Heidelberg-Mannheim und auch die anderen Dinge ausgesprochen wurde, inhaltlich voll an. Alles gut; das muss ich nicht wiederholen. Das Stichwort „Charité“ ist gefallen. Ich will schon einmal daran erinnern, wie der Weg in dieser Fusion eigentlich war. Ganz zu Beginn mit großem Anspruch und großen Worten: „Wir wollen die Charité des Südens werden.“ Es gibt natürlich auch Leute, die sich fragen, ob man das wirklich werden will. Aber wie auch immer, das war der Anspruch. Jetzt haben wir einen Klinikverbund, der begleitet worden ist – das habe ich in meiner langjährigen Parlamentszeit auch noch nie erlebt – von drei Ausschüssen – vom Finanzausschuss, vom Sozialausschuss, vom Wissenschaftsausschuss –, die immer sehr eng daran waren und in denen die entsprechenden Ministerien berichtet haben, dass die Verhandlungen über die Fusion oder jetzt über den engen Verbund gut geworden sind. Nun haben wir eine Situation – so denke ich einmal – am Standort Heidelberg-Mannheim, wo die medizinische Versorgung, wo die medizinischen Studienplätze – das ist ja auch unser großes Interesse – gesichert sind und wo die Grundlage dafür gelegt worden ist, dass wir auch in Zukunft in diesem Bereich in diesem Raum Spitzenforschung haben werden. Insofern ist das für uns eine gute Geschichte. Wenn man das noch einmal Revue passieren lässt, muss man aber sagen: Man hat auch ziemlich viel Glück gehabt. Dass das Kartellamt in der Art und Weise mit hineingesprochen hat, das hat am Anfang auch niemand geahnt. Man könnte sich fragen: Warum ist das so, warum weiß das niemand, dass man da das Kartellamt fragen muss? de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Dass dann auf Bundesebene noch eine Krankenhausreform dazukam, kurz bevor die Ampel geplatzt ist, und uns das dann sozusagen den Weg überhaupt ermöglicht hat, das war auch arg viel Glück. Wie auch immer, am heutigen Tag sind wir in dieser Situation, und es ist alles gut so. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Das Glück des Tüchtigen!) – Na ja, ich weiß nicht. Also, der erste Punkt, Heidelberg-Mannheim: Haken dran. Jetzt läuft es. Wir werden es beobachten, ob die Führungsstruktur so die richtige ist. Schauen wir uns einfach einmal an, wie jetzt die Dinge sind. Das Zweite – das wurde auch angesprochen – ist die Fusion vom Universitätsklinikum Ulm und dem RKU, Rehabilitationskrankenhaus Ulm. Ich behaupte nach wie vor, dass es eine schwer verständliche Art und Weise war, wie dieser Vertrag damals gekündigt worden ist, und ich bin nach wie vor der Meinung, dass das Land bei dieser Fusion zig Millionen Euro zu viel ausgegeben hat. Jetzt soll ja zum 1. Januar 2026 der betriebliche Übergang erfolgen – wie es auch im Gesetzentwurf steht –, und seltsamerweise müssen bei diesem betrieblichen Übergang auch Dinge wie die Altersversorgung geregelt werden. Der bei der Fusion teuer bezahlte Gutachter hat daran überhaupt nicht gedacht. Ich bin einmal gespannt – wir haben dazu eine Anfrage laufen –, wie viele Millionen Euro im Nachgang seitens des Landes oder seitens des Klinikums noch fällig sein werden, um die sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei dieser Fusion angemessen zu berücksichtigen. Das ist ein Thema, das uns sicherlich noch beschäftigen wird. Der dritte Punkt, den ich herausheben möchte, ist natürlich die Studiengebührenfreiheit für die ukrainischen Studentinnen und Studenten, die hier in Deutschland und gerade bei uns in Baden-Württemberg sind. Das wird von uns natürlich mitgetragen – das ist völlig richtig –, aber wir hatten vor ein paar Tagen oder Wochen einen Parlamentarischen Abend, auf dem die Hochschulrektoren, Hochschulpräsidenten vertreten waren und uns ihre Situation geschildert haben, für ihre Hochschulen geworben haben. Das Megathema über allem, das dort eine Rolle gespielt hat, war die Gebührenfreiheit für die ausländischen Studierenden, für die nicht europäischen Studierenden. Deswegen ist es nach wie vor unsere richtige Forderung, dass wir nicht nur den ukrainischen Studierenden, sondern allen Studierenden aus dem Nicht-EU-Raum die Studiengebühren erlassen. Ich denke, da gibt es auch im Nachtrag die Möglichkeit, das so zu regeln. (Beifall bei der SPD) In diesem Sinn, meine Damen und Herren – dafür, dass wir dem Gesetzentwurf eigentlich zustimmen, habe ich jetzt ziemlich viel Kritisches gefunden –, (Heiterkeit) bedanke ich mich, dass Sie mir so aufmerksam zugehört haben. Ich bin gespannt auf den weiteren Fortgang der Diskussion. (Martin Rivoir) Danke schön. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Alexander Be- cker CDU)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Birnstock.
Dennis Birnstock FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Passend zur Aktuellen Debatte in der letzten Woche zur medizinischen Spitzenforschung kommt heute der Gesetzentwurf, der sich mit der Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes befasst, damit es beim Verbund Heidelberg-Mannheim vorangeht. Sogar von einer Charité – nicht an der Spree, sondern am Neckar – träumte man in der Landesregierung. Inzwischen sind die Superlative etwas gewichen, und es steht ganz konkret an, den Verbund nun auszugestalten. Laut der Gesetzesbegründung ist das Ziel, die langfristige Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Universitätsmedizin an beiden Standorten gemeinsam weiterzuentwickeln. Dabei sollen medizinische, infrastrukturelle und wirtschaftliche Synergien bestmöglich genutzt und Forschung, Lehre, Krankenversorgung sowie die medizinische Ausbildung dauerhaft gewährleistet werden. Durch die gesetzliche Verankerung wird klargestellt, dass es sich um einen vom Land getragenen strukturell integrierten Verbund handelt, der auch die Grundlage für die Übernahme der Mehrheitsbeteiligung des Universitätsklinikums Heidelberg an dem Universitätsklinikum Mannheim GmbH bildet. Diese Zielsetzung teilen wir Liberalen ausdrücklich. Sowohl durch den Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat und den Stakeholdern vor Ort als auch durch die regelmäßigen Befassungen des Wissenschaftsausschusses sind wir mit diesem Jahrhundertthema ja alle intensiv befasst und inzwischen fast schon Experten der Fusionskontrolle sowie der juristischen Konzeption von Mutter-Tochter-Modellen. Zum Glück, muss man sagen, gelang aufgrund der Ausnahme das Umgehen des eigentlich negativen Bescheids des Bundeskartellamts. Sonst gäbe es heute kein entsprechendes Gesetz einzubringen. An dieser Stelle auch herzlichen Dank an Sie, Frau Ministerin, dass Sie uns regelmäßig über den Fortgang der Entwicklungen informiert haben. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ohne Druck aus der Opposition und durch die Akteure vor Ort wären wir heute aber wahrscheinlich noch nicht so weit. Denn es dauerte ja bekanntlich einige Zeit, bis sich die Ministerien überhaupt einmal auf eine Grundsatzentscheidung einigen konnten. An einem Strang zu ziehen sieht für mich anders aus. So haben wir seit Jahren mit zahlreichen Anträgen daran gearbeitet, dass die Gestaltung der Zusammenarbeit der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim ein Erfolg wird. Dabei bleibt festzuhalten: Wir sind auf wichtigen Metern eines weiten Weges, der aber auch zum 1. Januar 2026 nicht enden wird. