Dr. Wolfgang Reinhart
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, darf ich noch auf zwei Dinge hinweisen. Es wurde dargelegt, dass ein Zwischenruf gekommen sei, ein Redner sei „der Lügner vor dem Herrn“ oder Ähnliches. Wir prüfen das im Protokoll nach. Zum Zweiten wollte ich darauf hinweisen, dass wir auch hier würdevoll mit den Begriffen umgehen. Der Begriff „Lüge“ hat übrigens im Gegensatz zu objektiven Tatsachen einen subjektiven und einen objektiven Anteil. Deshalb wollte ich einfach darauf hinweisen, dass wir hier generell darauf achten, dass wir bei aller Debatte und bei aller Unterschiedlichkeit der Positionen – die im Grunde genommen das Salz in der Suppe einer Debatte sind – trotzdem immer auch maßvoll die Würde dieses Parlaments in der Sprache und deren Gebrauch wahren. Das wollte ich vorausschicken. (Beifall bei der CDU, der FDP/DVP und der AfD – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb kommen wir jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/9651. Abschnitt I ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. – Dem stimmen Sie alle zu. Zu Abschnitt II liegen zwei Änderungsanträge vor. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9844, abstimmen. Dieser fordert – – (Abg. Anton Baron AfD: Was? Nee, nee!) – Bitte? (Abg. Anton Baron AfD: Okay, alles gut!) Im Übrigen sind wir bei der Erläuterung der Anträge. Ich bitte, da jetzt nicht zu intervenieren. Ich stelle erst vor, um was es geht. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, ja!) Es geht um den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9844. Dieser fordert, Abschnitt II neu zu fassen. Wer diesem Änderungsantrag der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt komme ich zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Herr Fraktionsvorsitzender –, (Abg. Anton Baron AfD: Ja! Vielen Dank!) Drucksache 17/9856, der ebenfalls fordert, den Abschnitt II zu ersetzen. Wer diesem Änderungsantrag – – (Zurufe von der AfD: Namentlich!) e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 – Ja, das stimmt. Sie haben eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich frage, ob es eine entsprechende Unterstützung gibt. – Die gibt es. Dann kommen wir ins übliche Verfahren der namentlichen Abstimmung. Ich darf darauf hinweisen – Sie kennen es schon –: Wer mit Ja stimmen möchte, wählt die entsprechende Stimmkarte, wer mit Nein stimmen oder sich enthalten möchte, nimmt ebenfalls die jeweilige Stimmkarte. Ich eröffne damit den Abstimmungsvorgang. (Abgabe der Stimmkarten) Ich frage: Ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich darf, wie üblich, die Schriftführer bitten, ihren Auftrag zu erfüllen. Während die Auszählung läuft, würden wir parallel den Tagesordnungspunkt 3 behandeln und das Ergebnis später bekannt geben. Deshalb rufe ich jetzt Punkt 3 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/9652 Ich erteile das Wort zur Begründung zunächst für die Landesregierung Herrn Minister Lucha. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ich darf bitten, die Gespräche entweder außerhalb des Plenarsaals zu führen oder die Plätze einzunehmen, damit der Herr Minister mit seiner Einführungsrede zum Gesetzentwurf beginnen kann. (Abg. Anton Baron AfD: Das sind noch die Nachwe- hen von dieser harmonischen Koalition!) Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute in erster Lesung das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz – TPQG – vor, mit dem wir das bisherige Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, das nunmehr zehn Jahre alt ist, neu fassen. Wir haben einen Paradigmenwechsel eingeleitet, der sich ja auch, wie Sie in den Debatten heute Morgen zur Aufgabenfülle oder den gestrigen Debatten zur Beteiligungsvereinfachung, zur Regelungsvereinfachung, zur Entlastung – also Selbstverantwortung – gehört haben, in einer guten Tradition befindet. Wir verlassen das Feld der Kultur des Misstrauens und gehen in eine Vertrauens- und Verantwortungskultur. Wir flexibilisieren und entledigen uns von nicht mehr notwendigen bürokratischen Teillösungen. Somit haben wir keine Überregulierung. Wir wollen eben gut verwalten, gut handeln und keine lähmende Bürokratie, weil das, denke ich, auch eine wichtige Debatte ist – Herr Fraktionsvorsitzender Rülke, wir haben gestern auch bei den Genossen gut zugehört –: einfach Vertrauenskultur, Verantwortung und miteinander aushandeln, wie (Minister Manfred Lucha) wir das in einem guten Miteinander auch in Selbst- und Fremdverantwortung umsetzen können. