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Petra Krebs

GRÜNE 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich schön, dass wir auch am e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 zweiten Tag der „Doppelplenis“ über das Thema Pflege reden; (Abg. Andreas Stoch SPD: „Plenis“ heißt das nicht!) denn Pflege ist unbestritten ein sehr wichtiges Thema. (Abg. Andreas Stoch SPD: Plenum – Plena! Aber egal!) – Vielen Dank. Da habe ich wieder etwas dazugelernt. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ich hatte Latein! Das prägt für das Leben! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Man kommt nicht immer drum herum!) Wir reden auch am zweiten Tag der „Doppelplena“ über das Thema Pflege. Das ist gut und wichtig, weil die Pflege eine der großen Herausforderungen dieser Zeit ist, und zwar auch eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Wir haben gestern über die ambulante Versorgung gesprochen; heute sprechen wir im Rahmen der Beratung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eher über die stationäre Versorgung. Diese ist ein ganz wichtiger Baustein bei der Versorgung. Ich spreche häufig mit Pflegenden, genauso wie viele von uns, ganz besonders die Kolleginnen und Kollegen, die im Arbeitskreis mitwirken. Bisher wurden ausnahmslos in allen Gesprächen mit Pflegenden und Verantwortlichen aus den Einrichtungen bei der Frage „Was ist das Problem in der Pflege?“ die Themen Arbeitsbelastung und Bürokratie angesprochen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir wirklich etwas Gutes. Wir verschlanken und bündeln damit das bisherige Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz in einem neuen Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz – TPQG. Es ist ganz klar ein Instrument für den Bürokratieabbau, dient gleichzeitig aber auch der Qualitätssicherung. Denn klar ist: Bürokratieabbau darf niemals Qualitätsabbau bedeuten. (Beifall bei den Grünen) Dieser Gesetzentwurf stellt ganz genau das sicher. Mit der Reform reduzieren wir Doppelregelungen. Wir vereinfachen Anzeige- und Dokumentationspflichten und schaffen überholte Vorschriften ab, die in der Praxis oft eher hinderlich als hilfreich waren. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege machen wir dadurch attraktiver. Denn jetzt können Pflegende und auch die Einrichtungsleitungen das machen, was sie eigentlich auch wollen: pflegen, begleiten und unterstützen. Das ist eigentlich das, was wir in der Pflege viel mehr brauchen: die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in allen ihren Defiziten, aber auch in ihren Stärken. Der zweite zentrale Baustein dieser Neuausrichtung ist natürlich die Heimaufsicht. Der Herr Minister hat das ja schon eingeführt. Viele von Ihnen, die mit Pflegeeinrichtungen im Gespräch waren, wissen – ich erinnere mich noch daran, auch aus persönlichen Gesprächen –: Wenn die Heimaufsicht kommt, morgens klingelt, dann ist in den Pflegeeinrichtungen absolutes Chaos gewesen. Die Heimaufsicht war bisher immer eine Behörde, die eher als feindlich und nicht so sehr als beratend empfunden wurde, wie sie eigentlich sein sollte. (Petra Krebs) Darum bin ich jetzt sehr froh, dass wir jetzt auch den Namen modernisieren und der Heimaufsicht einen neuen Auftrag geben, nämlich: mehr beraten, mehr unterstützen. Das muss jetzt auch nicht mehr regelmäßig jedes Jahr sein. Öfter vorkommen muss das nur noch ganz klar anlassbezogen in denjenigen Einrichtungen, die uns Grund zur Sorge geben. Ja, die gibt es. Aber der Großteil der Einrichtungen sind gute Einrichtungen, tolle Einrichtungen; dort arbeiten gute Leute. Und da ist es nicht nötig, die jedes Jahr in einen unglaublichen Bürokratiedschungel und einen großen Pflegedokumentationswust zu schicken. Das ist gut so. Herzlichen Dank für diese Initiative. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Im Rahmen des neuen Gesetzes – wir haben das jetzt schon gehört – werden auch die Landesheimbauverordnung sowie die bisherige Landespersonalverordnung zu einer neuen Verordnung zusammengefügt. Ich halte es für einen großen Fortschritt, das so zu machen. Wir modernisieren die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner. Wir verzichten nicht auf sie. Wir sind ganz klar dafür: Die Mitwirkungsrechte müssen da bleiben. Das ist wichtig. Überall da, wo die Leute noch relativ fit sind, gelingt das auch gut, vor allem auch in den Behinderteneinrichtungen; bei anderen gelingt es nicht so gut. Aber wir legen trotzdem Wert darauf. Das Gesetz schreibt das auch fest. Das muss da sein. Dazu gibt es Unterstützungsleistungen. Es lag in aller Regel nicht am Willen der Einrichtungen, dass das nicht funktioniert hat, dass die das nicht unterstützen wollten. Vielmehr lag es tatsächlich daran, dass es ein überkomplexes Gesetz war – kleinteilig bis ins Gehtnichtmehr. Jetzt bringen wir eine absolut alltagstaugliche Beteiligungsform. Wir schaffen Klarheit, wir schaffen Transparenz. Zu den Qualitätszertifizierungen hat der Minister schon gesprochen. Die werden wir den Einrichtungen an die Hand geben. Damit werden sie deutlich besser arbeiten können. Nur wenige Worte zu den Wohngemeinschaften. Ich halte ambulant betreute Wohngemeinschaften für eine ganz herausragende Art des Lebens. Für Menschen mit Pflegebedarf bedeutet das nicht nur eine andere Wohnform, sondern auch eine Entscheidung dafür, sich ganz gezielt hineinzugeben und mehr mitzuwirken. Wir müssen daran unbedingt festhalten. Gleichzeitig ist es aber, wie der Minister schon gesagt hat, eine freiwillige Entscheidung für eine Wohnform. Die muss unserer Ansicht nach nicht unbedingt über ein Gesetz geregelt sein. Gleichzeitig ist es schon so: Es gibt auch da sicherlich hin und wieder Missstände. Aber die Angst davor, dass man Missstände nicht mehr benennen kann, ist unbegründet; denn es gibt Kostenträger. Wenn Pflegeleistungen in der ambulanten Betreuung geleistet werden, bedeutet das, dass ein Pflegedienst ins Haus kommt. Und wenn es dann Missstände gibt, wird der Pflegedienst diese aufdecken, oder es gibt die Kostenträger, die die richtige Adresse sind, um Missstände zu melden. Also: Wir schaffen weniger Bürokratie, wir stärken die Eigenverantwortung, aber nicht die Beliebigkeit. Wir sichern Qualität, Würde und Teilhabe. Das sind die Leitlinien unseres Handelns – nicht nur in diesem Gesetz, sondern insgesamt. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung dann auch in der zweide – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 ten Lesung. Wir werden ja noch eine Beratung und eine öffentliche Anhörung dazu machen. Herzlichen Dank, und bleiben Sie gesund. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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