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfs ist die zum 1. Januar 2026 vorgesehene Vollintegration der Universitätsund Rehabilitationskliniken Ulm gGmbH in das Universitätsklinikum Ulm, für die hier ebenfalls die Rechtsgrundlage geschaffen wird. Das erinnert unweigerlich an das Universitäts-Herzzentrum in Bad Krozingen, das in die Uniklinik Freiburg integriert wurde. Nach über vier Jahren sind wir in Ulm nun tatsächlich auf der Zielgeraden – so zumindest die Hoffnung. Denn wie der Kollege Rivoir erst vor Kurzem mit einem Antrag herausarbeitete, sind nach wie vor zahlreiche Fragen offen. Ich erinnere: Der Übergang ist in eineinhalb Monaten. So wichtig diese Übernahmen durch das Land aus unserer Sicht sind, so zeichnet sich doch ein gewisses Muster ab. Es gibt herausragende medizinische Einrichtungen in unserem Land, die es zunehmend nicht mehr schaffen, wirtschaftlich stabil zu arbeiten. Am Ende steht die Übernahme durch das Land, und wir müssen auch hier an die Ursachen ran und neben der Entbürokratisierung weitere Potenziale heben, die Wirtschaftlichkeit solcher Einrichtungen zu verbessern. Denn wie der Verbund der Unikliniken Heidelberg-Mannheim zeigt, führt die Übernahme durch das Land nicht automatisch dazu, dass alle finanziellen Sorgen gelöst würden. Sie werden vielmehr erst einmal verlagert – im konkreten Fall vom kommunalen in den Landeshaushalt. Der Defizitausgleich von rund 60 Millionen € pro Jahr muss nun bis zur Hebung der Synergien im Landeshaushalt eingeplant werden. Daher liegt unser Augenmerk auch stets auf dem Kostenfaktor, und diesen Fokus werden wir in den nächsten Monaten weiter schärfen müssen, wenn die Ausgestaltung des Verbunds weiter voranschreitet. Denn was für Effekte Kostenexplosionen und ausbleibende Einsparbemühungen auf ein Großprojekt haben, müssen wir im Wissenschaftsausschuss auch regelmäßig diskutieren. Ich sage nur: Opernsanierung mit Goldrandlösung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Balzer das Wort.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Universitätskliniken in Mannheim und Heidelberg werden zum 1. Januar 2026 fusionieren, einen Verbund herstellen. Die Heidelberger Uniklinik übernimmt 89 % der Anteile der Mannheimer Uniklinik. Ein adäquates Zusammenarbeiten ist das nicht wirklich. Die Ziele sind – das haben wir heute schon öfter gehört –: Synergien in der Lehre, in der Forschung und in der Patientenversorgung, Doppelstrukturen abbauen und die medizinische Versorgung in der Region verbessern. Da merke ich an: Weniger Wettbewerb soll also die Qualität fördern. War es in Wirklichkeit bisher nicht immer so, dass man gesagt hat: „Konkurrenz in der Entwicklung sorgt für bessere Lösungen“? Das Land, die Regierung erhofft sich, durch diesen Zusammenschluss die medizinische Spitzenposition in Deutschland zu stärken. Zunächst hatte das Bundeskartellamt Bedenken, aber diese wurden ausgeräumt. Heute also der Gesetzentwurf zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes – die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zuständigkeiten des Landes werden geklärt. (Dr. Rainer Balzer) Grundsätzlich sehen wir den Gesetzentwurf durchaus positiv. Die rechtliche Klärung und die Sicherung des Standorts Mannheim sind ohne Zweifel notwendig. Aber ich möchte ausdrücklich betonen: Eine Blankovollmacht ist es nicht. Ich sehe mit großer Sorge, wohin die finanziellen Verpflichtungen der Steuerzahler und die Entwicklung in der Praxis tatsächlich führen werden. Denn die Kosten, die finanzielle Verantwortung, die das Land damit übernimmt, benötigt und verdient eine ehrliche und fortlaufende Überprüfung. Wir erinnern uns: Die Uniklinik in Mannheim war über Jahre hinweg finanziell angeschlagen. Das letzte Defizit betrug weit über 250 Millionen €. Jahr für Jahr mussten Millionenbeträge aus Stadt- und Landeshaushalten nachgeschossen werden. Nun soll also der Verbund eine Kostenersparnis bringen. Im Gesetzentwurf ist zu lesen: „Das Land unterstützt das Universitätsklinikum Mannheim im notwendigen Umfang“, das heißt: in jedem Umfang. Das klingt nach einem offenen Scheck ohne Obergrenze. Die finanziellen Verpflichtungen bleiben beim Steuerzahler hängen. Ist das wirklich eine gute Lösung? Parallel zur Gesetzesänderung läuft die Planung der sogenannten „Neuen Mitte“ in Mannheim. Der Gesundheitsminister bringt mal eben 40 Millionen € Fördermittel bei. Das sind auch Steuermittel aus dem Landeshaushalt. Ein schöner PR-Termin und eine tolle Presse. Bleibt hier wirklich unter dem Aspekt der Modernisierung das Augenmaß gewahrt? Das muss kritisch hinterfragt sein. Ich frage: Was wird eigentlich wirklich passieren? Die Leitung, die Führung einer neuen, größeren Einheit wird die Gehälter, Tantiemen der Führungskräfte erhöhen. Höhere Gehälter werden entstehen. Abgebaut werden sicherlich Doppelstrukturen: die Küchen, die Materiallagerung, möglicherweise die Apotheken, die Sterilisierung und mit Sicherheit kleinere medizinische, ärztliche Einheiten. Das heißt, die Fahrerei, der Transport zwischen Mannheim und Heidelberg nimmt auf der Autobahn, die die beiden Städte verbindet, zu. Die Fahrten werden zunehmen, und abgebaut werden Mitarbeiter aus ebendiesen Bereichen. Das sind aber Menschen in eher niedrigeren Lohngruppen. Und der Patient muss in Zukunft – je nachdem, was er hat –, weil es in Mannheim oder in Heidelberg dann keine Vollversorgung mehr gibt, pendeln, also rüber- und hinüberfahren, weitere Wege in Kauf nehmen. Das ist die Realität. Die Frage ist, wie man das zum Schluss bewertet und ob es nicht anders gegangen wäre. Denn wer glaubt, man könne medizinische Qualität und Forschung durch Sparmaßnahmen verbessern, irrt sich gewaltig. Ich wiederhole meine Forderung von vorhin. Die Anmerkung, weniger Wettbewerb soll die Qualität fördern: In Wirklichkeit fördert gesunde Konkurrenz normalerweise die Qualität. Die Nachteile der Fusion werden sein: Unter dem Etikett Kostenersparnis wird am Ende eine teure Universitätsmedizin in Landeshand entstehen, nur gut versteckt. Unsere Forderungen: volle Transparenz über die tatsächlichen Kosten der Integration und der Bauprojekte, Schutz der Beschäftigten vor betriebsbedingten Kündigungen und Verzicht auf Prestigeprojekte, solange die medizinische Grundversorgung in der Fläche gefährdet ist, wie es derzeit der Fall ist, de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 und eine klare Begrenzung der Landesmittel, damit wir, die Steuerzahler, wissen, worauf wir uns einlassen. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Olschowski. