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Thomas Gottweiss

CDU 05.02.2026 Sitzungen 8/36

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, da die CDU-Fraktion von den beiden Oppositionsfraktionen angesprochen wurde, die sich jetzt darüber gestritten haben, ob wir etwas zugelassen oder verhindert haben, will ich schon noch mal ein paar Dinge sagen. Es ist tatsächlich so, dass das, was die Linke jetzt vorgelegt hat, der Teil ist, den wir skeptisch gesehen haben. Diese Grundskepsis ist an der Stelle nach wie vor vorhanden, nicht weil wir gegen eine Beteiligung der Bürger sind, im Gegenteil, wir würden uns da über eine sinnvolle Variante sehr freuen. Aber der Ansatz, den Sie gewählt haben, belastet die Gemeinden in einer besonderen Art und Weise. Sie haben vorgeschlagen, dass es eine Verhandlungspflicht der Projektierer mit den Gemeinden gibt und dann in diesen Verhandlungen erst einmal ausklamüsert werden muss, was man für eine Lösung findet. Das ist natürlich eine zusätzliche Aufgabe für die Gemeinden. Das bringt die Gemeinden auch in eine Situation, da auf einmal zwischen den Fronten irgendwie zu verhandeln, die nicht gut ist. Es ist so, dass dieser Aufwand an keiner Stelle irgendwie beglichen wird. Es gibt einfach das Personal nicht in den Gemeinden, das diese Verhandlungen führen könnte. Deswegen sehen wir das als problematisch an, zumal dieser ganze Strauß an Möglichkeiten, den Sie da reinschreiben, einfach das Problem beinhaltet. Sie können sich selber nicht entscheiden, welche Variante Sie dann haben wollen, und geben den Schwarzen Peter dann an die Gemeinde weiter. Das zweite Problem, das wir tatsächlich mit Ihrer Regelung haben, ist, dass Sie den Gemeinden vorschreiben wollen, wofür sie das Geld ausgeben, das sie dort einnehmen. Das ist natürlich auch kontraproduktiv, weil, wenn wir eine kommunale Selbstverwaltung haben und die Gemeinden stärken wollen, dadurch dass sie zusätzliche Einnahmen haben, dann sollen die Gemeinden das doch so ausgeben, wie sie das gern machen wollen. Deswegen sehen wir auch diese Regelung skeptisch. Nichtsdestotrotz ist es so: Wir werden selbst auch das Thema bearbeiten, werden uns dazu Gedanken machen und im Ausschuss so oder so darüber diskutieren. Das heißt, es macht natürlich auch Sinn, dass Ihre Vorschläge genauso auch Teil der Anhörung im Ausschuss sind, damit wir uns austauschen können, aber diese Grundskepsis konnten Sie zumindest jetzt an der Stelle erst einmal noch nicht ausräumen. Das Grundproblem ist: Sie haben irgendwie einfach den alten Text übernommen, was natürlich nicht ganz so hilfreich ist, weil wir mittlerweile ein Gesetz haben. Unser Gesetz sieht vor, dass nach § 6 EEG diese 0,2 Cent von den Windkraftbetreibern zu zahlen sind, und Sie haben es nur so ein bisschen als Option, quasi als doppelten Boden, wenn nichts klappt, dass wenigstens das dann gelten müsste. Aber das gilt so oder so, weil es Gesetzeslage ist. Insofern lassen Sie uns darüber im Ausschuss auf einer sachlichen Ebene diskutieren, aber skeptisch sind wir nach wie vor. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Da schauen wir mal bei der Abstimmung!) Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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