Dennis Birnstock
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sogenannte Geislinger Urteil hat vor fast drei Jahren Wellen geschlagen, die bis heute in vielen Rathäusern spürbar sind. Damals ging es um die Daniel-Straub-Realschule in Geislingen; aber das Thema betrifft längst das ganze Land. Wer trägt die Kosten, wenn Kinder aus Nachbargemeinden die Schule besuchen, und was passiert, wenn sich die Kommunen nicht einigen? Die Antwort des Verwaltungsgerichtshofs war klar: Auch Umlandgemeinden müssen sich beteiligen, wenn ein dringendes öffentliches Bedürfnis besteht. Das war juristisch richtig, aber politisch hat es ein Grundproblem sichtbar gemacht: Kommunen, die eigentlich gemeinsam für gute Bildung sorgen wollen, stehen sich plötzlich vor Gericht gegenüber – das ist absurd. Wir reden von Bildung, von jungen Menschen, von Zukunft und enden bei Anwaltskanzleien und Gerichtskosten. Darum ist es grundsätzlich gut, dass die Regierungsfraktionen jetzt versuchen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wenigstens etwas Ruhe in die Situation zu bringen und mit dem zusätzlichen Geld die finanzielle Schieflage der betroffenen Kommunen auszugleichen. Aber: Dieses Gesetz löst das eigentliche Problem nicht. Es bedeckt die Wunden mit Geld, behandelt sie aber nicht wirklich. Lieber Kollege Nentwich: So, wie Sie sich geäußert haben, könnte man fast meinen, dass ich in dem Gesetzentwurf einige Seiten mit grüner Tinte übersehen hätte, aber mir sind keine nachhaltigen Lösungen an dieser Stelle bekannt. So bleibt der § 31 im Schulgesetz, wie er ist. Das zwingt Kommunen, auch künftig notfalls gegeneinander zu klagen. Das ist keine nachhaltige Bildungspolitik und vergiftet gleichzeitig die kommunalen Beziehungen. (Beifall bei der FDP/DVP) Doch ob die Beruhigungspille wirkt, hängt maßgeblich davon ab, ob das Geld auch ankommt oder ob es nur wieder ins Schaufenster gestellt wird. Wenn Sie sich fragen, wie ich das meine: Das haben wir schon bei den 30 Millionen € pro Jahr für Schwimmbäder gesehen. Im Doppelhaushalt stehen sie drin – glänzend präsentiert seit elfeinhalb Monaten –, aber abrufbar sind sie bis heute nicht, weil die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung noch immer nicht überarbeitet ist. Dann seien Sie das nächste Mal bitte so ehrlich und feiern sich erst dann für das Geld, wenn es abfließt. Nun hört man allerdings, dass die neue VwV SchulBau endlich und sogar noch vor Weihnachten kommen soll. (Abg. Ralf Nentwich GRÜNE: Ja!) Das glaube ich aber erst, wenn ich sie unter dem Tannenbaum sehe, und zwar unterschrieben und nicht verpackt. (Vereinzelt Heiterkeit) (Dennis Birnstock) Doch ich hoffe, dass dieses Weihnachtsgeschenk nicht zur Enttäuschung wird. Vielleicht überprüfen Sie noch mal, ob die VwV den Beschenkten überhaupt gefallen könnte. Denn obwohl die Landesregierung immer wieder die Wichtigkeit von Bürokratieabbau betont, scheint man hier eher den Bürokratieturbo zu zünden. Denn erstens soll der Landesbetrieb Vermögen und Bau künftig bei viel mehr Projekten beteiligt werden – auch bei kleineren Schulbauten. Das klingt nach Kontrolle, Misstrauen und monatelangen Verzögerungen. Denn die Architekten und Planer bei Vermögen und Bau langweilen sich meines Wissens schon heute nicht. Wer so plant, braucht bald mehr Geduld als Beton. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Zweitens soll künftig schon bei der Antragstellung eine Kostenberechnung nach DIN 276 auf der dritten Ebene vorliegen – also in etwa so detailliert, wie oftmals erst beim Leistungsnachweis am Ende eines Projekts. Das würde für den Gemeinderat vor Ort aber bedeuten, dass er bis dahin gar nicht weiß, ob er überhaupt einen Zuschuss bekommt. Das ist praxisfern und führt im Zweifel dazu, dass nötige Schulbauprojekte schon früh beerdigt werden, wenn klar ist, dass es ohne einen Landeszuschuss nicht finanzierbar wäre. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD) Die bisherige Lösung, eine solide Kostenschätzung auf der Basis bewährter Indizes, war hingegen praxistauglich. Warum also etwas ändern, das funktioniert? Darum lautet unsere Botschaft heute: Ja, es ist richtig, dass das Land jetzt finanziell Verantwortung übernimmt. An dieser Stelle bin ich froh, Herr Kollege Nentwich, dass Sie Grüne Ihrem eigenen Gesetzentwurf auch zustimmen werden. (Vereinzelt Heiterkeit) Aber es reicht natürlich nicht, nur mit dem Geldbeutel zu winken, während gleichzeitig der Aktenordner noch dicker gemacht wird. (Zuruf von der AfD: Ja!) Was die Kommunen brauchen, sind nicht mehr Misstrauen und Kontrolle, sondern mehr Vertrauen und Pragmatismus, eine schlanke Verwaltungsvorschrift, die Mittel wirklich fließen lässt, ein reformierter § 31 des Schulgesetzes, der Kooperation statt Klagen fördert, und ein Land, das Schulbau nicht zum bürokratischen Hindernislauf macht. Dann, meine Damen und Herren, wäre wirklich etwas gewonnen: für die Kommunen und die Kinder in unserem Land und für das Vertrauen in die hiesige Bildungspolitik. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Christine Neumann-Martin und Andreas Sturm CDU)
