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Plenarprotokoll 8/36

05.02.2026 · 217 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (34)Die Linke (20)CDU (16)BSW (15)SPD (7)

Dr. Thadäus Rudolf König

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 36. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich noch herzlich zum Geburtstag gratulieren, und zwar dem Abgeordneten Waßmann. Er ist jetzt noch nicht auf seinem Platz, aber wenn Sie ihn nachher sehen, dann können Sie ihm auch gern gratulieren und ich werde ihm auch noch mal persönlich herzlich zum Geburtstag gratulieren. (Beifall im Hause) Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Hoffmann und Frau Abgeordnete Behrendt betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Hande, Frau Abgeordnete Rosin, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Hey – zeitweise –, Frau Abgeordnete Dr. Urban – auch zeitweise –, Herr Minister Gruhner, Herr Minister Kummer – zeitweise – und Herr Minister Maier – zeitweise. Kommen wir nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Bereitgestellt werden: zu Tagesordnungspunkt 19 ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/2842 und zu Tagesordnungspunkt 21 ein Alternativantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/2844. Folgende Festlegungen zur Abarbeitung der Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Der Tagesordnungspunkt 4 soll heute als erster Punkt aufgerufen werden. Nachdem die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 32, 33, 35 und 36 von der Tagesordnung abgesetzt wurden, sollen heute nach der Mittagspause die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 31 und 34 aufgerufen werden. Daran anschließen soll sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 20. Sorge ist dafür zu tragen, dass die Tagesordnungspunkte 10 und 23 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.

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Ulrike Jary CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 16 nach dem Tagesordnungspunkt 12 aufzurufen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Bei dem Antrag der Abgeordneten Jary handelt es sich um einen Platzierungswunsch. Der Tagesordnungspunkt 16 soll nach dem Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen werden. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen den Platzierungswunsch? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen der Fraktion der AfD mehrheitlich beschlossen, sodass wir heute nach Tagesordnungspunkt 12 den Tagesordnungspunkt 16 aufrufen. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass die Tagesordnung hiermit festgestellt ist. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2478 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Die Begründung ist gewünscht. Herr Minister Maier, ich erteile Ihnen das Wort.

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Georg Maier

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher! Man muss es leider so sagen, die Sicherheitslage in Deutschland ist angespannt. Wir haben Bedrohungslagen von verschiedenen Seiten, die leider gegenwärtig alle gleichzeitig zusammenkommen. Wir haben es einerseits weiterhin unverändert mit Terrorismus aus den unterschiedlichen Phänomenbereichen zu tun – religiös motiviert, rechtsextrem motiviert, linksextrem motiviert. Wir müssen leider in all diesen drei Bereichen von einer abstrakten Gefährdungslage ausgehen. Gerade auch der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung hat uns noch mal schmerzhaft vor Augen geführt, wie verwundbar unsere kritische Infrastruktur ist. Diese Angriffe, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben zum Ziel, Angst zu verbreiten und unsere freiheitliche, demokratische Gesellschaft zu destabilisieren. Destabilisierung ist auch das Ziel, wenn ausländische autoritäre Mächte uns durch hybride Bedrohung schwächen wollen. Was heißt das? Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Angriffe sind real, sie finden jeden Tag statt, zum Beispiel tausendfach durch Cyberattacken auf deutsche Unternehmen, auf öffentliche Einrichtungen. Aber auch Spionage und Sabotage sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Von daher ist es notwendig, für diese zunehmenden Herausforderungen neue Antworten zu geben. Das ist eine Aufgabe für die Bundespolitik, aber eben auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Aufgabe für die Landespolitik. Deshalb handeln wir und deshalb wollen wir Veränderungen im Polizeirecht Thüringens herbeiführen. Denn eines möchte ich klar herausstellen: Hier geht es ganz zentral um Gefahrenabwehr. Wir wollen unsere Bevölkerung, unsere Bürgerinnen und Bürger, noch besser vor Gefahren durch Kriminalität, Terrorismus und hybride Bedrohungen schützen. Eines ist mir an dieser Stelle noch mal wichtig: Bei diesem Gesetz handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Polizeirecht und nicht um Strafrecht. Wir reden hier nicht von Tätern oder Tatverdächtigen, sondern von Störern. Dieser Unterschied ist wichtig, denn deshalb gehen pauschale Vorwürfe, dass das Polizeiaufgabengesetz die Unschuldsvermutung missachte, völlig fehl. Es geht zweimal um Gefahrenabwehr. Grundsätzlich geht es darum, dass Straftaten überhaupt nicht stattfinden – Prävention, die Verhinderung von Straftaten. Wenn sie dann aber geschehen sind, müssen wir unsere Polizei in die Lage versetzen, dass sich die Strafverfolgung optimal gestaltet. Es geht um wirksamen Schutz, gerade für gefährdete Menschen. Dabei müssen wir vor allen Dingen das Wohl der Frauen in Betracht ziehen, die häufig, sehr häufig, viel zu häufig Opfer von häuslicher, partnerschaftlicher Gewalt werden – Stichwort „Femizide“. (Beifall BSW, SPD) Opferschutz ist also ein ganz wesentlicher Bestandteil dieses weiterentwickelten Polizeiaufgabengesetzes. Hier gibt es viel zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mehr noch, es geht sogar um den Schutz derjenigen, die gerade im Begriff sind, eine schwere Straftat zu begehen. Das hört sich jetzt seltsam an. Wenn aber zum Beispiel Straftaten gegen das Leben beabsichtigt sind, können wir diese vermeiden, indem wir zum Beispiel sogenannte Taser einsetzen und dadurch den Schusswaffengebrauch vermeiden. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Situationen, in denen es um Leben und Tod geht, gibt es häufiger, als man sich das vorstellt. Diese Taser sind weniger letal, aber trotzdem geeignet, Straftäter von der Vollendung schwerer Straftaten abzuhalten. Was mir aber auch sehr wichtig ist: Es geht darum, unseren Polizistinnen und Polizisten eine gute und sichere Rechtsgrundlage für ihr Agieren zu geben. Das Polizeiaufgabengesetz wurde über eine Dekade hinweg nicht angepasst. Inzwischen hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung weiterentwickelt. Das alles findet sich nicht in unserem aktuellen Polizeiaufgabengesetz wieder. Polizisten müssen in Sekundenbruchteilen entscheiden – weitreichende Entscheidungen, wie ich eben schon gesagt habe. Manchmal geht es um Leben und Tod, hier darf es, meine sehr geehrten Damen und Herren, keine Unklarheiten geben. Wir dürfen die Menschen, die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die für unsere Sicherheit sorgen, nicht mit einem veralteten Polizeiaufgabengesetz allein lassen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Normalerweise gibt es für die Einbringung 5 Minuten, aber die Landesregierung hat bei der Form keine Begrenzung, deswegen können Sie weiterreden.

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Georg Maier

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht auch darum, die Zusammenarbeit mit den anderen Polizeien der Länder und des Bundes zu verbessern, indem wir die Rechtsgrundlage für eine einheitliche und vernetzte Datenverarbeitung und -weiterleitung schaffen. Das ist für einen föderalen Staat von fundamentaler Bedeutung, gerade für die Abwehr terroristischer Gefahren oder die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, wie zum Beispiel bei Drogenhandel, Menschenhandel oder der Verbreitung von Kinderpornografie. Es geht darum, unsere Wirtschaft und unsere kritische Infrastruktur vor Spionage und Sabotage zu schützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht mehr länger hinnehmen, dass wir sogenannte unkooperative Drohnen über Thüringen, über unserer kritischen Infrastruktur zwar detektieren, aber eben nicht vom Himmel holen können. Es gibt die entsprechende Abwehrtechnik. Ich möchte sie rechtssicher zum Einsatz bringen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Letztlich geht es mit diesem Gesetz um eine verbesserte Strafverfolgung durch den Einsatz neuer technischer Möglichkeiten, wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz. Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, weil sie hier bei uns dann geringeren Ermittlungsdruck spüren würden. Natürlich muss es dabei Grenzen geben. In autoritären Staaten erleben wir, wie diese Technik dazu eingesetzt wird, Menschen zu überwachen, zu drangsalieren und ihre Grundrechte einzuschränken. Wir wollen KI so einsetzen, dass das eben nicht geschieht. Dazu braucht es aber bestimmte Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für deren Einsatz. Ich will ein Beispiel geben. Nach unseren Vorstellungen soll zum Beispiel bei der Videoaufzeichnung an kriminalitätsbelasteten Orten eine automatisierte Erkennung von Gefahrensituationen möglich sein. Zum Beispiel eine Person fällt zu Boden und eine Waffe, ein Messer wird gezückt. Hier kann uns KI helfen, dass das sofort in Sekundenbruchteilen erkannt wird, und soll den Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit geben, schnell zu reagieren. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei findet keine Gesichtserkennung statt. Es werden keine Bewegungsprofile erstellt oder gar gespeichert. Und ganz wichtig: Die Entscheidung über polizeiliches Handeln trifft keine Maschine, trifft nicht die KI. Diese Entscheidung trifft der Mensch. (Beifall BSW, SPD) Und wenn es erforderlich ist, Grundrechte einzuschränken – und das ist in der Strafverfolgung manchmal erforderlich –, dann immer nur mit Richtervorbehalt. Den Vorwurf, das neue PAG wäre ein Schritt in Richtung Überwachungsstaat, diesen Vorwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, weise ich scharf zurück. (Beifall CDU, SPD) Ich möchte es an dieser Stelle noch mal ausdrücklich und unmissverständlich sagen: Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heute hier in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf soll ein mit einer hohen Priorität versehenes Vorhaben aus dem Regierungsvertrag umgesetzt werden. Denn die Sicherheit Thüringens ist eben keine Selbstverständlichkeit. Neben auskömmlichem Personal und bestmöglicher Ausstattung erfordert eine erfolgreiche Arbeit unserer Polizei insbesondere einen bedarfsgerechten und zeitgemäßen Handlungsrahmen, wie ich eben schon ausgeführt habe. Wir sind ja auch schon in die Diskussion eingestiegen und haben das prälegislative Konsultationsverfahren durchgeführt. Wir haben Verbände angehört und es gibt schon Veränderungen im Referentenentwurf, zum Beispiel das sogenannte spanische Modell. Das ist das Modell, was in Spanien erfolgreich praktiziert wird, bei dem gefährdete Frauen sofort informiert werden, wenn sich ein Gefährder ihrem häuslichen Umfeld nähert, sodass sie sich selbst in Schutz bringen können, und gleichzeitig die Polizei informiert wird. Aber es geht eben auch darum, ganz klar zu regeln, wann Taser eingesetzt werden dürfen und wann nicht. Auch das findet sich im Referentenentwurf schon wieder. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen in Thüringen in einem der sichersten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland leben. (Beifall CDU, BSW, SPD) Das soll uns aber nicht dazu verleiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir jetzt die Hände in den Schoß legen und sagen, schön, dass es so ist. Das soll so bleiben. Wir stehen dafür ein, dass Thüringen auch in Zukunft sicher bleibt. Die innere Sicherheit ist ein ständiger Handlungsauftrag für die Politik, auch jenseits von Regierungsverträgen. Die Grundwerte und Grundrechte unserer Verfassung verpflichten uns, alles dafür zu tun, dass die Menschen in Thüringen möglichst sicher leben und sich auch sicher fühlen. Wenn wir in Thüringen auch hier maßvoll und verhältnismäßig und mit unabhängiger richterlicher Kontrolle endlich den Anschluss an die Rechtslage unserer Nachbarbundesländer schaffen, um nicht zu sagen, den Anschluss an ganz Deutschland finden, dann ist das etwas Gutes und nicht etwas Schlechtes, vor dem man Sorge haben muss. Denn wir sind und bleiben auch mit den neuen Befugnissen ein Rechtsstaat. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist unser Maßstab, das ist mein Maßstab – rechtsstaatlich orientiertes Polizeirecht. Ein Polizeirecht, was auf den Menschen orientiert ist. Ein Polizeirecht, was die Grundrechte wahrt. Noch mal, mit mir wird es keinen Schritt in den Überwachungsstaat geben, aber wir dürfen die Augen nicht verschließen, dass sich auch das polizeiliche Gegenüber technischer Mittel bedient. Wir müssen an dieser Stelle abwehrbereit sein. Wir müssen Gefahrenabwehr betreiben können, auch mit modernen technischen Mitteln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine angeregte und sachliche Debatte im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Minister Maier, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU das Wort.

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Jonas Urbach CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir beraten heute Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz über die Aufgaben der Polizei. Neben der Dienst- und Strukturrechtsreform ist dies der dritte Pfeiler der neuen Thüringer Sicherheitsarchitektur. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist eine effektive Polizeiarbeit, die drei Kernaspekte hat: Prävention und Repression von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Schutz der Bevölkerung und ihrer Grundrechte und Schutz der handelnden Beamten. Das sind auch die Punkte, an denen sich die Landesregierung und das neue PAG messen lassen müssen. Wird mit den Änderungen eine bessere Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gewährleistet? Werden die Bürger nur verhältnismäßig und der Gefahrenlage angemessen in ihren Grundrechten eingeschränkt? Und schützt dieses Gesetz unsere Polizistinnen und Polizisten ausreichend? Meine Damen und Herren, ich nehme das Ergebnis vorweg. Ja, das tut es. Das von der Landesregierung vorgelegte PAG ermöglicht eine zeitgemäße und effiziente Gefahrenabwehr bei gleichzeitigem Grundrechtsschutz gegenüber nicht betroffenen Bürgern. Dabei schafft es auch eine Würdigung der für unseren Schutz einstehenden Polizeibeamten. Das PAG beinhaltet als erste herauszustellende Änderung einen notwendigen und erweiterten Schutz von Opfern sexueller und häuslicher Gewalt und sichert somit den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Kernpunkt dieses Schutzes ist die elektronische Fußfessel für Personen, die schon in der Vergangenheit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben und bei denen darüber hinaus bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es wieder vorkommen kann. Und ja, auch Personen ohne Vorstrafen können betroffen sein. Die Opposition spricht hier von unangemessenen Überwachungs- und Eingriffsrechten. Daher die Erwägung: Muss erst etwas passieren, damit sich dann wieder Medien und Politik fragen, was man hätte tun können? Wir haben jetzt die Möglichkeit, unsere Opfer, den Staat und seine kritische Infrastruktur und unser Gemeinwesen zu schützen. Eine Fußfessel ist nur nach strenger Prüfung von vorliegender Gefahr und gefährdeten Rechtsgütern zulässig. Dieser Maßstab ist auch verhältnismäßig. Wer andere Menschen oder die Sicherheit unseres Landes gefährdet, kann nicht erwarten, dass der Staat zuschaut, bis etwas vorgefallen ist. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wird die Polizei im Rahmen der Prävention von Straftaten noch handlungsfähiger gemacht. (Beifall CDU, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Entwurf ist auch eine Antwort auf Entwicklungen, die an sich schon gar nicht mehr die Bezeichnung „neu“ verdienen. Es geht darum, eine Antwort auf die schnell voranschreitende Entwicklung der künstlichen Intelligenz zu geben. Ein weiterer Punkt ist daher die Ermöglichung von KI-gestützter Fahndung sowie von Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum und auch der Einsatz zu Ermittlungszwecken. Kriminelle sind immer auf dem aktuellen Stand der Technik. Daher muss auch unsere Polizei die entsprechenden Befugnisse erhalten, um mithalten und auch moderne Kriminalitätsformen effektiv bekämpfen zu können. Datensätze, die zu Ermittlungen notwendig sind, werden zunehmend größer und unüberschaubarer und sind für einen menschlichen Ermittler nicht mehr in angemessener Zeit zu greifen. Auch zwei Polizisten, die vor einem Monitor sitzen und einen großen öffentlichen Platz überwachen, sind nicht mehr zeitgemäß und eben nicht in der Lage, einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. Gleiches gilt für Ermittlungsverfahren und Fahndungen. Auch hier muss zumindest die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, KI nutzen zu können. Wir als CDU sehen aber sehr wohl auch die Grundrechtssensibilität dieser beiden Punkte. Sowohl in Ermittlungsverfahren als auch im öffentlichen Raum muss klar sein und bleiben, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Gut ist, welches dauerhaft und bei jeder getroffenen Entscheidung Einfluss haben und beachtet werden muss. Daher gibt es auch bei der KI-gestützten Überwachung einen sogenannten Man-in-the-Loop, der die anonymisierten Aufnahmen, die der KI aufgefallen sind, überprüft und dann mit polizeilichem Sachverstand und der nötigen Intensität eine Entscheidung trifft und durchsetzt. Dieser Polizist muss aber eben erst einmal in die Lage kommen, die Handlung zu sehen. Der Einsatz der KI ist ein wichtiger Helfer für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, für den Schutz und die Handlungsfähigkeit der Beamten und für eine effektive Strafverfolgung. Wer sich in der heutigen Zeit gegen eine KI-gestützte Überwachung des öffentlichen Raums ausspricht, hat die Gefährdungslage in unseren Städten entweder vielleicht nicht verstanden oder möchte davor die Augen verschließen, was beides falsch wäre. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf zwei oft verkürzt dargestellte Regelungen eingehen: die automatisierte Kennzeichenerfassung nach § 33c und die anlassbezogene Datenanalyse nach § 40a. Beide Instrumente dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr und der Verhütung besonders schwerer Straftaten. Sie sind ausdrücklich keine Mittel flächendeckender Überwachung. Der Einsatz ist räumlich und zeitlich begrenzt, greift nur auf rechtmäßig erhobene Daten zu, nutzt keine selbstlernenden Systeme und trifft keine automatisierten Entscheidungen. Am Ende steht immer die verantwortliche Bewertung durch den Menschen. Der Blick auf reale Fälle zeigt, warum wir solche Instrumente brauchen. Es ist schon eine Weile her, doch beim Gladbecker Geiseldrama beispielsweise fuhren schwer bewaffnete Täter zwei Tage lang mit wechselnden Fluchtfahrzeugen über Autobahnen, während der Staat ihnen hinterherlief. Am Ende waren drei Menschen tot. Ein Kennzeichenabgleich in Echtzeit hätte die Route sichtbar gemacht und Straßensperrungen früher ermöglicht. Auch heute gilt – und die Beispiele sind vielfältig –, das Fahrzeug ist bei Kindesentführungen, bei der Flucht von Terroristen wie Anis Amri vom Berliner Weihnachtsmarkt oder bei mobilen Gewalttätern oft das letzte verlässliche Merkmal. § 33c ist daher kein Masseninstrument, sondern ein Notfallwerkzeug für Extremlagen, damit der Staat nicht wieder zuschauen muss, während Täter kilometerweit davonfahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um auftretende Gefährdungs- und Angriffshandlungen gegen Bürgerinnen und Bürger oder gegen die Polizisten entschieden beenden zu können, ohne eben die Ultima Ratio des Schusswaffengebrauchs anwenden zu müssen, wird die Polizei jetzt auch mit Distanzelektroimpulsgeräten ausgestattet, umgangssprachlich als Taser bezeichnet. (Beifall CDU, BSW) Damit wird den Beamten in Gefahrensituationen ein Zwischenschritt zwischen Anwendung von physischem Zwang und Schusswaffengebrauch gegeben und dies ist auch unbedingt notwendig. In Zeiten von Messerangriffen und ausufernder Gewalt gegen Polizisten bei Demonstrationen, Fußballspielen und Sonstigem können wir unsere Beamten nicht allein lassen. Eine physische Konfrontation ist in unübersichtlichen Gemengelagen oft mit einem erhöhten Risiko für die Gesundheit der Beamten verbunden. Wenn, wie neulich in Magdeburg beim Derby, Polizisten von organisierten und gewaltbereiten Gruppierungen angegriffen werden – von Fans mag ich hier nicht sprechen –, dann ist es ein wichtiger Punkt, dass sich die Damen und Herren der Polizei auch wehren können. Dabei bewahrt der Taser die grundrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit, indem er keine dauernden Schäden anrichtet und keine andauernden erheblichen Verletzungen hervorbringt. Im Gespräch mit Polizistinnen und Polizisten wurde uns mehrfach die Nützlichkeit deutlich gemacht. Meine Damen und Herren, wer dieses Polizeiaufgabengesetz ehrlich und vollständig liest, der erkennt sehr schnell, es ist eine Antwort auf die Realität. Auf eine Realität, in der Gefahren nicht angekündigt auftreten, sondern plötzlich, vernetzt und hochdynamisch. Auf eine Realität, in der die Kriminalität technischer, organisierter und rücksichtsloser geworden ist. Dieses Gesetz nimmt diese Realität ernst. Es stärkt die Polizei dort, wo sie bislang mit rechtlichen Instrumenten von gestern arbeiten musste, und es tut dies nicht grenzenlos, nicht blind und nicht ohne Kontrolle. Denn eines ist klar: Jeder Eingriff ist an Voraussetzungen, an Zwecke, an Kontrolle, an Verantwortung gebunden. Richtervorbehalte, klare Eingriffsschwellen und strenge Vorgaben zur Datenverarbeitung ziehen sich wie ein roter Faden durch die Gesetzesänderung. Das ist kein Sicherheitsrecht im luftleeren Raum, sondern fest verankert im Rechtsstaat. Wer hier von einem Dammbruch im Hinblick auf Grundrechte und Datenschutz spricht, verschweigt, dass Nichtstun im Zweifel der größte Dammbruch zulasten der Opfer häuslicher Gewalt, zulasten der öffentlichen Sicherheit und zulasten derjenigen ist, die tagtäglich unsere Gefahren abwehren müssen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Mühlmann für die Fraktion der AfD auf.

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Ringo Mühlmann AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Innenminister hat hier gerade zur Einführung von der Sicherheitslage gesprochen und deshalb muss ich meinen Ausführungen einfach mal vorwegstellen: Warum ist denn die Sicherheitslage, wie sie ist? Sie haben es in Teilen beschrieben. Sie haben dabei aber beispielsweise ausgelassen, dass wir seit Jahren eine erhebliche Straftatenbelastung haben – und das wurde jedes Jahr schlimmer unter Ihrer Ägide im Innenministerium –, die beispielsweise von der Ausländerkriminalität ausgeht. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, die Sicherheitslage sei so schlimm, dann beschreiben Sie bitte auch alles, was dazugehört, und nicht nur das, was Sie selektiv aus Ihrer parteipolitischen Sicht für wichtig und richtig erachten. (Beifall AfD) Ich könnte es mir bei der heutigen Einbringung des Polizeiaufgabengesetzes einfach machen und sagen, Sie wollen unsere Stimmen ja eh nicht, und könnte mich wieder hinsetzen – gut ist. Natürlich werden wir beispielsweise den Gesetzentwurf auch mit an den Ausschuss überweisen, denn das ist nun mal demokratischer Brauch und wir sind Demokraten und deshalb halten wir uns auch daran. Abschließend abzustimmen, dazu kommt es heute nicht, wäre aber bei diesem Gesetzentwurf, bei dem, was da drinsteht, eben nicht möglich. Es ärgert Sie natürlich, dass wir hier sitzen, dass wir 32 Abgeordnete und 36 Prozent in diesem Landtag haben. Deshalb können Sie uns nicht einfach wegdiskutieren. Sie können nicht einfach sagen: Wir brauchen deren Stimmen nicht, dann lassen wir die einfach mal beiseite. Es ist nun mal so, dass wir da sind und auch die Presse fragt, warum wir als AfD-Fraktion gegen Ihren Entwurf sind. Deshalb möchte ich das jetzt nicht ewig weit ausführen. Ich möchte nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen, der in dem Entwurf des PAG drinsteht. Um aber einfach mal zu untermauern, was ich meine, warum wir den ablehnen, warum ich meiner Fraktion nicht empfehlen kann, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, möchte ich mir doch ganz gern mal einen Punkt herausgreifen. Sowohl Sie als auch Herr Urbach haben gerade unter anderem wieder die Fußfessel angesprochen. Sie haben das schon vor Monaten in der Öffentlichkeit, in der Presse damit begründet, dass Sie in diesem PAG den § 34g einführen wollen. Darin geht es um die elektronische Aufenthaltsüberwachung und es geht Ihnen um Sexualstraftäter. Ich habe mir also genau diesen Paragrafen mal vorgenommen, habe reingeguckt und festgestellt, was da drinsteht. Da möchte ich Ihnen einfach mal aus Absatz 1 Nr. 1, also gleich am Anfang, weit bevor irgendwelche Sexualstraftäter tatsächlich Thema sind, vorlesen, was da drinsteht. Da steht drin, dass die Polizei die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die Fußfessel, einsetzen kann, wenn dies beispielsweise „zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland […] zwingend erforderlich ist“. „Zwingend erforderlich“ schränkt das Ermessen ein, also habe ich doch mal in die Begründung zu § 34g reingeguckt und habe mir aus der Begründung herausgesucht, wen Sie meinen. In der Begründung steht relativ kurz, dass Nummer 1 die folgenden Fallgruppen beinhaltet: terroristische Gefährder und gewaltbereite Extremisten. Horch, horch: Extremisten. Wer bestimmt in Thüringen, wer Extremist ist, und wer bestimmt das in Thüringen nicht? Nun, Herr Maier, nicht nur in diesem Rund können Ihnen das viele erzählen, sondern da können Sie rausgehen und können das auf der Straße erfragen. Wer in Thüringen Extremist ist, bestimmt in Thüringen seit vielen Jahren die SPD. (Beifall AfD) Da können Sie nicht ernsthaft erwarten, dass wir so was zustimmen. Herr Maier, wenn Sie in Thüringen einen Verfassungsschutz, eine Abteilung in Ihrem Innenministerium haben, in der ein SPD-Mann vorn dransitzt und seit Jahren festlegt, wer hier Extremist ist, dann weiß ich genau, was Sie mit diesem PAG-Entwurf vorhaben: Sie haben vor, mit diesem PAG-Entwurf nach dem Verfassungsschutz die nächste Behörde für Ihre parteipolitischen Zwecke zu missbrauchen. Sie können nicht ernsthaft erwarten, dass wir das gutheißen, dass wir dem zustimmen. (Beifall AfD) Und wer jetzt meint: Na ja … (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Vielleicht lau- fe ich nächstes Jahr mit Fußfessel rum!) Ja, ja, so ist es. Ich will es noch weiter ausdehnen. Herr Maier will also gern selbst festlegen, wem er eine Fußfessel anlegen kann und verzichtet dafür sogar noch auf den Richtervorbehalt. Er hat eben gesagt, es ist ein Richtervorbehalt drin.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Ich bitte um Ruhe im Plenarsaal. Auch Zwiegespräche innerhalb einer Fraktion passen nicht zur Debatte. Deswegen kommen wir wieder zur Sachlichkeit zurück. Ich denke, es ist ein wichtiges Thema über das wir hier sprechen.

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Ringo Mühlmann AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Jetzt gucken Sie mal in § 34 des PAG rein, der auch zumindest in Teilen überarbeitet wird. Dort steht in Absatz 4 Satz 2 die Möglichkeit der Anordnung bei Gefahr im Verzug. Diese Möglichkeit der Anordnung einer Fußfessel bei Gefahr im Verzug legt der Leiter der Landespolizeidirektion fest und nicht ein Richter. Der richterliche Vorbehalt muss innerhalb von drei Tagen eingeholt werden. Das heißt, für drei Tage kann der SPD-Mensch, der der Landespolizeidirektion vorsteht, einfach mal so für eine Gefahr, die er als wichtig erachtet, festlegen, dass ein angeblich gewaltbereiter Extremist eine Fußfessel bekommt – für drei Tage, einfach so. Erst danach oder besser gesagt bis dahin muss das vom Richter bestätigt werden. Dieser SPD-Mensch, der dort sitzt, ist im Übrigen einer, der früher, als ich bei der Polizei war, gern im Dienst auf meine Dienste zurückgegriffen hat, persönlich sogar, gibt mir aber mittlerweile, obwohl Corona lange vorbei ist, nicht mehr die Hand. So ist der drauf. Dem Menschen wollen Sie die Möglichkeit geben, jedem, den Ihr Verfassungsschutz als Extremist bezeichnet, mal eben eine Fußfessel dranzupacken, ohne Richter, ohne alles im ersten Moment? Sorry, aber das geht nun wirklich nicht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir haben nicht vor, einen Polizeistaat zu errichten, nein, nein!) Und dann sagen Sie, Sie wollen keinen Überwachungsstaat? Sorry, aber das nimmt Ihnen keiner mehr ab. Gucken Sie doch einfach mal raus, fragen Sie mal die Menschen draußen, was sie davon halten, wie dieser Verfassungsschutz gegen die Demokratie eingesetzt wird, und zwar von Menschen wie Ihnen. Sorry, aber das kann man nicht gutheißen. Deshalb werden wir mit an den Ausschuss überweisen, aber darüber hinaus nichts. Ich will, fällt mir gerade ein, noch etwas dazu bringen: Natürlich braucht man eine Lösung. Es ist ja Blödsinn, Probleme nur aufzuwerfen, es ist immer sinnvoll, auch eine Lösung zu bieten. Die Lösung sieht ganz einfach aus: Hören Sie auf, dem Innenministerium jemanden vorn dranzusetzen, der ganz offensichtlich seit mittlerweile acht Jahren die Behörden im Innenministerium für seine parteipolitischen Ziele missbraucht, dann ist es vielleicht auch möglich, sinnvolle Sachen im PAG einzuführen. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf.

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Dorothea Marx SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, was soll man dazu noch sagen? Diese Gruselbotschaften, immer diese Story: Da sitzt dieser böse Innenminister und legt jetzt persönlich den Extremisten die Fußfesseln an. Und das bezeichnen Sie als das, was der Kern des PAG sein soll. Sie haben ja den § 34 selber vorgelesen, da geht es um gewaltbereiten Extremismus. Ich glaube, der Innenminister hat sehr viele andere Dinge zu tun. Er ist für Katastrophenschutz, für Polizei und nicht nur für die Polizei, auch für die Feuerwehren zuständig, für das Technische Hilfswerk, für die Sicherung der zivilen Infrastruktur. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Aber auch die Kommunen und die Landesplanung!) Vielleicht mögen Sie demnächst dann auch wieder so eine KI-Montur in Ihren sozialen Netzwerken aufstellen, wo Herr Maier persönlich einem Ihrer besten Führer eine Fußfessel ankettet und sagt, „Das droht“ und das müsste jetzt Volk verhindern, „Steht auf“. Aber ich komme jetzt mal zur Sache zurück. Das Erste ist, es ist ja schon mal sehr gut, dass dieses PAG jetzt erst mal das Licht der Welt in Form eines Gesetzentwurfs erblickt, der diesem Parlament vorliegt. Ich sage Ihnen, auch wenn Sie es auf der ganz rechten Seite nicht glauben mögen, weil Ihr Staatsverständnis ein anderes ist, wir sorgen mit verhältnismäßigen Mitteln für mehr Sicherheit. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wie zu Corona!) Wo sind Polizeibefugnisse derzeit ungenügend? Welche Änderungen sind die Seele dieses Polizeiaufgabengesetzes? Im Zentrum stehen die Betroffenen von Straftaten. Die Arbeit von Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt wird erleichtert. Wir beobachten seit Jahren mit Schrecken und Sorge, dass die Gewalttaten in diesem Bereich ständig zunehmen, und dass eben gerade da auch gehandelt werden muss. Wir schaffen klare Rechtsgrundlagen, um Opfer in schweren, anhaltenden Bedrohungslagen zu schützen. Dazu gehört nicht nur die Fußfessel, dazu gehört zum Beispiel auch die Möglichkeit, Tarnidentitäten zu vergeben. Das ist kein schönes Mittel, aber wenn es nicht anders geht … Ich habe lange genug in einem Netzwerk gegen häusliche Gewalt gearbeitet und weiß, wie schlimm die Lage von bedrohten Opfern ist. Natürlich ist bei jedem Eingriff, den der Staat anordnen kann oder den die Polizei anwendet, immer der Dreiklang zu wahren. Das ist der Rechtsstaat. Ich erkläre es immer wieder gern, auch gerade den Herren und wenigen Damen auf der rechten Seite: Jeder Eingriff in Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, selbst gegenüber Straftäterinnen und Straftätern, muss erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sein. Das gilt natürlich immer für jede staatliche Maßnahme, gerade auch im Polizeibereich. Und wenn man jetzt sagt, weil es Maßnahmen gibt, die in Grundrechte eingreifen, führt natürlich Herr Maier persönlich, also nicht der Rechtsstaat an sich – also die ganzen anderen, die das auch machen, Polizei, die sind nicht so schlimm wie du – den Überwachungsstaat ein. Der Überwachungsstaat ist nicht der Staat, der mit Grund irgendwelche Menschen kontrolliert, sondern wir müssen das Gewaltmonopol des Staates bei zunehmender Kriminalität durchsetzen. Wichtig ist auch in diesen Gesetzen – das werden wir in der Einzelberatung dann noch sehen –, für jede neue Polizeibefugnis gibt es rechtsstaatliche Schranken. Es werden klare Eingriffsschwellen für Polizeimittel normiert. Maßnahmen sind von Polizeichefs oder gar Richtern anzuordnen, zu dokumentieren und zu befristen. Es steht jederzeit der Rechtsweg offen – wird von Ihnen auch immer gern vergessen, war ja auch gestern der Fall. Ungewünschtes wird ausdrücklich verboten. Bewegungsprofile dürfen nahezu ausnahmslos nicht erstellt und selbstlernende Systeme zur Datenanalyse nicht verwendet werden. Unerlässliche Fortschritte für Rechtsstaat und Demokratie sind in diesem Entwurf mit enthalten. Zum Beispiel wird die Vorsorge verbessert, damit medizinische Notfälle von Menschen in Polizeigewahrsam besser erkannt werden können. Vielleicht auch nur eine kleine Regel, aber das ist wichtig. Sensible Informationen der Polizei werden besser vor Menschen geschützt, die im Sicherheitsbereich nichts verloren haben, insbesondere vor Verfassungsfeinden. Da haben wir es ja mit unklaren und ungerechtfertigten Datenabflüssen zu tun gehabt. Der Gesetzentwurf soll also nicht Grundrechte abschaffen, sondern soll sie eigentlich gerade in zentralen Fragen stärken. Es geht um ein rechtsstaatliches Verfahren durch Anforderungen bei Wohnraumüberwachung, bei den Auskünften zu Telekommunikationsbestandsdaten sowie auch bei dem Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern. Damit werden wesentliche Maßgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils umgesetzt, bei denen wir teilweise eben noch agieren, ohne dass dem ausreichende rechtliche Regelungen zugrunde liegen. Selbstverständlich brauchen wir bei so einem wichtigen und grundrechtssensiblen Gesetz – und das ist es, das haben wir auch nie infrage gestellt –, auch eine Weiterentwicklung der einzelnen Paragrafen, Vorschriften und Maßnahmen in den ausführlichen Landtagsberatungen, die wir selbstverständlich haben werden. Wir werden eine umfangreiche Anhörung durchführen, wir werden uns sämtlichen Sachverstands bedienen, den wir zu fassen bekommen, und natürlich diskutieren wir auch untereinander, wo es noch im Einzelnen Verbesserungs- oder Änderungsbedarfe gibt. Also alles ganz normal, aber unerlässlich zur Bewahrung des staatlichen Gewaltmonopols, zum Erhalt unserer Sicherheit, zur Bekämpfung von Kriminalität und zum besseren Schutz von Opfern. Herzlichen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke auf.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Vorab die besten Genesungswünsche an meinen Kollegen Ronald Hande, der das eigentlich für uns als Fraktion bearbeitet und wegen Krankheit heute weder anwesend sein noch dazu sprechen kann. Das wird er aber künftig machen. (Beifall Die Linke) Als Zweites: Es ist, glaube ich, von irgendjemandem gesagt worden: Wir haben hier heute die erste Lesung. Ausgehend vom Pressesprecher des Thüringer Innenministeriums hat diese schon stattgefunden, steht nämlich so in der Zeitschrift „Polizei in Thüringen“. Ich zitiere da jetzt aus der Ausgabe Dezember, also es ist ein bisschen her: „Kürzlich war es“ – das PAG – „in der ersten Lesung im Landtag. Die Debatte zeigte,“ – also auch die Debatte hat schon stattgefunden; ich weiß nicht, vermutlich bilden wir uns ein, dass wir heute hier reden – „es wird in den nächsten Wochen und Monaten wohl noch hart gerungen werden.“ Ich finde es spannend, dass das Innenministerium sozusagen sagt: Gab es alles schon, gab es alles schon, Debatte hat stattgefunden, hart gerungen. Also eins kann ich Ihnen sagen: Ja, es wird hart gerungen werden, denn wir werden diesem Polizeiaufgabengesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen. (Beifall Die Linke) Das haben wir im Übrigen auch schon im Sommer 2025 im prälegislativen Konsultationsverfahren in einer mehrseitigen Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium erklärt. Und ich will mich heute gar nicht an dieser Rechtsaußenfraktion inhaltlich stärker abarbeiten, will aber darauf hinweisen: Wir haben uns beteiligt, haben auf insgesamt zwölf Seiten unsere Kritik an mehreren Punkten sehr deutlich klargemacht und auch im Sommer bereits darauf hingewiesen, warum wir dem PAG in der damals vorliegenden Form nicht zustimmen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass es eine Verbesserung insbesondere im Hinblick auf die Einführung der Fußfessel hin zum spanischen Modell gegeben hat. Das war nämlich so nicht enthalten; das ist erst nach unserer Kritik und nach unserer ausführlichen Stellungnahme entsprechend aufgenommen worden. Andere Kritikpunkte, die wir haben, sind nicht aufgenommen worden. Und an der Stelle muss ich sowohl dem Innenminister als auch Herrn Urbach als auch Frau Marx widersprechen. Es stimmt nicht, dass dieses PAG zuerst dazu beiträgt, dass man künftig hier Terrorabwehr betreiben könne. Was das PAG in der vorliegenden Form in seiner Gesamtheit nämlich macht, ist: ein massiver Grundrechtseingriff. Als Zweites stimmt es auch nicht, dass es keine Überwachung ermöglichen würde. Auch das sieht dieses neue PAG vor. Und da sagen wir ganz klar, mit uns ist das nicht zu machen. Wir sind sehr wohl bereit, das Polizeiaufgabengesetz anzupassen. Wir stellen uns nicht grundsätzlich gegen eine Änderung, aber wir stellen uns gegen das vorliegende Gesetz, weil für uns Bürgerinnenrechte, Freiheitsrechte, aber auch so etwas wie Versammlungsrecht im Fokus stehen. Ich finde es fatal, dass bisher von niemandem aus diesen Koalitionsfraktionen auch nur eine Kritik an dem gekommen ist, was dieses PAG künftig ermöglichen wird. Da gibt es dann die Behauptung vom Innenminister – und ich meine, Frau Marx hat es ähnlich auch gesagt –, dass ja keine automatisierte Erfassung möglich wäre. Das stimmt so einfach nicht, dann lesen Sie, was im PAG steht, das ist in § 34 mit enthalten. Ja, es ist möglich, eine automatisierte Erfassung künftig hier in Thüringen durchzuführen. Dann wird auf Palantir verwiesen, der große Graus, die Software, die alle kennen, und die Aussage vom Innenminister dazu ist: Solange er Innenminister sei, wäre das nicht möglich. Was in dieser Aussage auch enthalten ist: Es ist mit diesem PAG grundsätzlich möglich, eine entsprechende Software zumindest mit den Grundlagen auch in Thüringen einzuführen. Die einzige Verhinderungsoption, das hat er ja mit diesem Satz dann eingestanden, ist aktuell er selbst. Im Gesetz ist es nämlich nicht enthalten. Per Gesetz ist es nämlich möglich, künftig solche Software hier in Thüringen anzuwenden. Da gibt es dann ein paar vordefinierte Grenzen, übrigens gar nicht an erster Stelle durch das PAG, sondern durch die Vorgaben, die unter anderem auf europäischer Ebene noch bestehen. Und wenn wir bei Palantir sind – das ist ja nicht die einzige Firma, die solche Software herstellt, es gibt noch weitere: Solche Software und die rechtlichen Grundlagen zur Einführung solcher Software wurden auch in den USA unter demokratischen Regierungen eingeführt. Das Problem ist doch, wer dann irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen. Wir sehen in den USA, wozu dann die rechtlichen, unter Demokraten eingeführten Möglichkeiten genutzt werden. ICE. Die nutzen diese Software, die unter Demokraten eingeführten Möglichkeiten, um Menschen aufzuspüren, um Menschen zu verhaften. Ich glaube, spätestens da sollten bei den Koalitionsfraktionen alle Alarmglocken schrillen, (Beifall Die Linke) und man sollte überlegen, ob man das wirklich – und da geht es immer um die Perspektive und immer darum, wer künftig sowas nutzen könnte – auch hier will oder ob man nicht noch mehr Grenzen einzieht, anstatt es allein dem aktuellen Innenminister zu überlassen, dass so etwas nicht passieren wird. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Haben Sie Angst, dass die Linksextremen dann auch mal dran sein werden?) Wissen Sie, dass wir dran sein werden, wenn Sie jemals hier an der Regierung sind, das ist uns bewusst. Und das ist einer der Gründe, warum wir gegen Sie kämpfen, solange es nur möglich ist. (Beifall Die Linke) Da weiß ich zumindest, dass ein paar Leute aus den Koalitionsfraktionen mitkämpfen, um genau das zu verhindern. Es ist darauf hingewiesen worden, dass der Schutz von Mädchen und Frauen ein relevanter Punkt ist. Ja, das sehen wir genauso. Deswegen haben wir im vergangenen Jahr so gut wie in jedes Plenum entsprechende Anträge hier im Landtag eingebracht, weil für uns der Schutz von Mädchen und Frauen einer der prioritären Punkte ist, der auch durch Polizei, aber auch durch andere Gesetze, durch andere Maßnahmen, auch durch Unterstützung, finanzielle Unterstützung zu verwirklichen ist. Ich will das nur deswegen sagen, weil schon die Unterstellung kam, dass wir als Linke den Schutz von Mädchen und Frauen ignorieren würden. Das machen wir nicht. Und wenn ich die Maßnahmen und die Vorschläge inklusive der Haushaltsvorschläge der letzten Jahre aus der Fraktion Die Linke anschaue, kann ich nur sagen: Wer mit solchen Unterstellungen agiert, wird bei uns nicht nur auf Granit stoßen, sondern jeder, der sich damit inhaltlich beschäftigt, weiß sehr genau, wir stehen da sehr konsequent, aber nicht zulasten von Freiheitsrechten, nicht zulasten von Bürgerinnenrechten, nicht zulasten der Bürger und Bürgerinnen in ihrer Gesamtheit. Und letzter Satz: Dass Sie das gegeneinander ausspielen, ist fatal. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete König-Preuss. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Küntzel für die Fraktion des BSW auf.

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Sven Küntzel BSW

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, heute bringt die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes in den Landtag ein. Dabei geht es nicht um eine technische Detailfrage. Es geht um eine Grundsatzentscheidung: Wie verbinden wir den Sicherheitsauftrag des Staates mit der Freiheit des Einzelnen? Das Polizeiaufgabengesetz ist der Werkzeugkasten der Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr, also dort, wo der Staat handelt, bevor eine konkrete Straftat begangen wird. (Beifall BSW) Für die Strafverfolgung gibt es ein anderes Regelwerk, die Strafprozessordnung. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn Eingriffe im Vorfeld einer Tat verlangen besondere Sorgfalt und Zurückhaltung. Ein guter Werkzeugkasten zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er möglichst voll ist, sondern dadurch, dass das richtige Werkzeug zur richtigen Zeit eingesetzt wird. Manchmal braucht es einen Hammer, wenn akute Gefahr besteht und schnelles, entschlossenes Handeln nötig ist, aber sehr oft braucht es einen Schraubendreher, präzise, gezielt, mit Gefühl. (Beifall BSW) Wer staatliche Eingriffe verantwortungsvoll gestalten will, muss wissen, wann entschlossenes Handeln nötig ist und wann Präzision gefragt ist. Genau deshalb müssen wir beim Polizeirecht sehr genau hinschauen, welche Werkzeuge wir zur Verfügung stellen und unter welchen Voraussetzungen sie genutzt werden dürfen. Für das BSW ist klar, wir wollen einen handlungsfähigen Staat. Wir wollen eine starke Polizei, die Gefahren wirksam abwehrt, und wir nehmen den Schutz von Opfern sehr ernst. (Beifall BSW) Wir sagen aber auch, Sicherheit um jeden Preis soll es nicht geben. Absolute Sicherheit wird es nie geben. Entscheidend ist eine gesunde Balance zwischen dem Schutzauftrag des Staates und der Freiheit des Einzelnen. (Beifall BSW) Ein starker Staat zeigt sich nicht darin, dass er immer mehr darf, sondern darin, dass er Maß hält und seine Macht begrenzt. Der vorliegende Entwurf erkennt zu Recht, dass sich Gefahrenlagen verändern und dass neue Antworten erforderlich sind. Zugleich muss Ziel der Änderung des PAGs sein, der Polizei ein klares und verlässliches, rechtliches Rüstzeug für ihre tägliche Arbeit an die Hand zu geben, verständlich, praktikabel und rechtssicher. Das ist die richtige Ausgangsbasis. Gerade weil aber neue Werkzeuge hinzukommen, müssen wir sorgfältig prüfen. Wie früh darf eingegriffen werden? Wie lange dürfen Maßnahmen wirken und wie stellen wir sicher, dass Verantwortung klar zugeordnet bleibt? Das sind keine Randfragen. Das sind die Kernfragen eines Polizeigesetzes. Gerade weil das PAG Eingriffe ermöglicht, bevor eine Straftat begangen wird, müssen Eingriffsschwellen, Dauer und Kontrolle besonders eng gefasst sein. Je früher der Staat eingreift, desto höher müssen die rechtlichen Hürden sein. (Beifall BSW) Der Entwurf setzt dabei auch auf neue technische Möglichkeiten. Gerade beim Einsatz künstlicher Intelligenz müssen wir eine klare Grenze ziehen. Algorithmen dürfen Hinweise liefern, aber dürfen niemals selbst entscheiden, ob und wie tief in Grundrechte eingegriffen wird. Die Verantwortung bleibt beim Menschen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja!) Sie muss politisch und rechtlich überprüfbar sein. (Beifall BSW) Für uns als BSW ist entscheidend, dass dieses Gesetz am Ende auf einer breiten Akzeptanzbasis steht. Diese breite Akzeptanz erreichen wir nur, wenn wir die fachlichen Einschätzungen im Rahmen einer Anhörung sorgfältig zusammentragen, schriftlich wie mündlich. Wir werden uns die Perspektiven der Gewerkschaften der Polizei, von Juristinnen und Juristen mit besonderer verfassungsrechtlicher Expertise, von Datenschutzexperten und von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft sehr genau anhören, prüfen und in der weiteren Beratung berücksichtigen. Nicht weil alle einer Meinung sein müssen, sondern weil gute Gesetze dann entstehen, wenn unterschiedliche Perspektiven ernsthaft gehört werden. (Beifall BSW) Auch beim Opferschutz gilt, Opferschutz darf im Polizeirecht nicht nur mitgedacht werden, sondern muss handlungsleitend sein. Gerade bei häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohungslagen brauchen Polizei und Justiz Instrumente, die schnell, wirksam und rechtssicher greifen und zum Schutz der Betroffenen nicht erst nach der Eskalation. Wer Opfer wirksam schützen will, muss früh handeln können. Wer aber Freiheit bewahren will, muss staatliches Handeln begrenzen. Beides ist kein Widerspruch, sondern Kern verantwortungsvoller Politik. (Beifall BSW) Die heutige Einbringung ist kein Endpunkt. Sie muss der Startschuss für ein gutes Gesetz sein. Deshalb sprechen wir uns ausdrücklich für eine Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung aus. Zugleich halten wir eine Mitberatung im Justizausschuss für notwendig. Ein Gesetz dieser Tragweite braucht sowohl die sicherheitsfachliche Prüfung als auch eine sorgfältige, rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Betrachtung. Genau deshalb übernehmen wir Verantwortung, indem wir diesen Weg der intensiven parlamentarischen Befassung gehen. Das gelingt nur durch eine offene Beratung, durch genaues Zuhören und durch die Bereitschaft, an den richtigen Stellen nachzuschärfen. (Beifall BSW) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein guter Werkzeugkasten ist nicht der größte, sondern der, der mit Sachverstand, Maß und Fingerspitzengefühl genutzt wird. Das BSW wird diesen Gesetzentwurf konstruktiv begleiten und darauf achten, dass Sicherheit und Freiheit in einem ausgewogenen Verhältnis bleiben. Denn unsere Überzeugung ist klar: Es gibt keine Sicherheit um jeden Preis, aber es gibt Sicherheit mit Verantwortung. Herzlichen Dank. (Beifall BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Küntzel. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir aktuell keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage die Landesregierung, ob sie noch einmal das Wort ergreift. Innenminister Maier hat sich gemeldet, dann erteile ich Ihnen das Wort.

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Georg Maier

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank für die vielen sachlichen Redebeiträge. Ich habe diese Debatte als sehr sachlich empfunden und nehme auch die vorgetragenen Kritikpunkte sehr ernst. Allerdings möchte ich auch aus Gründen der Sachlichkeit ganz kurz auf den Vorwurf eingehen, der vonseiten des Herrn Mühlmann gemacht wurde, oder das Szenario, das Angstszenario, dass wir jetzt Abgeordneten der AfD Fußfesseln anlegen wollen. Einfach nur zum Verständnis, wann ein derartiges Mittel zur Anwendung kommen kann: Dazu muss ganz konkret – so steht es auch im Gesetz – Gefahr im Verzug sein. Das heißt, wir müssen unmittelbar Kenntnis von terroristischen Anschlägen, einer konkreten Gefahr – keine abstrakte Gefahr – haben, dann ist auch dieses Mittel anwendbar. Ich weiß schon, was Sie bezwecken wollten, ich meine, es ist klar, dass hier Videosequenzen aufgenommen und Bilder gezeichnet werden, dass ich jetzt der Innenminister bin, der Sie drangsalieren will, der Sie mit Fußfesseln versehen möchte usw. Das möchte ich an dieser Stelle mal sehr deutlich in Abrede stellen. Darum geht es nicht. Sie sollten nicht immer dem Verfolgungswahn erliegen, dass es nur um Sie geht. (Beifall CDU, BSW, SPD) (Heiterkeit AfD) Wissen Sie, Sie sind eine extremistische Bestrebung. Das wurde vom Thüringer Verfassungsschutz (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist viel zu positiv!) so festgestellt und Sie sind nicht gerichtlich dagegen vorgegangen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ich müsste auch ein SPD-Parteibuch haben!) Seit mehreren Jahren gibt es diese Einstufung und Sie sind nicht dagegen vorgegangen. Warum eigentlich nicht? (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD) Weil Sie Ihre Opfer- und Verfolgungswahngeschichte erzählen wollen. Darf ich, Herr Präsident?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Herr Minister Maier hat das Wort. Herr Abgeordneter Höcke, bitte lassen Sie ihn ausreden und, wie gesagt, es besteht die Möglichkeit, auch noch einmal an das Rednerpult zu gehen, aber jetzt hat das Wort Herr Minister Maier.

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Georg Maier

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Diese Einstufung ist erfolgt und Sie sind nicht gerichtlich dagegen vorgegangen. Das ist Fakt! Insofern gelten Sie als eine extremistische, als eine rechtsextremistische Bestrebung. Das heißt aber nicht, dass die Fußfessel jetzt das Mittel der Wahl wäre, sondern natürlich erst mal die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem, was Sie hier vertreten. Und noch einmal, weil hier die Unwahrheit verbreitet wurde, weil einfach erzählt wurde, wir könnten jetzt die Fußfessel als Mittel der Wahl einsetzen: Gefahr im Verzug, unmittelbar droht eine Straftat, eine schwere Straftat gegen die Bundesrepublik Deutschland, dann wäre das einsetzbar. Aus der polizeilichen Praxis möchte ich Ihnen aber eines sagen, Herr Mühlmann, das müssten Sie eigentlich wissen: Gerade bei der Abwehr von terroristischen Gefahren ist die Fußfessel eigentlich gar nicht das geeignete Mittel, denn ich müsste einem potenziellen Terroristen erst einmal habhaft werden, um dann die Fußfessel anzulegen, um ihn damit zu kontrollieren. Also sorry, Herr Mühlmann, Sie sind Polizist, Sie erzählen hier Dinge, die einfach so weit von der polizeilichen Praxis entfernt sind, und machen ein Bild auf – und das ist ganz klar, das geht jetzt über die sozialen Medien und wird im „Blauen Mut“ gedruckt usw. usf. –, dass ich Sie mit Fußfesseln versehen möchte. Das ist nicht der Fall. Mir geht es um den Rechtsstaat und an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich: Der Rechtsstaat steht im Vordergrund und Sie scheinen damit ein Problem zu haben. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Minister Maier. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Herr Maier, manchmal ist ein freudscher Versprecher auch deutlich, wenn Sie schon sagen „erst mal“, dann ist allen klar, was Sie meinen, dann haben Sie trotzdem schon im Hinterkopf, was Sie genau damit irgendwann mal bezwecken wollen. Erst mal aber machen Sie es anders, wie Sie es eben gesagt haben. Also Herr Maier, dass das Bild, das ich gezeichnet habe, eben nicht irgendein Hirngespinst ist, das sieht jeder hier in Thüringen, wenn man einfach mal ein paar Jahre zurückguckt. Viele Menschen in Thüringen haben gesehen, was während Corona passiert ist, wie unter anderem auch Sie persönlich die Polizisten angeheizt haben – ich sage noch mal: Fahnenappell in Greiz. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Er hat ja nichts gemacht, das war ja das Problem!) Das Bild ist immer noch auf Ihrem Twitter-Account. Da ist doch klar geworden, was Ihr Ziel ist oder besser gesagt, was Sie hier anders behaupten, als Sie es dann tatsächlich draußen machen. Also Herr Maier, (Beifall AfD) ziehen Sie sich bitte nicht auf so etwas zurück. Es ist für jeden klar, was Sie tatsächlich bezwecken. Und noch einen anderen Punkt muss ich auf jeden Fall bringen. Herr Maier, Sie haben gezeigt, was Sie mit allen Mitteln, die dem Staat zur Verfügung stehen, gegen jeden machen, den Sie möglicherweise als Ihren demokratischen Feind bezeichnen. In der Vergangenheit war es so, dass Sie das ganze Innenministerium auf den Kopf gestellt haben, um alle Mittel rauszusuchen, die in irgendeiner Form gegen möglicherweise Rechte gebraucht werden können. Ich will mich nicht auf die Seite von dem einen oder anderen NPDler stellen, aber Sie haben das Innenministerium auf den Kopf gestellt, um denen das Leben schwer zu machen. In Ihren Augen sind wir als AfD nicht anders als die, die Sie da mit allen staatlichen Mitteln angegriffen haben. Und Sie wollen mir jetzt ernsthaft erzählen, dass Sie das mit den Mitteln, die Sie dann haben, aber ganz anders machen? Das ist völlig unglaubwürdig. (Beifall AfD) Gehen Sie mal raus, fragen Sie mal jeden zehnten Menschen! Das glaubt Ihnen in Thüringen keiner mehr. Ihr Lachen beschreibt mir, dass ich auf dem richtigen Weg bin. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich habe den Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen. Zum einen an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, aber auch an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Ist das korrekt? Hatte Herr Küntzel gesagt gehabt, oder? Genau. Gibt es einen weiteren Antrag auf Ausschussüberweisung? Frau Abgeordnete Merz.

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Janine Merz SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Ausschließlich!

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Ich gucke jetzt mal in Richtung von Herrn Wogawa.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Keine Überweisung an den Justizausschuss, Herr Präsident.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Okay. Gut. Dann ist der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung ergangen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hohen Hauses. Ich frage: Gibt es Neinstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Als Nächstes rufe ich auf Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1671 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/2803 ZWEITE BERATUNG Wir befinden uns in der zweiten Beratung. Ich bitte zunächst Frau Abgeordnete Marx um die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Bei diesem Gesetzentwurf, Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle, haben wir ja einen gespaltenen Gesetzentwurf, denn wir haben schon einen Teil abgearbeitet. Dieser Gesetzentwurf in Drucksache 8/1671 wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 23. Sitzung am 11. September an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 22. Oktober 2025, in der 13. Sitzung am 30. Oktober 2025 und in seiner 14. Sitzung am 26. November 2025 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Er hat dem Landtag daraufhin eine Beschlussempfehlung unter Ausklammerung und Zurückstellung der Artikel 2 Nummern 3 bis 5, Artikel 3 und Artikel 5 zur Fortberatung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, vergleiche Drucksache 8/2432, vorgelegt. Das heißt, wir hatten einen Teil schon hier im Landtag verabschiedet, wie ich eingangs schon sagte, und haben dann erneut Punkte im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz beraten. Nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz in Drucksache 8/2432 hat der Ausschuss die zurückgestellten Artikel 2 Nummern 3 bis 5, Artikel 3 und Artikel 5 in der Ihnen als Vorlage vorliegenden Fassung angenommen. Da sie sehr lang ist, möchte ich sie jetzt nicht verlesen. In der Diskussion können wir vielleicht noch sagen, um was es sich dabei handelt. Wir bitten also um Annahme des verbliebenen Restes aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf in modifizierter Form. Es wäre schön, wenn das klappt. Danke schön. (Beifall BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter GroßeRöthig für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Marx hat es eben schon ausgeführt, wir befinden uns also im zweiten Teil eines Gesetzes, dessen ersten Teil wir schon im Dezember verabschiedet haben. Der Regelungsteil zu den Gerichtsstandorten hat hier eine Mehrheit gefunden. Ich bin froh, dass wir uns für den zweiten Teil noch mal ein bisschen Zeit genommen haben. Hier geht es um die Regelungen zur Erleichterung der Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher durch die Einführung von Notfallgeräten. Diese Geräte bieten aber nicht nur die Möglichkeit, im Notfall Hilfe herbeirufen zu können, sondern auch eine sogenannte Mithörfunktion, bei der Dritte in schwierigen Situationen die Vorgänge vor Ort bei der Vollstreckung mit Blick auf Schwierigkeiten oder eine Eskalation mitverfolgen können, live als Audio. Wir sehen, dass sich die Gefährdungssituation für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verschärft hat, nicht nur bei Vollstreckungen gegen rechtsextreme sogenannte Reichsbürger, sondern auch im normalen Vollstreckungsalltag. Wir sehen auch die Notwendigkeit der Verbesserung der Sicherheit für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Auch dort ist es immer schwieriger, Personal und Menschen, die sich diesem Beruf widmen, zu finden. Der Schutz von Grundrechten, der Schutz der Wohnung und der Privatsphäre dürfen dabei aber nicht aus dem Blick geraten. Die Stärke unserer Grundrechte definiert die Stärke unseres demokratischen Systems und auch unserer Freiheit in diesem Land. Die Fraktion Die Linke ist ausdrücklich für die Einführung eines Notfallknopfs für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, um in Gefahrensituationen schnell Hilfe herbeizuholen. Das ist die Grundfunktion, welche diese Geräte haben, und damit können wir sehr gut mitgehen. Ob die Mithörfunktion für außenstehende Dritte, die das Eindringen in die Wohnung per Liveaudio ermöglicht, wirklich notwendig und wirklich auch verfassungskonform ist, da gibt es bei uns nach wie vor Zweifel. Die Mitteilung an den Betroffenen nach Betätigung dieser Mithörfunktion ist dabei unserer Ansicht nach absolut essenziell. Wir rechnen jedoch damit, dass die Maßnahmen von Betroffenen gerichtlich überprüft werden, egal ob nun hier oder in Baden-Württemberg, das eine ähnliche Regelung kennt. Sollte sich die Regelung als nicht verfassungskonform herausstellen, muss nachjustiert werden. Bis dahin werden wir der Neuregelung nicht im Weg stehen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Große-Röthig. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Schard für die Fraktion der CDU auf.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wenn wir heute an diesem Vormittag über Sicherheit reden – und das haben wir gerade mit dem Polizeiaufgabengesetz getan –, dann gibt es in diesem Spektrum noch viele Fragen, die mit Sicherheit zu tun haben, und bei diesen Sicherheitsfragen gibt es auch noch viele Möglichkeiten, wie wir die Sicherheit in unserem Lande verbessern können. Es ist gerade schon mal dargestellt worden, dass wir die namensgebenden Teile dieses Gesetzes bereits im Dezember beschlossen haben und der verbliebene Teil nach erneuter Befassung im Ausschuss heute hier ins Plenum zurückgekommen ist. Ich denke, das ist sehr zu begrüßen, weil das Thema „Sicherheit“ generell, aber in diesem Teil des maßgeblichen Gesetzes das Thema „Sicherheit der Gerichtsvollzieher“ aus meiner Sicht ein erhebliches Thema ist. Bereits in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hatten sich die Gerichtsvollzieher mit Stellungnahmen an die Fraktionen gewandt und sehr für die hier nun vorgesehenen Regelungen geworben. Aus Sicht der CDU-Fraktion halten wir die eingebrachten Regelungen nicht nur für sinnvoll, sondern auch für notwendig. Deshalb freut es mich außerordentlich, dass es nun die positive Beschlussempfehlung im Ausschuss gab und auch die positive Begleitung aus der Fraktion Die Linke, wie das gerade dargestellt wurde. Meine Damen und Herren, Gerichtsvollzieher haben neben einer hohen, fast alltäglichen Gefahr von Bedrohungen aller Art und Beleidigungen in der jüngsten Zeit verstärkt immer wieder mit körperlichen Angriffen zu tun. Der Todesfall eines Gerichtsvollziehers im Saarland im November des letzten Jahres – das ist ja noch nicht so lange her –, den ich noch mal in Erinnerung rufen möchte, ist dabei nur die traurige Spitze des Eisbergs. Eine Studie in Hessen, die zwar schon 2021 in Auftrag gegeben oder veröffentlicht wurde, hat ergeben, dass die Gruppe der Gerichtsvollzieher in besonderem Maße mit Aggressionen und Gewalt konfrontiert ist. 60 Prozent der Gerichtsvollzieher berichten darüber, dass im Laufe ihrer Berufszeit körperliche Angriffe auf sie eingewirkt haben oder gegen sie begangen wurden. Seitdem ist die Lage bekannterweise auch noch aggressiver geworden. Thüringen hat vor diesem Problemfeld in der Vergangenheit leider ein Stück weit die Augen verschlossen. Acht Bundesländer erfassen dauerhaft, was Richter, Staatsanwälte, Wachtmeister und Gerichtsvollzieher an Aggression und Gewalt erleben. Drei Bundesländer tun das zumindest unregelmäßig. In fünf Justizministerien gab es, Stand 2024, noch gar keine statistischen Erkenntnisse zu diesen Thematiken. Zu diesen Bundesländern gehörte bedauerlicherweise bisher auch Thüringen. Deshalb liegen für Thüringen auch keine Zahlen zur Entwicklung der Fälle vor. Andere Bundesländer zeigen aber eine Tendenz. So stieg die Zahl der Vorfälle mit sicherheitsrelevantem Charakter in Bayern beispielsweise innerhalb von drei Jahren von rund 300 auf über 540, das heißt nahezu eine Verdoppelung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut und richtig, dass das Thema in Thüringen jetzt mehr in den Blick genommen wird. Im Nachgang des beschriebenen Vorfalls im Saarland fordert der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund in einem offenen Brief an die Bundesjustizministerin auch nichts Ungebührliches. Er fordert wirksame Schutzmaßnahmen, Sicherheitsausstattung, eine bundesweit einheitliche und systematische Erfassung aller Gewalttaten sowie Strategien zur Gewaltprävention. Dazu tragen wir hoffentlich heute auch in Thüringen bei. Die in dem Gesetz formulierte Möglichkeit zur Sicherheitsabfrage ist dabei aus unserer Sicht unkritisch. Es geht einfach darum, dass die Gerichtsvollzieher vorher bei der Polizei anfragen, ob die Person, bei der zum Beispiel geräumt werden muss, vielleicht Waffenbesitzer ist, in der Vergangenheit vielleicht bereits als gewaltbereit aufgefallen ist oder ob die Person gegebenenfalls einen Kampfhund hält. Meine Damen und Herren, es gibt keinen sachlichen Grund, sich zumindest dieser Regelung zu verweigern, dass die Gerichtsvollzieher an dieser Stelle gut informiert in ihre Tätigkeit gehen können. Der Anstoß für die Bedenken – das haben wir gerade noch mal gehört – im Ausschuss waren aber mehr die Frage der Mithörfunktion und ein möglicher Konflikt mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, bekanntermaßen ein geschütztes Grundrecht in unserer Verfassung. Wichtig ist mir, auch hier klarzumachen, wie genau das Verfahren ablaufen soll. Es ist nicht so, dass diese Funktion grundsätzlich läuft oder grundsätzlich dauerhaft eingeschaltet ist. Wer von einem Gerichtsvollzieher aufgesucht wird und diesen nicht bedroht, der wird auch nicht aufgezeichnet, da wird auch nichts mitgehört. Das ist, denke ich, wichtig zu unterscheiden und auch wichtig für dieses Gesetz. Der Gerichtsvollzieher muss diese Funktion bewusst aktivieren und wird dies natürlich nur tun, wenn sich eine Gefahr abzeichnet. Diese ganze Regelung ermöglicht der Polizei, schneller und auch bezüglich des genauen Ortes vororientiert hinzuzukommen, aber eben alles nur dann, wenn es notwendig ist und nicht in grundsätzlicher Weise. Die Funktion ist dann auch so ausgestattet, dass hier Sicherheitsinteressen der Gerichtsvollzieher und die Rechte der aufgesuchten Personen klug abgewogen wurden und sind. Es geht natürlich um den Schutz unserer Grundrechte, es geht auch um Eingriffe in Grundrechte. Ich halte diese Eingriffe, wenn sie denn stattfinden, aber für gerechtfertigt. Die aktuelle Debatte, denke ich, zeigt auch, dass wir hier Regelungen treffen müssen, die der aktuellen Gefährdungssituation entgegenkommen bzw. diese aufgreifen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie aus den dargestellten Gründen um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Lassen Sie uns bitte gemeinsam mehr als ein Signal an die Gerichtsvollzieher senden, dass wir ihre schwierige Lage ernst nehmen und etwas für ihre Sicherheit tun. Ich will aus persönlichen Gründen auch noch hinzufügen, dass dies aus meiner Sicht eine Berufsgruppe ist, die ihren Dienst manchmal in einem sehr schwierigen Umfeld tut, das engagiert tut und bei diesen besonderen Aufgaben natürlich auch oftmals deren körperliche Integrität im Fokus steht. Ich denke auch, dass wir unseren Gerichtsvollziehern mehr Sicherheit schuldig sind. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schard. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Schlösser für die Fraktion der AfD auf.

