Gabriele Rolland
Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie sprechen mir im Prinzip, was die Konzentration von Verwaltungsaufgaben angeht, aus der Seele. Könnten Sie sich vorstellen, ein Modellprojekt, das bei mir in der Region im Augenblick diskutiert wird, nicht nur ideell, sondern auch finanziell zu unterstützen? Es geht darum, dass sich der Stadtkreis Freiburg und der umliegende Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auf den Weg machen, gemeinsam in einem Verwaltungsgebäude Aufgaben miteinander zu erledigen, sodass wir das haben, was Sie eben für Heilbronn – getrennt nach dem Stadt- und dem Landkreis – gesagt haben: dass man das an einem Ort für die Bürgerinnen und Bürger konzentrieren könnte. Das wäre doch genau solch ein Modellprojekt, mit dem das Land Baden-Württemberg tatsächlich Verwaltungsaufgaben konzentrieren könnte, um den Bürgerinnen und Bürgern einen unglaublichen Mehrwert zu geben. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Frau Abgeordnete, selbstverständlich kann ich mir das vorstellen. Allerdings kann ich es mir nicht nur vorstellen, sondern das, was Sie gerade sagen, machen wir in meiner Heimatstadt Heilbronn schon seit vielen Jahren, um nicht zu sagen: Jahrzehnten. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nein, nein!) Die Stadt Heilbronn hat schon lange keine Kraftfahrzeugzulassungsstelle mehr, sondern wir betreiben das im Landratsamt Heilbronn als kreisfreie Stadt gemeinsam mit dem Landkreis (Abg. Gabriele Rolland SPD: Hatten wir auch! Das ist nicht das Thema!) seit vielen Jahren und Jahrzehnten sozusagen in einem Gebäude miteinander. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, machen wir auch!) Wenn es darüber hinaus weitere Ideen gibt, in Freiburg gemeinsam mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Verwaltung zusammenzubringen – supergern. Dafür gibt es die rechtlichen Möglichkeiten, Verwaltungsgemeinschaften und dergleichen mehr. Selbstverständlich ist – auch das gehört zur Verwaltungsmodernisierung –: Nicht jeder muss alles machen, sondern Gemeinden und Kreise können sich zusammenschließen, arbeitse – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 teilig Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, und selbstverständlich können sie das auch räumlich in einem Gebäude machen. Das kann ich mir nicht nur gut vorstellen, sondern das finde ich exakt den richtigen Weg, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Gut!) den Sie in Südbaden einschlagen. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, will ich auch erwähnen, dass wir beim Thema „Künstliche Intelligenz“ Vorreiter sind. Wir werden unseren Behörden die Möglichkeit geben, den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Verwaltungsvollzug zu erproben. Konkret: Die Änderungen im Landesdatenschutzgesetz und im E-Government-Gesetz befinden sich auf der Zielgeraden und werden noch in diesem Jahr dem Landtag von Baden-Württemberg zugeleitet, im Landtag eingebracht. Damit untermauern wir den Anspruch und Pioniergeist, den wir als „digital.LÄND“ haben: mutige, neue Wege zu gehen, aus Fehlern zu lernen – das heißt im Übrigen, dass man auch mal einen Fehler machen darf – und Erfolge für alle nutzbar zu machen. Nun möchte ich Ihnen sagen, dass wir gerade – das steht ja auch im Titel dieser Aktuellen Debatte – den Kommunen mehr Spielraum geben wollen. Auch da haben wir uns auf den Weg gemacht, sind aber auch schon ein Stück weit des Weges vorangekommen. Im letzten Monat hat dieser Landtag, wenn ich mich recht erinnere, einstimmig das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz beschlossen. Was wurde im Vorfeld nicht alles gesagt, wie unnütz dieses Gesetz sei, dass das sowieso nichts bewirke und kein Gebrauch davon gemacht werden würde und, und, und. Ich kann Ihnen aktuell berichten und freue mich darüber, dass wir seitens der Kommunen und der kommunalen Landesverbände inzwischen schon eine ganze Reihe von Antragstellungen nach diesem Gesetz vorliegen haben. Das Gesetz wird von der kommunalen Seite sehr gut angenommen. Jetzt lassen Sie uns doch einmal schauen, welche Erleichterungen und Verschlankungen hier konkret herauskommen, welche konkreten Vorschläge von der kommunalen Seite gemacht werden. Ich habe Vertrauen – das habe ich immer gesagt –, dass die Kommunalen diese Spielräume verantwortungsvoll nutzen werden und dass wir sozusagen von unten nach oben Entbürokratisierung und Verschlankung betreiben können. Oder, ganz konkret, Herr Abg. Ranger: Wir müssen uns nicht auf den Weg machen, wir sind auf dem Weg der Öffnung von Spielräumen für Kommunen. Bis zum 1. Januar dieses Jahres gab es im kommunalen Vergaberecht Wertgrenzen im Unterschwellenbereich von 10 000 €. Wir haben gesagt: Das werden wir ändern. Ich habe gesagt: Wir haben Vertrauen in die Kommunen. Dann gab es den Vorschlag, aus den 10 000 € 12 000 € zu machen, dann 15 000 €. Da wurde mir gesagt, das seien immerhin 50 % mehr. Ich habe gesagt: Das ist nicht meine Vorstellung von Vertrauen; wir machen es jetzt bei der Vergabe einmal so, dass jede Kommune nicht für 10 000 € Aufträge ohne Ausschreibungsverfahren vergeben darf, sondern für 100 000 €. (Minister Thomas Strobl) Ich habe Vertrauen, dass das von der kommunalen Seite verantwortungsvoll genutzt wird. Das ist tatsächliche Entbürokratisierung. