Julia Goll
Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Anlass und der Hintergrund dieses Gesetzentwurfs ist ein sehr ernster, und es ist ja keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Seltenheit, wahrscheinlich sogar eine Einmaligkeit, dass sich der Landtag an zwei Tagen hintereinander jeweils mit verschiedenen Änderungen im Polizeigesetz befasst. Das ist, wie gesagt, bemerkenswert, aber es ist auch erforderlich. Wir haben dazu jetzt schon viele Zahlen gehört, und zwar nicht nur hinsichtlich der Bedrohung, sondern auch zu den schweren Straftaten, die im Rahmen von häuslicher Gewalt, im Rahmen von Partnergewalt verübt werden. Ja, es sind ganz überwiegend Frauen, die Opfer werden – das wird niemanden überraschen –, aber es gibt auch männliche Opfer. Etwa 30 % der Opfer bei häuslicher Gewalt sind Männer. Bei den Tötungsdelikten sehen die Zahlen noch einmal ein bisschen anders aus, aber das Erschreckendste an der Zahl ist, dass wirklich mehr als einmal am Tag eine Frau oder ein Mann im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, mit Partnergewalt zu Tode kommt. Im Jahr 2023 – die Zahl darf ich noch einmal liefern – gab es in Partnerschaften 411 Opfer von Mord und Totschlag, davon waren 331 Frauen und immerhin 80 Männer. Ja, die Politik, der Landtag hat das gelegentlich schon thematisiert. Völlig zu Recht wird immer großes Entsetzen und Bedauern geäußert. Aber der Landtag ist Gesetzgeber und darf dann eben nicht im Bedauern bleiben, sondern muss handeln, soweit es möglich ist, zu handeln. (Julia Goll) Hier ist es tatsächlich möglich, die bestehenden technischen Möglichkeiten auszuschöpfen und neue Ideen zu übernehmen. Spanien ist schon häufig erwähnt worden – noch mal ausdrücklich auch von mir. Die Anerkennung gilt einem geschätzten Land im Süden von Europa. Spanien ist da europaweit Vorreiter. Es hat die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Richtung einer Dynamisierung ausgeweitet. Denn natürlich – das macht man schon heute – spricht man Aufenthaltsverbote, Annährungsverbote aus. Mit der Fußfessel bei der gefährdenden Person, dem sogenannten potenziellen Täter, und einem Gerät beim potenziellen Opfer, der gefährdeten Person, kann der jeweilige Abstand immer zeitgenau und passgenau überwacht werden. Das kann die Sicherheit sehr erhöhen, weil die gefährdete Person dann frühzeitig informiert werden kann und weil auch Sicherheitskräfte, die Polizei informiert werden können, wenn sich dort eine Gefahrenlage abzeichnet. Das kann auch das Sicherheitsempfinden der gefährdeten Person erhöhen. Auch das muss uns am Herzen liegen; denn ich denke, wir wollen uns alle gar nicht ausmalen, was es mit einer Frau oder eben auch mit einem Mann macht, von einer solchen Situation betroffen zu sein. Ja, niemand von uns – das ist auch schon angeklungen – ist so vermessen, zu meinen, dass das jetzt d a s Mittel für die Vorbeugung gegen sämtliche Fälle von Partnergewalt ist. Leider Gottes wird dieses Mittel auch nicht das Allheilmittel sein, aber es ist ein Mittel. Wenn es rechtlich zulässig ist, wenn es technisch umsetzbar ist, müssen wir zu diesem einen Mittel greifen. Und wenn auch nur eine einzige schwere Tat verhindert werden kann, dann ist das ein Erfolg, dass wir dieses Gesetz so machen. Andere Bundesländer haben es schon, genau in dieser Art – Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalen ist im Gesetzgebungsverfahren. Wir befinden uns da in guter Gesellschaft. Der Bundesgesetzgeber – das ist schon ausgeführt worden – trifft im Gewaltschutzgesetz auch eine solche Regelung. Aber das ist eben ein anderer Baustein. Vielen Dank, dass Sie das so schön ausgeführt haben, Frau Kollegin. Auch ich möchte gern noch etwas zum Entstehungsprozess des Gesetzentwurfs sagen, weil dieser schon bemerkenswert ist. Denn hier war wirklich eine Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen möglich, und sie ist nach wie vor möglich. Im Ziel sind wir uns einig. Es gab einen sehr kollegialen Umgang miteinander. Die Regierungsfraktionen sind sozusagen über ihren Regierungsschatten gesprungen und haben einen Gesetzentwurf der SPD aufgegriffen. Das darf man auch mal erwähnen. Vor allem geht ein Dank an die SPD-Fraktion für diesen Gesetzentwurf. Auch das Innenministerium war hier sehr kollegial unterwegs. Unter der Führung des Herrn Staatssekretärs gab es auch dort gute Gespräche und Beratungen der Fraktionen. Auch hierfür von mir ein Dank. Mein Dank gilt ferner den drei anderen Fraktionen, (Abg. Anton Baron AfD: Gern! Gern!) dass sie jetzt im letzten Schritt noch bereit waren, auf das sogenannte Bewegungsbild – Frau Kollegin Huber und Kollege Binder haben es ausgeführt – im Gesetzentwurf zunächst einmal zu verzichten. Das war unser Wunsch, weil wir eine – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 fach auch rechtliche Bedenken dagegen haben. Ich spreche von Bedenken, aber wir sind uns auch einig, dass wir diesem Thema im Anhörungsverfahren noch mal nachgehen. Ich hoffe, dass wir da ganz gute Sachverständige gefunden haben, die uns hinreichend beraten werden. Darauf, ob das rechtlich möglich ist, muss man natürlich auch immer noch achten. Nicht alles, was vielleicht wünschenswert wäre, ist auch möglich. Da haben wir immer noch die Grenzen auch des Verfassungsrechts zu beachten. Es gibt erste Hinweise, dass Nachbesserungen, Nachschärfungen des Gesetzes erforderlich sind. Ich baue darauf – bin da aber auch sehr zuversichtlich –, dass die Einigkeit im Ziel aller demokratischen Fraktionen hier weiterhin fortbesteht und wir im Ergebnis sehr schnell noch zu einer guten und zielführenden Änderung des Polizeigesetzes kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos])