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Sascha Schlösser AfD

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, das ist – es wurde gerade schon erwähnt – der letzte Akt eines Gesetzesvorhabens, das mit drei Bausteinen begann: der Gerichtsstruktur, den Roben für Rechtspfleger und eben diesem § 13b des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz, der Erlaubnis für mobile Abhörgeräte bei Justizbediensteten. Das ist ein Unterschied zu dem, was die Redner im Vorfeld angesprochen haben, die den Eindruck erweckten, dass es sich ausschließlich um eine Regelung für Gerichtsvollzieher handeln würde. Diese Regelung ermöglicht, sämtliche Justizbediensteten mit einem Abhörgerät in die Wohnungen der Thüringer zu schicken. Zwei dieser Bausteine wurden bereits verabschiedet, trotz unserer klaren Kritik an der fakultativen Robe, eine Uniform nach Tagesform – ein Unikum in ganz Deutschland wahrscheinlich. Jetzt wollen Sie mit diesem dritten Teil noch eins draufsetzen. Was Sie hier als Sicherheitsmaßnahme für Gerichtsvollzieher verkaufen, ist in Wahrheit ein weiterer leichtfertiger Schritt auf dem Weg vom Rechtsstaat zum Abhörstaat. Es ist vielleicht eine gute Fügung, dass dieser Tagesordnungspunkt ausgerechnet nach dem Polizeiaufgabengesetz weitere große Eingriffsmöglichkeiten des Staats in die Rechte der Bürger betrifft. Es ergibt sich langsam, aber sicher ein rundes Bild. (Beifall AfD) Was heute zu beschließen bleibt, ist ein unnötiger und völlig nutzloser Angriff auf die Privatsphäre der Thüringer Bürger. Sie wollen Justizbediensteten erlauben, bei dringender Gefahr Tonaufnahmen zu fertigen, sogar versteckt, sogar in Wohnungen, ohne richterlichen Beschluss, ohne echte Kontrolle, ohne wirkliche Begrenzung, und das nennen Sie dann Schutzmaßnahme. Ich nenne es, und meine Fraktion ist da sicherlich bei mir, einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf die Unantastbarkeit der Wohnung, wie wir es in Artikel 8 der Thüringer Verfassung festgehalten haben, sowie in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – da steckt übrigens auch die von Ihnen viel zitierte Menschenwürde drin –, und zwar ohne Nutzen, ohne Notwendigkeit und ohne jede Bereitschaft zur Selbstkritik. (Beifall AfD) Was ist eine dringende Gefahr? Das soll der Gerichtsvollzieher ganz allein entscheiden. Ich garantiere Ihnen, nicht nur drei Juristen, drei Meinungen. Auch wenn ich die 88 Abgeordneten hier fragen würde, würde ich 88 verschiedene Definitionen von „dringender Gefahr“ erhalten. Alarmgeräte gibt es außerdem bereits, sie werden mitgeführt und eingesetzt und keines wurde in Thüringen jemals aktiviert. Ganz wichtig aber: Herr Küntzel – er ist nicht da, glaube ich –, ich musste vorhin ein bisschen schmunzeln. Ein Landesdatenschutzbeauftragter ist für Sie offenbar nur Staffage. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme zu Ihrem Gesetz klare, fundierte, verfassungsrechtlich begründete Einwände erhoben. Die Maßnahme sei untauglich, also nicht geeignet, und unverhältnismäßig, der Anwendungsbereich zu unklar und die verdeckte Tonaufnahme am Ende ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Und was machen Sie mit dieser Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten? – Deshalb musste ich schmunzeln, als Herr Küntzel sagte, wir würden jetzt beim Polizeiaufgabengesetz ganz wesentlich auf den Datenschutzbeauftragten zurückgreifen wollen. – Sie nehmen die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, falten sie wie einen Bierdeckel, legen sie Ihrer Regierungsbeschlussempfehlung bei und ignorieren sie vollständig. Das ist institutioneller Hochmut, das ist datenschutzpolitische und verfassungsrechtliche Ignoranz. (Beifall AfD) Abhörgerät oder Mithörgerät – Spitzfindigkeit statt Substanz. Zuletzt wurde versucht, den von mir gewählten Begriff „Abhörgerät“ zu kritisieren und durch „Mithörgerät“ zu ersetzen. Sie haben es ja eben auch in Ihren Vorreden verwendet. Das ist semantisches Schönreden auf orwellschem Niveau und es ist in der Sache schlicht und einfach falsch. (Beifall AfD) Der Gesetzentwurf erlaubt die Anfertigung von Tonaufnahmen und deren Übermittlung an eine Leitstelle. Ein Mithören ermöglicht eben nur das Mithören, nicht das Aufzeichnen. Es bleibt Abhören und damit ein unerträglicher Eingriff. Die Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist keine Gefahrenabwehr einer konkreten Gefahr. Es ist die Schaffung einer Beweislage gegen Betroffene staatlicher Maßnahmen und gegen Thüringer Bürger. Sie haben keinerlei Bereitschaft gezeigt, diesen Gesetzentwurf auch nur in irgendeiner Weise auf die Hinweise des Datenschutzbeauftragten hin zu modifizieren. (Beifall AfD) Genau hier offenbart sich die Blockadehaltung Ihrer Brombeerkoalition. Die Ausschussüberweisung hätten wir uns glatt sparen können. Sie berücksichtigen ausschließlich die Stellungnahmen, in denen Sie sich bestätigt sehen. Nicht ein einziger Versuch, wenigstens die vom Datenschutzbeauftragten kritisierte Speicherung des gesprochenen Wortes zu verhindern oder darauf zu verzichten oder die Abhörmöglichkeit wenigstens transparent anzukündigen. Es wäre doch das Mindeste gewesen, technisch sicherzustellen, dass lediglich die Leitstelle live mithört, ohne Aufzeichnungen zu ermöglichen. Nicht einmal dafür waren Sie offen. Also, Ihr Gesetzentwurf ist effektlos für die Sicherheit, aber effektiv gegen die Freiheit, und das, meine Damen und Herren, führt zur entscheidenden Frage: Hilft diese Maßnahme überhaupt? Das haben Sie in Ihren Vorreden hier einfach unterstellt. Die bittere Wahrheit lautet aber: Nein. Kein Gerichtsvollzieher – die das neben anderen Justizbediensteten auch betrifft – wird durch ein Tonbandgerät gerettet, wenn er Opfer eines plötzlichen Gewaltakts wird. Auch der tragische Tod des 50jährigen Obergerichtsvollziehers, den Herr Schard erwähnt hat, so schmerzhaft er ist, wäre durch dieses Gesetz nicht verhindert worden. Wenn Sie hier das Gegenteil behaupten, Herr Schard, dann instrumentalisieren Sie einen Toten für ein Überwachungsgesetz, und das ist unanständig. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das habe ich überhaupt nicht gesagt!) Ich habe Sie so verstanden. Das können Sie ja richtigstellen. Was wäre wirklich nötig? Wenn Sie es mit der Unterstützung der Gerichtsvollzieher ernst meinten, dann würden Sie mehr Personalstellen schaffen, um Überlastungen zu reduzieren und den Dienst zu zweit zu ermöglichen – aber Sie streichen Stellen –, polizeiliche Begleitung zur Regel machen, nicht zur Ausnahme, Gefahrenabfragen etablieren, die auf der realen Bedrohungslage basieren und nicht auf vagem Bauchgefühl. Und vor allem – ich kann ja damit rechnen, dass die Frau Justizministerin das aufgreifen wird – würden Sie erst einmal evaluieren, ob bestehende, erst kürzlich ergriffene sowie angekündigte Maßnahmen nicht schon längst genügen, statt einfach blind immer draufzusatteln wie ein selbstverliebter Hobbykoch, der jedes Gericht mit Salz zuschüttet und dann die anderen zum Auslöffeln zwingt. (Beifall AfD) Was bleibt, ist ein Paragraf, der kein Problem löst, keine Gewalt verhindert, kein Menschenleben rettet, aber dem Staat eine neue Tür öffnet, die Tür zum Abhören in Wohnräumen ohne Urteil, ohne Warnung, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Meine Damen und Herren, das ist glatt verfassungswidrig und das ist ein Preis, den wir als AfD nicht bereit sind zu zahlen. Wer Bürgerrechte ernst nimmt, der hört nicht mit oder ab – das hatten wir schon –, sondern der hört auf den Datenschutzbeauftragten, auf die Verfassung und das gesunde Empfinden der Bürger für ihre Freiheit, die das bestimmt auch nicht mittragen wollen. (Beifall AfD) Deshalb lehnen wir diese Regelung entschieden ab, nicht aus Prinzip, sondern aus Verantwortung für die Grundrechte der Thüringer Bürger. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schlösser. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch hier empfiehlt sich wieder ein bisschen Textarbeit. Wir befinden uns in § 13a „Befugnisse der Gerichtsvollzieher“ und § 13b „Verwendung mobiler Alarmgeräte durch Justizbedienstete“, und das sind nicht alle, sondern im Sachzusammenhang sind das in erster Linie die Justizgerichtsvollzieher und die zu einer Maßnahme nach Satz 1 berechtigten Justizbediensteten sowie die Leitstelle bestimmt der Präsident des Oberlandesgerichts. Also da gibt es schon mal einen Richtervorbehalt, dass jetzt nicht jeder Justizbedienstete loslaufen könnte und würde abhören. Herr Schlösser, man darf ja aus Sitzungen nicht berichten, aber es ist kein Geheimnis, dass Sie zur Formulierung dieses Gesetzes keine Änderungsanträge eingebracht haben. Das hätten Sie auch hier noch tun können. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Haben Sie auf die gewartet und hätten Sie dann zugestimmt?) Das hätten Sie auch hier im Plenum noch tun können, um die Ernsthaftigkeit Ihrer Argumentation zu untermauern. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist lächerlich!) Das ist nicht lächerlich, das ist Parlamentsarbeit, wie gesagt, Arbeit, Parlamentsarbeit und nicht nur Gedöns. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Nein, Sie wollen nicht zustimmen!) Dann wird auch von Ihnen jetzt behauptet, wir hätten quasi die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten in die Rundablage gelegt. Haben wir aber nicht, darüber wurde auch ausführlich diskutiert. Der Vorschlag, den Sie am Ende auch noch mal wiederholt haben, man müsste eben eine Doppelbesetzung oder eine Polizeibegleitung möglich machen, war auch das, was der Datenschutzbeauftragte empfohlen hatte, dass man, wenn eben Gefahr drohen könnte, eine Polizeibegleitung vorsieht. Es ist aber jetzt nicht so, wie Sie gesagt haben, dass wir hier alles den Bach runtergehen lassen und deswegen viel zu wenig Mitarbeitende und Polizisten hätten, um das sicherzustellen, sondern es ist auch die Frage, und mit der haben wir uns im Ausschuss auseinandergesetzt: Wie wirkt das, wenn ein Gerichtsvollzieher, der bei Ihnen zu Hause klingelt, weil er in der Regel eine Geldschuld zu vollstrecken hat, einen Polizeibeamten mitbringt? Das heißt, dass der nicht einfach in Zivil, wie sonst auch, dort klingelt, sondern dass dann ein Polizeiauto vor der Tür steht und dass sich die gesamte Nachbarschaft fragt, was der da jetzt ausgefressen hat. Das ist zwar kein direkter Grundrechtseingriff, wenn die Polizei bei Ihnen klingelt, aber es macht sich nicht so gut. Deswegen haben wir gesagt, dass wir es auch nicht für sinnvoll halten, jedem Gerichtsvollzieher grundlos einen Polizeibeamten zur Seite zu stellen, und deswegen quasi aus der Vollstreckung einer Geldschuld einen Polizeieinsatz zu machen. Und da sagen Sie, wir hätten uns damit nicht auseinandergesetzt. Na ja, Sie wollen es hier halt nicht anders mitteilen. Deswegen haben wir nach der Abwägung entschieden, dass es aus unserer Sicht bei der Verhältnismäßigkeit dann weniger übergriffig ist. Wie gesagt, wenn sich das in der Praxis anders herausstellen sollte, kann man jedes Gesetz dieser Welt und auch dieses jederzeit wieder evaluieren, damit es weniger invasiv ist, wenn wir so einen Mithörknopf … Und jetzt haben Sie sich darüber lustig gemacht und haben gesagt, das ist doch Abhören. Also Abhören ist nach landläufiger Meinung – wenn man das Leuten sagt, sie werden abgehört – nur, dass man halt irgendwo eine Wanze hat und dann wird alles aufgezeichnet. Der Mithörknopf, der bedeutet, dass er eben nur zugeschaltet wird und dass dann praktisch eine aktuelle Tonübertragung stattfindet. Das ist begrifflich etwas anderes vom allgemeinen Verständnis, auf das es ja immer nach dem sogenannten Empfängerhorizont bei Juristen ankommt. Dann haben Sie auch unterschlagen, dass die Leitstelle die betroffenen Personen über Anfertigung, Speicherung und Übermittlung von Tonaufnahmen sofort zu unterrichten hat, wenn keine dringende Gefahr im Sinne des Absatz 1 mehr vorliegt, also praktisch unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes, dass dann natürlich auch wieder Rechtsmittel möglich sind, dass diese Tonaufnahmen nicht mehr verwendet werden dürfen, wenn der Einsatz vorbei ist, es sei denn zur Information der Betroffenen, wenn die dann wissen wollen, was genau mitgeschnitten und übertragen worden ist, und – ganz wichtig – zur Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten, der dann auch wieder jederzeit überprüfen kann und soll, wenn er dazu angefragt ist, ob das jetzt im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung so minimalinvasiv wie möglich korrekt gewesen ist. Mit all dem haben wir uns gründlich auseinandergesetzt. Dass die Betroffenen selbst einen größeren Schutz benötigen und brauchen, weil sie vermehrt körperlichen und nicht nur verbalen Angriffen ausgesetzt sind – Herr Schard hat auf diese Fälle schon hingewiesen –, und dass die Bediensteten selbst gesagt haben, wir möchten gern dieses Mittel, das ist für uns Grund genug, uns an die Seite der Mitarbeitenden zu stellen und wir das, wie gesagt, für ein milderes Mittel halten, als wenn ein Polizeiwagen bei Schuldnern vor der Tür steht, bloß weil ein Gerichtsvollzieher anfragt, wie es mal mit der Bezahlung einer fälligen Geldschuld wäre. (Beifall SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir aktuell keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Meißner zu Wort gemeldet.

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Beate Meißner

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuschauer und vor allen Dingen sehr geehrte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hier im Freistaat Thüringen! Wie schon mehrfach erwähnt, handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf um einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs, den wir schon letztes Jahr hier im Landtag eingebracht, diskutiert und beschlossen haben. Dieser letzte Teil ist aber nicht minder wichtig, nein, es geht bei diesem Teil um die Sicherheit und den Schutz unserer Gerichtsvollzieher hier in Thüringen. Deswegen war es auch gut, dass sich der Ausschuss noch einmal Zeit genommen hat, um sich diese Fragestellungen und diese Maßnahmen genauer anzuschauen. Geschuldet ist dieser Gesetzentwurf einer ganz einfachen Entwicklung, nämlich der des gesellschaftlichen Miteinanders und der Gefahren, die damit für die Gerichtsvollzieher in Thüringen verbunden sind. Ich glaube, es kann niemand von der Hand weisen, dass sich der Ton in unserer Gesellschaft verändert hat, dass er rauer geworden ist, und dass in Ausnahmesituationen Menschen eine niedrigere Hemmschwelle für den Einsatz von Gewalt haben. Und genau dem sind unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tagtäglich ausgesetzt, wenn sie auf aggressive, zum Teil auch gewalttätige Reaktionen von Schuldnern bzw. von Dritten treffen. Einer meiner ersten Termine war der Verbandstag des Gerichtsvollzieherbundes, Landesverband Thüringen mit der Vorsitzenden Frau Weber in Gotha. Ich kann Ihnen sagen, bei diesem Termin ist sehr deutlich geworden, wie sich die Situation verändert hat und was das auch mit den Gerichtsvollziehern hier in Thüringen macht. Entsprechend haben wir in der hiesigen sowie in der Praxis anderer Länder nach Lösungen gesucht, wie wir diese Zielgruppe schützen können. Dazu beigetragen haben natürlich auch die Vorfälle der vergangenen Jahre, sodass wir zum Ergebnis gekommen sind, dass wir mehrere Schutzmaßnahmen für die Gerichtsvollzieher brauchen. So sind in den letzten Jahren auch schon Maßnahmen umgesetzt worden. Da benenne ich beispielsweise die Ausstattung mit mobilen Alarmgeräten, Notrufsendern und auch Schutzwesten. Darüber hinaus zählt dazu auch der Auskunftsanspruch gegenüber den Polizeidienststellen, aber auch bei Tiergefahren. Angesichts der aktuellen Entwicklung, aber auch dessen, was wir uns im Regierungsvertrag vorgenommen haben, nämlich die Sicherheit des Gerichtsvollzieherdienstes weiter zu erhöhen, steht dieser Gesetzentwurf heute hier zur Abstimmung. § 13b dieses Gesetzes beinhaltet eine neue Regelung im Hinblick auf eine Mithörfunktion. Es ist schon vieles dazu ausgeführt worden, aber ich will an dieser Stelle noch mal ausdrücklich den Hintergrund hervorheben, warum wir diese Regelung jetzt auf den Weg bringen, denn das Verhalten der Schuldner ist meist nicht kalkulierbar. Auch die Örtlichkeit, ob im Büro der Gerichtsvollzieher oder im Außendienst, wir müssen nach Möglichkeiten suchen, sie dort bei ihrem Einsatz zu schützen. Daher ist es wichtig, dass sie in allen Situationen unmittelbar Hilfe rufen können; dazu dienen die Alarmgeräte mit Ortungsfunktion. Die mobilen Alarmgeräte beinhalten aber auch eine Mithörfunktion, die es im Falle einer dringenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit von Justizbediensteten und einer erfolgten Alarmierung ermöglicht, dass eine Leitstelle die Situation vor Ort mithört und dies gegebenenfalls auch einer Polizeidienststelle gestattet. An dieser Stelle wird, glaube ich, der Unterschied zwischen Abhören und Mithören deutlich. Das leuchtet am Ende auch jedem ein und ich brauche die Ausführungen daher nicht zu wiederholen. Dabei ist es möglich, dass diese Aufnahmen in einer Wohnung erfolgen. Das ist richtig, da die mobilen Alarmgeräte von Gerichtsvollziehern eingesetzt werden und sich deren Tätigkeit nun mal meistens auf den Bereich der Wohnung des Schuldners erstreckt. Insofern kann die Mithörfunktion in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung sowohl nach Artikel 13 Grundgesetz als auch Artikel 8 der Verfassung des Freistaats Thüringen eingreifen. Das ist so, aber Artikel 13 Abs. 5 beinhaltet auch eine Abwägung, wenn die Maßnahme ausschließlich zum Schutz einer in einer Wohnung im Einsatz befindlichen Person dient. Deswegen kann ich Ihnen bestätigen: Natürlich sind wir uns des Grundrechtseingriffs bewusst, aber in diesem sensiblen Bereich gibt es strenge rechtsstaatliche Anforderungen, die uns auch eine sorgfältige Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ermöglichen. Diesen werden nicht nur wir, die Justiz, sondern auch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher vornehmen. Deswegen kann ich auch nur darauf verweisen, dass selbst die Gerichtsvollzieher in ihrer Stellungnahme deutlich machen, dass sie keinen Missbrauch dieser Funktion sehen. Der Einsatz der Mithörfunktion wird daher an das Vorliegen einer dringenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit geknüpft. Herr Schlösser, wenn Sie eine Definition für eine dringende Gefahr suchen, dann rate ich Ihnen, treten Sie doch einfach mal ins Gespräch mit den Gerichtsvollziehern ein. Ich glaube, die werden Ihnen viele Beispiele nennen können. (Beifall CDU, BSW, SPD) Erst dann kann und muss die Polizei aufgrund der Mithörfunktion in die Lage versetzt werden, sich in Gefahrensituationen einen verbesserten Eindruck der Situation zu verschaffen. Um es in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch mal plastisch zu machen, denken Sie einfach an die Situation einer Geiselnahme. Wir haben im Ausschuss intensiv diskutiert und dabei ging es auch um die Frage der Verhältnismäßigkeit und die Frage angeblich milderer Mittel. Auf die Nachfrage gegenüber der AfD-Fraktion sind leider keine milderen Mittel genannt worden, insbesondere auch keine Änderungsanträge zu den hier kritisierten gesetzlichen Regelungen. Insofern kann ich nur noch mal bekräftigen, dass der Vorschlag, dass wir Gerichtsvollzieher zukünftig mit Polizeibeamten begleiten, nicht praxistauglich ist, nicht weil wir dafür vielleicht auch nicht genügend Polizisten haben, sondern weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es in diesem Land Schuldner gibt, die in solchen Situationen gleich die Polizei vor der Tür stehen haben, zumal Schuldner keine Straftäter sind. Der ganz überwiegende Teil dieser sind auch Personen, von denen keine Gefahr ausgeht. Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren, kann ich nur noch mal darauf verweisen, dass Thüringen nicht das einzige Bundesland ist, das derartige gesetzliche Regelungen hat, und wir bei unseren Formulierungen auch die Belange des Datenschutzes im Rahmen der Güterabwägung eingestellt und aus unserer Sicht auch gewahrt haben. Darüber hinaus sind die Kennzeichnungspflichten sowie enge Löschfristen festgeschrieben und dienen dem Schutz der Betroffenen. Nicht zuletzt ist ausdrücklich eine Information der Betroffenen über erfolgte Tonaufnahmen vorgesehen, sodass diese die Angemessenheit auch gerichtlich überprüfen lassen können. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wenn eine Gerichtsvollzieherin oder ein Gerichtsvollzieher in einer zugespitzten Gefahrensituation zum Eigenschutz ein mobiles Alarmgerät aktiviert und damit letztlich die Mithörfunktion nutzt, dann entspricht es eigentlich auch nur der Nutzung eines Mobiltelefons bei einem Notruf. Deswegen bitte ich Sie an dieser Stelle auch um Zustimmung, damit dieser Notruf der Gerichtsvollzieher auch gehört wird und nicht erst, wenn es zu spät ist. Ich bitte Sie um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf, denn die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Teil unseres Rechtsstaats. Daher ist es unsere Pflicht und Aufgabe, sie nicht nur zu unterstützen, sondern sie auch zu schützen. Schließen möchte ich meine Rede mit einem Zitat aus der Stellungnahme der Gerichtsvollzieher Thüringen: „Jeder Tag, an dem kein Notruf über das mobile Alarmgerät abgesetzt wird, ist ein guter Tag für alle […] Gerichtsvollzieher und ihre Familien.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Vielen Dank, Frau Ministerin Meißner. Es hat sich aus den Reihen der Abgeordneten noch Abgeordneter Mühlmann gemeldet.

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Ringo Mühlmann AfD

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Weil auch auf der Tribüne einige Leute sitzen, halte ich es trotzdem für notwendig, noch mal vorzugehen und auf den einen oder anderen Anwurf einzugehen. Frau Marx, Sie gucken mich schon so freudestrahlend an. Genau darum geht es – was Sie gesagt haben, was jetzt auch die Justizministerin noch mal gesagt hat. Es geht um unsere angeblich nicht erfolgte Mitarbeit. Sie haben insbesondere bemängelt, wir hätten keine Änderungsanträge eingebracht. Zunächst einmal, wissen Sie beide – ich glaube, Sie waren meistens da – dass in jeder Sitzung, in der wir das Thema auf der Tagesordnung hatten, mein Kollege Schlösser sehr intensiv Stellung bezogen hat, sehr intensiv deutlich gemacht hat, in welcher Form wir uns Änderungen vorstellen könnten und warum wir unter den Voraussetzungen dem Entwurf, wie er heute auch hier vorliegt, eben nicht zustimmen können. Sehr wohl haben wir das gemacht. Dass wir keine Änderungsanträge eingebracht haben, ist einfach dem geschuldet, dass ein großer Teil oder ein Teil des Hauses seit Jahren nicht nur sagt, keinem unserer Anträge zustimmen zu wollen, sondern das auch durchzieht. Wenn Sie sich also hier hinstellen – sowohl die Justizministerin, als auch Sie, Frau Marx – und behaupten, wir hätten nicht mitgearbeitet, weil es keine Änderungsanträge gab, dann – entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise – ist das heuchlerisch, (Beifall AfD) weil Sie damit so tun, als ob Sie einem Antrag von uns doch zugestimmt hätten, wenn er nur bestimmte Voraussetzungen erfüllt hätte. Die Voraussetzung, die einzige, die das möglich gemacht hätte, wäre gewesen, dass er nicht von uns kommt. Das wissen Sie beide ganz genau und trotzdem stellen Sie sich hier hin und tun so, als wäre es anders. Entschuldigung, das ist eine heuchlerische Argumentation. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, Frau Ministerin Meißner.

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Beate Meißner

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Herr Mühlmann, sparen Sie sich doch die Polemik. Also, ganz ehrlich, das ist doch jetzt nicht das erste Mal, dass aus Ihrer Fraktion keine Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen kommen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich habe eher den Eindruck, dass Sie die drohende Ablehnung als Entschuldigung für die mangelnde Fleißarbeit oder die Ideenlosigkeit nutzen, denn ich hätte mich schon sehr dafür interessiert, welche konkreten Änderungsvorschläge Sie für diesen Gesetzentwurf haben. Wir haben im Ausschuss auch darüber gesprochen, aber es kam kein Vorschlag, weder mündlich, noch schriftlich. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Doch!) Deswegen finde ich das sehr bedauerlich, aber es passt am Ende auch in Ihr Verhalten, sich hier konkret im Parlament in die übliche parlamentarische Praxis einzubringen. Diese Praxis besteht nun mal hier nicht darin, dass man sich irgendwelche Sachen an den Kopf wirft, sondern dass man an Gesetzentwürfen arbeitet und Vorschläge auch schriftlich auf den Weg bringt. Die Thüringer Landesregierung hat noch ein ganz neues Verfahren auf den Weg gebracht, nämlich unser Konsultationsverfahren, das wir vor Einbringung des Gesetzes hier an die Fraktionen im Landtag richten. Das Entlarvende ist doch, dass Sie sich selbst an diesem nicht beteiligen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Das ist auch der Unterschied zwischen Opposition und konstruktiver Opposition. Wenn Sie ein Interesse gehabt hätten, dass wir frühzeitig, nämlich bevor hier im Parlament Abstimmungen passieren, Ihre Vorschläge mit einbringen, dann hätten Sie das in diesem Verfahren eingebracht. (Unruhe AfD) Aber – und das möchte ich auch für die Anwesenden hier im Parlament und auf der Tribüne sagen – die AfD verweigert sich komplett diesem Verfahren. Wer dann hier heuchlerisch ist, das kann dann jeder auch selbst entscheiden. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Vielen Dank, Frau Ministerin Meißner. Es gibt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Schlösser hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Durch das Überziehen der Redezeit durch Ministerin Meißner entstehen 39 Sekunden zusätzliche Redezeit.

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Sascha Schlösser AfD

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Ihre Erinnerungslücken aus der Ausschussarbeit kann ich hier nicht nachvollziehen. (Beifall AfD) Dem kann ich auch nicht abhelfen. Wir haben uns eingebracht. Und wenn wir Ihnen sagen, eine dringliche Gefahr müsste legal definiert werden, dann sind Sie doch Juristin genug, eine Legaldefinition ins Gesetz zu schreiben. Das, was Sie hier gesagt haben, zeigt genau das Problem. Natürlich finde ich einen Gerichtsvollzieher, der mir sagt, das ist eine dringende Gefahr und das ist eine dringende Gefahr. Wenn er dort falsch liegt – und das ist der Bärendienst, den Sie den Gerichtsvollziehern mit Ihrem Gesetz heute aufzwingen –, ist er sofort in der Strafbarkeit nach § 201 StGB und hat das nicht öffentlich gesprochene Wort aufgezeichnet. Das nehmen Sie denen nicht ab. (Beifall AfD) Und noch etwas: Wenn der Datenschutzbeauftragte sagt, bei Ihrer Regelung mangelt es schon an der Geeignetheit, dann ist diese Regelung glatt verfassungswidrig. Ich hoffe, es findet sich jemand, der sie vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof angreift. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Nun liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten können. Im Ausschuss gab es die Empfehlung zur Annahme in einer Neufassung und wir kommen nun zur Abstimmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, den bitte ich das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW, SPD. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke mehrheitlich angenommen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW und SPD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist auch in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2408 ZWEITE BERATUNG auf und eröffne die Aussprache. Zunächst erteile ich Abgeordnetem Abicht für die Fraktion der AfD das Wort.

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Jan Abicht AfD

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Landsleute, zweite Lesung heißt normalerweise, dass die Ausschüsse gearbeitet haben und nun die Stunde der Wahrheit schlägt, nicht die der Erzählungen, sondern die der Fakten, nicht die der Absichtserklärungen, sondern der Verantwortung. Genau deshalb stehen wir heute hier. Das Sondervermögen WGT ist kein technisches Detail und kein Verwaltungsvorgang unter vielen. Es ist vielmehr ein Lehrstück darüber, wie sich Politik seit Jahrzehnten davor drückt, Verantwortung zu übernehmen und Missstand zu beenden. Über 30 Jahre Sonderstatus, über 30 Jahre Sonderverwaltung, über 30 Jahre ohne Enddatum – das ist kein Unfall, das ist System bzw. das hat System. Werte Kollegen, unser Gesetzentwurf will nichts Revolutionäres, er will lediglich gesicherte, notwendige Ordnung. Er verlangt eine Bestandsaufnahme und eine klare Trennung zwischen verwertbaren Flächen und dauerhaft unverwertbaren Resten und, werte Kollegen, eine Rückführung dessen, was keine Sonderbehandlung mehr rechtfertigt und damit zurück in den regulären Vermögensbestand des Landes gehört. Kurz gesagt: Ende der Dauerverwaltung, Ende des Sonderstatus, vor allem Ende der Ausreden. Genau an diesem Punkt wird diese Regierung anscheinend unleidlich und nervös. Nach der Beratung im HuFA sind die vorgetragenen Nebelkerzen durch Staatssekretär Suckert aus der ersten Lesung in sich zusammengefallen. Die angeblich noch offene Kampfmittelberäumung ist abgeschlossen. Das Risiko von Restfunden ist nach fachlicher Einschätzung gering. Nach aktueller Auskunft des Wirtschaftsministeriums sind aktuell noch drei Liegenschaften verwertbar. Alle anderen Flächen sind daher perspektivisch sowieso im Regelbetrieb des Freistaats zu führen oder gehen an die Landesforstanstalt. Damit ist mehr als klar: Das Sondervermögen ist faktisch abgewickelt und Punkt. (Beifall AfD) Das Sondervermögen soll nach Vorstellung des Wirtschaftsministeriums weitere sechs Jahre künstlich separiert werden, bewirtschaftet über einen Dienstleistungsvertrag mit der LEG. Man kann nur vermuten, warum die LEG das auch nicht ändern will. 2025 flossen vom Freistaat an die LEG für die Verwaltung und Abwicklung der noch 24 Liegenschaften des Sondervermögens ganze 986.000 Euro. Sehr verstörend, aber auch bezeichnend war für mich die Aussage von Staatssekretär Suckert in der ersten Lesung, wonach die Übertragung von Liegenschaften auf die LEG eine Abkehr vom einstigen politischen Ziel sei, die ehemaligen Liegenschaften der Sowjetarmee zu entwickeln und zu verwerten. Daher erlaube ich mir, Herr Staatssekretär, einen kurzen Exkurs zur LEG. Die LEG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Freistaats und sie heißt nicht umsonst Landesentwicklungsgesellschaft. Über 230 Beschäftigte kümmern sich dort um Industrie-, Gewerbe- und Sonderliegenschaften. Die LEG betreute 2024 82 Industrie- und Gewerbestandorte sowie 14 Dienstleistungsobjekte der Thüringer Sonderabfalldeponiegesellschaft. Mit unserem Gesetzentwurf sollen es dann ab 2027 nur wenige mehr werden, aber in Eigenregie und nicht als Auftrag, für den man aus dem Kernhaushalt jährlich ca. 900.000 Euro bekommt. Die 31 Jahre Sondervermögen sind ausreichend, nun wird es wohl Zeit, Struktur zu schaffen. Drei Liegenschaften werden aktuell noch als verwertbar eingeschätzt, keine offenen Altlasten. Also ist es jetzt an der Zeit, die momentan 23 WGT-Liegenschaften in den elf Monaten weiterzuentwickeln, um dann diejenigen, die Verwertungsperspektive haben, geordnet an die LEG zu übertragen. (Beifall AfD) Es blieben die gleichen Abwickler und Verwalter wie jetzt auch, es gäbe keinen Bearbeiterbruch, keine Unterbrechung der Verwertung usw., wie es von Staatssekretär Suckert in der ersten Lesung behauptet wurde. Und nein, man würde die LEG damit nicht überfordern. Bilanzsumme zum 31.12.2024: knapp 587 Millionen Euro, Eigenkapital über 75 Millionen Euro und Jahresumsatz über 73 Millionen Euro. Werte Kollegen, die LEG ist liquide und die Abwicklung von Liegenschaften ist ihr ureigener Zweck. Als Tochtergesellschaft mit ausreichend Eigenkapital ist ihr die Abwicklung verwertbarer WGT-Liegenschaften durchaus zuzumuten. Im Gegenzug erhält sie ja auch die Erträge aus den avisierten Verkäufen. Werte Kollegen, unser Gesetzentwurf hat auf die Finanzen des Kernhaushalts einen klaren positiven Effekt. Die Verwaltungsvergütung fällt nur noch einmalig an. Fünf weitere Jahre Verwaltungskosten, also mehr als 4 Millionen Euro, entfallen. Der Kernhaushalt des Freistaats erhält die freien Mittel des Sondervermögens von ca. 22 Millionen Euro, die in eine andere Form der Landesentwicklung gehen könnten, zum Beispiel, werte Kollegen, in Bildungsstätten oder Bäderstrukturen. Jetzt lassen Sie mich kurz auf die Pressekonferenz in der vorigen Woche zu diesem Plenum eingehen, in der der Kollege Augsten und der Kollege Liebscher von der SPD erklärten, die AfD bringe kei ­ ne fachlichen Anträge ein, die es wert seien, in die Ausschüsse überwiesen zu werden. Werte Kollegen, Ihre Aussagen sind tatsächlich schwer entlarvend. Eigentlich sagen sie mehr über Ihre Kompetenz aus als über unsere. (Beifall AfD) Denn was liegt Ihnen denn heute vor? Ich will es Ihnen klar und einfach zum Mitschreiben geben: ein Gesetzentwurf mit klarer Zieldefinition, mit Bestandslogik, mit haushaltsrechtlicher Ordnung und, werte Kollegen, mit einer sauberen Abwicklungsperspektive. Wer die Veröffentlichung von Zahlen scheut, werte Kollegen, fürchtet offensichtlich Kontrolle. Die im Dezember 2025 veröffentlichte Haushaltsrechnung für 2024 enthält wiederholt nicht eine einzige Zahl zum Sondervermögen WGT. Warum fortwährend das WGT-Sondervermögen das einzige Sondervermögen ist, zu dem die Publizierung im Anhang der Haushaltsrechnung fehlt, bleibt ein Rätsel Ihrer Regierung. Und deshalb teilen wir die Vorstellung der Landesregierung nicht, die da heißt, wir schauen mal noch sechs Jahre, was bis dahin eventuell noch verwertbar ist, und bis dahin behalten wir die Struktur und unsere Intransparenz. Werte Kollegen, das ist aus meiner Sicht Arbeitsverweigerung in Reinform. Werte Kollegen, machen Sie sich als Parlamentarier heute ehrlich und gehen Sie in sich. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Er ist fachlich und inhaltlich konsistent, Herr Augsten, und völlig ideologiebefreit. (Beifall AfD) Reines Handwerk, Herr Augsten. Danke. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Danke schön. Als nächsten Redner bitte ich Herrn Henkel von der CDU-Fraktion nach vorn.

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Martin Henkel CDU

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream und auf der Tribüne, leider zeigt der AfD-Antrag keine Einsicht und nimmt uns erneut die Zeit mit der Illusion, man könnte den Landeshaushalt dadurch besserstellen, indem man das Sondervermögen Westgruppe auflöst. Das ist und bleibt sachlich einfach falsch. Wir haben darüber mehrfach hier gesprochen, zweimal auch bereits hier in diesem Saal, bei der ersten Lesung zum Gesetzentwurf und bei der Haushaltsberatung. Da die AfD als antragstellende Fraktion aber immer noch nicht verstanden hat, wiederhole ich es gern noch mal: Wenn Sie das Sondervermögen auflösen, um die vorhandenen Mittel in den aktuellen Haushalt zu holen, dann müssen zukünftige Haushalte auch die Kosten für die Aufbereitung und die Sanierung der verbleibenden Grundstücke übernehmen. Das bringt zwar einen Einmaleffekt für den aktuellen Haushalt, für alle weiteren Haushalte ist es aber eine Belastung, und deshalb lehnen wir dieses Vorhaben ab. Werte Kollegen der AfD, eines Ihrer Argumente ist die mangelnde Transparenz, auch das ist schon wirklich aberwitzig. Sie haben im Ausschuss die volle Transparenz über das Sondervermögen. Ich verweise hier auf das Schreiben vom 3. Februar mit der aktuellen Auflistung. Alle Gelder des Sondervermögens befinden sich völlig transparent auf einem separaten Konto, auf welchem auch die Erlöse eingehen. Der Plan der AfD besteht darin, das Sondervermögen aufzulösen und die Grundstücke unter anderem der LEG zu übergeben. Dadurch entstehen weitere praktische Probleme, zu denen wir bereits mehrfach hier ausgeführt haben. Insbesondere wird die LEG für diese Grundstücke nicht zahlen, sondern aufgrund der Altlasten Geld dafür haben wollen. Außerdem würden die Grundstücke der Kontrolle des Landtags bzw. der Kontrolle der zuständigen Ausschüsse entzogen und die Erlöse würden in den Konten der LEG aufgehen. Das ist nicht transparenter, sondern genau das Gegenteil. Sehr geehrte Damen und Herren, klüger ist jedoch das, was seit Jahren kontinuierlich und transparent läuft, diesen Prozess auch vernünftig abzuschließen. Erst dann macht es Sinn, das Sondervermögen aufzulösen mit allen Mitteln und den Erlösen, die bis dahin zusammengekommen sind. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, wenn Sie das Sondervermögen jetzt auflösen, können Sie die aktuell im Sondervermögen befindlichen Mittel gar nicht anderweitig nutzen, denn diese werden zukünftig vollständig für die Aufarbeitung der noch von Altlasten belasteten Grundstücke benötigt. Dass das Geld weiter benötigt wird, können Sie auch der Auflistung entnehmen, die Sie bereits im Ausschuss angefordert und auch bekommen haben. Es macht also keinen Sinn, einen bisher erfolgreich funktionierenden Mechanismus kurz vor seinem planmäßigen Abschluss komplett umzukrempeln, um kurzfristig Einmaleffekte zu generieren, aber damit zukünftige Haushalte zusätzlich zu belasten. Deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung. Der vorliegende Gesetzentwurf ist unseriös, und darum lehnen wir ihn auch ab. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Danke schön. Als nächsten Redner bitte ich Herrn Kästner vom BSW nach vorn.

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Alexander Kästner BSW

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf zur Auflösung des Sondervermögens der Westgruppe der Truppen ist zwar jetzt mal ein Gesetzentwurf, den die AfD hier eingebracht hat, da hat sie tatsächlich mitgewirkt, allerdings – da kann ich mich im Ergebnis im Wesentlichen dem, was Herr Henkel auch noch mal abschließend gesagt hat, nur anschließen – ist dieser Gesetzentwurf nach unserer Auffassung unnötig und nutzlos. Deshalb bedarf es dieses Gesetzentwurfs nicht und wir werden ihn auch ablehnen. (Beifall CDU, BSW) Warum? Das Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetz regelt in § 7 Abs. 2 ganz klar: „Nach Abschluss der Verwertung wird das Sondervermögen aufgelöst. Nach Abzug der Kosten und notwendigen Rückstellungen für die Altlastenbehandlung und -beseitigung wird der [entsprechende Restbetrag dem Landeshaushalt] zugeführt“ etc. Also das, was Sie heute mit dem Gesetz sofort wollen, wird, sobald die Aufgabe der Liegenschaftsverwertung dieser ehemaligen Konversionsflächen abgeschlossen ist, ohnehin in den Landeshaushalt, in das Landesvermögen zurückfließen. Voraussetzung ist aber gerade, dass diese Maßnahmen abgeschlossen sind. Sie führen ja selber in Ihrer Problemschilderung, also der Einleitung zu dem Gesetzentwurf, aus, dass von diesen 11.200 Hektar Fläche noch 2.178 Hektar Fläche weiterhin nicht verwertet worden sind. Gleichzeitig haben Sie auch ausgeführt, dass es noch einige größere Projekte gibt, die es noch abzuwickeln gilt. Sie haben auch an den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss teilgenommen und da wurden von dem zuständigen Referenten auch noch einige größere Projekte, die noch abzuwickeln und zu verwerten sind, genannt. Ich möchte beispielhaft erwähnen: die Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets in Eisenach-Kindel, ein relativ großes Projekt; die Schaffung weiterer Bauabschnitte im Wohngebiet an der Lützendorfer Straße in Weimar, wo es noch um sehr viele Wohnflächen und Wohngebäude geht, die entstehen sollen; auch die Weiterentwicklung der Muna, also der ehemaligen Garnison und Munitionsanstalt in Crawinkel und auch noch kleinere Flächen. Das sind drei recht große Projekte, die noch abgewickelt werden müssen. Dafür, so wurde deutlich gemacht, bedarf es weiterhin der Aufrechterhaltung der derzeitigen Gegebenheiten auf der gesetzlichen Grundlage. Es wurde auch klar geäußert, insoweit haben Sie die Zahl richtig genannt, dass prognostisch etwa im Jahr 2032 mit dem Abschluss dieser Maßnahmen zu rechnen ist und dann natürlich der Rest entsprechend der gesetzlichen Regelungen, so wie Sie es ähnlich auch wollen, in den Landeshaushalt und das Landesvermögen zurückfließen kann und soll. Das haben wir aber eben noch nicht erreicht und demzufolge macht es überhaupt keinen Sinn, eine funktionierende Struktur, ein geordnetes Sondervermögen kurz vor dem Abschluss, will ich mal sagen, jetzt zu beenden und diese interministerielle Arbeitsgruppe, die relativ gut über die vielen Ministerien hinweg arbeitet, gegebenenfalls in eine andere Struktur zu versetzen. Das macht keinen Sinn. Warum sollte man das jetzt tun?! Zu den wirtschaftlichen Erwägungen, die Sie vorgetragen haben, Herr Kollege Abicht, hat Herr Henkel klar ausgeführt, dass sich das ganz anders verhält und dass dieser wirtschaftliche Effekt, den Sie behaupten, damit erreichen zu wollen, nicht erreichbar sein wird. Von daher spricht auch dieses Argument, was Sie für diesen Gesetzentwurf verwenden, nicht dafür, dem zu folgen, sondern es spricht eher alles dafür, die gegebene, funktionierende institutionelle Bearbeitung so beizubehalten, bis der endgültige Abschluss prognostisch 2032 erfolgt sein wird und die benannten Projekte und auch ein paar weitere kleinere auf dieser Basis abgewickelt sein werden. Deshalb sage ich: nutzlos und unnötig zum jetzigen Zeitpunkt. Das, was Sie erreichen wollen, wird genauso mit dem erreicht, wie es jetzt ist, und daher bedarf es dieses Gesetzentwurfs nicht. Deshalb werden wir den Vorschlag und den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Danke. Als nächste Rednerin spricht Frau GroßeRöthig von den Linken.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Heute beschäftigen wir uns tatsächlich noch einmal mit dem Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen, dem ThürWGT. Das ist das Sondervermögen zur Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften der ehemaligen Truppenteile der Roten Armee in der ehemaligen DDR, für alle, die es da oben noch nicht mitbekommen haben. Ich begrüße auch noch mal alle auf der Tribüne. Sondervermögen sind hier ja ganz schön en vogue. Gerade eben haben wir der Errichtung eines 1-Milliarde-Sondervermögens zuschauen dürfen. Damit hat sich unsere CDU-Regierung nicht nur in halsbrecherische finanzielle Höhen begeben, sondern auch die Menschen in Thüringen in diese gebracht, und die werden es ausbaden müssen, wenn die rutschigen Brombeerschuhe auf den dünnen Welten in der Zukunft keinen Halt mehr finden. Das hat Tradition, denn schließlich kommt in Thüringen statistisch gesehen immer noch jedes Kind mit einer Schuld von 100 Euro für ein Sondervermögen, mit dem die letzte CDU-Landesregierung vor 17 Jahren ein Wahlgeschenk bezahlt hat, auf die Welt. Da waren, glaube ich, die meisten von Ihnen da oben auf der Empore noch nicht mal auf der Welt. Kommen wir aber mal zurück zum Gesetz über die Westgruppen und über das Sondervermögen derselben. 11.000 Hektar groß waren diese Liegenschaften, aktuell sind es noch ungefähr 6.000 Hektar. Auch meine Heimatstadt Weimar wurde eben schon erwähnt, denn in diesen Liegenschaften sehen wir trotz aller Anstrengungen immer noch die Spuren des jahrzehntelangen Aufrüstens und des Militarismus. Um diese Spuren vernünftig beseitigen zu können, sind die Mittel aus dem Sondervermögen gut eingesetzt und angelegt. Die LEG leistet da – das können wir auch in Weimar gut beobachten, wie solche Liegenschaften aussehen können, wenn sie gut erschlossen sind, ich empfehle, sich das tatsächlich mal anzusehen. Deswegen, meine Damen und Herren, halten wir es nicht mit der Jahreslosung, die wir heute Morgen in der Andacht noch mal besprochen haben, „Siehe, ich mache alles neu“, sondern wir halten uns – und das ist, glaube ich, am Anfang des Jahres auch durchaus noch gerechtfertigt – an der Jahreslosung des letzten Jahres fest, die da hieß: „Prüft alles und behaltet das Gute.“ In diesem Fall behalten wir das. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Danke schön. Es gibt jetzt keine weiteren Redner aus dem Parlament, aber die Ministerin hat sich noch zu Wort gemeldet. Deswegen spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Boos-John.

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Boos-John

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Sollte das WGTSondervermögen aufgelöst, die verbleibenden Liegenschaften auf die LEG bzw. die Landesforstanstalt übertragen und die Vermögensliquidität in den Landeshaushalt überführt werden, wie es der hier diskutierte Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vorsieht? Zum Gesetzentwurf an sich, wie auch zum WGT-Sondervermögen selbst, der dahinterstehenden politischen Intention und dessen Werdegang wurde bereits in der ersten Lesung alles gesagt und das Für und Wider einer Auflösung des WGT-Sondervermögens zum jetzigen Zeitpunkt kontrovers diskutiert. Das heißt allerdings nicht, Herr Abicht, dass Sie meinen Staatssekretär aus seiner Rede falsch zitieren müssen. Ich zitiere mal eben aus der Rede: „[Ihr Gesetzentwurf] würde auch eine Abkehr von den einst mit der Übernahme der Flächen definierten politischen Ziele bedeuten“, nicht wir fordern die Abkehr. Ganz deutlich: Die Landesregierung hat sich, wie auch alle Fraktionen außer der antragstellenden Fraktion, im Rahmen der ersten Beratung am 04.12.2025 ausdrücklich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Die insoweit vorgetragenen Gründe – es sprechen tatsächliche rechtliche und finanzielle Erwägungen gegen eine sofortige Auflösung – gelten dementsprechend nach wie vor. Sowohl die LEG als auch ThüringenForst lehnen eine Übertragung dieser WGT-Flächen angesichts des zukünftigen Bewirtschaftungs- und Entwicklungsaufwands – das haben wir eben schon gehört – einschließlich der bestehenden Altlastenrisiken derzeit ab und befürchten erhebliche finanzielle Nachteile. Den Ausgleich müsste der Landeshaushalt liefern. Aus Sicht der Landesregierung überzeugt das Ansinnen der AfD nicht, vor allem, wenn man einmal nicht nur den Teil des Wegs betrachtet, der in Sachen Flächenverwertung noch zu gehen wäre, sondern wenn man auch zurückschaut, welche Strecke des Wegs seit der Errichtung des WGT-Sondervermögens im Jahr 1994 bereits zurückgelegt worden ist. Denn wir sprechen hier durchaus von einer Erfolgsgeschichte. Lassen Sie mich hierzu ein paar Zahlen nennen: Über 1.100 Grundstückskaufverträge wurden abgeschlossen und in der Folge private Folgeinvestitionen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro generiert. Zur positiven Bilanz gehören zudem die mehr als 6.600 geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze in über 200 Unternehmen und die Realisierung von über 4.100 Wohneinheiten. Das ist eine beachtliche Leistung, die auch nicht durch die Kritik am benötigten Umsetzungszeitraum geschmälert werden kann. Diese Leistung spricht zudem dafür, bei den restlichen WGT-Liegenschaften weiter auf das bereits laufende und bewährte System zu setzen. Denn der gesetzliche Auftrag des Liegenschaftsverwertungsgesetzes, die Inwertsetzung und Verwertung ehemaliger Militärliegenschaften, bestand nicht nur für die Flächen, für die es bisher gelungen ist, sie einer nachhaltigen sinnvollen und den jeweiligen Standort bereichernden zivilen Nachnutzung zuzuführen, nein, der gesetzliche Auftrag gilt insbesondere für noch verwertbare Bestandsliegenschaften des Sondervermögens. Diese Liegenschaften und auch ihre jeweilige Standortkommune – ich glaube, das ist auch interessant – könnten vom bewährten Entwicklungs- und Vermarktungssystem des WGT-Sondervermögens eben nicht mehr profitieren, wenn sie erst einmal auf Dritte übertragen sind und das erprobte flexible Finanzierungsmanagement in Form des Wiedereinsatzes von Verwertungserlösen für weitere Entwicklungsmaßnahmen zerschlagen worden ist. Eine Abkehr vom bisherigen System würde mit den bereits umfassend diskutierten Risiken vor allem in Bezug auf den Landeshaushalt, die Sicherungspflichten und auch die parlamentarische Kontrolle einhergehen. In Anbetracht dessen spricht sich die Landesregierung erneut dafür aus, dass der Entwurf des Gesetzes zur Auflösung des Sondervermögens abgelehnt wird. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Danke schön. Da ich keine weiteren Wortmeldungen habe, würde ich die Aussprache jetzt schließen und zur Abstimmung kommen. Wir stimmen über diesen Gesetzentwurf in zweiter Beratung ab. Bitte, Frau Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Wir würden gern erneut die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Gut, dann stimmen wir zunächst über diesen Antrag ab. Es wurde soeben der Antrag gestellt, diesen Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss weiter zu beraten. Alle, die dem zustimmen wollen, im Haushalts- und Finanzausschuss eine Beratung durchzuführen, bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Diesmal bitte ich um das Handzeichen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. War das eine Zustimmung? Nein, okay. Die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Damit schließen wir diesen TOP und schreiten in der Tagesordnung voran. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2409 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne hier die Aussprache und habe als ersten Redner Herrn Kobelt vom BSW.

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Roberto Kobelt BSW

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist ein bisschen Tag der Auflösung der Sondervermögen oder möglicher Auflösung. Dies betrifft in diesem Tagesordnungspunkt das Sondervermögen sozialer Wohnungsbau. Um mal kurz zu verdeutlichen, um was es geht: Die AfD-Fraktion argumentiert, dass das Sondervermögen in den letzten Jahren angewachsen ist, ohne aufgelöst und ohne vollständig genutzt zu werden. Das ist erst mal verständlich, dass es da Nachfragen gibt, muss ich sagen, also eine berechtigte Frage. Allerdings würde die Lösung, die Sie vorschlagen, dem Zweck nicht dienen, denn, ich denke, es ist ein ganz wichtiges Thema, dass wir finanzielle Mittel für sozialen Wohnungsbau, für Investitionen, für preisgünstiges Wohnen haben, und die sind in diesem Sondervermögen sozusagen für diesen Zweck reserviert. Sie können sich das vielleicht so vorstellen, was die AfD vorhat: Stellen Sie sich jetzt mal vor, der Finanzhaushälter ist eine Familie und in der Familie gibt es eine Entscheidung. Es soll ein neues Auto gekauft werden, vielleicht ein Bus mit sechs Sitzen, drei Kinder. Sie machen zu Hause eine kleine Kasse, legen dort jeden Monat Geld hinein und sparen das an, damit in drei, vier Jahren so ein Familienbus gekauft werden kann. Das funktioniert dann auch, das wird genommen und davon wird dann der Bus bezahlt. Jetzt kommt aber jemand bei Ihnen in der Familie auf die Idee zu sagen, wir machen das jetzt mal ganz anders. Wir nehmen das einfach aus dieser reservierten Sparbüchse in unser ganzes Familienbudget und da haben alle Zugriff drauf. Die Kinder können ihre Wünsche erfüllen, die Frau, der Mann mit Sport usw. Alle haben darauf Zugriff. Sie können sich vielleicht vorstellen, was in vier, fünf Jahren dann von dieser Summe, die eigentlich für das Auto reserviert war, übrig ist. Wenn Sie Glück haben, kriegen Sie noch einen gebrauchten Golf oder können zur Arbeit mit dem Fahrrad fahren, aber der große VW-Bus ist auf jeden Fall nicht mehr drin, weil das natürlich insgesamt im Familienvolumen untergegangen ist. Und so ist auch die Idee zu verstehen, die Sie jetzt hier eingebracht haben. Deswegen sagen wir als BSW-Fraktion, das ist keine gute Idee. Wir wollen diese Mittel für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus reservieren, auch für die nächsten Jahre. Natürlich muss aber was passieren, da haben Sie vollkommen recht in Ihrer Analyse. In den letzten Jahren wurde unter der alten Landesregierung zu wenig von diesen Mitteln verbraucht und abgerufen. Das liegt daran, dass die Konditionen für die kommunalen Wohnungsgesellschaften zu schlecht waren, die Richtlinien zu kompliziert gestaltet waren, aber es natürlich auch einen Umbruch im Bau gab und die Zinsen gestiegen sind. Das sind alles Eckpunkte, die dazu geführt haben, dass viel zu wenig in den sozialen Wohnungsbau eingebracht wurde. 2023 wurden 74 Wohnungen genehmigt. Das ist natürlich für ganz Thüringen ein Witz, und deswegen geht es jetzt darum, so schnell wie möglich die Richtlinie für den sozialen Wohnungsbau zu vereinfachen, attraktiver zu gestalten, die Summen so zu erhöhen, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen wieder investieren. Unser Ziel als BSW-Fraktion ist, dass für die Menschen, die Wohnraum dringend benötigen, sozialer Wohnraum ansteigt, aber auch, dass Familien und Menschen davon profitieren können, die zum Beispiel nicht nur Bürgergeldempfänger sind, sondern auch arbeiten, mit geringem und mittlerem Einkommen. Dafür wollen wir das Wohnungsbauvermögen, was mittlerweile schon auf fast 100 Millionen Euro angewachsen ist, stärker nutzen. Die Finanzierungen sind da. Jetzt geht es los, die Richtlinien zu vereinfachen und das Geld auf die Straße zu bringen und für günstigen Wohnraum zu sorgen. Dafür werben wir, aber das Auflösen des Wohnungsbauvermögens ist der falsche Ansatz und deswegen lehnen wir den Antrag der AfD ab. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Danke schön. Als nächster Redner spricht Herr Krell von der AfD-Fraktion.

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Uwe Krell AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Wir sprechen heute in zweiter Beratung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Errichtung von Fonds zur Förderung des Städte- und Wohnungsbaus, kurz Thüringer Förderfondsgesetz. Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, werte Abgeordnete, manchmal hat man das Gefühl, wir reden hier über zwei völlig verschiedene Realitäten. Die eine Realität ist die der Fraktionen, die in der ersten Beratung so leidenschaftlich das Thüringer Wohnungsbauvermögen verteidigten, eine Realität, in der alles bestens funktioniert, in der Transparenz selbstverständlich ist, in der das Sondervermögen geradezu der Garant für sozialen Wohnraum und den Wohnungsbau wäre. Und dann gibt es die andere Realität, die wirkliche, die Realität von Kommunen, der Wohnungswirtschaft, von Investoren, die darauf warten, dass zugesagte Mittel endlich fließen, von Menschen, die trotz angeblicher Förderinstrumente keine bezahlbare Wohnung finden, von Projekten, die stecken bleiben, weil Gelder im Sondervermögen liegen, aber nicht abgerufen werden. Genau diese Realität blenden Sie aus. (Beifall AfD) Die CDU sprach von einer verantwortungslosen Forderung, die die Probleme verschärfen würde. Unser Gesetzentwurf ist nicht verantwortungslos. Verantwortungslos ist, alles so zu lassen, wie es ist. (Beifall AfD) Weiter wurde erklärt, das Wohnungsbauvermögen sei unverzichtbar, weil es Mittel bündelt und gezielt nutzbar macht, aber genau das passiert ja gerade nicht. Behauptet wird auch, sämtliche Kritik sei unbegründet, denn der Wirtschaftsplan sei doch einsehbar. Ganz ehrlich, Transparenz entsteht nicht dadurch, dass ein Dokument irgendwo liegt. Transparenz entsteht, wenn Mittel fließen, wenn Projekte realisiert werden, wenn Menschen tatsächlich Wohnungen bekommen. Ein Sondervermögen, das langsamer arbeitet, als der Bedarf wächst, ist kein Garant für Wohnraum. Es ist ein Bremsklotz. (Beifall AfD) Die Linke ruft nach Ausbau und Verstetigung, doch man kann nur stärken, was funktioniert. Frau Müller sagte, der Rechnungshof kritisiert nicht das Sondervermögen selbst, sondern dass es zu wenig für sozialen Wohnungsbau eingesetzt wurde. Genau das ist doch der Punkt: Wenn ein Instrument über Jahre zu wenig leistet, wenn Mittel angesammelt statt investiert werden, dann ist es kein Argument dafür, es noch weiter aufzublasen. (Beifall AfD) Sie fordern eine dauerhaft gesicherte Stärkung und sogar eine Landeswohnungsgesellschaft als neuen bürokratischen Apparat, der erst einmal nur kostet. Und von der Landesregierung gibt es für treue Dienste noch das Azubiwerk gesponsert, eine Struktur zur ideologischen Vernetzung. Was ist denn das für ein Wahnwitz?! (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, eine Struktur, die schon heute nicht liefert, wird durch zusätzliche Strukturen nicht besser. Das BSW erkannte immerhin an, dass Baupreise explodiert sind und Bauunternehmen unter Druck stehen. Gleichzeitig wird ein Modell angepriesen, wonach die Rückzahlung zusätzlicher Kredite das Fördervolumen nahezu verdoppeln soll. Das ist nichts anderes als eine Wette darauf, dass Schulden zu Investitionen werden, wenn sie nur hübsch genug umetikettiert werden. Was bleibt übrig? Eine Finanzakrobatik, die mehr Hoffnung als Wirkung erzeugt. Meine Damen und Herren, wir stehen für eine solide Finanzpolitik und nicht für haushalterisches Wunschdenken. (Beifall AfD) Die SPD erklärte allen Ernstes, unser Entwurf enthalte keinerlei wohnungspolitischen Inhalt. Dabei ist unsere wohnungspolitische Aussage doch klar: Wir wollen endlich Strukturen, die funktionieren. Das findet sich, Herr Liebscher, im Übrigen auch alles in unseren Initiativen, Anträgen, Gesetzentwürfen. Lesen Sie es doch einfach mal nach! (Beifall AfD) Weiter heißt es, dass das Sondervermögen langfristige Investitionen ermöglicht. Doch was nützen langfristige Möglichkeiten, wenn die Umsetzung stockt? Was nützt ein seit Jahren wachsendes Sondervermögen, wenn die Zahl der fertiggestellten Sozialwohnungen sinkt? Langfristigkeit ist kein Wert an sich und Langfristigkeit ohne Wirkung ist Stillstand. (Beifall AfD) Worum geht es denn nun wirklich? Nicht um die Frage, ob wir Wohnungsbau, sozialen Wohnungsbau wollen. Natürlich wollen wir, dringend sogar. Niemand hier im Parlament will den Wohnungsbau stoppen. Die Frage ist doch aber: Ist dieses Sondervermögen das richtige Instrument dafür? Unsere Antwort darauf ist: Nein. (Beifall AfD) Nicht, weil wir gegen bezahlbaren Wohnraum sind, sondern weil wir für Ergebnisse und nicht für Symbolpolitik stehen. Darum lösen wir dieses Sondervermögen auch auf, um Geld in den Haushalt zurückzuführen, damit es endlich arbeitet, und für klare politische Steuerung statt unklaren Strukturen, jährliche Entscheidungen statt Automatismen ohne Kontrollen, funktionierende Verfahren statt Dysfunktionen, Mittel, die auch zum Bauen eingesetzt werden, statt in der Warteschleife zu verharren. Wir brauchen keine Schatztruhe im Haushalt, wir brauchen einen Werkzeugkasten, der funktioniert. (Beifall AfD) Unser Weg ist klar: Wir lösen ein Instrument auf, das seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird. Wir wollen nicht mehr Verwaltung des Mangels, wir wollen Investitionen, die ankommen, wir wollen Wohnungen, die gebaut werden, wir wollen Verantwortung, die wirksam ist und nicht nur wohlklingend. Meine Damen und Herren, wir können heute zwei Wege gehen. Entweder wir verteidigen weiter ein Sondervermögen, das mehr Geld parkt, als Projekte bewegt, oder wir schaffen endlich Strukturen, die Wohnungen entstehen lassen. Ergebnisse entstehen nicht durch festgefahrene Konstruktionen, sondern durch Mut zur Veränderung. Wir entscheiden uns für die funktionierende Förderung, nicht für das Festhalten an einem Werkzeug, das seinen Zweck verfehlt. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, am Ende dieser Debatte geht es nicht nur um Haushaltszahlen, Sondervermögen oder Paragrafen, es geht um Menschen. Es geht um die Familie, die händeringend eine größere Wohnung sucht, weil der Traum vom eigenen Heim, vom Eigenheim ausgeträumt ist, um die Alleinerziehende, die seit Monaten auf der Warteliste steht und jeden Tag hofft, dass ein günstiges Wohnungsangebot kommt, um die ältere Nachbarin, die ihre vertraute Umgebung verlassen muss oder verliert, weil die Miete nach der Sanierung davonläuft. Wenn ein Instrument, meine Damen und Herren, all diesen Menschen nicht hilft, dann dürfen wir nicht aus Gewohnheit daran festhalten. Die Thüringer verdienen keine Ausreden, sie verdienen Lösungen. (Beifall AfD) Und deshalb brauchen wir Strukturen, die wirklich Wohnungen schaffen, nicht nur Versprechen. Meine Damen und Herren, manchmal ist der mutigste und verantwortungsvollste Schritt, der, ein Instrument loszulassen, das längst aufgehört hat, zu wirken. Und genau unser Gesetzentwurf tut das. Ich bitte daher noch einmal um Zustimmung und Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Danke schön. Als nächsten Redner bitte ich Herrn Liebscher von der SPD-Fraktion nach vorn.

