Rudolph
Elektronische Patientenakte (ePA) – moderne Gesundheitsversorgung mit starken Patientenrechten
Genau, es geht nicht in jeder Rede ein Grey‘s-Anatomy-Witz, manchmal ist es auch ein bisschen trockener, aber danke trotzdem fürs Zuhören. Es ist so, dass hausärztliche Praxen und Apotheken mittlerweile auch weitgehend integriert sind in die elektronische Patientenakte und dass auch die Krankenhäuser bis Mitte 2026 folgen sollen. Weshalb erwähne ich das? Weil das schon ein legitimer Kritikpunkt ist, der in dem Antrag aufgemacht wird. Dass, um das sektorenübergreifende Nutzungspotenzial der elektronischen Patientenakte vollends auszuschöpfen, das eben nur funktioniert, wenn sowohl der ambulante Bereich als auch der stationäre die elektronische Patientenakte wirklich nutzen können. Hier möchte ich auch gern das Engagement herausheben, das wir als Landesregierung da bereits tätigen. Durch den Krankenhauszukunftsfonds von Bundesseite war es zuerst möglich, auch in solche digitalen Erweiterungen zu investieren. Das Ganze haben wir durch ein Thüringer Ersatzprogramm für den Krankenhauszukunftsfonds mittlerweile ergänzt. Das klingt jetzt auch sehr trocken, aber das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass Millionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern geflossen sind, die dazu dienen, sektorenübergreifende Versorgung besser möglich zu machen und die Nutzung für die Patientinnen und Patienten gut zu gestalten und zu organisieren. Die zentralen Punkte, die der Antrag ansonsten nennt – auch auf die will ich kurz eingehen. Dass die ärztliche Schweigepflicht gestärkt werden muss und vorangestellt wird, dass sie natürlich nach wie vor gilt, ist ein wichtiges Zeichen. Aber – und hier ist der Antrag eben auch wesentlich differenzierter als der vorhergehende oder vorher besprochene –, dass die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Daten nicht in einer pauschalen Verurteilung von Datennutzung münden sollten, sondern dass eine kluge Datennutzung natürlich auch zu begrüßen ist. Allein hier die Tür offen zu lassen, dass eben Daten auch für die Forschung – natürlich anonymisiert, aber trotzdem – genutzt werden können, das ist von unglaublicher Wichtigkeit, weil wir in Deutschland maßgeblich davon profitieren, dass das in fast allen Staaten besser läuft und dass wir regelmäßig auf Daten zurückgreifen müssen, die in Studien anderer Länder mit Gesundheitsdaten gemacht werden. Da kann man immer ein bisschen davon ausgehen und hoffen, dass sich Bevölkerungen natürlich auch ähneln. Aber ein paar Unterschiede gibt es eben doch. Deswegen ist es umso wichtiger, dass auch Forschung nicht ganz ausgeschlossen wird. Und auch hier zeichnet der Antrag ein wesentlich differenzierteres Bild und deswegen lohnt es sich, genau in dieser Differenziertheit auch darüber zu sprechen.