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal mit einem Dank beginnen. Vielen Dank für den Gesetzentwurf und für einen sehr breiten Konsens hier im Raum. Dank auch für die Anerkennung der Bedeutung dieses Prozesses, dem wir noch einmal eine neue Grundlage geben, eines Prozesses, der jetzt zum Verbund der Unikliniken Heidelberg und Mannheim führen wird. Ich möchte mich auch bedanken für die konstruktive Diskussion, in der ja sehr unterschiedliche Positionen zusammengekommen sind, sowohl in den Ausschüssen als auch in der Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien. Ich danke ausdrücklich dem Sozialminister, dem Finanzminister und auch dem Staatsministerium für eine intensive Arbeit und Debatte mit dem Ziel, die beste Lösung für diesen Standort zu finden. Sie wissen: Am 29. Juli dieses Jahres haben der Ministerrat des Landes und der Gemeinderat der Stadt Mannheim in ihren Sitzungen die Weichen für die Zukunft der Universitätsmedizin in der Region Rhein-Neckar gestellt. Beide Gremien haben an diesem Tag die Grundlagen für die künftige Zusammenarbeit und zur Beteiligung des Universitätsklinikums Heidelberg am Universitätsklinikum Mannheim GmbH beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen gehen wir jetzt mit der Gesetzesänderung den nächsten wichtigen Schritt hin zum Klinikverbund. Das Ziel ist natürlich, dass wir mit diesem Verbund nicht nur den Standort Heidelberg-Mannheim stark machen, sondern den ganzen Gesundheitsstandort Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Fast alle Redner haben den Rahmen beschrieben, in dem dieser Verbund arbeiten wird, auch vernetzt mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, und ich will noch einmal sagen, lieber Herr Rivoir – man muss es so sagen –: Wir haben am Ende in diesem Prozess auch Glück gehabt. Bei einer solchen Geschichte gehört das möglicherweise auch dazu. Ich habe mich gewundert, dass Sie nicht dem Mann gedankt haben, der diesem Glück dann noch einmal nachgeholfen hat; denn es war der Bundesminister für Gesundheit der Ampelregierung, Herr Lauterbach. (Zuruf des Abg. Martin Rivoir SPD) Tatsächlich muss man sagen, dass die bundesweite Situation, die es eben möglich gemacht hat, abseits vom Kartellamt diesen Verbund voranzubringen, uns sehr unterstützt. Es ist auch wichtig, das zu sagen. Ich möchte auch noch einmal sagen: Wir verwenden, lieber Herr Birnstock, vielleicht auch nicht mehr all diese Superlative; denn ehrlicherweise möchte ich mich auch nicht mit ei- (Ministerin Petra Olschowski) nem anderen Prozess in einem anderen Bundesland vergleichen. Wir haben hier eine einmalige Situation, aber wir haben schon einen hohen Anspruch an das, was dort jetzt passiert, und ich kann sagen, dass die Einwerbung eines Exzellenzclusters der beiden Unikliniken gemeinsam schon deutlich macht, wohin der Weg gehen kann, nämlich zu einer sehr herausragenden Forschung. In diesem Fall geht es um Krebsforschung. Gerade im Bereich Krebs, aber auch im Bereich Herz-Kreislauf-Krankheiten sind die Standorte sehr, sehr stark und zusammen mit Partnerinnen und Partnern, auch im außeruniversitären und auch europäischen Bereich, sehr, sehr gut aufgestellt, sodass wir sehr stark davon ausgehen, dass wir über Effizienz und Synergien finanziell eine andere Situation schaffen können und durch die Zusammenarbeit dieser forschungsstarken Standorte auch in der Gesundheitsforschung ein wichtiges Signal setzen können. Lieber Herr Balzer, in der Arbeit, die wir machen, gibt es überhaupt gar nie einen offenen Scheck. Das gibt es grundsätzlich nicht. Es ist alles transparent. Sie können sich alles ganz genau anschauen. Sie wissen auch, dass es bereits Aussagen zum Abbau von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hinblick auf das gibt, was nicht stattfinden soll. Ich will Ihnen schon sagen, dass das Ziel eines solchen Verbunds an diesem Standort natürlich die beste Versorgung der kranken Menschen in unserem Land ist. Es geht um Patientinnen und Patienten. Es geht hier nicht darum, nur irgendwie ein Prestigeprojekt auf den Weg zu bringen, sondern es geht ganz konkret darum, dass wir an diesem Standort mit den anderen Universitätskliniken im Land dafür sorgen, dass die Menschen samt der großen anderen Versorger, die wir haben, und des ganzen Kliniknetzwerks im Land die bestmögliche Versorgung in Baden-Württemberg haben, wenn sie krank werden. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich möchte ganz kurz einfach noch einmal sagen: Das Uniklinikum Mannheim ist ein in Lehre und Forschung für das Land unverzichtbarer Partner. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Gesundheitsversorgung im Rhein-Neckar-Raum. Ich habe es gesagt: Zusammen mit Heidelberg wird diese Dimension auf ein neues Fundament gestellt. Nicht zuletzt – Sie haben es schon gesagt –: Wir sichern damit auch die Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte, die für die Wahrung des hohen Standards in der medizinischen Versorgung, gerade auch in der Fläche und in den ländlichen Räumen, so dringend gebraucht werden. Wenn ich in die Zukunft blicken und sagen sollte, was eines der zentralen Themen der nächsten Jahre sein wird: Die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie die medizinische Versorgung im ganzen Land werden ganz wichtige Themen sein. Da leisten wir gerade auch am Standort Heidelberg-Mannheim einen wesentlichen Beitrag. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Es geht darüber hinaus – auch das sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt – um den weiten Bereich der Gesundheitse – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 wirtschaft. Wir sehen, dass durch diesen Verbund und durch die Initiative, die wir mit der „Health + Life Science Alliance“ auf den Weg gebracht haben, die Zahl der Gründungen und Start-ups im Gesundheitsbereich am Standort deutlich gestiegen ist. Auch das ist für Baden-Württemberg eine extrem wichtige Perspektive. Auch aus diesem Grund ist dieser Verbund so wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Dr. Alexander Becker CDU und Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die wichtigsten Aspekte des Gesetzes sind genannt worden. Wir brauchen die beihilferechtliche Basis für den Klinikverbund. Das wird in § 1 des Gesetzes ausdekliniert. Es geht ferner darum, die neue Verbund-Governance auf den Weg zu bringen. Da es am Standort Heidelberg-Mannheim eine neue Situation mit sechs Mitgliedern im Vorstand des Klinikverbunds gibt, bekommen auch die anderen Unikliniken die Möglichkeit, ihre Vorstände anders aufzustellen. Es gibt einige weitere Anpassungen. Das Thema „Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm und Uniklinikum“ ist genannt worden. Zu anderen notwendigen Änderungen: Das KIT-Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach Bundesrecht zu reduzieren. Und das Landeshochschulgebührengesetz zieht die Regelungen für ukrainische Flüchtlinge nach. Ich bitte Sie also ganz dringend, den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zu unterstützen und zur weiteren Beratung an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. Es ist ein wichtiger nächster Schritt für einen starken Klinikverbund zwischen Heidelberg und Mannheim und einen noch stärkeren Gesundheitsstandort Baden-Württemberg. Ich danke Ihnen ganz herzlich. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9704 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 12 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU – Gesetz über die ergänzende Förderung von Schulbau-, Ganztagsbau- und Schulsanierungsmaßnahmen kommunaler Schulträger mit hohem Auswärtigenanteil (Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz – SchbEFöG) – Drucksache 17/9705 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für (Präsidentin Muhterem Aras) die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Die Fraktion GRÜ-NE und die Fraktion der CDU teilen sich die Redezeit für die Begründung. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Nentwich das Wort.
