Ulrike Große-Röthig
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Undankbare Redezeit kurz vor der Mittagspause, aber es ist, wie es ist. Wir beschäftigen uns mit einem Gesetzentwurf, den uns quasi die Katze so ein bisschen vor die Tür gelegt hat. Ich glaube, meine parlamentarische Geschäftsführung hat aufgeschrieben: Stichpunkt „Ulrike hat Fragen“, Stichpunkt „prälegislatives Konsultationsverfahren“. Deswegen, wie gesagt, den hat uns so ein bisschen die Katze vor die Tür gelegt, ohne Verfahren, aber sei es drum, wir reden heute trotzdem darüber. Der Gesetzentwurf hat vor allem Fragen der Digitalisierung beim Verfassungsgerichtshof zum Schwerpunkt, mindestens einen Schwerpunkt. Es soll nun endlich auch der Verfassungsgerichtshof an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden werden und damit in den allgemeinen Digitalisierungsprozess der Justiz eingebunden werden. Das ist ganz dringend geboten. Ich glaube, einige der Kolleginnen und Kollegen werden es kennen: Man macht den Briefkasten auf und findet darin einen Stapel schmutzig-grauer Umschläge. Die kommen ganz ausschließlich von Thüringer Gerichten. Grüße gehen raus an Sachsen mit seinem elektronischen Rechtsverkehr. Aber fairerweise muss man sagen: Auch in Thüringen gibt es zunehmend digitalen Rechtsverkehr. Die Rechtsanwältin freut sich, die Briefträgerin auch. Natürlich muss man auch sagen, Anwältinnen und Anwälte schmunzeln vermutlich ein bisschen, wenn wir sagen: Jetzt binden wir endlich den Verfassungsgerichtshof an den digitalen Rechtsverkehr an. – Wir machen das alles schon eine ganze Weile. – Die Kolleginnen und Kollegen am Verfassungsgerichtshof freuen sich vermutlich auch, wenn sie weniger Papierberge bewegen müssen. Schließlich ist der Verfassungsgerichtshof nicht irgendeine Behörde, sondern zentrales Verfassungsorgan mit einer besonderen Verantwortung für den Schutz der Grundrechte, der Bürgerrechte und auch – nicht zuletzt – des Thüringer Landtags. Wir haben das ja schon erleben müssen. Um diesen Auftrag des besonderen Schutzes zu erfüllen, ist es ganz dringend geboten, dass dort auch eine zeitgemäße Ausstattung und Arbeitsbedingungen herrschen. Dazu gehören eben auch die E-Akte und moderne digitale Kommunikation. Dazu gehört auch, dass das endlich auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt wird. Diese bisherige Gesetzeslücke soll der Gesetzentwurf schließen und ich freue mich darauf. Digitalisierung darf aber nicht zum Zugangshindernis werden. Auch analoge Türen müssen offen bleiben. Es darf auch hier keine digitale Klassengesellschaft beim Zugang zum Recht geben. Gerade bei dem Gericht, das unsere Grundrechte zentral schützen soll, braucht es auch analoge Zugänge für Rechtsuchende. Außerdem – der Kollege hat es eben schon erwähnt – regelt der Gesetzentwurf noch einen weiteren Komplex, nämlich die Erhöhung der Altersgrenze und damit einen für die Funktionsfähigkeit des Gerichts entscheidenden Punkt. Die Möglichkeit, die Amtsgeschäfte vorläufig auch über die Regelaltersgrenze hinaus fortzuführen, wenn noch kein Nachfolger gewählt wurde, ist für uns ein zentraler Punkt, um die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu sichern. Damit sollen leere Richterstühle vermieden werden, was für uns ein erklärtes Ziel ist. Unterm Strich steht die Fraktion Die Linke diesem Gesetzentwurf zustimmend gegenüber. Wir sehen die Notwendigkeit der Digitalisierung, wir sehen die Bedeutung stabiler Arbeitsstrukturen am Verfassungsgerichtshof und auch weiterhin das Ziel, die Justiz in Thüringen zukunftsfest zu machen. In den weiteren Beratungen werden wir darauf achten, dass der inklusive Zugang zum Recht gesichert bleibt und dass praktische Probleme bei der Umsetzung auch ernsthaft angegangen werden. Und ganz kurz noch: Ein starker und resilienter Verfassungsgerichtshof ist kein Luxus, den wir uns leisten, er ist eine Grundbedingung für einen demokratischen Rechtsstaat auch hier in Thüringen. Danke.
(Beifall Die Linke)