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Lutz Liebscher SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir setzen heute hier die Beratung über den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes fort. Seit der ersten Lesung im Dezember ist eines gleich geblieben, nämlich die Wohnungskrise. Sie ist real, aber unsere wohnungspolitische Antwort entwickelt sich weiter. Dieser Gesetzentwurf, den wir hier diskutieren, bleibt falsch. Zum Jahresende 2025 ist die bisherige Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens ausgelaufen. Im Infrastrukturministerium wird derzeit gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, mit der Bauwirtschaft und mit den Kommunen eine neue Wohnraumförderrichtlinie erarbeitet, die ab diesem Jahr dann auch gelten soll. Als SPD verbinden wir damit große Erwartungen. Wir brauchen in Thüringen endlich eine Wende im Wohnungsbau. Wir wollen mehr bezahlbare Wohnungen, mehr sozialen Wohnungsbau. Wir wollen bessere Bedingungen für diejenigen, die bauen wollen, und trotzdem faire Mieten anbieten. Genau dafür ist das Thüringer Wohnungsbauvermögen gedacht. Es ist die finanzielle Basis, um diese neue Förderrichtlinie mit Leben zu erfüllen. Unser Ziel ist es, dass dieses Vermögen nicht nur in Tabellen steht, sondern dass es in der Fläche ankommt, bei den kommunalen Gesellschaften, bei den Genossenschaften und Investoren, die bereit sind, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In dieser Situation schlägt die AfD vor, ein wichtiges Instrument zu zerschlagen – die Auflösung des Wohnungsbauvermögens, die Überführung der Mittel in den Kernhaushalt, Aufbau von Zweckbindung und von Langfristigkeit. Das wird zwar als Haushaltsklarheit etikettiert, ist aber in Wahrheit ein Rückschritt in der Wohnungspolitik. Herr Krell, Sie haben das in der ersten Beratung gesagt. Sie sprachen von einer versteckten Kasse und von Millionen im Dunkeln und heute von einer Schatztruhe. Diese Bilder sind natürlich bewusst zugespitzt, aber sie sind sachlich falsch. Das Wohnungsbauvermögen ist kein Geheimkonto, sondern es ist ein gesetzlich geregeltes Sondervermögen, im Haushalt ausgewiesen, vom Landtag beschlossen und vom Thüringer Rechnungshof geprüft. Wer daraus einen Schattenhaushalt macht, arbeitet mit Misstrauen statt mit Fakten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Und ja, der Rechnungshof hat aufgestaute Mittel und Verbesserungsbedarf bei Bedarfsermittlung und Programmsteuerung kritisch angesprochen. Das nehmen wir ernst, aber daraus abzuleiten, dann schaffen wir das Instrument ab, ist natürlich eine grobe Überinterpretation. Verantwortliche Politik heißt, Kritik aufzunehmen, Ziele zu schärfen, Steuerung zu verbessern, und nicht, die finanzielle Grundlage für künftige Wohnraumförderung zu beseitigen. Sie argumentieren, durch die Überführung in den Kernhaushalt werde alles transparenter. Tatsächlich würde aber Folgendes passieren: Aus einem zweckgebundenen mehrjährig nutzbaren Vermögen würde eine anonyme Haushaltsmasse werden. Förderzusagen wären nicht mehr verlässlich über Jahre abgesichert, sondern jedes Jahr Teil des allgemeinen Haushaltsstreits. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Falsch!) Für Wohnungsunternehmen, die in Jahrzehnten planen, ist das kein Fortschritt, sondern ein Risiko. Gerade mit Blick auf die neue Wohnungsbauförderrichtlinie brauchen wir das Gegenteil. Wir brauchen eine stabile finanzielle Basis, auf die sich die Praxis verlassen kann. Wir wollen, dass Kommunen und Genossenschaften wissen, diese Förderschiene trägt, wir können Projekte anstoßen, wir können sanieren, wir können umbauen, wir können neu bauen, und das auch bei schwierigen Bau- und Zinsbedingungen. Die neue Richtlinie soll das Wohnungsbauvermögen endlich konsequent zur Anwendung bringen. Wer das Vermögen jetzt auflöst, sägt an genau diesem Fundament. Herr Krell, wenn Sie immer wieder auf liegende Millionen verweisen, blenden Sie aus, dass ein Teil dieser Mittel heute schon laufende Programme absichert und dass Verzögerungen häufig an Lieferketten, an langen Verfahren und eben auch am Fachkräftemangel liegen, nicht aber an der Existenz des Vermögens. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Richtig! Ich kenne die Zahlen!) Diese Probleme lösen sich nicht durch eine Umbuchung im Haushalt. In der ersten Beratung ist deutlich geworden: Keine andere Fraktion in diesem Haus folgt Ihrem Weg. CDU, BSW, Linke und wir als SPD kommen zwar aus unterschiedlichen Traditionen, wir ziehen aber die gleiche Schlussfolgerung. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Das haben wir immer so gemacht!) Es braucht eine bessere Nutzung und Steuerung des Wohnungsbauvermögens und nicht etwa dessen Abschaffung. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Das Ergebnis sieht man ja!) Unsere Position als SPD ist dabei unmissverständlich, Herr Krell. Wir wollen das Wohnungsbauvermögen erhalten, weil es die Grundlage für die neue Wohnraumförderrichtlinie ist, und wir wollen eine neue, moderne Förderrichtlinie, die dafür sorgt, dass das Geld in konkrete Bauvorhaben, in Sanierungen und in sozialen Wohnraum fließt, und zwar in Stadt und Land. Sie hingegen bieten keine einzige konkrete Idee, wie mehr bezahlbare Wohnungen entstehen sollen. Das ist doch die eigentliche Frage. Kein Konzept für sozialen Wohnungsbau, kein Vorschlag für Mieterschutz, keine Antwort auf Klimaschutz im Gebäudebestand. Stattdessen wird eine haushaltstechnische Verschiebung zur großen Lösung erklärt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer es mit der Lösung der Wohnungskrise ernst meint, der baut Instrumente aus, anstatt sie abzuschaffen, der stärkt Zweckbindung und Planbarkeit, anstatt sie aufzulösen. Die SPD-Fraktion wird den Gesetzentwurf der AfD deshalb auch heute in zweiter Lesung klar zurückweisen. Wir setzen auf eine starke, neue Wohnraumförderrichtlinie, auf ein aktiv genutztes Wohnungsbauvermögen und auf eine Wohnungspolitik, die Menschen und ihre Wohnungen in den Mittelpunkt stellt und nicht Buchungstricks. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Danke schön, Herr Liebscher. Jetzt schaue ich mal zur CDU-Fraktion. Ich habe Herrn Worm gemeldet bekommen. Herr Waßmann, okay! Dann hat das Geburtstagskind heute das Wort. Herzlichen Glückwunsch auch von meiner Seite!

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Niklas Waßmann CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, ich bin nicht Henry Worm, dem ich von hier aus natürlich herzliche Genesungswünsche sende und für den ich die Ehre habe, einspringen zu dürfen. Meine Damen und Herren, ich sage es gleich zu Beginn: Die CDU lehnt diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Das, was die AfD hier als Beitrag zur Transparenz und Haushaltsklarheit verkauft, ist in Wahrheit ein Rückzug des Landes aus der aktiven Wohnungsbaupolitik mit spürbaren Folgen für Kommunen, Wohnungsunternehmen und vor allen Dingen für Mieter. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ausgangslage auf den Wohnungsmärkten in Thüringen ist bekannt. Gerade in Städten wie Erfurt, Jena oder Weimar herrscht erheblicher Druck, steigende Mieten, zu wenig bezahlbarer Wohnraum, lange Planungs- und Bauzeiten. Doch diese Probleme löst man nicht, indem man Förderstrukturen zerschlägt. Ihr Gesetzentwurf setzt auf einen scheinbar einfachen Mechanismus: Das Sondervermögen auflösen und fertig, aber da liegt das Problem. Wohnungsbau braucht Verlässlichkeit, Planbarkeit und Zweckbindung. Deswegen, Herr Krell, ich habe Ihnen doch sehr genau zugehört, ich habe auch Ihre ganzen Anträge dazu gelesen, aber der Fakt bleibt doch, dass Sie immer nur sagen „löst das auf und dann“, aber dieses „und dann“ können Sie bisher nie formulieren. Ihre Anträge zeigen das nicht, Ihre Rede zeigt das nicht. Sie hätten doch sagen können: Deswegen machen wir jetzt erstens, zweitens, drittens, was den Leuten wirklich hilft. Das passiert aber nicht, denn die Wahrheit ist, die AfD ist beim Wohnungsbau komplett blank. Deswegen gibt es einfach einen Unterschied. Dass dieses Instrument nicht das einzige ist, dass es selbstverständlich – wie Sie gesagt haben – nicht der Garant für Wohnungsbau ist, sondern ein Element, das in einen größeren Zusammenhang eingebaut ist, das müssen Sie doch anerkennen. Es geht um Bündelung. Mit der Auflösung des Wohnungsbauvermögens würde ein zentrales Steuerinstrument des Landes verlorengehen, ein Instrument, mit dem Landesmittel, Bundesmittel, EU-Zuweisungen und private Investitionen gebündelt, zielgerichtet und transparent eingesetzt werden können. Diese Bündelung ist doch entscheidend, weil sie in die Neupositionierung der Landesregierung eingebettet ist. Dazu gehört eine neue Richtlinie zum sozialen Wohnungsbau, ein praxisnahes, nutzerfreundliches Förderinstrument, das Kommunen in die Lage versetzt, bereits geplante Projekte aus der Schublade in die Umsetzung zu bringen, im Interesse der Mieterinnen und Mieter, flankiert durch die Maßnahmen des Bundes, wie den Bau-Turbo. Die Stadt Erfurt hat den schon beschlossen. Diese Instrumente entfalten nur dann Wirkung, wenn sie zusammen einen klar strukturierten Förderrahmen haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der AfD würde genau das Gegenteil bewirken. Er zersplittert Förderstrukturen, er schwächt die Zweckbindung und – Kollege Liebscher hat es gesagt – er macht Wohnungsbauförderung abhängig von jährlichen Haushaltslagen und Mehrheitsverhältnissen. Das ist weder sozial verantwortungsvoll noch wohnungspolitisch klug. Deswegen erlauben Sie mir auch noch mal eine Bemerkung zur Transparenz. Das bestehende Wohnungsbauvermögen sorgt für Übersichtlichkeit, Effizienz und klare Nachvollziehbarkeit in der Mittelverwendung. Das ist doch die Transparenz, die Sie sonst immer einfordern. Sie müssten eigentlich für das Instrument sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen mehr Tempo, mehr Verlässlichkeit und mehr Investitionen in den Wohnungsbau. Was wir aber nicht brauchen, ist weniger Verantwortung des Landes. Deswegen lehnt die CDU-Fraktion die vorgeschlagene Auflösung des Thüringer Wohnungsbauvermögens entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Danke schön. Ich habe jetzt eine weitere Wortmeldung. Frau Müller.

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Anja Müller Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus den regierungstragenden Fraktionen, ich habe mich wirklich über die Äußerungen gefreut, die ich heute hier zum Bestand des Landeswohnungsbauvermögens gehört habe, denn es gab ja auch schon mehrere Debatten dazu im Ausschuss. Dieses klare Bekenntnis, das heute aus Ihren Reihen kam, hat mich doch sehr gefreut. Ich möchte noch mal daran erinnern, dass wir im Zuge der Haushaltsberatungen den Entschließungsantrag „Landeswohnungsbauvermögen erhalten und aktiv für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen nutzen“ gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Darin ist auch ein Prüfauftrag an die Landesregierung enthalten, dass wir bis zum 31. März dieses Jahres noch mal öffentlich darüber diskutieren und debattieren, wie man das Landeswohnungsbauvermögen wirklich für den sozialen Wohnungsbau noch intensiver nutzt. Ich höre wohl immer die Kritik aus den Reihen der Koalitionsfraktionen mit dieser Zahl, man hätte im Jahr 2023 nur 74 Wohnungen genehmigt. Ich kann gern hier noch mal die Zahlen nennen: 2015 waren es 61 Wohnungen, 2016 88, dann kam die Steigerung, da waren es 114 Wohnungen, im Jahr 2018 492 Wohnungen, im Jahr 2019 383, 2020 207 und die Krönung waren im Jahr 2021 728 Wohnungen, die für den sozialen Wohnungsbau daraus finanziert wurden. Diese Zahlen relativieren ein wenig, was immer von Seiten des BSW kommt. Ich kann auch sagen, natürlich ist das Landeswohnungsbauvermögen in unserem Sinne im Kern ein ganz solidarischer, aber einfacher Gedanke und zwar ist es Geld, das bereitgestellt wird, um eine Wohnung zu bauen. Dann ist es dauerhaft im System geblieben, denn man nimmt dieses Geld, investiert, baut und dann fließt dieses Geld wieder zurück in diesen Wirtschaftskreislauf. So kann man das deutlich sagen. Und das ist eben – das kam auch von Herrn Liebscher schon deutlich – unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen in diesem Land und auch von politischen Debatten im Zuge des Haushalts. Das ist enorm wichtig für die Verlässlichkeit im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, für den wir einfach einstehen. (Beifall Die Linke) Ich habe mir dann wirklich die Frage gestellt: Warum will die AfD auf einmal das eine Sondervermögen abschaffen, dann wieder ein anderes Sondervermögen abschaffen? Was steckt denn in Wirklichkeit dahinter? Natürlich muss man dabei die Anträge, die im Vorfeld zu dieser Debatte von Ihnen kamen, mit bedenken. Da geht es um die kleine Bauvoranfrage für Einfamilienhäuser auf einer grünen Wiese beispielsweise. Das ist eben kein sozialer Wohnungsbau. Also steckt auch dahinter wieder der Versuch, Menschen in Not zu bringen, denn wenn wir hier beim sozialen Wohnungsbau politisch oder haushalterisch abhängig werden, dann wird der irgendwann nicht mehr stattfinden, es wird nicht mehr gebaut und das verschärft die soziale Lage in diesem Land sträflich. Dann zählt man eins und eins zusammen und dann weiß man eigentlich, was die AfD damit wieder bezweckt, nämlich Unsicherheiten in Thüringen zu schüren, Menschen in Not zu bringen und den sozialen Wohnungsbau ad acta zu legen. Dabei will ich es belassen. Wir werden weiter für ein stabiles, verlässliches Landeswohnungsbauvermögen kämpfen und streiten. Daher freue ich mich auf die Debatte, die wir dann öffentlich zum Bericht der Landesregierung führen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Kobelt, bitte.

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Roberto Kobelt BSW

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte zeigt ja im Grunde eins, dass es doch über die Fraktionen hinweg eine kleine Einigkeit gibt, und zwar darüber, dass es ein Problem gibt. Ich glaube, alle Fraktionen – ich unterstelle jetzt mal, auch die AfD – haben ein Interesse daran, dass die Situation verbessert, dass mehr im sozialen Wohnungsbau gebaut wird. Das zeigt erstmal, dass man im politischen Raum auch mit Argumenten gut diskutieren kann. Es geht, glaube ich, darum, wie man das am besten macht. Dazu gibt es jetzt verschiedene Konzepte. Ich habe jetzt, ehrlich gesagt, noch nicht erkennen können, was das Instrument von der AfD ist, um insgesamt den Wohnungsbau voranzutreiben. Ob das Geld jetzt dort liegt oder dort, ist ja im Grunde für die Maßnahmen egal. Das führt ja noch nicht dazu, dass dadurch mehr für sozialen Wohnungsbau ausgegeben wird, sondern eventuell weniger. Ich unterstelle Ihnen jetzt mal nicht, dass das Ihr Ziel ist – wie es Frau Müller gemacht hat –, aber ein Risiko besteht natürlich. Deswegen bin ich sehr gespannt, wenn wir das Thema weiter diskutieren, was dann auch die konkreten Vorschläge der AfD sind, um den sozialen Wohnungsbau insgesamt zu stärken. Ich finde es aber gut, Herr Krell, dass Sie sich noch mal unsere Reden von der letzten Debatte angeschaut haben. Da möchte ich noch mal auf ein Argument eingehen. Sie haben kritisiert, dass das Ziel des BSW ist, noch mehr Finanzierungsmodelle zu ermöglichen, damit das Volumen, das jetzt im Wohnungsbauvermögen da ist, nicht nur ausgegeben, sondern auch noch mal erhöht wird. Das ist, glaube ich, ein ganz unterschiedlicher finanzpolitischer Ansatz und den möchte ich jetzt noch mal ganz kurz erklären. Uns geht es darum: Sie kommen ja auch aus dem Baubereich, Sie wissen ja, wenn man fünf Jahre später investiert, dass die Kosten steigen. Die Preissteigerungen lagen in den letzten Jahren teilweise bei 20, 30 Prozent. Jetzt pegeln sie sich vielleicht, wenn wir Glück haben, bei unter 10 Prozent ein, aber es gibt auf jeden Fall jedes Jahr eine Preissteigerung. Wenn wir uns politisch einig sind, dass es Volumen gibt, die verstärkt werden sollen, zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau, weil viele Menschen in Erfurt, Weimar, Jena oder auch in anderen Städten, die eine neue Wohnung suchen, sich das teilweise überhaupt nicht mehr leisten können, wenn das ein gemeinsames politisches Ziel ist, dann sollten wir doch versuchen, das so effektiv wie möglich einzusetzen und anstatt die Baupreissteigerungen der letzten Jahre hinzunehmen, lieber jetzt zinsgünstig für 2, 3 Prozent – was gerade im Angebot ist – einen Kredit aufzunehmen, um dann zu investieren. Alle die aus dem Baubereich kommen, wissen, dass jeder Euro, den man im Baubereich investiert, einen volkswirtschaftlichen Mehrwert von 3 Euro erzielt. Insgesamt ist es in einer konjunkturellen Schwäche – und wir sind in einer wirtschaftlich schwierigen Situation – gut, zu investieren und dann zu sparen, wenn es wieder bessere Ergebnisse gibt. (Beifall BSW) Vielleicht sind wir uns da auch einig. Deswegen wollen wir investieren. Wir wollen mehr Wohnungen schaffen. Wir wollen den Bau-Turbo nicht nur in Gesetzen zünden, sondern gerade im sozialen Wohnungsbau, wo es darum geht, dass Menschen wieder günstigeren Wohnraum haben. Deswegen wollen wir das Modell mit neuen Finanzierungsmodellen sogar verdoppeln und in den nächsten drei, vier Jahren jetzt auf die Straße bringen. Das ist unser Ziel. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Für die Landesregierung möchte niemand sprechen. Gut, da ich keine weiteren Wortmeldungen habe, schließe ich jetzt hier die Aussprache zu TOP 3. Ist eine Ausschussüberweisung gewünscht?

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Wiebke Muhsal AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Herr Krell hatte schon die Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastrukturausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt.

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Das habe ich überhört. Dann stimmen wir das hintereinander ab. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur und an den Haushalts- und Finanzausschuss gewünscht. Wir beginnen mit dem Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur abgelehnt. Und Abstimmung für den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Gegenstimmen, bitte. Das sind die CDU-Fraktion, das BSW, SPD, Linke. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, den wir in zweiter Beratung beraten haben. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich alle Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Die Linken, SPD, BSW, CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe damit diesen TOP. Herzlichen Dank. Wir hatten TOP 4 schon beraten. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2702 ERSTE BERATUNG Hier haben wir die erste Beratung. Ist eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann können wir auch hier direkt die Aussprache eröffnen. Es hat sich ein Redner gemeldet, Herr Schaft von den Linken.

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Christian Schaft Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Dass kein Redner außer mir gemeldet war, zeigt, dass man vielleicht davon ausgehen könnte, bei der Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes handele es sich nur um eine Formalie. Das mag auf den ersten Blick auch so aussehen, wenn es darum geht, dass durch die Neuzuschnitte der Ministerien und damit auch die Veränderung der Geschäftsbereiche entsprechende Anpassungen erfolgen. Ich will aber dennoch die erste Aussprache hier nutzen, um durchaus schon mal auf ein paar Kniffligkeiten hinzuweisen, die dann sicherlich auch noch im zuständigen Ausschuss beraten werden. Im Grunde ist es erst mal sinnvoll, denn es ist ja so, dass natürlich die unterschiedlichen Bereiche – das ist ja ein Ministerium, da sind die Bereiche „Schule“, „Wissenschaft“, „Kultur“ – alle unterschiedliche Anforderungen an die Frage der Beschäftigungsverhältnisse und damit natürlich auch die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter in den Personalräten unterschiedliche Aufgaben haben. Deswegen ist sicherlich die Anpassung auch notwendig. Die Frage ist aber – und das ist ja auch schon im prälegislativen Konsultationsverfahren deutlich geworden –: Haben diejenigen, die am Ende dort wirken, nämlich die Kolleginnen und Kollegen in den Personalräten, schon mal Bedenken hinsichtlich vorgezogener Neuwahlen, insbesondere durch die Regelungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf nach dem Inkrafttreten angezeigt? Und ich würde das deswegen nicht nur als eine Formalie betrachten, sondern sagen, so wie auch schon im prälegislativen Konsultationsverfahren, da wurde ja auch durch die Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Neuwahl des Hauptpersonalrats auf Bitten der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften per Verordnung verschoben wurde und dann im Prinzip jetzt erst die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Ich glaube, die Bedenken, die damals angeführt wurden, die sollten jetzt auch in diesem Verfahren mit angeführt und auch ernsthaft angehört werden, weil natürlich die Sorge besteht, dass nach dem Inkrafttreten und damit den vorgezogenen Neuwahlen ein paar Probleme entstehen, die zumindest auch für die Frage der Mitwirkung der Beschäftigten nicht ganz irrelevant sind. Beispielsweise gibt es in Gesprächen jetzt schon die Bedenken, dass es durch das Auseinanderfallen der Wahlen dann eine geringere Wahlbeteiligung geben könnte; dass es aber auch sinnvoll wäre, zu schauen, wann und wie die Wahlen stattfinden, um beispielsweise einen zusätzlichen Aufwand der Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu verhindern, wenn es unterschiedliche Wahltermine für die unterschiedlichen Personalräte gibt; und auch die Frage, je nachdem, wann das Gesetz in Kraft tritt, nach den Zeiträumen, wenn beispielsweise über den Sommer Wahlen organisiert werden müssen. Ich finde, das sind alles keine Lappalien, auch wenn der Gesetzentwurf erst mal eine logische Schlussfolgerung aus der Veränderung der Zuschnitte des Ministeriums und damit auch für die Anpassung der Strukturen bei den Personalvertretungen ist. Deswegen war es mir mit Blick auf die Bedenken der Kolleginnen und Kollegen wichtig, hier in der ersten Lesung durchaus darauf hinzuweisen, dass wir uns die notwendige Sorgfalt und Zeit nehmen und diesen Gesetzentwurf nicht nur als eine technische Veränderung betrachten, sondern tatsächlich dann – wie schon auch im prälegislativen Verfahren und damals auch bei der Frage der Verordnung – auch mit denjenigen sprechen, die am Ende die Personalvertretung in den entsprechenden Gremien machen, nämlich den Beschäftigten. Ich glaube, das darf nicht zu kurz kommen. Deswegen ist es uns wichtig, das hier heute schon mal als Thema mit anzuzeigen, und wir beantragen an dieser Stelle auch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Herzlichen Dank. Gibt es noch weitere Rednerinnen, Redner? Das sehe ich nicht. Auch für die Landesregierung wurde gerade der Kopf geschüttelt. Damit würde ich auch hier die Aussprache schließen. Ich habe gerade von Herrn Schaft den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gehört. Das stimmen wir natürlich ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Linken und der AfDFraktion. Okay, danke schön. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der CDU, des BSW und der SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich würde die Beratung und damit auch den Tagesordnungspunkt schließen.

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Ulrike Jary CDU

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Entschuldigung, Frau Präsidentin! Wir beantragen noch die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung.

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Gut, dann stimmen wir das auch noch mal ab. Ihr Handzeichen habe ich leider nicht gesehen. Entschuldigung! Also, wir hatten gerade den Bildungsausschuss, das wurde abgelehnt. Jetzt kommen wir noch zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände aller Fraktionen: AfD, CDU, BSW, Linke, SPD. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Ausschussüberweisung zugestimmt worden. Damit können wir jetzt den Tagesordnungspunkt schließen. Herzlichen Dank. Gut, wir schreiten weiter voran und sind jetzt bei Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2749 ERSTE BERATUNG Ist eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit können wir auch hier die Aussprache eröffnen. Ich habe als erste Rednerin Frau Güngör. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Da müs- sen wir noch warten!) Ach so, die ist nicht da. Okay, gut. Dann haben wir Herrn Henkel von der CDU-Fraktion.

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Martin Henkel CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, der hier vorgelegte Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit für den Betrieb von 24-Stunden-Läden und anderen Verkaufseinrichtungen mit automatisierten und digitalen Betriebsabläufen. Das ist eine große Erleichterung, besonders für Gebiete im ländlichen Raum. Hier ist diese Betriebsform wesentlich, um die Grundversorgung wohnortsnah sicherzustellen. Gerade deswegen ist die im Gesetzentwurf angelegte Unterscheidung zwischen ländlichem Raum und urbanen Gebieten durchaus sinnvoll. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den 24Stunden-Betrieb von personalfrei betriebenen Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400 Quadratmetern, wenn sich diese im ländlichen Raum befinden, also außerhalb städtisch geprägter Lagen von Mittel- und Oberzentren. So werden Daseinsversorgung und mögliche Konkurrenz zu Läden mit Personal klug gegeneinander abgewogen. Ziel des Gesetzes soll es gerade nicht sein, dass Läden mit Personal verdrängt werden. Vielmehr ist es Ziel, dort Versorgung zu ermöglichen, wo sich klassische Einkaufsläden nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen. Wichtig ist dabei auch, dass der Sonntagsschutz für die Arbeitnehmer vollumfänglich gewahrt wird. Diese Läden arbeiten entweder vollständig oder jedenfalls außerhalb der regulären Verkaufszeiten komplett ohne Personal. Das heißt, es arbeitet ab Sonnabend 20.00 Uhr und am Sonntag wirklich gar kein Personal dort, nicht nur kein Verkaufspersonal, sondern auch niemand, der reinigt oder Regale befüllt. Ist am Sonntag ein Regal leer, dann bleibt es bis Montag eben leer. Dieser Punkt ist mir sehr wichtig. In der Diskussion wurde immer wieder hinterfragt, ob nicht andere Mitarbeiter dann am Sonntag doch in der Verkaufsstelle beispielsweise Regale einräumen müssen. Das Gesetz, welches wir hier vorliegen haben, hat dies ganz klar geklärt und greift das Thema auf. Es wird am Sonntag dort ganz gewiss niemand arbeiten, sehr geehrte Damen und Herren. Ein wichtiger Punkt ist auch die Regelung der Größenbeschränkung. Mit der vorgesehenen Regelung werden nun auch hybride Modelle möglich, die zur Kernzeit mit Personal und außerhalb dieser Zeiten ohne Personal arbeiten. Gerade im ländlichen Raum sind diese Modelle wichtig. Sie ersetzen auch keine Arbeitsplätze, sondern sie schaffen zusätzliche Arbeitsplätze. Ein Laden, der durchgehend mit Personal arbeitet, lässt sich in kleinen Orten nicht wirtschaftlich betreiben. Ein Laden, der einfach ein begehbarer Automat ist und in dem nie Verkaufspersonal anwesend ist, verkennt die soziale Struktur und die Altersstruktur vor Ort. Ich möchte die Notwendigkeit und Vorteile noch einmal mit einem konkreten Beispiel aus meinem Wahlkreis aufzeigen: Ein Ortsteil einer Einheitsgemeinde mit etwa 400 Einwohnern, das ist der Ort Zella in der Einheitsgemeinde Dermbach in der Rhön. Schon vor vielen Jahren hat der dort kleine Dorfladen – früher Dorfkonsum – zugemacht. Danach gab es in diesem Ortsteil und auch in den anliegenden Ortsteilen keine Einkaufsmöglichkeit mehr. Gerade für ältere Leute im Ort war es ein großes Problem, mit dem Bus in eines der umliegenden Grundzentren zu fahren, oder mit den Einkäufen zurückzukehren, das war schwierig. Vor einigen Jahren gab es dann eine Initiative der Bürger vor Ort, wieder einen Dorfladen zu etablieren. Das Ganze erfolgt in Form einer Genossenschaft. Einwohner aus der gesamten Umgebung haben sich beteiligt und gemeinsam genügend Kapital zusammengebracht, um den Laden zu verwirklichen. Eine Förderung durch den Freistaat Thüringen erfolgte bei diesem Laden übrigens nicht. Der Laden in meinem Beispiel trägt sich komplett selbst und sichert die Daseinsvorsorge mit Gütern des täglichen Bedarfs. Er funktioniert aber nur, weil zwei Zielgruppen explizit angesprochen und auch abgegriffen werden. Zum einen die Senioren vor Ort, die gern zum Einkaufen kommen, weil er fußläufig erreichbar ist. Sie kommen aber auch vor allem deshalb gern, weil sie in den Kernzeiten Personal vorfinden und klassisch einkaufen können. Mit dem Personal können aber nur begrenzte Öffnungszeiten abgedeckt werden. Es gibt für das Personal keine Schichten und keine Nachtarbeit. Gleichzeitig reicht aber der Umsatz in diesen begrenzten Zeiten nicht aus. Deshalb wandelt sich der Laden nach dem Ende der Kernzeit in ein automatisches Geschäft ohne Personal. Mit einer Karte erhalten registrierte Kunden Zutritt und können ihre Einkäufe allein abwickeln. Dadurch werden weitere Kundengruppen erschlossen, also Menschen, die spät von der Arbeit kommen oder am Wochenende noch kurz etwas besorgen wollen. Das Ganze rechnet sich nur, wenn beides abgedeckt wird. Nur dadurch gibt es in diesem Ort die Nahversorgung. Es wurden keine Arbeitsplätze durch den automatischen Laden verdrängt; einen Laden mit dauerhaftem Personal hätte es dort nie wieder gegeben. Es wurden Arbeitsplätze geschaffen, und diese sogar mit guten Arbeitszeiten. Für ältere Leute gibt es soziale Kontakte und Einkaufen im Ort, für die Jüngeren schafft die Automatisierung Flexibilität. Mit den beiden Gruppen zusammen passt dann auch der Umsatz. So geht moderne Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, sehr geehrte Damen und Herren. Das geht aber nur dann, wenn die Ladenfläche auch groß genug ist, sodass sich der Personaleinsatz lohnt und zum anderen so automatisiert wird, dass auch ein personalfreier Betrieb möglich ist, um weitere Öffnungszeiten anbieten zu können. Es wäre absurd gewesen, dieses Konzept durch harte Reglementierungen jetzt zu unterbinden. Die Öffnung dieser Läden am Sonntag steigert deren Wirtschaftlichkeit und sichert so die Überlebensfähigkeit dieser Angebote. Diese Konzepte verbieten zu wollen, wäre absurd und würde die Nahversorgung im ländlichen Raum völlig unnötig in eine Schieflage versetzen. Es geht dabei auch um Vertrauen, denn in den Jahren 2021 und 2022 wurden 24-StundenDorfläden auch im Rahmen einer Richtlinie durch den Freistaat gefördert. Auch damals hat die Landesregierung – damals unter Führung der Linken – eine maximale Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern festgeschrieben. Es ist deshalb auch eine Frage von Verlässlichkeit der Politik, heute keine geringeren Größen ins Gesetz zu schreiben. Das wäre inkonsequent und würde das Vertrauen in die Politik beschädigen. Stellen Sie sich nur einmal vor, die neue Regierung würde Läden schließen, weil sie zu groß sind, obwohl sie kleiner sind als die damals geförderte Größe. Das würde die Menschen vor Ort zu Recht wütend machen. Ich möchte an dieser Stelle gleich einen Einwand vorwegnehmen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie hätten Bestandsschutz machen können!) Eine Kleine Anfrage der Linken zu 24-StundenDorfläden in Thüringen hat ergeben, dass die damals geförderten Läden alle kleiner als 200 Quadratmeter sind. Das erweckt natürlich erst mal einen falschen Eindruck. Es gibt nämlich nicht nur die geförderten Läden, sondern auch die Läden, wie ich sie eben beschrieben habe, und das erklärt im Übrigen auch, warum verschiedene Angaben zur Anzahl der 24-Stunden-Läden, um die es hier geht, im Umlauf sind. Es gibt Läden, die auf private Initiative gebaut wurden, und es gibt die Genossenschaftsläden. Viele davon haben über 300 Quadratmeter, wie der Laden in Zella, von dem ich eben berichtet habe, oder auch der Laden in Judenbach, den der Wirtschaftsausschuss und der Sozialausschuss besucht haben. Ich frage mich wirklich, warum irgendjemand Interesse daran haben sollte, diese Läden jetzt wieder kaputt zu machen. Ja, sie wurden nicht gefördert, aber sie haben sich dennoch in der Größe an dem orientiert, was die damalige Regierung als zulässige Obergrenze festgelegt hatte. Viele dieser Läden nutzen alte Bestandsimmobilien und tun damit auch aktiv etwas gegen den Leerstand. Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist sehr klug und er ist vor allem ausgewogen. Es gibt drei wesentliche Punkte, welche er umfasst, um den Betrieb von 24-Stunden-Läden auf eine rechtlich saubere Basis zu stellen. Erstens, es darf kein Personal in dem Laden sein, auch kein Personal zu Reinigungsarbeiten oder Befüllungsarbeiten. Die Sonntagsruhe an sich darf auch nicht – der Sonntag in seiner Art – gestört werden. Dann haben wir zweitens die maximale Größenbeschränkung auf 400 Quadratmeter. Auch das ist eine sinnvolle Regelung. Und wir haben die Begrenzung für Verkaufsstellen im ländlichen Raum, also urbane Zentren werden ausgeklammert, um hier keinen Wettbewerb zu den normalen Läden zu generieren. Ich hoffe deshalb sehr, dass der im Gesetz gefundene sehr gute Kompromiss in den Beratungen in den Ausschüssen Bestand hat und freue mich auf weitere Beratungen dazu. Wir beantragen die Überweisung federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Ich danke Ihnen, Herr Henkel. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Güngör nach vorn.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Beschäftigte im Thüringer Einzelhandel! Es gibt Gesetze, die klingen ganz schön technisch, wenn man sich die Überschrift anschaut, sind in Wahrheit aber hochpolitisch. Der vorliegende Gesetzentwurf gehört dazu, denn beim Thema „Ladenöffnung“ geht es nicht nur um Uhrzeiten. Es geht um Arbeitsbedingungen, es geht um Tarifbindung, um die Garantie zweier arbeitsfreier Samstage, um Sonntagsschutz und am Ende um die sehr einfache Frage: Wem gehört die Zeit, den Menschen, den Beschäftigten oder der permanenten Verfügbarkeit über sie? Auch wenn das Thema „Arbeitsfreie Samstage“ in diesem Gesetz nicht angefasst werden soll – was wir als Linke sehr begrüßen –, erinnern wir uns doch ganz gut an den Testballon im Vorfeld des Referentenentwurfs. Wir begreifen diese geschützten Samstage als Standortfaktor, um den uns die Beschäftigten in anderen Bundesländern beneiden. Allein heute Morgen haben uns das die Kolleginnen und Kollegen aus dem Einzelhandel gemeinsam mit ver.di noch mal hier ins Buch geschrieben. Das ist ein Standortvorteil, den wir nicht verlieren wollen. (Beifall Die Linke) Warum reden wir heute also darüber? Weil es eine gewisse Rechtsunsicherheit gibt. Es geht darum, wie personallose, digital betriebene Verkaufseinrichtungen teils als Verkaufsstellen eingeordnet werden, die ohne ausdrückliche Ausnahme an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Zugleich ist die Rechtsprechung hier nicht ganz einheitlich. Genau diese Gemengelage ist der politische Anlass, sich dem Thema zu widmen. Wir erinnern uns dabei noch ganz gut an die erste Vorlage. Hier war die uneingeschränkte Öffnung rund um die Uhr ohne räumliche Differenzierung bei einer Verkaufsfläche von in der Regel 150 Quadratmetern vorgesehen. Da haben wir als Linke frühzeitig gesagt: Rechtssicherheit ja, aber wir wollen hier nicht allem Tür und Tor öffnen. Denn „personallos“ bedeutet politisch nicht automatisch „arbeitsfrei“. Arbeit verlagert sich dann eben einfach: bei der Lieferlogistik, bei der Reinigung, bei der Sicherheit, bei der Wartung, häufig entlang von Subunternehmerketten. Und – das möchte ich ganz ausdrücklich anerkennen – der nun vorliegende Gesetzentwurf hat gegenüber dem Referentenentwurf nachgebessert. Das ist gut und richtig so. Der § 7a bindet die Ausnahme räumlich an den ländlichen Raum. Hier liegt allerdings der Teufel im Detail, denn das Gesetz privilegiert nicht schlicht den ländlichen Raum, sondern unterteilt in sogenannte Zentralörtlichkeiten, also Grundzentrum und nicht zentraler Ort, zusätzlich mit einer Ortsschwelle von 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Gemeinden, die Mittel- oder Oberzentren sind. Damit entsteht dann eine Grauzone, denn entscheidend ist nicht nur die örtliche Versorgungslage, sondern auch, wie eine Kommune ihre Ortsteile abgrenzt. Und die 3.000 begründet die Landesregierung mit einer abgeleiteten Hälfte aus Leitlinien zur Gemeindeneugliederung. Warum das der richtige Maßstab für eine Sonn- und Feiertagsöffnung sein soll, ich glaube, das bleibt noch zu erklären. Ich finde das ganz spannend auch: Herr Henkel, Sie haben gerade davon gesprochen, dass urbane Räume ausgeklammert seien. Das fände ich total gut, denn dann wären wir inhaltlich genau beieinander, aber um es noch mal zu verdeutlichen: Es gibt mehrere Ortsteile, sowohl in Erfurt als auch in Jena, die die hier im Gesetz genannte Norm erfüllen. Es wären sogar Ballungsgebiete Teil einer Ausnahmeregelung, die man doch eigentlich für den ländlichen Raum meint. Ich glaube Ihnen total, dass Sie den ländlichen Raum besser versorgen wollen, dann muss es aber im Gesetzestext auch wirklich so stehen und ich denke, da haben wir noch mal gemeinsamen Nachschärfungsbedarf. (Beifall Die Linke) Neu ist auch, dass der Arbeitnehmerschutz ausdrücklich adressiert wird. In § 12 wird im neuen Absatz 1a klargestellt, dass keine Arbeitnehmer/ ‑ innen in solchen Verkaufsstellen für Verkauf, Wartung, Befüllung, Reinigung oder ähnliche regelmäßig anfallende Tätigkeiten außerhalb der definierten Ladenöffnungszeit eingesetzt werden dürfen. So weit, so gut. Ob sich die Spreu tatsächlich schon vom Weizen getrennt hat – aus unserer Perspektive bleiben Punkte, über die wir im weiteren Verlauf sprechen müssen. So ist die Flächenfrage eben auch eine Arbeits- und eine Wettbewerbsfrage. Die bereits genannten 400 Quadratmeter sind für die Grundversorgung eine arg große Fläche. Ich finde es schön, dass Sie unsere Kleine Anfrage gelesen haben, die wir als Linke dazu eingereicht haben. Wir sollten uns dann doch noch mal mit den Schlussfolgerungen beschäftigen, die Sie daraus ziehen, denn da sind wir ganz woanders. Also wenn Nahversorgung das Ziel ist, dann muss die Fläche eben deutlich näher an dem bleiben, was als Dorfladenmodell auch praktisch aufgebaut wurde, sonst wird aus Nahversorgung ein skalierbares Geschäftsmodell, was man dann einfach hochziehen kann. Das werden die großen Ketten tun, und eben nicht der kleine Tante-Emma-Laden um die Ecke, denn der hat dafür gar nicht die Ressourcen. Damit kommen wir zu einer weiteren offenen Frage: Inwiefern ist denn geregelt, ob ein Betrieb tagsüber normal – in Anführungszeichen – laufen kann und dann außerhalb der Zeiten in einen hybriden, in einen digitalen 24/7-Modus wechselt? Auch das würde Wettbewerbsvorteile gegenüber personalgebundenen, tarifgebundenen Läden schaffen, die eben Öffnungszeiten und Personal im Vorhinein klar einplanen müssen. Also auch hierzu gibt es von unserer Seite noch ein Fragezeichen. Zu guter Letzt: Wenn Daseinsvorsorge, dann eben für alle! Die Begründung zur Gesetzesänderung argumentiert mit einer Versorgungslücke im ländlichen Raum, der Thüringer Demografie und der eingeschränkten Mobilität, insbesondere auf dem Lande. Dann darf aber doch das Ergebnis nicht lauten, dass Zugang zum 24/7-Dorfladen nur über eine App und über ein angelegtes Nutzerprofil klappt, eine Bezahlung nur digital möglich ist und niemand zuständig ist, wenn Technik ausfällt. (Beifall Die Linke) Damit kommt dann vielleicht die eine oder andere jüngere Person mit ihrem Smartphone noch klar, vielleicht würde aber auch die eine oder andere ältere Person mit ihrem Smartphone schon wieder nicht klarkommen. Von offenen Fragen im Bereich Jugendschutz mit der Frage Alkoholzugang in den Räumlichkeiten mal ganz abgesehen. Das heißt, wir wollen nicht, dass Nahversorgung den Sonntag als arbeitsfreien Tag aushöhlt. Wir wollen nicht, dass Arbeit entlang der Arbeitsund Subunternehmerkette unsichtbar gemacht wird. Und wir wollen nicht, dass Tarifstandards unter Druck gesetzt werden. Deswegen müssen wir über Hybridleitplanken in dem Gesetz reden. Also was heißt die dauerhafte Abtrennung, wenn Personal arbeitet, wenn der Laden dann irgendwann autonom läuft? Das schließt auch eine Dokumentation des Betriebsmodus durch den Arbeitgeber ein. Wir sagen, wir müssen § 12 Abs. 1a definitiv präzisieren, wenn es um eine strengere Nachweis- und Dokumentationspflicht geht, damit ein sogenannter Notfall nicht zur Routine wird. Wir müssen über Teilhabe-Mindeststandards reden und am Ende gilt: Ein Land, das die Sonntage zur Marktlücke erklärt, erklärt in letzter Konsequenz auch Beschäftigte zur Verfügungsmasse. Das, meine Damen und Herren, werden wir als Linke nicht mittragen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Danke schön, Frau Güngör. Als nächsten Redner habe ich Herrn Kalthoff von der SPD-Fraktion.

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Moritz Kalthoff SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Wir als SPD werden nicht müde zu betonen, dass das Ladenöffnungsgesetz für uns weit mehr als ein bürokratisches Regelwerk ist. Es ist ein zentrales Instrument zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihrer Rechte, ihrer Planbarkeit und ihrer Gesundheit. Heute liegt uns ein Entwurf der Landesregierung vor, der eine Rechtsunsicherheit für 24-Stunden-Läden beseitigen soll, digitale Kleinstmärkte oder Verkaufsstellen ohne Personal, deren Öffnung bisher unklar geregelt war. Wir begrüßen, dass diese Lücke nun geschlossen werden soll, denn Rechtssicherheit ist für die Betreiberinnen und Betreiber ebenso wichtig wie für die zuständigen Behörden. Wenn wir uns Thüringen anschauen, stellen wir fest, dass 92 Prozent von Thüringen ländlicher Raum sind, eben nicht urbane Zentren. Wenn wir uns Thüringen anschauen, sehen wir, dass wir Versorgungsprobleme haben. Hier legt der Entwurf Eckpunkte fest, wie wir diese Versorgungslücken schließen wollen, aber wir definieren auch klar, dass die Öffnung an Sonn- und Feiertagen künftig möglich ist, wenn die Verkaufsfläche 400 Quadratmeter nicht überschreitet. Gerade habe ich Kritik daran gehört, dass das zu viel sei. Schauen wir aber mal nach Hessen: Die teo-Läden sind übrigens teilweise 50 Quadratmeter groß. Das heißt, die Quadratmeterzahl allein bestimmt sicherlich nicht den Einfall der großen Supermärkte etc. Warum also diese 400 Quadratmeter und warum auch diese Diskussion? Wir finden im ländlichen Raum auch Strukturen vor. Abgeordnete aller Fraktionen sind gemeinsam in Judenbach gewesen. Da waren es knapp unter 400 Quadratmeter, auf denen ganz viel Service und ganz viele Leistungen auch für so einen kleinen Ort stattfinden, indem dort halt nicht nur der Supermarkt untergebracht war, sondern auch die Poststelle. Anwohnerinnen und Anwohner bestätigten uns, dass das sonntags auch einfach ein sozialer Anker ist. Ein sozialer Anker, der auch fortbestehen soll. Wir finden auch in vielen anderen Orten in unserem Freistaat Räumlichkeiten vor, die vielleicht auch dazu dienen, die Direktvermarktung besser zu gestalten. Ich kenne da eine Kartoffelhalle im Saale-Holzland-Kreis, die ist natürlich auch deutlich größer als vielleicht 125 oder 150 Quadratmeter. Vielleicht ist für diese ja auch eine digitale Lösung möglich, um dort Verkauf anzubieten und Direktvermarktung zu ermöglichen. Die Regelung gilt für Grundzentren und Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das haben wir festgelegt. Wir haben gerade noch Kritikpunkte vonseiten der Linken gehört, die wir natürlich auch mit in die Diskussion einfließen lassen. Ja, unser Ziel ist es natürlich, vor allem den ländlichen Raum in den Blick zu nehmen, weil der in diesen Debatten sehr oft vergessen wird und sich die Debatten vorwiegend um die Großstädte drehen. Die hybride Betriebsweise erlaubt es, während der regulären Ladenöffnungszeit Personal einzusetzen, außerhalb dieser Zeiten nur unter Einhaltung der Beschränkungen. Ich habe gerade die Rede von Frau Güngör gehört, da ging es um die Logistik. Da möchte ich auf § 10 des Arbeitszeitgesetzes verweisen, dass in der Logistik ja bisher schon der Standard angelegt ist, dass Sonntagsarbeit prinzipiell für den Transport von verderblichen Waren möglich ist. Wir wollen aber natürlich nicht, dass hier gearbeitet wird, dass Regale aufgefüllt werden und diese Paragrafen in Anspruch genommen werden. Im Gegenteil, wir wollen da klare Regelungen haben, damit eben keine Sonntagsarbeit stattfindet, zum Schutz der Beschäftigten. Also kein Personaleinsatz sonntags, auch nicht an Feiertagen, keine planbaren Tätigkeiten sollen dann zulässig sein. Damit ist sichergestellt, dass unsere Regelung nicht zu einer Ausweitung der Sonntagsarbeit führt, im Gegenteil. Dieser Punkt ist für uns auch unverhandelbar und wir begrüßen ausdrücklich, dass er im Entwurf verankert ist. Gleichzeitig, und das ist wichtig – ich sagte es schon gerade –, begrüßen wir Ausnahmeregelungen, die auf ländliche Regionen fokussiert sind. Gerade dort, wo Nahrungsversorgung eben eingeschränkt oder weggefallen ist, müssen wir Strukturen sichern, ohne die Rechte der Beschäftigten zu untergraben. Deswegen freue ich mich jetzt schon auf die weitere konstruktive Arbeit im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, genauso wie im Wirtschaftsausschuss, der im Übrigen nicht nur den Namen Wirtschaftsausschuss trägt, sondern Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und eben Ländlichen Raum. Ich bedanke mich und wünsche noch eine gute Debatte. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Herzlichen Dank. Als nächste Rednerin bitte ich Frau Berger von der AfD-Fraktion nach vorn.

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Melanie Berger AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Thüringer, es ist grundsätzlich richtig, dass sich die Landesregierung nun endlich mit der rechtlichen Absicherung von 24/7-Dorfläden befasst. Dieses Problem besteht nicht erst seit gestern, sondern seit Jahren. Die AfD-Fraktion hat bereits früh darauf hingewiesen, dass vollautomatisierte Dorfläden, die vielerorts sogar mit Landesmitteln gefördert wurden, rechtlich in einer Grauzone betrieben werden, insbesondere an Sonn- und Feiertagen. Während Rot-Rot-Grün jahrelang untätig blieb und auch die sogenannte Brombeerkoalition dieses Thema lange ignoriert hat, hat die AfD bereits 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um genau diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Im vergangenen Jahr folgte ein weiterer Gesetzentwurf im Rahmen unseres großen Pakets zum Bürokratieabbau – nachzulesen in der Drucksache 8/1698. Bestandteil war erneut die klare und einfache Ermöglichung des Betriebs von 24/7-Dorfläden. Frau Ministerin Schenk hatte unsere Initiative damals noch vehement kritisiert, um heute einen Entwurf vorzulegen, der im Kern bestätigt, was wir seit Jahren sagen. (Beifall AfD) Die uns hier präsentierte Lösung ist allerdings enttäuschend, denn dieser Gesetzentwurf ist kein Befreiungsschlag für den Einzelhandel, sondern ein Paradebeispiel für zusätzliche Bürokratie. (Beifall AfD) Statt einfacher, innovationsfreundlicher und technologieoffener Regeln bekommen wir ein Gesetz, das Unternehmer beschränkt, kontrolliert und sanktioniert. Herr Henkel, der Entwurf ist nicht klug und auch nicht ausgewogen. Am Ende haben Sie zwar Rechtssicherheit, aber oft nur darin, dass sich ein Betrieb einfach nicht mehr lohnt. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Es spiegelt aber Maß und Mitte wider, und das ist genau unsere Richtung!) Während die AfD auf unternehmerische Freiheit und Vertrauen setzt, setzt die Landesregierung auf Kontrollverschärfung. Das zeigt sich deutlich an den weiteren Zugriffsrechten der Aufsichtsbehörden in § 13 sowie an den nachgeschärften Ordnungswidrigkeiten in § 14. Der Unternehmer gilt hier als verdächtig, der Staat gängelt, der Bürger muss sich rechtfertigen. Hier spricht der wirtschafts- und unternehmerfeindliche Geist der SPD. Frau Ministerin Schenk eifert offenkundig ihrer Partei- und Amtskollegin Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas nach, die auf dem letzten Unternehmertag deutlich gemacht hat, wen sie als Feind betrachtet, nämlich die Arbeitgeber, gegen die sie kämpfen will. Mit einer solchen SPD wird die Thüringer Wirtschaft keinen Aufschwung erleben. (Beifall AfD) Daher lehnen wir diesen Ansatz ab. Unternehmer sind keine potenziellen Gesetzesbrecher, sondern Leistungsträger. Wer investiert, wer die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen möchte und neue Geschäftsmodelle wagt, braucht Freiheit, Rechtssicherheit, Vertrauen und keinen Kontrollwahn. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das sagen die Neoliberalen auch immer!) Besonders deutlich wird der Unterschied beim Umgang mit automatisierten Verkaufsstellen. In unserem Gesetzentwurf haben wir bewusst auf Sortiments-, Flächen- und Standortbeschränkungen verzichtet. Dafür erhalten wir auch Rückendeckung aus der Wirtschaft, unter anderem von der IHK Ostthüringen, die ausdrücklich empfiehlt, auf solche Einschränkungen zu verzichten. Die Landesregierung hingegen begrenzt die Verkaufsfläche willkürlich auf 400 Quadratmeter, schränkt das Sortiment auf Waren des täglichen Bedarfs ein und beschränkt die Standorte auf bestimmte Gemeinden. Gleichzeitig sollen Aufsichtsbehörden jederzeit Zutritt erhalten und sogar Vermessungen durchführen dürfen. Warum darf Automatisierung nur im Dorf stattfinden, aber nicht in der Stadt? Warum darf ein vollautomatisierter Laden nur klein sein? Warum darf er nur bestimmte Waren anbieten? Auf all diese Fragen gibt es keine sachliche Antwort. Diese Einschränkungen dienen weder dem Arbeits- noch dem Verbraucher- oder dem Feiertagsschutz. Sie dienen einzig dazu, Unternehmer zu gängeln und bestehende Geschäftsmodelle künstlich vor Wettbewerb und Innovation zu schützen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Re- den Sie mal mit den Beschäftigten!) Und mal ein Blick auf die anderen Bundesländer – Herr Henkel, gerade an Sie –, wo es nämlich auch anders geht: Besonders deutlich wird dies nämlich in Sachsen-Anhalt. Dort dürfen vollautomatisierte, personallose Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, ohne Flächenbegrenzung, ohne Sortimentskatalog, allein unter der Voraussetzung, so steht es in § 5a, dass kein Personal eingesetzt wird. Das ist technologieoffen, sachgerecht und rechtssicher. Thüringen geht hingegen wieder mal den entgegengesetzten Weg: mehr Bürokratie, mehr Misstrauen, mehr Verbote. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das ist doch der Punkt! Wir wollen keine Wettbewerbsverschiebung, wir wollen eine bessere Versorgung!) Diese überbordende Regulierung gleicht dem Versuch, den Buchdruck zu verbieten und Pergamentschreiben zu schützen. Fortschritt lässt sich nicht aufhalten, nur behindern, und genau das tut dieser Gesetzentwurf. Hinzu kommt, was der Entwurf nicht regelt. Der personalgestützte Einzelhandel wird nicht entlastet, das bundesweit einmalige Samstagsarbeitsverbot bleibt bestehen und individuelle Arbeitszeitvereinbarungen werden weiter blockiert, zum Nachteil von Betrieben, Verbrauchern und besonders jungen Menschen. Auch restriktive Ladenöffnungszeiten, der Anlasszwang bei verkaufsoffenen Sonntagen und langjährige Kritik von Wirtschaft, Arbeitnehmern und Verbrauchern bleiben unbeachtet. Die Landesregierung regelt also hier einen einzigen Sonderfall, und selbst diesen schlecht, während die grundlegenden Probleme des Thüringer Einzelhandels unangetastet bleiben. Das ist keine gestaltende Politik, sondern die Verwaltung des Stillstands. Meine Damen und Herren, die AfD hat es der Landesregierung leicht gemacht. Unser Gesetzentwurf war einfach, innovationsfreundlich, technologieoffen. Stattdessen legt man nun einen bürokratischen und misstrauischen Entwurf vor. Wir sind dennoch bereit, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss konstruktiv zu beraten und im Rahmen einer Anhörung darzulegen, warum unser Ansatz der bessere ist. Aber eines sage ich klar: Dass unser Gesetzentwurf wegen der Brandmauer nicht einmal beraten wurde und man uns nun diesen schwachen Entwurf als Fortschritt verkaufen will, ist ein Armutszeugnis für diese Landesregierung und insbesondere für das SPD-geführte Arbeitsministerium. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Ich habe als nächsten Redner Herrn Herzog vom BSW.

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Matthias Herzog BSW

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, mit der heute vorliegenden Änderung des Ladenöffnungsgesetzes lösen wir ein zentrales Wahlversprechen ein und wir reagieren auf ganz reale Probleme im Alltag vieler Menschen in Thüringen. (Beifall CDU, BSW) Ganz sicher ist dieses Gesetz kein Selbstzweck und es ist keine ideologische Spielerei, Frau Berger. Es ist eine pragmatische Antwort auf veränderte Lebensrealitäten und die insbesondere im ländlichen Raum. (Beifall BSW) Dort erleben wir seit Jahren einen schleichenden Rückzug der Nahversorgung. Der Bäcker ist weg, der kleine Dorfladen ist geschlossen oder der nächste Supermarkt ist viele Kilometer entfernt. Das bedeutet, für ältere Menschen, für Familien ohne Auto oder für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wird selbst der Einkauf des täglichen Bedarfs zur echten Herausforderung. Genau da setzt das Gesetz an. Es schafft erstmals einen klaren Rahmen, einen rechtssicheren Rahmen für digitale Verkaufsstellen, dort wo klassische Angebote längst verschwunden sind. Wir schließen damit Versorgungslücken, wohnortnah, verlässlich und eben auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten. Gleichzeitig – und das ist ausdrücklich wichtig – ist dieses Gesetz kein Freifahrtschein für den unregulierten Ausbau digitaler Verkaufsmodelle. Ja, digitale Verkaufsstellen bekommen Rechtssicherheit, aber sie sollen keine regulären Läden mit Beschäftigten verdrängen. Dafür sorgen wir ganz bewusst durch klare Grenzen, durch die Begrenzung der Verkaufsfläche, durch die Sortimentsbeschränkung auf Waren des täglichen Bedarfs und die klare Regelung, dass außerhalb der allgemeinen Ladungsöffnungszeiten kein Personaleinsatz stattfindet, auch nicht zum Reinigen oder zum Befüllen der Regale. Wir haben das schon gehört. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle eines sehr deutlich sagen: Uns ist sehr wohl bewusst, dass die zunehmende Digitalisierung im Einzelhandel eben auch Risiken birgt. Natürlich gefährdet die weitere Zunahme digitaler Verkaufspunkte langfristig das Berufsbild der Kassiererinnen und Kassierer. Das ist eine Realität und das darf man nicht wegreden. Gerade deshalb trägt die Politik hier eine besondere soziale Verantwortung. Natürlich verändert Digitalisierung den Einzelhandel bereits heute. Wir dürfen nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel von Innovationen Modellprojekte entstehen, bei denen faktisch getestet wird, wie Beschäftigte dauerhaft durch computergestützte Systeme ersetzt werden können. Digitalisierung darf eben nicht bedeuten, dass soziale Verantwortung an der Ladentür endet. Fortschritt darf nicht heißen, soziale Standards auszuhöhlen. (Beifall BSW) Deshalb sagen wir als BSW ganz klar, digitale Verkaufsstellen können eine Ergänzung dort sein, wo es keine Alternativen mehr gibt. Sie dürfen aber kein Instrument zur Rationalisierung auf Kosten der Beschäftigten sein. Gleichzeitig gilt auch: Wir müssen ehrlich über die Realität sprechen. Der klassische Einzelhandel ist vielerorts bereits verschwunden, nicht wegen dieses Gesetzes, sondern lange davor. Wenn wir hier die Regeln zu eng ziehen, verhindern wir nicht den Strukturwandel, wir verhindern nur die Lösung für die Menschen vor Ort. Deshalb, für uns als BSW-Fraktion ist entscheidend, Daseinsvorsorge darf nicht vom Wohnort abhängen. Auch im ländlichen Raum haben die Menschen Anspruch auf eine verlässliche Grundversorgung, abhängig oder unabhängig davon, ob sich klassische Geschäftsmodelle noch rechnen. Dieses Gesetz trägt den veränderten Realitäten Rechnung und es tut das mit Augenmaß und sozialer Verantwortung. Es liberalisiert dort, wo es notwendig ist und es begrenzt dort, wo soziale Verantwortung beginnt. Wir gehören nicht zu denen, die jede Liberalisierung reflexhaft bejubeln oder verteufeln. Wir stehen für eine vernunftgeleitete Wirtschaftsund Sozialpolitik, mit Augenmaß, mit klaren Regeln, mit festem Blick auf die Menschen, die von politischen Entscheidungen betroffen sind. Wir freuen uns auf den weiteren konstruktiven Austausch in dem hoffentlich federführenden Sozialausschuss, aber auch im Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann bitte ich Frau Ministerin Schenk nach vorn.

