Daniel Lindenschmid
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Das Thema, über das wir heute sprechen, betrifft die Grundfesten unserer Gesellschaft: das Leben, die Sicherheit und die Würde von überwiegend Frauen und Mädchen in unserem Land. Gewalt gegen Frauen in Form von häuslicher Gewalt und Übergriffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Verbrechen, die das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in das Zusammenleben der Menschen erschüttern. Es stellt sich die Frage: Wie ernst nehmen wir den Schutz der Schwächeren, und wie ehrlich sind wir, wenn es um die Ursachen von Gewalt geht? Die traurigen Zahlen sind uns allen bekannt. Besorgniserregend ist, dass diese weiter steigen. Über 70 % der Opfer sind Frauen; das heißt umgekehrt aber auch, dass inzwischen um die 30 % der Opfer Männer sind. Von 360 getöteten Frauen wurden 247 von Partnern oder Expartnern getötet. Jahrelang wurde das Thema vertagt, verschoben, und es wurde auf Zuständigkeiten verwiesen. Währenddessen starben Frauen, Mädchen und Kinder oder wurden geschändet. Viele von ihnen hätten besser geschützt werden können, wenn man sich den nötigen gesetzlichen Änderungen früher gewidmet hätte – (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig: Wer hat es geän- dert?) siehe Hessen und Sachsen, aber auch Spanien, die Schweiz und Frankreich, die da schon längst weiter sind als Baden-Württemberg. Im Frühjahr dieses Jahres ist mal wieder die Opposition vorangegangen und hat einen Gesetzentwurf eingebracht. (Glocke des Präsidenten)
