Dr. Andre Baumann
Zu den drei Rückfragen. Einmal zum Bestand des Bibers in den beiden Landkreisen: Ich kann Ihnen die genaue Zahl nicht nennen. Ich meine, im einen Landkreis sind es ungefähr 2 000, im anderen ungefähr 3 000 Biber, Tendenz weiterhin steigend. Obwohl die optimalen Lebensräume eigentlich besiedelt sind, stellen wir fest, dass Biber im Landkreis Sigmaringen, aber auch im Landkreis Biberach auch die suboptimalen Habitate besiedeln und auch solche Habitate, die nicht einmal mehr suboptimal sind und in der Literatur gar nicht mehr beschrieben werden. Der Bestand ist in manchen Teilbereichen der Landkreise so hoch, dass manche Jungbiber sogar tagaktiv werden, weil sie nachts von ihren Artgenossen, die untereinander nicht sehr freundlich, sondern sehr aggressiv sind, vertrieben werden. Somit nehmen die Biberkonflikte zu. Aber auch das wird berücksichtigt. Jetzt zur Frage der Schulung. Die Aufgabe des Bibermanagements ist es nicht, den Biber zu schützen, sondern die Konflikte zu lösen. Der Biber ist europaweit über die FFH-Richtlinie streng geschützt. Der Biber wird in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Es ist die Aufgabe des ehren- und hauptamtlichen Bibermanagements, Probleme zu lösen. Das ist auch die Aufgabe, die wir der nachgeordneten Verwaltung auferlegen, weil der Bestand des Bibers mit 11 500 Tieren, Stand Anfang des letzten Jahres, in Baden-Württemberg sicher ist. Das haben wir durch einen großen Erfolg des Naturschutzes (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) geschafft. Jetzt gilt es, dafür zu sorgen, dass die Probleme, die vor Ort entstehen – entstehen können –, insbesondere in suboptimalen Lebensräumen, gelöst werden – schnell, unbürokratisch und erfolgreich. Jetzt zu Ihrer dritten Frage, und zwar zu den artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Ja, es ist in der Tat so, dass solche Ausnahmeentscheidungen selten bewilligt werden. Aber das liegt nicht daran, dass die Genehmigungsbehörde diese nicht bewilligt, sondern daran, dass die Anträge nicht gestellt werden. Das habe ich auch nachgefragt. (Abg. Klaus Burger CDU schüttelt den Kopf.) – Sie schütteln den Kopf. Ich habe den Kopf genauso geschüttelt. Wir alle schauen manchmal nach Bayern. Da haben wir jedes Jahr rund 2 000 Entnahmen von Bibern. Die werden größtenteils nicht auf der Grundlage der sogenannten Biber-Verordnung in Bayern entnommen, sondern über die artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Da gilt dasselbe Gesetz in Bayern, das auch in Baden-Württemberg gilt. Da werden die Anträge gestellt. Aber wenn kein Antrag gestellt wird, kann die Behörde auch keinen bearbeiten. Deswegen gilt auch: Es gibt immer eine Bring- und eine Holschuld. Ich sage also gern hier und auch an anderen Stellen, auch als Vertreter der höchsten Naturschutzbehörde, dass Anträge gestellt werden sollten, bevor man dem Staatssekretär oder dem Ministerpräsidenten oder den Abgeordneten Briefe und E-Mails schreibt, und ich erwarte von den Eigentümerinnen und Eigentümern und den Verantwortlichen für Infrastruktureinrichtungen, auch von Bürgermeistern, dass sie bitte über die entsprechenden Schreiben und Anträge auf die Verwaltung zugehen. Dann werden die auch gut bearbeitet. Unsere Verwaltung ist mindestens so leistungsfähig wie die bayerische.