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Schenk

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Frau Berger von der AfD – Sie haben wirklich eine bemerkenswerte Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu vereinfachen. Es geht ja hier eigentlich darum, einen Ausgleich zu finden. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD) Wenn Sie das richtig finden, Komplexität zu vereinfachen, na da weiß ich nicht. Wir sind ja hier nicht in der ersten Klasse, wir wollen einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein faktisches Problem löst. Insofern finde ich den Anspruch schon richtig und bin den Koalitionsparteien für ihre differenzierten Beiträge und auch der Abgeordneten Güngör dankbar. Es geht hier eben gerade darum, eine Balance zu finden zwischen der Versorgung im ländlichen Raum und der Frage, wer diese Versorgung sicherstellt. Da kann ich nur das Bild des Abgeordneten Herzog aufgreifen, denn es ist ja die Frage: Wo leben wir eigentlich derzeit, was erleben Menschen im ländlichen Raum? Menschen erleben dort Rückbau. Sie erleben Rückbau, weil die Kita geht und sie erleben Rückbau, weil der Arzt schließt und sie erleben auch Rückbau, weil der Konsum zumacht. Unser Anspruch als Landesregierung ist es, im Grünen Herzen Deutschlands die Städtekette nicht als einziges Maß und Mittel zu betrachten, sondern all das, was Thüringen ausmacht. Das sind eben auch die kleinen Orte. Menschen sollen erleben, dass auch neue innovative Ideen dazu beitragen, dass sich ihre Lebensqualität verbessert und sie wollen auch erleben – und das haben wir zum Beispiel heute früh auch beim PAG diskutiert – dass, wenn sich etwas Neues entwickelt, das aufgenommen werden kann. Digitale Kleinstverkaufsstätten sind etwas Neues, anderes, eine neue Form, um für Versorgung zu sorgen. Deswegen ist es richtig ernst zu nehmen, dass man eine stabile Rechtsgrundlage für die Menschen schaffen will, die sich dort schon betätigen. Auf der anderen Seite stehen aber Menschen, die dann gegebenenfalls diese Versorgung sicherstellen müssen, die Regale befüllen, die putzen, die kommen, wenn dort eine Havarie ist, die die Beschilderung austauschen, die pflegen, warten, die verkaufen. Deswegen ist es nicht richtig, Komplexität zu vereinfachen, sondern es muss genau darum gehen, diesen die Waage zu halten. Da kann ich dem Abgeordneten Henkel nur zustimmen, der zu Recht darauf hingewiesen hat, dass man auch mal fragen muss, wer ein Interesse daran hat, einen solchen Laden zu betreiben. Wir sind hier nicht im ARD-Fernsehfilm, wo die liebe nette Oma nebenbei noch mal ein paar Eier am Sonntag verkauft. Natürlich gibt es auch reine, große Interessen von großen Ketten, was am Ende zu einem Verdrängungswettbewerb von denen führt, die sich wirklich vor Ort für ihre Gemeinde engagieren, die wollen, dass regionale Produkte und Produkte des täglichen Bedarfs an die Menschen vor Ort gelangen. (Beifall CDU, SPD) Deswegen bin ich sehr zufrieden damit, dass wir mit einem kontroversen Meinungsaustausch, mit Vorortbesuchen, mit den Kirchen, mit den Gewerkschaften genau dieses große breite Themenfeld ernsthaft beackern konnten mit dem gemeinsamen Ziel, einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten und uns gleichzeitig vor Augen zu halten, dass es nicht darum gehen kann, Sonntagsarbeit, Samstagsarbeit hier mit einem Dammbruch zu ermöglichen. Deswegen bereitet mir das gar keinen Kummer, darauf hinzuweisen, dass es hier genau um eine Sache geht. Es geht um die Öffnung von 24/7Läden in den beschriebenen vier Fällen. Da können wir alle mal üben, was der Unterschied zwischen hinreichend und notwendigen Bedingungen ist, denn hier müssen alle vier im Gesetz verankerten Punkte zusammenkommen. Es geht um die Öffnung an Sonn- und Feiertagen, genau dann, wenn die Verkaufsfläche 400 Quadratmeter nicht übersteigt, wenn das Warensortiment auf Waren des täglichen Bedarfs und Gebrauchs beschränkt ist, wenn kein unmittelbarer Kundenkontakt zum Zwecke des Verkaufs stattfindet und wenn sie natürlich nur in Gemeinden und Ortsteilen gelegen sind, die als Grundzentren einklassifiziert sind oder solche mit bis zu 3.000 Einwohnern. Da finde ich den Hinweis sehr richtig, Frau Güngör, zu sagen, ja, das mag vielleicht eine Öffnung sein, wenn man da natürlich auch schauen kann, wie hat sich denn die Gemeindegebietsstruktur verändert. Ich bin mir aber relativ sicher, dass zum Beispiel die vielen eingemeindeten Dörfer von Erfurt, zum Beispiel Büßleben, jetzt nicht unbedingt das Gefühl haben, dass sie Erfurter Kernstadt sind. (Beifall CDU) Deswegen ist dieser Entwurf richtig, eben auch die ländlichen Regionen, eingemeindeten Dörfer zu nehmen. Wir wollen nämlich auf der anderen Seite nicht mit diesem Gesetz wieder ein Hemmnis für Gemeindeneugliederungen schaffen. Es muss richtig sein … (Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke) Na ja, wenn ich durch Büßleben fahre, habe ich nicht das Gefühl, ich bin in Erfurt, da habe ich das Gefühl, ich bin in Büßleben. Deswegen finde ich es schon korrekt zu sagen, dass das auch ländliche Regionen sind, aber das kann man ja diskutieren und das ist auch richtig. Fakt ist aber – und das sollte, glaube ich, die Seriosität dieser Debatte ausmachen –: Es ist wirklich nicht sinnvoll, wenn man auf der einen Seite feststellt, wir wollen die Nahversorgung stärken und wir haben da ein rechtliches Problem, weil es eben eine rechtliche Lücke gibt, die für die Betreiber unklar macht, was hier wie zulässig ist. Dann kann man daraus natürlich die ganz große Dammbruchdiskussion machen. Und dann kann man – obwohl ich wirklich an allen Stellen, ich habe das gefühlt schon tätowiert, ja, immer wieder gesagt habe, wir gehen nicht an den Sonntag und an den Samstag ran, das steht nämlich in unserem Koalitionsvertrag, und die Koalitionsparteien halten sich an den Koalitionsvertrag – natürlich die ganze Zeit wieder erzählen, dass das irgendwie wackelt und da droht Gefahr. Das ist bestimmt eine schöne Werbemaßnahme, aber es entspricht nicht den Tatsachen. (Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Hören Sie doch den Beschäftigten und ihren Sorgen zu!) Ich habe den Beschäftigten bei Ihren Sorgen zugehört. Ich war nämlich auf der Betriebsrätekonferenz und auf der Arbeitszeitkonferenz und habe dort auch den Vertretern von Kaufland ganz klar gesagt, für mich sind die beiden freien Samstage auch ein Standortvorteil. Und da kann man natürlich entweder den Dingen, die ich dort sage, Glauben schenken oder man kann das eben für die Werbung oder für den vermeintlichen notwendigen Kampf nutzen. Ich stehe an der Seite der Beschäftigten, denn mir geht es am Ende genau darum. Das ist leider, Frau Berger, in Ihrer Rede nicht so deutlich geworden. Der Punkt ist ja – und das unterscheidet uns dann vielleicht –, wir legen ja Gesetzentwürfe vor, um damit was besser zu machen. Sie legen ja Gesetzentwürfe vor, um damit ein TikTok-Video zu drehen. Mein Ziel ist, (Unruhe AfD) dass die Menschen (Beifall CDU, BSW, SPD) vor Ort ja nicht nur Menschen sind, die auf Arbeit gehen, sondern das sind Menschen, die zu Hause sind, die sich um ihre Kinder kümmern und sich vielleicht noch mal eine Schlagsahne holen wollen, um sie sonntäglich auf den Erdbeerkuchen für ihre Oma zu schütten. Und diese Menschen sollen das auch in Büßleben tun können (Beifall CDU, BSW, SPD) und sie sollen gleichzeitig die Sicherheit haben, dass Mama und Papa auch an diesem Kaffeetisch sitzen, weil sie nämlich nicht sonntags arbeiten müssen und weil sie samstags genug Zeit hatten, sich auszuruhen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Deswegen finde ich es vollkommen richtig. Das ist ein ausgewogener Gesetzentwurf, bei dem man sicherlich noch über die Frage diskutieren kann, wie scharf Dinge wirklich formuliert sein müssen. Da finde ich Ihre Hinweise, Frau Güngör, zum Thema „hybride Läden“ vollkommen richtig. Man muss im Sinne des Arbeitsschutzes manchmal auch weiterdenken und manchmal auch um die Ecke denken. Trotzdem – und das möchte ich noch mal in den Fokus rücken – gibt es ja eine sehr klare paragrafliche Regelung, die ganz konkret schildert, wie wir Arbeitsschutz sicherstellen wollen. Darauf haben Sie ja zu Recht hingewiesen. Wer sich am legislativen Konsultationsverfahren und an den Gesprächsrunden beteiligt – das wissen Sie natürlich nicht, Frau Berger, aus der Praxis –, der erlebt, dass Dinge tatsächlich gemeinsam besser werden, denn ein Teil dieses Runds, der überwiegende Teil, möchte etwas besser machen für Menschen, und das kann mit diesem Gesetzentwurf gelingen. Ich freue mich sehr auf die Anhörung, auf die Auswertung und auf einen guten Weg, um am Ende sicher zu sagen, Menschen können hier in Thüringen überall gleich gut leben, sei es in Büßleben, in Dieterode oder eben im Stadtzentrum Erfurt. Und natürlich machen wir das alles dafür, damit die Beschäftigten – das ist ja keine anonyme Masse, das sind ja die Thüringerinnen und Thüringer – ein gutes Leben im Grünen Herzen Deutschlands haben. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Danke schön. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen gesehen, schaue aber noch mal. Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich hiermit die Aussprache. Ich habe jetzt insgesamt zwei Ausschüsse vernommen, bitte aber noch mal um Korrektur, falls noch ein dritter dazukommen soll. Ich hatte vernommen, dass eine Ausschussüberweisung sowohl an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie als auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum gewünscht ist. Gibt es noch weitere Ausschusswünsche? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir zunächst erst mal über die Überweisungen ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie angenommen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und der SPD. Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. Enthaltungen? Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ist ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum angenommen. Wir müssen jetzt noch über die Federführung abstimmen. Da wurde der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie genannt. Wer dieser Federführung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Bei Enthaltung der Fraktion der AfD so angenommen. Gut, damit können wir die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt und damit auch den Tagesordnungspunkt schließen. Wir schreiten weiter in der Tagesordnung voran und sind jetzt bei Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2767 ERSTE BERATUNG Ist hier eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit können wir die Aussprache eröffnen. Es wurde als erster Redner Herr Schard von der CDU gemeldet.

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes. Natürlich macht die Digitalisierung auch vor der Justiz und unseren Gerichten nicht halt. Das ist auch richtig und gut so. Es ist aber auch kein Geheimnis, dass die Einführung der E-Akte in den Gerichten mit einigen Schwierigkeiten verbunden war und mitunter auch manchmal noch ist. Und dass die Dinge mit Anfangsschwierigkeiten verbunden sind, ist natürlich auch ein Stück weit normal. Aber es gab schon einige kuriose Beispiele, wenn man mal ganz kurz zurückguckt. Ich erinnere an eine Zeit, in der Rechtsanwälte nur noch elektronisch per Post mit den Gerichten kommunizieren konnten und gleichzeitig dort aber die Möglichkeit noch nicht vorhanden war, diese Dinge auch so elektronisch zu verarbeiten. Die gesamte digitale Post der Anwälte musste dann in mehrfacher Ausführung ausgedruckt werden und das hat natürlich auch Kosten beim Freistaat verursacht. Das ist ein Beispiel der Anfangsschwierigkeiten. Die Einführung der E-Akte hatte aber auch eine ganze Reihe von Kinderkrankheiten. Letztlich erscheint es bisweilen sogar etwas merkwürdig, dass das Verfassungsgericht bisher am Prozess der Digitalisierung, insbesondere auch aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen, noch gar nicht teilhaben konnte. Auf der anderen Seite wiederum ist es aber auch vielleicht ganz gut, dass das höchste Thüringer Gericht diese Anfangsphase auslassen konnte und nun für die Durchführung auf die zahlreichen Erfahrungen der anderen Gerichte zurückgreifen kann. Im besten Fall wird es dadurch auch deutlich problemloser ablaufen. In jedem Fall ist es aber ein richtiger und auch ein notwendiger Schritt, dass das Verfassungsgericht mit dem jetzt hier nun vorgelegten Gesetz ebenfalls voll in den Prozess der Digitalisierung einsteigen kann. Für die Klärung dieser Fragen sehe ich, um das vorwegzunehmen, natürlich durchaus auch Beratungspotenzial im Ausschuss, aber in der Sache vernünftigerweise, so will ich das sagen, relativ wenig bis kein Konfliktpotenzial. So ist die Hoffnung im Moment. Auch die anderen Anpassungen im Rahmen des Gesetzes sollten aus meiner Sicht kaum zu Streit oder größeren Diskussionen führen. Es war bisher unklar, was passiert, wenn sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident abwesend sind. Da ist im Gesetz nun klar eine weitere Reihenfolge in der Vertretungsregelung enthalten. Dabei ist es aus meiner Sicht auch sachgerecht, zunächst das weitere berufsrichterliche Mitglied mit der Vertretung zu beauftragen und erst danach auf das Dienstalter abzustellen. Ebenfalls klarer geregelt, meine Damen und Herren, werden die Kompetenzen der vier Ausschüsse mit ihren jeweils drei Mitgliedern. Dabei wird ein effizientes Entscheiden abgesichert. Gerade auch bei den im Gesetz konkret erwähnten Entscheidungen über einstweilige Anordnungen bei Verfassungsbeschwerden ist das eine wichtige Sache, weil dann auch schnelle Entscheidungen generell an dieser Stelle wichtig sind. Die hier vorgelegte Neuregelung ermöglicht dann genau das. Ein vierter Punkt, ein inhaltlicher Punkt, betrifft die Frage, was passiert, wenn kein Nachfolger gewählt wird. Da gab es bisher zwei Varianten. Der Normalfall war, dass der bisherige Verfassungsrichter so lange die Amtsgeschäfte fortführt, bis ein Nachfolger erfolgreich gewählt wurde. Allerdings war das dann nur der Fall, wenn das betreffende Mitglied noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet hat. Eine etwas kompliziertere Situation, aber dadurch konnte als zweite Variante natürlich auch eine Situation entstehen, in der ein Mitglied aus persönlichen Gründen ausgeschieden ist, obwohl an anderer Stelle kein Nachfolger gewählt wurde. Das ist natürlich eine sehr schwierige Situation, die aus meiner Sicht vermeidbar ist. Wenn wir uns mit diesem vorliegenden Gesetz dem widmen können, ist das aus meiner Sicht nicht nur praktisch relevant, sondern natürlich auch wichtig. Ja, meine Damen und Herren, ich bin der Ansicht, dass wir Vakanzen an unserem höchsten Thüringer Gericht tunlichst vermeiden sollten. Deshalb ist es auch richtig und wichtig, mit den hier vorgeschlagenen Neuregelungen diesen zweiten geschilderten Fall anzugehen. Nach der neuen Regelung können die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs auch über das 68. Lebensjahr hinaus die Geschäfte weiterführen, bis eine Wahl durchgeführt wurde. Basierend auf den Erfahrungen der letzten Monate mit Wahlen, die eine Zweidrittelmehrheit benötigen – so wäre das in dem Fall auch –, müssen wir leider davon ausgehen, dass auch anstehende Wahlen zur Nachbesetzung von Mitgliedern des Hofs einiges an Zeit auch hier bei uns im Landtag in Anspruch nehmen könnten. Ich wünschte natürlich, dass das nicht so wäre, aber die Realitäten sind, wie sie sind. Und wenn wir die Möglichkeiten haben, hier Dinge zum Besseren zu stellen, dann sollten wir das auch tun. Umso wichtiger ist es, dass die Neuregelung verhindert, dass diese Verzögerungen zu Vakanzen am Hof führen. Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass die bisherige Regelung eine gewisse Zufallskomponente hatte. Ob ein Mitglied seine Amtsgeschäfte weiterführen konnte oder nicht, hing allein an der Frage des Lebensalters. Die Fortführung der Amtsgeschäfte war auch bisher schon der eigentlich vorgesehene Fall im geltenden Gesetz. Insgesamt haben wir es also mit Änderungen zu tun, die eher technischer und klarstellender Natur sind. In diesem Sinne freue ich mich auf eine sachliche Beratung im Ausschuss, die der Würde dieses Verfassungsorgans gerecht wird und unser oberstes Gericht damit in seiner unbestrittenen Autorität im besten Sinne natürlich auch stärkt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Herzlichen Dank, Herr Schard. Nächster Redner ist Herr Schlösser von der AfD-Fraktion.

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Sascha Schlösser AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes betrifft ein zentrales Anliegen der modernen Justizverwaltung, namentlich die Integration des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung auch auf Ebene des Landesverfassungsgerichtshofs. Dieser Schritt ist ausdrücklich zu begrüßen, da bin ich bei Ihnen, Herr Schard, aber er ist eben längst überfällig. Die Notwendigkeit musste ich zuletzt am eigenen Leibe erfahren. Einer meiner Schriftsätze an den Thüringer Landesverfassungsgerichtshof verschwand doch tatsächlich zwischen Briefkasten des Thüringer Landesverfassungsgerichtshofs und dessen Registratur. Das muss man erst mal hinbekommen. Wenn der Thüringer Landesverfassungsgerichtshof zum Bermudadreieck für analoge Schriftsätze mutiert, dann ist es wahrhaft Zeit für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf Ebene des Verfassungsgerichtshofs. (Beifall AfD) Mein Schriftsatz ist übrigens wieder aufgetaucht, nachdem ich die Dokumentation des Einwurfs beim Gerichtshof so nachgewiesen hatte, dass kein Zweifel daran bestehen konnte, dass dieser das Gericht erreicht hatte. Die Möglichkeit, Schriftsätze digital einzureichen, elektronisch zu bearbeiten und im Rahmen gerichtlicher Verfahren sicher zu verwahren, stellt heute nicht nur in der Fachgerichtsbarkeit, sondern zunehmend auch auf Verfassungsgerichtsprozessebene einen unverzichtbaren Standard dar. Das Bundesverfassungsgericht ist schon lange per elektronischem Rechtsverkehr erreichbar. Die Anbindung an die technischen Infrastrukturen des Oberverwaltungsgerichts, wie sie im Entwurf vorgesehen ist, erscheint wirtschaftlich vernünftig und praktikabel. Die Orientierung an den entsprechenden Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung schafft zudem einen bewährten gesetzlichen Rahmen. So weit, so gut. Neben dieser zentralen Neuerung der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs enthält der Gesetzentwurf jedoch auch Regelungen, die mit Blick auf ihre verfassungsprozessuale Tragweite einer vertieften Betrachtung bedürfen. So sieht die Ergänzung des § 34 Abs. 4 Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz vor, dass ein Ausschuss beim Verfassungsgerichtshof künftig Verfassungsbeschwerden sowie Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen zurückweisen kann, sofern das Gericht bisher nicht in vollständiger Besetzung mit der Sache befasst war. Diese Regelung zielt offenbar auf eine Verfahrensbeschleunigung bei offenkundig unzulässigen oder unbegründeten Beschwerden, insbesondere bei sich häufenden, gleichgelagerten Eingaben. Die Intention ist nachvollziehbar und entspricht Entwicklungen auf Bundesebene. Dennoch sollte bedacht werden, dass Verfassungsbeschwerden regelmäßig grundrechtlich besonders sensible Materien betreffen. Auch oder gerade die Entscheidung über die bloße Zulässigkeit oder deren Fehlen greift potenziell tief in das Rechtsschutzbedürfnis des jeweiligen Beschwerdeführers ein. Es wäre daher angemessen, die genaue Ausgestaltung und Absicherung dieser Kompetenzverlagerung in einem zuständigen Ausschuss unter Beteiligung von verfassungsrechtlichen Sachverständigen zu beraten. Ähnliches gilt für die geplante Ergänzung des § 3 Abs. 3, wonach ausscheidende Mitglieder des Gerichts ihre Amtsgeschäfte auch nach Erreichen der Altersgrenze fortführen können, solange keine Nachfolge gewählt ist. Diese Regelung verfolgt nachvollziehbar das Ziel, Funktionslücken im Gerichtsbetrieb zu vermeiden. Dennoch betrifft sie den sensiblen Bereich der Altersgrenzen, die gerade aus Gründen der Verfassungsklarheit und institutionellen Erneuerung eingeführt wurden. Auch hier erscheint eine sachverständige Beratung im Ausschuss empfehlenswert, um den Regelungsspielraum sauber zu justieren. Die weiteren, Herr Schard hat sie dankenswerterweise aufgeführt, überwiegend redaktionellen und systematischen Änderungen – etwa zu den Vertretungsregelungen bei gleichzeitiger Verhinderung von Präsident und Vizepräsident, zur Vollstreckungsregelung oder zur Nutzung bestehender Verwaltungsinfrastrukturen – sind sachgerecht und unproblematisch. Zusammenfassend kann ich für meine Fraktion sagen: Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ist ein begrüßenswerter, aber notwendiger und eben längst überfälliger Schritt zur Stärkung der rechtsstaatlichen Infrastruktur auch auf Verfassungsgerichtsebene. Die damit verbundenen Modernisierungen im organisatorischen und prozessualen Bereich sind weitgehend sinnvoll. Gleichwohl wird für zwei Punkte, bei der erweiterten Zurückweisungsmöglichkeit durch Ausschüsse und der Amtsverlängerung über die Altersgrenze hinaus, eine weiterführende Beratung unter Beteiligung fachlicher Expertise angeraten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Herr Schlösser, ich habe noch mal eine Frage: Ausschussüberweisung hatten Sie jetzt beantragt? (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: An den Jus- tizausschuss haben wir beantragt!)

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Sascha Schlösser AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Für den Justizausschuss würde ich sagen, ja.

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Gut, ich wollte es nur notiert haben. Danke schön. Gut, dann schreiten wir weiter in der Redner/ ‑ innenliste voran: Frau Marx von der SPD. Das hat sich erledigt. Dann Frau Große-Röthig von den Linken.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Undankbare Redezeit kurz vor der Mittagspause, aber es ist, wie es ist. Wir beschäftigen uns mit einem Gesetzentwurf, den uns quasi die Katze so ein bisschen vor die Tür gelegt hat. Ich glaube, meine parlamentarische Geschäftsführung hat aufgeschrieben: Stichpunkt „Ulrike hat Fragen“, Stichpunkt „prälegislatives Konsultationsverfahren“. Deswegen, wie gesagt, den hat uns so ein bisschen die Katze vor die Tür gelegt, ohne Verfahren, aber sei es drum, wir reden heute trotzdem darüber. Der Gesetzentwurf hat vor allem Fragen der Digitalisierung beim Verfassungsgerichtshof zum Schwerpunkt, mindestens einen Schwerpunkt. Es soll nun endlich auch der Verfassungsgerichtshof an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden werden und damit in den allgemeinen Digitalisierungsprozess der Justiz eingebunden werden. Das ist ganz dringend geboten. Ich glaube, einige der Kolleginnen und Kollegen werden es kennen: Man macht den Briefkasten auf und findet darin einen Stapel schmutzig-grauer Umschläge. Die kommen ganz ausschließlich von Thüringer Gerichten. Grüße gehen raus an Sachsen mit seinem elektronischen Rechtsverkehr. Aber fairerweise muss man sagen: Auch in Thüringen gibt es zunehmend digitalen Rechtsverkehr. Die Rechtsanwältin freut sich, die Briefträgerin auch. Natürlich muss man auch sagen, Anwältinnen und Anwälte schmunzeln vermutlich ein bisschen, wenn wir sagen: Jetzt binden wir endlich den Verfassungsgerichtshof an den digitalen Rechtsverkehr an. – Wir machen das alles schon eine ganze Weile. – Die Kolleginnen und Kollegen am Verfassungsgerichtshof freuen sich vermutlich auch, wenn sie weniger Papierberge bewegen müssen. Schließlich ist der Verfassungsgerichtshof nicht irgendeine Behörde, sondern zentrales Verfassungsorgan mit einer besonderen Verantwortung für den Schutz der Grundrechte, der Bürgerrechte und auch – nicht zuletzt – des Thüringer Landtags. Wir haben das ja schon erleben müssen. Um diesen Auftrag des besonderen Schutzes zu erfüllen, ist es ganz dringend geboten, dass dort auch eine zeitgemäße Ausstattung und Arbeitsbedingungen herrschen. Dazu gehören eben auch die E-Akte und moderne digitale Kommunikation. Dazu gehört auch, dass das endlich auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt wird. Diese bisherige Gesetzeslücke soll der Gesetzentwurf schließen und ich freue mich darauf. Digitalisierung darf aber nicht zum Zugangshindernis werden. Auch analoge Türen müssen offen bleiben. Es darf auch hier keine digitale Klassengesellschaft beim Zugang zum Recht geben. Gerade bei dem Gericht, das unsere Grundrechte zentral schützen soll, braucht es auch analoge Zugänge für Rechtsuchende. Außerdem – der Kollege hat es eben schon erwähnt – regelt der Gesetzentwurf noch einen weiteren Komplex, nämlich die Erhöhung der Altersgrenze und damit einen für die Funktionsfähigkeit des Gerichts entscheidenden Punkt. Die Möglichkeit, die Amtsgeschäfte vorläufig auch über die Regelaltersgrenze hinaus fortzuführen, wenn noch kein Nachfolger gewählt wurde, ist für uns ein zentraler Punkt, um die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu sichern. Damit sollen leere Richterstühle vermieden werden, was für uns ein erklärtes Ziel ist. Unterm Strich steht die Fraktion Die Linke diesem Gesetzentwurf zustimmend gegenüber. Wir sehen die Notwendigkeit der Digitalisierung, wir sehen die Bedeutung stabiler Arbeitsstrukturen am Verfassungsgerichtshof und auch weiterhin das Ziel, die Justiz in Thüringen zukunftsfest zu machen. In den weiteren Beratungen werden wir darauf achten, dass der inklusive Zugang zum Recht gesichert bleibt und dass praktische Probleme bei der Umsetzung auch ernsthaft angegangen werden. Und ganz kurz noch: Ein starker und resilienter Verfassungsgerichtshof ist kein Luxus, den wir uns leisten, er ist eine Grundbedingung für einen demokratischen Rechtsstaat auch hier in Thüringen. Danke. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Danke schön. Ich habe keine weiteren Rednerinnen oder Redner gemeldet bekommen, schaue zur Landesregierung. Von dort gibt es auch keinen Redebedarf. Dann würde ich an dieser Stelle die Aussprache schließen. Ich habe vernommen, dass auf jeden Fall beantragt wurde, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zu überweisen. Deshalb noch mal die Frage: Habe ich einen Ausschuss vergessen? Heute habe ich es ein bisschen mit den Ausschüssen. Nein? Okay. Deshalb die Frage: Wer dem zustimmen möchte, dass der Gesetzentwurf im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz weiter beraten wird, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen worden und wir können heute die Beratung schließen, damit auch den TOP schließen. Und – Frau Große-Röthig hatte es schon angedeutet – ich würde mal sagen, da wir es jetzt 12.55 Uhr haben und rund 13.00 Uhr in die Mittagspause eintreten wollten, machen wir das jetzt auch. Das bedeutet bei 45 Minuten Mittagspause, dass wir uns 13.40 Uhr zu den Wahlen wiedersehen.

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Es ist 13.40 Uhr, sodass wir nun vereinbarungsgemäß weitermachen wollen. Ich gehe davon aus, auch wenn der Blick in den Raum das noch nicht unbedingt bestätigt, dass wir nun weitermachen können. Vereinbarungsgemäß rufe ich nun auf TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2787 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen im Vorstand des Landtags vertreten sein. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Für eine erste Wahlwiederholung wird Herr Abgeordneter Jens Cotta vorgeschlagen. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Croll, Herr Abgeordneter Kramer und Frau Abgeordnete Stark. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte nun die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Vivien Rottstedt AfD

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Ni na; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Bilay, Sascha; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; DübenSchaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gott ­ weiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Dennis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralf; ankowski, J Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.

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Sven Küntzel BSW

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; MengelStähle, Elisabeth; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Urban, Dr. Cornelia; Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Weißkopf, Dr. Wolfgang; Wirsing, Anke; Wloch, Pascal; Wogawa, Dr. Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Lena Saniye Güngör

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, geheim auf einem Zettel ihre Stimme abzugeben? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann bitte ich nun um Auszählung der Stimmen durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und schließe diesen Wahlgang. Dann bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, die Sitzplätze wieder einzunehmen. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 82, gültige Stimmzettel 82, ungültige Stimmzettel entsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 43 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung die Mehrheit nicht erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, in der Regel im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Die Tagesordnungspunkte 32 und 33 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Ich rufe auf TagesordWahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/1090/1202 Durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom 15. Dezember 2025 wurde § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes geändert. Gemäß § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes besteht die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten neben dem Präsidenten des Landtags und dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur aus drei weiteren Mitgliedern, die weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören. Diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Notwendig sind damit mindestens 45 Stimmen. Sie sollen aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und einer ehemaligen Richterin bzw. einem ehemaligen Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof bestehen. Der Vertreter für den Bereich der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen, die ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof, die vor Inkrafttreten des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom Landtag gewählt wurden, haben gemäß § 60 Abs. 8 des Thüringer Abgeordnetengesetzes ihre Mitgliedschaft in der Abgeordnetenüberprüfungskommission behalten. Dies betrifft Herrn Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller und Frau Prof. Johanna Hübscher. Noch zu wählen ist ein Mitglied aus dem Bereich der Thüringer Betroffenenverbände. Hierfür liegen zwei konkurrierende Wahlvorschläge vor. Die Fraktion der AfD schlägt für eine erste Wahlwiederholung Frau Claudia May vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen für eine zweite Wahlwiederholung Frau Marie-Luise Tröbs vor. Die Vorbereitung des Wahlvorschlags der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 19. Sitzung des Ältestenrats am 21. Oktober 2025 stattgefunden. Ich eröffne nun die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir nun über die Wahlvorschläge offen durch Handzeichen ab. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der AfD? Bitte nun das Handzeichen. Das sind 32 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? 49 Stimmen. Wer enthält sich? Hier sehe ich keine Meldungen. Damit hat der Wahlvorschlag Frau Marie-Luise Tröbs eine Mehrheit gefunden. Sie ist als weiteres Mitglied der Abgeordnetenüberprüfungskommission gewählt. Ich gehe davon aus, dass sie die Wahl annimmt und beglückwünsche sie zu dieser Wahl. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und gebe noch den Hinweis, dass die Punkte 35 und 36 ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt worden sind und ich nun vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 20 aufrufe. Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2774 Ist die Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Abgeordnete Behrendt.

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Nina Behrendt BSW

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Danke, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit diesem Antrag bringen die regierungstragenden Fraktionen heute ein gemeinsames Anliegen in unser Hohes Haus. Thüringen muss digitaler werden. Wir wollen diese digitale Zukunft aktiv gestalten. Nicht als Selbstzweck, nicht als weiteres Technikprojekt oder alleinstehenden Leuchtturm, der es dann doch nicht schafft, in die Breite zu gehen, sondern um den Alltag der Menschen in unserem Freistaat spürbar zu erleichtern, um Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und um wirtschaftliche Entwicklungen Thüringens zu stärken. (Beifall CDU, BSW) Thüringen steht dabei an einem entscheidenden Punkt. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leben längst in einer digitalen Realität. Unsere Verwaltung hat an manchen Stellen auf- und nachzuholen. Unser Antrag ist der Einstieg in ein Jahr von Veränderungen. Ein Jahr, in dem wir Bürokratie tatsächlich abbauen und unseren Freistaat modernisieren. Wir sagen klar, eine moderne Verwaltung muss einfacher, schneller und verlässlicher werden. Bürokratieabbau gelingt nicht allein durch Gesetze auf Papier, sondern vor allem durch Prozessoptimierung, durch digitale Verfahren und gut definierte Standards. Gleichzeitig gilt: Digitalisierung kann nur gelingen, wenn sie Vertrauen schafft, wenn sie inklusiv ist, wenn sie sicher ist und wenn staatliches Handeln transparent bleibt. Deshalb verbindet unser Antrag Fortschritt mit Verantwortung, digitale Souveränität mit Offenheit, Innovation mit Rechtssicherheit, Effizienz mit sozialer Teilhabe. Er ist eine Einladung, diesen Weg gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Kommunen und der Wirtschaft zu gehen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Waßmann für die Fraktion der CDU das Wort.

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Niklas Waßmann CDU

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Platz 16, letzter Platz: So steht Thüringen im Digitalranking der Länder aus dem Jahr 2024 da, ganz unten. Dieser Platz ist kein statistischer Ausrutscher. Wir sind das einzige Bundesland, das weniger als die Hälfte der möglichen Punkte bekommen hat. Das muss ein Weckruf sein, und für unsere Koalition ist es ein Auftrag. Digitalisierung ist längst ein zentraler Maßstab für staatliche Leistungsfähigkeit geworden. Sie entscheidet darüber, ob Bürgerinnen und Bürger ihren Staat als hilfreich oder als Hürde erleben. Sie entscheidet darüber, ob Unternehmen investieren oder weiterziehen und ob unser Land die Zukunft gestaltet oder ihr hinterherläuft. Genau deshalb ist dieser Antrag richtig und genau deshalb ist er überfällig. Wir wollen ein Thüringen, in dem man Unternehmen online gründet, statt Aktenordner zu tragen, in dem Eltern mit einem Klick Leistungen beantragen, statt vieler Formalitäten bei unterschiedlichen Behörden, in dem Kommunen Software nutzen, die zusammenpasst, statt Insellösungen zu pflegen, und in dem der Staat schneller ist als das Problem und nicht langsamer als die Realität. Kurz: Wir wollen einen Staat, der digital verbindet, nicht blockiert. Dazu gehört eine Verwaltung, die Prozesse einheitlich denkt, Leistung medienbruchfrei anbietet und Digitalisierung nicht an der Kreisgrenze oder am Rathausflur enden lässt, und ein Staat, der seine digitale Infrastruktur strategisch plant und nicht jedes Problem mit einer neuen Einzellösung beantwortet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Platz 16 ist kein Naturgesetz. Platz 16 ist Ergebnis von fehlender Steuerung, fehlenden Standards und von fehlendem Tempo in der Vergangenheit. Zu lange wurde die Digitalisierung als ein Projekt statt als Kernaufgabe staatlicher Modernisierung behandelt. Zu oft wurden gute Ansätze nebeneinander entwickelt, statt sie zusammenzuführen. Zu selten wurde gefragt: Funktioniert das landesweit? Ist das für Kommunen nutzbar? Ist das skalierbar? Dieser Antrag markiert daher einen Kurswechsel, weg vom Stückwerk, hin zur klaren digitalen Gesamtarchitektur für Thüringen. Unsere Vision ist ein Thüringen, das Herr seiner Daten ist, ein Land, das auf Open-Source-Lösungen setzt, wo es sinnvoll ist, ein Land, das seine Verwaltungscloud als Rückgrat eines modernen Staats begreift und ein Land, das Cybersicherheit nicht dem Zufall überlässt, sondern als öffentliche Schutzaufgabe organisiert. Denn ein digitaler Staat ist nur so stark wie seine IT-Sicherheit. Vertrauen entsteht nicht nur durch schöne Oberflächen, sondern vor allem durch verlässliche Systeme, klare Verantwortlichkeiten, Schutz vor Ausfällen, Angriffen und Abhängigkeiten. Digitale Souveränität heißt, der Staat bleibt handlungsfähig, auch in Krisen, und die Bürgerinnen und Bürger behalten die Kontrolle über ihre Daten. Dieser Antrag sagt auch klar: Unsere Vision ist Digital First, aber nicht Digital Only. Wir wollen Tempo, wir wollen moderne KI-gestützte Verfahren, aber wir wollen sie mit Verantwortung, Transparenz und menschlicher Entscheidungshoheit. Deshalb gehört zu diesem Antrag auch digitale Bildung, digitale Kompetenzen in Verwaltung und in Gesellschaft, ein klarer Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz im öffentlichen Bereich. Es soll kein neues Ungleichgewicht entstehen, es muss Teilhabe ermöglicht werden, Vertrauen geschaffen werden und es soll dem Menschen dienen, denn ein digitaler Staat ist nur dann stark, wenn ihn alle, die ihn nutzen wollen, auch nutzen können. Und schließlich: Digitalisierung ist Standortpolitik. Ein Thüringen, das digital gut aufgestellt ist, zieht Fachkräfte an, gibt dem Mittelstand Rückenwind und schafft Raum für Innovationen, von smarten Verwaltungsprozessen bis zu neuen Geschäftsmodellen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen entscheidet sich an der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, ob Wachstum möglich ist oder ob Bürokratie bremst. Ein digitaler Staat ist deswegen kein Kostenfaktor, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Platz 16 ist kein Zukunftsmodell, aber ein digital mutiges Thüringen ist eines. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Antrag ist das Versprechen, dass wir aus Platz 16 lernen und ihn hinter uns lassen. Wir müssen besser werden, wir wollen besser werden und wir werden besser werden. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Häußer für die AfD-Fraktion das Wort.

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Denis Häußer AfD

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen erzählt ein ausgesprochen positives Bild der Digitalisierung in Thüringen. Beim Lesen könnte man fast den Eindruck erwecken, wir stünden kurz davor, ein digitales Musterland zu werden. Doch bei genauerem Hinsehen wird deutlich, vieles bleibt vage, vieles bleibt unkonkret und manches bleibt schlichtweg Wunschdenken. (Beifall AfD) Man muss sich ernsthaft fragen, warum dieser Antrag überhaupt in dieser Form eingebracht wurde. Der Eindruck drängt sich auf, dass die Koalition weniger eine realistische Bestandsaufnahme liefern will, sondern vielmehr ein politisches Wohlfühlnarrativ präsentiert. Statt sich ehrlich mit den bestehenden Defiziten auseinanderzusetzen, werden Erfolgsbilder gezeichnet, die mehr an eine schöne Geschichte erinnern als an belastbare Digitalpolitik. Ja, Thüringen versucht Fortschritte zu machen. Das will hier niemand bestreiten. Aber was dieser Antrag tatsächlich liefert, sind vor allem Selbstbeschreibungen und Absichtserklärungen. Das zentrale Problem ist, es fehlen konkrete Maßnahmen, klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Zeitpläne. Stattdessen werden längst bekannte Allgemeinsätze wiederholt: mehr Standards, mehr Zusammenarbeit, mehr Digitalisierung. Klar, das sind die richtigen Ziele, aber sie sind weder neu noch ausreichend, um die strukturellen Herausforderungen tatsächlich zu lösen. Ein wesentlicher blinder Fleck ist dabei die Situation der Kommunen, insbesondere der kleinen und mittleren. Das wurde mir in der Haushaltsklausur unseres Landkreises vor zwei Wochen wieder deutlich vor Augen geführt. Zwar wird die Bedeutung mehrfach betont, doch bleibt völlig offen, wie Sie die geforderten Transformationsprozesse angesichts fehlender Fachkräfte, überlasteter Verwaltung und begrenzter finanzieller Spielräume bewältigen wollen. Ohne konkrete Unterstützungsmechanismen droht der Digitalisierungsdruck erneut auf Ebenen abgeladen zu werden, die schon heute an ihrer Leistungsgrenze arbeiten. Das ist keine Hilfe, das ist ein Verschieben von Verantwortung. (Beifall AfD) Auch der Begriff der digitalen Souveränität wird im Antrag immer wieder bemüht, doch er bleibt inhaltsleer. Wie genau Thüringen technologische Abhängigkeit reduzieren will, welche Systeme ersetzt werden sollen, welche eigenen Lösungen aufgebaut werden sollen und wie kritische digitale Infrastruktur geschützt werden soll, all das bleibt unbeantwortet. Ein Schlagwort ersetzt keinen Plan. Ähnlich unkonkret bleibt der Antrag bei dem Thema „künstliche Intelligenz“. KI wird als Chance beschrieben. Das ist richtig. Gleichzeitig verweist man auf rechtliche Rahmenbedingungen, die vielerorts noch im Wandel sind. Was jedoch fehlt, ist eine realistische Einschätzung, wie KI unter den tatsächlichen Bedingungen der thüringischen Verwaltung eingesetzt werden soll – bei begrenzten Kapazitäten, bei oft unzureichender Datenqualität und bei hohen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft hier eine erhebliche Lücke. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, Digitalisierung braucht mehr als wohlklingende Absichtserklärungen. Sie braucht Prioritäten, klare Zuständigkeiten, verlässliche Ressourcen und vor allem den Mut, konkret zu werden. Dieser Antrag benennt Ziele, aber keinen Weg dorthin. Lassen Sie mich zum Schluss noch auf den Digitalbeirat des Freistaats eingehen. Vor einem Jahr wurde dieser ins Leben gerufen. Gehört habe ich bis heute nichts, keine konkreten Ergebnisse, keine verbindlichen Empfehlungen, keine sichtbaren Auswirkungen auf das Handeln der Regierung – und jetzt von Ihnen dieser Antrag. Meine Damen und Herren, Digitalpolitik kann es sich nicht leisten, dauerhaft auf Ergebnisse zu warten, die nicht kommen. Ein Beirat, der berät, ohne dass daraus spürbare Konsequenzen folgen, wird zum Feigenblatt und nicht zum Motor der Digitalisierung. Wir brauchen keine weiteren Papiere, keine weiteren Prämien und keine weiteren Ankündigungen. Wir brauchen echte Taten in der Digitalpolitik, in unseren Kommunen, in der Verwaltungsmodernisierung, in der Cybersicherheit und in der praktischen Umsetzung neuer Technologien. Dieser Antrag liefert dazu keinen ausreichenden Beitrag. Deshalb reicht er nicht aus, um Thüringen tatsächlich zu einem digitalen Vorzeigeland zu machen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Als nächstem Redner erteile ich für die Fraktion der SPD Herrn Abgeordneten Liebscher das Wort. Bitte schön.

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Lutz Liebscher SPD

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bringen heute hier als Koalitionsfraktionen gemeinsam einen Antrag ein, der ein klares Signal sendet: Thüringen gestaltet seine digitale Zukunft aktiv. Dabei geht es um praktischen Nutzen, um Verlässlichkeit und auch um Teilhabe. Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck und kein Technikschaufenster. Sie muss das Leben für Bürgerinnen und Bürger, für Beschäftigte und auch für Unternehmen leichter machen. Sie muss außerdem die öffentliche Hand handlungsfähig halten. Genau diese Leitidee ist in diesem Antrag angelegt. Für uns als SPD steht dabei ein Begriff im Zentrum, und zwar die „digitale Souveränität“. Das bedeutet, dass wir Kontrolle über unsere digitale Infrastruktur, über unsere Daten und über zentrale Prozesse behalten. So sichern wir langfristig Unabhängigkeit und politische Gestaltungskraft. Der Antrag benennt das ausdrücklich als Grundlage für Thüringens Zukunftsfähigkeit. Digitale Wertschöpfung, Datensouveränität und technologische Unabhängigkeit gehören zusammen. Wir haben in Thüringen bereits einige Fortschritte erreicht. Es sind schon heute 1.200 Verwaltungsleistungen digital verfügbar. Das ist eine solide Basis. Gleichzeitig wissen wir alle, die eigentliche Messlatte ist nicht, ob ein Onlinedienst irgendwo existiert. Entscheidend ist, ob er im Alltag gut funktioniert, ob er verständlich ist, akzeptiert wird und am Ende auch wirklich Wege verkürzt. Genau deshalb setzt unser Antrag eben auf die nächste Stufe. Wir brauchen weniger Insellösungen, mehr Standardisierung und mehr gemeinsame Basiskomponenten. So wird Digitalisierung nicht komplizierter, sondern einfacher. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zentraler Punkt ist dabei die kommunale Ebene. Gerade kleine und mittlere Kommunen stemmen Digitalisierung oft unter hohem Druck. Es fehlen IT-Ressourcen, es fehlen Fachkräfte und oft auch die Zeit, während die Sicherheitsanforderungen aber gleichzeitig steigen. Der Antrag erkennt das ausdrücklich an und beschreibt, dass Kommunen gezielt Unterstützung brauchen. Nur so entstehen gleichwertige digitale Lebensverhältnisse im ganzen Land. Wir wollen, dass das Land hier verlässlich liefert, mit wiederverwendbaren Lösungen, mit zentralen Diensten und mit guter Beratung. Genauso wichtig ist eine Steuerung, die die kommunalen Praktikerinnen und Praktiker von Anfang an begleitet. Genauso wichtig ist für uns aber auch der sozialdemokratische Grundsatz, dass Digitalisierung niemanden abhängen darf. Darum ist es richtig, dass der Antrag den Kurs „Digital First“ verfolgt, aber ausdrücklich nicht „Digital Only“. Digitale Zugänge sollen der Standard werden, ohne dass Menschen, die besondere Unterstützung brauchen, ausgeschlossen werden. Barrierefreiheit, Verständlichkeit und echte Wahlmöglichkeiten sind kein Luxus, sondern sie sind Voraussetzungen dafür, dass Vertrauen in den digitalen Staat wächst. Digitale Souveränität heißt aber auch, Abhängigkeiten zu reduzieren und Sicherheit zu erhöhen. Der Antrag setzt hier klare Akzente. Open Source soll gestärkt werden, unter anderem über die Weiterentwicklung der Verwaltungscloud. Das Landesrechenzentrum und zentrale IT-Dienste sollen gestützt und Informationssicherheit systematisch verankert werden. Der Antrag nimmt außerdem eine Bedrohungslage ernst, die längst Realität ist, auch bei uns in Thüringen. Angriffe auf kommunale Strukturen und Risiken für kritische Dienste nehmen zu. Deshalb ist es folgerichtig, die im Regierungsvertrag vorgesehene Ausgestaltung einer Cybersicherheitsagentur zu prüfen und so aufzustellen, dass Prävention, Unterstützung und Reaktionsfähigkeit zusammenwirken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch beim Thema „künstliche Intelligenz“ wählt unser Antrag den richtigen Kurs. KI kann Verwaltung und Wirtschaft effizienter machen, Servicequalität heben und auch Routineaufgaben entlasten, aber KI darf nicht zur Blackbox werden. Es braucht rechtssichere Grundlagen, Transparenz, klare Leitlinien und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten. Es muss gelten, dass am Ende der Mensch die Entscheidungshoheit behält. Unser Antrag weist ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, Datenschutz und die europäische KI-Regulierung zu beachten und diskriminierungsfreie, transparente Anwendungen entsprechend auch zu entwickeln. Technik allein reicht aber nicht. Digitale Transformation gelingt nur, wenn Menschen sie verstehen, wenn sie sie nutzen und wenn sie auch mitgestalten können. Darum begrüßen wir, dass der Antrag digitale Bildung und Befähigung, Projekte wie zum Beispiel das FSJ Digital sowie andere Beteiligungsformate wie einen Bürgerdialog als Bausteine benennt. Das ist der richtige Ansatz, um nicht nur Systeme, sondern auch Kompetenzen und Akzeptanz aufzubauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns als SPD gehört zur digitalen Souveränität perspektivisch noch ein weiterer Punkt, der im vorliegenden Antrag bewusst nicht im Mittelpunkt steht. Es geht um die Macht großer Internet- und Social-MediaKonzerne. Souveränität bedeutet auf Dauer auch, dass demokratisch gesetzte Regeln im digitalen Raum durchgesetzt werden können. Das gilt etwa für Transparenz von Algorithmen, für den Umgang mit Desinformation, für Hass und Hetze und für faire Wettbewerbsbedingungen. Ein großer Teil davon liegt auf Bundes- und EU-Ebene, aber wir wollen, dass Thüringen hier eine klare Haltung entwickelt und seine Möglichkeiten nutzt. Deshalb werden wir dieses Thema gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern weiter beraten und daraus die nächsten Schritte ableiten. Heute geht es aber um den klaren Rahmen. Thüringen soll digital handlungsfähig werden und bleiben – souverän, sicher, bürgernah und inklusiv. Wir als SPD bitten daher um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Vielen Dank. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke nach vorn. Bitte schön.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/ ‑ innen auf der Tribüne und diejenigen, die am Livestream gegebenenfalls zuschauen! Ich muss mal kurz ein bisschen durchatmen, weil ich mir irgendwie nicht ganz sicher bin, ob Sie aus den Koalitionsfraktionen die Debatte von heute früh zum Polizeiaufgabengesetz und Ihre Äußerungen noch im Kopf haben, während Sie sich hier vorn hinstellen und sagen: Wir wollen Souveränität der Bürger und Bürgerinnen über ihre Daten, wir wollen nicht, dass es zu Überwachung kommt und Ähnlichem mehr. Das ist ja richtig, dem stimmen wir grundsätzlich zu. Nur, mit dem Polizeiaufgabengesetz, das die Regierung heute früh vorgelegt hat und das Sie aus der Koalition mehrheitlich verteidigt und wozu Sie auch gesagt haben, dem stimmen Sie zu, das finden Sie gut, wird genau das ausgehebelt – zumindest in bestimmten Teilen. Da stimmt irgendwie das, was Sie heute früh gegen 9.00 Uhr sagten, nicht mit dem überein, was Sie heute Nachmittag 14.00 Uhr sagen. (Beifall Die Linke) Da sollten Sie sich vielleicht auch innerhalb der Koalition mal ein bisschen mit den Themen „Souveränität“, „Ich selbst kann darüber entscheiden, was mit meinen Daten passiert“ usw. usf. beschäftigen, weil unter anderem das Ausspähen von Social-Media-Accounts mit diesem neuen Polizeiaufgabengesetz, wie Sie es wollen, möglich ist, was Sie laut Ihrem Antrag, den Sie jetzt wiederum alle toll finden, allerdings ausschließen wollen. Das ist doch absurd, das ist doch widersprüchlich, was Sie hier machen. Deswegen war jetzt mal kurz das Durchatmen notwendig. Vielleicht für diejenigen auf der Tribüne: In diesem Antrag steht nichts Falsches drin. Es ist unglaublich, dass da sozusagen als solches nichts Falsches drinsteht, weil es sind so wunderschöne Wortzusammenstellungen darin wie „Vorzeigeland“, „Kraftschub“, „Ermöglichungskultur“ und Ähnliches mehr. Wunderbar. Ich weiß nicht, ob Sie das mit Chat-GPT ausgehandelt haben oder ob Sie in der Koalition zusammensaßen und dann mal überlegt haben: Welches neue zusammengesetzte Wort, das irgendwie im Bereich Digitalisierung relevant sein könnte und in diesen wunderschönen Antrag passt, der zwar null konkret regelt, aber gut klingt, können wir noch mit aufnehmen? Die drei Worte haben es auf alle Fälle geschafft. Es gibt noch ein paar weitere Worte, die es geschafft haben. Da steht nichts Falsches drin. Ermöglichungskultur und Kraftschub, das sind ja auch alles Sachen, zu denen kann man nicht so grundsätzlich Nein sagen. Kurz die Position von uns als Linke zu dem Antrag: Zuerst, in der letzten Legislatur – Herr Liebscher, nur falls Sie es vergessen haben sollten – war der damalige Minister, Ihr Minister der SPD, für die Digitalisierung zuständig. Also ja, da ist definitiv vieles nicht gelaufen, was hätte laufen können. Man kann es aber nicht so einfach wegschieben mit: Jetzt unter der Brombeere geht es los. Da müssten Sie auch mal kritisch reflektiert auf die fehlenden Aktivitäten Ihres damaligen Ministers schauen. Wir finden grundsätzlich die Formulierungen in diesem Antrag zutreffend. Allerdings fehlt uns, und das könnten wir jetzt anhand der einzelnen Punkte durchgehen, das konkrete Handeln dazu. Dann wird es an einigen Stellen wirklich schwierig, weil Sie vollkommen zu Recht betonen, dass Digital First gilt, aber nicht Digital Only. Ja, dem stimmen wir zu. Nur, wenn man will, dass Menschen weiterhin auch auf analoge Angebote zugreifen können, dann muss man das auch mit entsprechenden personellen Ressourcen untersetzen, beispielsweise in den kommunalen Verwaltungen. Das funktioniert halt nicht so: Ihr macht jetzt digital und analog, aber es gibt weder eine personelle Stärkung, noch gibt es entsprechende finanzielle Unterstützung zum Ausbau der digitalen Verwaltung. – Das wäre Punkt 1. Punkt 2: Wir halten es für notwendig, dass die soziale Teilhabe auch im Digitalbereich möglich wird. Und da reicht es nicht aus, richtige und gute und schöne Worte aufzuschreiben, sondern man muss auch mal überlegen: Wie machen wir das? Da geht es wieder darum, ob man finanzielle Ressourcen bereitstellt. Da geht es auch darum, was priorisiert man denn als erstes, und nicht nur einfach alles in einem Antrag zusammenzuschreiben, sich dazu noch schöne Worte auszudenken und das dann so zu verabschieden. Dann lassen Sie es doch mal konkret werden. Da haben Sie uns auch sofort an Ihrer Seite, weil wir das auch wollen, (Beifall Die Linke) aber nicht nur in schönen Hülsen, Phrasen – so richtig sie sein mögen –, sondern dann auch konkret. Dann mache ich es mal konkret: Wir wollten beispielsweise im Haushalt 2026/2027 zusätzliche Mittel verankern, um im Bereich der Erwachsenenbildung die Digitalisierung voranzutreiben. Das ist durch Sie abgelehnt worden, das wollten Sie nicht. Wir können auch an einen anderen Punkt gehen. Sie sprechen hier über die Cybersicherheitsagentur und dass es dafür endlich einen Plan bräuchte. In den Haushaltsverhandlungen 2026/2027, in denen wir mit Ihnen saßen, haben Sie uns dargestellt, Sie brauchen dringend noch 1,5 Millionen Euro extra, um den Plan umzusetzen. Was jetzt, haben Sie einen Plan oder haben Sie keinen Plan? Soll die Regierung jetzt den Plan erstellen oder hat die Regierung schon den Plan, den sie umsetzen muss, für den sie zusätzliche anderthalb Millionen Euro brauchte? Sie müssen doch mal ein bisschen konsistent bleiben in dem Politischen, das Sie hier vorne fordern und das Sie in Anträgen niederschreiben. Da ist die Cybersicherheitsagentur ein Beispiel. Ganz im Ernst, das hätte besser laufen können, da hätten Sie auch konkreter werden können. Und – um es noch mal an einer Stelle zu thematisieren – wir finden es immer gut, wenn Koalitionsfraktionen Dinge aufschreiben, die im Koalitionsvertrag schon enthalten sind. Das ist im Zweifelsfall ja auch eine Selbstvergewisserung: Ihr seid aber auch noch mit dabei, also das, worüber wir uns damals, als wir den Koalitionsvertrag geschmiedet haben, gemeinsam verständigt haben, das gilt auch im Jahr 2026 noch. Ja, das gilt im Fall der Digitalisierung scheinbar auch noch 2026. Aber vielleicht können wir die Zeit, die hier jetzt gerade draufgegangen ist, dafür nutzen, dass wir mal konkret an die Digitalisierung, an die Fortsetzung herangehen, dass wir mal konkret werden im Hinblick auf Förderung und Unterstützung von Open Source. Das ist übrigens etwas, das die Linke damals hier durchgesetzt hat. Da haben Sie uns sofort an Ihrer Seite. Uns reicht es aber nicht aus, nur schöne, richtige Worte aufzuschreiben, sondern wir wollen es auch konkret haben. Für das Konkrete sind wir jederzeit gesprächsbereit, aber dann braucht es ein bisschen mehr als tolle zusammengesetzte Worte wie „Ermöglichungskultur“ und „Kraftschub“. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Vielen Dank. Frau Abgeordnete Behrendt für die Fraktion des BSW.

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Nina Behrendt BSW

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Wer konkrete Verbesserungen im Alltag will, der braucht zuerst klare Leitlinien. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Kraftklub statt Kraftschub!) Dieser Antrag setzt den Rahmen für diese Umsetzung, Schritt für Schritt. Dieser Antrag ist ein klarer politischer Auftrag, und die genaue Ausgestaltung ist Aufgabe der Landesregierung. Digitale Endgeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, aber gleichzeitig wissen wir auch, dass die Skepsis gegenüber digitalen staatlichen Angeboten im Freistaat existiert, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wel- che Angebote?) denn wir liegen im digitalen Bundesdurchschnitt in den Grundeinstellungen unterhalb des Bundesdurchschnitts. Das ist fatal und das Vertrauen in die Digitalisierung ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Digitale Kompetenzen entscheiden über berufliche Chancen, wirtschaftliche Stärke und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. (Beifall BSW) Genau deshalb handeln wir jetzt. In diesem Antrag haben wir mit eingebracht, das Freiwillige Digitale Jahr zu schaffen. Hier wird ein Angebot geschaffen, das digitale Kompetenzen generationsübergreifend stärkt, dort, wo sie im Alltag und in der Arbeitswelt tatsächlich gebraucht werden. Hier geht es um wesentlich mehr als um einzelne Maßnahmen. Es geht um unser grundlegendes Verständnis von Digitalisierung. Sie ist kein Selbstzweck, kein Projekt für wenige, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe für alle. Digitalisierung muss den Menschen dienen. Sie soll Teilhabe ermöglichen, Orientierung geben und Vertrauen schaffen. Nur wenn digitale Angebote verständlich, barrierefrei und für alle nutzbar sind, wird Digitalisierung auch als Fortschritt wahrgenommen. (Beifall BSW) Wir sind noch weit davon entfernt, dass alle Bürger digitale Services sicher und selbstständig nutzen können. Digitale Kompetenzen sind eine Frage der Teilhabe. Das ist eine gesellschaftspolitische Verantwortung, und genau dafür stehen wir mit diesem Antrag. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verwaltung. Sie ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss modern, verlässlich und handlungsfähig sein. Digitalisierung soll Prozesse vereinfachen, Zugänge erleichtern und Bürokratie spürbar abbauen. Zentral ist dabei die digitale Souveränität Thüringens. Wir dürfen uns nicht dauerhaft von außereuropäischen Anbietern abhängig machen, das sagten Sie ja auch bereits. Genau das ist unser Ziel, dahin zu kommen. Wir wollen die Kontrolle über unsere Daten, unsere IT-Infrastruktur und zentrale Verwaltungsprozesse behalten. Genau das ist der Punkt, weswegen wir die Landesregierung auffordern, die Open-Source-Lösungen stärker zu nutzen, die Thüringer Verwaltungscloud weiter auszubauen, zentrale IT-Dienste gezielt weiterzuentwickeln und, ja, auch einen klaren Fokus auf Cybersicherheit zu setzen. Es ist ein Thema, das ganzheitlich betrachtet werden muss, das eine konkrete Strategie braucht und nicht von Insellösungen lebt. Einheitliche Standards sind notwendig, gemeinsam von Land und Kommune entwickelt. Diese schaffen Effizienz und Verlässlichkeit, auch und insbesondere für die kleineren Kommunen. Ja, auch die künstliche Intelligenz in der Verwaltung braucht definitiv klare Regeln. KI kann bei Routineaufgaben unterstützen – Transparenz, Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit und menschliche Entscheidungshoheit sind dabei verbindliche Leitplanken. Es ist so, dass der Bürokratieabbau nicht allein durch Gesetze gelingt. Es müssen funktionierende digitale Prozesse geschaffen werden. Davon profitieren insbesondere kleine und auch mittelständische Unternehmen. Digitale Sicherheit wird zu einem entscheidenden Standortfaktor. Wir brauchen eine Cybersicherheitsagentur, die Unternehmen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, etwa Kommunen, Energieversorger oder Kliniken, präventiv unterstützt und im Ernstfall als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. (Beifall BSW) Deshalb fordern wir in dem Antrag, über den wir heute beraten, die Landesregierung auf, mit der Konkretisierung eines Konzepts für eine solche Agentur schnellstmöglich zu beginnen. Das war auch das, was in der Haushaltsverhandlung besprochen wurde: eine Konzeptentwicklung. Meine Damen und Herren, dieser Antrag steht für mehr gesellschaftliche Teilhabe, für eine modernere, souveräne Verwaltung sowie für starke wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Eine Ausschussüberweisung ist unserer Meinung nach nicht erforderlich. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Lena Saniye Güngör

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Damit liegen mir nun vonseiten der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Das scheint korrekt zu sein. Dann frage ich die Landesregierung. Herr Minister Schütz, bitte. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Lin- ke: Kriege ich jetzt wieder Redezeit, Herr Schütz?)