Ralf Nentwich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Schule sprechen – auch zu dieser späten Uhrzeit –, reden wir nicht nur über Mauern, Dächer und Heizkörper. Wir reden über Zukunftsräume, über Orte, an denen Kinder lernen, denken, Kreativität entwickeln und ihren Platz in der Welt finden sollen. (Abg. Sandro Scheer AfD: Aber ohne Tracking!) Deshalb müssen wir uns ehrlich fragen: Wie sieht sie eigentlich aus, die Schule, die unsere Kinder auf die Zukunft vorbereitet? Noch wichtiger: Tun wir wirklich genug, damit diese Zukunft nicht an bröckelndem Putz, maroden Wänden oder veralteten Raumkonzepten scheitert? (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Ich sage es deutlich: Der Raum ist für uns der dritte Pädagoge. Das ist wissenschaftlich belegt und für jede Lehrkraft eine tägliche Erfahrung. Ein Lernraum kann inspirieren, oder er kann auch bremsen. Er kann Neugier wecken oder Frust erzeugen. Er kann Zusammenarbeit fördern oder Kinder in starre Reihen zwingen. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg hat in seinem Gutachten zu Lernräumen der Zukunft unmissverständlich festgelegt und festgehalten: Moderne Schulen brauchen Räume, die Begegnung, Bewegung und Beteiligung ermöglichen, Räume, die so flexibel sind wie das Lernen selbst, (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Sturm CDU) Räume, die digitale Bildung nicht nur ermöglichen, sondern diese auch sinnvoll einbetten, Räume, die Inklusion und Teilhabe leben, für jedes Kind, unabhängig von Herkunft, Begabung und Handicap. Heute reden wir über das SchbEFöG – ich habe mich beim Kollegen Miller extra juristisch abgesichert, dass man das wirklich auch so ausspricht –, das Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz, ein Thema, das bei uns Grünen – und bestimmt auch bei vielen anderen – in den letzten Monaten in den Wahlkreisen besonders wichtig war. Es betrifft die sogenannten Altfälle in der Schulbauförderung. Dabei geht es um Schulen, die von vielen Kindern und Jugendlichen aus umliegenden Gemeinden besucht werden. Für die Schulstandortgemeinden bedeutet das oft eine hohe finanzielle Belastung; denn sie tragen die Bau- und Sanierungskosten, obwohl ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler gar nicht aus ihrer Kommune stammt. Bisher wurde die Situation über den Auswärtigenzuschlag abgefedert, eine zusätzliche Förderung des Landes, die anerkennt, dass eine Stadt oder Gemeinde Verantwortung über die eigenen Grenzen hinaus übernimmt. Die Verwaltungsvorschrift zur Schulbauförderung sieht außerdem vor, dass sich auch die Umlandkommunen an den de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Kosten beteiligen. Das hat auch das Geislinger Urteil aus dem Jahr 2022 bestätigt. Doch – wir wissen es alle – die Realität war konfliktreicher. In vielen Regionen kam es zu Spannungen zwischen den Schulstandortgemeinden und ihren Nachbarn, die sich an den Kosten nicht beteiligen wollten. Einige dieser Streitigkeiten landeten sogar vor Gericht. Deshalb war es uns Grünen gemeinsam mit der CDU hier ein Anliegen, eine wirklich faire Lösung zu schaffen. Wir haben uns da auch mit den kommunalen Landesverbänden kurzgeschlossen, die dies ebenfalls mitgetragen haben. Für die Altfälle, also für Projekte, für die die Förderanträge vor der neuen Verwaltungsvorschrift bewilligt wurden und die noch nicht vollständig abgerechnet sind, haben wir eine einmalige Ausnahmeregelung geschaffen: Das Land verdoppelt nachträglich den bereits bewilligten Auswärtigenzuschlag – eine spürbare Entlastung für die betroffenen Kommunen. Mit der neuen Förderung wird der Faktor für den Auswärtigenzuschlag von 0,7 auf 1,0 erhöht. Voraussetzung ist, dass die Schule zum Jahresende 2024 noch nicht abgerechnet war und mindestens 30 % der Schülerinnen und Schüler aus der anderen Gemeinde kommen. Damit greifen wir jenen unter die Arme, die über Jahre Verantwortung getragen haben, oft über die eigenen Kapazitätsgrenzen hinaus. Die Mittel dafür sind im Haushalt bereits fest eingeplant; finanziert wird die Unterstützung aus dem Topf der Schulbauförderung, den wir im Haushalt von 200 Millionen € auf 450 Millionen € jährlich aufgestockt haben – und zwar soll dies dauerhaft sein. Das ist ein starkes Zeichen für Verlässlichkeit und Planungssicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Ziel ist klar: Wir befrieden die alten Konflikte, wir schaffen faire Rahmenbedingungen zwischen Schulträgern und Nachbarkommunen, und wir sorgen dafür, dass die Kinder und Jugendlichen endlich das bekommen, was sie verdienen: eine moderne, funktionierende und zukunftsfähige Schule. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das ist fair, das ist partnerschaftlich, und – wenn ich das so sagen darf – das trägt auch die grüne Handschrift: pragmatisch, gerecht, zukunftsorientiert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Rai- ner Balzer AfD: Oje, oje! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Oje!) Wir erleben gerade, wie sich Bildung grundlegend verändert. Die Welt, in der unsere Kinder leben, ist komplex, digital, vernetzt. Sie erlaubt keine starren Antworten, sondern verlangt die Fähigkeit, Fragen zu stellen, gemeinsam Lösungen zu finden und Verantwortung zu übernehmen. Das nennen wir die sogenannten 21st Century Skills – oder, wenn man in die Zukunft denkt, die sogenannten Future Skills: Kreativität, kritisches Denken, Kommunikation, Kooperation. Genau diese Kompetenzen entstehen nicht zwischen starren Wänden und in alten Gebäuden, auf festgeschraubten Tischen oder an ei- (Ralf Nentwich) ner Fronttafel; sie entstehen dort, wo Räume offen sind, wo Ideen fließen dürfen, wo Lernen Bewegung, Begegnung und Beteiligung bedeutet. Wir stehen in Baden-Württemberg nicht schlecht da. Das ist aber kein Grund, uns auszuruhen. Wir haben, wie bereits gesagt, beschlossen, 250 Millionen € pro Jahr zusätzlich für Schulbau und Sanierung bereitzustellen, und wir steigern damit jetzt das Fördervolumen auf 450 Millionen € jährlich – ein klares Signal: Wir investieren in Bildung, nicht in Stillstand. Dabei fördern wir auch die Sanierung von Lehrschwimmbecken mit bis zu 30 Millionen € – weil Schwimmen keine Freizeitbeschäftigung ist, sondern eine Überlebenskompetenz. Wir investieren mit Landesmitteln in Höhe von 861 Millionen € bis 2029 massiv in den Ganztag an Grundschulen. Trotzdem wissen wir alle: Der Investitionsstau in Deutschland ist gewaltig. Der Verband Bildung und Erziehung spricht von rund 55 Milliarden €, die bundesweit fehlen, um Schulen zu modernisieren. Das ist nicht nur ein Investitionsstau, das ist ein Innovationsstau. Darum sagen wir: Investitionen in Räume sind auch Investitionen in Chancen. Jeder Neubau, jede Sanierung ist auch eine pädagogische Entscheidung. Ein besonders schönes Beispiel, wie Bildung, Raum und Nachhaltigkeit zusammenfinden, ist übrigens unser Landesprojekt „Naturnahe Schulgelände in Baden-Württemberg“, das sehr, sehr gut angenommen und an zehn Standorten umgesetzt wird. Damit fördern wir Schulen mit ihren Außenflächen, mit Grünflächen, Schulgärten, Insektenhabitaten und Schatten spendenden Bäumen. Das Ziel ist es, den Schulhof in eine inspirierende Umgebung des Lernens und der Verantwortung für die Natur und Umwelt zu verwandeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme auf die Zielgerade. Die Schule der Zukunft ist kein ferner Traum. Sie beginnt dort, wo wir den Mut haben, alte Mauern zu öffnen, im Kopf wie im Klassenzimmer. Lassen Sie uns weiter investieren, nicht nur in Beton, sondern in Begeisterung, nicht nur in Technik, sondern in Teilhabe, nicht nur in Räume, sondern in Möglichkeiten. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Unser Gesetzent- wurf!)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sturm.
