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Schenk

05.02.2026 Sitzungen 8/36

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Frau Berger von der AfD – Sie haben wirklich eine bemerkenswerte Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu vereinfachen. Es geht ja hier eigentlich darum, einen Ausgleich zu finden. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD) Wenn Sie das richtig finden, Komplexität zu vereinfachen, na da weiß ich nicht. Wir sind ja hier nicht in der ersten Klasse, wir wollen einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein faktisches Problem löst. Insofern finde ich den Anspruch schon richtig und bin den Koalitionsparteien für ihre differenzierten Beiträge und auch der Abgeordneten Güngör dankbar. Es geht hier eben gerade darum, eine Balance zu finden zwischen der Versorgung im ländlichen Raum und der Frage, wer diese Versorgung sicherstellt. Da kann ich nur das Bild des Abgeordneten Herzog aufgreifen, denn es ist ja die Frage: Wo leben wir eigentlich derzeit, was erleben Menschen im ländlichen Raum? Menschen erleben dort Rückbau. Sie erleben Rückbau, weil die Kita geht und sie erleben Rückbau, weil der Arzt schließt und sie erleben auch Rückbau, weil der Konsum zumacht. Unser Anspruch als Landesregierung ist es, im Grünen Herzen Deutschlands die Städtekette nicht als einziges Maß und Mittel zu betrachten, sondern all das, was Thüringen ausmacht. Das sind eben auch die kleinen Orte. Menschen sollen erleben, dass auch neue innovative Ideen dazu beitragen, dass sich ihre Lebensqualität verbessert und sie wollen auch erleben – und das haben wir zum Beispiel heute früh auch beim PAG diskutiert – dass, wenn sich etwas Neues entwickelt, das aufgenommen werden kann. Digitale Kleinstverkaufsstätten sind etwas Neues, anderes, eine neue Form, um für Versorgung zu sorgen. Deswegen ist es richtig ernst zu nehmen, dass man eine stabile Rechtsgrundlage für die Menschen schaffen will, die sich dort schon betätigen. Auf der anderen Seite stehen aber Menschen, die dann gegebenenfalls diese Versorgung sicherstellen müssen, die Regale befüllen, die putzen, die kommen, wenn dort eine Havarie ist, die die Beschilderung austauschen, die pflegen, warten, die verkaufen. Deswegen ist es nicht richtig, Komplexität zu vereinfachen, sondern es muss genau darum gehen, diesen die Waage zu halten. Da kann ich dem Abgeordneten Henkel nur zustimmen, der zu Recht darauf hingewiesen hat, dass man auch mal fragen muss, wer ein Interesse daran hat, einen solchen Laden zu betreiben. Wir sind hier nicht im ARD-Fernsehfilm, wo die liebe nette Oma nebenbei noch mal ein paar Eier am Sonntag verkauft. Natürlich gibt es auch reine, große Interessen von großen Ketten, was am Ende zu einem Verdrängungswettbewerb von denen führt, die sich wirklich vor Ort für ihre Gemeinde engagieren, die wollen, dass regionale Produkte und Produkte des täglichen Bedarfs an die Menschen vor Ort gelangen. (Beifall CDU, SPD) Deswegen bin ich sehr zufrieden damit, dass wir mit einem kontroversen Meinungsaustausch, mit Vorortbesuchen, mit den Kirchen, mit den Gewerkschaften genau dieses große breite Themenfeld ernsthaft beackern konnten mit dem gemeinsamen Ziel, einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten und uns gleichzeitig vor Augen zu halten, dass es nicht darum gehen kann, Sonntagsarbeit, Samstagsarbeit hier mit einem Dammbruch zu ermöglichen. Deswegen bereitet mir das gar keinen Kummer, darauf hinzuweisen, dass es hier genau um eine Sache geht. Es geht um die Öffnung von 24/7Läden in den beschriebenen vier Fällen. Da können wir alle mal üben, was der Unterschied zwischen hinreichend und notwendigen Bedingungen ist, denn hier müssen alle vier im Gesetz verankerten Punkte zusammenkommen. Es geht um die Öffnung an Sonn- und Feiertagen, genau dann, wenn die Verkaufsfläche 400 Quadratmeter nicht übersteigt, wenn das Warensortiment auf Waren des täglichen Bedarfs und Gebrauchs beschränkt ist, wenn kein unmittelbarer Kundenkontakt zum Zwecke des Verkaufs stattfindet und wenn sie natürlich nur in Gemeinden und Ortsteilen gelegen sind, die als Grundzentren einklassifiziert sind oder solche mit bis zu 3.000 Einwohnern. Da finde ich den Hinweis sehr richtig, Frau Güngör, zu sagen, ja, das mag vielleicht eine Öffnung sein, wenn man da natürlich auch schauen kann, wie hat sich denn die Gemeindegebietsstruktur verändert. Ich bin mir aber relativ sicher, dass zum Beispiel die vielen eingemeindeten Dörfer von Erfurt, zum Beispiel Büßleben, jetzt nicht unbedingt das