Jens Thomas
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks
Am Ende, wenn ich noch Zeit habe. – Gerade deshalb tragen wir eben jetzt die politische Verantwortung, dieser Klimakrise entschlossen entgegenzuwirken. Das bedeutet, die CO -Emissionen schnell 2 und deutlich zu senken. Deswegen ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien eben kein Selbstzweck, wie Sie jetzt beschrieben oder gefaselt haben, von Windkraft-Oligarchen,
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Die gibt
es gar nicht!) sondern es ist eine zentrale Voraussetzung für den Kampf gegen den Klimawandel. Wir wollen die Verantwortung für kommende Generationen übernehmen und wir wollen dafür auch die grundlegende Transformation unseres Energiesystems. Dass Sie natürlich in dieser Debatte den menschengemachten Klimawandel leugnen und erneuerbare Energien ablehnen, überrascht niemanden. Es bestätigt also unsere Erwartung, dass von Ihrer Seite keine konstruktiven Beiträge zur Lösung der zentralen Zukunftsfragen zu erwarten sind.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Sie können ja wie ein Frosch im langsam warm werdenden Wasser sitzen und behaupten, es wird nicht wärmer, aber wenn es dann irgendwann kocht und Sie können nicht mehr leben, Sie sterben dann in diesem kochenden Wasser, dann ist es zu spät.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Da ruft die AfD immer noch: Migration!) Um es mal für Sie am simplen Beispiel deutlich zu machen: Es ist zwar schwer für die Bevölkerung, das nachzuvollziehen, wie es uns die Wissenschaft darlegt, dass es diese langsam steigende Erdtemperatur gibt, aber wir im Landtag müssen die Wissenschaft schon ernst nehmen und mit den Variablen, Wettermodellen, Klimamodellen rechnen, die uns da prophezeit werden. Das tun Sie nicht, Sie sind da ohne Verantwortung.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Die Energiewende entscheidet sich auch dort, wo Windenergieanlagen gebaut und betrieben werden, in den Gemeinden und bei den Menschen, die dort leben. Und da war das Energiebeteiligungsgesetz von 2024 ein wichtiger Schritt. Es hat erstmals eine finanzielle Beteiligung von Gemeinden eingeführt mit dem Ziel, die Akzeptanz zu stärken. Aber es ist in der Hinsicht nicht nachhaltig wirksam geworden. Die Erfahrungen aus den Kommunen zeigen, eine ausschließlich mittelbare Beteiligung über kommunale Haushalte bleibt für viele Betroffene abstrakt. Sie ist oft nicht sichtbar, nicht individuell spürbar und nicht eindeutig mit dem Windenergieprojekt verknüpft. Akzeptanz entsteht so nur begrenzt, und deswegen schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf eine konsequente Weiterentwicklung vor. Neben der Beteiligung der Gemeinden schaffen wir eine verbindliche, direkte finanzielle Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner im Umfeld von Windenergieanlagen. Das war übrigens nicht unser Verschulden, Herr Augsten, dass das bisher nicht im Gesetz steht. Das war die CDU-Fraktion, die das 2024 verhindert hat.
(Beifall Die Linke)
Es geht uns ausdrücklich nicht um ein starres Modell. Wir öffnen bewusst Spielräume für Bürge r energiegesellschaften, für Nachrangdarlehen, für vergünstigte Stromtarife oder für pauschale Anwohnerzahlungen. Entscheidend ist das Prinzip. Wer die unmittelbaren Auswirkungen trägt, der soll auch an der Wertschöpfung teilhaben können. Ein zentraler Punkt ist dabei die Verbindlichkeit. Freiwillige Beteiligungsmodelle mögen im Einzelfall funktionieren, sie schaffen aber keine flächendeckende Akzeptanz. Deshalb sieht der Gesetzentwurf eine klare Ersatzbeteiligung vor, wenn innerhalb eines Jahres keine Beteiligungsvereinbarung zustande kommt. Das ist keine Schikane, sondern eine Absicherung für Gemeinden und für Bürgerinnen und Bürger. Jetzt komme ich noch mal zu den Energiemengenzielen, die die Brombeerkoalition anstrebt, weg von den Flächenzielen. Unabhängig davon, dass Thüringen damit einen bundesweiten Sonderweg beschreitet, dem bislang kein anderes Bundesland folgen will,
(Zwischenruf Abg. Kobelt, BSW: Alle ostdeut-
schen Ministerpräsidenten!) bleibt eine zentrale Tatsache bestehen: Auch die Energiemengenziele der Brombeere, wenn sie denn eine kostengünstige Energieversorgung Thüringens sicherstellen sollen, lassen sich nur mit deutlich mehr Windenergieanlagen erreichen, und zwar auf den rund 2 Prozent der Landesfläche, also in einer Größenordnung, die den bisherigen Flächenzielen sehr nahekommt. Der Ausbau bleibt daher genauso anspruchsvoll. Wer also mehr Windenergie will, egal ob über Flächen- oder Energiemengenziele, muss die Akzeptanzfrage beantworten – da sind wir uns hier in der Debatte irgendwo auch ein bisschen nähergekommen –, und zwar mit konkreten Verbesserungen für die Menschen vor Ort. Genau das leistet unser Gesetzentwurf. Er stärkt die kommunale Ebene, er stärkt die Bürgerinnen und Bürger und er stärkt letztlich auch die Umsetzbarkeit der Energiewende. Akzeptanz ist kein Selbstläufer. Sie entsteht dort, wo Beteiligung gerecht, transparent und spürbar ist. Die direkte finanzielle Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner ist daher kein Allheilmittel, aber sie ist ein wesentlicher Schlüssel, um den notwendigen Ausbau der Windenergie konfliktärmer und gerechter zu gestalten. Für die weitere Befassung beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