Andreas Sturm CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der CDU-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, die kommunalen Schulträger dabei zu unterstützen, gemeinsam für einen attraktiven Lern- und Lebensraum Schule zu sorgen. Die Schulbauförderung des Landes ist ein wichtiger Impuls für moderne Schulgebäude und durchdachte pädagogische Lernumgebungen. Ich bin dem Kollegen Nentwich dankbar, dass er die Rahmenzahlen genannt hat: das Fördervolumen, das wir im Haushalt 2025/2026 von 200 Millionen € auf 400 Millionen € erhöht haben, die Ganztagsförderung in Höhe von 861 Millionen €, e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 die Erhöhung des Auswärtigenzuschlags von 0,7 auf 1,0. 0,3 hört sich jetzt nach wenig an; da können aber – ein Rechenbeispiel – bei einem Schulhausbau, der 10 Millionen € kostet, gut und gern über eine halbe Million Euro zusätzlich herauskommen. Ich denke, das ist ein ganz wichtiges Signal. Wir unterstreichen, dass es das gemeinsame Interesse vom Land und den kommunalen Schulträgern ist, Klagen zwischen einer Standortgemeinde und den Umlandgemeinden auch in Zukunft zu vermeiden. Das war nämlich auch der Grund, dass wir hier reagieren mussten. Ich meine auch, dass wir mit der Altfallregelung eine pragmatische Lösung gefunden haben. Nicht jede Pauschallösung ist gut, aber diese Pauschallösung ist sehr gut. Das haben wir auch in den Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden mitbekommen. Da danke ich an dieser Stelle auch für die konstruktiven Gespräche. Mit dem heutigen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen machen wir also einen weiteren wichtigen Schritt nach vorn. Aber ein guter Fahrer schaut nicht nur nach vorn, sondern auch in den Rückspiegel. Das haben wir getan. Deswegen vielen Dank auch an unseren Koalitionspartner, dass wir da schnell agieren konnten, als wir gemerkt haben, dass die Zeit drängt, und dass wir diesen Gesetzentwurf heute noch eingebracht haben. Wir geben hiermit den Kommunen eine weitere Unterstützung in herausfordernden Zeiten. Wir tragen zur Befriedung schwebender Rechtsstreitigkeiten zwischen den Standortkommunen und den Umlandkommunen bei. Das ist ein wichtiges Signal für die enge Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktiven Gespräche. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Steinhülb-Joos.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Uns allen ist bewusst, wie groß der Sanierungsstau ist. Jede und jeder Abgeordnete stellt das beim Besuch der Schulen und in den Gesprächen mit den kommunalen Vertreterinnen fest. Die grün-schwarze Landesregierung hat hier viel zu lange die Situation der Schulen und die Situation der kommunalen Schulträger ignoriert. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Wir alle wissen doch um die Wichtigkeit der Schulgebäude. Es wurde schon gesagt: Das Schulgebäude als dritter Pädagoge schafft die Grundlagen für ein modernes, innovatives, pädagogisches und Partizipation ermöglichendes Konzept, und zwar für den Unterricht, aber auch für das ganztägige Lernen. An dieser Stelle muss jetzt doch gesagt werden: 2024 und 2025 hatten wir im Land gerade einmal 20 % Ganztagsschulen mit dem gesetzlich verankerten Ganztagskonzept. Der Ganztagsausbau lief hier aufgrund der grün-schwarzen Behäbigkeit viel, viel zu stockend. Ich kann das belegen mit einer Grafik der Kultusministerkonferenz. Baden-Württemberg steht – schade, dass Herr Poreski nicht mehr da ist – an drittletzter Stelle, steht auf Platz 14 von 16 Bundesländern. Ich denke, das ist ganz bestimmt nicht vorzeigefähig. (Katrin Steinhülb-Joos) (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dennis Birnstock und Rudi Fischer FDP/DVP und Daniel Born [frak- tionslos]) Auch die aktuelle ifo-Studie zeigt ganz klar die Vorteile der Ganztagsschule: Sie hat positive Auswirkungen auf die Deutschnote und verbessert die Chance, auf eine weiterführende Schule zu kommen. Weiter sorgt sie für ein viel besseres Schulklima, und es findet an der Ganztagsschule, wie die Studie ergeben hat, viel weniger Mobbing statt. Die Kommunen sind hier vielfach belastet. Das Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz begrüßen wir daher grundsätzlich. Es hilft den Kommunen an dieser Stelle auf jeden Fall, denn es geht, wie auch schon erläutert wurde, um den Anteil der auswärtigen Schülerinnen und Schüler. Es gab früher eine Empfehlung, wonach die umliegenden Gemeinden ab einem Anteil von 50 % an den Kosten beteiligt werden könnten. Das verwaltungsgerichtliche Geislinger Urteil hat hier ergeben, dass bereits ein Anteil von 30 % genügen könnte. Das heißt jetzt nicht, dass die Kommunen auf einen großen Anteil verzichten müssen; denn der wurde ja nie bezahlt, aber auch nie gefordert. Deshalb braucht es jetzt – und das begrüßen wir – eine Nachsteuerung und eine viel höhere Beteiligung des Landes an den Schulbau- und Sanierungskosten. Wir erkennen an, dass es hier jetzt Kompromisse zwischen der grün-schwarzen Landesregierung und den Kommunen gegeben hat, und wir danken ausdrücklich den kommunalen Landesverbänden für ihren Einsatz. Allerdings fällt es uns schwer, die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die aktuelle Lage und auch die Situation vor Ort einschätzen zu können und herauszufinden, ob damit die Kommunen tatsächlich befriedet werden können und ob es auch tatsächlich den Streitwert mindert. Für uns ist es wichtig, dass diese Förderungen verstetigt werden, dass sie dauerhaft angelegt werden; denn es wird noch ganz schön lange brauchen, um diesen Sanierungsstau abzubauen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Wir sind auch schon sehr gespannt auf die Einschätzung der Kommunen in der Anhörung. Wir sind gespannt, was aus Sicht der Kommunen der Mehrwert sein wird, und wir sind auch gespannt, welcher Nachbesserungsbedarf genannt wird. Das Land kann hier auch noch an anderer Stelle nachsteuern. Bei allen den Schulbau betreffenden Programmen wäre es für die Schulen hilfreich, wenn das Geld sofort mit Baubeginn ausgezahlt wird, nicht erst mit den ersten Abschlagszahlungen. Abschließend möchte ich noch einen Appell an Sie richten: Bitte hören Sie auf alle Schülerinnen und Schüler, auf den Landesschülerbeirat! Sie beklagen sich über den Zustand der Schulen, sie beklagen sich über den Zustand der Toiletten, sie beklagen sich über den Zustand der Klassenzimmer. In diesem Sinn sollten wir doch hier alle etwas erwarten, vor allem auch das Gute. Vielen Dank. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos])
