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Jochen Haußmann

FDP 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstmals in der zehnjährigen Amtszeit von Minister Lucha wird ein Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege vorgelegt. Anerkennung! Nach zehn Jahren sind Sie so weit, es erkannt zu haben. Ich denke aber, wenn die Entlastungsallianz nicht beim letzten Punkt ihres umfangreichen Pakets das Thema WTPG aufgegriffen hätte, dann würden wir hier heute wahrscheinlich gar nicht stehen. Denn der Impuls kam nicht aus dem Sozialministerium oder vom Sozialminister, sondern er kam von der Entlastungsallianz. Der Entlastungsallianz haben wir es zu verdanken, dass dieses Gesetz jetzt im Entwurf vorliegt. Wir entbürokratisieren damit auch in der Pflege, was dringend notwendig ist. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, hatten im Jahr 2018 – Sie erinnern sich, Herr Minister Lucha – ein Gesetz zur Flexibilisierung des WTPG eingebracht. Ich darf Sie aus den Debatten vom 19. Juli und vom 10. Oktober 2018 zitieren. Es ging auch um die ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Wir sind gar nicht so weit gegangen, die Aufhebung zu fordern, sondern wir haben die Flexibilisierung gefordert, weil wir gesehen haben, dass die Dynamik im Land fehlt. Sie haben gesagt – ich darf zitieren –: „FDP – Ziemlich allein zu Haus“. ... ... ambulant betreute Wohngemeinschaften sind keine „Pflegeheime light“. ... In einer Welt ohne schwarze Schafe mag das seine Richtigkeit haben. Aber wie Sie wissen, leben wir ... nicht in einer solchen Welt. ... Die Umsetzung des Gesetzentwurfs wäre kreuzgefährlich, ... Sie kommen mir ein bisschen so vor, wenn ich die Debatte verfolge, wie derjenige, der bei der Verkehrsfunkmeldung: „Zwischen München und Stuttgart kommt Ihnen ein Falschfahrer entgegen“ erwidert: „Einer? Tausende!“ So weit die Aussagen, die Sie damals gemacht haben. (Jochen Haußmann) Wir freuen uns, Herr Minister Lucha, dass Sie jetzt, nach sieben Jahren, sehen: Vertrauenskultur soll in Baden-Württemberg gelten, nicht Misstrauenskultur. Die FDP war Ihnen sieben Jahre voraus in der Blickrichtung. Vielen Dank, dass Sie jetzt unserer Position in Baden-Württemberg folgen. (Beifall bei der FDP/DVP) Trotzdem müssen wir genau hinschauen; denn beim Wegfall der Landesheimmitwirkungsverordnung hagelt es Kritik von allen Seiten, Herr Minister Lucha. Selbst der Normenkontrollrat sagt: Die völlige Aufhebung führt mit Sicherheit nicht zu weniger Bürokratie. Das sollten Sie sich schon noch einmal zu Gemüte führen. Jetzt machen Sie einen Riesenarbeitskreis, dessen Mitglieder – Sie haben es beschrieben; ich habe gehört, es sind 40 Leute; wir sind ja nicht dabei – sich jetzt in Arbeitsgruppen damit beschäftigen, Handreichungen zu machen, die nachher gar nicht verbindlich sind. (Zuruf: Doch!) Dann macht es doch mehr Sinn, wenn wir eine Grundlage legen, die es dann eben auch nicht notwendig macht, dass es nachher Streit gibt zwischen den Pflegeeinrichtungen, den Pflegebedürftigen, den Angehörigen, den Ortsseniorenräten, die Sie stärker einbinden wollen, und unseren Ämtern und Behörden. Machen Sie es doch gleich so, dass wir wirklich eine Bürokratieentlastung haben. Wir können Ihnen dazu gern Vorschläge machen, aber ich denke, dass wir im Ausschuss auch noch Gelegenheit dazu haben werden. Im Grunde genommen ist es auch nicht stringent. Einerseits sagen Sie: Vertrauenskultur; ambulant betreute Wohngemeinschaften fallen heraus. Aber in Ihrer Verordnung, die uns offiziell noch gar nicht vorliegt – wir haben sie noch gar nicht bekommen –, die Zusammenführung der Landesheimpersonalverordnung und der Landesheimbauverordnung – – In der Landesheimbauverordnung, in der neuen Novelle, ändern Sie im vollstationären Bereich so gut wie nichts. Da wird nicht viel geändert. Da steht noch nicht mal etwas dazu drin: Was ist mit den ermessenslenkenden Richtlinien? Gelten die noch? Gelten die nicht mehr? Und wir haben noch immer – da tragen Sie, Herr Minister Lucha, die Verantwortung hier im Land – viele, viele Pflegeheimplätze, die vor dem Aus stehen, Pflegeeinrichtungen, die vor dem Aus stehen. Wir hatten ja neulich mit dem Landrat vom Landkreis Calw gesprochen; dort geht es auch um eine Pflegeeinrichtung, die vielleicht schließen muss. Es ist nicht stringent, einerseits zu sagen: „Ambulant betreute Wohngemeinschaften fallen jetzt völlig weg“, und bei den vollstationären Einrichtungen, wo wir diese unsägliche Übergangsregelung nicht flexibel umsetzen – da tragen Sie die Verantwortung –, wird so gut wie nichts geändert. Nach wie vor haben wir in Baden-Württemberg viele Pflegeeinrichtungen, die nicht wissen, ob sie angesichts dieser Landesheimbauverordnung ihre Existenz sichern können. Das kann nicht die Pflegepolitik in Baden-Württemberg sein. (Beifall bei der FDP/DVP) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Deswegen noch zwei Punkte: Sie haben ja am 30. September in einer Pressemitteilung gesagt: Baden-Württemberg ist Innovationstreiber in der Digitalisierung für die Pflege. Jetzt haben wir mal geschaut, wie oft in diesem Gesetzentwurf „Digitalisierung“ steht. Da steht irgendwann mal „Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen“, da haben wir das Wort „Digitalisierung“ gefunden, aber im Text selbst kein Wort zur Digitalisierung. Dieses Potenzial sollten wir nutzen. (Glocke des Präsidenten) Denn wir können nicht nur bei Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten einsparen. Der größte Träger von Pflegeeinrichtungen in Deutschland druckt jedes Jahr 60 Millionen Seiten aus. Auch da sollten wir also nacharbeiten, und deshalb sind wir froh, dass wir noch eine Anhörung dazu machen. Ich denke, wir können diesen Gesetzentwurf noch verbessern. (Glocke des Präsidenten) Dafür werden wir uns einbringen, und deswegen freuen wir uns auf die Anhörung am 3. Dezember, dass wir da unsere Vorschläge mit einbringen, vor allem die Vorschläge der Verbände. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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