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Dr. Wolfgang Reinhart

13.11.2025 Sitzungen 17/135

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen, und Punkt 9 der Tagesordnung ist erledigt. Ich will jetzt aus ökonomischen Gründen – nachdem die Auszählung noch nicht beendet ist – Tagesordnungspunkt 10 vorziehen und gebe danach das Auszählungsergebnis bekannt. Ich führe dann auch die Wahl unter Tagesordnungspunkt 8 durch, sodass wir in der Tagesordnung zügig fortschreiten können. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen – Drucksache 17/9653 Zur Begründung erteile ich das Wort der Frau Kultusministerin. Bitte sehr. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bringe heute das letzte Mal in dieser Legislaturperiode eine Schulgesetzänderung ein. (Ministerin Theresa Schopper) Wir hatten schon einige Änderungen, aber ich denke, es ist jetzt die letzte Schulgesetzänderung, die wir in dieser Legislaturperiode auf der Tagesordnung haben. Dabei haben wir noch einmal umfassende Änderungen aufgenommen, die ich Ihnen einfach noch einmal kurz skizzieren will. Zum einen geht es um die Frage, wie wir an den Schulen mit mobilen Endgeräten umgehen. Die sogenannte Smartphone-Debatte ist ja in aller Munde. Ich denke, in der Schule sind die Kinder die wenigsten Stunden des Tages am Smartphone. Es ist aber wichtig, für die Schulen entsprechende Regeln einzuführen. Die negativen Einflüsse bei der Nutzung von Smartphones sind auch in der öffentlichen Diskussion bekannt. Die Konzentrationsfähigkeit und das Lernvermögen leiden darunter. Es gibt Studien, die besagen: Schon allein die bloße Anwesenheit eines – auch ausgeschalteten – Handys in greifbarer Nähe sorgt für Ablenkung. Ich denke, man kann das auch sonst allerorten beobachten. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, z. B. hier im Landtag! Hier im Landtag! – Vereinzelt Heiterkeit) Daher muss man sich nur einmal überlegen, was es erst in eingeschaltetem Zustand bewirkt. Wir wissen auch über die Auswirkungen auf die mentale Gesundheit. Damit einher gehen auch die Stichworte Cybermobbing und „Emotionale Vereinsamung“. Das ist ein breiter Diskussionspunkt. Mir hat ein Rektor neulich berichtet: Seit sich seine Schule neue Handyregeln gegeben hat, werde in den Pausen und freien Zeiten in der Schule plötzlich wieder Karten gespielt, und es wird wieder gemeinsam gevespert. Das soziale Miteinander hat sich an dieser Schule auf jeden Fall deutlich verbessert, weil nicht jede und jeder über das neueste Update auf Instagram, TikTok oder sonstigen Plattformen dringend informiert sein muss. Was machen wir? Das wäre mir eine zusätzliche Bitte: dass wir schauen, dass die Altersgrenzen für die Social-Media-Nutzung eingehalten werden. Das liegt nicht in unserem Beritt; das betrifft den Bund, der bei der EU-Ebene vorstellig werden muss. Aber ich weiß – das ist mir besonders wichtig –: Um einen Toto-Lotto-Schein ausfüllen zu dürfen, mit dem man hofft, sich um einige Millionen Euro zu bereichern, muss man 18 Jahre alt sein und einen entsprechenden Authentifizierungsnachweis vorlegen, während man bei den Social-Media-Kanälen selbst angeben kann, man sei schon 13 oder 14 Jahre alt. So ist das dort geregelt. Ich denke, da müssen wir auf der EU-Ebene deutlicher vorankommen. Aber was ist unser Anliegen? Wir müssen schauen, wie wir altersgerecht und entwicklungsgerecht Nutzungsregelungen an den Schulen einführen können. Ich sage: An einer Grundschule muss das anders sein als an einer beruflichen Schule, bei der es in bestimmten Ausbildungsgängen – wenn ich z. B. an die Pflege denke – Schülerinnen und Schüler gibt, die selbst oftmals Kinder haben. Da werde ich andere Nutzungsregelungen brauchen als an einer Grundschule. Wir haben, um diesem Umstand vorzugreifen, den Schulen schon mal klare Empfehlungen und Richtlinien bei uns auf der Homepage – wir wissen, dass dieses Schulgesetz verabschiedet wird – zur Kenntnis gegeben und machen dadurch deutlich, was unsere Vorstellungen sind. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Ich denke, da sind wir ganz klar: An den Grundschulen brauchen die Kinder noch kein Handy. Aber es ist natürlich so: Das Handy ist es nicht mehr allein. Wir haben die sogenannten Wearables, mit denen ich auch schon heute genau weiß, ob das Kind noch beim Bäcker oder schon beim Metzger ist, mit denen ich genau verfolgen kann, wo das Kind ist. Über diese Uhren bekommen die Kinder natürlich auch Nachrichten; das ist dann auch eine Unterbrechung. Deshalb brauchen wir auch hierfür eine Regelung. Was wollen wir machen? Nach vielen Gesprächen mit Schulen, mit Schulleitungen sowie mit Schülerinnen und Schülern sind wir zu dem Punkt gekommen: Jede Schule muss sich damit beschäftigen, jede Schule muss sich eine Regelung geben. Diejenigen Schulen, die diesen Weg schon hinter sich gebracht haben, müssen jetzt nicht noch mal von Neuem anfangen. Wir müssen einfach gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrkräften zu einer entsprechenden Regelung kommen, weil wir sehen und das auch als guten Ratschlag aus den Schulen bekommen haben: Wenn man sich gemeinsam auf den Weg macht, dann ist die Gewähr, dass die Regeln auch eingehalten werden, am größten. Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes betrifft die Frage, wie wir mit der datengestützten Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung umgehen. Bei der datengestützten Schulentwicklung – die Eingeweihten aus dem Bildungsausschuss wissen das; mit dem Thema haben wir uns schon beschäftigt – stellt sich die Frage: Wie verbessern wir die Qualität an den Schulen immer weiter, und wo können wir mit einem gezielten Monitoring vorangehen? Auch über die Schüler-ID wurde schon des Öfteren im Bildungsausschuss diskutiert. Wir werden jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, damit wir eine Schüler-ID auf den Weg bringen können, sodass wir Bildungsbiografien in den entsprechenden Unterlagen nachvollziehen können, damit wir Ursachen analysieren können und diese auch gezielt angehen können. Es wurde immer wieder auch über Schulabsentismus diskutiert. Auch dieser wird über eine Schüler-ID deutlich einfacher nachvollziehbar sein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller und Andreas Sturm CDU) Das Thema Datenschutz ist natürlich bei solchen sensiblen Daten von besonderer Bedeutung. Wir haben die entsprechenden Hinweise des LfDI vielfach aufgegriffen und unseren Gesetzentwurf entsprechend nachgeschärft und angepasst. Ein weiterer Punkt im Schulgesetz ist das Thema Ganztag. Der Rechtsanspruch steht vor der Tür. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt für die Erstklässlerinnen und Erstklässler der Rechtsanspruch auf bis zu acht Stunden in der Schule im Ganztag. Wir haben die Träger, die diese Mammutaufgabe in allererster Linie stemmen müssen, noch einmal finanziell unterstützt, indem wir ihnen für bauliche Maßnahmen – für die zusätzlichen Anträge, die bisher gestellt sind – noch einmal 860 Millionen € zusätzlich an die Hand geben. Auf der anderen Seite haben wir in den letzten Runden in der Haushaltskommission bzw. in der Gemeinsamen Finanzkommission beschlossen, dass 68 % der Betriebskosten zur Erfül- (Ministerin Theresa Schopper) lung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für die Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Ein offener Punkt ist noch immer die Frage: Wie gehen wir mit der Ferienzeit um? Wir wissen, in der Ferienzeit sind Schließtage im Umfang von bis zu vier Wochen möglich. Da wollen wir den Kommunen insofern Rechtssicherheit an die Hand geben, als man sagt: Bis wann müssen Eltern dort gemeldet haben, dass sie in den Ferienzeiten entsprechende Betreuung brauchen? Daher werden die Schließzeiten in dieser Schulgesetzänderung noch mal geregelt. Wie gesagt, wir sind mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes jetzt in der Ersten Beratung, dann im Bildungsausschuss und hoffentlich noch im Dezember in der Zweiten Beratung, sodass wir diese Schulgesetzänderung auf den Weg bringen, bevor mit den Wahlen am 8. März 2026 die parlamentarischen Beratungen erst einmal in weitere Ferne rücken. Daher freue ich mich, dass wir an diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes gemeinsam arbeiten, und danke für die Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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