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Nico Weinmann

FDP 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich auf dem Weg nach Hause die A81 Richtung Heilbronn verlasse, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Mit dem Rad!) fahre ich an der Feuerwehr Untergruppenbach vorbei. Sehr häufig sehe ich dort viele Kinder und Jugendliche, die engagiert mit Schläuchen und mit Fahrzeugen hantieren. Diese Jugendlichen gehören zu den deutschlandweit 39 000 Kindern und Jugendlichen, die sich in der Jugendfeuerwehr engagieren. Es ist großartig, sie in ihrer Leidenschaft zu beobachten. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Andrea Schwarz GRÜNE) Natürlich denken die Nachwuchskräfte nicht an Altersgrenzen, und das ist auch gut so, sollen sie doch bei der Jugendfeuerwehr feuerwehrtechnische Grundlagen, aber auch wichtige Sozialkompetenzen erlernen und vielseitige Freizeitaktivitäten und Kameradschaft erleben – und Spaß haben. Wenn es jedoch ernst wird, können wir in Baden-Württemberg auf über 115 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner zurückgreifen, die in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren tätig sind, davon über 98 % ehrenamtlich. Ich denke, die Gelegenheit ist gut, um allen Feuerwehrleuten von Herzen Danke schön für den großartigen Einsatz zu sagen, den sie für uns, für die Gemeinschaft leisten. (Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Jochen Hauß- mann FDP/DVP: Bravo!) Ich denke, es ist ein gemeinsames, fraktionsübergreifendes Anliegen, dass wir unsere Feuerwehr rechtlich, aber insbesondere – das wissen alle, die kommunalpolitisch aktiv sind – auch technisch bestens ausstatten. Aktuell sehen wir keine Personalnot, aber die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand; die Demografie wirkt sich aus. Auch der Land- (Nico Weinmann) kreistag spricht in seiner Stellungnahme von einer tendenziell schwieriger werdenden Gewinnung von Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die Möglichkeit, im Einzelfall, auf Antrag und unter Nachweis der gesundheitlichen Eignung die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre anzuheben und somit auf die leistungsfähigen und leistungswilligen Ehrenamtlichen, die in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren tätig sind, für zwei weitere Jahre zurückgreifen zu können. Das entspricht auch dem Wunsch vieler, die sich in den letzten Monaten und Jahren bei uns gemeldet und gefragt haben: Warum müssen wir mit 65 Jahren aufhören, wenn wir tatsächlich doch noch fit sind und unseren Beitrag leisten wollen? (Abg. Anton Baron AfD: Absolut!) Jetzt haben wir im Rahmen der Anhörung auch eine Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbands erhalten, in der man darauf hinweist, dass man die Vorteile der Altersgrenzenregelung, wie sie im SGB VI festgelegt sind, gern beibehalten würde. Allerdings spricht auch das SGB VI in § 35 von der Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahrs. Ich verstehe dies als Botschaft, dass man hier eine Präzedenz vermeiden und klarstellen möchte, dass die Option, für zwei weitere Jahre tätig zu werden, eben kein Maßstab für eine Anpassung der Sonderaltersgrenze bei hauptamtlichen Feuerwehrleuten für ihren Eintritt in den Ruhestand sein soll. Ich kann aber bestätigen: Es ist nicht auch nur ansatzweise beabsichtigt, an dieser Altersgrenze zu rütteln. Mit Blick auf den von uns vorgeschlagenen Gesundheitsnachweis nehmen wir zur Kenntnis, dass nach § 13 Absatz 1 Ziffer 4 der Nachweis erbracht werden muss, dass jede Feuerwehrfrau, jeder Feuerwehrmann den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sein muss. Natürlich ist auch uns bekannt, dass insbesondere Atemschutzträger bis zum 50. Lebensjahr alle drei Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich den sogenannten G26.3-Nachweis erbringen müssen. Das ist auch richtig, weil Atemschutzträger einer gefährlichen und anstrengenden Tätigkeit ausgesetzt sind, die ein hohes Risiko birgt, weswegen auch eine Spezialisierung mit zusätzlicher Ausbildung notwendig ist. Aber natürlich ist dieser Nachweis gleichbedeutend. Insofern braucht es keine zusätzliche Untersuchung. Aber wir wissen, dass nicht alle Feuerwehrleute Atemschutzträger sind. Und für den allgemeinen Dienst gibt es derzeit keine Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung. Daran wollen wir grundsätzlich nichts ändern. Ich denke aber, wenn ich zwei zusätzliche Jahre über das 65. Lebensjahr hinaus tätig sein soll, ist es auch ohne allzu großen bürokratischen Aufwand möglich, hier einen Tauglichkeitsnachweis vorzulegen. Im Gegenteil unterstreicht dies im Idealfall die eigene persönliche Einschätzung und gibt den Kameradinnen und Kameraden Sicherheit und Verlässlichkeit, dass sie sich im Ernstfall auch auf ihren Kollegen verlassen können. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung, ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss und hoffe, dass wir im Sinne derjenigen, die sich für die Feuerwehr engagieren wollen, die freiwillig gern noch ein, zwei zusätzliche Jahre erbringen e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 wollen, eine passende Lösung finden, um dieses ehrenamtliche Engagement zu fördern und nicht zu hindern. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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