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Andreas Sturm

CDU 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Schopper, als Sie gesagt haben, das seien die letzten Änderungen des Schulgesetzes in dieser Wahlperiode, wurde ich für einen Moment sentimental, (Vereinzelt Heiterkeit – Oh-Rufe – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) habe aber wieder zu meiner Fassung zurückgefunden. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe: Sehr gut!) Man muss sagen: Nach einigen Punkten, über die wir intensiv diskutiert haben, kommen wir nun zu ganz wichtigen und zentralen Regelungen, die zukunftweisend sind, z. B. das Handyverbot. Sie haben angekündigt, welche Art von Musterformulierung und -nutzungsordnung wir bereitstellen. Das ist wichtig, denn – das haben Sie auch angesprochen – die Auswirkungen von übermäßiger Handynutzung sind bekannt, und es gibt einen konkreten Zusammenhang von hoher Handynutzung und einer schlechten Lernleistung. Zwar ist es so, dass die Schule allein das Problem nicht lösen kann, aber die Schule ist einerseits ein Schutzraum, andererseits aber auch ein Ort, an dem Medienkompetenz entwickelt werden muss. Wir stehen deshalb für klare Regeln, so stringent und konsequent wie möglich. Wir haben uns daher für das Modell aus Hessen starkgemacht, das von der Leopoldina favorisiert wird. Wir freuen uns, dass dies Eingang in die Musterformulierung gefunden hat, an der sich die Schulen orientieren können. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir zu einem bestimmten Zeitpunkt evaluieren müssen, wie die Schulen die alters- und entwicklungsangemessene Ausgestaltung in eigener Verantwortung umsetzen. Wir, die CDU-Fraktion, wollen in allen Schularten unseres vielfältigen und differenzierten Bildungssystems Potenziale identifizieren und heben. Für eine erfolgreiche Bildungspolitik halten wir deshalb ein strategisch angelegtes und kohärentes Bildungsmonitoring für unverzichtbar. Empirisch belegte Erkenntnisse müssen als Steuerungswissen sowohl für die Schulverwaltung als auch für die Bildungspolitik nutzbar gemacht werden. Daher begrüßen wir die Einführung der Schüler-ID. Tatsache ist: Wer Qualitätsentwicklung, eine evidenzbasierte Schulentwicklung und ein Bildungsmonitoring vorantreiben will, braucht eine Schüler-ID. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Frau Ministerin, Sie haben auch den Datenschutz angesprochen. Das ist ein sehr wichtiges Thema. Wir müssen hier sensibel sein, und wir müssen verantwortungsvoll mit den Daten umgehen. Ich muss aber ganz deutlich sagen – der Kollege Poreski hat es auch schon angesprochen –: Wenn wir in der Champions League spielen wollen, brauchen wir die gleichen Regeln wie die anderen. Wir müssen mit elf Mann spielen und dürfen nicht ein Bein an den Pfosten anbinden. Es gibt die europäische Datenschutz-Grundverordnung, und es kann nicht sein, dass in jedem anderen europäischen Land datenschutzrechtlich mehr möglich ist. Ansonsten werden wir nämlich dort überholt. Diese Kenntnisse sind zentral für die zukünftige Ausrichtung der Bildungspolitik. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir stochern bisher noch zu viel im Nebel. Nun können wir mit der Schüler-ID Bildungsbiografien nachvollziehen und evaluieren, welche Maßnahmen geholfen haben, aber die Daten der Schüler-ID können auch – wie wir an Kanada gesehen haben – wichtig zur Erkennung von Frühwarnsignalen z. B. beim Schulabsentismus sein, der ein immer größer werdendes Problem ist. Beim Ganztag wollen wir den Rechtsanspruch bedarfsgerecht umsetzen. Dabei soll der Ganztag mehr sein als ganztägige Schule. Kognitives, soziales und emotionales Lernen sollen sich verbinden. Unser Leitbild ist deshalb, dass die Kinder mit ihren unterschiedlichen Stärken und Talenten im Mittelpunkt stehen und dass leistungsstarke und leistungsschwache Kinder gleichermaßen von diesem Angebot profitieren. Wir, die CDU-Fraktion, haben deswegen die Betriebskostenfinanzierung von 68 % für die kommunalen Betreuungsangebote vorgeschlagen und freuen uns, dass dieser Impuls aufgenommen wurde. Denn das im Mai 2025 verabschiedete Leitbild für den Ganztag muss mit konkreten Vereinbarungen hinterlegt werden, um allen Partnern im Ganztag Orientierung und Verlässlichkeit zu geben. Ich freue mich, dass wir in diesen drei wichtigen Bereichen nun die schulgesetzlichen Regelungen schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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