Andrea Schwarz
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal geht mein Dank an die FDP/DVP-Fraktion für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Ich freue mich immer, wenn wir hier im Landtag über die Feuerwehren im Land sprechen, weil uns dann immer mal wieder bewusst wird, welch große Leistungen sie tagtäglich erbringen. Ich habe etwas andere Zahlen. Ich meine, über 190 000 Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger engagieren sich bei den Feuerwehren in unserem Land, die allermeisten davon ehrenamtlich. Während dieser Debatte werden ehrenamtliche oder hauptamtliche Feuerwehrangehörige zwölf, 13, vielleicht sogar 14 Mal zu Einsätzen ausrücken und anderen zu Hilfe eilen, indem sie retten, löschen, bergen und schützen. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei den Grünen und der CDU, Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Natürlich unterliegen die Feuerwehren dem gleichen demografischen Wandel wie der Rest der Gesellschaft. Es lohnt sich also schon, sich mit dem Thema und mit diesem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zu befassen. Etwas über 31 000 Feuerwehrangehörige sind in den Altersabteilungen aktiv. Sie sind also mit der Altersgrenze von 65 Jahren oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen aus dem Einsatzdienst ausgeschieden, fühlen sich aber ihrer Feuerwehr noch immer sehr verbunden und engagieren sich auch danach noch in verschiedenster Weise, wenn auch nicht mehr im Einsatz in der ersten Reihe. Ehrenamtliches Engagement ändert sich aber grundsätzlich. Das betrifft nicht nur die Feuerwehren. In meinen Augen ist es zu kurz gesprungen, wenn wir uns nur mit der Altersgrenze befassen. Wenn ich über das Engagement nachdenke, kommen mir weitere Fragen: Wie gehen wir mit Doppelmitgliedschaften z. B. bei der Feuerwehr, bei den Hilfsorganisationen um? Wie gestalten wir das Ehrenamt familienfreundlicher? Wie können wir immer mehr kurzfristiges Engagement, das sehr gefragt ist, sinnvoll ermöglichen? Wo können wir den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entgegenkommen, damit wir diese nicht überstrapazieren? Brauchen wir am Ende vielleicht mehr Hauptamt oder überregionale Zuständigkeiten? Und was bedeutet die Anhebung der Altersgrenze für das Pensionsalter bei den Berufsfeuerwehren? Ganz abgesehen davon, reden wir auch immer von Entbürokratisierung. Da stellt sich mir eben doch die Frage, ob die Einführung eines ärztlichen Zeugnisses für das längere Engagement wirklich notwendig ist. Auch wenn der Gesetzentwurf sehr kurz gehalten ist, werfen sich mir viele Fragen auf, die wir dann im Ausschuss noch be- (Andrea Schwarz) sprechen können. In meinen Augen brennt hier aber gar nichts an. Wir wissen, dass das Feuerwehrgesetz in der neuen Legislaturperiode novelliert werden soll. Deshalb können wir es als Ganzes getrost in die Hände des nächsten Landtags legen. Das ist vermutlich zielführender, als jetzt noch in den letzten Sitzungen der Legislatur einzelne Details zu verändern. Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
