Tim Bückner
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Pflege in Baden-Württemberg. Das klingt jetzt zugegebenermaßen etwas floskelhaft, ist aber meine tiefe und feste innere Überzeugung. Deshalb danke ich an dieser Stelle zuallererst der Entlastungsallianz für den Impuls und für die Vorschläge, die hinsichtlich des WTPG erarbeitet wurden. Ich danke dem Ministerium ganz herzlich für diesen Gesetzentwurf, mit dem diese Vorschläge in das neue TPQG überführt wurden, und danke auch für die Kompromisse, die hinsichtlich der Heimmitwirkung und der ambulant betreuten Wohngemeinschaften gefunden wurden. Es sind nicht nur Industrie, Mittelstand und Handwerk, die unter der Bürokratie ächzen, es ist auch die Sozialwirtschaft. Das ist ein Aspekt, der häufig übersehen wird. Ich habe in den vergangenen viereinhalb Jahren unzählige Heime besucht und mit Trägern, Heimleitungen und Belegschaften reden können. Dabei verging kein Gespräch – wirklich kein Gespräch –, in dem diese ausufernde Bürokratie gerade im Bereich der Heimaufsicht nicht zur Sprache kam. Mit diesem Gesetzentwurf gelingt meiner festen Überzeugung nach ein wirklich guter und großer Wurf in Sachen Bürokratieabbau in der Pflege. Auch ich möchte auf die drei wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs kurz eingehen, die bereits angesprochen wurden und die in den vergangenen Wochen entsprechende Reaktionen hervorgerufen, ausgelöst haben, die wir selbstverständlich respektieren. Mit der Streichung der Heimmitwirkungsverordnung und der Aufnahme der Heimmitwirkung ihrerseits in § 1 des neuen TPQG flexibilisieren wir die Bewohnerteilhabe und gewährleisten gleichzeitig, dass sich keine Heimleitung dem Wunsch verschließen kann, dass die Heimmitwirkung vor Ort praktiziert wird. Das macht die konkrete Ausgestaltung deutlich einfacher und unbürokratischer, als dies bisher der Fall gewesen ist. Mit der Herausnahme der ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem TPQG und damit aus dem Ordnungsrecht insgesamt korrigieren wir eine Systemwidrigkeit. Bei den WGs steht die Häuslichkeit ganz klar im Mittelpunkt und überwiegt gegenüber dem pflegerischen Aspekt bei dieser freiwillig gewählten Wohnform bei Weitem. Nicht die jetzt erfolgte Herausnahme ist der Fehler. Dieser wurde früher durch die systemwidrige Aufnahme der Wohngemeinschaften ins WTPG begangen und wird nun korrigiert. Die zusätzliche Option der freiwilligen Zertifizierung der WGs ermöglicht den Menschen, hier Qualitätsstandards und qualitätszertifizierte Wohngemeinschaften einfach identifizieren zu können. Meines Erachtens ist die Herausnahme der (Tim Bückner) Wohngemeinschaften auch eine Chance für neue Wohnformen, wobei ich ganz explizit den Begriff „stambulant“ nennen möchte. Zuletzt ist die Neuordnung der Kontrollen der Heimaufsicht der für mich persönlich wichtigste Aspekt im TPQG. Die bisherige Kontrolldichte und der damit verbundene Aufwand lähmten die Heimleitung regelrecht und haben die Belegschaft – Petra Krebs hat es eben aus eigener Erfahrung schon gesagt – mit der Vor- und Nachbereitung solcher Termine – selbst bei Regelterminen – oft tagelang gebunden. Die neue Regelung, dass die Heimaufsicht pro Kalenderjahr 30 % der Heime in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrollieren muss und jedes Heim, jede Einrichtung alle fünf Jahre einer Regelprüfung unterzogen werden muss, wird hier eine große Entlastung sein. Es ist aber – das muss man an dieser Stelle, meine ich, sagen – auch ein großer Vertrauensvorschuss für die Pflege, wie das ganze Gesetz ja ein großer Vertrauensvorschuss in Richtung der Pflege ist, (Beifall bei der CDU) wobei wir darum bitten, dass man damit verantwortungsvoll umgeht. Der Titel des Gesetzes lautet „Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz“, die eigentliche Überschrift aber lautet „Vertrauen statt Misstrauen in der Pflege“. Das ist meines Erachtens ein ganz richtiger und wichtiger Ansatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die bei Weitem überwiegende Zahl der karitativen, privaten und auch kommunalen Träger in der Pflege sind völlig tadellose Dienstleister für ihre Bewohner. Der allergrößte Teil der Heimleitungen und der Pflegekräfte arbeiten ganz hervorragend. Diese wollen einfach ihren Job machen, der darin besteht, Bewohnerinnen und Bewohnern ein würdevolles Leben und eine qualitativ hochwertige Pflege zu geben. Sie möchten dabei ihre Arbeitszeit und Arbeitskraft in die Bewohner investieren und nicht in Bürokratie oder in das Widerlegen von Misstrauen. Dieses Misstrauen muss weg. Es kommt jetzt weg und wird ersetzt durch Vertrauen. Die wenigen schwarzen Schafe, die es gibt – die es immer geben wird, die es in allen Branchen gibt, nicht nur in der Pflege –, müssen identifiziert und aus dem Verkehr gezogen werden, aber es darf nicht die gesamte Branche unter Generalverdacht gestellt werden. Wir reden seit Jahrzehnten über Bürokratieabbau, und doch hat es bisher niemand wirklich geschafft oder vermocht, diesen stringent, konsequent und nachhaltig umzusetzen. Meine Erfahrung in den letzten Monaten mit diesem konkreten Gesetzentwurf ist, dass man relativ wenig Beifall für Bürokratieabbau erhält, dass das Sankt-Florians-Prinzip ein Stück weit auch in dieser Hinsicht grassiert: „Das darf gemacht werden, aber bitte woanders.“ Im Sturm muss man jedoch standhaft bleiben. Bürokratie ist in den allermeisten Fällen in Gesetzesform gegossenes Schutzrecht. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Korrekt!) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Wer Bürokratie abbaut, senkt das betreffende Schutzniveau. Das ist uns bewusst. Das erfordert Mut. Diesen Mut haben wir, da wir zugleich auch der Überzeugung sind, dass Bürokratieabbau im Bereich des TPQG vertretbar ist, weil wir noch immer ein sehr hohes Schutzniveau beibehalten. Ich freue mich sehr darüber, dass dieser Gesetzentwurf nun im parlamentarischen Verfahren ist, und fordere uns alle auf, dass wir den Mut haben, im Zuge der Anhörung und der weiteren Beratung bei dem Gesetzentwurf zu bleiben und im Sturm standhaft zu bleiben – wenn er denn auftreten sollte. Die CDU-Fraktion wird zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP)