Gefühl haben, dass sie Erfurter Kernstadt sind. (Beifall CDU) Deswegen ist dieser Entwurf richtig, eben auch die ländlichen Regionen, eingemeindeten Dörfer zu nehmen. Wir wollen nämlich auf der anderen Seite nicht mit diesem Gesetz wieder ein Hemmnis für Gemeindeneugliederungen schaffen. Es muss richtig sein … (Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke) Na ja, wenn ich durch Büßleben fahre, habe ich nicht das Gefühl, ich bin in Erfurt, da habe ich das Gefühl, ich bin in Büßleben. Deswegen finde ich es schon korrekt zu sagen, dass das auch ländliche Regionen sind, aber das kann man ja diskutieren und das ist auch richtig. Fakt ist aber – und das sollte, glaube ich, die Seriosität dieser Debatte ausmachen –: Es ist wirklich nicht sinnvoll, wenn man auf der einen Seite feststellt, wir wollen die Nahversorgung stärken und wir haben da ein rechtliches Problem, weil es eben eine rechtliche Lücke gibt, die für die Betreiber unklar macht, was hier wie zulässig ist. Dann kann man daraus natürlich die ganz große Dammbruchdiskussion machen. Und dann kann man – obwohl ich wirklich an allen Stellen, ich habe das gefühlt schon tätowiert, ja, immer wieder gesagt habe, wir gehen nicht an den Sonntag und an den Samstag ran, das steht nämlich in unserem Koalitionsvertrag, und die Koalitionsparteien halten sich an den Koalitionsvertrag – natürlich die ganze Zeit wieder erzählen, dass das irgendwie wackelt und da droht Gefahr. Das ist bestimmt eine schöne Werbemaßnahme, aber es entspricht nicht den Tatsachen. (Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Hören Sie doch den Beschäftigten und ihren Sorgen zu!) Ich habe den Beschäftigten bei Ihren Sorgen zugehört. Ich war nämlich auf der Betriebsrätekonferenz und auf der Arbeitszeitkonferenz und habe dort auch den Vertretern von Kaufland ganz klar gesagt, für mich sind die beiden freien Samstage auch ein Standortvorteil. Und da kann man natürlich entweder den Dingen, die ich dort sage, Glauben schenken oder man kann das eben für die Werbung oder für den vermeintlichen notwendigen Kampf nutzen. Ich stehe an der Seite der Beschäftigten, denn mir geht es am Ende genau darum. Das ist leider, Frau Berger, in Ihrer Rede nicht so deutlich geworden. Der Punkt ist ja – und das unterscheidet uns dann vielleicht –, wir legen ja Gesetzentwürfe vor, um damit was besser zu machen. Sie legen ja Gesetzentwürfe vor, um damit ein TikTok-Video zu drehen. Mein Ziel ist, (Unruhe AfD) dass die Menschen (Beifall CDU, BSW, SPD) vor Ort ja nicht nur Menschen sind, die auf Arbeit gehen, sondern das sind Menschen, die zu Hause sind, die sich um ihre Kinder kümmern und sich vielleicht noch mal eine Schlagsahne holen wollen, um sie sonntäglich auf den Erdbeerkuchen für ihre Oma zu schütten. Und diese Menschen sollen das auch in Büßleben tun können (Beifall CDU, BSW, SPD) und sie sollen gleichzeitig die Sicherheit haben, dass Mama und Papa auch an diesem Kaffeetisch sitzen, weil sie nämlich nicht sonntags arbeiten müssen und weil sie samstags genug Zeit hatten, sich auszuruhen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Deswegen finde ich es vollkommen richtig. Das ist ein ausgewogener Gesetzentwurf, bei dem man sicherlich noch über die Frage diskutieren kann, wie scharf Dinge wirklich formuliert sein müssen. Da finde ich Ihre Hinweise, Frau Güngör, zum Thema „hybride Läden“ vollkommen richtig. Man muss im Sinne des Arbeitsschutzes manchmal auch weiterdenken und manchmal auch um die Ecke denken. Trotzdem – und das möchte ich noch mal in den Fokus rücken – gibt es ja eine sehr klare paragrafliche Regelung, die ganz konkret schildert, wie wir Arbeitsschutz sicherstellen wollen. Darauf haben Sie ja zu Recht hingewiesen. Wer sich am legislativen Konsultationsverfahren und an den Gesprächsrunden beteiligt – das wissen Sie natürlich nicht, Frau Berger, aus der Praxis –, der erlebt, dass Dinge tatsächlich gemeinsam besser werden, denn ein Teil dieses Runds, der überwiegende Teil, möchte etwas besser machen für Menschen, und das kann mit diesem Gesetzentwurf gelingen. Ich freue mich sehr auf die Anhörung, auf die Auswertung und auf einen guten Weg, um am Ende sicher zu sagen, Menschen können hier in Thüringen überall gleich gut leben, sei es in Büßleben, in Dieterode oder eben im Stadtzentrum Erfurt. Und natürlich machen wir das alles dafür, damit die Beschäftigten – das ist ja keine anonyme Masse, das sind ja die Thüringerinnen und Thüringer – ein gutes Leben im Grünen Herzen Deutschlands haben. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