Ralf Nentwich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Schule sprechen – auch zu dieser späten Uhrzeit –, reden wir nicht nur über Mauern, Dächer und Heizkörper. Wir reden über Zukunftsräume, über Orte, an denen Kinder lernen, denken, Kreativität entwickeln und ihren Platz in der Welt finden sollen. (Abg. Sandro Scheer AfD: Aber ohne Tracking!) Deshalb müssen wir uns ehrlich fragen: Wie sieht sie eigentlich aus, die Schule, die unsere Kinder auf die Zukunft vorbereitet? Noch wichtiger: Tun wir wirklich genug, damit diese Zukunft nicht an bröckelndem Putz, maroden Wänden oder veralteten Raumkonzepten scheitert? (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Ich sage es deutlich: Der Raum ist für uns der dritte Pädagoge. Das ist wissenschaftlich belegt und für jede Lehrkraft eine tägliche Erfahrung. Ein Lernraum kann inspirieren, oder er kann auch bremsen. Er kann Neugier wecken oder Frust erzeugen. Er kann Zusammenarbeit fördern oder Kinder in starre Reihen zwingen. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg hat in seinem Gutachten zu Lernräumen der Zukunft unmissverständlich festgelegt und festgehalten: Moderne Schulen brauchen Räume, die Begegnung, Bewegung und Beteiligung ermöglichen, Räume, die so flexibel sind wie das Lernen selbst, (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Sturm CDU) Räume, die digitale Bildung nicht nur ermöglichen, sondern diese auch sinnvoll einbetten, Räume, die Inklusion und Teilhabe leben, für jedes Kind, unabhängig von Herkunft, Begabung und Handicap. Heute reden wir über das SchbEFöG – ich habe mich beim Kollegen Miller extra juristisch abgesichert, dass man das wirklich auch so ausspricht –, das Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz, ein Thema, das bei uns Grünen – und bestimmt auch bei vielen anderen – in den letzten Monaten in den Wahlkreisen besonders wichtig war. Es betrifft die sogenannten Altfälle in der Schulbauförderung. Dabei geht es um Schulen, die von vielen Kindern und Jugendlichen aus umliegenden Gemeinden besucht werden. Für die Schulstandortgemeinden bedeutet das oft eine hohe finanzielle Belastung; denn sie tragen die Bau- und Sanierungskosten, obwohl ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler gar nicht aus ihrer Kommune stammt. Bisher wurde die Situation über den Auswärtigenzuschlag abgefedert, eine zusätzliche Förderung des Landes, die anerkennt, dass eine Stadt oder Gemeinde Verantwortung über die eigenen Grenzen hinaus übernimmt. Die Verwaltungsvorschrift zur Schulbauförderung sieht außerdem vor, dass sich auch die Umlandkommunen an den de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Kosten beteiligen. Das hat auch das Geislinger Urteil aus dem Jahr 2022 bestätigt. Doch – wir wissen es alle – die Realität war konfliktreicher. In vielen Regionen kam es zu Spannungen zwischen den Schulstandortgemeinden und ihren Nachbarn, die sich an den Kosten nicht beteiligen wollten. Einige dieser Streitigkeiten landeten sogar vor Gericht. Deshalb war es uns Grünen gemeinsam mit der CDU hier ein Anliegen, eine wirklich faire Lösung zu schaffen. Wir haben uns da auch mit den kommunalen Landesverbänden kurzgeschlossen, die dies ebenfalls mitgetragen haben. Für die Altfälle, also für Projekte, für die die Förderanträge vor der neuen Verwaltungsvorschrift bewilligt wurden und die noch nicht vollständig abgerechnet sind, haben wir eine einmalige Ausnahmeregelung geschaffen: Das Land verdoppelt nachträglich den bereits bewilligten Auswärtigenzuschlag – eine spürbare Entlastung für die betroffenen Kommunen. Mit der neuen Förderung wird der Faktor für den Auswärtigenzuschlag von 0,7 auf 1,0 erhöht. Voraussetzung ist, dass die Schule zum Jahresende 2024 noch nicht abgerechnet war und mindestens 30 % der Schülerinnen und Schüler aus der anderen Gemeinde kommen. Damit greifen wir jenen