Ringo Mühlmann
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Innenminister hat hier gerade zur Einführung von der Sicherheitslage gesprochen und deshalb muss ich meinen Ausführungen einfach mal vorwegstellen: Warum ist denn die Sicherheitslage, wie sie ist? Sie haben es in Teilen beschrieben. Sie haben dabei aber beispielsweise ausgelassen, dass wir seit Jahren eine erhebliche Straftatenbelastung haben – und das wurde jedes Jahr schlimmer unter Ihrer Ägide im Innenministerium –, die beispielsweise von der Ausländerkriminalität ausgeht. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, die Sicherheitslage sei so schlimm, dann beschreiben Sie bitte auch alles, was dazugehört, und nicht nur das, was Sie selektiv aus Ihrer parteipolitischen Sicht für wichtig und richtig erachten.
(Beifall AfD)
Ich könnte es mir bei der heutigen Einbringung des Polizeiaufgabengesetzes einfach machen und sagen, Sie wollen unsere Stimmen ja eh nicht, und könnte mich wieder hinsetzen – gut ist. Natürlich werden wir beispielsweise den Gesetzentwurf auch mit an den Ausschuss überweisen, denn das ist nun mal demokratischer Brauch und wir sind Demokraten und deshalb halten wir uns auch daran. Abschließend abzustimmen, dazu kommt es heute nicht, wäre aber bei diesem Gesetzentwurf, bei dem, was da drinsteht, eben nicht möglich. Es ärgert Sie natürlich, dass wir hier sitzen, dass wir 32 Abgeordnete und 36 Prozent in diesem Landtag haben. Deshalb können Sie uns nicht einfach wegdiskutieren. Sie können nicht einfach sagen: Wir brauchen deren Stimmen nicht, dann lassen wir die einfach mal beiseite. Es ist nun mal so, dass wir da sind und auch die Presse fragt, warum wir als AfD-Fraktion gegen Ihren Entwurf sind. Deshalb möchte ich das jetzt nicht ewig weit ausführen. Ich möchte nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen, der in dem Entwurf des PAG drinsteht. Um aber einfach mal zu untermauern, was ich meine, warum wir den ablehnen, warum ich meiner Fraktion nicht empfehlen kann, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, möchte ich mir doch ganz gern mal einen Punkt herausgreifen. Sowohl Sie als auch Herr Urbach haben gerade unter anderem wieder die Fußfessel angesprochen. Sie haben das schon vor Monaten in der Öffentlichkeit, in der Presse damit begründet, dass Sie in diesem PAG den § 34g einführen wollen. Darin geht es um die elektronische Aufenthaltsüberwachung und es geht Ihnen um Sexualstraftäter. Ich habe mir also genau diesen Paragrafen mal vorgenommen, habe reingeguckt und festgestellt, was da drinsteht. Da möchte ich Ihnen einfach mal aus Absatz 1 Nr. 1, also gleich am Anfang, weit bevor irgendwelche Sexualstraftäter tatsächlich Thema sind, vorlesen, was da drinsteht. Da steht drin, dass die Polizei die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die Fußfessel, einsetzen kann, wenn dies beispielsweise „zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland […] zwingend erforderlich ist“. „Zwingend erforderlich“ schränkt das Ermessen ein, also habe ich doch mal in die Begründung zu § 34g reingeguckt und habe mir aus der Begründung herausgesucht, wen Sie meinen. In der Begründung steht relativ kurz, dass Nummer 1 die folgenden Fallgruppen beinhaltet: terroristische Gefährder und gewaltbereite Extremisten. Horch, horch: Extremisten. Wer bestimmt in Thüringen, wer Extremist ist, und wer bestimmt das in Thüringen nicht? Nun, Herr Maier, nicht nur in diesem Rund können Ihnen das viele erzählen, sondern da können Sie rausgehen und können das auf der Straße erfragen. Wer in Thüringen Extremist ist, bestimmt in Thüringen seit vielen Jahren die SPD.
(Beifall AfD)
Da können Sie nicht ernsthaft erwarten, dass wir so was zustimmen. Herr Maier, wenn Sie in Thüringen einen Verfassungsschutz, eine Abteilung in Ihrem Innenministerium haben, in der ein SPD-Mann vorn dransitzt und seit Jahren festlegt, wer hier Extremist ist, dann weiß ich genau, was Sie mit diesem PAG-Entwurf vorhaben: Sie haben vor, mit diesem PAG-Entwurf nach dem Verfassungsschutz die nächste Behörde für Ihre parteipolitischen Zwecke zu missbrauchen. Sie können nicht ernsthaft erwarten, dass wir das gutheißen, dass wir dem zustimmen.
(Beifall AfD)
Und wer jetzt meint: Na ja …
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Vielleicht lau-
fe ich nächstes Jahr mit Fußfessel rum!) Ja, ja, so ist es. Ich will es noch weiter ausdehnen. Herr Maier will also gern selbst festlegen, wem er eine Fußfessel anlegen kann und verzichtet dafür sogar noch auf den Richtervorbehalt. Er hat eben gesagt, es ist ein Richtervorbehalt drin.