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau!) Dabei wollen wir natürlich unsere Heimaufsichtsbehörden – Sie haben heute sehr qualifiziert über kommunale Aufgaben gesprochen – in den Stadt- und Landkreisen entlasten. Und – liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialausschuss, seit Jahrzehnten sind wir mit den Kolleginnen und Kollegen in der Pflege in einem wirklich guten Austausch – wir entlasten die Träger unserer gut geführten Einrichtungen, und diese sind in überwiegender Mehrheit vorhanden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Zudem entsprechen wir auch einem Auftrag aus der Entlastungsallianz, die uns mitgegeben hat, das bisherige Heimrecht zu prüfen, Regelungen zu vereinfachen und, wenn möglich, auch zu streichen. Im Übrigen war das ein Beteiligungsprozess, dem ich auch selbst beigewohnt habe – mit Arbeitsgruppen, Unterarbeitsgruppen, mit allen Stakeholdern, den Anbietern, der Community, den kommunalen Landesverbänden. Ich habe selten eine so gute kaskadisch organisierte Beteiligung wahrnehmen können – systematisch auch im Endergebnis, so wie wir es Ihnen vorlegen konnten. Wir ändern im Wesentlichen den Anwendungsbereich im Gesetz und die Prüfungen der Heimaufsichtsbehörde. Lassen Sie mich zum Punkt – es gab ja auch im Vorfeld Diskussionen; Sie haben auch Briefe erhalten, z. B. von vielen Seniorenrätinnen und Seniorenräten, wobei wir uns auch mit dem Landesseniorenrat verständigt haben; das, was Sie im Gesetzentwurf finden, ist ja auch eine Verständigung mit dem Landesseniorenrat – der sogenannten Mitwirkung durch die Heimbeiräte kommen. Erstens: In den vergangenen Jahren wurde es für alle Betreiber in der Langzeitpflege – – Ich rede jetzt nicht von Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung und psychischer Erkrankung oder für Menschen mit Erkrankungen im mentalen und kognitiven Bereich. Da haben wir eine andere Kultur. Sie begründen ihren Lebensschwerpunkt; da sind die Beiräte, auch die Organisationskulturen verfestigt. Aber in der klassischen Langzeitpflege – Sie kennen die Entwicklung: wesentlich kürzere Verweildauern, wesentlich komprimiertere Hilfebedarfe – brauchen wir neue Aspekte. Deswegen haben wir die kleinteilige und eben nicht mehr zeitgemäße bisher gültige Landesheimmitwirkungsverordnung aufgehoben und regeln die Verpflichtung durch das Gesetz selbst. Das heißt, im Gesetzentwurf steht: Einrichtungen gewährleisten und fördern die Mitwirkung und die Mitgestaltung durch die Bewohner, auch delegiert an Dritte, für ihre Interessen, falls erforderlich; sie unterstützen die Bildung von Mitwirkungsgremien. Das ist eine verbindliche Verpflichtung, um gesetzesgetreu betreiben zu dürfen. Diese Regelung ist mit dem Mechanismus verknüpft, wonach die Einrichtung nur dann betrieben werden kann, wenn sie diese Vorgabe erfüllt. Damit halten wir an der Grundaussage fest, dass die Mitwirkung essenziell ist und dass wir diese unterstützen. de – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 Einen Teil der Prozesse – da bedanke ich mich bei den beiden Regierungsfraktionen, die uns da sehr intensiv begleitet haben – werden wir jetzt ergänzen: Wir werden in einem partizipativen Verfahren eine praxisnahe Handreichung entwickeln, um Akteure vor Ort bei der Mitwirkung zu unterstützen. Wir hatten bereits im Oktober eine Auftaktsitzung mit den betroffenen Verbänden, mit Verbänden der Leistungserbringer, mit unserer Landes-Behindertenbeauftragten, unseren Heimaufsichtsbehörden. Zwei Unterarbeitsgruppen erarbeiten die Handreichung – von der Praxis für die Praxis. Meine Damen und Herren, vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen haben wir ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen. Diese sind gemäß unserer Lebenskultur dem häuslichen Setting zuzurechnen. Wir haben dort auch nach den bisherigen Regelungen des alten WTPG ohnehin nur eingeschränkte Prüfungen durch die Heimaufsicht. Diese halten wir für komplett verzichtbar. Damit haben wir für die Anbieter wesentlich mehr Gestaltungsspielraum für praxistaugliche Lösungen. Sie alle kennen unsere Projekte vor Ort: aus den sorgenden Gemeinden, die bürgerschaftlich getragen sind, aus Kirchengemeinden, entstanden aus Gemeinderatsbeschlüssen, mit