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Dr. Ute Leidig

13.11.2025 Sitzungen 17/135

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Reith, wenn Sie gefragt hätten: „Welche Auswirkungen hat das Sozialplanungsprojekt auf das Förderprogramm ,OrtsNahePflege BW‘?“, hätte die Antwort kurz ausfallen können. Dann hätte ich nämlich einfach sagen können: keine. Aber da Sie „Inwiefern ...“ gefragt haben, muss ich doch etwas ausholen. Ich möchte vorab feststellen, dass es sich um zwei ganz unterschiedliche Maßnahmen handelt. Daher werde ich die Maßnahmen und den Hintergrund darstellen. Die kommunalen Landesverbände haben sich Ende 2024 an das Sozialministerium gewandt und darum gebeten, die Weiterentwicklung der kommunalen Pflegeplanung aktiv zu begleiten und die Kommunen kurzfristig dabei zu unterstützen, ihre Planung auf eine einheitliche Datengrundlage zu stellen. Das Anliegen ergab sich insbesondere daraus, dass einige Kommunen kurzfristig Bedarf für ihre anstehenden Planungen haben. Die Plattform SAHRA – Smart Analysis Health Research Access –, die vom Land gefördert wurde, wird von einigen Kommunen als hilfreich angesehen. Aus Sicht der kommunalen Landesverbände ist sie jedoch nicht in der Lage, die Bedarfe der Mehrheit der Kreise zu befriedigen; dies auch deshalb, weil die Plattform SAHRA ausschließlich AOK-Daten berücksichtigt. Die Daten der anderen Kassen sind hier nicht mit einbezogen. Das Sozialministerium hat deshalb die Arbeitsgruppe „Sozialplanung in der Langzeitpflege“ ins Leben gerufen, in der Vertreterinnen und Vertreter des Sozialministeriums, der kommunalen Landesverbände, des KVJS, des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, kommunale Sozialplanerinnen und -planer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft zusammenarbeiten. Diese AG hat sich darauf verständigt, dass es wichtig ist, kurzfristig eine Datengrundlage für die kommunale Planung zu erhalten und mittel- und langfristig an einer Neuausrichtung der kommunalen Planung auf der Grundlage eines gemeinsamen Planungsverständnisses zu arbeiten. Daraus ist als kurzfristige Lösung das einjährige Forschungsprojekt „Monitoring Kommunale Pflegeplanung Baden-Württemberg“ entstanden. Ziel ist es, in einem modularen Aufbau umfassende Daten- und Entscheidungsgrundlagen für die kommunale Pflegeplanung zu schaffen sowie kurzfristig Planungsdaten für alle Kreise zur Verfügung zu stellen. Zum Verständnis möchte ich darauf hinweisen, dass den Kommunen aktuell noch relevante Datengrundlagen fehlen. Denn der Bund wird erst mit dem bald in Kraft tretenden Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege die Grundlage für eine Pflicht der Kranken- und Pflegekassen zur Lieferung pflegerelevanter Daten an die Kommunen schaffen. Ich fasse noch mal zusammen: Ziel des einjährigen Forschungsprojekts ist es, in einem modularen Aufbau verlässliche Daten- und Entscheidungsgrundlagen für die kommunale Pflegeplanung zu schaffen sowie kurzfristig Planungsdaten für alle Kreise zur Verfügung zu stellen. Es geht im Grunde genommen darum, sich darauf zu einigen: Was sind Kennzahlen, die für bestimmte Maßnahmen wichtig sind? Wie können diese erhoben werden? Wie können sie verbreitet werden? (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) Langfristig soll in der AG Sozialplanung unter Berücksichtigung des demnächst in Kraft tretenden Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das eine Pflicht zur Lieferung von pflegerelevanten Daten an die Kommunen vorsieht, dann ein gemeinsames Planungsverständnis entwickelt werden. Das ist in gewisser Weise ein Vorgriff darauf. Das Forschungsprojekt hat keinerlei Auswirkungen auf die Bewerbungen im Rahmen des Förderprogramms „OrtsNahe-Pflege BW“. Auch im Rahmen des Förderprogramms „Orts-NahePflege BW“ können sich Kommunen mit einem Konzept zur langfristigen Ausgestaltung bzw. Weiterentwicklung der kommunalen Pflegeplanung bewerben. Dies beabsichtigen auch mehrere Kommunen und haben entsprechende Anträge gestellt. Über die Auswahl der Projekte im Förderprogramm „OrtsNahePflege BW“ ist noch nicht abschließend entschieden. Im Übrigen bedürfen diese Entscheidungen dann wiederum auch der Zustimmung der Landesverbände, der Pflegekassen und des Bundesministeriums für Gesundheit. Es ist also nichts, was allein hier im Land geregelt werden kann. Das Forschungsprojekt „Monitoring Kommunale Pflegeplanung Baden-Württemberg“ wird aus Mitteln des Innovationsprogramms gefördert und tangiert daher den Fördertopf „Orts-NahePflege BW“ nicht. Vielleicht auch für Sie noch mal die Größenordnung: Bei dem Projekt „Modellregionen“ geht es insgesamt um ein Fördervolumen in Höhe von etwa 180 000 €. Bei dem anderen Projekt geht es um Fördervolumen in Höhe von etwa 5 Millionen € im Jahr. Allein das macht schon sehr deutlich, dass das Projekt wirklich gar nichts auffangen oder wesentlich etwas wegnehmen kann, was mit dem anderen Projekt geplant ist. Auf die weitere Frage gehe ich auch noch ein: Nach welchen Kriterien werden die vier Stadt- und Landkreise für das neue Sozialplanungsprojekt ausgewählt? Die Auswahl erfolgte durch den Projektträger „Interdisziplinäre Care Forschung gGmbH – AGP Sozialforschung“ im Verbund mit dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. Das Sozialministerium stimmte der Auswahl zu. Es gab sechs Bewerbungen, von denen zunächst vier Stadtund Landkreise ausgewählt wurden. Es war mit der regionalen Verteilung dann nicht so, wie wir uns das vorgestellt hatten. Deshalb haben wir angeregt, auch noch den Ostalbkreis mit aufzunehmen, der sich ebenfalls beworben hatte. So sind es nun fünf Modellregionen. Im Rahmen der AG Sozialplanung wurden insbesondere Kreise angesprochen, die über sehr gute Erfahrungen und Kenntnisse in der Pflegeplanung und der integrierten Sozialplanung verfügen, und solche, die für die anstehende Überarbeitung ihres Pflegeplans dringend auf die Kennzahlen und Analysen angewiesen sind. Eine Besonderheit des Forschungsprojekts liegt in der aktiven Beteiligung der fünf ausgewählten Kreise, die nicht nur als Untersuchungsräume, sondern auch als Mitgestaltende in das Projekt eingebunden sind. Bewerben konnten sich alle 44 Stadt- und Landkreise. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sowie der Endbericht werden am Projektende allen Stadtund Landkreisen kostenfrei zur Verfügung gestellt, damit alde – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 le für ihre eigene Planung von den Ergebnissen profitieren können. Sie werden sozusagen für den Aufwand entschädigt.

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