unter die Arme, die über Jahre Verantwortung getragen haben, oft über die eigenen Kapazitätsgrenzen hinaus. Die Mittel dafür sind im Haushalt bereits fest eingeplant; finanziert wird die Unterstützung aus dem Topf der Schulbauförderung, den wir im Haushalt von 200 Millionen € auf 450 Millionen € jährlich aufgestockt haben – und zwar soll dies dauerhaft sein. Das ist ein starkes Zeichen für Verlässlichkeit und Planungssicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Ziel ist klar: Wir befrieden die alten Konflikte, wir schaffen faire Rahmenbedingungen zwischen Schulträgern und Nachbarkommunen, und wir sorgen dafür, dass die Kinder und Jugendlichen endlich das bekommen, was sie verdienen: eine moderne, funktionierende und zukunftsfähige Schule. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das ist fair, das ist partnerschaftlich, und – wenn ich das so sagen darf – das trägt auch die grüne Handschrift: pragmatisch, gerecht, zukunftsorientiert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Rai- ner Balzer AfD: Oje, oje! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Oje!) Wir erleben gerade, wie sich Bildung grundlegend verändert. Die Welt, in der unsere Kinder leben, ist komplex, digital, vernetzt. Sie erlaubt keine starren Antworten, sondern verlangt die Fähigkeit, Fragen zu stellen, gemeinsam Lösungen zu finden und Verantwortung zu übernehmen. Das nennen wir die sogenannten 21st Century Skills – oder, wenn man in die Zukunft denkt, die sogenannten Future Skills: Kreativität, kritisches Denken, Kommunikation, Kooperation. Genau diese Kompetenzen entstehen nicht zwischen starren Wänden und in alten Gebäuden, auf festgeschraubten Tischen oder an ei- (Ralf Nentwich) ner Fronttafel; sie entstehen dort, wo Räume offen sind, wo Ideen fließen dürfen, wo Lernen Bewegung, Begegnung und Beteiligung bedeutet. Wir stehen in Baden-Württemberg nicht schlecht da. Das ist aber kein Grund, uns auszuruhen. Wir haben, wie bereits gesagt, beschlossen, 250 Millionen € pro Jahr zusätzlich für Schulbau und Sanierung bereitzustellen, und wir steigern damit jetzt das Fördervolumen auf 450 Millionen € jährlich – ein klares Signal: Wir investieren in Bildung, nicht in Stillstand. Dabei fördern wir auch die Sanierung von Lehrschwimmbecken mit bis zu 30 Millionen € – weil Schwimmen keine Freizeitbeschäftigung ist, sondern eine Überlebenskompetenz. Wir investieren mit Landesmitteln in Höhe von 861 Millionen € bis 2029 massiv in den Ganztag an Grundschulen. Trotzdem wissen wir alle: Der Investitionsstau in Deutschland ist gewaltig. Der Verband Bildung und Erziehung spricht von rund 55 Milliarden €, die bundesweit fehlen, um Schulen zu modernisieren. Das ist nicht nur ein Investitionsstau, das ist ein Innovationsstau. Darum sagen wir: Investitionen in Räume sind auch Investitionen in Chancen. Jeder Neubau, jede Sanierung ist auch eine pädagogische Entscheidung. Ein besonders schönes Beispiel, wie Bildung, Raum und Nachhaltigkeit zusammenfinden, ist übrigens unser Landesprojekt „Naturnahe Schulgelände in Baden-Württemberg“, das sehr, sehr gut angenommen und an zehn Standorten umgesetzt wird. Damit fördern wir Schulen mit ihren Außenflächen, mit Grünflächen, Schulgärten, Insektenhabitaten und Schatten spendenden Bäumen. Das Ziel ist es, den Schulhof in eine inspirierende Umgebung des Lernens und der Verantwortung für die Natur und Umwelt zu verwandeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme auf die Zielgerade. Die Schule der Zukunft ist kein ferner Traum. Sie beginnt dort, wo wir den Mut haben, alte Mauern zu öffnen, im Kopf wie im Klassenzimmer. Lassen Sie uns weiter investieren, nicht nur in Beton, sondern in Begeisterung, nicht nur in Technik, sondern in Teilhabe, nicht nur in Räume, sondern in Möglichkeiten. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Unser Gesetzent- wurf!)