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wer schon einmal Ausschreibungsverfahren gesehen hat, der weiß, was für eine Bürokratie das ist. By the way: Ich habe ein bisschen schmunzeln müssen, als ich in einer Zeitung gelesen habe, dass man im Bund ganz stolz darauf sei, dass Bundesbehörden jetzt Aufträge von bis zu 50 000 € freihändig vergeben dürften, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Oh, oh!) dass das ein großer Erfolg sei. Da habe ich gedacht: Wenn eine Bundesbehörde Dienstleistungen und Waren bis 50 000 € ohne Ausschreibung vergeben darf, können wir das einem badischen und schwäbischen Bürgermeister durchaus bis 100 000 € zutrauen. Das ist unser Weg. Den haben wir nicht vor, Herr Abg. Ranger, sondern das ist bei uns seit dem 1. Januar 2025, also seit round about zehn, elf Monaten, gelebte Realität. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind auf dem Weg, unsere Verwaltung schneller, schlanker und agiler zu machen und den Kommunen mehr Spielraum zu geben. Das ist ja auch der Titel dieser Aktuellen Debatte. Ich habe Ihnen zwei Beispiele genannt, wie wir das konkret machen. Ich will noch einen Punkt nennen. Beispielsweise werden wir den Digitalisierungshemmer Schriftform deutlich zurechtstutzen. 15 Formerfordernisse sollen vollständig gestrichen werden, und mehr als 300 weitere Schriftformerfordernisse sollen durch die einfache elektronische Form, also durch eine E-Mail, ersetzt werden können. Das ist die Reinform des erfahrbaren und spürbaren Bürokratieabbaus durch die Antragsteller. Der Gesetzentwurf ist derzeit in der Anhörung und soll noch in dieser Legislaturperiode zur Beschlussfassung in den Landtag eingebracht werden. Auch damit setzen wir konkret ein weiteres Vorhaben um. Auch da habe ich viel Kritik gelesen. Beispielsweise war in einer Zeitung zu lesen – zufällig meine Heimatzeitung –, das sei doch erbärmlich, was wir hier machen. 300 Schriftformerfordernisse zu ersetzen, das sei doch viel zu wenig usw. Ich fand dann Folgendes ganz interessant. Nachdem das – wie heißt es? – Entbürokratisierungskabinett des Bundes getagt hat, wurde im Fernsehen eine Unternehmerin gefragt, was sie denn davon halte. Sie hat gesagt, das sei alles viel zu theoretisch. Seitens der Unternehmen würde erwartet werden, dass mal was Konkretes gemacht werde, dass beispielsweise überflüssige Schriftformerfordernisse abgeschafft würden. Genau das machen wir mit diesem Gesetz. In 300 Fällen wird man etwas nicht mehr schriftlich beantragen müssen. Vielmehr genügt dann eine E-Mail. Wir schlagen dem Landtag vor, 100 Gesetze diesbezüglich zu ändern. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte. Selbstverständlich müssen wir vor dem Hintergrund der Digitalisierung dauernd und hart daran de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 arbeiten, wie wir unsere Verwaltung noch besser aufstellen können. Aber in Richtung FDP – jetzt mal geschwind die Landkreise weg, die Regionalverbände weg und die Regierungspräsidien weg – möchte ich als jemand, der sich auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die es auch nicht immer einfach haben, verantwortlich fühlt, Folgendes sagen. Von dieser Debatte geht nicht das Signal aus: Die hocken alle da, schaffen den ganzen Tag nichts und überlegen sich nur, wie sie von morgens bis abends die Bürgerinnen und Bürger ärgern können. Das ist nicht so. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst machen eine erstklassige Arbeit, und sie sind im Übrigen auch vorn mit dabei, die Verwaltung zu modernisieren und zu digitalisieren. Unser Weg muss es doch sein, dass wir mit den tüchtigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung in die Tat umsetzen. Das ist unser Weg in Baden-Württemberg. Ich freue mich über jede Unterstützung, wenn es konkret wird, irgendetwas zu tun, und bin insbesondere dem Landtag von Baden-Württemberg dankbar, wenn die 80 Millionen € für Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung, die die Haushaltskommission, Herr Abg. Schwarz, jetzt vorgesehen hat, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja!) dann auch hier im Nachtragshaushalt von Baden-Württemberg beschlossen werden. Das, Herr Abg. Ranger, hilft uns auf dem Weg zu einer moderneren und digitalen Verwaltung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
