Nina Behrendt
Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken
Wer konkrete Verbesserungen im Alltag will, der braucht zuerst klare Leitlinien.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Kraftklub statt Kraftschub!) Dieser Antrag setzt den Rahmen für diese Umsetzung, Schritt für Schritt. Dieser Antrag ist ein klarer politischer Auftrag, und die genaue Ausgestaltung ist Aufgabe der Landesregierung. Digitale Endgeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, aber gleichzeitig wissen wir auch, dass die Skepsis gegenüber digitalen staatlichen Angeboten im Freistaat existiert,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wel-
che Angebote?) denn wir liegen im digitalen Bundesdurchschnitt in den Grundeinstellungen unterhalb des Bundesdurchschnitts. Das ist fatal und das Vertrauen in die Digitalisierung ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Digitale Kompetenzen entscheiden über berufliche Chancen, wirtschaftliche Stärke und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
(Beifall BSW)
Genau deshalb handeln wir jetzt. In diesem Antrag haben wir mit eingebracht, das Freiwillige Digitale Jahr zu schaffen. Hier wird ein Angebot geschaffen, das digitale Kompetenzen generationsübergreifend stärkt, dort, wo sie im Alltag und in der Arbeitswelt tatsächlich gebraucht werden. Hier geht es um wesentlich mehr als um einzelne Maßnahmen. Es geht um unser grundlegendes Verständnis von Digitalisierung. Sie ist kein Selbstzweck, kein Projekt für wenige, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe für alle. Digitalisierung muss den Menschen dienen. Sie soll Teilhabe ermöglichen, Orientierung geben und Vertrauen schaffen. Nur wenn digitale Angebote verständlich, barrierefrei und für alle nutzbar sind, wird Digitalisierung auch als Fortschritt wahrgenommen.
(Beifall BSW)
Wir sind noch weit davon entfernt, dass alle Bürger digitale Services sicher und selbstständig nutzen können. Digitale Kompetenzen sind eine Frage der Teilhabe. Das ist eine gesellschaftspolitische Verantwortung, und genau dafür stehen wir mit diesem Antrag. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verwaltung. Sie ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss modern, verlässlich und handlungsfähig sein. Digitalisierung soll Prozesse vereinfachen, Zugänge erleichtern und Bürokratie spürbar abbauen. Zentral ist dabei die digitale Souveränität Thüringens. Wir dürfen uns nicht dauerhaft von außereuropäischen Anbietern abhängig machen, das sagten Sie ja auch bereits. Genau das ist unser Ziel, dahin zu kommen. Wir wollen die Kontrolle über unsere Daten, unsere IT-Infrastruktur und zentrale Verwaltungsprozesse behalten. Genau das ist der Punkt, weswegen wir die Landesregierung auffordern, die Open-Source-Lösungen stärker zu nutzen, die Thüringer Verwaltungscloud weiter auszubauen, zentrale IT-Dienste gezielt weiterzuentwickeln und, ja, auch einen klaren Fokus auf Cybersicherheit zu setzen. Es ist ein Thema, das ganzheitlich betrachtet werden muss, das eine konkrete Strategie braucht und nicht von Insellösungen lebt. Einheitliche Standards sind notwendig, gemeinsam von Land und Kommune entwickelt. Diese schaffen Effizienz und Verlässlichkeit, auch und insbesondere für die kleineren Kommunen. Ja, auch die künstliche Intelligenz in der Verwaltung braucht definitiv klare Regeln. KI kann bei Routineaufgaben unterstützen – Transparenz, Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit und menschliche Entscheidungshoheit sind dabei verbindliche Leitplanken. Es ist so, dass der Bürokratieabbau nicht allein durch Gesetze gelingt. Es müssen funktionierende digitale Prozesse geschaffen werden. Davon profitieren insbesondere kleine und auch mittelständische Unternehmen. Digitale Sicherheit wird zu einem entscheidenden Standortfaktor. Wir brauchen eine Cybersicherheitsagentur, die Unternehmen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, etwa Kommunen, Energieversorger oder Kliniken, präventiv unterstützt und im Ernstfall als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
(Beifall BSW)
Deshalb fordern wir in dem Antrag, über den wir heute beraten, die Landesregierung auf, mit der Konkretisierung eines Konzepts für eine solche Agentur schnellstmöglich zu beginnen. Das war auch das, was in der Haushaltsverhandlung besprochen wurde: eine Konzeptentwicklung. Meine Damen und Herren, dieser Antrag steht für mehr gesellschaftliche Teilhabe, für eine modernere, souveräne Verwaltung sowie für starke wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Eine Ausschussüberweisung ist unserer Meinung nach nicht erforderlich. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
