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Klaus Burger

CDU 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Frau Landtagspräsidentin! Lieber Herr Staatssekretär, zunächst: Sie haben gerade die Biber-Verordnung angesprochen, die sich derzeit in der Endabstimmung befindet. Wir sind schon richtig gespannt. Ich habe schon einen ersten Blick darauf geworfen. Da ist mir noch nicht alles ganz klar geworden. Sie haben Zahlen genannt, die Frau Rolland eben erfragt hat. Könnten Sie vielleicht die anderen Zahlen auch kundtun? Ich weiß nicht, ob Sie sie dabeihaben. Aber die kann man auch nachliefern. Die zwei Landkreise Biberach und Sigmaringen haben meines Erachtens weit über 5 500 Biber. Da ist es natürlich schwierig, wenn man jeden Einzelnen umsorgen muss. Mir ist aufgefallen, dass die Biberberater, die Bibermanager meines Erachtens falsch geschult werden. Denn sie treffen Maßnahmen, die immer nur zugunsten des Bibers und zulasten der Kommunen oder des Landbesitzers gehen. Ich denke, ein solcher Prozess lässt sich nicht weiterführen. Dafür haben wir zukünftig einfach das Geld nicht mehr. § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes – die Entnahme – ist dargestellt worden. Der wird ja nie gezogen. Das ist Humbug. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Vier sind schon abgeschossen!)

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