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Muhterem Aras

13.11.2025 Sitzungen 17/135

Vielen Dank. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben mit der Dauer von einer Stunde nun eine Punktlandung für diesen Tagesordnungspunkt geschafft. Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 kann allerdings nicht mehr behandelt werden. Wenn die Fragestellerin bzw. der Fragesteller einverstanden ist, wird diese Mündliche Anfrage schriftlich beantwortet, und die schriftliche Antwort wird in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. – Vielen Dank. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – D i g i - t a l e P a s s b i l d e r : E i n h a l t u n g d e s § 1 0 2 d e r G e m e i n d e o r d n u n g B a d e n - W ü r t t e m b e r g u n d d e s § 3 d e s G e s e t - z e s z u r M i t t e l s t a n d s f ö r d e r u n g B a - d e n - W ü r t t e m b e r g a) Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der Anwendung des PointID-Systems zur digitalen Passbildaufnahme in Rathäusern und Bürgerbüros im Lichte von § 102 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und von § 3 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung? b) Wie steht sie vor diesem Hintergrund zu der Entscheidung des Bundesinnenministeriums aus dem Frühjahr 2025, die Einnahmen aus der Lichtbildgebühr in Höhe von 6 € bei den Kommunen zu belassen, die bisher zur Finanzierung des PointID-Systems der Bundesdruckerei gedacht war? Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Zu a: Zum 1. Mai 2025 trat eine Neuerung im deutschen Passund Ausweiswesen in Kraft, wonach bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig sind. Von Mai bis September 2025 wurde in ca. 6 000 Behördenstandorten (Personalausweisbehörden und Ausländerbehörden) die durch- gängige digitale Bearbeitung des Lichtbilds bei der Beantragung von Ausweisen eingeführt. Die Kommunen als zuständige Behörden dürfen seitdem nur noch digitale Lichtbilder annehmen. Hierzu wurden den Kommunen von der Bundesdruckerei im Auftrag der Bundesregierung kostenlos Lichtbildaufnahmegeräte, sogenannte PointID-Geräte, zur Nutzung angeboten. Hierdurch sollten im gesamten Bundesgebiet gleichwertige Verhältnisse hergestellt werden. Für die Erstellung des Lichtbilds mit den Geräten der Bundesdruckerei wird eine Gebühr in Höhe von 6 € erhoben, die den Gemeinden verbleibt. Die Anwendung von § 102 der Gemeindeordnung würde voraussetzen, dass die Gemeinden mit den Lichtbildaufnahmen für Ausweisdokumente ein wirtschaftliches Unternehmen be- (Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung treiben würden. Dies ist zu verneinen. Die Anwendung des PointID-Systems zur digitalen Passbildaufnahme in Rathäusern und Bürgerbüros stellt keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 102 der Gemeindeordnung dar. Die Gemeinden nutzen das PointID-System letztlich als technisches Hilfsmittel zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe im Ausweiswesen. Sowohl die Aufgabe als auch der Gebührentatbestand ergeben sich aus Bundesrecht. Der Gebührentatbestand wurde entsprechend dem Kostendeckungsprinzip vom Bundesgesetzgeber kalkuliert. Die Kommunen können zwar selbst entscheiden, ob und mit welchen Geräten sie digitale Lichtbilder anfertigen. Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland möglichst die Wahl haben sollen, ob sie ein Lichtbild durch einen privaten Fotodienstleister oder direkt in der Behörde erstellen lassen. Es ist der ausdrückliche Wunsch des BMI, dass die Kommunen auch dann, wenn sie ein zertifiziertes System eines privaten Anbieters einsetzen, nicht deutlich höhere Kosten als 6 € für die antragstellenden Personen vorsehen. Damit tritt die Gemeinde, unabhängig davon, welches Aufnahmegerät sie nutzt, nicht am Markt auf. Zu b: Es ist korrekt, dass von der Bundesregierung zunächst vorgesehen war, dass die Kommunen einen Teil der Lichtbildgebühr zur Finanzierung der PointID-Geräte abführen. Die aus Sicht der Landesregierung vollkommen richtige Entscheidung, die Gebühr von 6 € vollständig den Kommunen zu überlassen, erfolgte im März 2025, um die erhöhten Verwaltungsaufwände der Kommunen mit der Bedienung der PointID-Geräte zu kompensieren. Die Refinanzierung der PointID-Systeme soll stattdessen über die Dokumentengebühren erfolgen. Aus Sicht der Landesregierung ist dies nachvollziehbar, schließlich hat die Bundesdruckerei mit der Bereitstellung der PointID-Geräte gewährleistet, dass im gesamten Bundesgebiet digitale Lichtbildsysteme zum Einsatz kommen können, um die Umstellung auf ausschließlich digitale Lichtbilder zu bewältigen. Mit der Finanzierung über den Dokumentenpreis wird die Belastung gleichmäßig verteilt, und es konnte die flächendeckende Ausstattung sichergestellt werden. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei der Nutzung des PointID-Systems um eine wirtschaftliche Betätigung handelt, hat eine etwaige Überlassung der Einnahmen keine Relevanz. *

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