den jeweiligen Pflegediensten oder Sozialstationen. Ich sage jetzt noch einmal, weil das auch von Verbänden geschrieben wurde: Die Intensivpflege ist auch heute schon durch ein außergewöhnlich eng vorgegebenes Verpflichtungsnetz im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs reguliert. Wir haben in der Intensivpflege, die übrigens nicht die 63 % – – Ich weiß gar nicht, woher diese Zahl jemals gekommen ist. Es waren 27 %. Sie unterliegt schon heute ganz klaren Qualitätsvorgaben bei der Genehmigung durch die Krankenkassen. Da hat das Ordnungsrecht – wir sind hier ja im Ordnungsrecht – einfach keine Aufgabe, weil das eine ganz spezifische Qualitätskontrolle ist – nur damit wir nicht miteinander vermischen, worüber wir reden. Wir haben natürlich auch selbst organisierte WGs im Blick, vor allem wenn wir unsere Quartierprojekte, unsere 700 Kommunen sehen, wo es um genau solche WG-Formen geht, unterstützt durch Träger oder bürgerschaftlich organisiert. Diese benötigen keinen Staat. Sie haben den Staat auch nicht zu Hause, wenn Sie eine Pflegeversicherungsleistung bekommen, sondern da haben Sie den Leistungsträger, der mit Ihnen den Vertrag macht; er wird vertreten. Ich denke, das ist nur konsequent. Wir werden aber trotzdem – auch das war eine Bitte aus Ihren Kreisen; dieser kommen wir gern nach – ein Zertifizierungsverfahren, eine freiwillige Zertifizierung anbieten als Orientierung für die Anbieter von Wohngemeinschaften. Sie können dann ein Qualitätssiegel erwerben, wenn sie diese Kriterien erfüllen. Das können wir jederzeit und gut außerhalb des Ordnungsrechts. Auch das ist ein gutes Beispiel für Augenhöhe: aus Betroffenen Beteiligte machen. Damit schaffen wir für Menschen mit Pflegebedarf, mit Behinderungen und für ihre An- und Zugehörigen Transparenz und eine verlässliche Auswahlhilfe. (Minister Manfred Lucha) Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen unseren bisherigen Heimaufsichtsbehörden und -einrichtungen eine wesentliche Grundlage für eine Beratungs- und Vertrauenskultur. Es werden keine jährlichen regelhaften Prüfungen mehr stattfinden. Anstelle von Regelprüfungen in einem Kalenderjahr erfolgen die Prüfungen nach Ermessen und auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes in der Regel bei 30 % der Einrichtungen. Innerhalb von fünf Kalenderjahren wird in jeder Einrichtung wenigstens eine Regelprüfung stattgefunden haben. Wir entlasten die Behörden und die Träger unserer gut geführten Einrichtungen. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, werden anlassbezogene Prüfungen, wie auch heute schon, sofort durchgeführt. Sie kennen unser Credo, das auch mein persönliches Credo ist: gut geführte Institutionen, Qualitätskontrolle durch Transparenz und durch Öffnung in das Quartier, in die Kommune, viele Besuchs- und Vorlesedienste von bürgerschaftlich Engagierten, die unsere klassischen Einrichtungen schon heute mit Leben füllen. Das ist die beste Rückmeldung über die Qualität der geleisteten Arbeit. Wie gesagt, hier sind wir auf einem guten Weg. Darüber hinaus – auch das ist eine Anregung, die Sie uns mitgegeben haben und die wir gerade intensivieren – wollen wir die Prüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes aus einer Hand gestalten. Wir hatten dazu schon mal einen Modellversuch durchgeführt. Dieser war eher schwierig. Wir bekommen jetzt ein Commitment auf verstetigtes Arbeiten. Sie sehen: Wir sind da in einem sehr beratungs-, beteiligungsund begleitungsintensiven Prozess. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, dass wir im vorliegenden Gesetzentwurf im Zuge eines Omnibusverfahrens noch zwei weitere Gesetze ändern. Im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – kurz L-BGG – sehen wir eine offizielle Vertretungsregelung vor, falls die Beauftragte verhindert ist. Damit schaffen wir Rechtsklarheit. Und im Gesundheitsdienstgesetz öffnen wir die Leitungen der Gesundheitsämter für bestimmte fachärztliche und nicht ärztliche Professionen. Hier gehen wir mit der Zeit und schauen, dass wir diese Institutionen arbeitsfähig halten und gut aufstellen. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die intensiven Beratungen in den letzten Monaten und eigentlich auch darüber hinaus, gerade bei denjenigen, die in den diversen Arbeitsgruppen mitgearbeitet haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Julia Goll FDP/DVP)
