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Hans-Peter Hörner

AfD 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Grüß Gott, Herr Präsident, verehrte Kollegen und Kolleginnen! (Heiterkeit bei der AfD) Heute stehen wir vor einem vielseitigen Gesetzentwurf. Wir hatten Unterlagen von über 160 Seiten durchzuarbeiten. Dieser Gesetzentwurf enthält viele Änderungen. Die Frau Ministerin hat in über zwölf Minuten viele davon genannt. Wir selbst haben nur fünf Minuten Redezeit. Ich fange mal mit dem Thema „Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ an. Wir haben das vor zwei Tagen im Stadtrat diskutiert, gingen von einer 20-prozentigen Nutzung durch die Eltern aus. Ich habe mir dann die Frage erlaubt, was eigentlich mit der Ganztagsverpflichtung passiert, wenn die Nutzung 40 % betragen würde. Das Resultat: lange Gesichter von der Verwaltung und die Antwort: Das wäre nicht finane – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 zierbar. Was passiert? Ganztagsbetreuung in den Schulferien. Es würde uns sehr freuen, wenn nach dem Konnexitätsprinzip über die Kommunen tatsächlich die Organisatoren entlastet würden. Ich frage mich dann aber: Wo kommt dafür letztendlich das Geld her? Es geht um schulpsychologische Dienste, es geht um die Nutzung mobiler Endgeräte. Frau Ministerin, lassen Sie das doch die Schulen machen, lassen Sie das doch den Schulkonferenzen. Ich war lange genug in Schulen, habe auch Handygaragen in der Schule miterlebt. Die Schulen machen es gut. Je nachdem, was da zu tun ist, kann das auch gut gemacht werden. Je mehr wir von oben gängeln, desto schlechter wird das Ergebnis sein. Zum Paragrafen – er wurde von der Vertreterin der FDP/DVP genannt – der digitalen Prüfungen im privaten Bereich: Wir alle kennen das Problem, dass dies Missbrauchsmöglichkeiten bietet. Das wird wahrscheinlich so nicht durchführbar sein. Es ist gut gedacht, aber wird so nicht klappen. Was ist uns besonders wichtig? Dieser vorliegende Gesetzentwurf enthält leider Regelungen, die tief in die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen eingreifen, und das Ganze unter dem Deckmantel der sogenannten Bildungsgerechtigkeit, die es eigentlich nicht gibt. Ich meine damit die geplante Einführung der Schüler-ID und die zentrale Erfassung individueller Bildungsdaten. Diese mögen auf den ersten Blick modern und effizient wirken; schaut man aber genauer hin, dann ist dieses Gesetz ein ganz gefährlicher Schritt hin zu einer vollkommen umfassenden Bildungsüberwachung und ein ganz klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. (Beifall bei der AfD) Das ist nicht nur unsere Meinung. Die Ergebnisse der Anhörung, darunter der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, geben uns recht. Er und auch einige Verbände haben erhebliche Bedenken geäußert. Sie warnen ausdrücklich davor, dass die Erfassung und die zentrale Speicherung individueller Bildungsbiografien das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung deutlich gefährden. Es gibt zwar eine sogenannte pseudonyme Speicherung, also nur eine scheinbar anonyme Erfassung. Es kann aber in der Praxis Rückschlüsse auf einzelne Kinder ermöglichen. Je mehr Daten erhoben werden, desto leichter lassen sich Identitäten wiederherstellen. Das bedeutet letztendlich: Ein zentraler Datenpool macht die Schüler identifizierbar, verletzlich, dauerhaft verfolgbar und schränkt sie in ihrer schulischen Entwicklung ein. Hierfür sollen jetzt sensible Informationen wie Leistungsdaten, familiäre Hintergründe und auch soziale Herkunft zentral gespeichert werden. Wozu braucht der Staat so viele persönliche Daten und vor allem für wie lange? Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich neu zu erfinden. Ich weiß nicht, ob Sie noch den schwäbischen Barden Werner Veidt kennen. Die Jüngeren hier werden nichts mehr von ihm wissen. Ich meine auch nicht das Lied von Anna Scheufele, sondern das Lied „I’ möcht’ mal wieder e’ Lausbua sein“. Ich würde Ihnen empfehlen: Lesen Sie es einmal nach. Das kommt diesem Problem sehr nahe. (Hans-Peter Hörner) Jugendliche brauchen das Recht, tatsächlich für ihre Zukunft nicht belastet zu sein. Aber die Gefahr ist sehr real. Wer einmal als leistungsschwach oder als verhaltensauffällig gilt, trägt dieses Etikett eventuell womöglich ein Leben lang mit sich. Dies widerspricht nicht nur pädagogischer Vernunft, sondern auch den Grundwerten einer freiheitlichen Gesellschaft. (Beifall bei der AfD) Juristen und Datenschützer kritisieren, dass der Gesetzentwurf keine klaren Angaben über Zweck, Umfang und Dauer der Datenspeicherung enthält. Es bleibt außerdem unklar: Wer hat den Zugriff auf die Daten: Lehrer, Schulämter, Ministerien, Dritte? Dieser Entwurf verweist dann zwar auf künftige Verordnungen, die aber später festgelegt werden sollen, und das ist auf keinen Fall hinnehmbar. Wenn der Staat in Grundrechte eingreift, müssen diese Eingriffe im Gesetz selbst klar geregelt und begründet sein. Alles andere ist verfassungswidrig. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz bürdet unseren Schulen, den Schulleitern und Lehrkräften ohne ersichtlichen Mehrwert weitere Aufgaben auf. Dieses Gesetz missachtet grundlegende Datenschutzprinzipien, gefährdet die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und öffnet Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor weit. Deshalb lehnen wir, die alternativen Demokraten, den Gesetzentwurf ab. Wir fordern das Kultusministerium auf: Verzichten Sie auf gängelnde Regeln, auf eine zentrale Schüler-ID, und setzen Sie stattdessen auf dezentrale, datensparsame Lösungen der Schulen. Unterstützen Sie die Schulen, überwachen Sie sie nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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