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Dr. Wolfgang Reinhart

13.11.2025 Sitzungen 17/135

Meine Damen und Herren, ich darf jetzt für die Landesregierung dem Herrn Innenminister das Wort erteilen. Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Besten Dank. – Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Häusliche Gewalt zerstört Vertrauen, Familien, Lebenswege, und sie hinterlässt tiefe seelische und körperliche Narben. Jedes Jahr verlieren Menschen ihr Leben, weil Schutzmaßnahmen zu spät greifen, nicht ausreichend sind. Allein in Baden-Württemberg kamen im Jahr 2024 20 Menschen im Rahmen von Partnergewalt ums Leben. Frau Abg. Isa Huber hat zu Recht darauf hingewiesen: Alle zwei Minuten erlebt ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland häusliche Gewalt. Alle zwei Minuten! Das ist die traurige Wirklichkeit. Klar ist: Diese Realität ist nicht hinnehmbar. Der Schutz vor Gewalt ist ein Grundrecht, (Minister Thomas Strobl) doch die Zahlen zeigen: Kontakt- und Annäherungsverbote allein reichen nicht aus, um Opfer effektiv zu schützen. Freilich sind wir schon seit Jahren in diesem Bereich aktiv. Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen. Seit 2021 haben wir flächendeckend in allen Polizeipräsidien ein Gefährdungsmanagement für häusliche Gewalt etabliert und nehmen in allen Fällen häuslicher Gewalt eine Risikobewertung mittels eines standardisierten Verfahrens unter Verwendung des wissenschaftlich validierten Risikoanalysemanagements ODARA – Ontario Domestic Assault Risk Assessment – vor. Hiermit können wir das Rückfallrisiko von bereits bekannten Tätern besser einschätzen und auf den Einzelfall angepasste polizeiliche Maßnahmen durchführen. Daneben haben wir in einem vom Bund geförderten Forschungsprojekt gemeinsam mit der Psychologischen Hochschule Berlin und der Deutschen Hochschule der Polizei beim Polizeipräsidium Ravensburg Warnsignale im Vorfeld von Tötungsdelikten in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften untersucht, um entsprechende Warnsignale früher zu erkennen, um früher schützend tätig werden zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist erfreulich: Auf politischer Ebene besteht ein breiter Konsens für einen bestmöglichen Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dieser Schutz basiert nicht nur, aber auch auf passgenauen rechtlichen Grundlagen. Nachdem der Bund den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz vorgelegt hat, schließt dieser Gesetzentwurf, der in enger Abstimmung mit den Fachleuten meines Hauses entstanden ist, nun die Lücke zwischen dem Polizeigesetz des Landes und den Regelungen des Gewaltschutzgesetzes des Bundes, damit gefährdete Menschen den Schutz bekommen, der notwendig ist. Besonders hervorheben möchte ich die Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Polizeigesetz, die einen entscheidenden Schritt in Richtung handfester Abschreckung und Prävention darstellt. Sie schafft Sicherheit, indem sie Bewegungen und Abstand kontrollierbar macht. Wenn eine gefährdende Person eine verbotene Zone betritt oder sich einem Opfer nähert, wird sofort ein Alarm ausgelöst. So kann schneller interveniert werden. Das Risiko für eine Eskalation wird verringert. Es entsteht jedoch nicht nur eine überwachende, sondern auch eine abschreckende Wirkung auf Täter, und das ist gut so. Wer weiß, dass jeder Schritt nachvollziehbar ist und ein Verstoß gegen Auflagen sofortige Konsequenzen nach sich zieht, überlegt zweimal, bevor er Grenzen überschreitet. Die ständige Kontrolle signalisiert: Der Staat schaut hin. Diese Transparenz nimmt Tätern das Gefühl von Anonymität und Straflosigkeit. Sie wissen, dass jede Annäherung, jeder Regelbruch registriert wird. Dies wirkt nicht nur schützend für potenzielle Opfer, sondern auch verhaltenslenkend und hemmend für diejenigen, die zu erneuter Gewalt neigen. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, gut ist nie gut genug, das Bessere ist des Guten Feind. Deswegen möchte ich nicht verschweigen, dass ich mir gut vorstellen e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 könnte, noch eine Rechtsgrundlage zur Ermöglichung von sogenannten Bewegungsbildern in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Bewegungsbilder ermöglichen es, Annäherungsversuche oder die Vorbereitung hierzu frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten und so Gewalttaten zu verhindern. Freilich stellen Bewegungsbilder Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Wir sollten uns jedoch fragen: Überwiegt hier die Freiheit des Täters, unbeobachtet zu bleiben, oder die Freiheit des Opfers, ohne Angst zu leben? Das ist eine Abwägung, die man vornehmen muss: auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite der Opferschutz. Ich möchte Ihnen sagen: Ich stehe auf der Seite der Opfer und nehme diese Ängste ernst. Vielleicht können wir das im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch noch ergänzen. Der Gesetzentwurf ist gut, aber nichts ist so gut, dass es nicht noch ein bisschen besser werden könnte. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, dieser Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP steht für eine klare Haltung: Gewalt hat Konsequenzen, Schutz hat Vorrang, Sicherheit darf kein Zufall sein. Total schön finde ich es, dass parteiübergreifend vier Fraktionen gemeinsam diesen Gesetzentwurf geeint haben und das Innenministerium auch ein bisschen mitwirken durfte. Die Botschaft, die davon ausgeht, ist ganz klar: Diese Art von Gewalt geht gar nicht, da halten wir gemeinsam dagegen, und das ist gut und richtig so. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU, Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Hans-Pe- ter Hörner AfD)

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