Isabell Huber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt. In Baden-Württemberg waren es im Jahr 2024 18 538 Frauen – 18 538 Frauen, die häusliche Gewalt erleben mussten, 18 538 Frauen, die den mutigen Weg einer Trennung gegangen sind. Das ist im Vergleich zum Jahr 2023 ein Anstieg um 4,7 % und im Vergleich zum Jahr 2020 ein Anstieg um sage und schreibe über 21 %. (Abg. Anton Baron AfD: Und zu 2015?) Auch in diesem Jahr ist die Tendenz steigend. Das Dunkelfeld, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in diesen Zahlen noch nicht einmal inbegriffen. Hinter diesen Zahlen stehen persönliche Schicksale – Schicksale von Frauen, von Kindern, von ganzen Familien. Bis der e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Schritt zur Trennung tatsächlich gegangen wird, ist es ein Prozess – ein Prozess, der oft jahrelang dauert. Die Opfer machen in dieser Zeit viel mit – auch die Kinder. Für uns, die CDU-Fraktion, ist klar: Die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell muss kommen. Es ist höchste Zeit. Nach dem spanischen Modell soll gefährdeten Personen mit ihrer Zustimmung ein technisches Mittel zur Verfügung gestellt werden, das eine Abstandsüberwachung zwischen potenziellem Täter und potenziellem Opfer ermöglicht sowie schließlich dann im Fall der Fälle auch eine Alarmierung auslöst. Die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel. Sie ist aber ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Weitere Maßnahmen in diesem Gesetzentwurf hat meine Kollegin Tuncer genannt. Mit diesem Gesetzentwurf flankieren wir die vorgesehene Regelung im Bund, zu der momentan der Referentenentwurf vorliegt. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar den beiden Oppositionsfraktionen – vor allem der SPD für ihre Initiative, aber auch der FDP/DVP – für ihre Unterstützung, für ihre Ideen, für die gemeinsame Zusammenarbeit in dieser wichtigen Sache ausdrücklich danken. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Denn im Ziel sind wir uns einig: Wir wollen und brauchen dringend einen besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Dazu sind wir verpflichtet, auch nach der Istanbul-Konvention. Seitens der CDU können wir uns bei dem vorliegenden Gesetzentwurf auch weiter gehende Maßnahmen vorstellen. Ich möchte hier das Bewegtbild ansprechen – also Bewegtbild auf richterliche Anordnung. So könnte festgestellt werden, ob sich der potenzielle Täter im erweiterten Nahbereich des potenziellen Opfers aufhält und so eine gewisse Gefahr vermutet werden kann. Insbesondere in diesem Punkt sind wir natürlich auf die Anhörung, die folgen wird, gespannt. In jedem Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt voran, Frauen noch besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)
