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Dennis Klecker

AfD 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesetzesänderung soll es Betroffenen auf Antrag ermöglichen, statt bis 65 Jahre zukünftig bis zum Alter von 67 Jahren ehrenamtlich im aktiven Einsatzdienst für die freiwilligen Feuerwehren tätig zu sein. Dies deckt sich auch völlig mit unseren Forderungen. Mit 67 orientiert man sich auch am aktuellen Renteneintrittsalter. Gerade die älteren Feuerwehrmitglieder sind mit ihrem Fachwissen durch ihre langjährige Einsatzerfahrung oft eine große Bereicherung in der Ausbildung oder im Einsatzdienst. Im Grundgedanken ist der Gesetzentwurf richtig, jedoch in der weiteren Ausführung handwerklich schlecht gemacht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Hier zeigt sich das fehlende Fachwissen der FDP/DVP, bei der es wohl keinen Feuerwehrmann in der Fraktion gibt. (Zurufe der Abg. Rudi Fischer und Nico Weinmann FDP/DVP – Unruhe) An genau dieselben Kritikpunkte, welche jetzt im Nachgang der Landesfeuerwehrverband genannt hat, musste ich als Feuerwehrmann beim Durchlesen des Gesetzentwurfs auch sofort denken. Die im Gesetzentwurf erhobene Forderung nach (Dennis Klecker) einem zusätzlichen ärztlichen Nachweis, der erbracht werden soll, um zu bestätigen, dass der Betroffene den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich noch gerecht wird, ist völlig unnötig und würde wieder mehr Bürokratie und Kosten für die Kommunen und deren Wehren verursachen. (Beifall bei der AfD) So unterliegen beispielsweise Atemschutzgeräteträger schon jetzt – es wurde heute mehrfach angesprochen – sowieso bereits der regelmäßigen medizinischen G26.3-Untersuchung. Auch Maschinisten, also die Fahrer der Feuerwehrfahrzeuge mit einem Lkw-Führerschein, müssen ebenso spätestens ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig zur Gesundheitsprüfung. Der Gesetzentwurf würde in dieser Form also nur wieder zusätzlich Bürokratie und Kosten verursachen. (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Einige Kommandanten sagen dann vermutlich, dass unter diesem Kosten-Nutzen-Aufwand die Verlängerung um nur zwei weitere Jahre keinen Sinn mehr ergibt. Damit hätte die Gesetzesänderung praktisch gar keine Auswirkungen – was schade wäre. In den erforderlichen Bereichen gibt es somit medizinische Regelungen. In den anderen Bereichen sind diese unnötig. Die erfahrenen Feuerwehrleute leisten wertvolle Hilfe, und sie tun dies ehrenamtlich und freiwillig. Eine Notwendigkeit für zusätzliche Gesundheitschecks sehen wir daher nicht. Deshalb werden wir auch beantragen, diesen Teil aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Hinsichtlich des Alters gibt es dieselbe oder vergleichbare Regelungen längst in anderen Bundesländern wie Bayern, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen. Daher sind wir auf dem richtigen Weg. Als langjähriger ehrenamtlicher Feuerwehrmann kenne ich ebenso Kameraden, die sich problemlos länger ehrenamtlich aktiv einbringen können und auch wollen. Die Regierungsfraktionen täten daher gut daran, das Thema nicht unnötig zu vertagen – nur weil man aus Prinzip nicht Anträgen einer Oppositionspartei zustimmen möchte – oder bis zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes zu warten. Die Feuerwehr verdient unsere volle Unterstützung und nicht nur salbungsvolle Worte. (Beifall bei der AfD) Neben einer guten Ausrüstung, für die wir ausreichend Mittel – zukünftig vielleicht auch mehr – zur Verfügung stellen müssen, ist das ehrenamtliche Personal unserer Feuerwehren mindestens genauso wichtig; denn die besten Einsatzfahrzeuge bringen nichts, wenn diese nicht besetzt werden können. Genau in diesem Bereich können Sie sofort etwas tun, um von personellen Problemen zumindest etwas zu entlasten. Wir werben daher für Zustimmung. Lediglich den ärztlichen Nachweis sollte man streichen. Aber dafür gibt es ja noch die Zweite Beratung. Vielen Dank. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 (Beifall bei der AfD)

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