(Beifall BSW)
Genau wie die sachgerechte Information der Bevölkerung über das Opt-out-Verfahren, die natürlich auch schon vonstattengeht, die natürlich auch schon mindestens eine Kampagne in dieser Hinsicht erfahren hat, und trotzdem geht es darum, das in der Bevölkerung noch mal stärker in den Mittelpunkt zu stellen, aber eben ohne die Fundamentalkritik und ohne hier das Rad komplett zurückdrehen zu wollen. Dass die ePA noch nicht in allen Punkten hundertprozentig so funktioniert, wie man sich das irgendwann mal vorstellt, das hatte ich auch in der letzten Rede schon erwähnt. Aber auch hier glauben wir, dass mit der geplanten Version 3.0 der gematik ab 2026 schrittweise die Prozesse klarer werden und die Strukturen auch besser nutzbar sind. Und das finden wir auch sehr gut, dass die Koalitionsfraktionen das entsprechend begleiten wollen, und hoffen hier auch auf eine gute, konstruktive Diskussion im Ausschuss.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Noch zum letzten Punkt – Datenschutz und Patientensouveränität: Einfach, um das auch noch mal ganz klar zu nennen, und auch das adressiert der Antrag sehr gut und differenziert, dass der Schutz sensibler Gesundheitsdaten natürlich höchste Priorität hat und dass ePA-Daten nicht zur Risikoprofilbildung verwendet werden dürfen und dass sie auch nicht dazu führen dürfen, dass Benachteiligungen für Betroffene entstehen, weil eine solche Risikoerkennung irgendwo anders Eingang findet. Und hier ist es natürlich nach wie vor wichtig, den § 25b des Sozialgesetzbuchs V noch mal hervorzuheben. Gleichzeitig ist eben klar, eine vollständige Verhinderung dieser Datennutzung wäre nicht von Interesse. Es geht eben genau um die Balance zwischen Datennutzung, Versorgungssicherheit und Forschung. Die Antragsteller fordern, dass wir uns auch auf Bundesebene für die entsprechenden Verbesserungen einsetzen und eine Bundesratsinitiative prüfen. Auch danke dafür, das ist natürlich genau die richtige Formulierung, die deutlich macht, was sind unsere Handlungsoptionen als Thüringen und was sind eben auch die Punkte, die wir nach wie vor gern einbringen. Vielleicht, um das abschließend noch mal zu sagen und dabei auch zu betonen, dass wir das natürlich weiter über die Gesundheitsministerkonferenz und andere Fachgremien aktiv machen, sollte trotzdem die Linie unterm Strich stehen, dass die Datensouveränität für die Patientinnen und Patienten wichtig ist, dass die ePA sicher, interoperabel und patientenorientiert laufen muss, aber dass eben auch an der elektronischen Patientenakte und auch an der Nutzbarkeit der Daten von Patientinnen und Patienten elektronisch für den medizinischen Bereich kein Weg vorbeiführen wird. Lassen Sie mich das noch mal an einem Beispiel sehr praktisch machen, denn wenn Sie es mir nicht glauben, dann glauben Sie es vielleicht den Gemeinden in Thüringen. Wenn wir uns an anderer Stelle den Kopf darüber zerbrechen, wie wir Niederlassungen für Ärztinnen und Ärzte attraktiv machen können, wie wir das schaffen, gerade für Praxen im ländlichen Raum eine gute Nachfolge zu organisieren. Glauben Sie mir, eins, was dort wirklich abschreckt, ist die Vorstellung, dort als neue Kollegin oder Kollege hinzukommen und einen vergilbten Aktenschrank zu übernehmen und dann noch die – leider bei Ärztinnen und Ärzten nicht immer lesbare – Handschrift meiner Vorgängerin entziffern zu müssen und eben nicht wirklich einsteigen zu können. Und mit einer gut geführten Akte – manchmal ist es eben so, dass sie handschriftlich vorliegt, das ist der Status quo bisher gewesen. Das ist eines der Hemmnisse, warum junge Medizinerinnen und Mediziner sagen, das ist schon mal eine Hürde, wenn ich eine Praxis übernehme. Und wenn wir an so vielen Stellen mit der Niederlassungsförderung, mit vielen anderen Instrumenten darüber reden, wie wir das möglichst leicht machen und hier gute Anreize setzen, damit junge Medizinerinnen und Mediziner sich das vorstellen können, dann, meine Damen und Herren, gehört eben auch die Digitalisierung dazu, und nicht die Augen davor zu verschließen, dass das dazugehört und das Leben und die Arbeit wirklich einfacher macht, dann gehört das eben auch wirklich dazu. Und deswegen vielen Dank für diesen konstruktiven Antrag, der sich genau diesem Thema in dieser Differenziertheit widmet und Vertrauen in die Digitalisierung stärken möchte, statt einfach Angst zu schüren, und das auf eben nicht gut begründeter Grundlage.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringen steht also bereit, das Vertrauen in die Digitalisierung mit weiterzuentwickeln, steht bereit, auch die ePA weiterzuentwickeln und das Verfahren praxisnah zu begleiten, insbesondere im Zusammenspiel mit ambulanter und stationärer Versorgung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Innovationen den Menschen zugutekommen, den Menschen dienen und dass die elektronische Patientenakte trotzdem als das gesehen wird, was sie ist, nämlich, wenn sie gut funktioniert, als ein Schlüsselprojekt, das Datenschutz, Transparenz und echten Nutzen auf sich vereinen muss, aber dann einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger schafft. Und genau das ist unsere Aufgabe. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
