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Matthias Miller

CDU 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute der Entwurf der FDP/DVP zur Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes vor, konkret die Änderung des § 13 Absatz 1 Ziffer 5 des Feuerwehrgesetzes. Wir haben es gehört: Es soll nicht, wie bisher, kraft Gesetzes mit dem 65. Lebensjahr ausgeschieden werden, sondern unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses mit dem 67. Lebensjahr. Vielen Dank für diese Debatte, die wir heute führen dürfen, auch für den Entwurf. Die CDU-Fraktion – das will ich vorweg sagen – steht einer Anhebung der Altersgrenze sehr positiv gegenüber. Die Debatte ist nicht neu. Wenn wir es einmal historisch anschauen und zur Schaffung des Feuerwehrgesetzes zurückgehen, dann sehen wir, dass wir 1956 eine Altersgrenze von 60 Jahren hatten. Sie war damals gleich wie die der Berufsfeuerwehr. Schon damals hat man gemerkt, dass diese Altersgrenze arg niedrig ist, und hat sie dann im Februar 1960 ersatzlos gestrichen. Dann gab es erst einmal gar keine Altersgrenze mehr. Das hat dann auch zu erheblichen Problemen geführt. Ich habe es mir in den Gesetzesbegründungen angeschaut und festgestellt, dass man 1970 doch wieder eine Grenze eingeführt hat, und zwar mit 65 Jahren. Seit 1970 hat sich bis heute daran nichts mehr geändert. Man hat 2009 bei der Novelle des Feuerwehrgesetzes diskutiert, ob man diese Altersgrenze anheben sollte, man hat es aber nicht getan. Ich denke, der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Medizin ist besser geworden, die Lebenserwartung hat zugenommen. Wenn wir in die aktuellen Kommentierungen zu § 13 des Feuerwehrgesetzes von Hildinger/Rosenauer oder von dem Richter am Landgericht Tübingen, Armin Ernst, schauen, sehen wir ganz deutlich, dass diese Diskussion auch in der Literatur sehr prominent geführt wird. Lassen Sie mich zu dem Entwurf drei Bemerkungen machen. Erste Bemerkung: Es ist positiv, wenn sich ehrenamtliche Feuerwehrleute bereit erklären, länger als bis zum Alter von 65 Jahren aktiv zu sein. Das ist beispielgebend. An dieser Stelle von uns ein großer Dank an die vielen Ehrenamtlichen, die dazu bereit sind. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Zweite Bemerkung: Gut, dass wir heute auf Vorschlag der FDP/DVP darüber sprechen. Ich war nur ob der Formulierung de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 etwas verwundert. Wir haben ja heute Morgen auf Antrag der FDP/DVP ausführlich über Entbürokratisierung gesprochen, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) und wenn man sich den Paragrafen anschaut, wie er insgesamt heißen würde, so lautet der Vorschlag wie folgt: Der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr ... das 65. Lebensjahr vollendet hat, es sei denn, er hat auf entsprechenden Antrag und mit ärztlichem Nachweis dargelegt, den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes zu entsprechen, dann mit Vollendung des 67. Lebensjahres, ... Ich hätte mir von einer FDP, die ja für Entbürokratisierung, weniger Regelungen und klare Vorgaben steht, (Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig!) zum Anstoß der Debatte gewünscht, dass man einfach vorschlägt: „Der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr das 67. Lebensjahr vollendet hat.“ (Abg. Anton Baron AfD: So ist es richtig formuliert!) Dann hätten wir die Diskussion nicht, zumal auch der Feuerwehrverband dieses Gesundheitszeugnis nicht zwingend sieht. Dritte Bemerkung: Seit Jahrzehnten diskutieren wir über diese Fragen, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) und ich muss sagen: Es gibt schon einige offene Fragen – Kollegin Schwarz hat es angedeutet –, die auch mich zum Nachdenken bringen. Sind 67 Jahre wirklich der Weisheit letzter Schluss? Sollen wir es mit oder ohne Gesundheitszeugnis machen? Wäre nicht vielleicht eine flexible Regelung anzudenken, vielleicht angelehnt an die Lebenserwartung oder den gesetzlichen Renteneintritt? Sollen wir vielleicht die Idee von 1960 wieder aufgreifen und überhaupt keine Altersgrenze vorsehen? Zudem gibt es im Feuerwehrgesetz weitere Regelungen, die einen Regelungsbedarf haben. Wir haben gehört: Es soll in der nächsten Legislatur eine Novellierung stattfinden, und zwar zu Soll- und Kannaufgaben der Feuerwehren, auch zu einer Frage, die wir gerade aktuell prüfen, ob man vielleicht die Helfergleichstellung des weißen Bereichs nicht auch im Feuerwehrgesetz implementieren könnte. All das sind Dinge, die wir gesamtheitlich angehen sollten und nicht hoppla hopp vor Ende einer Legislaturperiode und damit diese sehr wichtigen Themen in den Wahlkampf reinziehen. Das Ansinnen ist sehr gut, nur halten wir, die CDU-Landtagsfraktion, angesichts der Ernsthaftigkeit und Bedeutung den Zeitpunkt jetzt vor Ende der Periode für nicht richtig. (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Zum Schluss: Vielen Dank an die vielen Kameradinnen und Kameraden für das unersetzliche Engagement, den beispielgebenden Einsatz und die Bereitschaft, sich freiwillig – länger als gesetzlich zugelassen – für unsere Gesellschaft einzusetzen. Mit so einem Engagement halten wir unsere Gesell- (Dr. Matthias Miller) schaft und unser Land zusammen. Die CDU-Landtagsfraktion steht ganz fest an der Seite der Feuerwehr. Abschließend: Vielen, vielen Dank für den Einsatz. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Anton Baron AfD)

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