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile das Wort Herrn Abg. Birnstock.
Dennis Birnstock FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sogenannte Geislinger Urteil hat vor fast drei Jahren Wellen geschlagen, die bis heute in vielen Rathäusern spürbar sind. Damals ging es um die Daniel-Straub-Realschule in Geislingen; aber das Thema betrifft längst das ganze Land. Wer trägt die Kosten, wenn Kinder aus Nachbargemeinden die Schule besuchen, und was passiert, wenn sich die Kommunen nicht einigen? Die Antwort des Verwaltungsgerichtshofs war klar: Auch Umlandgemeinden müssen sich beteiligen, wenn ein dringendes öffentliches Bedürfnis besteht. Das war juristisch richtig, aber politisch hat es ein Grundproblem sichtbar gemacht: Kommunen, die eigentlich gemeinsam für gute Bildung sorgen wollen, stehen sich plötzlich vor Gericht gegenüber – das ist absurd. Wir reden von Bildung, von jungen Menschen, von Zukunft und enden bei Anwaltskanzleien und Gerichtskosten. Darum ist es grundsätzlich gut, dass die Regierungsfraktionen jetzt versuchen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wenigstens etwas Ruhe in die Situation zu bringen und mit dem zusätzlichen Geld die finanzielle Schieflage der betroffenen Kommunen auszugleichen. Aber: Dieses Gesetz löst das eigentliche Problem nicht. Es bedeckt die Wunden mit Geld, behandelt sie aber nicht wirklich. Lieber Kollege Nentwich: So, wie Sie sich geäußert haben, könnte man fast meinen, dass ich in dem Gesetzentwurf einige Seiten mit grüner Tinte übersehen hätte, aber mir sind keine nachhaltigen Lösungen an dieser Stelle bekannt. So bleibt der § 31 im Schulgesetz, wie er ist. Das zwingt Kommunen, auch künftig notfalls gegeneinander zu klagen. Das ist keine nachhaltige Bildungspolitik und vergiftet gleichzeitig die kommunalen Beziehungen. (Beifall bei der FDP/DVP) Doch ob die Beruhigungspille wirkt, hängt maßgeblich davon ab, ob das Geld auch ankommt oder ob es nur wieder ins Schaufenster gestellt wird. Wenn Sie sich fragen, wie ich das meine: Das haben wir schon bei den 30 Millionen € pro Jahr für Schwimmbäder gesehen. Im Doppelhaushalt stehen sie drin – glänzend präsentiert seit elfeinhalb Monaten –, aber abrufbar sind sie bis heute nicht, weil die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung noch immer nicht überarbeitet ist. Dann seien Sie das nächste Mal bitte so ehrlich und feiern sich erst dann für das Geld, wenn es abfließt. Nun hört man allerdings, dass die neue VwV SchulBau endlich und sogar noch vor Weihnachten kommen soll. (Abg. Ralf Nentwich GRÜNE: Ja!) Das glaube ich aber erst, wenn ich sie unter dem Tannenbaum sehe, und zwar unterschrieben und nicht verpackt. (Vereinzelt Heiterkeit) (Dennis Birnstock) Doch ich hoffe, dass dieses Weihnachtsgeschenk nicht zur Enttäuschung wird. Vielleicht überprüfen Sie noch mal, ob die VwV den Beschenkten überhaupt gefallen könnte. Denn obwohl die Landesregierung immer wieder die Wichtigkeit von Bürokratieabbau betont, scheint man hier eher den Bürokratieturbo zu zünden. Denn erstens soll der Landesbetrieb Vermögen und Bau künftig bei viel mehr Projekten beteiligt werden – auch bei kleineren Schulbauten. Das klingt nach Kontrolle, Misstrauen und monatelangen Verzögerungen. Denn die Architekten und Planer bei Vermögen und Bau langweilen sich meines Wissens schon heute nicht. Wer so plant, braucht bald mehr Geduld als Beton. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Zweitens soll künftig schon bei der Antragstellung eine Kostenberechnung nach DIN 276 auf der dritten Ebene vorliegen – also in etwa so detailliert, wie oftmals erst beim Leistungsnachweis am Ende eines Projekts. Das würde für den Gemeinderat vor Ort aber bedeuten, dass er bis dahin gar nicht weiß, ob er überhaupt einen Zuschuss bekommt. Das ist praxisfern und führt im Zweifel dazu, dass nötige Schulbauprojekte schon früh beerdigt werden, wenn klar ist, dass es ohne einen Landeszuschuss nicht finanzierbar wäre. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD) Die bisherige Lösung, eine solide Kostenschätzung auf der Basis bewährter Indizes, war hingegen praxistauglich. Warum also etwas ändern, das funktioniert? Darum lautet unsere Botschaft heute: Ja, es ist richtig, dass das Land jetzt finanziell Verantwortung übernimmt. An dieser Stelle bin ich froh, Herr Kollege Nentwich, dass Sie Grüne Ihrem eigenen Gesetzentwurf auch zustimmen werden. (Vereinzelt Heiterkeit) Aber es reicht natürlich nicht, nur mit dem Geldbeutel zu winken, während gleichzeitig der Aktenordner noch dicker gemacht wird. (Zuruf von der AfD: Ja!) Was die Kommunen brauchen, sind nicht mehr Misstrauen und Kontrolle, sondern mehr Vertrauen und Pragmatismus, eine schlanke Verwaltungsvorschrift, die Mittel wirklich fließen lässt, ein reformierter § 31 des Schulgesetzes, der Kooperation statt Klagen fördert, und ein Land, das Schulbau nicht zum bürokratischen Hindernislauf macht. Dann, meine Damen und Herren, wäre wirklich etwas gewonnen: für die Kommunen und die Kinder in unserem Land und für das Vertrauen in die hiesige Bildungspolitik. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Christine Neumann-Martin und Andreas Sturm CDU)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Balzer das Wort. (Abg. Anton Baron AfD: Guter Mann! – Zuruf von der AfD: Bester Mann!) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Hinter dem Gesetzentwurf mit dem schönen Titel „Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz“ verbirgt sich eine prekäre finanzielle Lage unserer Kommunen, insbesondere wenn es um Schulbau und um Ganztagsausbau geht. Der Ganztagsausbau ist teuer, weil man Küchen braucht. Daran hat man früher wahrscheinlich nicht gedacht. Normale Schulsäle sind natürlich billiger. Dieses Gesetz soll den betroffenen Gemeinden zusätzliche Landesmittel geben, damit laufende Bau- und Sanierungsprojekte überhaupt fertiggestellt werden können. Warum braucht man das? Weil heute selbst solide geplante Projekte plötzlich Finanzierungslücken aufweisen – durch steigende Baukosten wegen falscher, überzogener baurechtlicher Vorgaben. Die Ausgaben sind explodiert, und die Kommunen können dies nicht mehr schultern. Da frage ich Sie an dieser Stelle – oder gebe den gleichen Hinweis wie gestern Abend beim Heilbäderverband –: Warum konnte eine normale Kommune – normal, durchschnittlich, nicht mit Mercedes oder SAP an Bord, sondern einfach eine ganz normale Kommune wie meine Heimatgemeinde – in den Siebziger-, Achtzigerjahren noch selbst ein großes Heilbad, also ein Riesenvolumen stemmen, mit privater Hilfe? Warum geht das heute nicht mehr? Ja, warum? Haupttreiber heute sind zu hohe Personal- und