thueringer-landtag.de ↗

Georg Maier

05.02.2026 Sitzungen 8/36

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher! Man muss es leider so sagen, die Sicherheitslage in Deutschland ist angespannt. Wir haben Bedrohungslagen von verschiedenen Seiten, die leider gegenwärtig alle gleichzeitig zusammenkommen. Wir haben es einerseits weiterhin unverändert mit Terrorismus aus den unterschiedlichen Phänomenbereichen zu tun – religiös motiviert, rechtsextrem motiviert, linksextrem motiviert. Wir müssen leider in all diesen drei Bereichen von einer abstrakten Gefährdungslage ausgehen. Gerade auch der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung hat uns noch mal schmerzhaft vor Augen geführt, wie verwundbar unsere kritische Infrastruktur ist. Diese Angriffe, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben zum Ziel, Angst zu verbreiten und unsere freiheitliche, demokratische Gesellschaft zu destabilisieren. Destabilisierung ist auch das Ziel, wenn ausländische autoritäre Mächte uns durch hybride Bedrohung schwächen wollen. Was heißt das? Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Angriffe sind real, sie finden jeden Tag statt, zum Beispiel tausendfach durch Cyberattacken auf deutsche Unternehmen, auf öffentliche Einrichtungen. Aber auch Spionage und Sabotage sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Von daher ist es notwendig, für diese zunehmenden Herausforderungen neue Antworten zu geben. Das ist eine Aufgabe für die Bundespolitik, aber eben auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Aufgabe für die Landespolitik. Deshalb handeln wir und deshalb wollen wir Veränderungen im Polizeirecht Thüringens herbeiführen. Denn eines möchte ich klar herausstellen: Hier geht es ganz zentral um Gefahrenabwehr. Wir wollen unsere Bevölkerung, unsere Bürgerinnen und Bürger, noch besser vor Gefahren durch Kriminalität, Terrorismus und hybride Bedrohungen schützen. Eines ist mir an dieser Stelle noch mal wichtig: Bei diesem Gesetz handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Polizeirecht und nicht um Strafrecht. Wir reden hier nicht von Tätern oder Tatverdächtigen, sondern von Störern. Dieser Unterschied ist wichtig, denn deshalb gehen pauschale Vorwürfe, dass das Polizeiaufgabengesetz die Unschuldsvermutung missachte, völlig fehl. Es geht zweimal um Gefahrenabwehr. Grundsätzlich geht es darum, dass Straftaten überhaupt nicht stattfinden – Prävention, die Verhinderung von Straftaten. Wenn sie dann aber geschehen sind, müssen wir unsere Polizei in die Lage versetzen, dass sich die Strafverfolgung optimal gestaltet. Es geht um wirksamen Schutz, gerade für gefährdete Menschen. Dabei müssen wir vor allen Dingen das Wohl der Frauen in Betracht ziehen, die häufig, sehr häufig, viel zu häufig Opfer von häuslicher, partnerschaftlicher Gewalt werden – Stichwort „Femizide“. (Beifall BSW, SPD) Opferschutz ist also ein ganz wesentlicher Bestandteil dieses weiterentwickelten Polizeiaufgabengesetzes. Hier gibt es viel zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mehr noch, es geht sogar um den Schutz derjenigen, die gerade im Begriff sind, eine schwere Straftat zu begehen. Das hört sich jetzt seltsam an. Wenn aber zum Beispiel Straftaten gegen das Leben beabsichtigt sind, können wir diese vermeiden, indem wir zum Beispiel sogenannte Taser einsetzen und dadurch den Schusswaffengebrauch vermeiden. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Situationen, in denen es um Leben und Tod geht, gibt es häufiger, als man sich das vorstellt. Diese Taser sind weniger letal, aber trotzdem geeignet, Straftäter von der Vollendung schwerer Straftaten abzuhalten. Was mir aber auch sehr wichtig ist: Es geht darum, unseren Polizistinnen und Polizisten eine gute und sichere Rechtsgrundlage für ihr Agieren zu geben. Das Polizeiaufgabengesetz wurde über eine Dekade hinweg nicht angepasst. Inzwischen hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung weiterentwickelt. Das alles findet sich nicht in unserem aktuellen Polizeiaufgabengesetz wieder. Polizisten müssen in Sekundenbruchteilen entscheiden – weitreichende Entscheidungen, wie ich eben schon gesagt habe. Manchmal geht es um Leben und Tod, hier darf es, meine sehr geehrten Damen und Herren, keine Unklarheiten geben. Wir dürfen die Menschen, die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die für unsere Sicherheit sorgen, nicht mit einem veralteten Polizeiaufgabengesetz allein lassen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Alle Reden von Georg Maier Protokoll ↗