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Daniel Lede Abal

GRÜNE 13.11.2025 Sitzungen 17/135

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade den Versuch der Ausführungen des Abg. Klauß sowie seine demokratietheoretischen Einlassungen gehört. Dazu gibt es nur wenig, aber sehr Klares zu sagen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es ist das Wahlrecht der Abgeordneten hier im Haus, zu entscheiden, wer diesen Landtag in Gremien außerhalb dieses Hauses vertreten soll. Das ist ein Wahlrecht. Die Abgeordneten sind ihrem Gewissen verpflichtet und haben entschieden. Ich glaube, Ihr Versuch, diesen Wahlvorgang heute wiederholen zu lassen, dient niemandem. Das Haus hat gesprochen; die (Daniel Lede Abal) Abgeordneten haben entschieden. Und das ist auch ein sehr klares Zeichen für Demokratie. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU) Weil Sie weiter ausgeholt und länger darüber gesprochen haben, was für Sie Demokratie bedeutet, möchte ich Ihnen hier noch mal mit auf den Weg geben: Die Frage, ob die Abgeordneten das per Wahl zu entscheiden haben und bei dieser Wahl nur ihrem Gewissen unterworfen sind, ist vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich geklärt durch analoge Entscheidungen zu Vorgängen im Deutschen Bundestag. Also brauchen Sie uns hier keine demokratische Lehrstunde zu erteilen. Das war nämlich eher peinlich. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU)

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