Dr. Ute Leidig
Das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Das können wir gern nachliefern. Da die Kompetenzen beim Bund liegen – das habe ich ja erläutert – – (Die Rednerin blättert in ihren Unterlagen. – Abg. Ni- kolai Reith FDP/DVP: Es wäre für mich okay, wenn Sie es nachliefern!) Es ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Ich hatte ja schon ausgeführt, dass das die Grundlage für die Pflicht der Kranken- und Pflegekassen zur Lieferung pflegerelevanter Daten an die Kommunen schafft. Wie dieses Gesetz ausgestaltet ist, mit welchen Terminierungen es versehen ist und inwiefern dort berücksichtigt wird, dass in den Ländern möglicherweise Systeme vorliegen, die schon in irgendeiner Weise Daten sammeln und auswerten, kann ich nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob es eine Antwort darauf gibt. Sie werden auf jeden Fall etwas Schriftliches dazu erhalten. Sie sehen, wir sind schon wieder in dem Dilemma, dass in jedem Land etwas gemacht wird und der Bund aber das Größere regelt, aber hinterherhinkt, und wir letzten Endes schauen müssen, dass die Anschlüsse stimmen. Im Großen und Ganzen möchte ich festhalten, dass wir auf einem guten Weg sind und ich mich wirklich darüber freue, dass beides abgedeckt wird – einmal, dass sich darum gekümmert wird, dass Daten zur Verfügung stehen und aufgrund von tat- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) sächlich vorhandenen und prognostisch wirksamen Daten Entscheidungen darüber gefällt werden können, was benötigt wird. Zum anderen freue ich mich, dass andere Projekte laufen, bei denen es darum geht, innovative Formen der Pflege und der Versorgung zu entwickeln. Damit werden ganz unterschiedliche Fragestellungen abgedeckt, sodass hier in den nächsten drei bis vier Jahren sehr gute und erfreuliche Entwicklungen zu verzeichnen sein werden. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Danke!)