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Steffen Schütz

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Heute wird es länger, sorry. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren auf der Tribüne, bevor ich Sie heute aus wiederum gegebenem Anlass – es gibt ja viele Irrungen und Wirrungen zum Thema „Digitalisierung“ – ausführlich unterrichten werde, möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, hier eine persönliche Bemerkung zu äußern. Vielleicht haben Sie es gehört, in Homburg an der Saar ist ein 36-jähriger Familienvater, ein Zugbegleiter, totgeschlagen worden, als er eine Fahrkarte kontrollieren wollte. Als Verkehrsminister des Freistaats Thüringen kann ich das hier in unserem Hohen Haus nicht unerwähnt lassen. Dieser Mord hätte auch in Thüringen passieren können. Wir haben auch ähnlich gelagerte Fälle in Thüringen erlebt, wo Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter, Mitarbeiterinnen in Bussen und Bahnen jeden Tag Gewalt und Hass ausgesetzt sind. Wir haben hier eine Verantwortung, alle miteinander, egal wo wir politisch stehen. Wir haben die Verantwortung, diesen Menschen gegenüber wachsam und achtsam zu sein. Ich werde das jedenfalls tun und diese Landesregierung ebenfalls. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich spreche jetzt zur Sache. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, digitaler Wandel ist für mich gleichbedeutend mit einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und souveränen digitalen Wertschöpfung. Herr Häußer, eine digitale Infrastruktur, die nicht nur den Anforderungen der Verwaltung gerecht wird, sondern auch die Gesellschaft und die Wirtschaft stärkt, ist in Thüringen bitter notwendig. Und, liebe Kolleginnen, bei all dem, was Sie eben gesagt haben, hätte ich mir gewünscht, dass da vielleicht auch noch ein Part kommt, wo nicht nur die Verantwortung der Landesregierung liegt, sondern wo Sie in den letzten Jahren selber versagt haben. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ich?) Nein, nicht Sie, Ihre Partei. Denn Sie tun ja so, als wären Sie nicht da gewesen. (Beifall BSW) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das habe ich nicht gesagt, Herr Schütz!) Als wir die Regierung übernommen haben, gab es drei Ministerien und eine Staatskanzlei, die sich um Digitalisierung gekümmert haben, und eine Digitalagentur, die mit 16 Mitarbeitern das Land digitalisieren sollte. Erkennen Sie den Fehler? (Beifall CDU, BSW) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ich habe den damals schon benannt!) Okay, ich habe Sie auch nicht persönlich gemeint. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Doch!) Nein. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Doch, Sie haben mich gerade persönlich angesprochen!) Okay. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: „Kolleginnen!“) Dieser Antrag, den die regierungstragenden Fraktionen heute einbringen, ist meiner Meinung nach tatsächlich ein wichtiger Schritt auf diesem Weg zu mehr Wertschöpfung, zu einer funktionierenden digitalen Infrastruktur und steht völlig im Einklang mit der Thüringer Digitalstrategie „Smart State“, die wir im Dezember verabschiedet haben. „Smart State“ sieht digitale Technologien nicht nur als Hilfsmittel, sondern als Grundlage für eine moderne, ja, auch resiliente und effiziente Verwaltung und Gesellschaft, weil Digitalisierung eben für uns kein Selbstzweck ist, sondern grundlegender Wandel, bei dem Technik, Organisation, Recht und auch Mindset zusammengedacht werden. Dieser Antrag berührt konkret zehn Themen, um die wir uns jeden Tag kümmern. Erstens: Wie sichern und stärken wir – Sie haben es angesprochen – digitale Souveränität? Ich kann da nur sagen, Sie gucken ja wahrscheinlich Fernsehen, lesen Zeitungen, vielleicht haben Sie gehört, wie die Vereinigten Staaten einen Richter, der unliebsam war, mit einem Datenboykott überzogen haben. Ich weiß nicht, wer von Ihnen Online-Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Ich möchte nicht, dass ich irgendwo international auf einem Flughafen stehe und plötzlich nicht mehr mitfliegen kann, weil meine Kreditkarten nicht funktionieren. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Einmal pro Woche! Flughafen Mallorca!) Wie bitte? Darauf würde ich jetzt ungern antworten, ich glaube, übrigens auch auf Mallorca, ja, genau. Niemand hier im Hohen Haus wird bezweifeln, dass wir gerade vor einer Zeitenwende stehen. Niemand wird bezweifeln, dass wir uns einem immensen Umbruch gegenübersehen. Die transatlantische Partnerschaft ist nicht mehr die verlässliche Basis, die sie über Jahrzehnte war. Dafür gewinnt – und das ist die gute Nachricht – die europäische Idee enorm an Bedeutung. Welche Auswirkungen das auf die Digitalisierung hat, ist meiner Meinung nach offensichtlich. Wir müssen, dürfen und werden die digitale Souveränität unseres Landes, unserer Wirtschaft und unserer Bürgerinnen und Bürger nicht länger anderen überlassen. „Smart State“ heißt, dass wir unsere IT-Infrastruktur, unsere Anwendungen und unsere Daten selbstbestimmt gestalten und kontrollieren. Zentrales Element ist die Thüringer Verwaltungscloud, die wir ausbauen werden. Thüringen ist im Ländervergleich bereits weit vorn, lieber Herr Waßmann. Wir sind nicht mehr Platz 16. Mit Open-Source-Technologien – Sie haben das zu Recht angesprochen –, wie sie in der Strategie beschrieben werden, wollen wir sicherstellen, dass unsere IT-Infrastruktur transparent, flexibel und nachhaltig ist. Aber es ist ein bisschen einfach, wie Sie es dargestellt haben. Open Source ist nicht das Allheilmittel. Unsere mittelständische Wirtschaft würden wir mit einer alleinigen Fokussierung auf Open Source komplett vom Wettbewerb abschneiden. Also müssen wir ein bisschen mehr nachdenken. Mit Open-Source-Technologien alleine wird es nicht gehen. Aber die Idee hinter unserer Verwaltungscloud ist ganz einfach: Leistungsfähige Technik, zentralisiert und hochverfügbar zur Verfügung stellen, den Betrieb maximal standardisieren und Werkzeuge zur Automatisierung und für den Selfservice der Nutzenden anbieten. Dabei ist dieses Konzept ganz ähnlich wie das, was die Hyperscaler weltweit auch machen, nur mit dem Unterschied, dass unsere Verwaltungscloud eine Cloud im eigenen Rechenzentrum ist. Damit behalten wir die vollständige Kontrolle über die Daten der Landesverwaltung. Das ist gut so und wichtig so. (Beifall BSW, SPD) Unserer Thüringen-Cloud liegt bis auf wenige Ausnahmen ein Open-Source-Software-Stack zugrunde, mit dem sogenannte Vendor-Lock-in-Effekte vermieden werden. Vendor-Lock-in-Effekte sind das, was wir alle nicht mögen. Wir haben irgendwo eine Software gekauft und werden die nicht mehr los, weil wir geknebelt werden. Genau das müssen wir verhindern. Das ist heute wichtiger denn je. Die digitale Souveränität endet aber nicht am Server. So werden wir auch Anstrengungen unternehmen, um auch auf den Arbeitsplatz-PCs Abhängigkeiten von den sogenannten Big Techs weiter zu reduzieren. Die Einbeziehung der Beschäftigten ist dabei nicht nur von entscheidender Bedeutung, sondern hat höchste Priorität. Übrigens ist das ein Ergebnis derer, die sich im Digitalbeirat regelmäßig treffen. Wenn Sie die mal fragen, und ich kann Ihnen das gern zur Verfügung stellen, welche Innensicht die haben und wie die die Arbeit dort bewerten, dann kommen wir da, glaube ich, sehr gut weg. Es zeigt sich, dass diese Idee eine gute war, und wir werden sie weiterverfolgen. Mit der Weiterentwicklung des Landesrechenzentrums erhöhen wir nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern wir bauen auch das Infosicherheitsmanagementsystem gezielt aus, um eine moderne, sichere und resiliente Verwaltung zu ermöglichen. Ja, auch das ist unverzichtbar, um die Cybersicherheit zu stärken. 2,5 Millionen Angriffe auf unsere Infrastruktur pro Jahr – die Bundesbank hat übrigens 2 Milliarden Angriffe – sind Gründe genug. Zweitens: Wie definieren wir gemeinsame IT-Standards? Völlig zu Recht thematisiert dieser Antrag die Notwendigkeit, IT-Standards für Infrastrukturanwendungen, Schnittstellen und Prozesse zu definieren. Ohne sie können wir eine effiziente Digitalisierung in der Landesverwaltung, in den Kommunen schlichtweg nicht vorantreiben. Thüringen arbeitet dabei mit anderen Bundesländern zusammen und ist in der FITKO engagiert. Wir werden dort wahrgenommen und wir werden dort auch als Innovationstreiber gesehen. Thüringen wird nicht nur ein Nehmerland werden, sondern auch ein Geberland. Wir arbeiten mit Baden-Württemberg, mit Hamburg, mit Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel im Bereich der Bauverwaltung, mit Sachsen-Anhalt, mit allen zusammen, die gewillt sind, das Rad nicht zweimal zu erfinden und schnell und effizient digitale Strukturen zu schaffen, von denen alle profitieren. Unsere Strategie betont bereits die Bedeutung gemeinsamer Standards. Aber eines muss auch klar sein. Digitalisierung ist nicht die heilige Kuh und ist auch nicht das Allheilmittel. Wir müssen – und das habe ich von Anfang an gesagt – uns auch die Prozesse, die wir digitalisieren wollen, insbesondere in den kommunalen Verwaltungen, tatsächlich mal angucken und überlegen, ob das vielleicht weg kann, ob wir das tatsächlich brauchen. Das tun wir beispielsweise als Landesregierung mit der Verwaltungsmodernisierung oder dem entsprechenden Gesetz, das wir gerade verabschiedet haben. Drittens: Wie können wir die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorantreiben? Ja, Herr Häußer, das Argument kann man so bringen, aber ich lasse es trotzdem nicht gelten, denn es gibt nichts, was ich mehr tue, als mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit Vertretern, mit Landräten aus den Kommunen, aus den Kreisen zu sprechen, wenn es darum geht, tatsächlich solche Strukturen zu schaffen. Wir sind da mehr, als es je zuvor jemand getan hat, mit denen im Gespräch und Sie können sie gern fragen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Unsere Strategie legt den Fokus auf Konsolidierung und Standardisierung. Ja, wir müssen Verwaltungsprozesse vereinheitlichen und effizienter gestalten. Das heißt, digitale Services endlich anbieten, den Bürgern zugänglich machen, ohne dabei ihre Bedürfnisse aus den Augen zu verlieren. Warum ist es eigentlich nicht möglich – bei jeder Bank, wenn Sie ein Konto eröffnen, kriegen Sie einen digitalen Identitätscheck –, dass mir das Einwohneramt schreibt: Ihr Pass läuft ab, wollen Sie einen neuen haben, sehen Sie noch so aus wie vorher, können wir das vielleicht digital machen? Das muss doch möglich sein und wir als Freistaat Thüringen wollen genau das ermöglichen. Dafür braucht es eine Ermöglichungskultur. (Beifall BSW, SPD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Und einen Kraftschub!) Das, finde ich, ist ein schönes Wort, auch wenn Sie das stört. Ja, das ist eine Kulturfrage, vor der wir stehen. Aktuell befinden wir uns übrigens im Bundesvergleich – lieber Herr Waßmann, liebes Geburtstagskind – mit der Verfügbarkeit digitaler Verwaltungsleistungen auf Platz 4. Wir waren mal 16., das ist Geschichte. Darauf können wir verdammt stolz sein, denn wir haben tolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tolle Teams, die sich dafür engagieren. (Beifall CDU, BSW, SPD) Wir wollen die Verfügbarkeit und wir werden die Verfügbarkeit weiter ausbauen. Die elektronische Wohnsitzanmeldung steht bereits in 100 Kommunen zur Verfügung. Der digitale Bauantrag wird, Gott sei Dank, bis Ende des Jahres in allen nachgeordneten Baubehörden verfügbar sein. Das ist dringend notwendig. Viertens: Wie können wir die Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung zentralisieren? „Smart State“ schlägt vor, die Koordination der Digitalisierung auf Landesebene zu stärken und so die Digitalisierung – Sie haben ja die Frage gestellt – sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene voranzutreiben. Der Antrag unterstreicht genau diesen Punkt, indem er die Einbindung aller relevanten Stakeholder fordert. Nur so kann und wird Digitalisierung im gesamten Freistaat möglichst reibungslos – es wird nicht reibungslos abgehen, das wissen wir alle – und effizient laufen. Fünftens: Wie beteiligen wir Gesellschaft und Kommunen? Zentrales Anliegen dieses Antrags ist die Einbeziehung der Gesellschaft und der Kommunen. Auch das ist gut so. Ohne Vertrauen und Akzeptanz geht es nicht. Wenn wir das aber ernst meinen, dann müssen wir die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbinden. Ja, es gibt ein Recht auf ein analoges Leben, und ja, es gibt viele Menschen, die Angst haben, die Angst vor KI haben, und diese Angst ist berechtigt. Wenn wir wollen, dass unser Land endlich besser funktioniert, müssen wir diese Ängste annehmen und aufnehmen und müssen daraus etwas Vernünftiges machen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ein smarter Staat hat die Perspektiven der Nutzenden, also der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Beschäftigten der Verwaltung bei der Entwicklung digitaler Leistungen immer im Blick. Wir haben das. Wer das ernst meint, sorgt dafür, dass digitale Angebote nicht nur technisch einwandfrei sind, sondern eben auch den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen entsprechen. Sechstens: Digital First oder Digital Only – was ist damit gemeint? Im Rahmen der Transformation von Verwaltungsdienstleistungen fordert der Antrag, Digital First zu denken und auf Digital Only zu verzichten, und auch das ist gut so. Ich unterstütze diese Haltung ausdrücklich. Digitaler Wandel kann und soll nicht an dem direkten Zugang zur Verwaltung und zu persönlichen Dienstleistungen vorbeigehen. Wenn die Menschen diese Leistungen nicht mehr abrufen können, wenn sie keine Ansprechpartner mehr haben, werden sie Digitalisierung eher als Geißel als als hilfreich empfinden. Digitale Kanäle zu erweitern, heißt jedoch auch, die analogen Optionen nicht zu vernachlässigen. Das tun wir. Siebtens: Wie stärken wir digitale Befähigung und Bildung? In vielen Verwaltungen, und das müsste Ihnen auch bekannt sein, Frau Kollegin, wenn Sie da Leute fragen, dann hören Sie so eine Auskunft: Digital heißt für uns acht Stunden PowerPoint, acht Stunden Excel. Das ist Digitalisierung in der Verwaltung in vielen Büros und Amtsstuben. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Aber nicht im Finanzamt!) Das heißt, wir brauchen eine Initiative für digitale Befähigung. Nur wer akzeptiert, dass Wissen Vertrauen schafft, kann Gesellschaft für die digitale Zukunft gewinnen. Dazu müssen wir in digitale Bildung investieren und sicherstellen, dass alle Menschen in Thüringen über die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen verfügen, um die Chancen der Digitalisierung aktiv zu nutzen. Das klingt wie Politikersprech, meint aber, dass es konkret darum geht, dass Menschen das Gefühl haben, sie kennen sich mit den Risiken und Nebenwirkungen nicht nur bei ihren Medikamenten aus, sondern eben auch bei der Digitalisierung, und dass sie gleichzeitig das Gefühl haben, dass sie auch wissen, welche Chancen und Möglichkeiten ihnen dadurch entstehen, und selber die Entscheidung treffen können, ob sie es nutzen oder ob sie lieber analog bleiben. Achtens: Wie sorgen wir für einen verantwortungsbewussten Einsatz von künstlicher Intelligenz? Ein Riesenthema! Dieser Antrag stellt zu Recht – aus meiner Sicht – fest, dass der Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung einer klaren rechtlichen Grundlage und transparenter Verfahren bedarf. Genau daran knüpft die Thüringer KI-Strategie an. KIVerordnung, DSGVO, datenrechtliche Regelwerke bilden einen Ordnungsrahmen. Was uns nicht passieren darf, ist, dass wir uns mit der DSGVO und diesem Ordnungsrahmen wieder handlungsunfähig machen. Die im Antrag geforderten Leitlinien für den verantwortungsvollen KI-Einsatz sind zentraler Bestandteil unserer Strategie, die wir im nächsten Digitalkabinett, also unmittelbar, beraten und beschließen. Wir wollen, dass KI ausdrücklich diskriminierungsfrei eingesetzt wird, (Beifall Die Linke) der menschlichen Entscheidungsfreiheit untergeordnet bleibt und den Vorgaben der DSGVO bzw. der KI-Verordnung landeseinheitlich entspricht. Im Sommer 2025 haben wir eine Musterdienstanweisung zum Einsatz generativer KI in der Landesverwaltung verabschiedet. Sie wird jetzt gerade, aktuell laufend, in den Ressorts in eigene Dienstanweisungen überführt. Damit übersetzen wir den rechtlichen Ordnungsrahmen in die Praxis. Gleichzeitig sieht die KI-Strategie aber auch die Einrichtung eines zentralen Koordinierungs- und Kompetenzzentrums KI vor, das rechtliche, technische und organisatorische Expertise bündelt, die Ressorts bei der Umsetzung unterstützt und konkret berät und für einheitliche Standards und verlässliche Verfahren in der Landesverwaltung sorgt. Flankierend werden Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten umgesetzt. Ja, Sie haben recht, das schafft noch keine neuen Mitarbeiter. Aber Ihnen ist auch klar, dass wir die Babyboomer, die 265, die wir in den nächsten zehn Jahren verlieren, nicht ersetzen werden. Also braucht es gerade die Digitalisierung und die KI. Das eine hat also mit dem anderen was zu tun. Thüringer Bürgerinnen und Bürger sollen Risiken und Nebenwirkungen – ich sagte es schon –, aber auch Chancen und Möglichkeiten kennen. Nur so werden wir Ängste abbauen. Nur so werden wir auch in den Dialog kommen und dieser Dialog ist bitter notwendig und wir stehen für eine transparente Kommunikation über die Auswirkungen der digitalen Gesellschaft, weil kaum jemand weiß, wohin uns das führen wird. Wir wissen das alle nicht. Ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht, aber wenn wir die Hoheit über die Prozesse behalten wollen, müssen wir uns weiterbilden, müssen wir uns Wissen aneignen und müssen wir dieses Wissen vermitteln. Und ja, um Gesellschaft und Kommunen stärker in die Digitalisierung einzubeziehen, müssen wir einen Maßnahmenplan haben, und den Plan haben wir. Das ist „Smart State“. Die Strategie haben wir gerade verabschiedet. Die flächendeckende Einführung eines NutzerFeedback-Systems für digitale Verwaltungsdienstleistungen ist zum Beispiel ein Baustein. Dieses System ermöglicht es, Bürgerinnen und Bürgern ihre Erfahrungen und Bedürfnisse direkt in den Entwicklungsprozess einzubringen, und es sorgt aber auch dafür, dass digitale Verwaltungsangebote stärker an den Anforderungen der Nutzer ausgerichtet werden. Last, but not least: Zehntens brauchen wir – Sie haben es angesprochen –, eine Cybersicherheitsagentur. Wir haben darüber im Ausschuss beraten. Der Antrag fordert die Prüfung einer Cybersicherheitsagentur für Thüringen, um die digitale Infrastruktur im Land zu sichern und eine zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit zu schaffen. Hierzu laufen bereits die Gespräche zwischen meinem Haus und dem Innenministerium, und ich glaube, wir sind auf der Zielgeraden. Wir sind uns einig darin, dass das Thema oberste Priorität hat und wir diese Herausforderung angehen müssen, um am Ende nicht mit leeren Händen dazustehen. Meine Damen und Herren, der Antrag „Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken“ setzt genau dort an, wo „Smart State“ uns hinführen will, zu einer zukunftsfähigen, souveränen und bürgernahen digitalen Verwaltung. Ich danke ausdrücklich allen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, auch den Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus. Lassen Sie uns gemeinsam die digitale Zukunft Thüringens gestalten, Wertschöpfung generieren – es ist bitter nötig – und den Weg für eine moderne, starke und vernetzte Gesellschaft ebnen. Platz 16 ist lange her. Danke. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Herr Minister Schütz, Sie haben jetzt 22 Minuten und 12 Sekunden gebraucht, vorgesehen ist eine Redezeit von 10 Minuten. Das heißt, je nach Bewertung, leider oder glücklicherweise darf ich den Fraktionen jetzt zusätzliche 12 Minuten und 12 Sekunden anbieten. (Zwischenruf Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur: Entschuldigung!) Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, Frau Abgeordnete König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, Zuschauerinnen am Livestream und die paar auf der Tribüne! Das ist das Schöne, bei Herrn Schütz kann man sich darauf verlassen, dass man immer noch zusätzliche Redezeit bekommt. Herzlichen Dank dafür. (Beifall Die Linke) 12 Minuten, mehr als 12 Minuten, das ist mehr als das, was wir normalerweise als Redezeit zur Verfügung haben. Jetzt nutze ich natürlich die komplette Zeit – nein, mache ich nicht. Vorab: Ich denke, dass ein Großteil derjenigen hier, wenn sie zugehört haben, vermutlich im Detail gar nicht verstanden haben, worum es geht. Das ist ein Teil der Digitalisierung, dass es oft genug nicht verständlich ist, worüber eigentlich gesprochen wird. Ich glaube, das wäre auch eine Aufforderung an diejenigen, die reden, da nehme ich mich nicht aus, dass wir mal versuchen, das, was wir benennen, kritisieren, vorhaben, planen, als notwendig erachten, so darzustellen, dass es für Leute, die sich noch nie mit Digitalisierung beschäftigt haben oder sich nicht ständig damit beschäftigen, auch nachvollziehbar ist. Eine zweite Sache: Jetzt wurde hier häufiger erwähnt, wie sehr die Kommunen hinterherhängen würden, dass sie mit Excel und PowerPoint arbeiten würden usw. Ich will auch mal ganz klar sagen, es gibt richtig viele Kommunen, die – was die Digitalisierung anbelangt – schon viel weiter sind, als das hier vom Rednerpult im Landtag manchmal suggeriert wird. (Beifall Die Linke) Die gibt es, ich kann Ihnen gern da auch die Positivbeispiele zeigen. Ich denke, dass andere auch Positivbeispiele kennen. Vielleicht wäre es auch mal gut, die zusammenzuholen, um diejenigen, die noch Nachhol-, Unterstützungsbedarf haben, dann entsprechend fortzubilden oder positive Sachen zu transformieren, also für andere Kommunen deutlich zu machen. Herr Schütz, heute sind es 420 Tage, dass Sie der zuständige Digitalminister sind. Man kann sich lange darüber aufregen und kritisieren, was die vorherige Regierung gemacht hat oder auch nicht gemacht hat. (Beifall CDU, BSW) Das ist supertoll, denn zumindest die CDU-Fraktion hat in der letzten Legislatur durch wenig geglänzt, aber insbesondere nicht dadurch, dass sie im Bereich der Digitalisierung so viele progressive, sinnvolle Anträge gebracht hätte. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Doch!) Herr Bühl, wir haben ja sowieso noch nachher ein Gespräch, da können Sie mir ja mal kurz die Anträge zeigen, mit denen die CDU-Fraktion sich im Bereich der Digitalisierung positiv hervorgetan hat. – Ich will nur darauf hinweisen, die CDU-Fraktion hat zum Beispiel nicht mit unterstützt, dass Open Source vorrangig hier in Thüringen, beispielsweise im Vergabeverfahren, eingesetzt wird. (Beifall Die Linke) Das ist etwas, das geht auf progressive Politik zurück und bestimmt nicht auf das, was die CDU in den vergangenen Jahren gemacht hat. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ihre progressi- ve Politik war ja die Schulcloud!) Verrückt, nicht? Deswegen nutzt die Schulcloud zum Glück auch niemand mehr. Seit Jahren nicht mehr. Zum Glück. (Zwischenruf Abg. Schütz, BSW: Oh ja, die Schulcloud, die war gut!) Zum Glück wurde diese schlimme Schulcloud abgeschafft. Und zum Glück gehen die Schülerinnen wieder mit Stift und Papier oder Kreidetafeln und Kreide in die Schule, denn das scheint ja dann zu funktionieren. Entschuldigen Sie, aber ich glaube, (Unruhe CDU) wenn man ehrlich wäre …

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Lena Saniye Güngör

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Frau Abgeordnete König-Preuss, ich muss sie leider einmal unterbrechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass alle so emotional bei der Debatte sind. Es ist kein Dialog, aktuell hat Frau König-Preuss das Wort und es gibt hier noch genug Redezeit.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Genau. Sie haben alle noch 12 Minuten. Wenn man ehrlich wäre, dann würde man sagen, die Schulcloud wurde damals in einer hochkritischen Phase eingeführt – vielleicht erinnern Sie sich noch, wann das war. Ja, da gab es viel zu kritisieren. Das haben auch wir gemacht, das hat das Ministerium übrigens selber auch gemacht. Aber da muss man auch mal ein bisschen ehrlich sein und sagen, an welchen Stellen was gut gemacht wurde, dass es immerhin in Zeiten der Pandemie überhaupt noch eine Möglichkeit gab, auch entsprechend Schülerinnen zu erreichen. Ein weiteres Problem, das mit der Schulcloud damals offensichtlich geworden ist, ist, dass die Einführung der Schulcloud als solches überhaupt nicht ausreicht, um Teilhabe, die auch Sie jetzt in diesem Antrag mit formuliert haben, entsprechend zu regeln. Wenn man das Geld nicht hat, kann man auch nicht teilnehmen am digitalen Unterricht. Da fehlt aber in Ihrem Antrag jegliche Maßnahme dazu. Man kann doch nicht einfach nur von Teilhabe reden und nicht parallel auch dafür sorgen, dass diejenigen, die wenig Finanzen zur Verfügung haben, das auch nutzen können, das auch umsetzen. Nur mal, um so ein Beispiel zu bringen. Sie haben auch, Herr Schütz, aber auch die Rednerinnen aus der Koalition, gesagt, Sie fänden es so wichtig und so relevant – sehen wir auch so –, dass staatliches Handeln transparent bleibt. Da haben Sie uns absolut an Ihrer Seite. Dann ziehen Sie das Entlastungsgesetz zurück, (Beifall Die Linke) zumindest an der Stelle, wo Sie im Transparenzgesetz – was in Deutschland übrigens ein sehr progressives ist – vorhaben, entsprechende progressive, transparente Möglichkeiten wieder zurückzunehmen. Es ist wieder dasselbe. Sie erzählen in den letzten Tagen zum Entlastungsgesetz das eine. Sie haben vor, da etwas abzuschaffen. Dann stellen Sie sich heute hier hin und sagen, Sie sind für Transparenz. Das ist eine Widersprüchlichkeit, das ist inkonsistent. Inkonsistente Politik, inkonsistente Rhetorik, inkonsistente Reden, (Beifall Die Linke) die von Ihnen hier kommen. Und das Letzte (Zwischenruf Abg. Schütz, BSW: Das war doch schon das Letzte!) – nein, und das entscheiden im Übrigen auch nicht Sie, Herr Schütz. Ich weiß, dass es Männern oft schwerfällt, Frauen Entscheidungen selber treffen zu lassen. (Zwischenruf Abg. Schütz, BSW: Mir fällt es schwer, den Vorwurf hinzunehmen, dass ich zu lange geredet und dabei niemand etwas verstanden hätte!) Entschuldigung, Sie sollten zuhören, Herr Schütz, bevor Sie irgendetwas unterstellen. Das sollten Sie wirklich. Vielleicht lesen Sie sich die Reden noch mal durch. Vielleicht funktioniert das besser. Die Brombeerkoalition hatte versprochen, dass die Thüringen-App bis zu den Sommerferien 2026 an den Start geht. Wir sind jetzt im Februar 2026, die App ist noch nicht mal ausgeschrieben. Sie versprechen relativ viel – und von den Versprechungen gibt es auch einige, die wir sofort mit unterstützen würden, wenn sie denn real werden würden –, aber es reicht nicht aus, richtige Dinge anzukündigen. Man muss sie auch machen, und dahinter bleiben Sie gerade zurück. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Ich habe keinen Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen. Das scheint so korrekt zu sein. Dann kommen wir direkt dazu, über den Antrag selbst abzustimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU – aus verschiedenen Stellen im Raum, ich habe es registriert. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke. Damit hat der Antrag eine Mehrheit gefunden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe nun auf Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2791 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Ja. Herr Abgeordneter Thomas, bitte.

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Jens Thomas Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Windbeteiligungsgesetzes greifen wir ein zentrales Problem der Energiewende auf, das in der politischen Debatte oft benannt, aber viel zu selten konsequent gelöst wird: die Frage der Akzeptanz vor Ort. Thüringen steht wie alle Bundesländer vor der Aufgabe, den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen. Das ist klimapolitisch notwendig, energiepolitisch geboten und wirtschaftlich sinnvoll. Windenergie ist dabei eine tragende Säule. Gleichzeitig erleben wir aber, dass der Ausbau gerade dort stockt, wo Menschen das Gefühl haben, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird und andere profitieren, während sie selbst mit den Auswirkungen leben müssen. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an. Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks ist erst 2024 in Kraft getreten. Es war ein richtiger Schritt, Kommunen finanziell an der Windenergie zu beteiligen, aber die Praxis zeigt inzwischen sehr deutlich, dass die Beteiligung der Gemeinden allein nicht ausreicht, um Akzeptanz dauerhaft zu sichern, denn Windenergieanlagen verändern das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen, sie prägen Landschaftsbilder, sie sind sichtbar und hörbar und sie betreffen eben nicht abstrakt die Kommune, sondern ganz konkret die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort. Bislang ist es so: Wirtschaftlich profitieren vor allem Projektgesellschaften, Betreiber und Flächeneigentümer. Das geltende Gesetz sieht seit 2024 zudem eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden vor, verbunden mit der Verpflichtung, diese Mittel zur Steigerung der Akzeptanz bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern einzusetzen. Das ist richtig und wichtig. Gleichzeitig zeigt die Praxis aber, dass diese mittelbare Beteiligung über kommunale Projekte allein oft nicht ausreicht, um Akzeptanz dauerhaft zu sichern, denn für die unmittelbar betroffenen Menschen gibt es bislang keinen Anspruch auf eine direkte finanzielle Teilhabe an der Wertschöpfung der Windenergie. Unser Gesetzentwurf schießt genau diese Lücke. Wir schlagen vor, die bestehende kommunale Beteiligung konsequent zu erweitern und verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten für die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner einzuführen – nicht freiwillig, nicht als Goodwill einzelner Vorhabenträger, sondern als klar geregelten Bestandteil des Landesrechts. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, den Ausbau der Windenergie zu erschweren oder zu verzögern. Im Gegenteil, Akzeptanz ist der Schlüssel für schnellere Verfahren und weniger Konflikte. Wer frühzeitig beteiligt wird und konkret von der Wertschöpfung profitiert, ist eher bereit, den Ausbau mitzutragen. Andere Bundesländer sind diesen Weg längst gegangen. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern haben Regelungen geschaffen, die über reine Kommunalbeteiligung hinausgehen. Thüringen darf hier nicht zurückbleiben. Eine bundesweite Lösung ist nicht in Sicht, also müssen wir auf Landesebene handeln. Der Gesetzentwurf ist dabei bewusst pragmatisch und ausgewogen angelegt. Er verpflichtet Vorhabenträger dazu, mit Standort- und betroffenen Gemeinden über eine Beteiligungsvereinbarung zu verhandeln, die auch die Einwohnerinnen und Einwohner einbezieht. Gleichzeitig lässt er Spielräume bei der Ausgestaltung. Unterschiedliche Beteiligungsmodelle von Bürgerenergie über Nachrangdarlehen bis hin zu pauschalen Zahlungen oder vergünstigten Stromtarifen sind möglich. Es geht nicht um ein starres Modell, sondern um passgenaue Lösungen vor Ort. Wichtig ist uns außerdem: Wo keine Einigung zustande kommt, darf Beteiligung nicht ins Leere laufen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf eine verbindliche Ersatzbeteiligung vor. Sie stellt sicher, dass sowohl Gemeinden als auch Bürgerinnen und Bürger tatsächlich profitieren und dass Beteiligung nicht vom guten Willen Einzelner abhängt. Meine Damen und Herren, die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie als gemeinschaftliches Projekt verstanden wird. Sie braucht Akzeptanz, Fairness und eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung. Genau dazu leistet dieser Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag. Wir stärken die Menschen vor Ort, wir stärken die Kommunen und wir stärken damit letztlich auch den Ausbau der Windenergie in Thüringen. Deshalb bitten wir um eine sachliche Beratung und Unterstützung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Vielen Dank für die Begründung. Bevor ich nun die Aussprache eröffne, möchte ich noch mal alle sehr höflich darum bitten, egal ob in den Reihen der Abgeordneten oder auf den Regierungsbänken, dass das, was über eine kurze Absprache hinausgeht und vielleicht als intensiveres Gespräch bezeichnet werden könnte, angemessenerweise vor den Sitzungssaal verlegt wird, sodass wir hier der Debatte sinnvoll folgen können. Als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Augsten für die Fraktion des BSW das Wort. Bitte schön.

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Dr. Frank Augsten BSW

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich spreche nicht für die BSW-Fraktion, sondern für die drei Koalitionsfraktionen, um das gleich richtigzustellen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin, glaube ich, nicht bekannt dafür, dass ich in dieses Muster verfalle, wenn es einen linken Antrag gibt, zu sagen, ihr hättet doch zehn Jahre Zeit gehabt, das besser zu machen, aber diesmal mache ich mal eine Ausnahme. (Beifall BSW) Ich beziehe mich auf eine Pressemitteilung von dem von mir geschätzten Kollegen Jens Thomas, ich glaube, vom 24.01., wo er doch ziemlich heftig mit der Landesregierung ins Gericht geht. Ich zitiere mal daraus: „Thüringen hingegen bleibt bundesweit Schlusslicht beim Windenergieausbau. Das Problem sind also nicht die Flächenziele, sondern deren mangelhafte Umsetzung.“ Alles richtig, wir sind nicht nur bei Windkraftausbau auf dem letzten Platz. Das erinnert an die Diskussion vorhin bei der Digitalisierung. Wir sind das einzige Bundesland, das keine Agri-Photovoltaikanlage aufs Feld gebracht hat. Auch das ist etwas, was nicht dafürspricht, dass hier gut gearbeitet wurde. Ich will es mal auf den Punkt bringen. Wir haben, also nicht wir, sondern die zwei Landesregierungen haben extra ein Energieministerium geschaffen, weil man Frau Siegesmund, glaube ich, nicht so viele andere Kompetenzen zugetraut hat. Das waren zehn Jahre verlorene Zeit für die Energiepolitik. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das war doch mal deine Vorsitzende!) Das waren zehn Jahre wirklich energiepolitischer Tiefflug mit dem Ergebnis, dass das, was für die Digitalisierung zutrifft, genauso für den Ausbau der erneuerbaren Energien zutrifft. (Beifall BSW) Unser letzter Platz, das klingt vielleicht unsexy, aber das hat unglaubliche Auswirkungen auf die Wirtschaft in Thüringen. Während andere Bundesländer dafür werben, dass sich die Wirtschaft die Energie im Prinzip vor Ort schafft, nämlich Windenergieausbau ganz stark fördern, und andere Länder sich darum bemühen, Rechenzentren zu errichten, weil damit Geld verdient werden kann, sind wir in Thüringen auf dem besten Weg, auch noch zu einem Stromimportland zu werden, weil wir in den letzten zehn Jahren unsere Hausaufgaben nicht gemacht haben. Meine Damen und Herren, die Lage ist wirklich dramatisch, wobei die Linke damit natürlich dann recht hat: Das ganz Entscheidende für das, was in den nächsten Jahren vor uns liegt, ist die Akzeptanz vor Ort. Ja, und da hat Herr Thomas in seiner Pressemitteilung auch einen Punkt gemacht. Er hat als Überschrift für die Pressemitteilung geschrieben: „Allein auf weiter Flur: Thüringens Sonderweg bei der Windenergie ohne Unterstützung der Länder“. Ja, das ist leider so. Wir sind da auf uns allein gestellt, weil alle anderen Länder sich über das wundern, was wir hier in Thüringen diskutieren. So, dann kommen wir mal zu dem Antrag. Ich sage noch einmal: Wichtigster Punkt ist die Akzeptanz vor Ort. Wir können keinen Energieausbau durchführen, wenn wir nicht die Leute bei uns vor Ort haben. Wir haben mit dem Errichtungsgesetz gezeigt, wie wir uns das vorstellen. (Beifall BSW) Auch da gab es unterschiedliche Auffassungen: Windenergie im Wald, ja oder nein? Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden, in dem wir gesagt haben: Ja, Windenergie im Wald von ThüringenForst, aber dann nur unter Beteiligung der Gemeinden mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Das ist der Weg, den wir aufgezeigt haben, und der gilt natürlich auch für alles, was im Energiebereich in Zukunft gefragt ist. Die Stimmung vor Ort ist eine Katastrophe. Ich war Stadtrat, ich bin da wirklich aus dem Stadtrat in Blankenhain ausgetreten oder habe mein Mandat zurückgegeben, weil ich die persönlichen Bedrohungen nicht mehr ausgehalten habe. Machen wir uns nichts vor, was da im Land, in Thüringen, los ist: Mandatsträger werden bedroht, Bürgermeister trauen sich nicht mehr, ihre Meinung zu sagen, Flächenbesitzer sind hier also wirklich Bedrohungen und Verunsicherung ausgesetzt. Herr Reindl, der Chef von der TEAG, hat es auf den Punkt gebracht. Den rufen jede Woche mehrere Unternehmen an, die sagen, wir würden gern die erneuerbaren Energien in Thüringen nutzen, aber wir werden eben wirklich von der Bevölkerung vor Ort so was von verunsichert, wir trauen uns gar nicht mit den Vorstellungen über unsere Energieversorgung, die wir haben, an die Öffentlichkeit zu gehen. Ein unhaltbarer Zustand und wir wissen, wer daran schuld ist. Die sitzen nämlich da drüben. (Beifall BSW) Sechs, sieben Wochen vorher gab es den großen Aufruf beim Landesparteitag der AfD: Die restlichen 10 Prozent, die wir für die absolute Mehrheit brauchen, holen wir uns bei den Windkraftgegnern. So etwas erleben wir in ganz Deutschland nicht. Sie machen da einen wirtschaftspolitischen Blindflug zulasten des Landes, der sich wirklich gewaschen hat. (Beifall BSW) (Heiterkeit AfD) (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Und das sagt ein Grüner! Lächerlich!) Na ja, wissen Sie, man fragt sich ja manchmal: So wenig wirtschaftspolitische Kompetenz kann man doch gar nicht haben! (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ganz dünnes Eis!) Und da fällt mir ein, was ich vor 10, 15 Jahren schon mal erlebt habe. Ich kann mir nur vorstellen, dass sie die Vorhut sind für die, die sich vor erneuerbaren Energien fürchten. Das sind die, die mit Erdöl, mit Erdgas, mit Kohle, Braunkohle (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Von der Natur gegeben!) – nicht, Frau Hoffmann, super Landschaften mit Braunkohle? – Geld verdienen wollen und denen die erneuerbaren Energien natürlich das Geschäft versauen. Ich habe auch den Verdacht, dass Sie, weil Sie Atomkraftwerke bauen wollen in Thüringen, möglicherweise auch mit dieser Lobby unter einer Decke stecken. Ich wünsche Ihnen schon mal viel Spaß bei Ihren aufgehetzten Bürgerinitiativen. Statt Windkraftanlagen Atomkraftwerke in Thüringen – viel Spaß nachher mit den Bürgerinitiativen! (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Wer hat das gesagt?) In jeder Rede wird auf die Frage, wo kommt die Energie her, gesagt: Atomkraftwerke. Wir wollen Atomkraftwerke bauen in Thüringen. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD) Doch, ich habe es dort liegen. Jetzt aber zum Antrag: Ich habe jetzt ziemlich weit ausgeholt, weil zu dem Antrag nicht viel zu sagen ist. Wir haben uns natürlich mit dem Energieministerium kurzgeschlossen, weil wir da immer die rechtliche Bewertung vornehmen lassen. Das Ministerium sagt, es ist ein ziemlich dünner Antrag. Es gibt ein paar Punkte, die wir auf jeden Fall unterstützen würden, aber insgesamt gibt es doch sehr starken Bürokratieaufwuchs, den wir ablehnen. Beteiligungsformen werden aus unserer Sicht eher beschnitten. Man müsste da eigentlich mehr Innovation und mehr Flexibilität an den Tag legen, denn es gibt ja diese guten Beispiele in Thüringen. Da möchten wir nicht, dass die beschnitten werden, im Gegenteil, dass das die Best-Practice-Beispiele für die Zukunft werden. Wir kommen als Koalitionspartner zu einer anderen Auffassung. Das Ministerium hat geschrieben: keine gute Grundlage für ein Gesetz, müssen wir eigentlich gar nicht unterstützen. Aber wir glauben – nicht nur weil wir alle brauchen, alle progressiven Kräfte im Bereich „erneuerbare Energien“ –, dass dort auch einige Dinge drin sind, über die wir tatsächlich intensiv diskutieren müssen. Deswegen schlagen wir vor – als die drei Koalitionspartner –, dass wir diesen Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten überweisen, um ihn dort zu beraten. So ähnlich wie beim Errichtungsgesetz ThüringenForst erhoffen wir uns eine sehr gute Diskussion, mit dem Ergebnis, dass wir ein sehr gutes Gesetz vorlegen können. Letzte Bemerkung: Wir würden auch deswegen gern damit in den Ausschuss gehen, denn wenn wir den Eindruck haben, dass das Thüringer Energieund Klimaschutzgesetz zu lange braucht, dann haben Sie wieder recht. Wir müssen möglicherweise als Gesetzgeber dafür sorgen, dass wir die Beteiligungsgesetzgebung vorziehen. Wir hoffen, dass wir das gemeinsam in ein Gesetz packen können. Aber Sie haben völlig recht: Die Bürgerbeteiligung ist einer der wichtigsten Punkte in diesem Prozess. Deshalb der Antrag von uns: Überweisung an den Ausschuss. Und dann hoffe ich auf eine gute Beratung. Vielen Dank. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Das war eine Punktlandung. Dann sind nun für die AfD-Fraktion zwei Abgeordnete gemeldet, zunächst Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Nadine Hoffmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, das Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks hat eine interessante Geschichte, deswegen will ich zuerst auf diese eingehen. Es war eine der letzten verabschiedeten Initiativen der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen, im Juli 2023 eingebracht und dann im Juni 2024 mit einem knappen Ergebnis beschlossen. Es gab damals 37 Jastimmen von Rot-Rot-Grün und 35 Neinstimmen von der AfD, Teilen der CDU und der FDP. Warum nur 35 Neinstimmen? Das lag daran, dass bei der von uns beantragten namentlichen Abstimmung sieben Abgeordnete der CDU auf wundersame Weise fehlten, was dann selbst die Presse nicht ignorieren konnte. Das nächste interessante Detail der Genese ist, dass der Gesetzentwurf, der in den Ausschuss damals reinkam, „Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks“ hieß, der Gesetzentwurf, der aus dem Ausschuss herauskam, den Titel trug: „Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks“. In der Zwischenzeit wurden mündliche und schriftliche Anhörungen beantragt, die es in sich hatten, denn das rot-rot-grüne Gesetz wurde von vielen Anzuhörenden verrissen, weil es unrealistisch, unpraktikabel, überbürokratisch ist und weil es einen Flickenteppich hervorruft. Die propagierte Akzeptanz für die Windenergie wurde bezweifelt, und das Gesetz widerspricht der Konzentrationsplanung von Windenergie. (Beifall AfD) Ich verweise auf die Zuschriften der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen und von Bürgerinitiativen. Aus einer von diesen will ich zitieren: „Wer noch mehr Windräder will, ist nicht wählbar! (Beifall AfD) Dieses Plakat hängt seit der letzten Landtagswahl an unserer Dorflinde im Ortskern von Oberstadt. Zu dieser eindeutigen Botschaft stehen wir weiterhin uneingeschränkt.“ Und weiter: „Sie“ – die Landesregierung – „ignoriert den Wählerwillen und sie treibt eine weitere Spaltung der Gesellschaft voran. Wo bisher Bürgerinitiativen und Kommunalverwaltungen an einem gemeinsamen Strang zogen, setzt man nun auf Interessenkonflikte.“ Im ländlichen Raum weiß man, Herr Augsten, dass die Windindustrie keine Antwort auf den Klimawandel ist, sondern eine Antwort kann nur in Aufforstung, Renaturierung und Ressourcenschonung bestehen. (Beifall AfD) Im Ausschuss wurde am Entwurf gefeilt und gestrichen, sodass nunmehr nur noch die Beteiligung der Kommunen übrigblieb. Dies, so titelte die Funke Mediengruppe – ich meine, es war Elmar Otto –, war der Kompromiss zwischen Linke und CDU, damit das Gesetz im Ausschuss die letzte Hürde nehme. Man könnte glatt auf den Gedanken kommen, dass die Abstinenz etlicher CDU-Abgeordneter damals bei der Abstimmung dann das Überwinden der allerletzten Hürde ermöglicht hat. (Beifall AfD) Jetzt also unternimmt die Linke einen Versuch, einen Teil des vorher aus dem Gesetzentwurf Gestrichenen wieder hineinzuformulieren. Das ist zumindest konsequenter als das Verhalten der CDU, deren Sprecher, Thomas Gottweiss, damals von einer – Zitat – „Grundskepsis“ dann zum Fehlen bei der Abstimmung umgeschwenkt ist. (Beifall AfD) Aber das Linke-Vorhaben ist dennoch zu kritisieren, denn es ist der nächste Versuch, die Thüringer Heimat an Windenergie-Lobbyisten zu verkaufen, indem man die finanzielle Not der Kommunen und der Bürger missbraucht. (Beifall AfD) Sehen wir uns mal an, was der ideologische Irrlauf namens Energiewende gebracht hat, nämlich den Ausbau wetterabhängiger Energieerzeugung bei gleichzeitigem Abbau regelbarer Energieerzeugungsträger. Nebeneffekt: hohe Energiepreise. (Zwischenruf Kummer, Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten: Regelbar?) Das macht uns kein Land der Welt nach, so blöd sind die anderen Staaten eben nicht. Allein in Thüringen sollen über 36.000 Hektar für die Windenergie ausgewiesen werden, auch im Wald. Das Landschaftsbild wird verschandelt, die Natur zerstört. Das reicht Ihnen offensichtlich nicht. (Beifall AfD) Jetzt macht man sich die politisch verursachte Fehlfinanzierung der Kommunen wieder zunutze, um angeblich Akzeptanz schaffen zu wollen, statt dafür zu sorgen, dass die Kommunen und die Bürger finanziell ordentlich aufgestellt sind. Das ist ziemlich link. Aber die Natur ist nicht verkäuflich, sie wird allenfalls einer absurden Energiepolitik dargebracht. Und die Hohepriester des Irrsinns nennen sich selbst Demokraten, während sie den ländlichen Raum in Thüringen der gierigen Windlobby opfern. (Beifall AfD) Um den Kommunen und Bürgern die Naturzerstörung schmackhaft zu machen, wurden in der letzten Legislatur und auch heute wieder, zumindest im Gesetzentwurf, viele Euro bemüht, die dank des Gesetzes angeblich herausspringen würden. Bei einer laut Bundesnetzagentur in Thüringen durchschnittlichen Auslastung von Wind-an-Land-Anlagen von 20 Prozent wegen der geringen Windhöffigkeit springen aber die proklamierten Euro nie und nimmer heraus. Aber Fakten stören Ideologen ja nicht. Es bleibt also dabei: Sie zeigen mit diesem Machwerk eindrucksvoll, dass Ihnen die Umwelt nicht nur nichts bedeutet und Sie keinen Wert auf den ländlichen Raum legen, sondern dass Sie die Natur für verkäuflich und die Menschen für käuflich halten und Sie bewusst Konflikte herbeibeschwören wollen. (Beifall AfD) Unredlich ist es dann, von Akzeptanz zu reden, aber das Nein der Bürger vor Ort gegen die Windindustrie nicht zu akzeptieren. Lassen Sie den ländlichen Raum in Ruhe! Gekaufte Akzeptanz gibt es nicht. (Beifall AfD) Die Annahme, dass die Natur verkäuflich ist und die Menschen käuflich sind, wird an der Realität scheitern. Ich will nun konkret auf ein paar Sätze des Gesetzentwurfs eingehen. In Artikel 1 wird der lokale Stromtarif bemüht, den Anzuhörende in der letzten Legislatur als nicht realisierbar beschrieben haben. Dann soll es ein Angebot über den Kauf von Windenergieanlagen geben, die jede für sich Millionen kosten dürfte. Wo die Linken die Reichen sonst woanders verorten, sind die wohl nun im ländlichen Raum angesiedelt. Die Millionäre sind aber ihre Windbarone, die sich seit Jahren mit Subventionen mästen. Dann soll § 6, also die Ausgleichsabgabe, geändert werden. Hier ist übrigens von der tatsächlich eingespeisten Strommenge die Rede und von der fiktiven. Vermutlich wissen auch Sie von den Linken oder zumindest Ihr Referent, dass sich tatsächlich eingespeiste Strommengen im unteren Prozentbereich befinden. Die Ausgleichsabgabe soll nach 20 Jahren oder der Außerbetriebnahme der Anlage enden. Wer kommt dann für den Rückbau auf? Die Gemeinde? Man weiß es nicht. So viel zu dem, was, geht es nach links, zukünftig sein soll. Wie das aktuelle Gesetz wirkt, dazu habe ich die neue Landesregierung befragt – Drucksache 8/383. Frage: „Welche Kommunen profitieren nach Kenntnis der Landesregierung […] in welcher Höhe von den Einnahmen durch die entsprechenden Windenergieanlagen?“ Antwort: „Die Landesregierung erhebt keine entsprechenden Daten zu einzelnen Windenergieanlagen und kann daher keine Angaben dazu machen, welche Kommunen in welcher Höhe von Einnahmen im Rahmen des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks […] profitieren.“ – gezeichnet Minister Kummer. Das war im Januar 2025. Das ist interessant, weil laut einer Meldung der dpa im Januar 2026 basierend auf Aussagen des Ministers Kummer – derselben Person! – 40 Gemeinden in Thüringen Einnahmen aus Windenergie auf Grundlage des Gesetzes erhalten. Vielleicht kann ja die Landesregierung bei ihrer Rede dann ausführen, wie es zu diesem Widerspruch kommt. Ich lege zumindest Wert auf mein parlamentarisches Fragerecht und möchte auch der Landesregierung empfehlen, dass sie darauf Wert legt. (Beifall AfD) Jetzt noch kurz zu Herrn Augsten: Ich war ja schon fast froh, dass Sie hier diesmal nicht mit dem Klimawandel ankamen. Dann kommen Sie mit der Nummer „AKW in Thüringen“ – haben wir nie gesagt, aber ist egal. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke) Ja ja, Herr Schubert, VEB Windrad. (Heiterkeit und Beifall AfD) Aber was ich dann wirklich verräterisch oder entlarvend fand, dass Sie sagen, dass sich die Gemeinderäte oder die Stadträte vor Ort von den Leuten verunsichert fühlen. Die Leute sind die Wähler. (Beifall AfD) Sie geben damit zu, dass die Interessen der Wähler, der Leute vor Ort, durch diese Stadträte nicht vertreten werden. Dann brauchen Sie sich auch nicht um die Umfragewerte kümmern. Das sind die Leute vor Ort, die wollen das nicht, und deren Nein ist zu akzeptieren. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Ich weise noch mal darauf hin, dass Zwischenrufe seitens der Regierungsbank nicht vorgesehen sind. Es gibt jetzt noch Redezeit für die AfD-Fraktion. Es waren zwei Personen gemeldet, deswegen frage ich nach, ob das genutzt werden soll.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste aus nah und fern! Ja, Herr Augsten, das ist wieder mal witzig, was Sie hier erzählt haben, denn Deutschland musste die letzten drei Jahre Nettostrom importieren. Davor haben wir teilweise Strom exportiert, aber das teilweise auch gegen Gebühr, also wir haben daran nichts verdient. Und das ist eine ganz klare Ursache nur von Ihrer oder von der von Ihnen bevorzugten Energiewendepolitik. Das führt ins Nirgendwo, sie zerstört einfach nur unsere Industrie und unseren Wohlstand. (Beifall AfD) Eines ist klar: Wenn hier in einem Gesetzentwurf um Akzeptanz der Bürger gebeten wird, dann ist Vorsicht an der Bahnsteigkante angesagt, besonders wenn es um ideologische Sachverhalte geht, und das ist bei diesem Gesetz ja der Fall. Es geht ja um die sogenannte Klimaneutralität. Klima ist die Statistik von verschiedenen Wetterdaten über mindestens 30 Jahre. Wie man eine Neutralität zu einer Statistik herstellt, ist mir völlig unbegreiflich. Es geht auch überhaupt nicht. Warum sollen denn diese Akzeptanzmaßnahmen ergriffen werden? Ganz einfach: Damit Ihre Windenergie-Oligarchen weiter Milliarden scheffeln können. Das ist eine Umverteilung von unten nach oben, denn alle Mitglieder, alle Steuerzahler, alle Stromzahler müssen diesen Reichtum bezahlen und abknapsen. Sie kommen kaum über die Runden. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Atom- müll …!) Sie wollen aber dafür sorgen, dass wenigstens der normale Bürger noch einen kleinen Lolli von dem abkriegt, weil ihm das große Eis dafür weggenommen wird.

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Ja, vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Für die Linksfraktion habe ich jetzt noch eine Meldung von Herrn Abgeordneten Thomas gesehen.

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Jens Thomas Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir haben wieder ein Beispiel erlebt, Herr Dr. Dietrich, dass Sie den menschengemachten Klimawandel doch wieder irgendwie abstrakt geleugnet haben. (Unruhe AfD) Ja, das erleben wir jedes Mal von Neuem und täglich grüßt das Murmeltier. (Beifall Die Linke) Der Umbau unserer Energieerzeugung ist eben keine ideologische Frage, sondern eine schlichte Notwendigkeit. Auch wenn Sie es ignorieren, die Folgen des Klimawandels sind stets Realität, auch in Thüringen: zunehmende Dürreperioden, Waldschäden und Extremwetterereignisse. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wetter, das nicht mehr existiert! Siehe draußen!) Wetter ist nicht Klima, Herr Dr. Dietrich. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Erst vor zwei Wochen haben wir im Umweltausschuss eine besorgniserregende Präsentation zu den Prognosen von Trockenheit und Starkregen erhalten. Einerseits stehen wir vor massiven Herausforderungen bei der Wasserversorgung, insbesondere in der Landwirtschaft. Weite Teile Thüringens werden künftig klimatische Bedingungen aufweisen, die wir bislang aus Südfrankreich kennen. Andererseits steigt zugleich die Wahrscheinlichkeit katastrophaler Starkregenereignisse. Und auf diese Entwicklungen muss sich Thüringen in den kommenden Jahren einstellen. Sie können das negieren, Sie können es leugnen, aber das sind die Zeiten, die auf uns zukommen werden. Wir sind in der Verpflichtung, als Abgeordnete dieses Landtags dafür zu sorgen, dass wir in diesem Land auch noch in 20, 30 Jahren leben können oder unsere nachfolgende Generation. Dafür stehen wir hier. Dafür müssen wir jetzt die Entscheidungen treffen. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Herr Abgeordneter Thomas, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Thrum?

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Jens Thomas Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Am Ende, wenn ich noch Zeit habe. – Gerade deshalb tragen wir eben jetzt die politische Verantwortung, dieser Klimakrise entschlossen entgegenzuwirken. Das bedeutet, die CO -Emissionen schnell 2 und deutlich zu senken. Deswegen ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien eben kein Selbstzweck, wie Sie jetzt beschrieben oder gefaselt haben, von Windkraft-Oligarchen, (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Die gibt es gar nicht!) sondern es ist eine zentrale Voraussetzung für den Kampf gegen den Klimawandel. Wir wollen die Verantwortung für kommende Generationen übernehmen und wir wollen dafür auch die grundlegende Transformation unseres Energiesystems. Dass Sie natürlich in dieser Debatte den menschengemachten Klimawandel leugnen und erneuerbare Energien ablehnen, überrascht niemanden. Es bestätigt also unsere Erwartung, dass von Ihrer Seite keine konstruktiven Beiträge zur Lösung der zentralen Zukunftsfragen zu erwarten sind. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Sie können ja wie ein Frosch im langsam warm werdenden Wasser sitzen und behaupten, es wird nicht wärmer, aber wenn es dann irgendwann kocht und Sie können nicht mehr leben, Sie sterben dann in diesem kochenden Wasser, dann ist es zu spät. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Da ruft die AfD immer noch: Migration!) Um es mal für Sie am simplen Beispiel deutlich zu machen: Es ist zwar schwer für die Bevölkerung, das nachzuvollziehen, wie es uns die Wissenschaft darlegt, dass es diese langsam steigende Erdtemperatur gibt, aber wir im Landtag müssen die Wissenschaft schon ernst nehmen und mit den Variablen, Wettermodellen, Klimamodellen rechnen, die uns da prophezeit werden. Das tun Sie nicht, Sie sind da ohne Verantwortung. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Die Energiewende entscheidet sich auch dort, wo Windenergieanlagen gebaut und betrieben werden, in den Gemeinden und bei den Menschen, die dort leben. Und da war das Energiebeteiligungsgesetz von 2024 ein wichtiger Schritt. Es hat erstmals eine finanzielle Beteiligung von Gemeinden eingeführt mit dem Ziel, die Akzeptanz zu stärken. Aber es ist in der Hinsicht nicht nachhaltig wirksam geworden. Die Erfahrungen aus den Kommunen zeigen, eine ausschließlich mittelbare Beteiligung über kommunale Haushalte bleibt für viele Betroffene abstrakt. Sie ist oft nicht sichtbar, nicht individuell spürbar und nicht eindeutig mit dem Windenergieprojekt verknüpft. Akzeptanz entsteht so nur begrenzt, und deswegen schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf eine konsequente Weiterentwicklung vor. Neben der Beteiligung der Gemeinden schaffen wir eine verbindliche, direkte finanzielle Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner im Umfeld von Windenergieanlagen. Das war übrigens nicht unser Verschulden, Herr Augsten, dass das bisher nicht im Gesetz steht. Das war die CDU-Fraktion, die das 2024 verhindert hat. (Beifall Die Linke) Es geht uns ausdrücklich nicht um ein starres Modell. Wir öffnen bewusst Spielräume für Bürge r energiegesellschaften, für Nachrangdarlehen, für vergünstigte Stromtarife oder für pauschale Anwohnerzahlungen. Entscheidend ist das Prinzip. Wer die unmittelbaren Auswirkungen trägt, der soll auch an der Wertschöpfung teilhaben können. Ein zentraler Punkt ist dabei die Verbindlichkeit. Freiwillige Beteiligungsmodelle mögen im Einzelfall funktionieren, sie schaffen aber keine flächendeckende Akzeptanz. Deshalb sieht der Gesetzentwurf eine klare Ersatzbeteiligung vor, wenn innerhalb eines Jahres keine Beteiligungsvereinbarung zustande kommt. Das ist keine Schikane, sondern eine Absicherung für Gemeinden und für Bürgerinnen und Bürger. Jetzt komme ich noch mal zu den Energiemengenzielen, die die Brombeerkoalition anstrebt, weg von den Flächenzielen. Unabhängig davon, dass Thüringen damit einen bundesweiten Sonderweg beschreitet, dem bislang kein anderes Bundesland folgen will, (Zwischenruf Abg. Kobelt, BSW: Alle ostdeut- schen Ministerpräsidenten!) bleibt eine zentrale Tatsache bestehen: Auch die Energiemengenziele der Brombeere, wenn sie denn eine kostengünstige Energieversorgung Thüringens sicherstellen sollen, lassen sich nur mit deutlich mehr Windenergieanlagen erreichen, und zwar auf den rund 2 Prozent der Landesfläche, also in einer Größenordnung, die den bisherigen Flächenzielen sehr nahekommt. Der Ausbau bleibt daher genauso anspruchsvoll. Wer also mehr Windenergie will, egal ob über Flächen- oder Energiemengenziele, muss die Akzeptanzfrage beantworten – da sind wir uns hier in der Debatte irgendwo auch ein bisschen nähergekommen –, und zwar mit konkreten Verbesserungen für die Menschen vor Ort. Genau das leistet unser Gesetzentwurf. Er stärkt die kommunale Ebene, er stärkt die Bürgerinnen und Bürger und er stärkt letztlich auch die Umsetzbarkeit der Energiewende. Akzeptanz ist kein Selbstläufer. Sie entsteht dort, wo Beteiligung gerecht, transparent und spürbar ist. Die direkte finanzielle Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner ist daher kein Allheilmittel, aber sie ist ein wesentlicher Schlüssel, um den notwendigen Ausbau der Windenergie konfliktärmer und gerechter zu gestalten. Für die weitere Befassung beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Ist noch gewünscht, auf die Frage einzugehen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann habe ich gesehen, dass sich für die Landesregierung Herr Minister Kummer auf den Weg gemacht hat.

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Tilo Kummer

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zum Tagesordnungspunkt spreche, Frau Hoffmann, beantworte ich Ihre Frage, die Sie gestellt haben, natürlich gern. Sie haben gefragt, ob die Landesregierung Ihnen sagen kann, welche Einnahmen die Kommunen aus dem Windbeteiligungsgesetz hatten. Diese Einnahmen werden nicht erhoben, aber selbstverständlich weiß die Landesregierung aufgrund der Genehmigungslage, wo denn Windkraftanlagen nach Inkrafttreten des Windbeteiligungsgesetzes errichtet worden sind, und kann deshalb sagen, wie viele Kommunen vom Windbeteiligungsgesetz nach dem Gesetz profitieren. Das ist am Ende der einzige Unterschied. Wie gesagt, wir erheben die Daten nicht, aber wir haben natürlich Kenntnis von den Genehmigungen. Ich hoffe, das damit beantwortet zu haben. Zu dem Gesetzentwurf und der in erwarteter Weise entbrannten energiepolitischen Diskussion, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir können ja mal überlegen, wie denn bisher Bürgerbeteiligung von Energieerzeugung aussah. Jetzt stellen Sie sich mal vor, wie denn die Bürgerbeteiligung von Menschen in Lützerath war, Bürgerbeteiligung an der Energieerzeugung aus Braunkohle. Haben Sie eine Vorstellung? Das Dorf wurde weggebaggert. Wie sah das in Horno in der Lausitz aus? Gleiche Geschichte. Den Menschen hat auch niemand angeboten, dass sie 10 Prozent der stromerzeugenden Unternehmen erwerben könnten. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Die haben neue Häuser gekriegt!) Toll, sie haben neue Häuser gekriegt. Sie wollten aber aus ihrem Elternhaus gar nicht wegziehen. Sorry, „neue Häuser gekriegt“, wollen Sie die Leute veräppeln? Wollen Sie sagen, baggert doch lieber Landschaft weg, statt mal einen Eingriff durch ein Windrad hinzunehmen? Das ist Ihre Geschichte, die Sie hier bringen. (Beifall BSW, Die Linke) Entschuldigung! Wenn Frank Augsten vorhin sagt: AfD will ein Atomkraftwerk in Thüringen! Sie sagen, Sie wollen die Energieversorgung aus Atomkraft und aus Kohle. Dann müssen Sie doch bitte schön sagen, wo das passieren soll! Da bin ich wieder bei dem Punkt: Thüringen hat die größten Uranvorkommen Deutschlands. Wir hatten 7.000 Tote im Uranbergbau durch Krebserkrankungen. Das ist das, was Sie wiederhaben wollen. Natürlich gehört zu Ihrer Wahrheit auch dazu – Energiepolitik der AfD: Es braucht neue Atomkraftwerke. Selbstverständlich wird dann wahrscheinlich in Thüringen eins stehen – an der Saalekaskade, weil wir nur da genügend Wasser für die Abwärme haben. (Beifall BSW, SPD) Dann können Sie darüber nachdenken, wie Sie die Bürger dort beteiligen, um die Akzeptanz hinzubekommen. Viel Spaß! Wir kommen zu der Frage, wie wir denn inzwischen Energieerzeugung sicherstellen wollen, wenn wir sagen, nein, diese Form von Landschaftszerstörung, wie sie die bisherige Energiepolitik mit Kohlebergbau, mit Uranbergbau mit sich gebracht hat, wollen wir nicht mehr. Dann haben wir die Möglichkeit, dass wir erneuerbare Energien nutzen, Windstrom, Solarstrom, und in der Zeit, in der beides nicht zur Verfügung steht, mit Reservekraftwerken, die die Lücke überspringen, mit flexiblen Kraftwerken, die dann agieren können. In Thüringen würde sich Biomasse anbieten. Wenn man sich das anguckt, die Preise, die dort aktuell in der Stromerzeugung anstehen, die sind durchaus unter dem, was ein französisches Atomkraftwerk, das gerade erst gebaut wurde, mit sich bringt. Dass man, um Akzeptanz vor Ort zu schaffen, dann auch sagt, die Menschen, die sich diese Anlagen angucken müssen, die nun im Landschaftsbild wirklich nicht schön sind, sollen besonders etwas davon haben, finde ich legitim. Wir haben deshalb auch schon vor Längerem angekündigt, dass wir das Windbeteiligungsgesetz in unserem Gesetzentwurf für ein Thüringer Energiegesetz einfließen lassen und überarbeiten wollen, und dass es nicht nur für die Windkraftanlagen gelten soll, sondern auch für die großen Freiflächenfotovoltaikanlagen, weil auch die selbstverständlich ein Eingriff ins Landschaftsbild sind, und auch dort Kommunen und betroffene Einwohner davon profitieren sollen. Das macht am Ende Sinn. Vor dem Hintergrund ist es auch in Ordnung, diesen Gesetzentwurf der Linken in den Ausschuss zu überweisen. Ich will trotzdem noch ein paar Worte dazu verlieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie haben sich ein Beispiel an Nordrhein-Westfalen genommen. Allzu lange ist das dortige Gesetz noch nicht durch. Mich würde mal die Praktikabilität interessieren. Wir werden uns mit der Frage dann sicherlich im Ausschuss auch hinreichend beschäftigen können. Fakt ist eins, Sie wollen keine konkreten Vorgaben im Gesetz, wie die Bürgerbeteiligung stattfinden soll. Sie soll für neue Windkraftanlagen und für Repowering stattfinden. Am Ende soll es verschiedene Modelle von Beteiligungsverfahren geben, die zu einem Vertrag führen, der abgeschlossen wird und innerhalb eines Jahres nach Anlagengenehmigung vorliegen soll. Die Umsetzung solcher Verträge, die Einhaltung, all das muss geprüft werden. Wir brauchen eine Erfassung. Wir brauchen ein Abrechnungsverfahren. Das Ganze muss datenschutzrechtlich geklärt werden. Das heißt, dahinter liegt ein hoher bürokratischer Aufwand. Wenn ich mir ansehe, was bürokratischer Aufwand kostet, ist es vielleicht besser, man gibt den Kommunen direkt den Höchstsatz, der für Windbeteiligung zulässig ist, und gibt den Kommunen Möglichkeiten, ihre Einwohner aus dieser Einnahme entsprechend zu begünstigen. Wie gesagt, das kann man sich gern ansehen. Wir machen uns diese Gedanken bezüglich unseres Energiegesetzes gerade auch und ich gehe davon aus, dass es besser ist, im Gesetz eine klare Regelung zu formulieren, als so offen, wie von Ihnen hier benannt. Vor dem Hintergrund wünsche ich uns eine erfolgreiche weitere Bearbeitung, in der Hoffnung, eine effiziente und unbürokratische Lösung zu finden, und selbstverständlich auch in der Hoffnung, den Menschen vor Ort, die von den entsprechenden Eingriffen betroffen sein werden, eine Möglichkeit zu geben, dass sie davon auch persönlich profitieren. Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Vielen Dank, Herr Minister Kummer. Von der Fraktion der CDU hat Abgeordneter Gottweiss noch gewünscht, vom Rederecht Gebrauch zu machen. Das soll ihm gewährt werden und da ist selbstverständlich auch noch Zeit auf der Uhr.