Sachkosten und die zu teure Energie. Die sogenannten Pflichtaufgaben besonders im sozialen Bereich sind um über 40 % gestiegen: Ausgaben für die Grundsicherung – über 50 % des Bürgergelds gehen allerdings an Nichtdeutsche –, Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für die Unterbringung und Integration von sogenannten Geflüchteten und vieles mehr. Diese sozialen Wohltaten und Leistungen sind bundesgesetzlich vorgeschrieben, aber sie werden nicht hinreichend von Bund und Land finanziert. (Beifall bei der AfD) Dazu gibt es neue Pflichtaufgaben wie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027. Wer baut die notwendigen Räume? Wer bezahlt das Personal? Schon jetzt fehlen Plätze, Räume und Erzieherinnen. Gestiegene Baukosten und der sogenannte Fachkräftemangel werden das verschärfen. Aber durch die grüne Deindustrialisierungspolitik wird es ja bald genug einheimische Fachkräfte geben. Die bittere Wahrheit ist: Die Kommunen können sich ebenso wie die Privaten das Bauen nicht mehr leisten. Investitionen werden verschoben, weil das Geld fehlt, selbst für notwendige Projekte. (Abg. Anton Baron AfD: Richtig!) Da braucht man sich nur einmal eine Schule im ländlichen Raum anzuschauen – im städtischen wahrscheinlich auch. Dann sehen Sie es mit eigenen Augen. (Dr. Rainer Balzer) Das heißt: Man kann die Pflichtaufgaben überhaupt nur noch mit Sonderfinanzspritzen des Landes abarbeiten. An dieser Stelle greift dieses Gesetz; daher ist es richtig, aber es ist eine Einzelfalllösung. Das ist im Kern eigentlich falsch. Im Kern müsste man dafür sorgen, dass neue oder erweiterte Pflichtaufgaben immer mit einer entsprechenden Finanzausstattung einhergehen. Das Konnexitätsprinzip – wer die Musik bestellt, bezahlt – muss konsequent angewandt werden. (Beifall bei der AfD) Und zweitens: Wir brauchen strukturell festgelegte Landesmittel für Bildung und Infrastruktur. Die Schulbauförderung muss auskömmlich und planbar sein. Sie darf nicht aus Einzelprogrammen und Einzelgesetzen bestehen. Deswegen fordern wir: Finanzieren Sie die Kommunen strukturell statt nur punktuell. Die Finanzierung der Städte und Gemeinden muss verlässlich und aufgabengerecht sein. Deshalb fordern wir einen angemessenen Anteil an der Einkommensteuer der Bürger der Gemeinde bei gleichzeitiger Abschaffung der Grund- und Grunderwerbsteuer in allen Kommunen. Das wäre der richtige Schritt in eine solide Zukunft. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf: Keine Ahnung!) Damit wäre sichergestellt, dass alle Kommunen – alle Kommunen! – (Abg. Nicolas Fink SPD: Totale Ahnungslosigkeit!) ihre Aufgaben eigenverantwortlich erfüllen und ihre Schulen modernisieren und ausbauen können. Wir alle wollen doch, dass jedes Kind in Baden-Württemberg eine gute Schule besuchen kann, und zwar unabhängig vom Wohnort und von politischen Einzelfallentscheidungen. (Beifall bei der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: Su- per! – Weitere Zurufe von der AfD, u. a.: Sehr gut!)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Schopper. (Abg. Sandro Scheer AfD: Trommelwirbel!) Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist doch immer wieder schön, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Also, „schön“ wür- de ich es nicht nennen!) welche Schrebergärten bei solchen Debatten zu einem eigentlich relativ einfachen Gesetzentwurf bedient werden. Nichtsdestotrotz will ich Herrn Birnstock schon heute, am 13. November, sagen: Weihnachten wird für Sie ein schönes Fest. (Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP: Da freue ich mich!) Die VwV wird kommen. Und es ist so: Die Vorgabe betreffend die DIN 276 war ein ausdrücklicher Wunsch der Kommunen. Nachdem wir sehr de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 kommunalfreundlich sind, gehen wir natürlich auf die Wünsche der Kommunen ein. Es ist trotzdem an uns, was wir von diesen aufnehmen. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Erhöhung der Zuschüsse für die Auswärtigen. Der Hintergrund des Gesetzentwurfs – es ist mehr Geld im Topf; er wird von 200 Millionen € auf 450 Millionen € erhöht – wurde schon weidlich beschrieben: Aufgrund des Geislinger Urteils werden die Umlandkommunen, aus denen Kinder Schulen in benachbarten größeren Städten besuchen, für eine auskömmliche Finanzierung herangezogen, damit dort die Renovierung der Schulbauten möglich ist. Das war natürlich ein Herd des Unfriedens. Ich habe natürlich einigen Gesprächen beigewohnt. Und bei manchen Gesprächen hatte ich das Gefühl, ich müsste aufgrund der unterschiedlichen Meinungen der Bürgermeister – meist waren es Bürgermeister und keine Bürgermeisterinnen – die UN-Blauhelmtruppen hinzuziehen. Daher stellte sich die Frage: Wie kann man einen Unfrieden, der sich aus einem Urteil ergibt, etwas abmildern? Das erreichen wir durch die Erhöhung der Mittel, durch die Erhöhung der Auswärtigenzuschläge. Ich will es Ihnen noch mal sagen: Der Antragsstau ist bei den bisherigen Baumaßnahmen nicht so groß gewesen. Wir konnten den Anträgen immer nachkommen, sodass wir keinen großen Antragsstau haben. Aber natürlich stehen viele Baumaßnahmen an. Ich meine, Sie alle sind regelmäßig in Schulen. Da bekommt man manchmal das Gefühl, dass man gerade erst selbst an der Schule war. Viele Schulen wurden zu Zeiten geburtenstarker Jahrgänge gebaut; ich gehöre selbst einem geburtenstarken Jahrgang an. Diese Schulen sind in die Jahre gekommen. Dass man Schulen heutzutage anders bauen würde als noch zur Zeit, in der man Flurschulen gebaut hat, ist klar. Daher werden die Schulen nach und nach auf den aktuellen pädagogischen Stand – Schule als dritter Pädagoge – umgebaut: Lernateliers, Räumlichkeiten für selbstständiges Lernen. Das alles ist eingerechnet. Das ist der eine Teil. Warum jetzt dieser Gesetzentwurf? Dazu kann ich auch im Bildungsausschuss noch mal etwas sagen. Wir führen ja auch eine öffentliche Anhörung durch. Zudem haben wir im Dezember noch die zweite Lesung des Gesetzentwurfs hier im Plenum. Der Hintergrund des Gesetzentwurfs ist: Wir wissen, dass es erhöhte Mittel innerhalb dieses Topfes gibt und dass es erhöhte Mittel für auswärtige Kinder gibt, wenn sie mehr als 30 % der Schülerinnen und Schüler an den Schulen ausmachen. Und jetzt gibt es natürlich die Fälle, die gesagt haben: „Jetzt habe ich gerade gebaut.“ Sie haben zwar alle eine Zusicherung gegeben, dass man diese Baumaßnahmen finanzieren kann. Aber zu diesen Fällen haben wir mit der kommunalen Seite nochmals sehr intensive Gespräche geführt. Wie kann man aber diese Schwebefälle, die noch nicht so lange her sind und deren Schlussabrechnung zum Jahresende 2024 noch nicht vorlag, in diesen Topf mit hineinnehmen? Das ist der eigentliche Hintergrund für diesen Gesetzentwurf. Da haben wir jetzt eine Lösung gefunden. Nachdem wir aber wissen, dass ein vorzeitiger Baubeginn normalerweise förderschädlich ist, werden wir das jetzt mit diesem Gesetzentwurf heilen. Das ist der eigentliche Hintergrund. (Ministerin Theresa Schopper) Deswegen freue ich mich, dass wir trotz vieler Anmerkungen eine breite Unterstützung haben, und ich hoffe, dass wir die auch im Dezember haben werden, damit Herr Birnstock sich noch ein zweites Mal auf Weihnachten besonders freuen kann. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9705 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und federführend an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank. Punkt 13 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 bis 28 gemeinsam auf: Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2025, Az.: 1 BvR 656/25 – Verfassungsbeschwerde gegen das Rettungsdienstgesetz – Drucksache 17/9798 Berichterstattung: Abg. Dr. Boris Weirauch Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 22. Juli 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2015 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 7: Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen – Drucksachen 17/9189, 17/9713 Berichterstattung: Abg. Ulli Hockenberger Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 16. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2017 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 15: Förderung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen nach dem Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz – Drucksachen 17/9457, 17/9714 Berichterstattung: Abg. Winfried Mack Punkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2019 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 23: Duale Hochschule Baden-Württemberg – Drucksachen 17/9494, 17/9715 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf Punkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2021 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 26: Neuausrichtung der IT-Koordinierungsstelle für das BelWü-Netz – Drucksachen 17/9512, 17/9716 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf Punkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 25. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 15: Förderprogramm „Landärzte“ neu ausrichten – Drucksachen 17/9523, 17/9712 Berichterstattung: Abg. Rudi Fischer Punkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 11. August 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2024 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 11: Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher – Drucksachen 17/9586, 17/9711 Berichterstattung: Abg. Dr. Markus Rösler Punkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 30. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 13. Dezember 2017 „Flüchtlingsaufnahme in Baden-Württemberg“ – Drucksachen 17/9566, 17/9707 Berichterstattung: Abg. Daniela Evers Punkt 22: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport zu der Mitteilung der Landesregierung vom 26. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Qualität der Schulabschlüsse erhalten – Drucksachen 17/9535, 17/9692 Berichterstattung: Abg. Dr. Alexander Becker (Präsidentin Muhterem Aras) Punkt 23: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu der Mitteilung der Landesregierung vom 31. Juli 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“; hier: Bericht an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu Handlungsfeld 4 – Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft und Nutzung ihrer Potenziale zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung – Drucksachen 17/9109, 17/9682 Berichterstattung: Abg. Carola Wolle Punkt 24: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu der Mitteilung der Landesregierung vom 8. August 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Kulturund Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg – Drucksachen 17/9331, 17/9683 Berichterstattung: Abg. Felix Herkens Punkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 4. August 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zum Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration – Schließung weiterer Notfallpraxen im Land verhindern – Drucksachen 17/8867, 17/9788 Berichterstattung: Abg. Jochen Haußmann Punkt 26: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration a) zu der Mitteilung der Landesregierung vom 31. Juli 2025 – Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“; hier: Bericht an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zum Handlungsfeld I – Krisenfestes Gesundheitswesen – Drucksache 17/9272 b) zu der Mitteilung der Landesregierung vom 31. Juli 2025 – Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“; hier: Bericht an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zum Handlungsfeld III – Berück-Schluss: de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 sichtigung gesellschaftlicher Strukturen und Betroffenheiten bei der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung – Drucksache 17/9267 Drucksache 17/9787 Berichterstattung: Abg. Nikolai Reith Punkt 27: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales a) zu der Mitteilung des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 18. September 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Unionsunterstützung für den Schengen-Raum, die integrierte europäische Grenzverwaltung und die gemeinsame Visumpolitik für den Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 541 final (BR 449/25) – Drucksache 17/9644 b) zu der Mitteilung des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 14. Oktober 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Unionsunterstützung in den Bereichen Asyl, Migration und Integration für den Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 540 final (BR 448/25) – Drucksache 17/9669 Drucksache 17/9749 Berichterstattung: Abg. Sabine Hartmann-Müller Punkt 28: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/9585 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Vielen Dank. Der unter Punkt 29 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Damit sind wir am Ende der heutigen Plenarsitzung angelangt. Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 3. Dezember 2025, um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung. Kommen Sie gut nach Hause, in die Wahlkreise, wohin auch immer. 18:02 Uhr Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale f Zur Wahl werden vorgeschlagen: AfD Dr. Balzer Hörner 12.11.2025 Anton Baron und Fraktion Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl der stellvertretenden parlamentarischen Mitglieder Ba in den Oberrheinrat Zur Wahl werden vorgeschlagen: AfD Dr. Balzer Eisenhut 12.11.2025 Anton Baron und Fraktion e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Anlage 1 für politische Bildung Anlage 2 aden-Württembergs Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP Wahl der Mitglieder des Datenschutzaufsichtsgremiums Zur Wahl werden vorgeschlagen: GRÜNE CDU SPD Evers Bückner Weber Hagmann Deuschle Hentschel von Eyb Tuncer 12.11.2025 Andreas Schwarz und Fraktion Manuel Hagel und Fraktion Andreas Stoch und Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und Fraktion Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl der Mitglieder des Datenschutzaufsichtsgremiums Zur Wahl wird vorgeschlagen: AfD Lindenschmid 12.11.2025 Anton Baron und Fraktion de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Anlage 3 FDP/DVP Weinmann Anlage 4
