Sandra Boser
Vielen Dank, Frau Steinhülb-Joos, für die Fragen, die ich gern wie folgt beantworte: Vorneweg: Wir haben seit 2020 rund 900 Vertragsentfristungen vorgenommen. Ausgehend von einer inzwischen hohen Zahl von umgesetzten Entfristungen werden nun weiterhin jährlich etwa 150 Entfristungen vorgenommen. Werden die Voraussetzungen für eine Entfristung im Antragsjahr nicht erfüllt – das wissen Sie, das ist Ihnen ja bekannt –, kann im Folgejahr erneut ein Antrag gestellt und eine Entfristung überprüft werden. Derzeit sind 230 Personen seit mindestens fünf Jahren – da vielleicht noch mal zur Einordnung: das sind Personen, die im Jahr zuvor einen Vertrag durchgängig hatten; nicht berücksichtigt sind Personen über der Pensionierungsgrenze, die e – 135. Sitzung – Donnerstag, 13. November 2025 werden da nicht mit aufgeführt – befristet angestellt, seit mindestens sechs Jahren 131, seit acht Jahren 57 und seit zehn Jahren 23 Personen. Aus welchen Gründen werden die Verträge dieser befristet angestellten Lehrkräfte nicht entfristet, beispielsweise im Zuge der Besetzung der 1 440 Stellen? Vielleicht noch mal vorneweg: Diese 1 440 Stellen haben wir ja bewusst so verteilt, dass die Unterrichtsversorgung letztendlich gesichert wird. Sie wissen, wir haben vor allem im Bereich der Grundschulen Stellen reingegeben, im Bereich der SBBZ, und dann vorausschauend im Bereich der Gymnasien, wo wir aktuell von den 350 Stellen, die wir den Gymnasien zugeordnet haben, die aber dann an andere Schulen der Sekundarstufen abgeordnet wurden, meines Wissens nur 137 Stellen besetzen konnten. Das heißt, da gibt es auch noch Stellen, die nicht besetzt werden konnten – auch im SBBZ-Bereich beispielsweise. Aber wir müssen natürlich immer schauen, ob das regional und in einem anderen Kontext passt. – Das vorneweg. Natürlich ist das vorrangige Ziel nach wie vor, dass wir diese Stellen mit Laufbahnbewerberinnen und -bewerbern besetzen können. Wir haben die Stellen vor allem im Bereich der Grundschulen durch die Umsetzung der Studienplatzerhöhung vor einigen Jahren und durch Altbewerberinnen und Altbewerber vorwiegend mit den Personen besetzen können, die eine Laufbahnbewerbung abgegeben haben. Mit dem Aufkommen der 1 440 Stellen Ende Juli – da war das Entfristungsverfahren schon weit vorangeschritten – konnten aber weitere Stellen entfristet werden – durch die Verfügbarkeit der Stellen. Es war also nicht so, dass wir von den 1 440 Stellen keine befristeten Stellen besetzen konnten, sondern es waren auch Stellen, die entfristet wurden. Sonstige Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossene oder anerkannte Lehramtsausbildung erhalten zunächst einen befristeten Vertrag, der seit der Lehrkräfteeinstellung 2020 unter den folgenden Vorgaben entfristet werden kann: langjährige Bewährung – das heißt, mindestens 30 Monate im Schuldienst –, sehr gute bis gute Beurteilung durch die Schulleitung und durch die Schulaufsicht und ein unabweisbarer, dauerhafter Bedarf. Das sind die drei Voraussetzungen, um einen Entfristungsantrag zu stellen. Unser Ziel ist natürlich, dass wir den Personen eine Anschlussperspektive geben. Sie wissen ja: Wir haben mit anderen Maßnahmen wie dem Direkteinstieg oder Ähnlichem Möglichkeiten geschaffen. Damit geben wir Personen, die keine abgeschlossene Lehramtsausbildung haben, die Möglichkeit, in ein Vertragsverhältnis einzusteigen.