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Thomas Gottweiss CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, da die CDU-Fraktion von den beiden Oppositionsfraktionen angesprochen wurde, die sich jetzt darüber gestritten haben, ob wir etwas zugelassen oder verhindert haben, will ich schon noch mal ein paar Dinge sagen. Es ist tatsächlich so, dass das, was die Linke jetzt vorgelegt hat, der Teil ist, den wir skeptisch gesehen haben. Diese Grundskepsis ist an der Stelle nach wie vor vorhanden, nicht weil wir gegen eine Beteiligung der Bürger sind, im Gegenteil, wir würden uns da über eine sinnvolle Variante sehr freuen. Aber der Ansatz, den Sie gewählt haben, belastet die Gemeinden in einer besonderen Art und Weise. Sie haben vorgeschlagen, dass es eine Verhandlungspflicht der Projektierer mit den Gemeinden gibt und dann in diesen Verhandlungen erst einmal ausklamüsert werden muss, was man für eine Lösung findet. Das ist natürlich eine zusätzliche Aufgabe für die Gemeinden. Das bringt die Gemeinden auch in eine Situation, da auf einmal zwischen den Fronten irgendwie zu verhandeln, die nicht gut ist. Es ist so, dass dieser Aufwand an keiner Stelle irgendwie beglichen wird. Es gibt einfach das Personal nicht in den Gemeinden, das diese Verhandlungen führen könnte. Deswegen sehen wir das als problematisch an, zumal dieser ganze Strauß an Möglichkeiten, den Sie da reinschreiben, einfach das Problem beinhaltet. Sie können sich selber nicht entscheiden, welche Variante Sie dann haben wollen, und geben den Schwarzen Peter dann an die Gemeinde weiter. Das zweite Problem, das wir tatsächlich mit Ihrer Regelung haben, ist, dass Sie den Gemeinden vorschreiben wollen, wofür sie das Geld ausgeben, das sie dort einnehmen. Das ist natürlich auch kontraproduktiv, weil, wenn wir eine kommunale Selbstverwaltung haben und die Gemeinden stärken wollen, dadurch dass sie zusätzliche Einnahmen haben, dann sollen die Gemeinden das doch so ausgeben, wie sie das gern machen wollen. Deswegen sehen wir auch diese Regelung skeptisch. Nichtsdestotrotz ist es so: Wir werden selbst auch das Thema bearbeiten, werden uns dazu Gedanken machen und im Ausschuss so oder so darüber diskutieren. Das heißt, es macht natürlich auch Sinn, dass Ihre Vorschläge genauso auch Teil der Anhörung im Ausschuss sind, damit wir uns austauschen können, aber diese Grundskepsis konnten Sie zumindest jetzt an der Stelle erst einmal noch nicht ausräumen. Das Grundproblem ist: Sie haben irgendwie einfach den alten Text übernommen, was natürlich nicht ganz so hilfreich ist, weil wir mittlerweile ein Gesetz haben. Unser Gesetz sieht vor, dass nach § 6 EEG diese 0,2 Cent von den Windkraftbetreibern zu zahlen sind, und Sie haben es nur so ein bisschen als Option, quasi als doppelten Boden, wenn nichts klappt, dass wenigstens das dann gelten müsste. Aber das gilt so oder so, weil es Gesetzeslage ist. Insofern lassen Sie uns darüber im Ausschuss auf einer sachlichen Ebene diskutieren, aber skeptisch sind wir nach wie vor. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Da schauen wir mal bei der Abstimmung!) Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gottweiss. Ich habe gehört, dass es den Wunsch auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten gab. Dann lassen Sie uns über diesen Wunsch abstimmen. Wenn Sie diesem Wunsch zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in Drucksache 8/2791 an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz überwiesen und wir können TOP 8 schließen. Wie verabredet fahren wir nun fort mit TagesordAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/710 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport - Drucksache 8/2462 Die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport übernimmt Frau Abgeordnete Stark.

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Linda Stark Die Linke

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Zunächst zur Berichterstattung: Der Antrag der Fraktion Die Linke „Sportstätten retten – ein neuer ‚Goldener Plan Sport‘ muss her“ wurde durch den Beschluss des Landtags in seiner 18. Sitzung am 16. Mai 2025 an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in insgesamt drei Sitzungen beraten, erstmals in seiner 9. Sitzung am 13. Juni 2025, dann erneut am 24. Oktober 2025 und abschließend dann am 28. November 2025. Im Verlauf der Beratungen wurden insbesondere der erhebliche Sanierungs- und Investitionsstau bei kommunalen und vereinseigenen Sportstätten, die Bedeutung einer verlässlichen Sportstättenfinanzierung für Breiten- und Nachwuchssport sowie die Notwendigkeit eines langfristig angelegten Förderkonzepts erörtert. Der Antrag hebt dabei hervor, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Neuauflage eines Goldenen Plans Sport einsetzen soll, der mit einem Finanzvolumen von jährlich 1 Milliarde Euro über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren ausgestattet ist. Der Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport hat in seiner 14. Sitzung am 28. November 2025 mehrheitlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion Die Linke anzunehmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. Ich eröffne dazu die Aussprache und schaue auf meinen Rednerzettel und finde dort als Erstes Abgeordneten Bühl für die Koalition. Habe ich hier stehen. Richtig? Na, dann.

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Andreas Bühl CDU

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Sehr verehrter Herr Präsident, ja völlig richtig, dass ich jetzt zum Thema „Sport“ sprechen möchte. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Wun- derbar!) Wir haben ja gestern schon zum Thema „Sport“ hier eine Aktuelle Stunde gehabt, um auch über die Bedürfnisse zu sprechen, den Breitensport dahin zu führen, dass auch Spitzensport möglich ist. Das zeigen jetzt auch die Olympischen Spiele, 18 Sportlerinnen und Sportler, die dort antreten. Umso spannender war mit Sicherheit die Beratung dieses Antrags, der im März vergangenen Jahres das Hohe Haus erreicht hat und dann in den zuständigen Ausschüssen umfassend beraten wurde. Deswegen möchte ich auch keine Neuauflage meiner Rede vom Mai vergangenen Jahres hier wiedergeben, sondern die Entwicklungen seit dieser Zeit darstellen, die, glaube ich, aus meiner Sicht sehr deutlich machen, dass sich dieser Antrag überlebt hat. Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie erst einmal ein paar grundsätzliche Bemerkungen. Zuerst möchte ich zur richtigen Einordnung der Beschlussempfehlung des Ausschusses klarstellen, dass die im Ausschuss beschlossene Annahme des Antrags lediglich auf zwei Jastimmen basiert. Das ist alles andere als ein klares Votum. Andererseits ist ebenfalls festzustellen, dass in der Zwischenzeit einige wichtige Entscheidungen zugunsten unserer Sportstätten sowohl im Bund als auch im Land getroffen wurden, auf die ich in meiner Rede natürlich besonders eingehen möchte. Zweitens: Die Abarbeitung der tatsächlichen Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubedarfe bei unseren Sportstätten war, ist und bleibt eine Herausforderung und vor allem eine dringende Aufgabe für uns in der Politik. Ich glaube, das ist auch hier gelebte Politik, dass das auch sehr überparteilich funktioniert. Dabei ist uns vollkommen klar, dass bedarfsorientierte und funktionstüchtige Sportstätten eine Grundvoraussetzung für alle Sporttreibenden sowohl im Leistungs- als auch im Freizeitbereich, für den Schulunterricht, aber auch für nachhaltigen Gesundheitsschutz sind. Drittens bleibt es bei unserer Forderung nach einer genauen Bestimmung der wirklichen Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe konkret für Thüringen. An dieser Stelle möchte ich mich nochmals – wie auch schon bei vergangenen Reden – für die Ausarbeitung des LSB bedanken, der 2024 mit seiner Thüringer Sportstättenbefragung eine wichtige empirische Grundlage für einen allumfassenden und detaillierten Zustandsbericht zu den kommunalen Sportstätten vorgelegt und einen Gesamtsanierungsbedarf in Höhe von 1,3 Milliarden Euro ermittelt hat. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Oha!) Um das Ergebnis der LSB-Umfrage noch weiter zu vertiefen, haben die Koalitionsfraktionen im vergangenen Jahr den Antrag „Aktuelle Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe bei Sportstätten in Thüringen sowie Handlungs- und Lösungsstrategien zu deren Abbau“ im zuständigen Sportausschuss des Landtags eingebracht und dazu eine Anhörung beantragt. Besonders interessant war dabei die Antwort der Hochschule Koblenz, die deutschlandweit einen Sanierungsstau von 30 Milliarden Euro und konkret für Thüringen in Höhe von 750 Millionen Euro ermittelt hat. Die nicht ganz unbeträchtliche Abweichung von der LSB-Umfrage begründen die Experten damit, dass die 1,3 Milliarden Euro auf Schätzungen beruhen würden, da nicht alle befragten Kommunen über das ingenieurtechnische Know-how verfügen würden, um eben zu gleichen Werten zu kommen. Mit Verweis auf den in Sachsen-Anhalt erarbeiteten digitalen Sportatlas empfehlen die Koblenzer Experten daher auch für Thüringen die Erstellung einer landesweiten Datenbank und deren kontinuierliche Fortschreibung. Aus meiner Sicht ist das ein durchaus nachvollziehbarer Ansatz. Ebenfalls interessant und wichtig, insbesondere für unsere neue Grünes-Herz-Kampagne, fand ich auch die Antwort des Thüringer Wanderverbands, der uns dafür sensibilisierte, neben den klassischen Sportstätten auch die Pflege der Wanderwege nicht aus dem Blick zu verlieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linken, die ja Einreicher dieses Antrags sind, seit der Einbringung und Beratung Ihres Antrags sind wichtige Entscheidungen für unsere Sportstätten getroffen und die in Ihrem Antrag abgeforderten Informationen auch gegeben worden, der sich damit quasi erledigt hat. Einzig und allein bleibt von diesem Antrag die Feststellung einer Binse, nämlich die Feststellung eines nach wie vor vorhandenen Sanierungsstaus – der ist ohne Frage da, den müssen wir abarbeiten. Die Forderung in II.1 Ihres Antrags wurde in den vergangenen Monaten in Gänze erfüllt. So kam Minister Gruhner Ihrem Berichtswunsch vollumfänglich nach, sowohl in der Plenarberatung am 16. Mai 2025 als auch in der Ausschussberatung am 13. Juni vergangenen Jahres. Erfüllt wurde zudem auch Ihr Wunsch nach einem Bundesinvestitionsprogramm. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in der sogenannten Bereinigungssitzung des Bundeshaushalts 2025 am 4. September 2025 die Sportmilliarde auf den Weg gebracht. Mit dem Geld sollen bis 2029 Turnhallen, Sportplätze und Schwimmbäder saniert werden. Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich wird sich die Landesregierung auch künftig für weitere Investitionen und Unterstützungsleistungen durch den Bund stark machen. Und dafür wird es mit Sicherheit keinen Plenarantrag der Linken brauchen. Geliefert hat nicht nur der Bund, sondern auch die Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD im Ergebnis der Haushaltsberatungen 2026/2027. So ist der Doppelhaushalt 2026/2027 vor allen Dingen ein starkes Zeichen für den Thüringer Sport, denn mit seiner Verabschiedung haben die Regierungsfraktionen ein weiteres Mal ein deutliches Bekenntnis zur Bedeutung des Sports in unserem Land abgelegt. Dass dies in einer Zeit wachsender finanzieller Herausforderungen gelungen ist, ist keineswegs selbstverständlich – wir können uns alle an die harten Verhandlungen zum Haushalt erinnern –, sondern ein Ergebnis klarer Prioritätensetzung. Als CDU-Fraktion im Thüringer Landtag war es uns ein zentrales Anliegen, gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen SPD und BSW entscheidende Verbesserungen für den kommunalen Sportstättenbau durchzusetzen. Besonders wichtig für uns war und ist dabei die Schaffung finanzieller Voraussetzungen für die Sanierung der Sportanlagen. Das ist ein ganz konkreter und vor allen Dingen auch wegweisender Erfolg, der uns gelungen ist. Mit der Erhöhung der Mittel für den kommunalen Sportstättenbau ist es uns gelungen, dass damit nun Mittel gehebelt werden können, die für den kommunalen Sportstättenbau 50 Millionen Euro pro Jahr möglich machen. Das ist faktisch eine Verdoppelung der Mittel. Somit können nicht nur die Projekte aus dem Jahr 2025 abfinanziert werden, sondern es wird erstmals möglich, dass viel mehr Projekte gemacht werden können, als auf den Listen stehen. Damit kann der von mir beschriebene Sanierungsstau nun endlich substanziell abgearbeitet werden. Darüber hinaus erhält der LSB nunmehr jährlich Fördermittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro, die wiederum für investive Maßnahmen für den Vereinssportstättenbau weitergereicht werden können. Dann werden wir alles in allem, wenn wir das konsequent die nächsten vier Jahre durchziehen, von diesem beschriebenen Sanierungsstau einen erheblichen Anteil abarbeiten können. Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren: Im Dezember haben wir den Doppelhaushalt verabschiedet. Wir haben wichtige Weichen für den Abbau des Sanierungsstaus unserer Sportstätten gestellt und letztendlich damit auch die finanzielle Basis für einen starken, lebendigen und zukunftsfähigen Sport in unserem Freistaat geschaffen. Nun sind die Sportstätten das eine, aber die, die Sport darauf treiben, das andere. Da haben wir mit dem Ehrenamtsgesetz, das wir ja auch verabschiedet haben, und dem finanziellen Rahmen dort, deutlich mehr Möglichkeiten für das Ehrenamt geschaffen. Wir haben auch die Mittel für die Sporthilfe verdoppelt. Das heißt, der Weg vom Breitensport hin zum Spitzensport ist jetzt deutlich gestärkt und wird es möglich machen, dass es sich eben mehr junge Menschen auch leisten können und es nicht am Geld scheitern wird, wenn sie sich für den Weg in den Spitzensport entscheiden. Auch das ist ein wesentlicher Schritt nach vorn, genauso wie die Frage der Trainerstruktur, die wir neu aufgebaut haben. Auch die Bewegungscoaches sind verankert worden. Alles in allem ist es ein Haushalt gewesen, den wir beschlossen haben, der so sportlich ist wie keiner zuvor. Ich glaube, da können wir alle gemeinsam hier im Haus auch ein Stück stolz sein. Jetzt geht es darum, das Ganze umzusetzen. Das passiert. Dazu braucht es diesen Antrag nicht, denn die Regierung handelt. Deswegen werden wir diesen Antrag auch entsprechend ablehnen und werden uns dann weiter dafür einsetzen, dass das, was im Haushalt steht, umgesetzt wird. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gab noch eine Nachmeldung für die Koalition und daher rufe ich jetzt Abgeordneten Roberto Kobelt für das BSW ans Rednerpult. Bitte.

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Roberto Kobelt BSW

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, sehr geehrte Gäste, ich möchte an der Stelle mal ganz kurz die Zeit nutzen, um auch die Schüler vom Sportgymnasium Erfurt zu begrüßen, die uns heute von der Tribüne aus zuschauen. Das ist ja ein passendes Thema dafür. (Beifall CDU, BSW, SPD) Herr Bühl hat jetzt schon einige Punkte genannt, die dafür sprechen, den Antrag der Linken, der, glaube ich, auch eine gute Initiative war, nicht weiter zu verfolgen. Ich möchte noch mal ergänzen, dass die Kommunen jetzt auch die Möglichkeit haben, nicht nur die quasi verdreifachten Mittel, die es mit der Brombeerkoalition jetzt im Vergleich zu den letzten Landesregierungen für die kommunalen Sportstätten gegeben hat, sondern auch das kommunale Investitionspaket in Höhe von 1 Milliarde Euro zu nutzen, wenn sie sich dafür entscheiden, ihren Eigenanteil dadurch abzudecken. Das ist natürlich dann auch eine Prioritätensache in den Kommunen. Ich denke, da gibt es in den Gemeinderäten jetzt auch Diskussionen. Aber 1 Milliarde Euro steht in den nächsten Jahren für die kommunale Infrastruktur zur Verfügung. Wenn es dort ein wichtiges sportpolitisches Vorhaben gibt, eine Sporthalle, die saniert werden muss, und sich die Gemeinderäte entscheiden, das zu priorisieren, dann kriegen sie praktisch vom Land in Kombination mit den Sportfördermitteln eine 100-Prozent-Finanzierung. Das ist natürlich schon ein Meilenstein für den Thüringer Sport und sollte hier noch mal erwähnt werden. Ansonsten ist noch mal zu sagen, dass es uns als BSW-Fraktion auch wichtig war, dass es nicht nur um Trainerstellen im sportlichen Bereich geht, die stabilisiert und auch erhöht wurden, sondern dass wir uns auch dem Behindertensport so verstärkt angenommen haben, dass zumindest erstmalig eine Trainerstelle in dem Bereich gefördert und eingerichtet wurde. Ich denke, das ist auch ein Zeichen der Anerkennung. Wir haben dort ein professionelles Engagement auch von Sportarten, die sich im Behindertensportverband konzentrieren, und da sollte es erstmalig auch eine reine Trainerstelle geben. Das ist auch ein großer Erfolg. (Beifall BSW) Abschließend möchte ich sagen, dass der Antrag der Linken durchaus gerechtfertigt war, aber im Vergleich zur jetzigen Koalition sind die vorherigen Koalitionen vielleicht mit Bronze gestartet und wir gehen jetzt in Richtung Goldmedaille. Das ist, glaube ich, ein guter Tag für den Sport. Deswegen wünsche ich mir weitere Unterstützung im Parlament für unserer Linie. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Steffen Quasebarth

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstes habe ich auf der Rednerliste Herrn Abgeordneten Andreas Schubert für die Fraktion Die Linke. Bitte.

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Andreas Schubert Die Linke

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere diejenigen, die regelmäßig auf den Sportstätten hier im Freistaat trainieren, auch die Ehrenamtlichen sind gemeint, auch in den Kreis- und Stadtsportbünden! Es ist schon erstaunlich, Herr Bühl, dass Sie jetzt versuchen, die Mehrheitsentscheidung des Fachausschusses zu delegitimieren, indem Sie sagen: Das waren ja nur zwei Jastimmen. Würden Sie das auch sagen bei einer knappen Entscheidung über den Landeshaushalt? Demokratische Mehrheiten sind doch am Ende demokratische Mehrheiten. (Beifall Die Linke) Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Sportstätten retten – ein neuer ‚Goldener Plan Sport‘ muss her“ ist die Überschrift unseres Antrags. Vor inzwischen zwölf Monaten hat der Landessportbund die Ergebnisse seiner Untersuchungen vorgelegt. Die Thüringer Sportstätten hat er untersuchen lassen und der Befund ist alarmierend: In Thüringen sind 40 Prozent der insgesamt 4.500 Sportstätten sanierungsbedürftig. 40 Prozent, das bedeutet, dass 1.800 unterschiedliche Sportanlagen, Sporthallen, Sportbäder und auch andere Sportplätze und Schwimmhallen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufweisen. Bei der Hälfte der Gemeinden seien sportspezifische Anlagen wie Kegelbahnen, Schießsportanlagen oder Tennisplätze sanierungsbedürftig. Bei Sporthallen gilt das für jede dritte Gemeinde. Der Landessportbund zieht ein bitteres Fazit: In Thüringen besteht ein Investitionsstau von 1,3 Milliarden Euro. 1,3 Milliarden Euro, das hat der CDUAbgeordnete gerade in Abrede gestellt und hat gemeint, man müsse mal auf die Untersuchung der Institution aus Koblenz schauen, da wäre es nur noch die Hälfte. Ich glaube, dass der Landessportbund sehr gut Bescheid weiß, wie es mit unseren Thüringer Sportstätten aussieht. Ich denke, dass es ein Irrglaube wäre, dass man dies allein aus den Mitteln, die wir hier im Land Thüringen sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene mobilisieren können, abarbeiten kann, zumindest nicht in einer überschaubaren Zeit. Und die Rechnung, Herr Bühl, die Sie uns hier am Mittwoch vorgetragen haben: 50 Millionen Euro pro Jahr stellt das Land jetzt für Sportstätteninvestitionen zur Verfügung, wir gehen mal davon aus, es wird verdoppelt durch die kommunale Seite, dann hätten wir 100 Millionen Euro pro Jahr, das wären bei 1,3 Milliarden Euro überschlägig – das können Sie gleich mitrechnen – 13 Jahre, die wir dafür bräuchten, den Sanierungsstau abzuarbeiten. Aber dazu kommt ja noch der Sanierungsstau, der in diesen 13 Jahren an all den Sportstätten auftreten würde, die heute noch gar nicht mit im Fokus gestanden haben. Vor dem Hintergrund kann das keine Maßgabe sein, wenn wir wirklich schnell vorwärtskommen wollen. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: … Warum ha- ben wir 1,3 Milliarden Investitionsstau? …) Ich möchte Ihnen mal noch zwei, drei Zitate vorlesen. „Mehr Sport. Mehr Gemeinschaft. Mehr Zukunft“ – das sind die Kernforderungen des Deutschen Olympischen Sportbundes an die nächste Bundesregierung, verabschiedet im Dezember 2024. Dort kann man nachlesen: „Ein Bundesförderprogramm ‚Bundesmilliarde‘: Der Bund muss sich klar bekennen und jährlich mindestens eine Milliarde Euro für den Neubau, die Sanierung, die Modernisierung und Dekarbonisierung von Sportstätten und Bewegungsräumen bereitstellen. Optimal wäre eine Ergänzung der Bundesförderung durch eine komplementäre Förderung der Bundesländer in gleicher Höhe“. 1 Milliarde Euro jährlich – DOSB. Der DFB-Präsident Bernd Neuendorf lässt sich zitieren mit Blick auf die 1 Milliarde Euro: „Das ist ein positives Signal. Die Sanierung von Sportstätten ist nicht nur eine sportpolitische, sie ist auch gesellschaftliche Aufgabe. Dieses Förderprogramm ist ein wichtiger Impuls, kann aber nur ein erster Schritt für den Erhalt und die nachhaltige Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur in Deutschland sein. Eine Investition von 1 Milliarde Euro verteilt über drei Jahre reicht bei Weitem nicht aus. Der DFB und seine Landesverbände werden sich hier weiterhin deutlich für Verbesserungen einsetzen, es handelt sich um ein zentrales Thema für die Zukunft des Breitensports“ – so der DFB-Präsident. Wenn Sie all diesen Bundesakteuren nicht glauben, Sie waren doch auch gemeinsam mit mir am 15. November bei der Mitgliederversammlung des Landessportbunds in der Sportschule Bad Blankenburg. Und was haben wir dort im Grußwort des Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes Thüringen, Dr. Steffen Kania – auch Mitglied Ihrer Partei –, gehört? Ich zitiere: „Der Sport ist systemrelevant. Er braucht Sportstätten und Infrastruktur. Die vom Bund zur Verfügung gestellte Sportmilliarde ist ein wichtiges Zeichen, aber zu gering. Allein Thüringen übersteigt diese Summe mit den 1,3 Milliarden Euro Investitionsstau bei sanierungs- und modernisierungsbedürftigen kommunalen Sportstätten.“ Dies erklärte Kania in seinem Grußwort. Das ist noch mal nachzulesen im Newsletter des Landessportbunds von Ende November. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Zu Recht!) Ergo – genau –: Wer es ernst meint mit dem Thüringer Sport, darf sich nicht wegducken, sondern muss auf Bundesebene für eine verlässliche und langfristige Finanzierung kämpfen. Genau das machen wir mit dem Vorschlag, den wir heute hier zur Abstimmung vorlegen und der übrigens eine positive Beschlussempfehlung aus dem zuständigen Fachausschuss hatte nach langer Debatte – da braucht gar keiner mit dem Kopf zu schütteln –, nach langer Debatte im Fachausschuss, nachdem sogar die Koalition sich noch mal mit einer Anhörung ein Bild über die Fakten machen wollte. Sie haben ja dem vorgelegten Bericht des Landessportbunds offensichtlich nicht so viel Glauben schenken wollen. Nach einer Anhörung, nach einer intensiven Debatte in mehreren Ausschusssitzungen ist also Ende November die Beschlussempfehlung positiv gewesen und ich weiß gar nicht, was seit Ende November noch passiert ist – von dem, was Sie hier erzählt haben, jedenfalls nicht mehr so viel. Vor dem Hintergrund ist diese Frage natürlich eine, die alle umtreibt, die Tag für Tag mit maroden Sportstätten in unserem Land konfrontiert werden. Warum das dann heute hier im Plenum keine Mehrheit finden soll, ist für mich zumindest und bestimmt auch für viele Akteure, beim Landessportbund angefangen bis runter in die Vereine, nicht rational begründbar, sondern wäre ein Bärendienst für die Sportstätten und die Sportlerinnen und Sportler in Thüringen. (Beifall Die Linke) Wir können eben nicht nur Olympiamedaillen beklatschen, wie wir das jetzt hoffentlich nächste und übernächste Woche für die Thüringer Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen können, sondern wir müssen auch an der Basis dafür sorgen, dass das Sportland auch in Zukunft genügend Talente zu Olympiasiegerinnen und Olympiasiegern qualifizieren kann. Das geht nur mit modernen und attraktiven Sportstätten und nicht mit einem solchen Sanierungsstau, der sich über Jahrzehnte aufgebaut hat und den wir jetzt schnellstmöglich abbauen müssen. Das können wir nicht nur aus eigenem Budget, aus kommunalem und Landesbudget. Es wäre doch geradezu verrückt, wenn wir den Bund nicht auch mit in die Pflicht nehmen würden, der sich genauso feiern lässt für unsere Olympiasiege, die wir hoffentlich in den kommenden Wochen beklatschen werden. Deswegen bitte ich Sie im Interesse der Sportlerinnen und Sportler hier in Thüringen: Nutzen Sie heute die Chance, der Landesregierung einen Auftrag zu geben, mit einer Bundesratsinitiative einen neuen Goldenen Plan Sport einzufordern, Sportstätten auch in Thüringen zu retten, genauso wie es der DOSB, der DFB oder auch der Städte- und Gemeindebund in Thüringen eingefordert haben. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Der Nächste auf der Rednerliste ist Abgeordneter Uwe Thum für die Fraktion der AfD. Bitte.

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Uwe Thrum AfD

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, „Sportstätten retten – ein neuer ‚Goldner Plan Sport‘ muss her“: Nach einem Dreivierteljahr im Ausschuss haben wir diesen Antrag jetzt tatsächlich zurück im Plenum. Ich hatte zwischenzeitlich schon die Befürchtung, dass er dort versickert und versinkt. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum die Fraktionen der Altparteien und auch des BSW diesen Weckruf an den Bund im Ausschuss auf die lange Bank geschoben haben. Aus meiner Sicht hätten wir uns den Umweg über den Ausschuss auch sparen können, denn es kamen keine neuen Erkenntnisse hinzu und das war auch von Anfang an erwartbar gewesen. Doch dafür kommt der Aufruf im Bundesrat zu spät, denn ursprünglich sollte 2026 mit dem Goldenen Plan gestartet werden und jährlich 1 Milliarde Euro für 15 Jahre in die Sanierung und den Neubau unserer Sportstätten fließen. Statt der geforderten 15 Milliarden Euro hat man sich im Bund nun auf lediglich eine Sportmilliarde geeinigt. Durch diese Hinhaltetaktik haben wir es versäumt, noch im Sommer aus Thüringen heraus eine Bundesratsinitiative mit der Maßgabe zu starten, den Zustand, das Ziel und die benötigten Mittel auf Bundesebene klar zu benennen. Wie Sie wissen, ist der Zustand unserer Sportstätten alarmierend. Von 200 kommunalen Hallen und Freibädern in Thüringen benötigen 120 eine Sanierung. Das ist ein Prozentsatz von 60. In Thüringen werden allein 600 Millionen Euro für die Sanierung der Sporthallen gebraucht, die gesperrte Thüringenhalle in Erfurt steht dafür exemplarisch. Gesperrte, einsturzgefährdete Hallen gibt es auch in Mühlhausen, in Eisenach oder andernorts. Insgesamt stehen in Thüringen 1.800 unterschiedlichste Sportanlagen vor dem Aus, falls es nicht zu massiven Investitionen kommt. Das System ist finanziell ausgezehrt. Eine Anhörung, bei der Sport- und kommunale Spitzenverbände beteiligt waren, hat das nochmals bestätigt. Aus diesem Grund ist es folgerichtig, den Druck im Bund zu erhöhen – je eher, desto besser. Diese Sportmilliarde, für die in diesem Jahr 333 Millionen Euro aus dem Bundestopf für die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung stehen, klingt zwar nach viel, ist aber angesichts der zu bewältigenden Aufgaben eigentlich nichts. Der Deutsche Olympische Sportbund bestätigt das und fordert angesichts des geschätzten Sanierungsstaus von bis zu 42 Milliarden Euro deutlich mehr Mittel. Angesichts dieser Summen sind diese 333 Millionen Euro wahrhaftig nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir würden 100 Jahre brauchen, um das Eingestürzte wieder aufzubauen. Diese Zeit haben wir nicht und diese Zeit wollen wir uns auch nicht nehmen. (Beifall AfD) Denn wie wir bereits gestern festgestellt haben, muss jetzt gezielt in den Breitensport investiert werden, nicht nur wegen der Gesundheitsförderung oder der sozialen Komponente, sondern weil der Breitensport das Fundament für den Spitzensport ist, weil aus dem Breitensport Weltmeister und Olympiasieger heranwachsen. Wir wollen natürlich Deutschland auch wieder dahin bringen, wo es hingehört, nämlich ganz nach vorne und ganz nach oben auf das Podest. (Beifall AfD) Nun stellt sich die Frage: Warum konnte es überhaupt so weit kommen, warum zerbröselt trotz steigender Steuereinnahmen unsere Infrastruktur? Wir hatten doch mal eine Zeit, wo unser Land und unsere Sportstätten in Schuss waren. Die Antworten sind schlicht und einfach: Wir werden seit Jahrzehnten von Leuten regiert, die mit Deutschland nichts anzufangen wissen, die Vaterlandsliebe zum Kotzen finden, Leute, die unser Geld in der Welt verpulvern. Damit muss Schluss sein. Wir brauchen wieder vaterlandsverliebte Patrioten an der Spitze unseres Landes. Genau aus diesem Grund haben wir hier auch gestern Björn Höcke zur Wahl des Ministerpräsidenten gestellt. (Beifall AfD) Wir wollen nicht länger zuschauen, wie unsere Sporthallen und Schwimmbecken einstürzen, wie 50 Milliarden Euro deutsches Steuergeld in der Ukraine zum Töten verausgabt werden und dafür die eigenen Landesinteressen immer wieder hinten angestellt werden. (Beifall AfD) Vor diesem Hintergrund sollten sich auch die Thüringer BSW-Vertreter überlegen, ob sie den Kurs der CDU hier länger mittragen möchten. Meine Damen und Herren, auch wenn wir wissen, wer die 1,3 Milliarden Euro Sanierungsstau im Thüringer Sport mit zu verantworten hat, möchten wir den Antrag der Fraktion Die Linke in dieser Angelegenheit unterstützen, denn für die Aufarbeitung dieses gigantischen Berges maroder Infrastruktur brauchen wir die Unterstützung des Bundes, und zwar so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich schaue mal in Richtung Regierungsbank. Dort macht sich Staatssekretär Möller bereit, für die Landesregierung zu sprechen.

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Möller

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream! Sehr geehrter Herr Thrum, erlauben Sie mir zum Einstieg eine Anmerkung, wenn Sie von vaterlandsverachtend oder vaterlandsfern sprechen: Ich habe mich jahrelang für unser Vaterland an den Start gestellt, für unser Vaterland vier Weltmeistertitel und eine Silbermedaille bei Olympia geholt. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich glaube, das zeigt, dass ich und dass auch wir unser Vaterland lieben. Aber lassen Sie mich zu der Rede kommen. Sportstätten sind mehr als Beton, Hallen und Becken. Sie sind Orte der Begegnung, sie sind Orte der Bildung und sie sind Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und – wir haben es heute bereits mehrfach gehört – sie sind essenzieller Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur und nehmen eine zentrale Rolle für den Breiten-, Schul-, Gesundheitsund Spitzensport ein, insbesondere für den Vereinssport und damit für die gesamte Gesellschaft. Hier lernen Kinder Fairness und Teamgeist, hier tragen Ehrenamtliche Verantwortung, hier entsteht Gesundheit, Teilhabe und Identität. Breitensport, Schulsport, Vereins- und Leistungssport sind keine Gegensätze, sie sind ein System, und dieses System steht und fällt mit seiner Infrastruktur. Wer heute in Sportstätten investiert, investiert nicht in Luxus, sondern in Stabilität, Prävention und in die Zukunft. Und ja, wir haben einen Investitionsstau, aber ein Investitionsstau ist kein Krisensignal, es ist ein Handlungsauftrag. Diesen Auftrag nehmen wir an, sachlich, strukturiert und mit klarem Blick. Meine Damen und Herren, diese Debatte braucht keine Panikmache, sie braucht Analyse, sie braucht Prioritäten und sie braucht Steuerung. Unser Ansatz folgt drei klaren Leitplanken. Verantwortung bleibt dort, wo sie hingehört, bei den Kommunen und bei den Vereinen. Das Land stärkt, ergänzt und ermöglicht mit investiven Fördermitteln. Der Bund übernimmt dort Verantwortung, wo nationale Aufgaben berührt sind. Sportstätten sind kommunale Infrastruktur. Das ist rechtlich klar und politisch richtig. Das Land Thüringen unterstützt diese Aufgabe seit Jahren kontinuierlich. Und seit 2017 wurden die Landesmittel für den kommunalen Sportstättenbau mehr als verdreifacht, trotz schwieriger Haushaltslagen. Thüringens Kommunen erhalten in dieser Legislaturperiode rund 1 Milliarde Euro aus dem kommunalen Investitionsprogramm des Landes. Das wurde gestern mehrfach gesagt und von der Finanzministerin diese Woche auch vorgestellt. Diese Mittel sind bewusst flexibel ausgestaltet. Sie können ausdrücklich auch für kommunale Spottstätten eingesetzt werden. Wenn man sachlich rechnet: Wenn nur 10 Prozent dieser Mittel in Sportinfrastruktur fließen, sprechen wir allein hier von über rund 100 Millionen Euro Investitionen. Das ist keine Theorie, das ist realer kommunaler Gestaltungsspielraum. Zusätzlich stellt der Freistaat über die kommunale Sportstättenbauförderung jährlich erhebliche Mittel bereit – Abgeordneter Bühl hat es bereits ausgeführt. Durch diese projektbezogene Umstellung von Zuschuss- auf Kapitaldienstfinanzierung werden nun Investitionen von rund 50 Millionen Euro pro Jahr ermöglicht – für die Jahre 2026 und 2027 damit rund 100 Millionen Euro für kommunale Sportstätten. Das ist planbar, verlässlich und es hat Substanz. Meine Damen und Herren, ein weiterer zentraler Punkt ist und bleibt der Vereinssport. Hier findet Ehrenamt statt, hier entsteht Breitenwirkung und hier wird gesellschaftlicher Zusammenhalt gelebt. Die Vereinssportstättenbauförderung für den Landessportbund Thüringen wurde deshalb schrittweise erhöht. Wir hatten im Jahr 2024 2 Millionen Euro im Haushalt, im Jahr 2025 2,5 Millionen und nun für die Jahre 2026 und 2027 2,7 Millionen Euro. Das ist eine bewusste Schwerpunktsetzung, insbesondere für den Vereins- und Breitensport, denn dort wirken die Ehrenamtlichen, dort entstehen soziale Netze und dort wird Integration gelebt. Entscheidend ist aber auch der Blick nach Berlin. Der Bund hat im Herbst 2025 das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ neu aufgelegt und Ende des Jahres zur Antragstellung aufgerufen, ausgestattet mit 333 Millionen Euro. Das ist der Einstieg in das, was so oft als Sportmilliarde bezeichnet wird. Wichtig war dabei die Veränderung, dass es keine Beschränkungen mehr auf bestimmte Sportstättentypen gibt, dass Frei- und Hallenbäder ausdrücklich förderfähig sind, dass die Förderhöhe von 250.000 bis 8 Millionen Euro beziffert wurde und dass der Bundesanteil 45 Prozent und bei Nothaushaltskommunen bis zu 75 Prozent beträgt. Das ist eine deutliche Verbesserung der Förderkulisse. Auf Bundesebene wurde zudem die Förderrichtlinie für Baumaßnahmen für den Spitzensport angepasst. Ab 1. Januar steigt der Fördersatz von 30 Prozent auf 45 Prozent. Das stärkt die Gemeinschaftsprojekte an den Bundesund Leistungsstützpunkten in Erfurt, in Jena, in Oberhof oder in Suhl. Es entlastet unseren Landeshaushalt und schafft mehr Spielraum für die Förderung von Breiten- und Vereinssport. So trägt auch der Bund konkret zum Abbau des Investitionsstaus bei. Was heißt das alles zusammen? Erstens, der Investitionsstau ist real, aber kein Zeichen von Stillstand, sondern von Nachholbedarf. Zweitens, Land und Kommunen investieren bereits erheblich, strukturiert und vor allem jährlich steigend. Drittens, der Bund leistet seinen Beitrag mit besseren Konditionen und mit breiterer Förderfähigkeit. Und viertens, auch ohne einen formalen Goldenen Plan Sport wird der Investitionsstau konsequent und zielgerichtet abgearbeitet. Fazit: Ein neuer Goldener Plan Sport ist daher keine Voraussetzung für Handlungsfähigkeit. Heute gilt bereits: Wir haben Förderprogramme, wir haben Haushaltsinstrumente und wir haben Planungssicherheit. Der Investitionsstau wird angegangen, zwar nicht auf einmal, dafür aber zielgerichtet, Schritt für Schritt und aus eigener Kraft. Meine Damen und Herren, Sportstätten bleiben ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Sie bleiben Orte der Begegnung, der Leistung und sie bleiben Orte der Zukunft. Das ist nachhaltige Sport- und Förderpolitik und das ist der Weg, den wir als Freistaat gehen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Dann kommen wir nun zur Abstimmung. Die Ausschussempfehlung war Annahme, sodass wir nun über den Antrag selbst abstimmen. Wer dem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich die Abgeordneten von SPD, BSW und CDU. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen, das halte ich noch mal so fest. Dann werden wir nun noch mal auszählen. Ich bitte erneut um die Jastimmen. Das sind 32 Jastimmen. Die Neinstimmen, bitte. Das sind 30 Neinstimmen. Wir haben 0 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 11 in den TeiAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1210 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1349 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport - Drucksache 8/2830 Für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport bitte ich Herrn Abgeordneten Quasebarth nach vorn.

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Steffen Quasebarth BSW

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, als Berichterstatter des Ausschusses für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport berichte ich über die Beratungen zu den Anträgen der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/1210 sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/1349. Die beiden Anträge wurden am 19. Juni 2025 durch Beschluss des Landtags an den Medienausschuss überwiesen und am 5. September 2025 sowie am 30. Januar 2026 beraten. Im Ausschuss haben die einbringenden Fraktionen dargelegt, dass sich beide Anträge inhaltlich ergänzen. Vor diesem Hintergrund wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, BSW, SPD und Die Linke erarbeitet. Damit werden beide Ursprungsanträge zusammengeführt und die Beschlussempfehlung in der vorliegenden Fassung der Drucksache 8/2830 zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion Die Linke sowie den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der durch den gemeinsamen Änderungsantrag geänderten Fassung anzunehmen. Die inhaltlich verbundenen Anträge werden in der Fassung der Drucksache 8/2830 mit dem Titel „‚Kindermedienland Thüringen‘ als Marke weiter ausbauen: alle Kindermedien-Akteure stärken – Leuchttürme wie das Deutsche Kinder Medienfestival Goldener Spatz langfristig fördern“ durch den Medienausschuss zur Annahme empfohlen. Mit dem gemeinsamen Beschluss sollen der Kindermedienstandort Thüringen insgesamt gestärkt und die Rahmenbedingungen für Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft verbessert werden. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen.

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Lena Saniye Güngör

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Quasebarth das Wort. Bitte schön.

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Steffen Quasebarth BSW

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich spreche für die Koalitionsfraktionen und zeige Ihnen jetzt, warum wir heute die zur Abstimmung stehende Beschlussempfehlung ausdrücklich unterstützen wollen. Es geht zwar um ein Kindermedienfestival, aber wir fangen trotzdem – ganz wie es Erwachsene tun – mit den Fakten an. Mit dem gemeinsamen Antrag stärken wir das Kindermedienland Thüringen ganz konkret, finanziell, strukturell und in seiner bundesweiten Sichtbarkeit. Außerdem stärken wir Freiheit und Demokratie. Ich will Ihnen auch zeigen, wie. Wenn wir Menschen Freiheit geben, dann müssen wir auch immer mitdenken, dass sie diese Freiheit auch irgendwann in Anspruch nehmen. Auf Kinder und Jugendliche gemünzt heißt das, wenn wir Kindern und Jugendlichen ein Smartphone in die Hand drücken, dann müssen wir auch davon ausgehen, dass sie irgendwann davon Gebrauch machen, und zwar reichlich. Und wenn sie das tun, dann ist es ein gutes Stück weit unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Kinder und Jugendlichen Inhalte in ihrem Smartphone finden – und da ist es jetzt egal, ob in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender oder sonst irgendwo –, die für Kinder und Jugendliche gemacht worden sind, Angebote, die ihre Perspektive ernst nehmen und die ihre Medienkompetenz stärken. Genau hier setzt unser gemeinsamer Antrag an. Dieser gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen und der Linken ist ein politischer Erfolg, denn er zeigt, wie konstruktive Zusammenarbeit zwischen Opposition und Koalition gelingen kann. Wir haben den gemeinsamen Anspruch, den Medienstandort Thüringen zu stärken und begrüßen es daher ausdrücklich, dass dieses Ziel zu gemeinsamer politischer Verantwortung führt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Projekt sind wir keine politischen Gegner, sondern Mitstreiter für ein starkes Kindermedienland Thüringen. Mit diesem Antrag senden wir ein klares Signal. Wir wollen unsere gewachsenen Strukturen nicht nur erhalten, sondern wir wollen sie weiter ausbauen. Darum werden wir das Deutsche Kinder Medien Festival Goldener Spatz langfristig absichern und wir werden es weiterentwickeln. (Beifall BSW) Übrigens, meine sehr geehrte Damen und Herren, ist Goldener Spatz nicht nur ein paar Wochen im Jahr, sondern Goldener Spatz ist immer. Aktuell finden beispielsweise gerade die Bewerbungen für die Kinderjury 2026 statt. Aber wir wollten über die Weiterentwicklung des Goldenen Spatzen sprechen. Dazu gehören die institutionelle Förderung des Deutschen Kinderfilm e. V. plus die Projektförderung von KIDS Regio und Der besondere Kinderfilm. In diesem Antrag werden wir außerdem weitere Akteure des Kindermedienstandorts Thüringen ausdrücklich hervorheben, darunter der STUDIOPARK KinderMedienZentrum in Erfurt, die Landesmedienanstalt Thüringen und das Mediennetzwerk Thüringen e. V., MENT. Sie alle prägen gemeinsam das Profil des Kindermedienlandes Thüringen und sie alle tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche Medienkompetenz entwickeln und sich quasi en passant in moderner Medienkultur weiterbilden. Auch den KiKA wollen wir nicht vergessen. Andere Sender haben Stars, die glänzen und glitzern. Der KiKA hat einen über alle Altersgrenzen beliebtes Maskottchen, das sich seit fast 30 Jahren beständig durch die Welt nölt, ein stets zuverlässig schlecht gelauntes Kastenbrot. Als Markenbotschafter kann tatsächlich niemand Bernd das Wasser reichen. Wo wir gerade über den KiKA sprechen: Sehr geehrter Staatskanzleiminister Gruhner, der heute leider nicht hier ist, aber ich weiß, er ist ein Fan, und ich weiß, er ist auch Unterstützer. Darum möchte ich ihm auf diesem Wege zurufen: Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, damit der KiKA auch im linearen Fernsehen noch viele Jahre lang den Medienstandort Thüringen verteidigen kann. (Beifall BSW) Denn der KiKA aus Erfurt ist ebenfalls eine Marke wie der Goldene Spatz eine ist und wenn wir so wollen, macht auch der KiKA damit Werbung für das Land, wie auch der Goldene Spatz es tut, für die Wettbewerbsfähigkeit der Medienwirtschaft. Diese Medienwirtschaft hat das Zeug, junge Filmschaffende, Medienazubis und Medienstudis für Thüringen zu gewinnen. Der Goldene Spatz ist so viel mehr als ein Kindermedienfestival. Er ist, so spatzenhaft, wie er durch die Welt flattert, vor allem ein Signal, das in die Welt strahlt, ein bisschen wie ein kleiner, aber sehr intensiver Leuchtturm, ein Spatzenleuchtturm, wenn man so will. So was fällt auf und so was lenkt Schiffe in den Medienhafen Thüringen. Das, meine Damen und Herren, ist erst der Anfang. Dieser Antrag ist tatsächlich erst der Anfang. Wenn wir heute zustimmen, dann stärken wir nicht nur den Goldenen Spatz und die Kindermedienakteure in Thüringen, sondern ein Stückchen auch unsere Demokratie. Auch darum bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)

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Lena Saniye Güngör

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Cotta für die Fraktion der AfD das Wort und weise davor noch mal darauf hin, dass unsere Regeln hier besagen, dass wir nicht im Plenarsaal essen. Es ist schon bemerkenswert, dass ich auch die Landesregierung immer wieder darauf hinweisen muss. Ich halte das für nicht höflich, auch nicht den Abgeordneten gegenüber. Herr Cotta, Sie haben das Wort.

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Jens Cotta AfD

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, wir sprechen heute über eine Beschlussempfehlung, die vorgibt, Medienvielfalt zu stärken und dabei genau das Gegenteil bewirkt. Zwei Anträge, einer von den Linken, einer von der Brombeere, wurden hier zusammengeführt. Was herauskam, ist ein Sammelsurium aus wohlklingenden Phrasen, aber ohne jede politische Klarheit oder Konsequenz. (Beifall AfD) Auf dem Papier geht es um die Stärkung des Kinder Medien Festivals Goldener Spatz und der Marke „Kindermedienland Thüringen“. In der Realität aber sehen wir das typische Muster von der Politik dieses Hauses. Ideologische Inhalte werden unter dem Etikett der Standortförderung versteckt und das alles in einem Verfahren, das sich demokratischer Kontrolle nahezu vollständig entzieht. Der eigentliche Entstehungsprozess war ein Paradebeispiel für intransparente prälegislative Hinterzimmerpolitik, statt offener Debatte ein Zusammenkopieren am Tisch der Großen Koalition in Thüringen. (Beifall AfD) Bereits in meiner ersten Rede zu diesem Thema habe ich die ideologische Schlagseite des Festivals detailliert benannt. Der Goldene Spatz dient längst nicht mehr der offenen Medienbildung, sondern der gezielten Prägung junger Menschen mit einem festgelegten Weltbild. Themen wie „Genderidentität im Grundschulalter“, moralisierende Klimanachrichten und eine autozentrierte ÖRR-Blase – das ist der medienpolitische Dreiklang, der unterstützt wird. Das Schlimmste: Der Preis prämiert in hohem Maße genau die Inhalte, die KiKA, ARD und ZDF selbst produzieren und senden. Eine geschlossene Selbstlobblase auf Steuerzahlerkosten – wer hier von Wettbewerb spricht, verkennt die Realität. (Beifall AfD) Statt hier für Korrekturen zu sorgen, wird mit dem vorliegenden Antrag die ideologische Linie zementiert. Die Argumentation der Antragsteller folgt dem Muster: mehr Sichtbarkeit, mehr Vernetzung, mehr Standortmarketing. Der Goldene Spatz wird als Leuchtturmprojekt beschrieben – das haben wir gerade in der Rede gehört –, flankiert von Strukturen wie KiKA, KIDS Regio, Mediennetzwerk Thüringen oder dem STUDIOPARK. Doch je länger man liest, desto diffuser wird das Ganze. Es geht nicht mehr um ein konkretes Festival, sondern um den Aufbau eines ganzen Subsystems staatlich geförderter Kindermedienpolitik – ohne Kontrolle, ohne klare Ziele, aber mit viel wohlklingenden Formulierungen: Marktpotenziale heben, strategisch positionieren, internationale Sichtbarkeit schaffen. Kurz gesagt: je mehr solcher Worthülsen, desto weniger Substanz. (Beifall AfD) Am Ende bleibt ein Antrag, der vor allem eines produziert: noch mehr Förderanträge und noch mehr Selbstbeschäftigung. Und genau hier liegt der nächste Widerspruch. Als AfD kritisieren wir zu Recht die überbordende Bürokratie bei Kulturund Medienförderung. Doch dieser Antrag installiert genau das Gegenteil von Vereinfachung – neue Netzwerke, neue Ansprechpartner, neue Fördertöpfe, mehr Formulare, mehr Evaluationszyklen, mehr überzogene Projektverwaltungsroutinen, ein Labyrinth, in dem nicht mehr Ideen gefördert werden, sondern Strukturen, die sich selbst verwalten. Ein weiterer schwerwiegender Punkt betrifft den Aufruf an die Landesregierung, sich für mehr Aufträge vom MDR und vom KiKA einzusetzen. Was oberflächlich wie Unterstützung aussieht, ist in Wahrheit ein direkter Angriff auf die verfassungsrechtlich verankerte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall AfD) Wenn politische Einflussnahme durch Fördertöpfe legitimiert wird, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein massiver Eingriff in die redaktionelle Unabhängigkeit. Besonders eklatant ist der Widerspruch bei der CDU. Einerseits feiern Sie hier in Thüringen Kinderjurys, die über geförderte Inhalte mitentscheiden dürfen, als Inbegriff von Medienmündigkeit und Demokratie. Andererseits treibt dieselbe CDU-Politik bundesweit ein striktes Social-Media-Verbot unter 16 voran, weil Kinder angeblich psychisch überfordert, suchtgefährdet und schutzbedürftig sind. Meine Damen und Herren, darf ich Sie fragen: Sind Kinder reif genug, um in staatlichen Jurys über Filme zu urteilen oder sind sie es nicht? Gilt echte Beteiligung nur dann als toll, wenn sie in euren kontrollierten Strukturen stattfindet und die Inhalte eurem Weltbild passen? Wenn Kinder selbst posten, Inhalte erstellen und über Plattformen ihrer Wahl teilen wollen, dann ist es plötzlich eine Katastrophe. Das ist keine konsequente Kinderschutzpolitik, das ist selektiver Schutz, immer genau dort, wo die eindeutige Deutungshoheit gewahrt werden soll. Hier puschen Sie Beteiligung, bundesweit wollen Sie Verbote. Das ist Heuchelei, (Beifall AfD) selektiver Schutz genau dort, wo die eigene Deutungshoheit gewahrt werden soll. Was bringt dieser Antrag wirklich? Weniger Einseitigkeit? Nein. Mehr Transparenz? Fehlanzeige. Mehr Wettbewerb? Auch nicht. Stattdessen mehr Geld, mehr Struktur, mehr Einfluss und all das im Gewand einer Standortpolitik, die in Wahrheit ideologische Kulturförderung betreibt. Wir als AfD sagen klar: Kinder gehören nicht in ideologische Fördermühlen und nicht in staatliche Meinungsfabriken. Sie gehören in die Hände ihrer Eltern und in eine echte pluralistische Medienwelt, nicht in eine staatlich kuratierte Blase. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Er ist kein Fortschritt, sondern ein weiterer Schritt in Richtung Meinungseinheit auf Kosten von Vielfalt. Der Goldene Spatz mag als Festival einen Namen haben, doch unter diesem Antrag wird er leider zu einem Symbol für ein System, das sich selbst fördert und Widerspruch fürchtet. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstes rufe ich Abgeordnete Katja Mitteldorf für die Fraktion Die Linke ans Rednerpult. Bitte.

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Katja Mitteldorf Die Linke

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, also nach dieser Rede habe ich manchmal eher so ein bisschen den Eindruck, dass es vielleicht doch ganz gut ist, wenn Kindern auch Bildung und Zuwendung zuteilwird, denn offensichtlich kann man ja den Eindruck bekommen, wenn man nur in den Händen seiner Eltern war, dann landet man im Zweifelsfalle hier auf der rechten Seite des Hauses. Das kann ja auch nicht wirklich ernsthaft das sein, was man möchte. (Beifall Die Linke) (Unruhe AfD) Worüber reden wir eigentlich? Wenn man dem Kollegen Cotta zugehört hat, könnte man kurz vergessen haben, worum es eigentlich geht. Wir reden heute über zwei Anträge, die nunmehr zu einem Antrag werden. Und das sei mir gestattet: Den Antrag gibt es ja seit Juni. Ganz ehrlich, mich freut es sehr, dass wir jetzt zu einem Punkt gekommen sind, an dem wir das erreicht haben, was wir schon im Juni hätten erreichen können. Das war damals nicht gewollt und deshalb mussten wir einen sehr langen Umweg gehen, um dann aus beiden Anträgen einen Antrag zu machen. Wie schön, dass wir es doch noch geschafft haben, denn am Ende geht es nämlich in diesen Anträgen nicht um uns, sondern es geht um die Frage: Ist Thüringen und bleibt Thüringen ein attraktiver Produktionsstandort für das und als Kindermedienland? Denn – Achtung, Herr Cotta – das Kindermedienland ist gar keine neue Erfindung und gar kein Sammelsurium von Dingen, es ist eine Marke, und zwar schon seit vielen, vielen Jahren. Darunter subsumiert sich Einiges, was wenig intransparent ist, wie Sie das behaupten, sondern sehr transparent nachvollziehbar ist, wenn man sich natürlich mit der Frage auch nur beschäftigen möchte. Und der Goldene Spatz ist ein Teil dieses Kindermedienlandes. Jetzt haben Sie hier ja so lustige Sachen erzählt, zum Beispiel, dass hier mit Hinterzimmerpolitik ein Antrag zusammengemeißelt wurde. Also Entschuldigung, aber das ist im Übrigen nichts anderes als Ausschussarbeit. Ich weiß, das ist Ihnen fremd. (Beifall Die Linke) Aber wenn man zwei Anträge in einem Ausschuss hat und sich darüber austauscht und feststellt, was machen wir damit, weil wir uns an vielen Stellen sehr einig sind, dann kann man und sollte man, dafür sind Ausschüsse im Übrigen da, nämlich genau dazu kommen, wozu es auch gekommen ist. Sehr transparent gab es einen gemeinsamen Änderungsantrag zu einer Beschlussempfehlung. Das ist Ausschussarbeit. Ich kann Ihnen nur empfehlen, vielleicht können Sie … (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Wann lag der vor? Im Ausschuss lag der nicht vor!) Im Ausschuss lag der sehr wohl vor. Natürlich lag der im Ausschuss vor. Sonst hätten Sie das ja gar nicht beschließen können, Herr Cotta. Sie haben es natürlich nicht beschlossen. Aber Entschuldigung, natürlich liegt der vor. Und wenn wir darüber reden, wie oft die AfD-Fraktion mit irgendwelchen Tischvorlagen um die Ecke kommt, also Entschuldigung. Das ist jetzt wirklich ein bisschen albern. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das ist dann keine Ausschussarbeit, oder was?) Und es ist relativ leicht erkennbar und machbar, dass aus zwei Anträgen ein Antrag geworden ist. Ich glaube, das überblicken sogar Sie in einer Lesepause. Das ist genau geschehen. Deswegen ist es ein bisschen albern, hier von Hinterzimmerpolitik zu reden. Im Übrigen bleibe ich dabei, wir sind ja immer noch dafür, dass die Ausschüsse insgesamt öffentlich tagen. (Beifall Die Linke) Dann kommen wir zu dem Punkt, wo Sie wieder erzählen, das ist alles ideologisch und es würde jetzt mehr Strukturen geben, mehr Geld, mehr Bürokratie. Also wissen Sie, Herr Cotta, in dem Antrag steht gar nichts drin, was es an neuen Strukturen, neuen Geldern und neuen bürokratischen Dingen geben soll. Das ist einfach schlichtweg unwahr, was Sie hier erzählen. Sondern er beschreibt in gewisser Weise den Status quo, wie wir ihn jetzt haben, (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Dann ist der Antrag doch überflüssig!) und bedeutet – lassen Sie mich doch ausreden, Herr Cotta. Seien Sie doch nicht so aufgeregt. Das ist ganz schlecht für die Herzkranzgefäße, ganz, ganz schlecht. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Weiter aufregen, weiter aufregen!) Vielleicht hören Sie einfach zu, dann wissen Sie auch, dass es selbstverständlich wichtig ist, wenn man den Status quo beschreibt und ihn auch als schützenswert beschreibt, und mit dem Hinweis – das finden Sie alles im Antrag, wenn Sie richtig lesen würden –, dass es natürlich auch darum geht, das weiterzuentwickeln. Da steht also nichts dazu drin, dass es mehr Bürokratie, mehr irgendwas geben würde, was Sie hier behaupten, sondern, das war ja auch immer der Ursprung, weswegen wir als Fraktion Die Linke uns im Juni im vergangenen Jahr aufgemacht haben, in besonderer Weise den Goldenen Spatz hier in den Mittelpunkt zu stellen, weil im Übrigen auch gerade zu diesem Zeitpunkt der Goldene Spatz wieder gelaufen ist. Im Übrigen läuft jetzt gerade wieder die Suche nach der Kinderjury für den nächsten Goldenen Spatz – noch mal ein kleiner Werbeblock für alle, die das interessiert. Jetzt ist es so, dass natürlich ein Festival wie der Goldene Spatz – und ich weiß, Sie haben das Prinzip eines Festivals offensichtlich nicht verstanden. Ein Festival funktioniert immer so, dass es Beiträge gibt, da gibt es Bewerbungen, dann schicken Leute da ihre Beiträge hin, dann werden die ausgesucht, dann werden die im Festival gezeigt und dann gibt es Jurys, die entscheiden, haben die jetzt einen Preis verdient oder nicht. Das ist ein ganz normaler Vorgang, so funktionieren Festivals. Wie Sie in Ihrer offensichtlich ja blühenden Fantasie daraus erstens basteln, dass das in irgendeiner Form alles ideologiegelenkt sei, ist schon mal der erste Treppenwitz der Geschichte und zweitens Sie wieder mit der Mär um die Ecke kommen, dass die Kinderjury, die professionell begleitet wird von Pädagogen – ich weiß, ganz schlimm, Pädagogen, ganz furchtbare Menschen –, die sich darum kümmern, dass Kinder ermächtigt werden und Soft Skills lernen – ich weiß, englischer Begriff ist nicht so gern gesehen. Das bedeutet aber, dass sie die Kompetenzen erwerben, wie gucke ich mir einen Film an, was bedeutet das eigentlich, worauf achte ich da, wenn ich einen Film bewerte, wie trete ich in Diskussion mit anderen Menschen – übrigens etwas, das wir hier auch alle immer noch wieder lernen dürfen –, wie strukturiere ich meine Argumentation, wenn ich Beobachtungen teile. Das ist Medienbildung, es ist kulturelle Bildung und es ist eine Kompetenzvermittlung, die Kinder und Jugendliche, wie auch Erwachsene übrigens, zu jedem Lebensalter immer weiter gebrauchen können. Diese ermöglichen, dass man in einer Gesellschaft in einen Diskurs tritt. Nichts anderes passiert beim Festival Goldener Spatz. Ich will an dieser Stelle ganz ehrlich sagen, ich finde die Arbeit mit den Kinderjurys hervorragend. Ich bin unglaublich dankbar für die Kolleginnen und Kollegen, (Beifall Die Linke) die das mit sehr wenig Personalbesatz sehr professionell tun. Ich schäme mich ein bisschen dafür, dass aus diesem Rund hier die Auffassung kommt, das alles wäre Indoktrination. Dann haben Sie gesagt, die Landesregierung – so ähnlich habe ich Sie zumindest verstanden – nimmt Einfluss auf den Produktionsstandort Thüringen. Also bei aller Liebe: Wie albern ist denn diese Aussage? Selbstverständlich wird eine jede Landesregierung, der es am Herzen liegt, dass in ihrem Bundesland, in dem Fall Freistaat Thüringen, Produktionsstätten stattfinden, denn wir haben ja alles da, und der Produktionsstandort für die Film- und auch Fernsehbranche gestärkt wird, so wie hoffentlich im Übrigen jeder Mensch hier auch in diesem Rund, der sich dafür ernsthaft interessiert, für den Produktionsstandort werben, denn das ist verdammt noch mal auch die Aufgabe sowohl einer Landesregierung als auch eines jeden Abgeordneten und eines jeden Menschen, der sagt, es ist wichtig und gut, dass wir einen Medien- und Produktionsstandort in Thüringen haben, den wir gestärkt wissen wollen. (Beifall CDU, Die Linke) Das ist also ein völlig normaler Vorgang. Sie tun aber so, als würde die Landesregierung, und zwar egal welche, und das ist jetzt nicht meine Landesregierung, aber mir würde es ja wirklich fernliegen, auch dieser Landesregierung zu unterstellen, die würden jetzt in Produktionsaufträge eingreifen und mitteilen, was für Produktionen hier stattzufinden haben. Das ist doch Humbug, Leute. Man kann sich ja nicht ernsthaft hier als staatlich alimentierter Abgeordneter hinstellen und so einen Quatsch erzählen. Also tut mir leid, das ist ja nun wirklich fern jeglichen guten Gewissens, was man da haben kann. Jetzt komme ich zum Antrag zurück, denn es ist wichtig, dass wir dieses Signal gemeinsam senden. Ganz ehrlich, ich sage es bis heute, ich finde, das hätten wir im Juni auch schon machen können. (Beifall Die Linke) Ich finde diesen ganzen Vorgang, den es da gab, noch immer hochdramatisch und irgendwie auch ein bisschen tragisch. Das Senden dieses Signals, was wir heute schaffen – Kollege Quasebarth hat das schon sehr ausführlich dargelegt, da kann ich seine Worte nur unterstreichen –, hätten wir aber schon im Juni haben können. Ich persönlich wünsche mir, dass wir – auch im Angesicht der Worte, die Herr Quasebarth hier vorn als Redner gesagt hat – in diesen Fragen eben keine Feinde sind – im Übrigen habe ich diese Feindrhetorik sowieso nicht –, sondern dass wir uns in der Frage sehr einig sind, dass wir unseren Medienstandort, die Marke des Kindermedienlands stärken und natürlich auch den Goldenen Spatz weiterhin gemeinsam unterstützen werden, dass wir das nach vorn stellen und wir uns nicht in Antragsdebatten darüber verlieren, wer jetzt zuerst den Antrag gestellt hat. Deswegen lassen Sie uns in Zukunft – verehrte Brombeere, als Einladung – sehr gern weiterhin gemeinsam dieses Signal senden. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung macht sich Staatssekretär König bereit. Danke schön.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vorweg freue ich mich, dass es gelungen ist, einen weitgehend parteiübergreifenden Konsens über die Bedeutung der Deutschen Kindermedienstiftung Goldener Spatz und über das Kindermedienland Thüringen insgesamt zu finden. Herr Abgeordneter Cotta, ich war wirklich auch, wie Frau Mitteldorf gerade gesagt hat, etwas überrascht über Ihre Ausführungen, die ich auch überhaupt nicht nachvollziehen kann, wie man hier quasi das Kindermedienland zu einer Indoktrinationsmaschine umwidmet. Aus drei Gründen freue ich mich, dass der Antrag geklappt hat. Erstens, weil der Antrag mit dem Kindermedienland Thüringen ein wichtiges Anliegen der Landesregierung – eigentlich aller Landesregierungen bisher – aufgreift. Zweitens, weil der Antrag das Bestreben der Landesregierung stärkt, den Medienstandort, insbesondere den Kindermedienstandort Thüringens, weiter zu stärken. Und drittens, weil ich selbst die fantastische Atmosphäre beim Goldenen Spatz erleben konnte und auch nach zahlreichen Gesprächen mit Akteuren des Medienstandorts im vergangenen Jahr überzeugt bin, dass wir hier auf einem guten und richtigen Weg sind. Das Branding „Kindermedienland Thüringen“ ist seit Langem etabliert. Seit Mitte der 1990er-Jahre haben alle Landesregierungen sich zu diesen Kindermedien bekannt und ihnen eine besondere Priorität in der Standortentwicklung zugemessen. Das bestätigt auch einmal mehr der aktuelle Regierungsvertrag. Die Marke „Kindermedienland“ hat in den vergangenen Jahrzehnten dazu geführt, den Medienstandort Thüringen in einer Nische der Filmbranche zu profilieren. Es ist aber keine Einfach-so-Nische. Es ist eine sehr erfolgreiche Nische, denn Kinderfilme sind am deutschen Kinomarkt das mit Abstand erfolgreichste Genre. Natürlich muss man auch sehen, dass für den Kindermedienstandort Thüringen traditionell nicht die ansässigen Unternehmen alle Aufträge bekommen und profilbildend wirken, sondern Non-Profit-Institutionen, die sich den Kindermedien widmen, vor allem – das ist auch schon mehrfach hier gesagt worden – die Kindermedienstiftung Goldener Spatz, der Förderverein Deutscher Kinderfilm, sowie der KiKA als bundesweit ausstrahlender Sender mit Sitz in Erfurt. Vielleicht lassen Sie mich da noch eine Anmerkung machen, weil auch von Bernd das Brot heute schon die Rede war: Also ich kann mir eine Ideologie von Bernd das Brot beim besten Willen nicht vorstellen. Sie leisten eine hervorragende Arbeit zum Wohl der Kinder und Kindermedien – staatsfern, das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal betonen. Thüringen ist Kindermedienland, dafür ist der Medienstandort bekannt, das Profil ist markant und hat sich bewährt. Man sollte sich aber keine Illusionen machen. Nur sehr vereinzelt sind Thüringer Unternehmen in der Lage, eine ganze Produktion hier umzusetzen, die im Bereich des Family Entertainments große Kassenerfolge erwarten lässt. Ich will Ihnen mal ein Beispiel nennen. Der erfolgreichste deutsche Film an der Kinokasse 2024 war „Die Schule der magischen Tiere 3“. Jetzt gibt es schon Teil 4, der war mit insgesamt 2,9 Millionen Besucherinnen und Besuchern noch erfolgreicher. Die Produktionskosten dafür beliefen sich auf rund 8 bis 9 Millionen Euro. So ein Projekt auf die Beine zu stellen und zu finanzieren, ist für Thüringer Produktionsfirmen extrem herausfordernd, aber wir sind als Landesregierung immer wieder in Gesprächen mit den Produzierenden hier auch vor Ort und versuchen, sie auch entsprechend zu unterstützen. Aber solche Großprojekte laufen dann meistens auch im Verbund. Ich möchte den Ansatz des Antrags unterstützen, das Profil „Kindermedienland“ ganzheitlich zu verstehen. Es muss weit ausgreifen. Wir sollten es also nutzen, um eine Vorreiterrolle in den wichtigen Bereichen auch der außerschulischen Medienbildung und des Jugendmedienschutzes – auch mit Blick auf die Handynutzung und Games – einzunehmen. Deswegen unterstütze ich auch ganz deutlich den Ministerpräsidentenvorschlag zum Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren. Das hat auch hier bereits einen guten und wichtigen Akzent gesetzt. Das mit einer Diskussion mit einer Jury gleichzusetzen, fand ich jetzt etwas merkwürdig. Mit Blick auf den Medienstandort müssen wir auch berücksichtigen, dass der Medienstandort Thüringen mehr als nur Kindermedien umfasst. (Beifall CDU) Es gibt Produktionsunternehmen, die große fiktionale Geschichten für Erwachsene auf die Leinwand bringen. Andere fokussieren sich auf dokumentarische Formate für das Kino oder das TV. Ebenso vielfältig ist die Festivalszene in Thüringen. Das cellu l‘art in Jena zeigt internationale Filme, das Poetry Film Festival in Weimar zeigt künstlerische Filme – man kann sagen, visuelle Lyrik im Kino – und die TeleVisionale – wer das gestern Abend auch schon in der Regierungsbefragung mitgehört hat –, die sehr erfolgreich letztes Jahr in Weimar ihre Ansiedlung hatte, wo wir noch die Diskussion hatten, wer zuständig für die Ansiedlung an sich war, zeigt, dass die besten TV-Filme und -Serien aus dem jeweils zu Ende gehenden Jahr hier wirklich meilensteinprägend sind. An der TU Ilmenau, an der Bauhaus-Universität Weimar und an einigen Fachhochschulen werden in den Medienstudiengängen junge Kreative und Fachkräfte ausgebildet, die später das gesamte Spektrum audiovisueller Medien und ihrer Inhalte abdecken. Ich kann Ihnen sagen, wir sind im Gespräch mit den ganzen Lehrstühlen. Ich war in der Bauhaus-Universität in Weimar, habe mir das Games Lab angeschaut, an der TU Ilmenau auch das neue KI-Zentrum. Wir können als Thüringen sehr stolz darauf sein, was wir hier für Hochschulen haben. Darauf müssen wir auch in der Entwicklung des Medienstandorts insgesamt Rücksicht nehmen, auch wenn wir Kindermedien selbstverständlich eine besondere Aufmerksamkeit einräumen. Der Beschlussantrag setzt das Kindermedienland Thüringen aus gutem Grund ins Zentrum. Das Kindermedienlandprofil ist einer von mehreren wichtigen Bausteinen in unserer Standortstrategie als Landesregierung. Deswegen freue ich mich über diesen Antrag. (Beifall BSW)

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Steffen Quasebarth

b) Alle Akteure und Initiativen der Kindermedienlandschaft in Thüringen stärken und langfristig Perspektiven geben – „Kindermedienland Thüringen“ als Marke weiter stärken

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Dann kommen wir zur Abstimmung der zusammengeführten Anträge in der Fassung der Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 8/2830. Über die stimmen wir jetzt ab. Ich sage es noch mal, weil es ein bisschen kompliziert wirkt, aber eigentlich ganz leicht ist: Wenn Sie dieser Drucksache, also der Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 8/2830 zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Signale aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Wir können den Tagesordnungspunkt bzw. die Tagesordnungspunkte 11 a und b damit schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1865 Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Dann bitte ich Abgeordneten Steinbrück ans Rednerpult.

