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Dennis Birnstock

FDP 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Passend zur Aktuellen Debatte in der letzten Woche zur medizinischen Spitzenforschung kommt heute der Gesetzentwurf, der sich mit der Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes befasst, damit es beim Verbund Heidelberg-Mannheim vorangeht. Sogar von einer Charité – nicht an der Spree, sondern am Neckar – träumte man in der Landesregierung. Inzwischen sind die Superlative etwas gewichen, und es steht ganz konkret an, den Verbund nun auszugestalten. Laut der Gesetzesbegründung ist das Ziel, die langfristige Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Universitätsmedizin an beiden Standorten gemeinsam weiterzuentwickeln. Dabei sollen medizinische, infrastrukturelle und wirtschaftliche Synergien bestmöglich genutzt und Forschung, Lehre, Krankenversorgung sowie die medizinische Ausbildung dauerhaft gewährleistet werden. Durch die gesetzliche Verankerung wird klargestellt, dass es sich um einen vom Land getragenen strukturell integrierten Verbund handelt, der auch die Grundlage für die Übernahme der Mehrheitsbeteiligung des Universitätsklinikums Heidelberg an dem Universitätsklinikum Mannheim GmbH bildet. Diese Zielsetzung teilen wir Liberalen ausdrücklich. Sowohl durch den Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat und den Stakeholdern vor Ort als auch durch die regelmäßigen Befassungen des Wissenschaftsausschusses sind wir mit diesem Jahrhundertthema ja alle intensiv befasst und inzwischen fast schon Experten der Fusionskontrolle sowie der juristischen Konzeption von Mutter-Tochter-Modellen. Zum Glück, muss man sagen, gelang aufgrund der Ausnahme das Umgehen des eigentlich negativen Bescheids des Bundeskartellamts. Sonst gäbe es heute kein entsprechendes Gesetz einzubringen. An dieser Stelle auch herzlichen Dank an Sie, Frau Ministerin, dass Sie uns regelmäßig über den Fortgang der Entwicklungen informiert haben. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ohne Druck aus der Opposition und durch die Akteure vor Ort wären wir heute aber wahrscheinlich noch nicht so weit. Denn es dauerte ja bekanntlich einige Zeit, bis sich die Ministerien überhaupt einmal auf eine Grundsatzentscheidung einigen konnten. An einem Strang zu ziehen sieht für mich anders aus. So haben wir seit Jahren mit zahlreichen Anträgen daran gearbeitet, dass die Gestaltung der Zusammenarbeit der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim ein Erfolg wird. Dabei bleibt festzuhalten: Wir sind auf wichtigen Metern eines weiten Weges, der aber auch zum 1. Januar 2026 nicht enden wird. e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfs ist die zum 1. Januar 2026 vorgesehene Vollintegration der Universitätsund Rehabilitationskliniken Ulm gGmbH in das Universitätsklinikum Ulm, für die hier ebenfalls die Rechtsgrundlage geschaffen wird. Das erinnert unweigerlich an das Universitäts-Herzzentrum in Bad Krozingen, das in die Uniklinik Freiburg integriert wurde. Nach über vier Jahren sind wir in Ulm nun tatsächlich auf der Zielgeraden – so zumindest die Hoffnung. Denn wie der Kollege Rivoir erst vor Kurzem mit einem Antrag herausarbeitete, sind nach wie vor zahlreiche Fragen offen. Ich erinnere: Der Übergang ist in eineinhalb Monaten. So wichtig diese Übernahmen durch das Land aus unserer Sicht sind, so zeichnet sich doch ein gewisses Muster ab. Es gibt herausragende medizinische Einrichtungen in unserem Land, die es zunehmend nicht mehr schaffen, wirtschaftlich stabil zu arbeiten. Am Ende steht die Übernahme durch das Land, und wir müssen auch hier an die Ursachen ran und neben der Entbürokratisierung weitere Potenziale heben, die Wirtschaftlichkeit solcher Einrichtungen zu verbessern. Denn wie der Verbund der Unikliniken Heidelberg-Mannheim zeigt, führt die Übernahme durch das Land nicht automatisch dazu, dass alle finanziellen Sorgen gelöst würden. Sie werden vielmehr erst einmal verlagert – im konkreten Fall vom kommunalen in den Landeshaushalt. Der Defizitausgleich von rund 60 Millionen € pro Jahr muss nun bis zur Hebung der Synergien im Landeshaushalt eingeplant werden. Daher liegt unser Augenmerk auch stets auf dem Kostenfaktor, und diesen Fokus werden wir in den nächsten Monaten weiter schärfen müssen, wenn die Ausgestaltung des Verbunds weiter voranschreitet. Denn was für Effekte Kostenexplosionen und ausbleibende Einsparbemühungen auf ein Großprojekt haben, müssen wir im Wissenschaftsausschuss auch regelmäßig diskutieren. Ich sage nur: Opernsanierung mit Goldrandlösung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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