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Ulrike Große-Röthig

Die Linke 05.02.2026 Sitzungen 8/36

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Marx hat es eben schon ausgeführt, wir befinden uns also im zweiten Teil eines Gesetzes, dessen ersten Teil wir schon im Dezember verabschiedet haben. Der Regelungsteil zu den Gerichtsstandorten hat hier eine Mehrheit gefunden. Ich bin froh, dass wir uns für den zweiten Teil noch mal ein bisschen Zeit genommen haben. Hier geht es um die Regelungen zur Erleichterung der Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher durch die Einführung von Notfallgeräten. Diese Geräte bieten aber nicht nur die Möglichkeit, im Notfall Hilfe herbeirufen zu können, sondern auch eine sogenannte Mithörfunktion, bei der Dritte in schwierigen Situationen die Vorgänge vor Ort bei der Vollstreckung mit Blick auf Schwierigkeiten oder eine Eskalation mitverfolgen können, live als Audio. Wir sehen, dass sich die Gefährdungssituation für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verschärft hat, nicht nur bei Vollstreckungen gegen rechtsextreme sogenannte Reichsbürger, sondern auch im normalen Vollstreckungsalltag. Wir sehen auch die Notwendigkeit der Verbesserung der Sicherheit für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Auch dort ist es immer schwieriger, Personal und Menschen, die sich diesem Beruf widmen, zu finden. Der Schutz von Grundrechten, der Schutz der Wohnung und der Privatsphäre dürfen dabei aber nicht aus dem Blick geraten. Die Stärke unserer Grundrechte definiert die Stärke unseres demokratischen Systems und auch unserer Freiheit in diesem Land. Die Fraktion Die Linke ist ausdrücklich für die Einführung eines Notfallknopfs für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, um in Gefahrensituationen schnell Hilfe herbeizuholen. Das ist die Grundfunktion, welche diese Geräte haben, und damit können wir sehr gut mitgehen. Ob die Mithörfunktion für außenstehende Dritte, die das Eindringen in die Wohnung per Liveaudio ermöglicht, wirklich notwendig und wirklich auch verfassungskonform ist, da gibt es bei uns nach wie vor Zweifel. Die Mitteilung an den Betroffenen nach Betätigung dieser Mithörfunktion ist dabei unserer Ansicht nach absolut essenziell. Wir rechnen jedoch damit, dass die Maßnahmen von Betroffenen gerichtlich überprüft werden, egal ob nun hier oder in Baden-Württemberg, das eine ähnliche Regelung kennt. Sollte sich die Regelung als nicht verfassungskonform herausstellen, muss nachjustiert werden. Bis dahin werden wir der Neuregelung nicht im Weg stehen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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