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Stephan Steinbrück AfD

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Vielen Dank. Herr Präsident. Es hat ganz schön lange gedauert, bis unser Antrag endlich mal im Plenum behandelt wird. Ich weiß gar nicht, wie viele Tagesordnungen er geschoben wurde. Zum Glück nicht so lange, wie die Entwicklung der elektronischen Patientenakte gedauert hatte, denn seit dem 01.10.2025 ist sie verpflichtend. Koste es, was es wolle. Der Präsident des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, sei zitiert: „So wird die Digitalisierung in Deutschland nicht gelingen.“ 20 Jahre Planung, 14 Milliarden Euro und am Ende – nichts funktioniert so richtig. Gedacht als Lösung hausgemachter, prinzipiell struktureller Probleme im Gesundheitswesen, entpuppt sie sich als teuer, bürokratisch und datenschutzrechtlich mehr als bedenklich. Denn wenn es möglich ist, dass jemanden per EMail aus einem Thüringer Krankenhaus sensibelste Daten einer ihm völlig fremden Person erreichen – und allein die aus unserer Sicht falschen Zustimmungs- und Ablehnungsmodalitäten, wie auch die sogenannte feingranulare Zugriffssteuerung auf die elektronische Patientenakte –, sollte darüber hier gesprochen werden. 70 Millionen von 74 Millionen Pflichtversicherten haben nicht aktiv widersprochen. Ist sich jeder Einzelne im Klaren, warum nicht? Jetzt zu unseren Kritikpunkten: Es soll ja jedermann jederzeit möglich sein, selbst zu entscheiden, welche Daten welcher Arzt der elektronischen Patientenakte entnehmen darf und welche nicht. Und hier fällt mir der Antrag der Linken zur Gesundheitskompetenz ein, der eventuelle Defizite bestimmter Bevölkerungsgruppen gerade im digitalen Gesundheitsbereich aufgreift. Ich sehe durchaus Bezug zur Realität. (Beifall AfD) Gestatten Sie mir einen hypothetischen Blick in die Zukunft. Ein Rentner hat 50 Arbeitsjahre und sein soziales Pflichtjahr hinter sich. Er hat sicher wenig Interesse daran, dass die Lernschwester beim Augenarzt per elektronischer Patientenakte weiß, dass er Probleme mit seinen arteriovenösen Gefäßpolstern an unangenehmen Stellen hat. Oder ein Single-Mann von Mitte 40 liegt nach seinem E-BikeUnfall auf der Intensivstation. Die frisch geschiedene Stationsschwester wird von ihm aus Dankbarkeit für die fürsorgliche Pflege nach der Entlassung zum Essen eingeladen, macht ihre Entscheidung jedoch vom zufälligen Blick in die elektronische Patientenakte abhängig. In der stehen quartalsweise Rezepte für das vom Hausarzt verordnete „blaue Wunder“. Das sorgt für zu viel Transparenz und wenig Chancengleichheit auf dem zweiten Heiratsmarkt. (Beifall AfD) Und ein weiteres hypothetisches Beispiel mit Bezug auf einen zurückliegenden Antrag der Linken. Ein rüstiger Senior schöpft alle Möglichkeiten und Wunder aus und erlebt einen zweiten Frühling. Er wundert sich beim Besuch des Kieferchirurgen über den etwas seltsamen Blick der Zahnarzthelferin. Und erst beim zwanzigminütigen – Stichwort 20-Minuten-Land-Thüringen – Nachhauseweg fällt ihm mit Schrecken auf: Er hat die Zugriffssteuerung seiner elektronischen Patientenakte nicht aktuell feingranuliert. Der letzte Eintrag dieser resultiert nämlich aus seiner bereits von den Linken angeführten Unkenntnis über Verhütungsmethoden im Alter und einer Diagnose eines Hautarztes und Venerologen. Und jetzt stellen Sie sich vor, Wladimir Putin hätte per Cyberangriff auf all das Zugriff! Sehen Sie mir bitte meine Darstellung, die etwas plastisch war, etwas nach. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das ist wirr!) Ich wollte nur anhand abstrakter, aber doch in der Wirklichkeit auftretenden möglichen Probleme mit der elektronischen Patientenakte hinweisen. Ich bin auch gar nicht auf Zugriffsmöglichkeiten von Krankenkassen, Heilmittelerbringern und wirtschaftlich Interessierten eingegangen. Das kommt dann im Debattenbeitrag. Ja, das Ganze ist ein Bundesgesetz, das wissen wir. Es hat aber Schwachstellen und wir können hier in Thüringen für mehr Information, Aufklärung und Sicherheit sorgen. Darüber sollten wir reden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich gebe Ihnen noch einen Hinweis: Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts keinen Gebrauch zu machen. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe als ersten Redner Abgeordneten Dr. Wogawa für die Fraktion des BSW und als Redner für die Koalition auf. Bitte.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, im Jahr 2026, da sind wir uns wahrscheinlich alle sicher, darf gute Versorgung im Gesundheitswesen nicht immer noch an einem fehlenden Faxgerät scheitern. Die elektronische Patientenakte ist deshalb kein Technikprojekt, sondern ein Lackmustest politischer Handlungsfähigkeit. (Beifall BSW) Wer sie weiter verzögert, verteidigt nicht den Datenschutz, sondern den Stillstand. Und Stillstand kostet in diesem Fall im Zweifel Gesundheit und Vertrauen. Meine Damen und Herren, das bedeutet nicht, dass es keinen Verbesserungsbedarf gibt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Still- stand ist der Tod!) Die elektronische Patientenakte, abgekürzt ePA, soll Behandlungen verbessern, Abläufe vereinfachen und den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern. Das ist ein wichtiges Ziel, doch in der Realität sind eben auch Datenschutzlücken, technische Probleme sowie mangelnde Aufklärung bekannt geworden. Diese gilt es deutlich zu benennen. Aber, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, die Antragsteller, wir müssen bei Ihrer Initiative etwas genauer hinschauen. Ihr Antrag greift zwar auch berechtigte Kritikpunkte auf, richtet seine Forderungen dann aber in zentralen Punkten an die völlig falsche Adresse. Und er bleibt deshalb wie ein falsch adressierter Brief nicht zustellbar. (Beifall CDU, BSW) Ich möchte das begründen. Unter Punkt III verlangen Sie, die Landesregierung solle eine Informationskampagne zum sogenannten Opt-out durchführen. Opt-out, das ist die Notwendigkeit, der Einwilligung aktiv zu widersprechen, wenn man die ePA nicht nutzen möchte. Ihr Ziel ist, dass die Landesregierung diese Kampagne auch finanziert. Doch Sie übersehen – oder vielleicht nicht, das war bei der Begründung jetzt nicht ganz klar geworden –, dass die elektronische Patientenakte ein Bundesprojekt ist, geregelt im Sozialgesetzbuch V, entwickelt und gesteuert durch die gematik GmbH, ein Unternehmen unter Bundesaufsicht. Es ist also keine Aufgabe des Landes und Ihr Antrag bleibt leider nur Symbolpolitik. (Beifall CDU, BSW) Und Symbolpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen, löst bekanntlich keine Probleme, sie hilft weder Patientinnen und Patienten, sie hilft keinen Ärztinnen und Ärzten und sie verbessert die ePA leider nicht. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab, denn wir wollen als Koalitionsfraktionen echte Verbesserungen, mehr Transparenz für Versicherte und wir wollen auch eine spürbare Entlastung für die Leistungserbringer. Digitalisierung im Gesundheitswesen muss sicher, sozial und sinnvoll sein. Genau dafür haben wir als Koalitionsfraktionen einen eigenen Antrag eingebracht, den wir im nächsten Tagesordnungspunkt debattieren werden. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Lena Güngör für die Fraktion Die Linke auf.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe natürlich den Kardinalfehler gemacht und hatte mich bei einem AfD-Antrag auf das vorbereitet, was im Antragstext steht. Das ist offensichtlich die falsche Strategie. Sich hier hinzustellen und vom Single-Patienten mit der fürsorglichen Helferin zu sprechen und den kleinen blauen Pillen und der netten zahnärztlichen Helferin mit Bezug zur Sexualität im Alter – haben Sie ein bisschen zu viel Bergdoktor geguckt oder was ist hier eigentlich los? (Heiterkeit und Beifall Die Linke) Dass Ihnen das nicht peinlich ist, Ihr Gesundheitswissen, Ihre Gesundheitskompetenz offensichtlich aus ziemlich schlechten Serien zu haben! Anders kann ich es nicht beschreiben. Ich versuche jetzt trotzdem über das zu sprechen, was Sie eigentlich in Ihrem Antragstext geschrieben haben. Machen Sie sich keine Hoffnung, der ist gar nicht so viel klüger. Es geht um die Frage, ob wir die elektronische Patientenakte gerecht und sicher gestalten oder ob wir sie blockieren. Die AfD entscheidet sich natürlich für die Blockade. Wir als Linke sagen klar, Patienten- und Patientinnenschutz entsteht durch Gestaltung, nicht durch Rückabwicklung. Wenn Sie in Ihrem Antrag ein Bild der ePA als Flickwerk, als Sicherheitsrisiko, als Bedrohung für Patienten- und Patientinnenrechte darstellen und dann als Beispiel von einer Mail sprechen, die aus einem Krankenhaus heraus verschickt worden wäre, dann habe ich noch viel mehr Fragen, als ich vielleicht ansonsten über berechtigte Lücken in der Versorgung und über berechtigte Fragen zu Störungen in der Telematikinfrastruktur, komplizierte Logins, fehlende barrierefreie Information, Kritik an der Zugriffssteuerung hätte. Also ja, man kann gern kritisch darüber sprechen, wo wir bei der elektronischen Patientenakte sind, aber einfach nur auf diesem Level eine Diagnose zu stellen, ist dann eben nicht die richtige Therapie. Ihr Vorschlag, so wie er hier dargelegt wird, heißt, zurück zum Papier, zurück zur Zettelwirtschaft, zurück zu Doppeluntersuchungen. Das schützt niemanden. Es belastet zum Schluss nur diejenigen, die ohnehin in unserem Gesundheitssystem viel zu tragen haben. Zweiter Punkt – Selbstbestimmung: Die AfD behauptet hier, ein Opt-in-Verfahren würde die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten stärken. Das ist sozial nicht ganz korrekt, denn formale Freiheit bedeutet wenig, wenn faktisch Zugangshürden bestehen. Denn wer wenig Einkommen hat, wer kein Smartphone hat, wer keine stabile Internetverbindung hat, wer gesundheitlich eingeschränkt ist, wer vielleicht wenig Deutsch spricht, der wird auch ein Opt-in nicht schaffen. Er wird so oder so draußen bleiben. Wer bleibt denn dann draußen? Na, es sind eben nicht die Gutverdienenden, nicht die Digitalprofis, sondern ältere, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen. Das heißt, die, die von einer besseren Versorgung am meisten profitieren würden, sind genau diejenigen, die die AfD mal wieder komplett an der Seite liegen lässt. Aber Hauptsache, Sie haben es geschafft, in Ihrer Einbringung einmal „Putin“ zu sagen. Das war bestimmt sehr gut für das fraktionsinterne Tippspiel. Ich kann es mir anders wirklich nicht erklären, warum man sich sonst mit so einem Satz hier im Thüringer Landtag verewigt. Es ist total unangemessen. Dritter Punkt – Forschung: Wenn die AfD fordert, dass Forschungszugriffe auf Gesundheitsdaten im Grunde zu verbieten wären, dann heißt das keine Nutzung, auch keine anonymisierte Nutzung. Das heißt keine Weiterentwicklung von Therapien, keine bessere Versorgung. Gesundheitsforschung lebt aber davon, dass Menschen freiwillig anonymisierte Daten teilen, damit Herzmedikamente sicherer werden, damit Krebsbehandlungen gezielter werden, damit seltene Erkrankungen besser erkannt werden. All diese Möglichkeiten würden damit abgeschafft werden. Ja, Forschung muss freiwillig sein. Ja, sie muss anonymisiert erfolgen. Sie braucht klare Regeln und Zuständigkeiten sowie transparente Verfahren. Aber sie so allgemein zu verbieten, würde zum Schluss bedeuten, dass man eben auch Chancen verhindert – Chancen auf eine neuartige Therapie, auf eine Prävention, Chancen auf Gesundheit und damit eben wieder auf soziale Teilhabe. Und ganz ehrlich, das ist einfach unethisch, zu fordern, dass wir weniger forschen im Gesundheitsbereich. Wir müssen darüber reden, wie wir forschen und wer von Forschung profitiert. (Beifall Die Linke) Was Thüringen tun kann – vieles von dem ist ja auch auf Bundesebene, wenn wir uns hier mal ehrlich machen –, ist etwas anderes. Und ich finde es auch völlig legitim, mehr darüber zu sprechen. Was ist mit barrierefreien, mit analogen, mit digitalen Informationsangeboten und deren Ausbau? Wie steht es um die Unterstützung von Arztpraxen, Apotheken und anderen Dienstleistern im Gesundheitsbereich bei der Nutzung etwa durch Kompetenzzentren, durch Hotlines, durch Assistenzstrukturen? Wie sieht es aus mit verständlichen und mehrsprachigen Materialien, die eben auch ohne Smartphone funktionieren? Wie sieht es aus mit unabhängigen Sicherheitsprüfungen und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse? All das sind Varianten, mit denen wir natürlich auch auf Landesebene darüber reden können, wie wir die elektronische Patientenakte gut begleiten. Das heißt, Thüringen kann die ePA nicht neu erfinden, aber dafür sorgen, dass sie gerecht genutzt wird. Genau diesem Anspruch genügt der vorliegende Antrag nicht und deswegen lehnen wir ihn ab. Ich glaube aber, die Zeit, die Sie hier mit Ihrer Rede verbringen, können Sie weiter mit Bergdoktor, mit Grey’s Anatomy, was auch immer Ihr persönlicher Stil ist, verbringen. Wahrscheinlich nehmen Sie daraus wirklich die Ideen für das, was Sie hier auf Papier schreiben. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Wloch für die Fraktion der AfD auf. Bitte.

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Pascal Wloch AfD

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, werte Gäste an den Bildschirmen, wenn wir uns die elektronische Patientenakte ansehen und darüber sprechen, sprechen wir über ein Digitalprojekt, das als Fortschritt verkauft wird, tatsächlich aber ein weiteres Paradebeispiel politischer Unzulänglichkeiten ist. Um das zu erkennen, glaube ich, bräuchte der eine oder andere doch einen Doktortitel. Über 14 Milliarden Euro sind bislang in die elektronische Patientenakte und ihre Infrastruktur geflossen. Milliarden, die heute mehr fehlen denn je, und das aus den Beiträgen der Versicherten, von Arbeitnehmern, Rentnern und Familien, von Mitbürgern, die erwarten, dass mit den Beiträgen sorgsam und verantwortungsvoll und im Sinne ihres Schutzes umgegangen wird. (Beifall AfD) Genau das ist hier nicht geschehen. Dennoch wurde ein System ausgerollt, das in weiten Teilen technisch unreif, organisatorisch mangelhaft und rechtlich hochproblematisch ist. Anstatt vor der Einführung die Funktionsreife, Datensicherheit und Akzeptanz sicherzustellen, wurde ein unfertiges System politisch durchgedrückt. Die Folgen erleben wir jetzt: Störungen in der Telematikinfrastruktur, aufwendige Anmeldeverfahren und fehleranfällige Prozesse in Praxen, die mehr Zeit mit Technik als mit Patienten verbringen. Da muss ich zur Fraktion der Linken schauen. Da würde ich mir wünschen, dass Sie einfach mal mit den Leuten, die damit arbeiten, sprechen. Da erfahren Sie, dass es doch riesengroße Probleme gibt. Wenn wir uns allein die Kosten im Detail anschauen, wird das Ausmaß der Fehlentwicklung deutlich: fast 800 Millionen Euro allein für die Umstellung der IT-Systeme, rund 440 Millionen Euro allein für die Erstbefüllung der ePA in den Jahren 2025/2026, weitere dreistellige Millionenbeträge jährlich für Betrieb und Pflege, mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr für die laufende Befüllung und selbst der bürokratische Aufwand für Widersprüche schlägt mit Millionenbeiträgen zu Buche – ein Aufwand, der nur entsteht, weil man sich bewusst gegen ein freiwilliges Opt-in-Verfahren entschieden hat. (Beifall AfD) Werte Kollegen, die ePA ist kein schlanker Digitalprozess, sondern ein kostspieliges Großexperiment auf Kosten der Beitragszahler. Besonders gravierend ist dabei eines: Während Milliarden der Beitragszahler investiert wurden, wird den Versicherten die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten faktisch entzogen. (Beifall AfD) Unzureichende Informationen und fehlende echte Zugriffsdifferenzierung stehen in einem eklatanten Missverhältnis zu den eingesetzten Finanzmitteln. Viel Geld ersetzt eben weder Vertrauen noch rechtsstaatliche Sorgfalt. Hinzu kommen massive Sicherheitsbedenken. Unabhängige IT-Experten sprechen von einem Flickwerk, nicht wir. Der Chaos Computer Club konnte demonstrieren, wie vergleichsweise leicht Zugänge kompromittiert werden können. Wer angesichts dessen behauptet, dass die sensibelsten Daten der Bürger geschützt seien, handelt mindestens fahrlässig. Zur Wahrheit gehört auch: Viele Versicherte wissen bis heute nicht, wer wann auf ihre Daten zugreift, wie lange dieser Zugriff besteht und zu welchem Zweck er erfolgt. Ein System, das Transparenz verspricht, sie aber nicht liefert, zerstört Vertrauen. Und an Vertrauen scheitert jede Digitalisierung, erst recht im Gesundheitswesen. (Beifall AfD) Denn wir reden hier nicht über beliebige Verwaltungsdaten. Wir reden über Diagnosen, Medikamente, psychische Erkrankungen, Therapien oder Impfstatus, über Informationen, deren Missbrauch gravierende persönliche, soziale und berufliche Folgen haben kann. Ich erinnere nur an die Coronazeit, an Ausgrenzung, an gesellschaftlichen Druck, an Diskussionen, Sanktionen und Freiheitsentzug. Und genau diese Art hochsensibelster Daten wird nun zentral gespeichert, digital vernetzt und, wie die Fachleute warnen, unzureichend abgesichert. Wer daraus nichts lernt, hat den Kern des Problems einfach nicht verstanden, meine Herren. (Beifall AfD) Mit dem Opt-out-Modell werden rund 74 Millionen Pflichtversicherte automatisch erfasst. Weniger als 5 Prozent haben widersprochen, nicht weil alle überzeugt wären, wie der eine oder andere denkt, sondern weil viele gar nicht wussten, dass sie widersprechen können. Für ältere Menschen, für Menschen ohne Smartphone, ohne digitale Identität ist die ePA keine Erleichterung, sondern eine digitale Hürde. Der Widerspruch selbst ist kompliziert, teils versteckt, teils wirkungslos, denn viele Daten fließen unabhängig davon weiter, etwa an Krankenkassen oder an Forschungszentralen. Von echter Selbstbestimmung kann hier keine Rede sein. Besonders kritisch ist die sogenannte Sekundärnutzung. Daten aus der ePA dürfen für Forschungszwecke an staatliche Stellen, wissenschaftliche Institute und auch private Akteure weitergegeben werden. Nein, es handelt sich dabei nicht immer um vollständig anonymisierte Daten. Häufig sind sie lediglich pseudoanonymisiert und damit technisch rückführbar. IT-Experten warnen seit Jahren vor der Re-Identifikation. Wer dieses Risiko ignoriert, nimmt bewusst in Kauf, dass das Patientengeheimnis ausgehöhlt wird. Theoretisch sollen Patienten steuern, welche Ärzte welche Daten sehen. Praktisch ist diese feingranulare Steuerung bis heute nicht funktionsfähig umgesetzt worden. Zugriffe gelten teils pauschal, teils für lange Zeiträume, ohne dass Betroffene sie nachvollziehen oder wirksam begrenzen können. Problematisch ist auch der Zugriff von Krankenkassen. Wenn Daten zur Risikoanalyse genutzt werden dürfen, greift das potenziell in die ärztliche Therapiehoheit ein. Es gefährdet das zentrale Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Ein Vertrauensverhältnis, das nicht digital ersetzt werden kann. Schließlich müssen wir über die digitale Teilhabe sprechen. Millionen Menschen werden faktisch ausgeschlossen. Es entsteht eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft. Die einen können steuern, freigeben, kontrollieren, die anderen werden zu passiven Datenlieferanten. Gesundheit braucht doch Forschung – ja, kein Problem. Aber Forschung braucht Freiwilligkeit. Beteiligung darf nicht vorausgesetzt werden. Selbstbestimmung bedeutet auch das Recht, nicht teilzunehmen. Deshalb sagen wir klar und unmissverständlich: So darf die elektronische Patientenakte nicht weitergeführt werden. Wir fordern eine unabhängige und transparente Evaluierung der gesamten ePA-Infrastruktur sowie die Rückführung zu einem echten Opt-in-Verfahren, bei dem nur der teilnimmt, der ausdrücklich und informiert zustimmt. Zudem fordern wir klare, restriktive Zugriffsbeschränkungen, die sich ausschließlich am medizinischen Erfordernis orientieren. Wir fordern vollständige Transparenz über jeden einzelnen Datenzugriff und Barrierefreiheit und echte Digitalteilhabe sowie die konsequente Stärkung der ärztlichen Schweigepflicht, technisch, rechtlich, politisch. Digitale Souveränität beginnt beim Menschen, nicht beim Staat, nicht bei Krankenkassen, nicht bei Konzernen. Es geht um den Schutz eines Grundrechts, um das Recht jedes Einzelnen, selbst zu entscheiden, wer was wann und zu welchem Zweck über ihn weiß. Privatsphäre ist kein Luxusgut, sie ist digitale Voraussetzung für Freiheit in einer digitalen Gesellschaft. Danke. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten weitere Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen. Eine Bitte an den Abgeordneten Zippel und den Abgeordneten Bühl: Wenn Sie ein intensives Gespräch zu führen haben, dann setzen Sie das bitte gern draußen in der Ruhezone fort. Ich kann Sie bis hier hoch hören und ich habe jetzt nicht die besten Ohren. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das glaube ich nicht!) Für die Regierung hat sich die Staatsekretärin Tina Rudolph gemeldet. Bitte schön.

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Rudolph

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Digitalisierung hat natürlich immer den Anspruch, das Leben der Menschen besser zu machen und ist kein Selbstzweck, sondern natürlich geht es darum, sie so zu gestalten, dass sie wirklich hilft und das Leben vereinfacht. Warum stelle ich das bei einer Debatte um die elektronische Patientenakte voran? Weil ich schon finde, dass es, wenn es 20 Jahre gedauert hat, eine solche einzuführen, einen Unterschied macht, ob man darauf hinweist, dass in einem Prozess der Einführung manche Dinge immer noch nicht so hundertprozentig glatt laufen und man bei manchen Dingen auch noch darüber sprechen muss, dass eine Anwendbarkeit gestaltet werden kann, dass es immer mal wieder zu technischen Problemen in den ersten Monaten kommt, oder ob man das ganze Vorhaben fundamental infrage stellt, so, wie es dieser vorgelegte Antrag tut. Wenn man es, auch in Deutschland, nach diesen 20 Jahren endlich schafft, das hinzubekommen, was andere Länder, Estland, Spanien – und mir fällt jetzt gerade auf, ich sollte gar nicht anfangen aufzuzählen, denn man könnte mittlerweile fast alle anderen Länder aufzählen, die im Vergleich zu Deutschland eine funktionierende elektronische Patientenakte haben, die auch auf Akzeptanz stößt und anerkannt ist – dann, glaube ich, ist es ein Unterschied, ob man hier mit einigen Spiegelstrichen versucht, auf vielleicht relevante Probleme hinzuweisen oder ob das eigentliche Ziel dahinter ist, das Vertrauen in die elektronische Patientenakte an sich fundamental zu erschüttern und den ganzen Prozess zurückzudrehen. Warum das ein Fehler ist – wie gesagt, man hat das gar nicht so sehr in Ihrem Antrag, aber man hat es auf jeden Fall in den von Ihnen hier vorgebrachten Reden gemerkt, was Sie eigentlich wollen, nämlich den Leuten Angst machen vor der elektronischen Patientenakte. Das würde ich Ihnen gern noch einmal auseinandernehmen und zwar an dem Beispiel, das Sie selbst gewählt haben. Und zwar – ich muss es mal zitieren, weil das so wunderbar lyrisch war –: Der fiktive Patient hat Probleme mit arteriellen Polstern an ungünstigen Stellen. Die Hälfte des Saales hat gelacht und wusste wahrscheinlich, was das bedeutet. Es ging um Erektionsstörungen. Da kann ich Ihnen sagen, für Leute im medizinischen Bereich ist das durchaus normal, über solche Sachen zu reden und das vielleicht auch direkt auszusprechen. Aber viel wichtiger ist ja, was ist die Folge aus so etwas? Und das ist tatsächlich auch ein relevanter und oft vorkommender Fall, dass nämlich ein solcher Mensch zur Behandlung dieser Erektionsstörungen in Selbsttherapie Viagra konsumiert und ein Interesse daran hat, dass das vielleicht nicht alle wissen. So auch die von Ihnen in dem Beispiel zitierte oder angebrachte neugierige Praxishelferin oder Schwester. Jetzt gibt es aber einen relevanten Grund, warum die das wissen sollte, nämlich nicht, weil die ein voyeuristisches Interesse daran hat oder weil die solche Sachen ausplaudern würde – das darf sie übrigens sowohl mit als auch ohne elektrische Patientenakte nicht, weil ärztliche Schweigepflicht im medizinischen Bereich gilt und übrigens auch ein strafrechtlich relevanter Tatbestand ist. Also, das war, ist und bleibt verboten. Aber das sollte sie wissen, weil einige Menschen, die Viagra nehmen und das zum Beispiel nicht transparent so sagen, auch noch in die Verlegenheit kommen könnten, Nitrate oder andere Herzmedikamente zu nehmen. Dann passiert das, was man nämlich eigentlich möchte, jemandem mit einem blutdrucksenkenden Medikament eine bessere Überlebenswahrscheinlichkeit einzuräumen. Noch mal Blutdrucksenkung ergibt dann eine sehr ungünstige Kombination, nämlich eine viel zu starke Blutdrucksenkung, und dann wird das zu einem lebensgefährlichen Risiko, was dadurch zustande kommt, dass nicht bekannt ist, was die Patientinnen und Patienten nehmen. Das ist ein gutes Beispiel, das ist vielleicht sogar ein sehr bekanntes, und wer ein bisschen Grey‘s Anatomy geguckt hat, kennt das Beispiel vielleicht auch. Aber lassen Sie sich gesagt sein, es gibt noch ein paar andere solcher Beispiele, die man als normaler Bürger oder normale Bürgerin nicht kennt, auch wenn man ein paar Folgen Grey‘s Anatomy geguckt hat, und die auch gar nicht jeder wissen muss, weil nicht jeder einen Grundkurs Pharmakologie gemacht haben muss. Aber medizinisches Fachpersonal weiß das, und deswegen ist es so wichtig, dass medizinisches Fachpersonal so etwas auch sieht und Zugriff auf solche Daten hat. Damit haben Sie selber eigentlich den fundamentalen Grund geliefert, warum die elektronische Patientenakte gut und richtig und wirklich hilfreich ist. Weil sie das nämlich möglich macht, dass bezüglich solcher Dinge auch ein besserer und schnellerer Datenaustausch stattfindet und dass alle, die an einer Behandlung beteiligt sind, so etwas auch sehen und dass es nicht zu solchen Vorfällen kommt. (Beifall BSW, SPD) Das ist das Relevante. Man kann über die elektronische Patientenakte und ihre Praxistauglichkeit sicher auch aufgrund der letzten Monate in einigen Punkten noch streiten und auch weiter diskutieren. Thüringen bringt sich auch in dieser Hinsicht natürlich ein, um Dinge auch weiterhin zu adressieren und dafür Sorge zu tragen, dass Datenschutz, dass Patientenrechte weiterhin gewahrt bleiben. Da darf man aber auch nicht verschweigen, dass die elektronische Patientenakte ja nicht irgendetwas ist, was irgendjemand mal in einer Excel- oder Google-Tabelle oder so hingezimmert hat, sondern dass das immer in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie, auch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten, erarbeitet worden ist. Und dass man ehrlicherweise – ja – dem Chaos Computer Club auch dankbar sein kann, dass sie sich die elektronische Patientenakte genau angeguckt haben. (Beifall Die Linke) Und dass die auch gesehen haben, dass da vielleicht Schwachstellen sind, denen man sich besonders hinwenden muss. Aber auch da muss man gucken, unter welchen Voraussetzungen haben die das geschafft, an die elektronische Patientenakte heranzukommen. Die haben gesagt, es geht, wenn ich eine Versichertennummer habe – ist schon erst mal zweifelhaft, warum man die haben sollte –, und es geht, wenn ich mir einen elektronischen Heilberufeausweis klaue – ist übrigens eine Straftat, sollte man nicht machen und ist strafbewährt –, und das gilt, wenn ich mir illegalerweise Zugang zur gematik und zur digitalen Infrastruktur verschaffe, was nach wie vor strafbewährt ist. Und deswegen noch einmal zum Grundsätzlichen. Es gibt Kritikpunkte und denen muss man sich widmen, und die muss man sich auch im Verlauf weiter angucken. Aber wenn daraus geschlussfolgert wird, dass man so etwas wie die elektronische Patientenakte mit ihren wirklich vielen und, ja, auch sehr handfesten Vorteilen dahingehend wieder komplett einstampfen möchte, weil man keine hundertprozentige Sicherheit garantieren kann und weil es unter bestimmten Voraussetzungen und unter der Begehung von Straftaten möglich sein kann, sich Daten anzueignen, dann sollte das nicht die Schlussfolgerung sein, meine Damen und Herren. Dann sollte es eher unser Anliegen sein, konstruktiv solche Prozesse zu begleiten, und das ist genau das, was dieser Antrag eben nicht tut, sondern er stellt die fundamentale Frage. Das haben Sie auch in Ihren Reden hier noch einmal sehr gut zum Besten gegeben, dass es Ihnen eigentlich darum geht, die elektronische Patientenakte am besten wieder ganz abzuschaffen und den Menschen möglichst Angst davor zu machen. Das wird dem Anliegen nicht gerecht. (Beifall CDU, SPD) Dem widerspricht übrigens auch, dass die meisten Leistungserbringenden – ja, bei vielen ist das schon eine Frage, klappt das in meiner Praxis, bekomme ich die Komponenten rechtzeitig geliefert. Es hat auch Probleme gegeben, wenn Hersteller zum Beispiel Komponenten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt haben, und hat einen gewissen Stress verursacht, aber was wir eigentlich sehen, ist, dass viele Leistungserbringer mittlerweile fragen: „Wann sind wir dran? Wann haben wir Zugriff? Wann können wir die elektronische Patientenaktie auch nutzen?“, und das eher als Vorteil auch für ihre Arbeit sehen, wenn dadurch Dinge erleichtert werden können. Das ist auch etwas, was mit Ihrem Antrag überhaupt nicht unterstrichen wird, sondern wo das Rad wohl eher zurückgedreht werden soll. Deswegen, um das generell abzurunden: Das Verständnis, sich dem Thema zu widmen und auch weiterhin um Akzeptanz zu werben und auch auf berechtigte Sorgen einzugehen, das ist im Grunde absolut nachvollziehbar. Das dann aber konkret damit zu untersetzen, dass man eigentlich die elektronische Patientenakte zurückdrehen möchte und dann hier Spiegelanstriche schreibt, dass Thüringen irgendwas im Bund machen soll, und überhaupt nicht differenziert, was eigentlich Landes-, was Bundes- und was Europaregeln sind, sondern einfach nur eine Fundamentalkritik damit zusammenschreibt und es überhaupt nicht konstruktiv meint, das ist ehrlich gesagt etwas, was in dieser Geschichte nicht hilft. Deswegen wäre auch nicht die Empfehlung, das an den Ausschuss zu überweisen, sondern diesen Antrag abzulehnen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich schaue mal ins Rund, ob es weitere Redewünsche gibt. Das kann ich nicht erkennen. Ich konnte jetzt allerdings keinen Überweisungswunsch an den Ausschuss wahrnehmen. Frau Abgeordnete?

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Wiebke Muhsal AfD

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und an den Ausschuss für Verbraucherschutz.

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Steffen Quasebarth

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Ich notiere den Überweisungswunsch an den Ausschuss für Gesundheit und an den Ausschuss für Verbraucherschutz. Dann lassen Sie uns zunächst den Überweisungswunsch an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie abstimmen. Wenn Sie Ihre Zustimmung geben möchten, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Damit ist dieser Überweisungswunsch abgelehnt. Weiterhin bleibt noch der Überweisungswunsch an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Wenn Sie diesem Überweisungswunsch Ihre Zustimmung geben möchten, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Auch diesem Wunsch wird damit nicht nachgekommen. Dann stimmen wir insgesamt über den Antrag ab. Wenn Sie also dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1865 –, zustimmen möchten, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit wird dem Antrag nicht zugestimmt und wir können den Tagesordnungspunkt 12 beenden. Ein ähnliches Thema, ein anderer Tagesordnungspunkt, Tagesordnungspunkt 16 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2229 Wir hatten vereinbart, dass wir beide Tagesordnungspunkte hintereinander bearbeiten. Ist die Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und als Erstes habe ich Abgeordneten Wloch für die Fraktion der AfD auf der Rednerliste. Bitte.

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Pascal Wloch AfD

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Sehr geehrter Präsident, werte Kollegen, werte Gäste am Bildschirm, als Erstes möchte ich das Rätsel von meinem Kollegen Steinbrück aufklären, und zwar waren das die Hämorrhoiden gewesen, die beschrieben worden sind. (Beifall AfD) Somit können die Kollegen von der anderen Fraktion die Handys wieder wegpacken und jetzt einmal zuhören. Der Antrag unserer Fraktion, der echte Datensouveränität, Freiwilligkeit und statt Zwang wirksamen Schutz sensibelster Gesundheitsdaten gefordert hat, wurde ja soeben abgelehnt. Stattdessen diskutieren wir nun den Antrag, der die gravierenden Fehlentwicklungen der elektronischen Patientenakte zwar benennt, sie aber letztendlich nur hinnimmt. Meine Damen und Herren, Ihr Antrag ist politische Kosmetik. Hier geht es nicht um Detailfragen der Digitalisierung, hier geht es um die intimsten Daten unserer Bürger, um Vertrauen und um den Schutz staatlicher Übergriffigkeit und wirtschaftlicher Begehrlichkeiten. Und trotzdem haben Sie sich eben entschieden, einen Antrag unserer Fraktion abzulehnen, der klare Grenzen gezogen hätte. Stattdessen geben Sie bei diesem sensiblen Thema einem weichgespülten Weiter-so den Vorzug. Die ePA ist eben kein Nebenthema, hier geht es um die sensibelsten Daten, die ein Mensch überhaupt preisgeben kann. (Beifall AfD) Gesundheitsdaten, Diagnosen, Behandlungen, genetische Informationen, psychische Erkrankungen – alles hochsensibel. Diese Daten verdienen maximalen Schutz. Doch stattdessen erleben wir eine überhastete Einführung nach über 20 Jahren, unzureichend getestete Systeme, mangelnde IT-Sicherheit, fehlende Aufklärung und ein Opt-out-Verfahren, das die Menschen zwangsweise in ein System aufnimmt, das sie nicht verstehen. Das ist keine Digitalisierung mit Augenmaß, das ist Zwangsdigitalisierung. Und jetzt kommt die Brombeere. Wenige Wochen, nachdem wir diese Punkte klar formuliert haben, tauchen sie fast wortgleich in Ihren Anträgen auf. Und da muss ich schon sagen: Das ist ein bisschen Heuchelei. Uns wird immer vorgeworfen, wir würden Ihre Anträge kopieren, und heute präsentieren Sie quasi die Beweise, wie es wirklich ist. Plötzlich sprechen Sie von technischen Defiziten, von mangelnder Transparenz, von fehlender Zugriffskontrolle und von unzureichender Information. Statt zu sagen, Opt-out abschaffen, sagen Sie, wir erklären es den Leuten besser. Statt klar zu handeln, wird begleitet, verwischt, verwässert. Das ist kein Mut, das ist ein Reflex. Was sind die Unterschiede zwischen Ihnen und uns?

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Steffen Quasebarth

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wloch, wir halten die Redneruhr einen ganz kurzen Augenblick an, damit ich hier noch mal meinen Hinweis von eben wiederholen kann. Wenn Sie den Wunsch haben, Gespräche zu führen, machen Sie das bitte draußen. Dafür haben wir eine Gesprächszone vor dem Plenarsaal. Die Gespräche weiterhin in Zimmerlautstärke fortzusetzen kann ich nicht anders, als eine fortgesetzte Missachtung der Autorität des Präsidiums wahrzunehmen. Und glauben Sie mir, ich werde das beim nächsten Mal einfach durch eine ganze Reihe von Ordnungsrufen ahnden. Das war meine Aufforderung für diesen Augenblick. Ich denke, um diese Zeit, 17.30 Uhr, haben wir in der Regel immer eine Häufung von wiedererweckten Abgeordneten. Ich glaube, da ist es einfach nötig, dass wir uns alle daran erinnern, wozu wir hier zusammengekommen sind, das ist, in diesem Rund miteinander zu sprechen, aber, wie ich schon gestern betont habe, nacheinander und nicht gleichzeitig. Vielen Dank. Ihre Redezeit, Herr Wloch, fährt nun fort.

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Pascal Wloch AfD

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Es gibt drei klare Kernbereiche, in denen wir inhaltlich führen und Sie kopieren: Erstens, Freiwilligkeit statt Zwang – wir fordern ein Opt-in-Verfahren. Kein Bürger darf in ein staatliches Datensystem gezwungen werden. Freiwilligkeit ist die Grundlage von Vertrauen. (Beifall AfD) Zweitens, echte Zugriffskontrolle statt Scheintransparenz – wir fordern dokumentenspezifische Zugriffsbeschränkungen. Der Patient entscheidet selbst, wer wann welche Daten sehen darf – nicht Krankenkassen, nicht Behörden und erst recht nicht Dritte. (Beifall AfD) Sie reden von mehr Transparenz, aber die Struktur bleibt unangetastet. Drittens, Datensicherheit und ‑ schutz – wir fordern unabhängige IT-Prüfungen, Sicherheitszertifizierung und ein striktes Verbot der wirtschaftlichen Nutzung dieser Daten. Sie behaupten zwar, Sie seien gegen Kommerzialisierung, aber Sie lassen die Tür offen, durch die Dritte zugreifen können. Das Thema betrifft nicht nur Daten, sondern auch die Praxis im Gesundheitswesen. Ärzte, Therapeuten, Heilmittelerbringer müssen ein fehleranfälliges System bedienen, werden durch Bürokratie belastet und tragen die Verantwortung für Fehler, die sie nicht verursacht haben. Im Gegenzug kommen Softwareanbieter ungeschoren davon, während Ärzte haften. Sie fordern hier Abmilderung, wir sagen, Verantwortung muss dort liegen, wo sie entsteht: bei der Politik und bei den Systemanbietern. Vertrauen entsteht nicht durch schöne Worte, nicht durch Hochglanzbroschüren, nicht durch Infoposts und nicht durch politische Beruhigungspillen. Vertrauen entsteht durch Freiwilligkeit, Sicherheit und Kontrolle. (Beifall AfD) Die Menschen wollen wissen: Wer hat meine Daten? Wo sind sie gespeichert? Wer darf darauf zugreifen? Solange diese Fragen nicht ehrlich beantwortet werden, wird das System kein Vertrauen gewinnen. Fazit: Wir haben dieses Thema frühzeitig auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben die Probleme klar benannt und Lösungen geliefert. Wir fordern ein Opt-in- statt Opt-out-Verfahren, klare Zugriffsbeschränkungen, echte Sicherheit statt Scheintransparenz, eine Entlastung für Ärzte und Heilmittelerbringer. Wer Datenschutz und Patientensouveränität sowie Freiheit wirklich ernst nimmt, kommt an unserem Antrag nicht vorbei. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Dr. Wogawa als Redner für die Koalition auf. Bitte.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Gäste, Gesundheitsdaten entscheiden täglich über Diagnosen, über Therapien und manchmal über Leben. Trotzdem liegen sie noch immer in Aktenordnern, Faxgeräten und Insellösungen verstreut. Viel zu oft ist das noch so. Die elektronische Patientenakte ist kein Selbstzweck der Digitalisierung. Sie ist ein Schlüssel zu besserer Versorgung, zu mehr Sicherheit und zu echter Vernetzung im Gesundheitswesen. (Beifall CDU, BSW) Wir haben im Tagesordnungspunkt 12 gehört, wie leicht es ist, Kritik an der ePA zu üben, und Kollege Wloch hat das jetzt gerade noch mal wiederholt. Lieber Herr Wloch, Ihr Antrag ist abgelehnt worden, weil der Freistaat für Ihr Anliegen einfach nicht zuständig ist. Es konnten deshalb keine Grenzen gezogen werden, wie Sie das fordern, weil Thüringen hier überhaupt keine Regelungskompetenz hat, und außer Ihnen haben das auch alle anderen Redner hier sehr deutlich gemacht. Wer wirklich verändern will, der muss wissen, wo anzusetzen ist. Genau deshalb ist der Antrag der Koalitionsfraktionen erarbeitet und eingereicht worden. Den Unterschied zwischen Symbolpolitik und echter Gestaltung können Sie zwischen Ihrem Antrag und unserem erkennen. Die Gestaltung liegt auf unserer Seite. Die Brombeerfraktionen wollen gestalten und deshalb richten wir unsere Forderungen an die zuständige Stelle, an den Bund. Denn nur dort kann bei der ePA wirklich etwas bewegt werden. Nur dort kann sichergestellt werden, dass die elektronische Patientenakte technisch besser ausgestaltet wird. Nur dort kann verbindlich geregelt werden, dass Patienten echte Kontrolle über ihre Daten haben. Und nur dort können die Rahmenbedingungen für die ePA angepasst und verbessert werden. Genau das ist unser Ziel. Darum fordern wir vom Bund: erstens, eine regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheit durch unabhängige Sachverständige; zweitens, eine dokumentenspezifische Zugriffskontrolle und ein Rechtemanagement. Wir fordern drittens das Aussetzen von Sanktionen für nicht selbstverschuldet noch nicht angeschlossene Leistungserbringer. Und wir fordern viertens einen klaren Schutz vor der wirtschaftlichen Verwertung persönlicher Gesundheitstaten. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen. Besonders bedeutsam ist für uns, dass wir die Landesregierung auffordern, hierfür eine Bundesratsinitiative zu prüfen und dann in der Folge auch diese zustande kommen zu lassen. Wir wollen kein Symbol, wir wollen hier nicht beklagen, was an der ePA eventuell noch falsch läuft, um dann mit dieser Kritik zu versacken. Wir wollen Verantwortung übernehmen, wir wollen die Rechte der Patienten stärken, denn das schafft Vertrauen dort, wo – das stimmt und das ist auch ein berechtigtes Anliegen in Ihrem Antrag – vielleicht schon Misstrauen entstanden ist. Wir als Koalitionsfraktionen wollen – das ist unser Ziel –, dass die ePA funktioniert. Das wiederum ist der Punkt, der uns von Ihnen trennt. Das ist auch hier bei Ihrer Rede, Herr Kollege Wloch, noch mal deutlich geworden. Aber wir wollen auch, dass die ePA sicher ist, dass sie den Patienten sowie den Leistungserbringern nützt und dass sie weiter Vertrauen aufbaut. Das ist unsere Verantwortung. Ganz im Sinne von Johann Wolfgang von Goethe, der in seinen naturwissenschaftlichen Schriften anmerkt – ich zitiere, Herr Präsident –: „Denn es ist zuletzt doch nur der Geist, der jede Technik lebendig macht.“ Diesen Weg gehen wir gemeinsam als Koalition mit einem Antrag, der nicht nur Probleme benennt, sondern tatsächlich etwas bewegen, etwas verändern will. Wer wirklich gestalten möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen, schaut auch auf Zuständigkeiten. Die Koalitionsfraktionen tun das. Ich bitte darum, unseren Antrag in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstes steht Frau Abgeordnete Lena Güngör für die Fraktion Die Linke auf der Rednerliste. Bitte.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe für unsere Fraktion gerade schon klargemacht, dass wir auf jeden Fall dafür sind, die Risiken der elektronischen Patientenakte zu beheben, aber dass Rückabwicklung eben nichts heilt und jetzt auch nichts mehr bringt. Jetzt reden wir über den Antrag der Koalition. Hier geht es glücklicherweise nicht um eine Blockade, sondern, ich würde es umschreiben als gute Absichten, aber leider zu wenig Umsetzung. Nehmen Sie es mir nicht übel – da hilft uns auch so ein elegant eingestreutes Goethe-Zitat inhaltlich nicht so richtig weiter. Denn wenn man will, dass die ePA ein vernünftiges Werkzeug ist, dann müssen wir sie eben so gestalten, dass sie sicher ist, dass sie verständlich bedient werden kann und dass sie niemanden ausschließt. Und ich glaube, gerade da bleibt die Vorlage der Koalition leider doch ein bisschen vage, mal abgesehen davon, dass allein die Tatsache, dass die Brombeere erneut meint, zu einem AfDAntrag einen eigenen einbringen zu müssen, ein bisschen zu schnell übers Stöckchen gesprungen ist. Die Vorlage benennt viele richtige Stichworte: Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht, Sensibilität der Daten, notwendige Sicherungen. Da sind wir ganz bei Ihnen. Aber aus diesen Aufzählungen werden dann noch keine Rechte, die Patientinnen und Patienten sehen und dann auch nutzen können. Auf der ersten Seite der App und beim analogen Weg müssen die Menschen stehen: Wer hat wann und warum meine Akte angesehen? Nicht versteckt, nicht in Fachsprache, sondern transparent. Die Koalition erkennt zwar an, dass eine dokumentenspezifische Freigabe fehlt. Datenschutz ist aber keine Frage von alles oder nichts. Es geht darum, dass Patientinnen und Patienten die Möglichkeit brauchen, einzelne Dokumente gezielt nur bestimmten Behandelnden freizugeben. Das ist entscheidend für ihre Souveränität. Ich muss wirklich sagen, wenn wir über sensible Daten reden, finde ich es bemerkenswert, wenn der AfD als kleines Quiz in die Runde nichts anderes als die Entscheidung über Erektionsstörung versus Hämorrhoiden einfällt. Dass das von einem männlichen Redner kommt, wundert mich echt gar nicht. Ich glaube, andere haben sensiblere Daten, die sie in ihrem Leben und bei ihrer Gesundheit beschäftigen. (Beifall Die Linke) Wenn Dienstleister oder Einrichtungen fahrlässig mit eben diesen sensiblen Daten umgehen, muss das Folgen haben. Wir müssen darüber sprechen, wie Sanktionen nicht als Selbstzweck, sondern als Verantwortungsmöglichkeit, als Schutz für Patientinnen und Patienten ausgestaltet werden können. Davon steht, glaube ich, nichts in der Koalitionsvorlage. Es fehlt da für mich der konkrete Arbeitsauftrag im Sinne von Zuständigkeiten, Fristen und Standards. Denn im Feststellungsteil benennt die Koalition ja selbst, dass die Anlage der ePA eben vielfach ohne ausreichende, barrierearme, aber auch barrierevolle Information erfolgt. Ich würde also unterstellen, dass das Problem hier durchaus erkannt wurde, aber die letzte Konsequenz fehlt. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir die ePA so ausgestalten, dass sie als konkrete Entlastung für Pflege, für Arztpraxen, aber eben auch für Patientinnen und Patienten wahrzunehmen ist und dass die Koalition dabei nicht nur auf Bundeszuständigkeiten vertraut. Herr Abgeordneter Wogawa, Sie haben noch mal ausgeführt, wie viel auf Bundesebene liegt. Ja, das ist richtig, aber das Land ist nicht machtlos. Es geht darum: Was kann die Landesregierung neben einer Bundesratsinitiative – da sperre ich mich gar nicht – hier noch konkret tun? Wie könnten wir zum Beispiel über ein Lotsenprogramm, das analog, das mehrsprachig, das aufsuchend ist, agieren? Wie könnte man eine IT-Struktur einrichten mit einem öffentlichen Störungsmonitoring? Wie könnten wir Förderkriterien setzen, zum Beispiel, dass Landesmittel nur für Software benutzt werden, die Sicherheits- und Barrierefreiheitsstandards erfüllt? Wie könnten wir Beschwerdewege direkt in der ePA-App barrierefrei sichtbar machen? Sie sehen also, wir haben Nachbesserungsbedarf, wir sind aber auch gesprächsbereit. Deswegen kann ich für unsere Fraktion ankündigen, dass wir den Antrag gern im zuständigen Fachausschuss weiterberaten. Unser Ziel ist es, dass wir die richtige Überschrift mit einer konkreten Umsetzung versehen, diese Vorlage insofern aufwerten und dann gemeinsam schauen, was kann der Bund sinnvoll tun, wo ist es hilfreich, wenn Thüringen sich auf Bundesebene einsetzt, ohne zu vergessen, was kann auch das Land sinnvoll tun, um Thüringerinnen und Thüringern, egal ob sie als medizinische Fachangestellte in einem der genannten Bereiche tätig sind oder aber als Patientin und Patient Sorge um ihre sensiblen Daten haben, besser gerecht zu werden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Danke schön, Frau Güngör. Ich habe keine weiteren Rednerinnen und Redner gemeldet. Ich schaue noch mal. Gut, dann bitte ich die Landesregierung, Frau Staatssekretärin Rudolph.

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Rudolph

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Gleiches Thema, unterschiedliche Stoßrichtung. Nachdem der Antrag der AfD die elektronische Patientenakte noch mal eher grundsätzlich infrage gestellt hat, diskutieren wir auch den Antrag der Koalitionsfraktionen, der sich wirklich aufmacht, den Weg zu einer modernen, sicheren, patientenorientierten Gesundheitsversorgung aktiv mitzugestalten. (Beifall BSW, SPD) Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sich die Fraktionen gemeinsam dafür einsetzen, die ePA als Instrument für mehr Qualität, für mehr Effizienz und auch für mehr Transparenz in der Versorgung weiterzuentwickeln und das Rad hier nicht zurückzudrehen. Die elektronische Patientenakte ist das zentrale Werkzeug, um Behandlungsinformationen sektorenübergreifend zusammenzuführen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und hat – wie auch schon in der letzten Debatte erwähnt – wirklich viele Vorteile, die es eher gilt, noch einmal verstärkt zu erklären und auch auf einige Dinge hinzuweisen, über die man noch mal sprechen soll. Deswegen würde ich gern ein kleines aktuelles Bild geben. In Thüringen sind ja bereits durch alle Krankenkassen Möglichkeiten geschaffen worden, damit gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte nutzen können.

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Dr. med. Cornelia Urban

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Frau Rudolph, einen Moment bitte. Ich bitte auch die Regierungsmitglieder, etwas mehr Ruhe zu wahren. Danke schön.

