Elke Zimmer
Frau Präsidentin! Herr Kollege Karrais, herzlichen Dank für diese Frage. Sie fragen nach der Kostensteigerung, die ja tatsächlich – Sie haben die Zahlen genannt: Steigerung von 2,1 auf 9 Millionen € – durchaus erklärungsbedürftig ist. Letzten Endes ist diese Kostensteigerung darauf zurückzuführen, dass sich die bautechnischen Anforderungen insbesondere im Bereich der erforderlichen Stützbauwerke im Laufe der Planung deutlich konkretisiert hatten. Die ersten Kostenschätzungen stammen aus dem Jahr 2017; da ging man von einem kleinen Stützbauwerk aus. In der weiterführenden Bauwerks- und Entwurfsplanung wurde dann aber festgestellt, dass wir hier einen tiefen Einschnitt in eine Steilhangsituation brauchen. Um tatsächlich eine Standsicherheit zu gewährleisten, wird es sich um ein Stützbauwerk mit 115 m Länge und 21 m Höhe handeln. Es wird also deutlich umfangreicher, als es ursprünglich angedacht war. Als dann angefangen wurde, zu rechnen, was denn das für die Verankerung dieser Stützwand bedeutet, was das für den Nachweis der Hangstabilität bedeutet, was das für die Grundstückssicherung bedeutet – da man durch diese Verankerung in Grundstücke eingreifen muss –, entstanden deutlich zusätzliche bautechnische und planungstechnische Anforderungen, die eben in dieser Schätzung aus dem Jahr 2017 noch nicht abgebildet werden. Dazu kommen Kostenentwicklungen im Baugewerbe, die wir alle kennen. Die sind aber jetzt nicht ursächlich für diese ganz starke Erhöhung, sondern die kommen natürlich noch erschwerend hinzu. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Daher: Nicht der Umfang des Projekts hat sich verändert, sondern die Ausführungs- und Sicherheitserfordernisse wurden im Laufe der vertieften Planung präziser und damit realitätsnäher. Dies führt jetzt leider zu diesen deutlich höheren Kostensätzen. Sie haben zu Recht gesagt, die Stadt Oberndorf habe sich auf den Weg hin zu einem lebendigeren, aufenthaltsfreundlicheren Bereich genau an dieser Stelle gemacht. Diese Wechselwirkung zwischen der geplanten Straßenbaumaßnahme sowie der Aufwertung, die bereits stattgefunden hat, und der geförderten städtebaulichen Aufwertung der Stadt Oberndorf ist uns bewusst. Die städtebaulichen Investitionen wollen die Aufenthaltsqualität und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Raums erhöhen. Diese Zielgestaltung trägt die Landesregierung, das Verkehrsministerium ausdrücklich mit. Vor diesem Hintergrund wird die weitere Planung des Kreisverkehrs so fortgeführt, dass eine Abstimmung mit dem, was bereits umgesetzt wurde, bzw. mit dem, was noch umgesetzt wird, gewährleistet bleibt. Auch im Rahmen der aktuell stattfindenden Variantenprüfung zu diesem im Moment unglaublich teuren Stützbauwerk wird immer die verkehrliche Wirkung, aber auch die städtebauliche Folgewirkung systematisch einbezogen. Unser Ziel ist es, dass eine Lösung erreicht wird, die sowohl die Verkehrssituation als auch die begonnenen Maßnahmen in der Ortsmitte immer in den Blick nimmt. Wir werden das frühzeitig auch mit der Stadt absprechen, um vor allem eine Beeinträchtigung dieses neu gestalteten Platzbereichs zu vermeiden. Daher: keine Prozesse, die gegeneinander laufen. Vielmehr möchten wir in enger Abstimmung erreichen, dass wir beides hinbekommen und dass vor allem auch die geförderte Platzgestaltung langfristig gesichert wird.
