Norbert Knopf
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Universitätsklinika im Land leisten Herausragendes. Sie sind Orte, an denen Heilung, Forschung und Ausbildung Hand in Hand gehen. Doch die Herausforderungen wachsen. Fachkräftemangel, Kostendruck, Digitalisierung und der medizinische Fortschritt sind hierfür nur einige Beispiele. Damit die Universitätsmedizin diesen Aufgaben gerecht bleiben kann, braucht sie moderne Strukturen und klare Zuständigkeiten. Genau das leistet der heute vorliegende Gesetzentwurf. Er modernisiert, ohne zu überfordern, und er stärkt, ohne neue Bürokratie zu schaffen. Damit schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Universitätsmedizin in Baden-Württemberg zukunftsfest, effizient und kooperativ weiterarbeiten kann. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Wir verbinden Reformbereitschaft mit Verantwortung für Wissenschaft, Gesundheitsversorgung und öffentlicher Daseinsvorsorge gleichermaßen. Zentraler Bestandteil der Novelle ist der Klinikverbund Heidelberg-Mannheim. Damit schaffen wir die rechtliche Grundlage für eine enge, dauerhafte Zusammenarbeit zwischen zwei Universitätsklinika, von denen das eine in kommunaler Trägerschaft und das andere in Landeseigentum ist. Dieser Schritt wurde lange vorbereitet und war mit rechtlichen Hürden verbunden. Er ist jedoch sowohl medizinisch als auch organisatorisch mehr als sinnvoll. Forschung und Lehre können künftig im Verbund enger abgestimmt werden. Ressourcen werden effizienter genutzt, Patientinnen und Patienten profitieren von gebündelter Expertise. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Mit diesem Verbund entsteht in der Region Rhein-Neckar ein Medizinkomplex von internationaler Strahlkraft. Wir schaffen Synergien statt Doppelstrukturen und machen klar: Ko- (Norbert Knopf) operation ist der Weg in die Zukunft. Damit der Verbund auch effektiv geleitet werden kann, passen wir den Vorstand des Verbunds unter dem Vorsitz des Universitätsklinikums Heidelberg an und vergrößern ihn um eine Person. Der Vorstandsvorsitzende ist – abweichend zu den anderen Universitätsklinika – nicht mehr gleichzeitig der leitende ärztliche Direktor. Der genaue Zuschnitt des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium festgelegt. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzentwurfs ist die Integration der Rehabilitationskliniken Ulm in das Universitätsklinikum Ulm. Diese Kliniken arbeiten seit Jahren in Behandlung, Forschung und Ausbildung eng zusammen. Mit der Integration wird diese gelebte Kooperation nun rechtlich fest verankert. Das bedeutet: klare Verantwortlichkeiten, effizientere Abläufe und langfristige Stabilität für die Beschäftigten, für die Patientinnen und Patienten sowie für das gesamte Klinikum. Neben diesen beiden Regelungen enthält der Gesetzentwurf weitere kleinere, sinnvolle Anpassungen. Mit der Änderung des KIT-Gesetzes wird die Grundlage geschaffen, um künftige europäische Berichtspflichten bürokratiearm erfüllen zu können – ein wichtiger Schritt, damit das KIT weiterhin ein leistungsfähiger Akteur im europäischen Forschungsraum bleibt. Durch Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sichern wir Kontinuität und Rechtssicherheit, indem die bestehende Gebührenfreiheit für ukrainische Studierende bis Ende 2027 fortgeführt wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Dr. Alexander Becker und Konrad Epple CDU) Abschließend wird im Qualitätssicherungsgesetz die Finanzierung der Qualitätssicherung dem aktuellen Stand angepasst. Das ist pragmatische Politik. Wir reagieren auf neue Anforderungen, ohne die Hochschulen mit zusätzlichen Verwaltungsaufgaben zu belasten. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zeigt: Wissenschafts- und Gesundheitspolitik gehören zusammen. Die Universitätsklinika im Land sind Orte, an denen Forschung unmittelbar in medizinische Praxis übergeht – bei Krebs, bei neuen Therapieformen oder bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wenn wir ihre Zusammenarbeit stärken, dann stärken wir auch die Innovationskraft unseres Landes. Wir investieren in Köpfe, in Wissen und in Vertrauen, Vertrauen in ein starkes, öffentlich verantwortetes Gesundheitssystem. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben: den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitätsklinika, den Kommunen Heidelberg und Mannheim, den Hochschulen und den Ministerien. Sie alle haben gezeigt, dass Reformen im Gesundheitswesen gelingen können, wenn man sie gemeinsam gestaltet. Dieses Gesetz ist kein revolutionärer Neuanfang, aber ein entscheidender Schritt zu mehr Verlässlichkeit, Transparenz und e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Zukunftsfähigkeit. Mit diesem Gesetz stärken wir die Universitätsmedizin, fördern Kooperation und schaffen klare Strukturen für Forschung, Lehre und Versorgung gleichermaßen. Wir tun das verantwortungsvoll, nachhaltig und im Dialog mit allen Beteiligten. Baden-Württemberg übernimmt Verantwortung für seine Wissenschaft und seine Gesundheitsversorgung. Das ist genau der Weg, den wir, das Bündnis 90/Die Grünen, gehen wollen. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf mit Überzeugung zu. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Wir ma- chen einen Knopf dran!)
