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Gabriele Rolland

SPD 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Uns ist in der Tat zu Ohren gekommen, Frau Ministerin, dass internationale Studierende, die bisher von den Studiengebühren aufgrund der Härtefallregelung nach § 7 des Landeshochschulgebührengesetzes befreit worden sind, für das Winterse- (Gabriele Rolland) mester 2025/2026 jetzt aber doch Studiengebühren bezahlen müssen, zum Teil ihr Studium abgebrochen haben und in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind. Deswegen fragen wir: a) Ist es zutreffend, dass die Kriterien für Härtefälle nach § 7 des Landeshochschulgebührengesetzes sowie für andere Gründe zur Befreiung von den Studiengebühren nach § 6 des Landeshochschulgebührengesetzes für internationale Studierende durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu Beginn des Wintersemesters 2025/2026 geändert wurden? b) Betrifft die etwaige Änderung auch die Kriterien zu Gebührenermäßigungen nach § 6 des Landeshochschulgebührengesetzes? Vielen Dank.

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