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Rudolph

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Genau, es geht nicht in jeder Rede ein Grey‘s-Anatomy-Witz, manchmal ist es auch ein bisschen trockener, aber danke trotzdem fürs Zuhören. Es ist so, dass hausärztliche Praxen und Apotheken mittlerweile auch weitgehend integriert sind in die elektronische Patientenakte und dass auch die Krankenhäuser bis Mitte 2026 folgen sollen. Weshalb erwähne ich das? Weil das schon ein legitimer Kritikpunkt ist, der in dem Antrag aufgemacht wird. Dass, um das sektorenübergreifende Nutzungspotenzial der elektronischen Patientenakte vollends auszuschöpfen, das eben nur funktioniert, wenn sowohl der ambulante Bereich als auch der stationäre die elektronische Patientenakte wirklich nutzen können. Hier möchte ich auch gern das Engagement herausheben, das wir als Landesregierung da bereits tätigen. Durch den Krankenhauszukunftsfonds von Bundesseite war es zuerst möglich, auch in solche digitalen Erweiterungen zu investieren. Das Ganze haben wir durch ein Thüringer Ersatzprogramm für den Krankenhauszukunftsfonds mittlerweile ergänzt. Das klingt jetzt auch sehr trocken, aber das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass Millionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern geflossen sind, die dazu dienen, sektorenübergreifende Versorgung besser möglich zu machen und die Nutzung für die Patientinnen und Patienten gut zu gestalten und zu organisieren. Die zentralen Punkte, die der Antrag ansonsten nennt – auch auf die will ich kurz eingehen. Dass die ärztliche Schweigepflicht gestärkt werden muss und vorangestellt wird, dass sie natürlich nach wie vor gilt, ist ein wichtiges Zeichen. Aber – und hier ist der Antrag eben auch wesentlich differenzierter als der vorhergehende oder vorher besprochene –, dass die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Daten nicht in einer pauschalen Verurteilung von Datennutzung münden sollten, sondern dass eine kluge Datennutzung natürlich auch zu begrüßen ist. Allein hier die Tür offen zu lassen, dass eben Daten auch für die Forschung – natürlich anonymisiert, aber trotzdem – genutzt werden können, das ist von unglaublicher Wichtigkeit, weil wir in Deutschland maßgeblich davon profitieren, dass das in fast allen Staaten besser läuft und dass wir regelmäßig auf Daten zurückgreifen müssen, die in Studien anderer Länder mit Gesundheitsdaten gemacht werden. Da kann man immer ein bisschen davon ausgehen und hoffen, dass sich Bevölkerungen natürlich auch ähneln. Aber ein paar Unterschiede gibt es eben doch. Deswegen ist es umso wichtiger, dass auch Forschung nicht ganz ausgeschlossen wird. Und auch hier zeichnet der Antrag ein wesentlich differenzierteres Bild und deswegen lohnt es sich, genau in dieser Differenziertheit auch darüber zu sprechen. (Beifall BSW) Genau wie die sachgerechte Information der Bevölkerung über das Opt-out-Verfahren, die natürlich auch schon vonstattengeht, die natürlich auch schon mindestens eine Kampagne in dieser Hinsicht erfahren hat, und trotzdem geht es darum, das in der Bevölkerung noch mal stärker in den Mittelpunkt zu stellen, aber eben ohne die Fundamentalkritik und ohne hier das Rad komplett zurückdrehen zu wollen. Dass die ePA noch nicht in allen Punkten hundertprozentig so funktioniert, wie man sich das irgendwann mal vorstellt, das hatte ich auch in der letzten Rede schon erwähnt. Aber auch hier glauben wir, dass mit der geplanten Version 3.0 der gematik ab 2026 schrittweise die Prozesse klarer werden und die Strukturen auch besser nutzbar sind. Und das finden wir auch sehr gut, dass die Koalitionsfraktionen das entsprechend begleiten wollen, und hoffen hier auch auf eine gute, konstruktive Diskussion im Ausschuss. (Beifall CDU, BSW, SPD) Noch zum letzten Punkt – Datenschutz und Patientensouveränität: Einfach, um das auch noch mal ganz klar zu nennen, und auch das adressiert der Antrag sehr gut und differenziert, dass der Schutz sensibler Gesundheitsdaten natürlich höchste Priorität hat und dass ePA-Daten nicht zur Risikoprofilbildung verwendet werden dürfen und dass sie auch nicht dazu führen dürfen, dass Benachteiligungen für Betroffene entstehen, weil eine solche Risikoerkennung irgendwo anders Eingang findet. Und hier ist es natürlich nach wie vor wichtig, den § 25b des Sozialgesetzbuchs V noch mal hervorzuheben. Gleichzeitig ist eben klar, eine vollständige Verhinderung dieser Datennutzung wäre nicht von Interesse. Es geht eben genau um die Balance zwischen Datennutzung, Versorgungssicherheit und Forschung. Die Antragsteller fordern, dass wir uns auch auf Bundesebene für die entsprechenden Verbesserungen einsetzen und eine Bundesratsinitiative prüfen. Auch danke dafür, das ist natürlich genau die richtige Formulierung, die deutlich macht, was sind unsere Handlungsoptionen als Thüringen und was sind eben auch die Punkte, die wir nach wie vor gern einbringen. Vielleicht, um das abschließend noch mal zu sagen und dabei auch zu betonen, dass wir das natürlich weiter über die Gesundheitsministerkonferenz und andere Fachgremien aktiv machen, sollte trotzdem die Linie unterm Strich stehen, dass die Datensouveränität für die Patientinnen und Patienten wichtig ist, dass die ePA sicher, interoperabel und patientenorientiert laufen muss, aber dass eben auch an der elektronischen Patientenakte und auch an der Nutzbarkeit der Daten von Patientinnen und Patienten elektronisch für den medizinischen Bereich kein Weg vorbeiführen wird. Lassen Sie mich das noch mal an einem Beispiel sehr praktisch machen, denn wenn Sie es mir nicht glauben, dann glauben Sie es vielleicht den Gemeinden in Thüringen. Wenn wir uns an anderer Stelle den Kopf darüber zerbrechen, wie wir Niederlassungen für Ärztinnen und Ärzte attraktiv machen können, wie wir das schaffen, gerade für Praxen im ländlichen Raum eine gute Nachfolge zu organisieren. Glauben Sie mir, eins, was dort wirklich abschreckt, ist die Vorstellung, dort als neue Kollegin oder Kollege hinzukommen und einen vergilbten Aktenschrank zu übernehmen und dann noch die – leider bei Ärztinnen und Ärzten nicht immer lesbare – Handschrift meiner Vorgängerin entziffern zu müssen und eben nicht wirklich einsteigen zu können. Und mit einer gut geführten Akte – manchmal ist es eben so, dass sie handschriftlich vorliegt, das ist der Status quo bisher gewesen. Das ist eines der Hemmnisse, warum junge Medizinerinnen und Mediziner sagen, das ist schon mal eine Hürde, wenn ich eine Praxis übernehme. Und wenn wir an so vielen Stellen mit der Niederlassungsförderung, mit vielen anderen Instrumenten darüber reden, wie wir das möglichst leicht machen und hier gute Anreize setzen, damit junge Medizinerinnen und Mediziner sich das vorstellen können, dann, meine Damen und Herren, gehört eben auch die Digitalisierung dazu, und nicht die Augen davor zu verschließen, dass das dazugehört und das Leben und die Arbeit wirklich einfacher macht, dann gehört das eben auch wirklich dazu. Und deswegen vielen Dank für diesen konstruktiven Antrag, der sich genau diesem Thema in dieser Differenziertheit widmet und Vertrauen in die Digitalisierung stärken möchte, statt einfach Angst zu schüren, und das auf eben nicht gut begründeter Grundlage. (Beifall CDU, BSW, SPD) Thüringen steht also bereit, das Vertrauen in die Digitalisierung mit weiterzuentwickeln, steht bereit, auch die ePA weiterzuentwickeln und das Verfahren praxisnah zu begleiten, insbesondere im Zusammenspiel mit ambulanter und stationärer Versorgung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Innovationen den Menschen zugutekommen, den Menschen dienen und dass die elektronische Patientenakte trotzdem als das gesehen wird, was sie ist, nämlich, wenn sie gut funktioniert, als ein Schlüsselprojekt, das Datenschutz, Transparenz und echten Nutzen auf sich vereinen muss, aber dann einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger schafft. Und genau das ist unsere Aufgabe. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit beende ich die Aussprache. Ich hatte den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie vernommen. Gibt es noch weitere Überweisungswünsche? Frau Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

An den Ausschuss für Verbraucherschutz.

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Dr. med. Cornelia Urban

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

In Ordnung. Weitere Überweisungswünsche sehe ich nicht. Damit starten wir mit dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Ausschussüberweisung zugestimmt worden. Wir stimmen als Nächstes über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung hiermit abgelehnt. Damit brauchen wir auch keine Federführung festlegen und können den TOP schließen. Herzlichen Dank. Wir switchen jetzt wieder zurück, denn wir hatten diesen TOP vorgezogen. Deswegen sind wir jetzt wieder ein bisschen weiter vorn bei TagesordAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1866 Ist hier eine Begründung gewünscht? Ja, bitte, Dr. Lauerwald. Ich kann vielleicht die Zeit nutzen, bis Dr. Lauerwald am Pult ist. Noch ein Hinweis: Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts hier keinen Gebrauch zu machen.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und liebe Thüringer, Zähne sind die meiste Zeit unseres Lebens in unserer aller Munde. Ihre Gesund- und Instandhaltung ist eine wichtige Aufgabe für alle damit befassten Akteure im Gesundheitswesen. Diese Akteure, Zahnärzte und alle ihre in überwiegender Mehrzahl meist weiblichen Mitarbeiter, haben die schöne, aber auch anstrengende und verantwortungsvolle Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir auch morgen kraftvoll zubeißen können. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das geht gut mit Elmex!) Die zahnärztliche Versorgung in unserem Land ist weit überwiegend in freien Praxen organisiert, in denen Zahnärzte und Zahnärztinnen sich jeden Tag mit ganzer Kraft für das Wohl ihrer Patienten engagieren. Neben der eigentlichen Arbeit, die ein hohes Maß an Fachwissen, Geduld, Einfühlsamkeit und Ausdauer erfordert, fallen in immer größerem Umfang Verwaltungstätigkeit, Herausforderungen durch die laufende Digitalisierung, Personalmanagement, kurz gesagt eine jährlich wachsende Bürokratie an. Um diese Bürokratie, die den niedergelassenen Zahnärzten zunehmend das Leben schwer macht, soll es in unserem Antrag gehen. In der freiberuflichen Zahnmedizin in Deutschland hat sich so wie in vielen anderen Bereichen, in der Allgemeinmedizin, bei der Physiotherapie und anderen Gesundheitsberufen, in den letzten Jahren ein zunehmender Mangel an beruflichem Nachwuchs entwickelt. In den Körperschaften der ärztlichen und zahnärztlichen Selbstverwaltung ist man seit Jahren intensiv damit befasst, den Ursachen für den Nachwuchsmangel auf den Grund zu gehen und sich um Abhilfe zu bemühen, steht doch nichts Geringeres als die Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung mit dem lebensnotwendigen Gut von Gesundheit und Wohlergehen auf dem Spiel. Bei dieser Ursachensuche hat sich neben vielen anderen Faktoren deutlich herausgestellt, dass die Übernahme einer Praxis oder eine Neugründung gar für viele junge Absolventen der Zahnmedizin kein erstrebenswertes Ziel mehr darstellt – nicht wegen der schlechten Handschrift des Vorgängers, das muss ich jetzt noch mal betonen. Einer der wichtigsten Gründe, die für diese Zurückhaltung angeführt werden, ist die ausufernde und überbordende Bürokratie, die zusätzlich zu den umfangreichen Sprechstundenzeiten in einer eigenen Niederlassung bedient werden müsste. Die Standesvertreter von KZV und Landeszahnärztekammer versuchen seit Jahren, mit den zuständigen Entscheidungsträgern in konstruktive Gespräche einzutreten, um nach Abhilfe und Lösungen für diese ernsthaften Probleme zu suchen. Die Vorschläge zum sinnvollen und maßvollen Abbau bürokratischer Erfordernisse, zur Abschaffung unnötiger Regularien liegen seit Jahren vor. Leider haben es die Gesundheitsministerinnen in den letzten Landesregierungen nicht für nötig gehalten, hier konstruktiv mit den Körperschaften im Sinne der Zahnärzte und letztendlich auch der Patienten zusammenzuarbeiten. Daher halten wir es als AfDFraktion für dringend geboten, hier endlich tätig zu werden und dem Berufsstand der Zahnärzte in Thüringen die dringend benötigte Entlastung zu verschaffen. Wir erhoffen uns davon einen wichtigen Impuls zur Verbesserung der Anziehungskraft des Landes Thüringen bei der Planung der beruflichen Lebensperspektiven junger Absolventen der Zahnheilkunde. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Danke schön. Hiermit eröffne ich die Aussprache und ich möchte als ersten Redner Herrn Zippel von der CDU-Fraktion nach vorn bitten.

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Christoph Zippel CDU

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden hier von einem Thema, das von zentraler Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger ist. Zahngesundheit geht uns alle an. Gute Mundgesundheit ist Teil der allgemeinen Gesundheit und Lebensqualität und es häufen sich die Studien, in denen bewiesen wird, dass eine gesunde Mundflora und eine gute Zahngesundheit auch dafür verantwortlich sind, weiter die Gesundheit des gesamten Körpers zu stabilisieren, Folgekrankheiten zu verhindern und sogar andere Erkrankungen wie Krebs zu reduzieren. Die Koalition aus CDU, BSW und SPD hat die Herausforderungen erkannt und eben genau diese notwendigen Maßnahmen, die hier anstehen, im Koalitionsvertrag verankert. So haben wir dafür gesorgt, dass es einen Ausbau der Ausbildungskapazitäten in Jena geben wird. Es wird eine Erhöhung der Landzahnarztquote geben sowie eine verstärkte Förderung von Niederlassungen im ländlichen Raum und eine weitere Unterstützung durch Stipendien und kommunale Programme. Das sind alles handfeste Herangehensweisen an diese Problemlage, wohingegen der Antrag der AfD nur diese bestehenden Probleme benennt, aber eben auch keine weiteren Lösungen anbietet. Und das reine Reden mit der Standesvertretung reicht eben nicht aus. Sie haben die Forderungen der Standesvertretungen gut abgeschrieben, aber sich hier hinzustellen und zu behaupten, wir würden diese Gespräche nicht führen, ist einfach nur albern. Die Zahnärzte werden Ihnen das versichern und auch zugestehen, dass wir im regelmäßigen Austausch mit den Vertretern sind und viele der Initiativen und Bedürfnisse und Wünsche, die hier aufkommen, auch entsprechend aufgreifen und schon eingebracht haben. Aber während Ihr Antrag in der Praxis keine Änderung bewirken kann, geht die Koalition die Herausforderungen der zahnärztlichen Versorgung mit klarer Linie an. Dazu dienen auch die besagten Gespräche. (Beifall CDU) Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf gute zahnärztliche Versorgung in zumutbarer Entfernung. Und dafür ist kein Antrag der AfD notwendig. Wir brauchen hier Tatkraft. Wir brauchen keine Symbolpolitik. Der Fokus der Koalition liegt auf der Frage, wie wir Dinge konkret umsetzen können. Und deswegen ist ein weiteres Äußern über einen Antrag, der einfach nur Dinge fordert, ohne handfest zu werden, nicht weiter nötig. Ich bitte um die Unterstützung des Kurses dieser Landesregierung und der Koalitionsfraktionen, in denen wir wirklich die Probleme angehen, Dinge wirklich lösen. Alles Weitere, das habe ich schon gesagt, steht im Koalitionsvertrag. Wer weiterhin behauptet, dass wir mit den Zahnärzten nicht im Gespräch wären, mit dem kläre ich das auch gern noch mal persönlich, dass das eben nicht der Fall ist. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Danke schön. Als nächste Rednerin habe ich Frau Güngör von den Linken.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ja, wir haben ein Problem bei der ärztlichen und auch bei der zahnärztlichen Versorgung in Thüringen. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl von Zahnärzten thüringenweit von 2.039 auf 1.714 gesunken und perspektivisch werden in den kommenden zehn Jahren noch mal 800 von ihnen in den Ruhestand gehen. Das sind Zahlen, die uns natürlich beschäftigen, und ich kann da allen nur den Blick in unsere Große Anfrage empfehlen, die wir als Linke zum Thema „Gesundheitsversorgung in Thüringen“ gestellt haben. Ich gebe zu, es sind einige Seiten Beantwortung, aber die lohnen sich auf jeden Fall, wenn man einen Überblick bekommen will, wie die Lage für die ärztliche Versorgung in Thüringen ist, und zwar nicht nur für eine Profession, sondern für verschiedene Fachbereiche. Denn die Frage ist ja nicht, ob wir handeln, sondern wie wir handeln, also ob wir ernsthafte, sichere Gesundheitspolitik machen oder ob wir einen populistischen Antrag schreiben, in dem wir so tun, als wäre mit den paar Seiten jetzt mal eben die zahnärztliche Versorgung in Thüringen gerettet. Damit helfen Sie den zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen wirklich kein My weiter. Der Antrag behauptet, es gäbe Überregulierungen und unverhältnismäßige Bürokratie in Zahnarztpraxen. Wo da die konkreten Zahlen, Fakten und Belege sind, das fragt man sich, wie so oft, und auch die angeblichen Lösungen muss man suchen. Sie laufen letztlich darauf hinaus, zentrale Hygiene- und auch Sicherheitsstandards abzuschaffen oder aufzuweichen – Dinge, die a) bundesrechtlich geregelt sind und die b) medizinisch notwendig sind. Damit ist der Antrag ein reines Placebo. Er gaukelt Praxisentlastung vor, würde aber real Patientinnen und Patienten gefährden und auch den Beschäftigtenschutz schwächen. Denn der Landtag kann eben keine Vorgaben wie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung oder die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention aushebeln. Das müssten Sie eigentlich selbst wissen. Ich war sehr erstaunt, Kollege Zippel, über Ihren Redebeitrag. Ich bin das von Ihnen gar nicht so sehr gewohnt, dass Sie sich vom Pfad der BundesCDU so weit entfernen. Ich dachte eigentlich, wir sollten jetzt den Zahnarzt alle selbst zahlen. (Beifall Die Linke) War das nicht der Vorstoß, der aus Ihren Reihen gekommen ist? Jetzt stellen Sie sich hier hin und erzählen: Zahnhygiene ist Gesundheit und ist wichtig für alle. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die CDU will den Sozialstaat schleifen!) Aber vielleicht wollte der Wirtschaftsrat der CDU nur mal wieder in der Presse vorkommen und hatte sich vorher fachpolitisch nicht abgestimmt. Das kann ja wirklich jedem mal passieren. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Der Wirt- schaftsrat ist nicht die Union! Damit können Sie uns gar nicht angreifen!) Ich will Sie damit gar nicht angreifen, sondern ich sage doch nur: Das, was da von Ihrer Union in die Presse gegeben wurde, ist blamabel. Sie nennen sich auch Wirtschaftsrat, haben aber keine Wirtschaftskompetenz. Meine Güte, was vorn draufsteht, ist doch dann zum Schluss nicht wichtig für das, was drin ist. (Beifall Die Linke) Ich denke, es ist wert, dass wir über die wahren Ursachen der Probleme in der Zahnmedizin sprechen. Da geht es um den Nachwuchsmangel, weil Landarztpraxen als unattraktiv wahrgenommen werden. Es geht um den Fachkräftemangel bei den Zahnmedizinischen Fachangestellten, wo wir als Linke immer wieder über die strukturellen Verbesserungen ihrer Bezahlung debattieren. Es geht um hohe Kosten und unsichere Rahmenbedingungen für Praxisübernahmen. Auch das möchte ich mal sagen: Ja, das eine ist natürlich die Schwierigkeit, dass man als junge Zahnärztin, junger Zahnarzt gucken muss, ob und wie man überhaupt eine Praxis übernehmen kann und möchte. Das andere bedeutet aber für diejenigen, die eine Praxis übergeben wollen, die für viele auch eine Form – ich sage mal – der Altersabsicherung ist, dass sie hier aktuell schwierige Rahmenbedingungen vorfinden. Es geht auch um fehlende mobile Angebote. Kein Wort davon findet sich im vorliegenden AfD-Antrag. Deswegen sage ich noch mal: Wer Standards senkt, verletzt grundlegende Gebote in der Medizi n ethik. Und ja, Märkte korrigieren Gefahren dann nicht automatisch. Deswegen ist eine Regulierung natürlich dort gerechtfertigt, wo Risiken existenziell wären – wie bei Infektionen im Gesundheitswesen. Wer wirklich etwas für die Zahnmedizin in Thüringen tun will, der muss über den Nachwuchs sprechen, über Praxisförderung, über Stipendien, auch über den Ausbau der Studienplätze bei uns in Jena, der muss über die Aufwertung des ZFA-Berufs spre ­ chen, mit Ausbildungsoffensiven und mit fairen Löh ­ nen, und der muss auch über Prävention und mobile Angebote sprechen, damit wir die bestehenden Versorgungslücken schließen können. Das würde eine Entlastung durch eine Koordination bedeuten, ohne dabei notwendige medizinische Standards ab ­ zusenken. Deswegen werden wir diesen Antrag heute ablehnen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Danke schön, Frau Güngör. Nächster Redner ist Herr Dr. Lauerwald von der AfD-Fraktion.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Herr Zippel, ich muss Sie mal loben. Ihre Rede war wieder ein typischer Zippel, ich denke aber, dass Ihre Gespräche mit den Standesvertretungen bisher nicht viel bewirkt haben. Frau Güngör, zu Ihnen: Es hat keiner die Absicht, jetzt irgendwelche Hygienevorschriften abzusenken und die Patienten zu gefährden. Es geht nur um Überregulierung. (Beifall AfD) Das Thema unseres Antrags ist „Bürokratieabbau“. Das Zahnmedizinstudium war schon immer eines der begehrtesten. Der Beruf des Zahnarztes war in der Gesellschaft anerkannt, erstrebenswert, auskömmlich und zukunftssicher. Als Zahnarzt lohnte sich das eingegangene wirtschaftliche Risiko einer Selbstständigkeit, denn die erbrachten Leistungen wurden adäquat honoriert. In einer bestehenden Arbeits- und Vertragskultur zwischen Kassenpolitik und Leistungserbringern, die grundsätzlich auf Vertrauen basiert, sind nur wenige bürokratische Vorgaben notwendig. Die Banken vergaben anstandslos notwendige Kredite. Durch Qualität, Fleiß und Hingabe in der täglichen Praxis erntete man nicht nur die Anerkennung und Dankbarkeit durch die Patienten, sondern ebenso Achtung und Wertschätzung in der Gesellschaft. Die Berufsgruppe der Zahnärzte hat über Jahrzehnte ihre hohe fachliche Kompetenz erfolgreich bewiesen. Die regelmäßige Weiterbildung und Einbindung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in den Berufsalltag gehören zum Selbstverständnis auch dieses akademischen Berufs. Die komplette Praxisorganisation beinhaltet neben fachlichem Können ebenso Kenntnisse in Personalausbildung und Führung, Umgang mit medizinischen Produkten, Instrumentarium und Gerätschaften und den erforderlichen Hygienemaßnahmen. Diese Prozess- und Strukturqualität ist entscheidend für die Ergebnisqualität, sprich die bestmögliche Therapie und den Heilerfolg am Patienten. Zum Selbstverständnis des Berufsbilds des Zahnarztes gehört es auch, alle sicherheitsrelevanten und hygienischen Maßnahmen zur Patientensicherheit einzuhalten. Wie sieht die aktuelle Lage aus? Wir verzeichnen einen zunehmenden Mangel an Zahnärzten in Thüringen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Die gesellschaftlichen und politisch zu verantwortenden Rahmenbedingungen haben sich gravierend zum Negativen verändert. Damit ist der Beruf des Zahnarztes gefährdet. Eine der Rahmenbedingungen, welche die massive Kritik der Zahnärzte und ihrer Standesvertretungen, der Bundeszahnärztekammer und der Landeszahnärztekammer Thüringen, hervorrufen, ist die ausufernde Bürokratie. Statt Vertrauen in die fachliche Kompetenz von Leistungserbringern zu setzen, hat sich eine Misstrauenskultur mit Kontrollwahn etabliert, die kontraproduktiv ist. (Beifall AfD) Diese Bürokratie lähmt zunehmend den Praxisbetrieb und entzieht wertvolle Behandlungszeit für die Patienten. Ein Großteil der Bürokratie entsteht durch überbordende und mehrfache Kontrollmaßnahmen durch Behörden in den Zahnarztpraxen. Die Praxen werden verpflichtet, fast jeden Handgriff zu dokumentieren, doch es liegen bislang keine einheitlichen Dokumentationsstandards vor. Doppelte Praxisbegehungen finden durch verschiedene Behörden regelmäßig zu gleichen Inhalten statt, unabhängig von der Praxisgröße. Es gibt völlig überzogene Medizinproduktebegehungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, kritisiert zum Beispiel Dr. Ralf Kulick, Präsident der Landeszahnärztekammer. Beispielhaft dazu erläutere ich das völlig unangemessene Vorgehen dieses Landesamts. Der Präsident der Landeszahnärztekammer hatte sich im Juli hilfesuchend mittels eines Schreibens mit dem Titel „Praxisschließungen aufgrund unverhältnismäßiger Vorgehensweise des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz“ – hier ist es – an den Gesundheitsausschuss gewandt. Die Nummer der Kenntnisnahme lautet 8/117. Es handelte sich um eine Zahnarztpraxis in Gera. Diese hatte ich nach Kenntnis dieses Schreibens aufgesucht und mich am 1. August letzten Jahres mit der Praxisinhaberin Frau Marquardt unterhalten. Sie hatte einen Thermodesinfektor – es war nicht das neueste Modell, aber es hat funktioniert und es war zugelassen und es diente zur Aufbereitung von Medizinprodukten mit Pulver. Die Behörde hat gesagt, ja, dem Gerät vertrauen sie nicht mehr, es müsste ein neues, ein digitales Gerät sein mit elektronischen Anzeigen, und sie hat auch der Praxis unterstellt, sie könnte das Pulver nicht richtig abmessen, damit es dann zum ordentlichen Ergebnis kommt. Bloß, die Kollegin hat mir gesagt, sie haben eine Waage, die misst drei Stellen nach dem Komma. Also das ist wieder eine Behauptung und ein Misstrauen gegenüber den Kollegen – unvorstellbar. Wie ist es weitergegangen? Es wurde massiver Druck auf diese Zahnarztpraxis ausgeübt und es wurden Zwangsgelder in Höhe von 14.000 Euro verhängt, die Praxis hatte 7.000 Euro Anwaltskosten und dann wurde der Druck so stark, dass die Praxisschließung drohte, und dann hat die Praxis sich ein neues Gerät für 13.000 Euro kaufen müssen, ist praktisch eingeknickt vor dem Druck der Behörde. Knallhart werden also wirklichkeitsfremde bürokratische Maßnahmen ohne Rücksicht auf die Folgen wie drohende Praxisschließungen durchgezogen. Für mich ist das eine Arroganz der Macht. In der Vergangenheit erfolgten mehrere konkrete Vorschläge der zahnmedizinischen Fachverbände und Kammern zum Bürokratieabbau, die an die Landesregierung gerichtet wurden. Leider fanden diese dort keine Berücksichtigung. Im Mai letzten Jahres stellte ich eine Dringlichkeitsanfrage an die Landesregierung zum Thema „Bürokratieabbau in der zahnmedizinischen Versorgung“ in der Drucksache 8/1028. Die Antworten waren in meinen Augen allgemein und nichtssagend. Konkreter Handlungsbedarf auf Landesebene war nicht zu erkennen. Jetzt greifen wir als AfD die Vorschläge der Fachverbände auf und fordern in unserem Antrag die Landesregierung zum Handeln auf. Wir wollen konkret wissen, welche Maßnahmen die Landesregierung zum Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung seit ihrem Amtsantritt umgesetzt und welche Maßnahmen sie bis Ende dieses Jahres geplant hat. Wir fordern die Landesregierung konkret auf, folgende Maßnahmen umzusetzen: Durchführung von Praxisbegehungen nur anhand eines standardisierten Leitfadens, der je nach Gegebenheit, zum Beispiel der Praxisgröße, flexibel sein muss, Schulung der Prüfer im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, keine Pflicht zur Dokumentation und Validierung im Umgang mit Wischdesinfektionen bei semi-kritischen Medizinprodukten, Einführung eines risikobasierten Prüfkonzepts, Erarbeitung von Orientierungsrichtlinien zu anlassbezogenen Prüfungen oder die Vorgabe einheitlicher Hygiene- und Reinigungspläne sowie von Dokumentationsstandards. Mit der Umsetzung der konkreten Vorschläge in unserem Antrag durch die Landesregierung ergibt sich eine realistische Chance zum Bürokratieabbau. Das Ziel ist eine personelle, zeitliche und finanzielle Entlastung von Zahnarztpraxen, damit wieder mehr Zeit für die Versorgung der Patienten zur Verfügung steht. Dies ist vor dem Hintergrund der Praxisschließungen ohne Nachfolgeregelung überfällig. Es ist höchste Zeit zu handeln, um die zahnärztliche Versorgung in Thüringen zu erhalten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Danke schön. Herr Zippel, bitte schön.

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Christoph Zippel CDU

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren, es gab so ein paar Redebeiträge, da wäre es doch schade, wenn man die ungenutzt vorbeiziehen lässt. Da will ich zunächst einmal, auch wenn es mir wehtut bei diesem schönen gesundheitspolitischen Thema, kurz auf den Beitrag von der Kollegin Güngör eingehen. Ich sehe sie gerade nicht, das ist aber schade – ach doch, da hinten sitzt sie. Entschuldigung, das Gestreifte habe ich nicht gesehen. Es wurde von unserer Seite darauf hingewiesen – alles gut, einfach zuhören –, dass die Punkte, die Sie gemacht haben, überflüssig sind bzw. nicht zutreffen aus dem schlichten und einfachen Grund: Das sind keine Parteibeschlüsse. Es ist einfach ein Vorschlag an den Parteitag gewesen. Und das Entscheidende ist an der Stelle, dass die Bundesministerin Warken von vornherein und klar gesagt hat, dass das keine Position der Bundesregierung und auch keine Position der Partei ist. (Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Das habe ich auch nicht gesagt!) Aber wenn Sie gern auf dieses Niveau gehen wollen und wir uns mal gegenseitig vorschlagen wollen und vorhalten wollen, was die Parteien fordern, können wir uns gern mal darüber unterhalten, was Ihre parteinahen Organisationen fordern. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Eine Krankenkasse für alle!) Wie wäre es mit Ablehnung der NATO oder auch die Verstaatlichung von Banken und Konzernen? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja!) Ich möchte nur an der Stelle die Ihnen parteinahe Gruppe „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ erwähnen. Ist das auch Ihre Parteiposition? Weiß ich nicht, bin ich nicht ganz sicher. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Gesund- heit darf sich nicht lohnen!) Kampf gegen staatliche Strukturen und Ordnungsbehörden, da macht sich Ihre Parteijugend auch besonders stark. Und was mich besonders stark bewegt und wo ich auch sagen muss, das kann man Ihnen dann ganz genauso vorhalten, wie diesen einen Vorschlag: Solidarität mit Terrororganisationen wie der Hamas zum Beispiel. Auch das sind Organisationen, die Ihrer Partei nahe sind.

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Herr Zippel, bitte reden Sie zum Inhalt.

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Christoph Zippel CDU

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Wenn wir so miteinander arbeiten und reden wollen, dann können wir auch gern mal solche Vorschläge mit aufzählen. Zum Kollegen Lauerwald: Wenn Sie sagen „ein typischer Zippel“ und das darauf beziehen, dass ich einfach auf Fakten hingewiesen habe, dann nehme ich das gern mit nach Hause. (Beifall CDU, BSW) Das nehme ich mir gern als Orden an die Brust. Wenn Sie nicht damit umgehen können, dass ich Ihnen aufzähle, was die Landesregierung alles schon erreicht hat, welche Maßnahmen ergriffen worden sind und was wir deutlich für alle lesbar im Koalitionsvertrag niedergeschrieben haben, dann tut es mir schon sehr leid. Und ich muss Ihnen auch ganz klar sagen: Die Einzelfälle, die Sie aufgezählt haben, sind uns natürlich bekannt, weil wir natürlich mit den Betroffenen reden. Es scheint Sie wirklich zu überraschen. Aber ich darf Ihnen auch sagen, dass ein Großteil genau dieser Einzelfälle, von denen Sie gesprochen haben, die ich alle kenne, inzwischen teilweise gelöst ist und dass denen nachgegangen wurde, dass es inzwischen auch entsprechende Gespräche in Behörden gab und geklärt wurde, warum es eben zu diesen Missverständnissen, zu diesen teilweise – ja, das gestehen wir auch zu – vielleicht übergriffigen Maßnahmen gekommen ist. Aber manche dieser Maßnahmen waren vielleicht auch im Rahmen der Gesetzmäßigkeiten nicht ganz im Rahmen der Kulanz. Man hätte sicherlich etwas beweglicher sein können. Aber die betroffenen Praxen sind inzwischen auf einem Weg und haben auch klar signalisiert, dass es hier eine Lösung gegeben hat, mit der sie auch durchaus zufrieden sind. Also von daher der gleiche Punkt wieder: Sie zaubern hier ein großes Chaosbild hin, erzählen, wie schlimm das ganze Leben ist, geben sich nicht mal die Mühe, sich selber Forderungen auszudenken, schreiben nur die Forderungen der Verbände ab. Das ist weder eine intellektuelle Glanzleistung noch kann ich an irgendeiner Stelle die Lösungen, die Sie hier zitiert haben, in irgendeiner Weise nachvollziehen. Gucken Sie sich den Koalitionsvertrag an, ich sage es Ihnen noch mal, schauen Sie sich an, was das Ministerium seit einigen Monaten hier schon alles erreicht hat und wie lösungsorientiert mit genau solchen Problemfällen umgegangen wird. Dann löst sich Ihr Antrag an der Stelle schon komplett in Luft auf und wir sparen uns das Ganze hier. Danke. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Gibt es weiteren Redebedarf? Frau Güngör. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Na klar, die Hamas-Freundin!) Herr Zippel, wir machen jetzt keine Randgespräche. Frau Güngör steht am Rednerpult. Sie hat jetzt das Wort. Ich bitte um Ruhe im Saal.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Lieber Herr Zippel, denken Sie an Ihre Herzgesundheit. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Die ist top, das darf ich Ihnen sagen!) Erst mal hoffe ich, Sie sehen mich. Ich hoffe, wir erkennen uns gegenseitig. Das ist ja immer Schritt eins in der Debatte. Ich muss schon sagen, ich finde das total schön, dass Sie sich die Mühe machen, rhetorisch bis zur NATO und zur Hamas zu gelangen, nur um sich selbst von der Wirtschaftsratssituation der CDU abzugrenzen. Mir gefällt das sehr gut, dass Sie sich abgrenzen wollen. (Beifall Die Linke) Ich bin sehr froh, dass Sie da auf diejenigen, die sich als wirtschaftskompetent bezeichnen, nicht eingehen wollen. Und ich kann nur hoffen für Sie, dass Sie da Ihren ganzen Parteitag und Ihre Bundesgesundheitsministerin hinter sich haben. Denn dieser Vorstoß (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das hat sie klar gesagt!) ist einfach dämlich. – Ich finde das doch super. Lassen Sie sich doch mal loben. Ist doch super. Wenn Sie und die Thüringer CDU sich so deutlich dagegen positionieren, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ja, das wäre nötig!) haben Sie doch was Gutes erreicht. Getroffene Hunde bellen. (Beifall Die Linke) Machen Sie doch – ganz, ganz typisch. (Unruhe Die Linke) Der Satz, dass ich mich von Extremisten zu distanzieren hätte und dass dies nötig ist, den kann ich nur darauf schieben, dass es spät ist, dass Sie vielleicht zu wenig gegessen haben heute. Machen Sie wirklich mal einen Punkt, fahren Sie sich ein bisschen runter. Es steht Ihnen nicht. Das ist das Gepöbel, was Sie in der letzten Legislatur hatten. Das hat aus der dritten Reihe noch funktioniert, aber aus der ersten Reihe steht es Ihnen wirklich nicht mehr, Herr Zippel. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Ich sehe Herrn Dr. Lauerwald. Bitte schön.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Schönen Dank, Frau Vorsitzende. Ich werde mal wieder zum Thema zurückkommen und werde mich noch mal an Herrn Zippel wenden. Ich würde Ihnen das ja wünschen, wenn Sie in Gesprächen mit den Fachverbänden Erfolg haben. Aber mir fehlt eigentlich nur der Glaube dazu. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Machen wir!) Wir können ja mal die Fachverbände konsultieren, was sie bisher von der Entwicklung halten, ob sie zufrieden sind mit den Gesprächen mit Ihnen oder ob sie immer noch Handlungsbedarf sehen. (Beifall AfD) Und außerdem, Herr Zippel, bin ich der Meinung, wenn man was verändern will, dann muss man mit denen sprechen, die an der vordersten Stelle stehen, die tagtäglich in den Praxen arbeiten. Und die Verbände, die für diese Kollegen die Verantwortung haben, wenn man mit diesen Verbänden spricht, dann weiß man, wo der Schuh drückt. Und nicht aus dem Parlament heraus oder aus irgendeiner Partei heraus, sondern man muss mit den Betroffenen reden. Wenn wir uns mit unseren Forderungen in unserem Antrag auf diese Verbände beziehen, die die tägliche Arbeit (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben abgeschrieben, was die aufgeschrieben haben!) besser überblicken können, dann, denke ich, ist das der beste Weg. Und dass Sie uns das als Vorwurf machen, das spricht eigentlich nur gegen Sie. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe Frau Staatssekretärin für die Landesregierung. Bitte schön, Frau Rudolph.

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Rudolph

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin und sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, man kann die Debatte zusammenfassen als Sorge um die zahnärztliche Versorgung und ich würde es doch mal wieder konsensual orientieren, ein gemeinsames Bemühen, wie kann es gelingen, dass die zahnärztliche Versorgung hier in Thüringen auf lange Sicht funktioniert und dafür ist eben auch wichtig, dass Nachwuchsgewinnung gut funktioniert und dass alles, was den Beruf anstrengend und vielleicht nicht so attraktiv macht, möglichst wenig Anteile ausmacht. So, das war jetzt mein Bemühen, auch die Stimmung und die Laune hier im Saal wieder auf ein gutes Maß zurückzuführen. Wenn man, so wie das der Antrag macht, in einem Bogen davon ausgeht, wir haben einen Fachkräftemangel im Bereich der Zahnärzteschaft und Bürokratie einer der Gründe dafür ist, warum die Attraktivität, als Zahnärztin oder Zahnarzt zu arbeiten, leidet und deswegen einen Fundamentalantrag schreibt, der sich gegen jegliche Bürokratie richtet und dann auch noch in Zahlen, Daten, Fakten weitgehend übertreibt, dann kann das eine Lösungsvariante sein, aber es ist vielleicht nicht unbedingt die beste. Deswegen würde ich vielleicht gleich zu Anfang, bevor ich noch mit ein paar Details einsteige, auf die zwei wichtigsten Fakten in dieser Hinsicht fokussieren: Erstens – das wurde gerade auch schon von verschiedenen Abgeordneten genannt, aber das Gleiche gilt natürlich auch für die Landesregierung, für unser Ministerium und für das Thüringer Landesverwaltungsamt – gibt es einen kontinuierlichen und konstruktiven Austausch in den Bereichen, wo man tatsächlich über Bürokratie sprechen muss und wo man Dinge vereinfachen kann und wo es in der Zuständigkeit der Landesregierung liegt, einen guten Austausch zu pflegen und zu Lösungen zu kommen. Trotzdem muss ich das einmal konstatieren. Sie schreiben „überbordend“ und „[u]nkoordinierte“ Begehungen von Praxen und das erweckt den Eindruck, als würde jede Thüringer Zahnärztepraxis jedes Jahr dreimal von verschiedenen Institutionen begangen werden. Dann gucke ich mir die tatsächlichen Zahlen an und dann sind das bei den erwähnten über 1.000 Praxen in Thüringen im Jahr 2023 35 Praxisbegehungen und im Jahr 2024 acht Praxen, die durch das Landesverwaltungsamt begangen worden sind. Und dann kann man, glaube ich, mit aller Neutralität und bei aller Objektivität zu diesem Thema nicht davon ausgehen, dass das per se ein überbordendes Geschehen ist. Wenn man den Bogen schließt und dazu kommt, dass Bürokratie ein Faktor ist, der hemmt, dann muss ich sagen, ist es in der Globalität, wie es hier adressiert wird, immer ein bisschen schwierig, weil sich das sehr leicht sagt. Die Bürokratie ist schuld, die Bürokratie ist schuld an allem. Lassen Sie mich das sagen: Als Regierung oder als die Politik, der sich einige in diesem Raum hier offensichtlich nicht zugehörig fühlen, ist das immer ein bisschen schwierig, weil das so lange funktioniert, bis Dinge schiefgehen. Das funktioniert so lange, bis irgendwie durch eine schiefgegangene Silvesterinstallation eine Styropordecke Feuer fängt und sich dann am Ende doch alle streiten: Wer hat jetzt hier das haftungsrechtliche Risiko? Wo war da eigentlich der Brandschutz? Oder wenn eine Diskothek einstürzt und über 30 Menschen sterben und sich dann alle fragen: Wo war hier eigentlich der Arbeitsschutz? Wo waren hier die Begehungen? Wer hat hier auf die Standards geguckt und wer hat hier dafür gesorgt, dass solche Dinge eingehalten werden? Dann sind Sie so oder so immer in der Haftung. Sie haben entweder Standards abgebaut und dann gehen Dinge schief oder Sie haben dafür gesorgt, dass Standards eingehalten werden. Dann bedeutet das leider Bürokratie und dann bedeutet das auch, dass man immer mal wieder darüber reden muss, wie man das praxisnah und wirklich praktikabel, aber eben auch ausreichend gestalten kann. Ich glaube, wenn man diesen Mittelweg findet und ein bisschen weg von Polemik in diesem Bereich kommt, dann schafft man es, zusammen mit den Beteiligten, mit denen wir in einem engen Austausch sind, wirklich zu Verbesserungen zu kommen. Um das Ganze noch ein bisschen mehr zu unterlegen, weil hier sehr fundamental der Vorwurf gemacht wird, dass es zu einer überbordenden Bürokratie kommt und dass hier Bestimmungen angewendet werden, also auch in Thüringen angewendet werden, die gar nicht nötig wären: Das Thüringer Landesverwaltungsamt handelt auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinprodukterechts. Das ist eine bundeseinheitliche, qualitätsgesicherte Vorgehensweise und der Vollzug entspricht somit dem länderübergreifend festgelegten Standard. Das ist etwas, was die Bundesländer durchaus auch immer mal wieder auf der Gesundheitsministerkonferenz thematisieren. Da ist zum Beispiel ein Umsetzungskonzept verabschiedet worden, in dem es darum ging, zum Beispiel auch risikobasierte Vorgaben zu den anlassunabhängigen Kontrollen aufzustellen und hier auch Checklisten zu erarbeiten. Viele Sachen, die der Antrag adressiert, befinden sich also schon in der Umsetzung. Da ist es zum Beispiel auch so, dass die anlassunabhängigen Kontrollen in den Praxen auch bisher nach gängiger Praxis nur nach Ankündigung und in Abstimmung mit den Praxisbetreibenden stattfinden. Rechtzeitig vor den Begehungen wird das Praxisteam also informiert und es wird ausführlich mitgeteilt, welche Geräte, welche Instrumente und welche Unterlagen bereitzuhalten sind und was bei der Begehung inspiziert wird. Genauso wie sich die Forderung nach der Entwicklung von praxisspezifischen Hygiene- und Reinigungsplänen, wenn sie kritisiert wird, aus dem Infektionsschutzgesetz ergibt. Man kann zwar über einige Regulierungen und über vieles, was auch wirklich an Doppelstandards da ist, reden, aber gleichzeitig funktioniert das nicht, wenn man hier den allgemeinen Standard runterregulieren möchte und hier Sicherheit und wenig Bürokratie gegeneinander ausspielt und hiermit die falschen Debattenschwerpunkte setzt. Lassen Sie mich am Ende den Bogen noch mal schlagen. Wenn man Bürokratie als einen Punkt für eine mangelnde Attraktivität eines Berufs und für potenzielle Nachwuchsprobleme in den Raum stellt, dann, finde ich, gehört es zur Ehrlichkeit, auch die anderen Gründe, die in Studien immer mal wieder erhoben werden, voranzustellen. Ein Grund für Nachwuchsmangel und ein Grund für fehlende Attraktivität ist in Thüringen mittlerweile tatsächlich, dass sich vor allem die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Migrationshintergrund haben, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben oder bei denen das die Partnerin oder den Partner betrifft, überlegen, ob sie nach Thüringen kommen, ob sie sich in diesem Bundesland niederlassen und ob sie hier die ärztliche Versorgung mitgestalten. Ich weiß, da kommt jetzt als Argument: Na ja, die meinen wir nicht. Zahnärzte sind gut, die können auch gern bleiben und Ärzte sowieso, wir meinen immer nur die anderen. Das ist in der Praxis leider ein bisschen schwierig, weil die Leute nicht auf die Stirn tätowiert haben, welchen Beruf sie haben und weil es dann im Alltag trotzdem bedeutet, Diskriminierungserfahrungen zu machen. Das ist auch ein realer Grund in Thüringen, bei dem es gut ist, dass sich immer wieder auch viele Verbände und viele Personen einzeln positionieren, dass das nicht das Bild ist, das wir von Thüringen senden möchten. Deshalb, um beides zu benennen, wenn man den großen Bogen schlägt und über die Attraktivität von Berufen und unserem schönen Bundesland redet, gehört das dazu, dann muss das miteinander einhergehen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Bürokratie abgebaut wird, da wo wir es können. Wir müssen aber auch ehrlich darüber reden, an welchen Stellen wir sie brauchen, um wirklich zu guten, passgenauen Lösungen zu finden, statt uns hier in Pauschalverurteilungen zu ergehen. Dazu gehört auch, dass man das Ganze in einem gemeinschaftlichen Austausch pflegt und dass man sich mit den wirklichen Gründen mangelnder Attraktivität eines Berufs und von bestimmten Betätigungen beschäftigt. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Herzlichen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Staatssekretärin, ich möchte noch mal auf Ihre Bemerkungen eingehen. Ich habe noch mal das Schreiben von dem Präsidenten der Landeszahnärztekammer vom 1. Juli hier, ich zitiere mal – mit Ihrer Erlaubnis – den vorletzten Absatz: „In der Hoffnung, dass wir endlich gemeinsam etwas gegen das Praxissterben aufgrund überbordender Bürokratie erreichen, hoffe ich auf Ihre kurzfristige Hilfe und vor allem einen zielführenden Austausch.“ Ich werde mit dem Kammerpräsidenten Verbindung aufnehmen. Ich werde mich erkundigen, wie dieser Austausch bisher erfolgt ist und dann sind wir alle ein bisschen schlauer. Danke. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Gibt es weiteren Aussprachebedarf? Das sehe ich nicht. Dann beende ich hiermit diese Aussprache. Ich habe auch keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Frau Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie.

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Dr. med. Cornelia Urban

Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern

Dann stimmen wir zunächst darüber ab. Wer dem Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir stimmen über den Antrag ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und wir schließen hiermit diesen TOP. Wir kommen nunmehr zu TagesordnungsAntrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1874 - Neufassung Ist hier eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit können wir direkt die Aussprache eröffnen und ich gebe Frau Heber für die CDU-Fraktion das Wort.

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Claudia Heber CDU

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen, Kollegen, liebe Zuhörer am Livestream und vereinzelt auch noch auf der Tribüne, schon Ende letzten Jahres haben wir über dieses Thema gesprochen und schon damals habe ich ausgeführt, dass die Geburtenrate seit 2019 drastisch sinkt. Zwischenzeitlich haben wir neuere Zahlen, die den Trend bestätigen. Genau 11.803 Geburten gab es im Jahr 2024 in Thüringen. Wir wissen, dass 5.430 Kinder im ersten Halbjahr 2025 geboren wurden. Das sind 444 oder – anders gesagt – 7,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Deshalb gehen die Statistiker davon aus, dass wir auch 2025 – die Zahlen habe ich noch nicht gefunden, vielleicht hat sie jemand – unter 11.000 Geburten landen werden. Das ist ein Wert, der so niedrig ist wie seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahr 1955 nicht, das heißt die niedrigste Geburtenrate seit 70 Jahren. Wir sind aber mit diesem Phänomen bundes- und europaweit nicht allein. Allerdings fällt auf, dass der Geburtenrückgang in den neuen Bundesländern doch drastischer ausfällt. Die Auswirkungen der geringen Geburtenzahlen spüren die Kindergärten und Kommunen unmittelbar. So wurden auch im März 2025 insgesamt 22.000 Kinder unter drei Jahren betreut, was einem Rückgang von 10,4 Prozent entspricht – 10 Prozent. Es ist deshalb auch richtig und wichtig, dass wir für die Kindergärten einen finanziellen Besteckkasten aufmachen, um diese Entwicklung abzufedern – ein notwendiges Reagieren. Aber warum sinkt die Geburtenzahl? Die Gründe sind dabei so vielfältig und verschieden wie auch individuell. Ich will drei Überlegungen voranstellen: Erstens müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Elternschaft für Paare gelegentlich nur noch eine Option von vielen ist. Es gibt die bewusste Lebensentscheidung gegen Kinder. Für mich als dreifache Mutter nicht oder schwer nachzuvollziehen, aber Politik ist eben auch immer ein Betrachten und Respektieren der Wirklichkeit. Dazu gehört auch die Tatsache, dass sich manchmal auch der Wunsch nach einem passenden Partner nicht erfüllt. Zweitens: Es gibt zahlreiche Paare, die sich ein Kind oder ein weiteres Kind wünschen bzw. darüber nachdenken, und es ist Aufgabe von Politik, aber auch der Gesellschaft, gute Bedingungen für Elternschaft und Kinder zu schaffen, aber auch Paare medizinisch zu unterstützen, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Kin- der sind das größte Armutsrisiko hierzulande! Das ist das Problem!) Drittens: Jawohl, der Blick auf die Familien in Deutschland mit minderjährigen Kindern zeigt, mehr als die Hälfte aller Familien mit Kindern leben mit einem Kind im Haushalt und in jeder zehnten Familie leben drei und mehr Kinder. Um es deutlich zu sagen, ein Viertel aller minderjährigen Kinder in Deutschland lebt in einer kinderreichen Familie. Ich hatte schon im letzten Jahr darüber gesprochen, wie sich auch die Einkommenssituation entwickelt, und deshalb reden wir heute über eine Weiterentwicklung vom Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting. Es geht bei dieser Frage nämlich nicht nur um das Steuerrecht. Es geht hier um die Frage, wie wir Familien sehen und welchen Wert wir ihnen in der Gesellschaft beimessen. Familien sind mehr als private Lebensgemeinschaften. In ihnen wachsen Kinder auf, lernen Vertrauen, Verantwortung und Rücksicht. Dort wird Zukunft gestaltet, leise, alltäglich und oft unter großen Anstrengungen. Wer Kinder erzieht, der tut das nicht nur für sich selbst, sondern für uns alle. Diese Leistung verdient Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in der Art, wie wir Lasten verteilen. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Dann können wir das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr einführen!) Das Ehegattensplitting stellt vor allem die Ehe als Verantwortungsgemeinschaft in den Mittelpunkt, Kinder werden dabei nur indirekt berücksichtigt. Ein Familiensplitting hingegen würde den Blick stärker auf diejenigen richten, die tatsächlich zusätzliche Verantwortung tragen: die Eltern, die dafür Sorge tragen, und die Kinder, die auf die Sorge angewiesen sind, um gut und behütet aufwachsen zu können. Dabei muss aber auch klar sein, Kinder sind keine Rechengröße. Sie sind eigenständige Persönlichkeiten mit Würde und einem Anspruch auf eine gute Zukunft. Ein gerechtes Steuersystem darf sie nicht als Kostenfaktor behandeln, sondern muss anerkennen, dass Erziehungs- und Sorgearbeit ein Beitrag für die ganze Gesellschaft ist. Besonders aufmerksam müssen wir auf Alleinerziehende schauen. Sie tragen die Verantwortung für Kinder oft allein: finanziell, organisatorisch und emotional. Sie können Lasten nicht teilen, sie haben weniger Spielraum und sind besonders anfällig für Armut. Und wenn wir über ein gerechtes Steuersystem sprechen, dann dürfen wir sie nicht vergessen. Ein höherer Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wäre deshalb kein Sondervorteil, sondern ein Ausdruck von Fairness gegenüber den Menschen, die mehr tragen müssen als andere. Gerechtigkeit heißt nicht, alle gleichbehandeln. Gerechtigkeit heißt, die unterschiedlichen Belastungen zu sehen. Wer für andere sorgt, hat weniger Freiheit in der eigenen Lebensgestaltung. Wer Kinder erzieht, trägt Kosten, Zeitaufwand und Verantwortung, die Menschen ohne Kinder nicht haben. Es ist deshalb richtig, wenn die Mehrbelastung ausgeglichen wird, besonders dort, wo das Einkommen niedrig ist und jeder Euro zählt. Ein weiterer Punkt ist die Betreuung von Kindern. Viele Eltern sind heute darauf angewiesen, um Beruf und Familie miteinander verbinden zu können. Wir wissen aus Umfragen, dass das für zwei Drittel der Familien wichtig ist. Wir reden nicht nur über Vereinbarkeit, wir lassen Eltern mit dieser Aufgabe nicht allein. Und dabei darf der Staat den Familien natürlich nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Familie braucht Freiheit, ob beide Eltern arbeiten, einer zu Hause bleibt oder andere Modelle gewählt werden. Das ist Respekt vor der konkreten familiären Situation. Entscheidend ist, dass Familien Gestaltungsspielraum haben und dabei Unterstützung erfahren, statt bevormundet zu werden. Ein Ehegattensplitting, das zu einem Familiensplitting ausgeweitet wird, kann ein Schritt in diese Richtung sein, wenn es richtig ausgestaltet wird, wenn es Kinder in den Mittelpunkt stellt, die Steuerlast mit jedem weiteren Kind sinkt, die stärkere Entlastung der Alleinerziehenden und die steuerliche Entlastung bei Betreuungskosten in den Blick nimmt. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was ist mit Kindergrundsicherung?) Am Ende geht es um mehr als um Zahlen. Es geht um ein Signal, ein Signal an Eltern, dass ihre Mühe gesehen wird, ein Signal an Kinder, dass sie unserer Gesellschaft etwas wert sind, ein Signal an Alleinerziehende, dass sie nicht übersehen werden, und ein Signal an uns alle, dass Verantwortung füreinander kein Privatproblem ist, sondern Grundlage unseres Zusammenlebens – deshalb diese Bundesratsinitiative. Ich weiß, dass einige gern den Splitting-Vorteil für Paare abschaffen wollen und die Beziehungen und Verantwortungsgemeinschaften, in denen Menschen leben, gern auf ein Individuum begrenzt sehen würden. Aber ein gerechtes Steuersystem fragt eben nicht nur, was der Einzelne verdient, sondern auch, für wen Verantwortung getragen wird. Es fragt nicht nach dem Einzelnen, sondern nach Beziehungen, ihrer Sorge füreinander und den Beitrag, den sie für die Gemeinschaft leisten. Und deshalb ist dieser Antrag für mich persönlich und für uns eine Herzensangelegenheit. Und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall CDU)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Danke schön, Frau Heber. Als nächsten Redner habe ich Herrn Steinbrück von der AfD-Fraktion.

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Stephan Steinbrück AfD

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich den vorliegenden Antrag zum ersten Mal gelesen habe, überkam mich ein seltsames Gefühl. Das hat jeder schon mal in seinem Leben gehabt. Man liest und sieht und hört was und – Das habe ich doch schon mal erlebt! So eine Art Déjà-vu. Das war bei Ihrem Antrag genauso. Ich habe das Ganze schon mal gelesen und gehört, und zwar nicht nur in unserem eigenen Antrag zu diesem Thema, nein, schon viel früher. Ich würde Sie jetzt bitten, mir diesmal auf einer kleinen Zeitreise in die Vergangenheit zu folgen. Es begann im Jahre 2017. Da gab es eine Pressemitteilung der damaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Joana Cotar, Überschrift „Steuerzahler entlasten [– Einführung eines Familiensplittings]“. Im Jahre 2018 gab es ein Video zum Weltkindertag, die AfD-Bundestagsfraktion will einen umfassenden Leistungsausgleich für Steuer- und Beitragsgerechtigkeit für Familien, das heißt ein Familiensplitting. Wir brauchen eine Willkommenskultur für Kinder. (Beifall AfD) 2018 gab es eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion „Finanzielle Auswirkungen der Einführung eines Familiensplittings“. 2020 eine AfD-Broschüre – Frau Heber, Sie haben es gerade selbst gesagt –: Die Geburtenraten sind erschreckend gering. Die AfD will hier mit dem Familiensplitting einen Paradigmenwechsel einleiten. Ich könnte das jetzt so weiterführen, aber die Zeit läuft und die da oben auch. Eine ganze Menge hätte ich hier aufzulisten, unsere Aktivitäten zum Thema „Familiensplitting“ im Bundestag. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Blau- er Dunst!) Und jetzt sind wir wieder in der Gegenwart, denn am 24.06. gab es einen Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag „Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen“, Drucksache 21/590. Und dann dazu unseren eigenen Antrag hier im Thüringer Landtag.

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Herr Steinbrück, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Heber zu?

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Stephan Steinbrück AfD

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Ja, bitte Frau Heber.

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Claudia Heber CDU

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Lieber Herr Steinbrück, ist Ihnen bekannt, dass im Wahlprogramm der CDU im Jahr 2013 und im Grundsatzprogramm 2007 das Familiensplitting schon drinstand? (Unruhe AfD) Wissen Sie das? (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wie lange waren Sie in der Bundesregierung?)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Die Frage ging jetzt an Herrn Steinbrück und nicht an die gesamte AfD-Fraktion.

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Stephan Steinbrück AfD

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Ja, natürlich, wenn das schon 2013 in Ihrem Wahlprogramm stand, jetzt haben wir 2026. Entschuldigung. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nein, zu spät!) Und wie gesagt, unser eigener Antrag hier im Thüringer Landtag, dem haben Sie wie unzähligen anderen Anträgen der AfD einen Alternativantrag entgegengesetzt und jetzt diesen eigenständigen Antrag. Ihr Antrag greift eigentlich nur die Initiativen der AfD auf, auch wenn Sie sie schon 2013 in Ihrem Programm hatten. (Unruhe CDU) Mit ein paar Abweichungen, wie beispielsweise der Erhöhung des Entlastungsbeitrags … (Unruhe AfD) – Seid ihr fertig, oder? Danke. – Das hätte es mit unserem Antrag nicht gebraucht, da für uns Alleinerziehende selbstverständlich auch Familien wären und vom Familiensplitting profitieren würden. Es braucht auch keine Förderung der Transparenz von Leistungen und Angeboten für Familien. Wir brauchen Familien, die sich das Leben, vor allem mit mehr Kindern, überhaupt leisten können. (Beifall AfD) Wir wollen Steuern gar nicht erst erheben, um dann das Geld mit Bürokratie wieder zu verteilen. (Beifall AfD) Und ob eine millionenschwere App die Probleme von Familien lösen kann, stößt bei uns auf mehr als Skepsis. Den Linken, die Sie von der Brombeere ja für Ihre Mehrheiten brauchen, ist Splitting überhaupt ein Graus, außer es splittern Glasscheiben durch Antifa-Steinwürfe. Dieser Eindruck entsteht zumindest. (Beifall AfD) Für die Linke gäbe es am besten bedingungslos alles für alle, wie wir im letzten Antrag zur Wohnkostenlüge sehen konnten, außer man fällt bei denen unter ihre 1-Prozent-Regelung. Frau Heber, Sie hatten ja im letzten Plenum hier allen Ernstes behauptet, wir hätten mit unserem Antrag, der eine Vorlage zu diesem hier war, aus Ihrem Koalitionsvertrag abgeschrieben. Wir schreiben ganz bestimmt nicht ab. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Niemals nicht!) Herr Bühl hat zu Beginn der Legislatur sinngemäß formuliert, er wünsche sich ein ruhiges, unaufgeregtes Thüringen, was einfach funktioniert. Ist das das Geschäftsmodell der Brombeere, in Ruhe und ohne Aufregung die Initiativen der größten Opposition einfach aufzugreifen, umzuetikettieren und als eigenen Erfolg zu verkaufen? (Beifall AfD) Dieser Eindruck drängt sich mir aber nur auf. Ihr Antrag bleibt mit seinen Forderungen hinter unserem ursprünglichen Anliegen, Familien konkret zu entlasten und zu unterstützen, weit zurück und deshalb lehnen wir ihn Gänze ab. Unsere Familien brauchen Bildung, Sicherheit und Frieden, sichere Jobs in einer starken Wirtschaft, nicht in Rüstungsbetrieben. Sie brauchen vollere Geldbeutel statt vollerer Beratungsstellen. (Beifall AfD) Und zum Schluss: 528 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland sprechen Bände über den wirklichen Willen der CDU, deutsches Steuergeld in Deutschland und unseren Familien zu belassen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Danke schön. Ich habe keine weiteren Rednerinnen für die Aussprache notiert. Gibt es noch Aussprachebedarf? Ich schaue jetzt noch mal zur Landesregierung. Wie sieht es hier aus? Dann, Frau Ministerin, bitte. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr ist, glaube ich, die familienfreundlichste Maßnahme des Tages heute, dass ich mich möglichst kurzhalte und nur auf die wichtigsten Punkte seitens der Landesregierung eingehe. Wir teilen ausdrücklich den Ansatz, dass Familien entlastet werden. Wir teilen ausdrücklich den Ansatz, dass wir die demografische Entwicklung für schwierig und zum Teil dramatisch halten, dass wir die sinkende Geburtenrate in Thüringen für eine der größten Herausforderungen für dieses Land halten. Über die Geburtenrate wurde schon gesprochen. Das möchte ich nicht wiederholen. Wir sehen natürlich die Aufgabe von Politik darin, in einem hohen Maße die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Mit steigenden Lebenshaltungskosten müssen Familien im Besonderen fertig werden. Und natürlich geht es darum, im Besonderen Erwerbstätigkeit und Erwerbsbeteiligung von Frauen und von Männern zu ermöglichen und sicherzustellen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie müssen das Armutsrisiko senken, dann steigt auch die Geburtenrate!) Wir wollen darauf hinweisen, dass Alleinerziehende statistisch betrachtet besonders häufig von Armut betroffen sind und in dem Maße natürlich eine besondere Pflicht von Politik besteht, diese Gruppe in den Blick zu nehmen und zu unterstützen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es der Landesregierung wichtig ist, bei der notwendigen Unterstützung von Familien mit Kindern und im Besonderen bei der Frage von Verantwortung, von Erziehungsverantwortung auch in den Blick zu nehmen, dass das natürlich gerecht zugehen muss. Familiensplitting darf nicht dazu führen, dass obere Einkommensschichten deutlich mehr entlastet werden als die unteren. Darauf werden wir maßgeblich mit hinwirken und hier die politischen Rahmenbedingungen so stellen, dass wir genau diese Thematik der Gerechtigkeit weiterhin im Blick behalten. Wir wollen natürlich auch im Blick behalten, dass alles Gewünschte am Ende auch finanziell machbar ist und dass wir die Frage von Gerechtigkeit auf der einen Seite, aber auch von Einnahmegerechtigkeit auf der anderen Seite im Blick behalten. Ich versichere Ihnen, dass wir das Anliegen der Koalitionsfraktionen sorgfältig prüfen werden, dass wir es unterstützen werden, dieses auch in den Bundesrat zu tragen. Und ich möchte darauf hinweisen, dass wir auch im Bundesrat schon im September 2025 entsprechende Initiativen unterstützt haben, nämlich indem wir folgenden Beschluss gefasst haben: Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorsieht, die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags zu verbessern. Das war uns wichtig, das auch im Bundesrat entsprechend zu beschließen. Und wir haben beschlossen: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese Ankündigung im Rahmen des vorliegenden Gesetzes umzusetzen. (Beifall BSW) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Kin- dergrundsicherung?) Dementsprechend haben Sie uns ausdrücklich an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Familien, Menschen mit Erziehungsaufgaben, mit besonderen gesellschaftlichen Herausforderungen, zu unterstützen. Eine entsprechende Initiative unterstützen wir gern. Schwerpunkt muss sein, dass wir dabei die Frage der Gerechtigkeit im Blick behalten. Es kann nicht sein, dass nicht mehr das Prinzip gilt: Starke Schultern tragen mehr. Das muss selbstverständlich auch für Familien gelten. Ich danke Ihnen herzlich und darf Ihnen einen schönen Abend wünschen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerdruck gegenüber arbeitenden Familien reduzieren – Familienleistungen sichtbarer machen

Den schönen Abend haben wir hier. Wie sieht es jetzt aus? Ich habe keine Ausschussüberweisung gehört. Es bleibt dabei. Keine Ausschussüberweisung. Dann würde ich an dieser Stelle erstmal die Aussprache beenden wollen. Wir müssen nicht über eine Ausschussüberweisung abstimmen, sondern können direkt über den Antrag abstimmen. Das tun wir jetzt hiermit. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD komplett. Wer enthält sich? Die Fraktion Die Linke enthält sich. Damit ist dieser Antrag angenommen. (Beifall CDU) In Anbetracht der Zeit, wir sind 2 Minuten vor 19.00 Uhr. Wir hatten verabredet, dass wir nach 19.00 Uhr nichts mehr aufrufen. Der nächste TOP ist etwas länger. Deswegen denke ich, dass wir jetzt hier für heute unsere Sitzung beenden können. Ich möchte Ihnen aber noch den Hinweis geben, dass 10 Minuten nach dem Ende dieser Sitzung eine Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten im Raum 101 stattfindet. Allen anderen wünsche ich einen schönen Abend. Bis morgen.

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