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Dr. Stefan Wogawa

BSW 05.02.2026 Sitzungen 8/36

Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Gäste, Gesundheitsdaten entscheiden täglich über Diagnosen, über Therapien und manchmal über Leben. Trotzdem liegen sie noch immer in Aktenordnern, Faxgeräten und Insellösungen verstreut. Viel zu oft ist das noch so. Die elektronische Patientenakte ist kein Selbstzweck der Digitalisierung. Sie ist ein Schlüssel zu besserer Versorgung, zu mehr Sicherheit und zu echter Vernetzung im Gesundheitswesen. (Beifall CDU, BSW) Wir haben im Tagesordnungspunkt 12 gehört, wie leicht es ist, Kritik an der ePA zu üben, und Kollege Wloch hat das jetzt gerade noch mal wiederholt. Lieber Herr Wloch, Ihr Antrag ist abgelehnt worden, weil der Freistaat für Ihr Anliegen einfach nicht zuständig ist. Es konnten deshalb keine Grenzen gezogen werden, wie Sie das fordern, weil Thüringen hier überhaupt keine Regelungskompetenz hat, und außer Ihnen haben das auch alle anderen Redner hier sehr deutlich gemacht. Wer wirklich verändern will, der muss wissen, wo anzusetzen ist. Genau deshalb ist der Antrag der Koalitionsfraktionen erarbeitet und eingereicht worden. Den Unterschied zwischen Symbolpolitik und echter Gestaltung können Sie zwischen Ihrem Antrag und unserem erkennen. Die Gestaltung liegt auf unserer Seite. Die Brombeerfraktionen wollen gestalten und deshalb richten wir unsere Forderungen an die zuständige Stelle, an den Bund. Denn nur dort kann bei der ePA wirklich etwas bewegt werden. Nur dort kann sichergestellt werden, dass die elektronische Patientenakte technisch besser ausgestaltet wird. Nur dort kann verbindlich geregelt werden, dass Patienten echte Kontrolle über ihre Daten haben. Und nur dort können die Rahmenbedingungen für die ePA angepasst und verbessert werden. Genau das ist unser Ziel. Darum fordern wir vom Bund: erstens, eine regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheit durch unabhängige Sachverständige; zweitens, eine dokumentenspezifische Zugriffskontrolle und ein Rechtemanagement. Wir fordern drittens das Aussetzen von Sanktionen für nicht selbstverschuldet noch nicht angeschlossene Leistungserbringer. Und wir fordern viertens einen klaren Schutz vor der wirtschaftlichen Verwertung persönlicher Gesundheitstaten. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen. Besonders bedeutsam ist für uns, dass wir die Landesregierung auffordern, hierfür eine Bundesratsinitiative zu prüfen und dann in der Folge auch diese zustande kommen zu lassen. Wir wollen kein Symbol, wir wollen hier nicht beklagen, was an der ePA eventuell noch falsch läuft, um dann mit dieser Kritik zu versacken. Wir wollen Verantwortung übernehmen, wir wollen die Rechte der Patienten stärken, denn das schafft Vertrauen dort, wo – das stimmt und das ist auch ein berechtigtes Anliegen in Ihrem Antrag – vielleicht schon Misstrauen entstanden ist. Wir als Koalitionsfraktionen wollen – das ist unser Ziel –, dass die ePA funktioniert. Das wiederum ist der Punkt, der uns von Ihnen trennt. Das ist auch hier bei Ihrer Rede, Herr Kollege Wloch, noch mal deutlich geworden. Aber wir wollen auch, dass die ePA sicher ist, dass sie den Patienten sowie den Leistungserbringern nützt und dass sie weiter Vertrauen aufbaut. Das ist unsere Verantwortung. Ganz im Sinne von Johann Wolfgang von Goethe, der in seinen naturwissenschaftlichen Schriften anmerkt – ich zitiere, Herr Präsident –: „Denn es ist zuletzt doch nur der Geist, der jede Technik lebendig macht.“ Diesen Weg gehen wir gemeinsam als Koalition mit einem Antrag, der nicht nur Probleme benennt, sondern tatsächlich etwas bewegen, etwas verändern will. Wer wirklich gestalten möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen, schaut auch auf Zuständigkeiten. Die Koalitionsfraktionen tun das. Ich bitte darum, unseren Antrag in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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